Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben

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1 Deutscher Bundestag Drucksache 17/ Wahlperiode Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Frank Tempel, Jan Korte, Ulla Jelpke, Petra Pau und der Fraktion DIE LINKE. Drucksache 17/9877 Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben Vorbemerkung der Fragesteller DerDigitalfunkderBOS (BehördenundOrganisationenmitSicherheitsaufgaben)inderBundesrepublikDeutschlandstehtuntererheblicherKritik,was dieverzögerungenbeimausbau,diekostenentwicklung,diemangelnde Funktionalität,dieAusfallsicherheit,dieKapazitätspufferunddieTransparenz desgeschäftsgebarensderbdbos (BundesanstaltfürdenDigitalfunkder BehördenundOrganisationenmitSicherheitsaufgaben)betrifft.Schonzur Fußballweltmeisterschaft2006solltederDigitalfunkderBOSindenAustragungsortenverfügbarsein.MitStand30.April2011warennur898von rd.4300basisstationenintegriert.auchbeieinemvollenausbauderbasisstationenwirddieabdeckungingebäuden,tunnelnunddemflachenland nichtodernureingeschränktmöglichsein.derzusätzlicheausbaubeider ObjektversorgungmitabsehbarenKernnetzerweiterungenwirdzuweiteren VerzögerungenundKostensteigerungenführen.ImErgebniswirdderdigitale BOS-FunkbeiweitemnichtdieFunktionalitäteinesheuteüblichenHandynetzesbesitzen.AngesichtgeringsterDatenübertragungsratenistz.B.selbst dasversendenvonfahndungsfotospraktischunmöglich (Bundesministerium derfinanzen, BerichtzumSachstandundzurDarstellungderKostendes BundeszurEinführungdesDigitalfunksdurchdieBDBOS,Haushaltsausschussdrucksache 17/3050). AusSichtdesKatastrophenschutzesistdiegesicherteNotstromversorgung desdigitalenbos-netzesvonnur2stundeneinextremessicherheitsrisiko beigroßflächigenschadenslagen,diedurchlanganhaltendenstromausfallgekennzeichnetsind.wennimkatastrophenfalldiekommunikationdersicherheits-undrettungskräftezusammenbricht,sindgesundheitlicheundmaterielle Schäden ungeahnten Ausmaßes zu erwarten. SpätestensmitdemPrüfberichtdesBundesrechnungshofeszurPraxisder BDBOSbeiAusschreibungen,Einstellungen,freihändigenVergabenund RechnungslegungenistdasUrsachengemengefürdieZeitverzögerungenund bei der Kostenentwicklung erklärbar. DieAntwortwurdenamensderBundesregierungmitSchreibendesBundesministeriumsdesInnernvom20.Juni2012 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich in kleinerer Schrifttype den Fragetext.

2 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 1.WieistderStanddesNetzausbausdesdigitalenBOS-Netzesbezüglichder Kernnetze, der Basisstationen und bei der Objektversorgung? DerAufbauunddieInbetriebnahmedesDigitalfunksderBehördenundOrganisationenmitSicherheitsaufgaben (BOS-Digitalfunknetz)sindweitvorangeschritten.Derzeitsindbundesweitüber68ProzentderBasisstationendes DigitalfunksBOSinstalliertundüber45ProzentindasNetzintegriert.EntsprechendnimmtauchdieTeilnehmeranzahlamDigitalfunkBOSmonatlich weiterzu.solagendemai2012dieanzahldereingetragenenteilnehmerbei FunktionsfähigundverfügbaristderDigitalfunkBOSderzeitbeispielsweisein denstädtenberlin,hamburg,bremen,leipzig,münchensowieindenregionenlüneburg,trier,oldenburgunddemöstlichenlandesteilbaden-württembergs.seitnovember2011nimmtmecklenburg-vorpommernalserstesflächenlandamnetzbetriebdesdigitalfunksbosteil.imapril2012sindder Köln-Bonner-RaumsowieweiteTeileSachsen-Anhaltsindenerweiterten Probebetriebeingetreten.DiedortigenBehördenundOrganisationenmit SicherheitsaufgabenhabennundieMöglichkeit,vonderLeistungsfähigkeitdes Digitalfunks in ihrem täglichen Einsatz zu profitieren. Zum11.Juni2012waren3063aufgebauteBasisstationenmitSystemtechnik ausgestattet (installiert)und2033basisstationenindasbos-digitalfunknetz integriert. Insgesamt wird das Funknetz ca Basisstationen umfassen. ImKernnetzwarenbeideNetzverwaltungszentren (NMC),sämtlichevierTransitvermittlungsstellenund58der62Vermittlungsstellenintegriert.DasKernnetz steht in allen Aufbaubereichen des Funknetzes zur Verfügung. DieBehördenundOrganisationenmitSicherheitsaufgabenverbindenmit einembundesweiteinheitlichendigitalensprech-unddatenfunksystem (DigitalfunkBOS)auchdieFunkversorgungvoneinsatztaktischwichtigenGebäudenundBauwerken (Objekten).InzahlreichenObjektenergibtsichdurchdie FreifeldfunkversorgungbereitseineGebäudeinnenversorgung.JenachGebäudebeschaffenheit (Stahlbeton,metallbedampfteFensterusw.)undEntfernung zurbasisstationwirddieversorgungvonaußennureinenteildesgebäudes abdecken.deshalbwerdenbeieinigenobjektenzusätzlichetechnischemaßnahmendurchgebäudefunkanlagenerforderlichsein,umeineausreichende Versorgung im Inneren zu erreichen. InsofernistObjektversorgungdemNetzaufbauzeitlichnachgelagert,weilviele ObjektebereitsdurchdieFreiflächenversorgungmitversorgtsindundder zusätzlicheversorgungsbedarferstnachinbetriebnahmedesfunknetzesim betreffenden Bereich zu klären ist. DieGewährleistungeinerumfassendenFunkversorgungvonGebäudenund BauwerkenobliegtausvielfältigenGründen (Brandschutz,SicherheitundweitergehendeAspekte)denBetreiberndieserObjekte.DieBundesanstaltfürden DigitalfunkderOrganisationenmitSicherheitsaufgaben (BDBOS)hatallenotwendigenVoraussetzungengeschaffen,dassauchGebäudeeigentümeroderBetreiber (sogenanntedritte)ihreobjekteundanlagenfürdasneuekommunikationszeitalterfitmachenkönnen.dafürwurdeunteranderemeinleitfadenzur Objektversorgungerarbeitet,derdiePlanungundBeschaffungdigitalerGebäudefunkanlagenunterstützensoll.DieserstehtaufderWebsitederBDBOSzur Verfügung:

3 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 3 Drucksache 17/ WelcheeinsatztaktischenKonsequenzenfürdieBOSergebensichausder NichtverfügbarkeitvomdigitalenBOS-FunkinGebäuden,Tunnelnund dem flachen Land? SoferndasDigitalfunknetzingrößerenObjektenwieGebäuden,Tunnelnoder aufdemflachenlandnochnichtverfügbarseinsollte,bietetdiebetriebsart DMO (DirektModeOperation)eineKommunikationsmöglichkeitimNahbereich.AlternativstehenindiesemFall,jenachBOS,auchGerätefürdie GlobaleHandy-Kommunikation (GSM)oderAnalogfunkkommunikationbereit.DieNutzungvonzusätzlichenAusgleichsmaßnahmenwieGatewayund Repeater werden derzeit erprobt. 3.WerübernimmtdieKostenfürdieAusstattungunddenBetriebdesdigitalen BOS-Funkes bei der Objektversorgung? WiebereitsinderAntwortzuFrage1ausgeführt,obliegtdieObjektversorgung dereneinrichtungundunterhaltung grundsätzlichdemobjektverantwortlichen (vergleichbaretwabrandmeldeanlagen).dienutzungdergebäudefunkanlagendarfnurdurch Berechtigte i.s.v. 4derBOS-Funkrichtlinieerfolgen.DahersinddieFunkanlagennachderzeitigerRechtslagenachder FertigstellungderFeuerwehrzurNutzungzuüberlassen.DieKostender Beschaffung,InstallationundUnterhaltungderFunkanlagenträgtjedochder jeweilige Bauherr bzw. der Eigentümer des Objekts. 4.NachwelchengesetzlichenGrundlagenkönnenprivateEigentümerbzw. BetreibervonObjektenzurAusstattungmitRepeaternundeventuellBasisstationen verpflichtet werden? GesetzlicheRegelungen,aufderenGrundlagedieEigentümeroderNutzer einesgebäudesoderbauwerkeszurinstallationeinergebäudefunkanlageverpflichtetwerdenkönnen,findensichindenverschiedenenbauordnungender Länderoder/unddenBrand-undKatastrophenschutzgesetzensowieeinschlägigen Verordnungen wie: RichtlinienfürdieAusstattungunddenBetriebvonStraßentunneln (RABT), RichtlinieüberdieAnforderungendesBrand-undKatastrophenschutzesan den Bau und Betrieb von Eisenbahntunneln (EBA-Richtlinie), Verordnung über Bau und Betrieb der Straßenbahnen (BO-Strab). WeiterführendeInformationenkönnendemLeitfadenObjektversorgungentnommen werden, der auf der Website der BDBOS zur Verfügung steht. 5.GibtesinderMigrationsphaseeinenParallelbetriebvonAnalog-und Digitalfunk? InderMigrationsphasebestehtgrundsätzlichdieMöglichkeitfüreinenParallelbetriebvonAnalog-undDigitalfunk.ObdieseMöglichkeitgenutztwird, hängtvomkonzeptionellenvorgehenderjeweiligenbosvonbundundländernab.aufbundesebenewirdeingroßteilderbosdenparallelbetriebinder Migrationsphase nutzen.

4 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 6.WelcheKostenentstehendurchdenparallelenEinsatzvonAnalog-und Digitalfunk bei den BOS, insbesondere bei den Bundes-BOS? DieKostendurchdenparallelenEinsatzvonAnalog-undDigitalfunkbeiden BOSunterscheidensichvonBOSzuBOS,jenachMigrationskonzept.So bringtz.b.dasbkafürdenbetriebderanalogfunk-infrastruktur (Wartungskosten)derzeiteinenjährlichenBetragvonrund55000Euroauf,derauch während der Migrationsphase weiterhin anfallen würde. 7.WelcheZeiträumesindfürdieMigrationvomAnalog-zuDigitalfunkvorgesehen? 8.WelcheeinsatztaktischenKomplikationenentstehendurchdenParallelbetriebvonAnalog-undDigitalfunkfürdieBOS,insbesonderebeidenBundes-BOS? DieNetzkomponentendesBOS-Digitalfunknetzes,teilweisevonverschiedenenHerstellern,müssenoptimalzusammenwirken,damitdenNutzerinnenund NutzerneineleistungsfähigeundstörungsfreieFunkkommunikationzurVerfügungsteht.DahererfolgenAufbauundInbetriebnahmefürjedengeographischen Bereich in mehreren Schritten: Bauliche Ertüchtigung NachderHerstellungbzw.gegebenenfallsRenovierungderbaulichenInfrastruktur (zumbeispieldererrichtungeinesmastesoderderherrichtungeines GebäudesfüreineBasisstation)mussdieSystemtechnikfürdenDigitalfunk BOS installiert werden. Installation und Integration WenndiebaulicheErtüchtigungabgeschlossenist,erfolgtdieInstallationder Systemtechnik (zumbeispieldieanbringungeinerantenneundderdazugehörigentechnikamantennenträgerunddiebereitstellungderbasisstation).damitdanndiesenetzkomponentenimnetzgenutztundvondennetzverwaltungszentrenausüberwachtundgesteuertwerdenkönnen,müssensieindas Netz integriert, dass heißt eingebunden werden. Tests sind unabdingbar VorundnachderIntegrationeinesNetzelementes,zumBeispieleinerBasisstation,gibteseinePhasefürtechnischeTests,inderdiegrundsätzlicheFunktionsfähigkeitimRahmenverschiedenerStandardverfahrendurchvonder BDBOSbeauftragteUnternehmengetestetwird.NurwenndieseTestserfolgreichdurchlaufenwerden,wirddasNetzelementdenNutzerinnenundNutzern zur Verfügung gestellt. Im Anschluss daran folgt eine Erprobung in der Praxis. Probebetrieb als umfassender Praxistest Umsicherstellenzukönnen,dassalleParameterderverschiedenenKomponentendesNetzesreibungsloszusammenwirken,mussdasNetzunterpraxisentsprechendenBedingungen dasheißtdurchdiebos,diedasnetzfürbestimmteeinsätzenutzen erprobtwerden.schließlichistdasbos- DigitalfunknetzeinkomplexestechnischesGebilde.DieverschiedenenKomponenten,wieSystemtechnik,ZugangsnetzoderEndgeräte,wirkenimProbebetrieberstmalsinderPraxiszusammen.TrotzintensivervorherigertechnischerTests,derTypfreigabevonKomponenten,spezifischerVorgabendurch dieinteroperabilitätsrichtlinienunddiezertifizierungzeigensichbestimmte EffekteerstmalsimZusammenspielderKomponentenunterdenBedingungen

5 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 5 Drucksache 17/10066 deseinsatzes.zudemdientderprobebetriebdennutzerinnenundnutzern dazu,erfahrungenmitdemoperativ-taktischeneinsatzdesdigitalfunksbos zu sammeln. FürdieseErprobungsphaseistimDigitalfunkBOSimRegelfalleinZeitraum vonetwasechsmonatenvorgesehen.indieserzeitsollentechnischeeinstellungenimdetailangepasstwerden,umeinmöglichstgutesergebniszuerzielen.dabeiistesnichtüberraschend,dasshierauchunerwünschteeffekteauftretenkönnen.derprobebetriebverhilftdazu,solcheerfahrungenzusammeln, darauszulernenunddietechnischeneinstellungenaufgrunddiesererfahrungen zu optimieren. DadieFeststellungundBeseitigungsolcherBesonderheitengeradeSinnund ZweckdesProbebetriebesist,bleibtderAnalogfunkals Rückfallebene während dieser Phase unerlässlich. DieUmstellungvonAnalogfunkaufdenDigitalfunkBOSerfolgtimVerantwortungsbereichderBOSdesBundesundderLänder.FürjeneBOS,dieeinen ParallelbetriebvonAnalog-undDigitalfunkinderMigrationsphasevorsehen, istvoneinemlogistischenmehraufwandbeidereinsatzvorbereitunggegenüberreinemdigitalfunkbetriebauszugehen.dieberücksichtigungsowohldes Analog-alsauchdesDigitalfunkserforderteineaufwendigereEinsatzvorbereitung,-durchführungundLogistik (gegebenenfallsmehrfachausstattungvon Einsatzkräften).DiesbetrifftauchdieLeitstellenbeiihrerKommunikationmit den Einsatzkräften. 9.PlantdieBundesregierungweitereAusbaustufendesDigitalfunksder BOS,umdiebishergeringeDatenübertragungsratezuverbessernundsomiterweiterteNutzungsmöglichkeiten,z.B.denAbrufvonFahndungsfotos, zu erzielen? GemäßdenAnforderungenderBOSsollmitdemBOS-Digitalfunknetzeinesichere,hochverfügbareSprachkommunikationunddanebeneineschmalbandige Datenkommunikationermöglichtwerden.EinehoheDatenübertragungskapazitätstelltderzeitnichtdieAnforderungenderBOSandasBOS-Digitalfunknetz dar. SoistdienachdemTETRA-StandardderzeitmöglicheDatenübertragungsrate zwargeringeralsimkommerziellenmobilfunk (z.b.umts) sieerfülltjedochdievondenbosfürdendigitalfunkbosdefiniertenoperativ-taktischen AnforderungeninvollemMaßundermöglichtbeispielsweisedieAlarmierung voneinsatzkräftenderfeuerwehren,diefahrzeughalterabfragebeieinerzentralendatenbankoderdieübertragungvonfingerabdrücken.diegeforderte Mindestdatenrate von 4,8 kbit/s (Nettodatenrate) wird umgesetzt. 10.WielangeistderDigitalfunkderBOSbeieinemlangandauerndenflächendeckendenStromausfallfunktionsfähig (durchnotstromversorgung) bezogenaufdieobjektversorgung,diebasisstationen,dievermittlungsstellen und das Gesamtnetz? GrundsätzlicheForderungandieInfrastrukturistes,dieEnergieversorgungdes DigitalfunksBOSzujedemZeitpunktsicherzustellen.DiesistindenKonzepten entsprechend berücksichtigt. DieSystemtechnikderBasisstationenwirdmiteinerGleichspannungvon 48Vbetrieben,dievonden48VUSV-Anlagen (UnterbrechungsfreieStromversorgung)bereitgestelltwird.DieBatteriengewährleistenbeiAusfalldes

6 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 230/400-V-VersorgungsnetzeseinenBetriebvonmindestenszweiStundenfür die Systemtechnik. ZurErhöhungderBackupzeitbeiStromausfallkönnenbeiBedarfbiszusechs zusätzlichebatteriesträngeangeschlossenwerden.darüberhinausbestehtdie Möglichkeit,zusätzliche (stationäreodermobile)netzersatzanlagen (NEA)zur Stromversorgunganzuschließen.DieBDBOShathierfüralleInformationenzu dentechnischenanschaltbedingungenbereitgestellt.dasjeweiligebundesland legtfest,aufwelcheartdieversorgungderbasistationenüberdieusv-anlage hinaus sichergestellt wird. DieNotstromversorgungderVermittlungsstellenerfolgtüberzweiredundante NEA,dieeineVersorgungmitdemvorOrtbevorratetenTreibstofffürdie Dauervon72Stundensicherstellen.WeiterhinbefindensichauchzweiredundanteUSV-AnlageninderVermittlungsstelleimEinsatz,dieimpermanenten Parallelbetrieblaufen.DieUSV-AnlagewirdbeiStromausfallundvordem AnlaufenderNEAdieLast,füreinenZeitraumvonbiszu15Minuten,unterbrechungsfrei übernehmen. 11.WelcheZuwächsederNetzlastbeimDigitalfunkderBOSwerdenbei Großschadensereignissenoderbeieinemlangandauerndenflächendeckenden Stromausfall erwartet? InDeutschlandliegenbisherkeineErfahrungenmitungeplantenLagenbei GroßschadensereignissenodergroßflächigenStromausfällenvor,beidenender DigitalfunkBOSalsKommunikationsmitteleingesetztwurde.Ausbisherigen geplantenlagenistaberdeutlichgeworden,dassinderartigensituationenmit einemsignifikantenjedochlokalbegrenztenanstiegderlastzurechnenist. DieHöhedesNetzlastanstiegeshängtu.a.vonderAnzahlderNutzer,derverwendetenGruppen,dereingesetztenDiensteundderlokalenVersorgungsgüte desnetzesab.eineallgemeingültige,belastbareaussageistdahernichtmöglich und immer abhängig von den lokalen/örtlichen Rahmenbedingungen. 12.WelcheKapazitätspufferbeiderNetzlastwerdenbeimDigitalfunkder BOS vorgehalten? DasBOS-DigitalfunknetzistfüreineNetzlastgemäßderAnforderungausdem AbschlussberichtderExpertengruppeausBundundLändern GruppeAnforderungenandasNetz (GAN) ausdemjahr2002ausgelegt.danachwirdeine Kapazitätsreservevon30ProzentimRadionetzzurkurzfristigenAktivierung vorgehalten. 13.WelcheMöglichkeitenderVorrangschaltungvonNutzernbeigeringen Netzwerkkapazitäten bestehen im digitalen BOS-Netz? TechnischisteinePriorisierungderNutzerindividuelljeTeilnehmerundje GruppedurchPrioritätsstufenmöglich.DarüberhinauslassensichDienste individuell je Teilnehmer und je Gruppe administrieren. 14.KönnendieVorrangschaltungendynamischandieNetzkapazitätangepasstwerden,odersinddiesejeweilsfestfürbestimmteEndgerätevergeben? EineVorrangschaltungvonNutzernistdurchindividuellePriorisierungder Teilnehmerund/oderderGruppenmöglich.EineautomatisierteRegelungder

7 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 7 Drucksache 17/10066 LastdesGesamtsystemszurAufrechterhaltungdesNetzesfindetimRahmen der Überlastkontrolle im Kernnetz statt. 15.WerregeltdiedynamischeAnpassungvonVorrangschaltungennachwelchen Maßgaben? DiedynamischeAnpassungderVorrangschaltungzurÄnderungvonPrioritätenwirddurchdieAutorisiertenStellendesBundesundderLänderinZusammenarbeitmitderBetreiberindesDigitalfunkBOS,entsprechenddenlagebedingten betrieblichen Situationen, durchgeführt. 16.WelcheMaßnahmenwurdenseitensderBundesregierungunternommen oderwerdengeplant,umerkenntnissedersicherheitsforschungundvon AnhörungendesDeutschenBundestageszurvielzukurzenNotstromversorgungbeimdigitalenBOS-Funkbeieinemlangandauerndenflächendeckenden Stromausfall umzusetzen? EineausführlicheBeantwortungderThematikfindetsichinderAntwortzu Frage GibtesPlanungenderBundesregierung,beieinemeventuellenNetzausfalldesDigitalfunksderBOS,z.B.beieinemlangandauerndenflächendeckendenStromausfall,miteinerRückkehrzumAnalogfunkdieKommunikation der BOS aufrechtzuerhalten? ImHinblickaufdieeinsatztaktischenKonsequenzenwirdaufdieAntwortzu Frage2verwiesen.ImFalleeines langandauerndenundflächendeckenden Stromausfalls (ÜberschreitungderüblichenZeitenfürNotstromaggregate) funktioniert auch die Analogfunkinfrastruktur nicht mehr. Nein. 18.WerdenfürsoeinenNotfallanalogeGeräteundLeitstelleninfrastruktur vorgehalten? 19.WelchepotentiellenNetzersatzausstattungenexistierenbeiTelekommunikationsunternehmen,demTHW (BundesanstaltTechnischesHilfswerk), der Bundeswehr und bei anderen Institutionen? DerBeitragderBundeswehrzumHeimatschutzumfasstFähigkeitenderBundeswehrzumSchutzDeutschlands.Hierzugehörennebendenoriginären,militärischenAufgabendiesubsidiärenAufgabenderBundeswehrfürdenEinsatz iminland (AmtshilfeinFällenvonNaturkatastrophenundschwerenUnglücksfällen,zumSchutzkritischerInfrastrukturundbeiinneremNotstand)imRahmengeltenderGesetze.AusdemFähigkeitsspektrumderBundeswehrkönnen imrahmendergeltendengesetzeauchfähigkeitenbereitgestelltwerden,die alsnetzersatzausstattungdienenkönnen.dabeihandeltessichumfallweise verfügbarzumachendeführungsunterstützungsfähigkeitenundgefechtsstandausstattungenderstreitkräfte.diesewerdenjedochnichtdezidiertfürsubsidiärehilfeleistung (z.b.ausfalldesdigitalfunknetzesderbos)vorgehalten. MitdenbereitstellbarenLeistungenderBundeswehrkönnteregelmäßigjedoch nur ein sehr geringer Anteil eines möglichen Bedarfes abgedeckt werden.

8 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode DasTechnischeHilfswerk (THW)hältNetzersatzausstattung,bestehendaus StromerzeugernundLeitungssätzenzurVerteilung,zurNotversorgungvon kleinerenwohnsiedlungenoderkleinenbismittlereneinrichtungenöffentlicheninteressesvor.dieleistungsbandbreitedervorhandenenstromerzeuger reichtdabeivon5kvabis20kva,diedernetzersatzanlagenvon50kva bis200kva. FürdenBereichderZollverwaltungsindNetzersatzanlagen (USV)fürden Infrastrukturkomplex der Leitstellen vorgesehen. 20.WelchePläneexistierenzurAktivierungpotentiellerNetzersatzausstattungenbeiTelekommunikationsunternehmen,demTHW,derBundeswehr und bei anderen Institutionen? InderBundeswehrhabendieterritorialenKommandobehördenderStreitkräftebasismitdenregionalzuständigen,zivilenBehördenständigeZusammenarbeitsbeziehungenetabliert.BeiBedarfundAnfragezursubsidiärenHilfeleistungdurchzivileBehördenkönntedieBundeswehrgrundsätzlich verlegbareführungsunterstützungsleistungen (PersonalundMaterial)mit netzunabhängigenkommunikationsverbindungenzursteuerungdeseinsatzes militärischerkräftezurunterstützungderzuständigenkatastrophenschutzbehörden auf lokaler Ebene bereitstellen. ZurAktivierungpotentiellerNetzausstattungenexistierenbeiderBundeswehr keinespeziellenpläne.einevorplanung,welcheunterstützungwoleistbar wäre, kann wegen des Subsidiaritätsprinzip nicht vorgenommen werden. SeitensdesTHWbestehenbereitsAbsprachenmitanderenBehörden,EinrichtungenundGebietskörperschaften.AndenKonzeptenzurtechnischenUmsetzung wird derzeit gearbeitet. 21.WelchePläneexistierenzurBereitstellungvonTETRAPOL-Kapazitäten der Bundeswehr bei einem Ausfall des digitalen BOS-Netzes? DieBundeswehrkannimRahmendersubsidiärenAufgabenwahrnehmungund abhängigvonderaktuellenverfügbarkeittetrapolbw-fähigkeitenbereitstellen.diesefähigkeitenkönnengrundsätzlichregionalbegrenztzurhilfeleistungeingesetztwerden.weitergehendeplänezurbereitstellungvon TETRAPOLBw-FähigkeitenbeieinemAusfalldesdigitalenBOS-Netzesexistierennicht.Dabeiistzuberücksichtigen,dassdieTETRAPOL-Technikmit der TETRA-Technik nicht kompatibel ist. 22.ExistierenPlänezurUmstellungbeiNutzerndesdigitalenBOS-Netzes aufsatellitengestütztekommunikationnacheinemausfalldesdigitalen BOS-Netzes? DieAuswahldergeeignetenKommunikationsmittelerfolgtentsprechenddem AnlassunddemErfordernisundobliegtdenEinsatzleitungenvonBundund Ländern.EinedirekteKopplungvonsatellitengestützterKommunikationan daskernnetzdesbos-digitalfunknetzes,zurumgehungetwaigerlokalerausfälle des Digitalfunk BOS, ist derzeit nicht vorgesehen.

9 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 9 Drucksache 17/ InwelchemUmfangsinddieterrestrischenElementedersatellitengestützteKommunikation (z.b.bodenstationen)inderbundesrepublik DeutschlandgegeneinenflächendeckendenlanganhaltendenStromausfall geschützt? DakeineeigenesatellitengestützteKommunikationsinfrastrukturbetrieben wird,gibtesauchkeinenbedarffüreinenschutzgegeneinenflächendeckenden langanhaltenden Stromausfall. 24.WelcherAusstattungsgradanGerätenzurersatzweisensatellitengestützten Kommunikation besteht bei Nutzern des digitalen BOS-Netzes? ImBKAundwenigenanderenBOSwirdderBedarfansatellitengestützten Kommunikationsmöglichkeitenzu100ProzentdurchentsprechendeHandfunk-oderKoffergeräte (Poolgeräte)gedeckt.DieseGerätesindjedochauf- grundderphysikalischenrandbedingungennichtalsersatzfürdigitalebos- Mobilfunkgeräte geeignet und daher für diesen Zweck auch nicht vorgesehen. 25. Ist die BDBOS-Kostenverordnung inzwischen in Kraft getreten? DieKostenverordnungfürAmtshandlungenderBundesanstaltfürdenDigitalfunkderBehördenundOrganisationenmitSicherheitsaufgaben (BDBOS-Kostenverordnung BDBOS-KostV)vom27.April2012 (BGBl.I998)istam 10. Mai 2012 in Kraft getreten. 26.SindderBundesregierungFällebekannt,dassdurchdiespäteEinführung derbdbos-zertifizierungsverordnungbzw.derbdbos-kostenverordnung,bereitsdigitalebos-endgeräteangeschafftwordensind,dienun keinenachträglichezertifizierungerhaltenkonntenbzw.können (wenn ja, bitte die Fälle auflisten)? Solche Fälle sind nicht bekannt. 27.WelcheKostensinddurchdieAnschaffungvonEndgerätenentstanden, die nicht zugelassen wurden oder zugelassen werden können? KostenfürdieAnschaffungvonEndgeräten,dienichtzugelassenwurdenoder zugelassenwerdenkönnen,sindnichtentstanden.aufdieantwortzufrage26 wird verwiesen. 28.WerträgtdieKostenderAnschaffungvonEndgerätendiekeineZertifizierung erhalten haben bzw. erhalten werden? DadieZertifizierungbzw.ZertifizierungsfähigkeitBestandteiljederEndgeräteausschreibungist,müssenHerstellerzertifizierteGeräteliefern.Sollteein EndgerätauswelchenGründenauchimmerdenZertifizierungskriteriennicht genügen,soliegteindurchdenherstellerbegründetersachmangelvor,derentsprechend zu beheben ist (auf Kosten des Herstellers).

10 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 29.WiehochistZahlderBeschäftigtenbeiderBDBOS (bittenachjahren aufschlüsseln)? Stichtag31. Mai31. Dezember 31. Dezember31. Dezember 31. Dezember 31. Dezember 1. Juni Zahl WiehochistZahlderexternenBeraterbeiderBDBOS (bittenachjahren aufschlüsseln)? ExterneBeraterkommenimGesamtvorhabenDigitalfunkBOSvorallembei derumsetzungtemporärer,projektbezogeneraufgabenaufdergrundlagevon DienstverträgenzumEinsatz.DaherstelltdieBDBOSbeiderErmittlungder eingesetzten externen Berater auf Vollzeitäquivalente ab. BeiderErmittlungderabgerechnetenVollzeitäquivalentewurdendieder BDBOSvorliegendenAbrechnungenfürdasjeweiligeJahrberücksichtigt.Für jedenexternendienstleisterwurdeeindurchschnittlichertagessatzzugrunde gelegt.eswurdeweiterdavonausgegangen,dasseinvollzeitäquivalent 230 Personentagen im Jahr entspricht. Jahr Externe Dienstleister (Vollzeitäquivalent) (für das erste und zweite Quartal 2012) 31.WelcheKostenentwicklungistseitderAuftragserteilung2009fürden Aufbau des digitalen BOS-Funkes eingetreten? DasBundesministeriumdesInnernberichtetdemHaushaltsausschussdes DeutschenBundestagesjährlichüberdieKostenentwicklungdesDigitalfunks BOS.DerBerichtfürdiesesJahrstehtunmittelbarvorseinerFertigstellung.Es gibtderzeitkeinehinweise,dassderdargestelltekostenrahmenfürdenanteil desbundesüberschrittenwird.diesesstehtunterdemvorbehaltderindenberichten dargestellten Risiken. EinevollständigeÜbersichtüberdieProjektgesamtkostenexistierthiernicht, daeingroßteilderindenländern,kommunenetc.anfallenkostennichtvorliegt.

11 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 11 Drucksache 17/ WelcheMaßnahmenwurdenergriffen,umdieimPrüfberichtdesBundesrechnungshofesaufgezeigtenUnregelmäßigkeiteninderPraxisdes BDBOS zu beheben? 33.SiehtdieBundesregierungindenaufgezeigtenUnregelmäßigkeitenin derpraxisdesbdbosursachenfürkostensteigerungenbeidereinführung des digitalen BOS-Funkes? 34.WiehochbeziffertdieBundesregierungdieKosten,diedurchUnregelmäßigkeiten in der Praxis des BDBOS eingetreten sind? DieFragen32bis34werdenwegenihresSachzusammenhangsgemeinsambeantwortet. DieBDBOShatzumPrüfberichtdesBundesrechnungshofesausführlichStellunggenommen.DiePrüfungistinallenwesentlichenPunktenerledigt.Kostensteigerungen,aufGrundderErgebnissederPrüfungdesBundesrechnungshofes, sind nicht erkennbar. 35.WelcheanteiligenKostenerwartetdieBundesregierungbiszurFertigstellung des BOS-Funkes, insbesondere bei der Objektversorgung? Auf die Antwort zu Frage 31 wird verwiesen.

12 Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83 91, Berlin, Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbh, Postfach , Köln, Telefon (02 21) , Fax (02 21) , ISSN

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