Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben
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- Leon Waldfogel
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1 Deutscher Bundestag Drucksache 17/ Wahlperiode Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Frank Tempel, Jan Korte, Ulla Jelpke, Petra Pau und der Fraktion DIE LINKE. Drucksache 17/9877 Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben Vorbemerkung der Fragesteller DerDigitalfunkderBOS (BehördenundOrganisationenmitSicherheitsaufgaben)inderBundesrepublikDeutschlandstehtuntererheblicherKritik,was dieverzögerungenbeimausbau,diekostenentwicklung,diemangelnde Funktionalität,dieAusfallsicherheit,dieKapazitätspufferunddieTransparenz desgeschäftsgebarensderbdbos (BundesanstaltfürdenDigitalfunkder BehördenundOrganisationenmitSicherheitsaufgaben)betrifft.Schonzur Fußballweltmeisterschaft2006solltederDigitalfunkderBOSindenAustragungsortenverfügbarsein.MitStand30.April2011warennur898von rd.4300basisstationenintegriert.auchbeieinemvollenausbauderbasisstationenwirddieabdeckungingebäuden,tunnelnunddemflachenland nichtodernureingeschränktmöglichsein.derzusätzlicheausbaubeider ObjektversorgungmitabsehbarenKernnetzerweiterungenwirdzuweiteren VerzögerungenundKostensteigerungenführen.ImErgebniswirdderdigitale BOS-FunkbeiweitemnichtdieFunktionalitäteinesheuteüblichenHandynetzesbesitzen.AngesichtgeringsterDatenübertragungsratenistz.B.selbst dasversendenvonfahndungsfotospraktischunmöglich (Bundesministerium derfinanzen, BerichtzumSachstandundzurDarstellungderKostendes BundeszurEinführungdesDigitalfunksdurchdieBDBOS,Haushaltsausschussdrucksache 17/3050). AusSichtdesKatastrophenschutzesistdiegesicherteNotstromversorgung desdigitalenbos-netzesvonnur2stundeneinextremessicherheitsrisiko beigroßflächigenschadenslagen,diedurchlanganhaltendenstromausfallgekennzeichnetsind.wennimkatastrophenfalldiekommunikationdersicherheits-undrettungskräftezusammenbricht,sindgesundheitlicheundmaterielle Schäden ungeahnten Ausmaßes zu erwarten. SpätestensmitdemPrüfberichtdesBundesrechnungshofeszurPraxisder BDBOSbeiAusschreibungen,Einstellungen,freihändigenVergabenund RechnungslegungenistdasUrsachengemengefürdieZeitverzögerungenund bei der Kostenentwicklung erklärbar. DieAntwortwurdenamensderBundesregierungmitSchreibendesBundesministeriumsdesInnernvom20.Juni2012 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich in kleinerer Schrifttype den Fragetext.
2 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 1.WieistderStanddesNetzausbausdesdigitalenBOS-Netzesbezüglichder Kernnetze, der Basisstationen und bei der Objektversorgung? DerAufbauunddieInbetriebnahmedesDigitalfunksderBehördenundOrganisationenmitSicherheitsaufgaben (BOS-Digitalfunknetz)sindweitvorangeschritten.Derzeitsindbundesweitüber68ProzentderBasisstationendes DigitalfunksBOSinstalliertundüber45ProzentindasNetzintegriert.EntsprechendnimmtauchdieTeilnehmeranzahlamDigitalfunkBOSmonatlich weiterzu.solagendemai2012dieanzahldereingetragenenteilnehmerbei FunktionsfähigundverfügbaristderDigitalfunkBOSderzeitbeispielsweisein denstädtenberlin,hamburg,bremen,leipzig,münchensowieindenregionenlüneburg,trier,oldenburgunddemöstlichenlandesteilbaden-württembergs.seitnovember2011nimmtmecklenburg-vorpommernalserstesflächenlandamnetzbetriebdesdigitalfunksbosteil.imapril2012sindder Köln-Bonner-RaumsowieweiteTeileSachsen-Anhaltsindenerweiterten Probebetriebeingetreten.DiedortigenBehördenundOrganisationenmit SicherheitsaufgabenhabennundieMöglichkeit,vonderLeistungsfähigkeitdes Digitalfunks in ihrem täglichen Einsatz zu profitieren. Zum11.Juni2012waren3063aufgebauteBasisstationenmitSystemtechnik ausgestattet (installiert)und2033basisstationenindasbos-digitalfunknetz integriert. Insgesamt wird das Funknetz ca Basisstationen umfassen. ImKernnetzwarenbeideNetzverwaltungszentren (NMC),sämtlichevierTransitvermittlungsstellenund58der62Vermittlungsstellenintegriert.DasKernnetz steht in allen Aufbaubereichen des Funknetzes zur Verfügung. DieBehördenundOrganisationenmitSicherheitsaufgabenverbindenmit einembundesweiteinheitlichendigitalensprech-unddatenfunksystem (DigitalfunkBOS)auchdieFunkversorgungvoneinsatztaktischwichtigenGebäudenundBauwerken (Objekten).InzahlreichenObjektenergibtsichdurchdie FreifeldfunkversorgungbereitseineGebäudeinnenversorgung.JenachGebäudebeschaffenheit (Stahlbeton,metallbedampfteFensterusw.)undEntfernung zurbasisstationwirddieversorgungvonaußennureinenteildesgebäudes abdecken.deshalbwerdenbeieinigenobjektenzusätzlichetechnischemaßnahmendurchgebäudefunkanlagenerforderlichsein,umeineausreichende Versorgung im Inneren zu erreichen. InsofernistObjektversorgungdemNetzaufbauzeitlichnachgelagert,weilviele ObjektebereitsdurchdieFreiflächenversorgungmitversorgtsindundder zusätzlicheversorgungsbedarferstnachinbetriebnahmedesfunknetzesim betreffenden Bereich zu klären ist. DieGewährleistungeinerumfassendenFunkversorgungvonGebäudenund BauwerkenobliegtausvielfältigenGründen (Brandschutz,SicherheitundweitergehendeAspekte)denBetreiberndieserObjekte.DieBundesanstaltfürden DigitalfunkderOrganisationenmitSicherheitsaufgaben (BDBOS)hatallenotwendigenVoraussetzungengeschaffen,dassauchGebäudeeigentümeroderBetreiber (sogenanntedritte)ihreobjekteundanlagenfürdasneuekommunikationszeitalterfitmachenkönnen.dafürwurdeunteranderemeinleitfadenzur Objektversorgungerarbeitet,derdiePlanungundBeschaffungdigitalerGebäudefunkanlagenunterstützensoll.DieserstehtaufderWebsitederBDBOSzur Verfügung:
3 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 3 Drucksache 17/ WelcheeinsatztaktischenKonsequenzenfürdieBOSergebensichausder NichtverfügbarkeitvomdigitalenBOS-FunkinGebäuden,Tunnelnund dem flachen Land? SoferndasDigitalfunknetzingrößerenObjektenwieGebäuden,Tunnelnoder aufdemflachenlandnochnichtverfügbarseinsollte,bietetdiebetriebsart DMO (DirektModeOperation)eineKommunikationsmöglichkeitimNahbereich.AlternativstehenindiesemFall,jenachBOS,auchGerätefürdie GlobaleHandy-Kommunikation (GSM)oderAnalogfunkkommunikationbereit.DieNutzungvonzusätzlichenAusgleichsmaßnahmenwieGatewayund Repeater werden derzeit erprobt. 3.WerübernimmtdieKostenfürdieAusstattungunddenBetriebdesdigitalen BOS-Funkes bei der Objektversorgung? WiebereitsinderAntwortzuFrage1ausgeführt,obliegtdieObjektversorgung dereneinrichtungundunterhaltung grundsätzlichdemobjektverantwortlichen (vergleichbaretwabrandmeldeanlagen).dienutzungdergebäudefunkanlagendarfnurdurch Berechtigte i.s.v. 4derBOS-Funkrichtlinieerfolgen.DahersinddieFunkanlagennachderzeitigerRechtslagenachder FertigstellungderFeuerwehrzurNutzungzuüberlassen.DieKostender Beschaffung,InstallationundUnterhaltungderFunkanlagenträgtjedochder jeweilige Bauherr bzw. der Eigentümer des Objekts. 4.NachwelchengesetzlichenGrundlagenkönnenprivateEigentümerbzw. BetreibervonObjektenzurAusstattungmitRepeaternundeventuellBasisstationen verpflichtet werden? GesetzlicheRegelungen,aufderenGrundlagedieEigentümeroderNutzer einesgebäudesoderbauwerkeszurinstallationeinergebäudefunkanlageverpflichtetwerdenkönnen,findensichindenverschiedenenbauordnungender Länderoder/unddenBrand-undKatastrophenschutzgesetzensowieeinschlägigen Verordnungen wie: RichtlinienfürdieAusstattungunddenBetriebvonStraßentunneln (RABT), RichtlinieüberdieAnforderungendesBrand-undKatastrophenschutzesan den Bau und Betrieb von Eisenbahntunneln (EBA-Richtlinie), Verordnung über Bau und Betrieb der Straßenbahnen (BO-Strab). WeiterführendeInformationenkönnendemLeitfadenObjektversorgungentnommen werden, der auf der Website der BDBOS zur Verfügung steht. 5.GibtesinderMigrationsphaseeinenParallelbetriebvonAnalog-und Digitalfunk? InderMigrationsphasebestehtgrundsätzlichdieMöglichkeitfüreinenParallelbetriebvonAnalog-undDigitalfunk.ObdieseMöglichkeitgenutztwird, hängtvomkonzeptionellenvorgehenderjeweiligenbosvonbundundländernab.aufbundesebenewirdeingroßteilderbosdenparallelbetriebinder Migrationsphase nutzen.
4 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 6.WelcheKostenentstehendurchdenparallelenEinsatzvonAnalog-und Digitalfunk bei den BOS, insbesondere bei den Bundes-BOS? DieKostendurchdenparallelenEinsatzvonAnalog-undDigitalfunkbeiden BOSunterscheidensichvonBOSzuBOS,jenachMigrationskonzept.So bringtz.b.dasbkafürdenbetriebderanalogfunk-infrastruktur (Wartungskosten)derzeiteinenjährlichenBetragvonrund55000Euroauf,derauch während der Migrationsphase weiterhin anfallen würde. 7.WelcheZeiträumesindfürdieMigrationvomAnalog-zuDigitalfunkvorgesehen? 8.WelcheeinsatztaktischenKomplikationenentstehendurchdenParallelbetriebvonAnalog-undDigitalfunkfürdieBOS,insbesonderebeidenBundes-BOS? DieNetzkomponentendesBOS-Digitalfunknetzes,teilweisevonverschiedenenHerstellern,müssenoptimalzusammenwirken,damitdenNutzerinnenund NutzerneineleistungsfähigeundstörungsfreieFunkkommunikationzurVerfügungsteht.DahererfolgenAufbauundInbetriebnahmefürjedengeographischen Bereich in mehreren Schritten: Bauliche Ertüchtigung NachderHerstellungbzw.gegebenenfallsRenovierungderbaulichenInfrastruktur (zumbeispieldererrichtungeinesmastesoderderherrichtungeines GebäudesfüreineBasisstation)mussdieSystemtechnikfürdenDigitalfunk BOS installiert werden. Installation und Integration WenndiebaulicheErtüchtigungabgeschlossenist,erfolgtdieInstallationder Systemtechnik (zumbeispieldieanbringungeinerantenneundderdazugehörigentechnikamantennenträgerunddiebereitstellungderbasisstation).damitdanndiesenetzkomponentenimnetzgenutztundvondennetzverwaltungszentrenausüberwachtundgesteuertwerdenkönnen,müssensieindas Netz integriert, dass heißt eingebunden werden. Tests sind unabdingbar VorundnachderIntegrationeinesNetzelementes,zumBeispieleinerBasisstation,gibteseinePhasefürtechnischeTests,inderdiegrundsätzlicheFunktionsfähigkeitimRahmenverschiedenerStandardverfahrendurchvonder BDBOSbeauftragteUnternehmengetestetwird.NurwenndieseTestserfolgreichdurchlaufenwerden,wirddasNetzelementdenNutzerinnenundNutzern zur Verfügung gestellt. Im Anschluss daran folgt eine Erprobung in der Praxis. Probebetrieb als umfassender Praxistest Umsicherstellenzukönnen,dassalleParameterderverschiedenenKomponentendesNetzesreibungsloszusammenwirken,mussdasNetzunterpraxisentsprechendenBedingungen dasheißtdurchdiebos,diedasnetzfürbestimmteeinsätzenutzen erprobtwerden.schließlichistdasbos- DigitalfunknetzeinkomplexestechnischesGebilde.DieverschiedenenKomponenten,wieSystemtechnik,ZugangsnetzoderEndgeräte,wirkenimProbebetrieberstmalsinderPraxiszusammen.TrotzintensivervorherigertechnischerTests,derTypfreigabevonKomponenten,spezifischerVorgabendurch dieinteroperabilitätsrichtlinienunddiezertifizierungzeigensichbestimmte EffekteerstmalsimZusammenspielderKomponentenunterdenBedingungen
5 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 5 Drucksache 17/10066 deseinsatzes.zudemdientderprobebetriebdennutzerinnenundnutzern dazu,erfahrungenmitdemoperativ-taktischeneinsatzdesdigitalfunksbos zu sammeln. FürdieseErprobungsphaseistimDigitalfunkBOSimRegelfalleinZeitraum vonetwasechsmonatenvorgesehen.indieserzeitsollentechnischeeinstellungenimdetailangepasstwerden,umeinmöglichstgutesergebniszuerzielen.dabeiistesnichtüberraschend,dasshierauchunerwünschteeffekteauftretenkönnen.derprobebetriebverhilftdazu,solcheerfahrungenzusammeln, darauszulernenunddietechnischeneinstellungenaufgrunddiesererfahrungen zu optimieren. DadieFeststellungundBeseitigungsolcherBesonderheitengeradeSinnund ZweckdesProbebetriebesist,bleibtderAnalogfunkals Rückfallebene während dieser Phase unerlässlich. DieUmstellungvonAnalogfunkaufdenDigitalfunkBOSerfolgtimVerantwortungsbereichderBOSdesBundesundderLänder.FürjeneBOS,dieeinen ParallelbetriebvonAnalog-undDigitalfunkinderMigrationsphasevorsehen, istvoneinemlogistischenmehraufwandbeidereinsatzvorbereitunggegenüberreinemdigitalfunkbetriebauszugehen.dieberücksichtigungsowohldes Analog-alsauchdesDigitalfunkserforderteineaufwendigereEinsatzvorbereitung,-durchführungundLogistik (gegebenenfallsmehrfachausstattungvon Einsatzkräften).DiesbetrifftauchdieLeitstellenbeiihrerKommunikationmit den Einsatzkräften. 9.PlantdieBundesregierungweitereAusbaustufendesDigitalfunksder BOS,umdiebishergeringeDatenübertragungsratezuverbessernundsomiterweiterteNutzungsmöglichkeiten,z.B.denAbrufvonFahndungsfotos, zu erzielen? GemäßdenAnforderungenderBOSsollmitdemBOS-Digitalfunknetzeinesichere,hochverfügbareSprachkommunikationunddanebeneineschmalbandige Datenkommunikationermöglichtwerden.EinehoheDatenübertragungskapazitätstelltderzeitnichtdieAnforderungenderBOSandasBOS-Digitalfunknetz dar. SoistdienachdemTETRA-StandardderzeitmöglicheDatenübertragungsrate zwargeringeralsimkommerziellenmobilfunk (z.b.umts) sieerfülltjedochdievondenbosfürdendigitalfunkbosdefiniertenoperativ-taktischen AnforderungeninvollemMaßundermöglichtbeispielsweisedieAlarmierung voneinsatzkräftenderfeuerwehren,diefahrzeughalterabfragebeieinerzentralendatenbankoderdieübertragungvonfingerabdrücken.diegeforderte Mindestdatenrate von 4,8 kbit/s (Nettodatenrate) wird umgesetzt. 10.WielangeistderDigitalfunkderBOSbeieinemlangandauerndenflächendeckendenStromausfallfunktionsfähig (durchnotstromversorgung) bezogenaufdieobjektversorgung,diebasisstationen,dievermittlungsstellen und das Gesamtnetz? GrundsätzlicheForderungandieInfrastrukturistes,dieEnergieversorgungdes DigitalfunksBOSzujedemZeitpunktsicherzustellen.DiesistindenKonzepten entsprechend berücksichtigt. DieSystemtechnikderBasisstationenwirdmiteinerGleichspannungvon 48Vbetrieben,dievonden48VUSV-Anlagen (UnterbrechungsfreieStromversorgung)bereitgestelltwird.DieBatteriengewährleistenbeiAusfalldes
6 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 230/400-V-VersorgungsnetzeseinenBetriebvonmindestenszweiStundenfür die Systemtechnik. ZurErhöhungderBackupzeitbeiStromausfallkönnenbeiBedarfbiszusechs zusätzlichebatteriesträngeangeschlossenwerden.darüberhinausbestehtdie Möglichkeit,zusätzliche (stationäreodermobile)netzersatzanlagen (NEA)zur Stromversorgunganzuschließen.DieBDBOShathierfüralleInformationenzu dentechnischenanschaltbedingungenbereitgestellt.dasjeweiligebundesland legtfest,aufwelcheartdieversorgungderbasistationenüberdieusv-anlage hinaus sichergestellt wird. DieNotstromversorgungderVermittlungsstellenerfolgtüberzweiredundante NEA,dieeineVersorgungmitdemvorOrtbevorratetenTreibstofffürdie Dauervon72Stundensicherstellen.WeiterhinbefindensichauchzweiredundanteUSV-AnlageninderVermittlungsstelleimEinsatz,dieimpermanenten Parallelbetrieblaufen.DieUSV-AnlagewirdbeiStromausfallundvordem AnlaufenderNEAdieLast,füreinenZeitraumvonbiszu15Minuten,unterbrechungsfrei übernehmen. 11.WelcheZuwächsederNetzlastbeimDigitalfunkderBOSwerdenbei Großschadensereignissenoderbeieinemlangandauerndenflächendeckenden Stromausfall erwartet? InDeutschlandliegenbisherkeineErfahrungenmitungeplantenLagenbei GroßschadensereignissenodergroßflächigenStromausfällenvor,beidenender DigitalfunkBOSalsKommunikationsmitteleingesetztwurde.Ausbisherigen geplantenlagenistaberdeutlichgeworden,dassinderartigensituationenmit einemsignifikantenjedochlokalbegrenztenanstiegderlastzurechnenist. DieHöhedesNetzlastanstiegeshängtu.a.vonderAnzahlderNutzer,derverwendetenGruppen,dereingesetztenDiensteundderlokalenVersorgungsgüte desnetzesab.eineallgemeingültige,belastbareaussageistdahernichtmöglich und immer abhängig von den lokalen/örtlichen Rahmenbedingungen. 12.WelcheKapazitätspufferbeiderNetzlastwerdenbeimDigitalfunkder BOS vorgehalten? DasBOS-DigitalfunknetzistfüreineNetzlastgemäßderAnforderungausdem AbschlussberichtderExpertengruppeausBundundLändern GruppeAnforderungenandasNetz (GAN) ausdemjahr2002ausgelegt.danachwirdeine Kapazitätsreservevon30ProzentimRadionetzzurkurzfristigenAktivierung vorgehalten. 13.WelcheMöglichkeitenderVorrangschaltungvonNutzernbeigeringen Netzwerkkapazitäten bestehen im digitalen BOS-Netz? TechnischisteinePriorisierungderNutzerindividuelljeTeilnehmerundje GruppedurchPrioritätsstufenmöglich.DarüberhinauslassensichDienste individuell je Teilnehmer und je Gruppe administrieren. 14.KönnendieVorrangschaltungendynamischandieNetzkapazitätangepasstwerden,odersinddiesejeweilsfestfürbestimmteEndgerätevergeben? EineVorrangschaltungvonNutzernistdurchindividuellePriorisierungder Teilnehmerund/oderderGruppenmöglich.EineautomatisierteRegelungder
7 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 7 Drucksache 17/10066 LastdesGesamtsystemszurAufrechterhaltungdesNetzesfindetimRahmen der Überlastkontrolle im Kernnetz statt. 15.WerregeltdiedynamischeAnpassungvonVorrangschaltungennachwelchen Maßgaben? DiedynamischeAnpassungderVorrangschaltungzurÄnderungvonPrioritätenwirddurchdieAutorisiertenStellendesBundesundderLänderinZusammenarbeitmitderBetreiberindesDigitalfunkBOS,entsprechenddenlagebedingten betrieblichen Situationen, durchgeführt. 16.WelcheMaßnahmenwurdenseitensderBundesregierungunternommen oderwerdengeplant,umerkenntnissedersicherheitsforschungundvon AnhörungendesDeutschenBundestageszurvielzukurzenNotstromversorgungbeimdigitalenBOS-Funkbeieinemlangandauerndenflächendeckenden Stromausfall umzusetzen? EineausführlicheBeantwortungderThematikfindetsichinderAntwortzu Frage GibtesPlanungenderBundesregierung,beieinemeventuellenNetzausfalldesDigitalfunksderBOS,z.B.beieinemlangandauerndenflächendeckendenStromausfall,miteinerRückkehrzumAnalogfunkdieKommunikation der BOS aufrechtzuerhalten? ImHinblickaufdieeinsatztaktischenKonsequenzenwirdaufdieAntwortzu Frage2verwiesen.ImFalleeines langandauerndenundflächendeckenden Stromausfalls (ÜberschreitungderüblichenZeitenfürNotstromaggregate) funktioniert auch die Analogfunkinfrastruktur nicht mehr. Nein. 18.WerdenfürsoeinenNotfallanalogeGeräteundLeitstelleninfrastruktur vorgehalten? 19.WelchepotentiellenNetzersatzausstattungenexistierenbeiTelekommunikationsunternehmen,demTHW (BundesanstaltTechnischesHilfswerk), der Bundeswehr und bei anderen Institutionen? DerBeitragderBundeswehrzumHeimatschutzumfasstFähigkeitenderBundeswehrzumSchutzDeutschlands.Hierzugehörennebendenoriginären,militärischenAufgabendiesubsidiärenAufgabenderBundeswehrfürdenEinsatz iminland (AmtshilfeinFällenvonNaturkatastrophenundschwerenUnglücksfällen,zumSchutzkritischerInfrastrukturundbeiinneremNotstand)imRahmengeltenderGesetze.AusdemFähigkeitsspektrumderBundeswehrkönnen imrahmendergeltendengesetzeauchfähigkeitenbereitgestelltwerden,die alsnetzersatzausstattungdienenkönnen.dabeihandeltessichumfallweise verfügbarzumachendeführungsunterstützungsfähigkeitenundgefechtsstandausstattungenderstreitkräfte.diesewerdenjedochnichtdezidiertfürsubsidiärehilfeleistung (z.b.ausfalldesdigitalfunknetzesderbos)vorgehalten. MitdenbereitstellbarenLeistungenderBundeswehrkönnteregelmäßigjedoch nur ein sehr geringer Anteil eines möglichen Bedarfes abgedeckt werden.
8 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode DasTechnischeHilfswerk (THW)hältNetzersatzausstattung,bestehendaus StromerzeugernundLeitungssätzenzurVerteilung,zurNotversorgungvon kleinerenwohnsiedlungenoderkleinenbismittlereneinrichtungenöffentlicheninteressesvor.dieleistungsbandbreitedervorhandenenstromerzeuger reichtdabeivon5kvabis20kva,diedernetzersatzanlagenvon50kva bis200kva. FürdenBereichderZollverwaltungsindNetzersatzanlagen (USV)fürden Infrastrukturkomplex der Leitstellen vorgesehen. 20.WelchePläneexistierenzurAktivierungpotentiellerNetzersatzausstattungenbeiTelekommunikationsunternehmen,demTHW,derBundeswehr und bei anderen Institutionen? InderBundeswehrhabendieterritorialenKommandobehördenderStreitkräftebasismitdenregionalzuständigen,zivilenBehördenständigeZusammenarbeitsbeziehungenetabliert.BeiBedarfundAnfragezursubsidiärenHilfeleistungdurchzivileBehördenkönntedieBundeswehrgrundsätzlich verlegbareführungsunterstützungsleistungen (PersonalundMaterial)mit netzunabhängigenkommunikationsverbindungenzursteuerungdeseinsatzes militärischerkräftezurunterstützungderzuständigenkatastrophenschutzbehörden auf lokaler Ebene bereitstellen. ZurAktivierungpotentiellerNetzausstattungenexistierenbeiderBundeswehr keinespeziellenpläne.einevorplanung,welcheunterstützungwoleistbar wäre, kann wegen des Subsidiaritätsprinzip nicht vorgenommen werden. SeitensdesTHWbestehenbereitsAbsprachenmitanderenBehörden,EinrichtungenundGebietskörperschaften.AndenKonzeptenzurtechnischenUmsetzung wird derzeit gearbeitet. 21.WelchePläneexistierenzurBereitstellungvonTETRAPOL-Kapazitäten der Bundeswehr bei einem Ausfall des digitalen BOS-Netzes? DieBundeswehrkannimRahmendersubsidiärenAufgabenwahrnehmungund abhängigvonderaktuellenverfügbarkeittetrapolbw-fähigkeitenbereitstellen.diesefähigkeitenkönnengrundsätzlichregionalbegrenztzurhilfeleistungeingesetztwerden.weitergehendeplänezurbereitstellungvon TETRAPOLBw-FähigkeitenbeieinemAusfalldesdigitalenBOS-Netzesexistierennicht.Dabeiistzuberücksichtigen,dassdieTETRAPOL-Technikmit der TETRA-Technik nicht kompatibel ist. 22.ExistierenPlänezurUmstellungbeiNutzerndesdigitalenBOS-Netzes aufsatellitengestütztekommunikationnacheinemausfalldesdigitalen BOS-Netzes? DieAuswahldergeeignetenKommunikationsmittelerfolgtentsprechenddem AnlassunddemErfordernisundobliegtdenEinsatzleitungenvonBundund Ländern.EinedirekteKopplungvonsatellitengestützterKommunikationan daskernnetzdesbos-digitalfunknetzes,zurumgehungetwaigerlokalerausfälle des Digitalfunk BOS, ist derzeit nicht vorgesehen.
9 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 9 Drucksache 17/ InwelchemUmfangsinddieterrestrischenElementedersatellitengestützteKommunikation (z.b.bodenstationen)inderbundesrepublik DeutschlandgegeneinenflächendeckendenlanganhaltendenStromausfall geschützt? DakeineeigenesatellitengestützteKommunikationsinfrastrukturbetrieben wird,gibtesauchkeinenbedarffüreinenschutzgegeneinenflächendeckenden langanhaltenden Stromausfall. 24.WelcherAusstattungsgradanGerätenzurersatzweisensatellitengestützten Kommunikation besteht bei Nutzern des digitalen BOS-Netzes? ImBKAundwenigenanderenBOSwirdderBedarfansatellitengestützten Kommunikationsmöglichkeitenzu100ProzentdurchentsprechendeHandfunk-oderKoffergeräte (Poolgeräte)gedeckt.DieseGerätesindjedochauf- grundderphysikalischenrandbedingungennichtalsersatzfürdigitalebos- Mobilfunkgeräte geeignet und daher für diesen Zweck auch nicht vorgesehen. 25. Ist die BDBOS-Kostenverordnung inzwischen in Kraft getreten? DieKostenverordnungfürAmtshandlungenderBundesanstaltfürdenDigitalfunkderBehördenundOrganisationenmitSicherheitsaufgaben (BDBOS-Kostenverordnung BDBOS-KostV)vom27.April2012 (BGBl.I998)istam 10. Mai 2012 in Kraft getreten. 26.SindderBundesregierungFällebekannt,dassdurchdiespäteEinführung derbdbos-zertifizierungsverordnungbzw.derbdbos-kostenverordnung,bereitsdigitalebos-endgeräteangeschafftwordensind,dienun keinenachträglichezertifizierungerhaltenkonntenbzw.können (wenn ja, bitte die Fälle auflisten)? Solche Fälle sind nicht bekannt. 27.WelcheKostensinddurchdieAnschaffungvonEndgerätenentstanden, die nicht zugelassen wurden oder zugelassen werden können? KostenfürdieAnschaffungvonEndgeräten,dienichtzugelassenwurdenoder zugelassenwerdenkönnen,sindnichtentstanden.aufdieantwortzufrage26 wird verwiesen. 28.WerträgtdieKostenderAnschaffungvonEndgerätendiekeineZertifizierung erhalten haben bzw. erhalten werden? DadieZertifizierungbzw.ZertifizierungsfähigkeitBestandteiljederEndgeräteausschreibungist,müssenHerstellerzertifizierteGeräteliefern.Sollteein EndgerätauswelchenGründenauchimmerdenZertifizierungskriteriennicht genügen,soliegteindurchdenherstellerbegründetersachmangelvor,derentsprechend zu beheben ist (auf Kosten des Herstellers).
10 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 29.WiehochistZahlderBeschäftigtenbeiderBDBOS (bittenachjahren aufschlüsseln)? Stichtag31. Mai31. Dezember 31. Dezember31. Dezember 31. Dezember 31. Dezember 1. Juni Zahl WiehochistZahlderexternenBeraterbeiderBDBOS (bittenachjahren aufschlüsseln)? ExterneBeraterkommenimGesamtvorhabenDigitalfunkBOSvorallembei derumsetzungtemporärer,projektbezogeneraufgabenaufdergrundlagevon DienstverträgenzumEinsatz.DaherstelltdieBDBOSbeiderErmittlungder eingesetzten externen Berater auf Vollzeitäquivalente ab. BeiderErmittlungderabgerechnetenVollzeitäquivalentewurdendieder BDBOSvorliegendenAbrechnungenfürdasjeweiligeJahrberücksichtigt.Für jedenexternendienstleisterwurdeeindurchschnittlichertagessatzzugrunde gelegt.eswurdeweiterdavonausgegangen,dasseinvollzeitäquivalent 230 Personentagen im Jahr entspricht. Jahr Externe Dienstleister (Vollzeitäquivalent) (für das erste und zweite Quartal 2012) 31.WelcheKostenentwicklungistseitderAuftragserteilung2009fürden Aufbau des digitalen BOS-Funkes eingetreten? DasBundesministeriumdesInnernberichtetdemHaushaltsausschussdes DeutschenBundestagesjährlichüberdieKostenentwicklungdesDigitalfunks BOS.DerBerichtfürdiesesJahrstehtunmittelbarvorseinerFertigstellung.Es gibtderzeitkeinehinweise,dassderdargestelltekostenrahmenfürdenanteil desbundesüberschrittenwird.diesesstehtunterdemvorbehaltderindenberichten dargestellten Risiken. EinevollständigeÜbersichtüberdieProjektgesamtkostenexistierthiernicht, daeingroßteilderindenländern,kommunenetc.anfallenkostennichtvorliegt.
11 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 11 Drucksache 17/ WelcheMaßnahmenwurdenergriffen,umdieimPrüfberichtdesBundesrechnungshofesaufgezeigtenUnregelmäßigkeiteninderPraxisdes BDBOS zu beheben? 33.SiehtdieBundesregierungindenaufgezeigtenUnregelmäßigkeitenin derpraxisdesbdbosursachenfürkostensteigerungenbeidereinführung des digitalen BOS-Funkes? 34.WiehochbeziffertdieBundesregierungdieKosten,diedurchUnregelmäßigkeiten in der Praxis des BDBOS eingetreten sind? DieFragen32bis34werdenwegenihresSachzusammenhangsgemeinsambeantwortet. DieBDBOShatzumPrüfberichtdesBundesrechnungshofesausführlichStellunggenommen.DiePrüfungistinallenwesentlichenPunktenerledigt.Kostensteigerungen,aufGrundderErgebnissederPrüfungdesBundesrechnungshofes, sind nicht erkennbar. 35.WelcheanteiligenKostenerwartetdieBundesregierungbiszurFertigstellung des BOS-Funkes, insbesondere bei der Objektversorgung? Auf die Antwort zu Frage 31 wird verwiesen.
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Deutscher Bundestag Drucksache 17/6289 17. Wahlperiode 29. 06. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Johanna Voß, Ralph Lenkert, Dr. Barbara Höll, weiterer Abgeordneter
MehrEinsatz von Drohnen zur Videoüberwachung deutscher Städte und Regionen
Deutscher Bundestag Drucksache 17/765 17. Wahlperiode 22. 02. 2010 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jan Korte, Ulla Jelpke, Wolfgang Neskovic, weiterer Abgeordneter und
MehrAuswirkungen der Energiekosten auf die mittelständische Wirtschaft
Deutscher Bundestag Drucksache 16/11313 16. Wahlperiode 08. 12. 2008 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Gudrun Kopp, Jens Ackermann, Christian Ahrendt, weiterer Abgeordneter
MehrErfahrungen mit der steuerlich geförderten Basis- oder Rürup-Rente
Deutscher Bundestag Drucksache 17/7593 17. Wahlperiode 02. 11. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Lötzer, Matthias W. Birkwald, Dr. Barbara Höll, weiterer Abgeordneter
MehrGrundstückderVillaVigonieingetragen.EinVerfahren,mitdemdieBundesregierungdieLöschungdieserHypothekbeantragthat,istvomLandgericht
Deutscher Bundestag Drucksache 17/709 17. Wahlperiode 11. 02. 2010 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Jan Korte, Christine Buchholz, weiterer Abgeordneter
MehrAntwort. Deutscher Bundestag Drucksache 16/9571. der Bundesregierung
Deutscher Bundestag Drucksache 16/9571 16. Wahlperiode 17. 06. 2008 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Gisela Piltz, Hartfrid Wolff (Rems-Murr), Dr. Max Stadler, weiterer
Mehr1.WiebewertetdieBundesregierungdiesichverschlechterndenZugangsmöglichkeitenfürältereBürgerinnenundBürgerinländlichenRäumenzu
Deutscher Bundestag Drucksache 16/2912 16. Wahlperiode 11. 10. 2006 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Enkelmann, Dr. Barbara Höll, Dr. Kirsten Tackmann, weiterer
Mehrauf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jan Korte, Petra Pau, Jens Petermann, Frank Tempel und der Fraktion DIE LINKE. Drucksache 17/3637
Deutscher Bundestag Drucksache 17/3932 17. Wahlperiode 25. 11. 2010 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jan Korte, Petra Pau, Jens Petermann, Frank Tempel und der Fraktion
MehrDienunaufderInternetplattformWikiLeaksveröffentlichtenmilitärischenGeheimdokumenteüberdenEinsatzinAfghanistanwerfenFragennachdem
Deutscher Bundestag Drucksache 17/2884 17. Wahlperiode 08. 09. 2010 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Frithjof Schmidt, Omid Nouripour, Katja Keul, weiterer Abgeordneter
Mehreinesonderungderschülernachdenbesitzverhältnissenderelternnichtgefördertwird.diegenehmigungistzuversagen,wenndiewirtschaftlicheund
Deutscher Bundestag Drucksache 16/3902 16. Wahlperiode 15. 12. 2006 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Cornelia Hirsch, Dr. Petra Sitte, Volker Schneider (Saarbrücken),
MehrAntwort. Deutscher Bundestag Drucksache 16/6488. der Bundesregierung
Deutscher Bundestag Drucksache 16/6488 16. Wahlperiode 21. 09. 2007 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Bodo Ramelow, Dr. Barbara Höll, Petra Pau, weiterer Abgeordneter
MehrVorgängeundErkenntnissebezüglichderStiftungundderBGRsowiedieunterschiedlichenSichtweisenderFragestellerundderBundesregierungaufdie
Deutscher Bundestag Drucksache 17/9292 17. Wahlperiode 11. 04. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl, Hans-Josef Fell, Bärbel Höhn, weiterer Abgeordneter
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Deutscher Bundestag Drucksache 17/10370 17. Wahlperiode 23. 07. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Undine Kurth (Quedlinburg), Cornelia Behm, Hans-Josef Fell, weiterer
MehrBÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN
Deutscher Bundestag Drucksache 17/2889 17. Wahlperiode 09. 09. 2010 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Katja Keul, Viola von Cramon-Taubadel, Marieluise Beck (Bremen),
MehrI. Der Deutsche Bundestag stellt fest: 1.DieBranchederprivatenWach-undSicherheitsdienstestelltnachdemBundesverbandderSicherheitswirtschaft
Deutscher Bundestag Drucksache 17/10810 17. Wahlperiode 24. 10. 2012 Antrag der Abgeordneten Jan Korte, Agnes Alpers, Herbert Behrens, Nicole Gohlke, Dr. Rosemarie Hein, Ulla Jelpke, Dr. Lukrezia Jochimsen,
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Deutscher Bundestag Drucksache 17/11464 17. Wahlperiode 14. 11. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Friedrich Ostendorff, Cornelia Behm, Harald Ebner, weiterer Abgeordneter
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Deutscher Bundestag Drucksache 16/10099 16. Wahlperiode 07. 08. 2008 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Christine Scheel, Kerstin Andreae, Birgitt Bender, weiterer Abgeordneter
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Deutscher Bundestag Drucksache 17/7104 17. Wahlperiode 25. 10. 2011 Kleine Anfrage der Abgeordneten Jan Korte, Andrej Hunko, Ulla Jelpke, Petra Pau, Jens Petermann, Frank Tempel, Halina Wawzyniak und der
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Deutscher Bundestag Drucksache 17/10978 17. Wahlperiode 15. 10. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ute Kumpf, Oliver Kaczmarek, Uwe Beckmeyer, weiterer Abgeordneter
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Deutscher Bundestag Drucksache 17/14536 17. Wahlperiode 12. 08. 2013 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Oliver Krischer, Hans-Josef Fell, Cornelia Behm, weiterer Abgeordneter
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Deutscher Bundestag Drucksache 17/1082 17. Wahlperiode 1. 08. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Jan van Aken, Eva Bulling-Schröter, weiterer Abgeordneter
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Deutscher Bundestag Drucksache 17/4943 17. Wahlperiode 28. 02. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Birgitt Bender, Maria Klein-Schmeink, Elisabeth Scharfenberg, weiterer
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Deutscher Bundestag Drucksache 17/1712 17. Wahlperiode 11. 05. 2010 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Gerhard Schick, Lisa Paus, Dr. Thomas Gambke, weiterer Abgeordneter
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Deutscher Bundestag Drucksache 16/5308 16. Wahlperiode 10. 05. 2007 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Herbert Schui, Dr. Barbara Höll, Sabine Zimmermann, weiterer
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Deutscher Bundestag Drucksache 17/4469 17. Wahlperiode 20. 01. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ingrid Nestle, Hans-Josef Fell, Bärbel Höhn, weiterer Abgeordneter
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Deutscher Bundestag Drucksache 16/1794 16. Wahlperiode 09. 06. 2006 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Inge Höger-Neuling, Klaus Ernst, Karin Binder, weiterer Abgeordneter
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MehrStrahlenbelastung durch drahtlose Internet-Netzwerke (WLAN)
Deutscher Bundestag Drucksache 16/6117 16. Wahlperiode 23. 07. 2007 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl, Cornelia Behm, Hans-Josef Fell, weiterer Abgeordneter
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Deutscher Bundestag Drucksache 17/1663 17. Wahlperiode 10. 05. 2010 Antwort der Bundesregierung Seite 1, Mai 18, 2010, /data/bt_vorab/1701663.fm, Frame auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Katja Kipping,
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Deutscher Bundestag Drucksache 16/8463 16. Wahlperiode 10. 03. 2008 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jerzy Montag, Kerstin Andreae, Irmingard Schewe-Gerigk, weiterer
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Deutscher Bundestag Drucksache 16/10472 16. Wahlperiode 07. 10. 2008 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Barbara Höll, Ulla Lötzer und der Fraktion DIE LINKE. Drucksache
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Deutscher Bundestag Drucksache 17/5835 17. Wahlperiode 16. 05. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Petra Pau, Jan Korte, Dr. Petra Sitte, weiterer Abgeordneter und
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Deutscher Bundestag Drucksache 17/7592 17. Wahlperiode 04. 11. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sabine Bätzing-Lichtenthäler, Ingrid Arndt-Brauer, Lothar Binding
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Deutscher Bundestag Drucksache 16/11928 16. Wahlperiode 27. 02. 2009 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Eva Bulling-Schröter, Klaus Ernst, Kornelia Möller und der Fraktion
Mehrauf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Michael Groß, Sören Bartol, Uwe Beckmeyer, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD Drucksache 17/9941
Deutscher Bundestag Drucksache 17/10216 17. Wahlperiode 02. 07. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Michael Groß, Sören Bartol, Uwe Beckmeyer, weiterer Abgeordneter
MehrAntwort. Deutscher Bundestag Drucksache 17/5411. der Bundesregierung
Deutscher Bundestag Drucksache 17/5411 17. Wahlperiode 07. 04. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Caren Lay, Ingrid Remmers, Dr. Dietmar Bartsch, weiterer Abgeordneter
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Deutscher Bundestag Drucksache 16/11621 16. Wahlperiode 16. 01. 2009 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Volker Wissing, Jens Ackermann, Dr. Karl Addicks, weiterer Abgeordneter
MehrArbeit (BA)sowohlbeiderJobbörsealsauchbeidemsogenanntenVier-Phasen-ModellzurErhebungderDatenvonArbeitslosenundHilfebedürftigenerhebliche
Deutscher Bundestag Drucksache 17/97 17. Wahlperiode 01. 12. 2009 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Brigitte Pothmer, Wolfgang Wieland, Beate Müller-Gemmeke, weiterer
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