LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/ Wahlperiode Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepaketes 2012 und 2014
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1 LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/ Wahlperiode KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Jacqueline Bernhardt, Fraktion DIE LINKE Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepaketes 2012 und 2014 und ANTWORT der Landesregierung 1. In welcher Höhe stellt der Bund jährlich dem Land in den Jahren 2014 bis 2016 finanzielle Mittel im Rahmen des sogenannten Bildungs- und Teilhabepaketes zur Verfügung? a) Wie stellt sich das Ausgaben-Ist im Rahmen der Umsetzung des sogenannten Bildungs- und Teilhabepaketes für das Land insgesamt sowie nach Landkreisen und kreisfreien Städten für die Jahre 2012, 2013 und 2014 in Summe sowie je Leistung und Monat aus dem Paket inklusive Schulsozialarbeit und Verwaltungskosten dar? b) Wie stellt sich der Bundesanteil an den Kosten der Unterkunft und Heizung abzüglich der Mittel für das sogenannte Bildungs- und Teilhabepaket in den Jahren 2012, 2013 und 2014 jährlich absolut und prozentual dar? Es wird auf die Antwort zu Frage 1 in der Kleinen Anfrage der Abgeordneten Simone Oldenburg und Torsten Koplin, Fraktion DIE LINKE, vom 3. März 2014, Drucksache 6/2703, verwiesen. Die Ministerin für Arbeit, Gleichstellung und Soziales hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 20. Juli 2014 beantwortet.
2 Drucksache 6/3045 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Zu a) Die Auszahlungen der kommunalen Träger für alle Bestandteile des sogenannten Bildungsund Teilhabepaktes betrugen entsprechend den geprüften Nachweisen der Landkreise und kreisfreien Städte im Jahr 2012 insgesamt Euro und im Jahr 2013 insgesamt Euro. Die Einzeldaten zu den Jahren 2012 und 2013 ergeben sich aus den Anlagen 1 und 2. Für das Jahr 2014 liegen noch keine Jahresangaben vor. Im Übrigen wird auf die allgemeinen Erläuterungen in der Antwort auf Frage 1a) der Kleinen Anfrage der Abgeordneten Jacqueline Bernhardt und Torsten Koplin, Fraktion DIE LINKE, vom 30. November 2012, Drucksache 6/1294, hingewiesen. Die Auszahlungen für Schulsozialarbeit, die aus Mitteln nach 11 Absatz 2 Nummer 2 und 3 des Gesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern zur Ausführung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (AG-SGB II) finanziert wurden, sind vom Land je zur Hälfte als Zuweisungen und Zuwendungen an die Landkreise und kreisfreien Städte ausgereicht worden. Die jeweiligen Auszahlungsbeträge ergeben sich aus der Anlage 3. Darüber hinaus wird auf die Antwort zu Frage 1 in der Kleinen Anfrage der Abgeordneten Jacqueline Bernhardt, Fraktion DIE LINKE, vom 8. Januar 2014, Drucksache 6/2574, verwiesen. Mit Ablauf des Jahres 2013 ist die gesetzliche Regelung ausgelaufen. Auszahlungen der Landkreise und kreisfreien Städte in den einzelnen Monaten sind der Landesregierung nur für die einzelnen Leistungen nach 28 Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II) und 6b Bundeskindergeldgesetz (BKGG) in der erfragten Zusammenstellung ab Juni 2012 bekannt (vergleiche Antwort auf Frage 1 in der Kleinen Anfrage der Abgeordneten Jacqueline Bernhardt und Torsten Koplin, Fraktion DIE LINKE, vom 30. November 2012, Drucksache 6/1294). Bei den in den Tabellen der Anlage 4 dargestellten Angaben der Jahre 2012 und 2013 handelt es sich um vorläufige und ungeprüfte Daten, die nicht mit den vorgenannten Angaben der geprüften Jahresnachweise kompatibel sind. Auszahlungen für Personal- und Sachkosten, die in Zusammenhang mit der Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepaketes in den Rechtskreisen SGB II und BKGG anfallen, werden von den Landkreisen und kreisfreien Städte nur jährlich gemeldet. Zu b) Der prozentuale Anteil aus der Beteiligung des Bundes an den Kosten für Unterkunft und Heizung nach 46 Absatz 5 SGB II beträgt seit ,5% der monatlichen kassenwirksamen Kosten für Unterkunft und Heizung. Dies entsprach in absoluten Zahlen im Jahr 2012 einem Betrag in Höhe von circa 93,21 Millionen Euro und 2013 in Höhe von circa 94,59 Millionen Euro. Darüber hinaus ist festzustellen, dass im Ergebnis des Vermittlungsverfahrens zwischen Bundestag und Bundesrat mit Wirkung ab 1. Januar 2011 in das Bildungs- und Teilhabepaket eine zusätzliche Entlastungswirkung für Warmwasserbereitung eingerechnet worden ist, bei der es sich im Kern jedoch um einen Bestandteil der Kosten für Unterkunft und Heizung handelt. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 1 in der Kleinen Anfrage der Abgeordneten Simone Oldenburg und Torsten Koplin, Fraktion DIE LINKE, vom 3. März 2014, Drucksache 6/2703, verwiesen. Für 2014 kann erst nach Abschluss des Haushaltsjahres 2014 ein absoluter Betrag festgestellt werden. 2
3 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/ Wie stellt sich die Anzahl der anspruchsberechtigten Kinder und Jugendlichen auf Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket für die Jahre 2012, 2013 und 2014 insgesamt in Mecklenburg- Vorpommern sowie nach Landkreisen und kreisfreien Städten und nach Anspruchsgruppen/Rechtskreisen inklusive Anspruchsberechtigter nach dem Asylbewerberleistungsgesetz aufgeschlüsselt dar? a) Wie viele Anträge auf Leistungen aus dem sogenannten Bildungsund Teilhabepaket wurden in den Jahren 2012, 2013 und 2014 insgesamt in Mecklenburg-Vorpommern sowie nach Landkreisen und kreisfreien Städten und nach Anspruchsgruppen/Rechtskreisen und Leistungsart aufgeschlüsselt gestellt (bitte insgesamt und quartalsweise darstellen)? b) Wie viele Anträge auf Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket wurden in den Jahren 2012, 2013 und 2014 insgesamt in Mecklenburg-Vorpommern sowie nach Landkreisen und kreisfreien Städten und nach Anspruchsgruppen/Rechtskreisen und Leistungsart aufgeschlüsselt bewilligt (bitte insgesamt und quartalsweise darstellen)? Die verschiedenen Leistungen für Bildung und Teilhabe richten sich an unterschiedliche Gruppen von Berechtigten und unterliegen jeweils unterschiedlichen Voraussetzungen, auch hinsichtlich des Alters. Darüber hinaus handelt es sich um monatliche Leistungsansprüche, sodass die Anzahl der (theoretisch) Anspruchsberechtigten monatlich variiert, zumal einige Leistungen monatlich wiederkehrend gewährt werden, andere nur zu bestimmten Stichtagen oder individuell auf Antrag. Unabhängig vom Rechtskreis werden Leistungen zudem nur auf Antrag gewährt. Nach Ablauf der jeweiligen Bewilligungszeiträume sind Wiederholungsanträge notwendig. Insoweit kann die Anzahl der Anspruchsberechtigten nur näherungsweise ermittelt werden. Soweit die amtlichen Statistiken eine Unterteilung nach Altersgruppen beinhalten, sind diese berücksichtigt. Im Bereich des SGB II sind statistisch die unter 25-jährigen nicht erwerbstätigen Personen in Bedarfsgemeinschaften erfasst, die - unabhängig von den übrigen Anspruchsvoraussetzungen - (theoretisch) anspruchsberechtigt sein dürften. Die monatlichen Daten sowie die Jahresdurchschnittswerte für 2012 und 2013 ergeben sich aus den Tabellen der Anlage 5. Im Bereich des Wohngeldgesetzes erfolgt die Erfassung der Haushaltsmitglieder in einer amtlichen Statistik. Eine altersmäßige Unterteilung ist danach nicht gegeben. Theoretisch anspruchsberechtigte Kinder, die Wohngeld und Kinderzuschlag erhalten, können aus der Wohngeldstatistik nur abgeleitet werden. 3
4 Drucksache 6/3045 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Kreisfreie Städte/Landkreise Kinder im Wohngeld (gesamt) gemäß Wohngeldstatistik per Rostock Schwerin Ludwigslust-Parchim Mecklenburgische Seenplatte Nordwestmecklenburg Landkreis Rostock Vorpommern-Greifswald Vorpommern-Rügen Mecklenburg-Vorpommern Quelle: Statistisches Amt Mecklenburg-Vorpommern, 7. März Im Bereich des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XII) ergeben sich die theoretisch Anspruchsberechtigten aus der Sozialhilfestatistik. Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket können alle Kinder und Jugendlichen bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres erhalten, deren Familien sich im Leistungsbezug von Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII befinden. Das schließt deshalb alle Hilfeempfänger mit Hilfe zum Lebensunterhalt außerhalb von und in Einrichtungen ein. Die Einzeldaten ergeben sich aus Anlage 6. Die Wohngeldstatistik und die Sozialhilfestatistik werden zum jeweiligen 31. Dezember eines Jahres als Stichtagsstatistik erstellt. Sie liegen mit Stichtag 31. Dezember 2013 bislang nicht vor. Bezüglich der SGB II-Daten des Jahres 2011, der Daten aus der Wohngeldstatistik sowie der Sozialhilfestatistik per wird auf die Antwort zu Frage 2 in der Kleinen Anfrage der Abgeordneten Jacqueline Bernhardt und Torsten Koplin, Fraktion DIE LINKE, vom 30. November 2012, Drucksache 6/1294, verwiesen. Über die Anzahl der theoretisch anspruchsberechtigten Personen auf Bildungs- und Teilhabeleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz liegen der Landesregierung keine statistischen Angaben vor. Zu a) und b) Bei den Leistungen des Bildungs- und Teilhabepaketes handelt es sich um gesetzliche kommunale Leistungen, die in Mecklenburg-Vorpommern von den Landkreisen und kreisfreien Städten als Aufgaben im eigenen Wirkungskreis durchgeführt werden. Im Bereich des Bundeskindergeldgesetzes gibt es keine statistische Erfassungsregelung zu Antragszahlen und Bewilligungen. Im Rechtskreis des SGB II wird seit Juli 2013 quartalsweise mit einem halben Jahr Verzögerung eine Statistik mit den Monatswerten zur Umsetzung des Bildungsund Teilhabepaketes unter: veröffentlicht. Im Rechtskreis des SGB XII sind im Jahr 2012 nach der Sozialhilfestatistik (Stichtag 31. Dezember 2012) die in Anlage 7 benannten Bewilligungen erfolgt. Darüber hinaus liegen der Landesregierung keine statistischen Angaben vor. 4
5 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/3045 Soweit die kommunalen Träger über Daten verfügen und diese innerhalb der zur Verfügung stehenden Zeit zugearbeitet haben, ergeben sich die Angaben aus den nachfolgenden Tabellen. Hinweis: Bei der erfragten zeitlichen Jahreszuordnung ist nicht ersichtlich und berücksichtigt, ob und gegebenenfalls in welchem Umfang eine Bewilligung im Folgejahr erfolgt ist. Landkreis ( Vorpommern-Rügen - Fallzahlen Monatsangaben) SGB II BKKG (Januar bis Mai) (Januar bis Mai) 2013 SGB XII (Januar bis Mai) 2013 (Januar bis Mai) Leistungsart Kita- und Schulausflüge Klassenfahrten Schulbedarf Schülerbeförderung Lernförderung Mittagessen Schüler Mittagessen Tageseinrichtung Teilhabe Gesamt gesamt Quelle: Angaben des Landkreises Vorpommern-Rügen, Stand: 24. Juni
6 Drucksache 6/3045 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Landkreis Ludwigslust-Parchim Anträge gestellt BuT 2012 Bewilligungen But SGB II BKGG 34 2 SGB XII AsylbLG gesamt 28 SGB II BKGG SGB XII AsylbLG gesamt Ausflüge eintägig mehrtägige Klassenfahrten Schulbedarf Schülerbeförderung Lernförderung Mittagessen Schüler Mittagessen Hort Mittagessen Kita kulturelle Teilhabe gesamt: Anträge gestellt BuT 2013 Bewilligungen But SGB II BKGG 34 2 SGB XII AsylbLG gesamt 28 SGB II BKGG SGB XII AsylbLG gesamt Ausflüge eintägig mehrtägige Klassenfahrten Schulbedarf Schülerbeförderung Lernförderung Mittagessen Schüler Mittagessen Hort Mittagessen Kita kulturelle Teilhabe gesamt: Anträge gestellt BuT bis 05/2014 Bewilligungen But 05/ SGB II BKGG 34 2 SGB XII AsylbLG gesamt 28 SGB II BKGG SGB XII AsylbLG gesamt Ausflüge eintägig mehrtägige Klassenfahrten Schulbedarf Schülerbeförderung Lernförderung Mittagessen Schüler Mittagessen Hort Mittagessen Kita kulturelle Teilhabe gesamt: Quelle: Angaben des Landkreises Ludwigslust-Parchim Stand: 26. Juni
7 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/3045 Landkreis Rostock - Fallzahlen Summe der monatlichen Werte Stand SGB XII eintägige Kita/Schulausflug mehrtägige Klassenfahrten persönlicher Schulbedarf Schülerbeförderung Lernförderung Mittag Kita Mittag Schule Mittag Hort Teihabe Sport Teilhabe Unterricht künstl. Fächer Teilhabe Freizeit SGB II eintägige Kita/Schulausflug mehrtägige Klassenfahrten persönlicher Schulbedarf Schülerbeförderung Lernförderung Mittag Kita/Schule/Hort Teihabe Sport/Unterricht künstl. Fächer/Freizeit BKGG eintägige Kita/Schulausflug mehrtägige Klassenfahrten persönlicher Schulbedarf Schülerbeförderung Lernförderung Mittag Kita Mittag Schule Mittag Hort Teilhabe soziales kultur.leben Asylbewerber- eintägige Kita/Schulausflug leistungsgesetz mehrtägige Klassenfahrten persönlicher Schulbedarf Schülerbeförderung Lernförderung Mittag Kita Mittag Schule Mittag Hort Teilhabe soziales kulturelles Leben Quelle: Angaben des Landkreises Rostock, Stand 26. Juni
8 Drucksache 6/3045 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Landkreis Nordwestmecklenburg - Anträge und Bewilligungen SGB II Anträge Summe (1. bis 4. Quartal) Summe (1. bis 4. Quartal) 1. Quartal Kita- Schulausflüge 267 ( ) 279 ( ) 41 mehrtägige Klassenfahrten 542 ( ) 590 ( ) 172 Schulbedarf ( ) ( ) Schülerbeförderung 166 ( ) 168 ( ) 33 Lernförderung 102 ( ) 169 ( ) 41 Mittagsverpflegung ( ) ( ) 562 Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben 675 ( ) 742 ( ) 170 gesamt: Bewilligungen Summe (1. bis 4. Quartal) Summe (1. bis 4. Quartal) 1. Quartal Kita- Schulausflüge 264 ( ) 270 ( ) 40 mehrtägige Klassenfahrten 534 ( ) 562 ( ) 166 Schulbedarf ( ) ( ) Schülerbeförderung 214 ( ) 149 ( ) 21 Lernförderung 138 ( ) 161 ( ) 51 Mittagsverpflegung ( ) ( ) 555 Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben 591 ( ) 696 ( ) 160 gesamt: BKGG Quartal Bewilligungen Summe (1. bis 4. Quartal) Summe (1. bis 4. Quartal) 1. Quartal Kita- Schulausflüge 143 ( ) 166 ( mehrtägige Klassenfahrten 242 ( ) 426 ( Schulbedarf ( ) ( ) 602 Schülerbeförderung 61 ( ) 34 ( ) 6 Lernförderung 92 ( ) 183 ( ) 81 Mittagsverpflegung ( ) ( ) Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben 572 ( ) 897 ( ) 344 gesamt: SGB XII Quartal Bewilligungen Summe (1. bis 4. Quartal) Summe (1. bis 4. Quartal) 1. Quartal Kita- Schulausflüge 18 ( ) 19 ( ) 12 mehrtägige Klassenfahrten 17 ( ) 25 ( ) 14 Schulbedarf 125 ( 59+66) 137 (68+69) 68 Schülerbeförderung 3 (1+3) 6 ( ) 9 Lernförderung 2 ( ) 10 ( ) 6 Mittagsverpflegung 52 ( ) 101 ( ) 70 Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben 13 ( ) 51 ( ) 39 gesamt: Quelle: Angaben des Landkreises Nordwestmecklenburg, Stand: 25. Juni
9 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/ Wie hoch ist das Ausgaben-Ist für Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket in den Jahren 2012, 2013 und 2014 insgesamt in Mecklenburg-Vorpommern sowie nach Landkreisen und kreisfreien Städten je Leistung und Monat aus dem Bildungs- und Teilhabepaket inklusive Schulsozialarbeit und Verwaltungskosten? a) Wie hoch war der Auszahlungsbetrag in den Jahren 2012, 2013 und 2014 pro antragsberechtigtem Kind bzw. Jugendlichen insgesamt in Mecklenburg-Vorpommern sowie nach Landkreisen und kreisfreien Städten aufgeschlüsselt? b) Wie hoch war der Auszahlungsbetrag in den Jahren 2012, 2013 und 2014 pro antragsberechtigtem Kind bzw. Jugendlichem je Atersgruppe insgesamt in Mecklenburg-Vorpommern sowie nach Landkreisen und kreisfreien Städten nach Anspruchsgruppen/Rechtskreisen und Leistungsart aufgeschlüsselt? Es wird auf die Antwort zu Frage 1a) verwiesen. Zu a) Die Beträge, die sich aus dem Quotienten von den der Antwort zu Frage 1a) zugrunde liegenden kassenwirksamen Gesamtauszahlungen für die Leistungen nach 28 SGB II und 6b BKGG (ohne Auszahlungen für Personen nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz) und den in der Antwort zu Frage 2 benannten theoretisch Anspruchsberechtigten ergeben, sind in der nachfolgenden Tabelle dargestellt. Es handelt sich nicht um einen tatsächlichen Auszahlungsbetrag pro antragsberechtigtem Kind beziehungsweise Jugendlichem, sondern ausschließlich um theoretische Berechnungen Auszahlungen 2012 für BuT-Leistungen 28 SGB II im Verhältnis zu theoretisch BuT-Anspruchsberechtigten SGB II (Durchschnitt 2012 unter 25-jährige Personen in Bedarfsgemeinschaften) Auszahlungen 2012 für BuT-Leistungen 6b BKGG im Verhältnis zu theoretisch BuT-Anspruchsberechtigten gemäß Wohngeldstatistik per Hansestadt Rostock Landeshauptstadt Schwerin Landkreis Ludwigslust-Parchim Landkreis Mecklenburgische Seenplatte Landkreis Nordwestmecklenburg Landkreis Rostock Landkreis Vorpommern-Greifswald Landkreis Vorpommern-Rügen gesamt BuT: Bildung und Teilhabe Beträge in Euro, gerundet 9
10 Drucksache 6/3045 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2013 Auszahlungen 2013 für BuT-Leistungen 28 SGB II im Verhältnis zu theoretisch BuT-Anspruchsberechtigten SGB II (Durchschnitt 2013 unter 25-jährige Personen in Bedarfsgemeinschaften) Auszahlungen 2013 für BuT-Leistungen 6b BKGG im Verhältnis zu theoretisch BuT-Anspruchsberechtigten gemäß Wohngeldstatistik per Hansestadt Rostock Landeshauptstadt Schwerin Landkreis Ludwigslust-Parchim Landkreis Mecklenburgische Seenplatte Landkreis Nordwestmecklenburg Landkreis Rostock Landkreis Vorpommern- Greifswald Landkreis Vorpommern-Rügen gesamt BuT: Bildung und Teilhabe Beträge in Euro, gerundet Hinweis: Bei den zugrunde liegenden jährlichen Auszahlbeträgen handelt es sich um die im jeweiligen Haushaltsjahr kassenwirksamen Auszahlungen, unabhängig davon, für welchen Zeitraum die Leistungen bewilligt worden sind. Zu b) Hierzu liegen der Landesregierung keine statistischen Angaben vor. Auf die Antworten zu Frage 2 wird verwiesen. 10
11 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/ Wie hoch ist der Betrag aus dem sogenannten Bildungs- und Teilhabepaket, der jeweils für die Jahre 2012, 2013 und 2014 für den Einsatz von Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeitern im Land insgesamt sowie je Landkreis bzw. kreisfreier Stadt ausgereicht wurde? a) Wie viele zusätzliche Stellen für Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter wurden aus den Bundesmitteln jeweils in den Jahren 2012, 2013 und 2014 finanziert? b) Welcher Finanzierungsanteil entfällt jeweils auf die Landkreise bzw. kreisfreien Städte? c) Wie stellt sich die Beschäftigungssituation der aus Bundesmitteln finanzierten Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter dar (wöchentliche Arbeitszeit, Tarifbindung der Träger, durchschnittliches Bruttoeinkommen, wie viele Schulen werden betreut)? Hinsichtlich der Angaben für die Jahre 2012 und 2013 wird auf die Antwort zu Frage 1 in der Kleinen Anfrage der Abgeordneten Jacqueline Bernhardt, Fraktion DIE LINKE, vom 8. Januar 2014, Drucksache 6/2574, verwiesen. Für das Jahr 2014 liegen keine Daten vor, da die gesetzliche Regelung mit Ablauf des Jahres 2013 ausgelaufen ist [siehe Antwort zu Frage 1a)]. Zu a) Hinsichtlich der Angaben für die Jahre 2012 und 2013 wird auf die Antwort zu Frage 2 in der Kleinen Anfrage der Abgeordneten Jacqueline Bernhardt, Fraktion DIE LINKE, vom 8. Januar 2014, Drucksache 6/2574, verwiesen. Darüber hinaus werden im Jahr 2014 derzeitig aus unverbrauchten Bildungs- und Teilhabe-Mitteln der Vorjahre insgesamt 108 Fachkräfte (Stand: 18. Juni 2014) für Schulsozialarbeit finanziert. Zu b) Die Bundesmittel wurden zu 100 Prozent ausgereicht; eine Kofinanzierung durch die Landkreise beziehungsweise kreisfreien Städte war nicht erforderlich. Zu c) Die Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter sind bei unterschiedlichen Trägern beschäftigt, die unterschiedlichen Tarifbedingungen unterliegen. Soweit die Mittel des Landes durch die Kommunen an dritte Träger weitergegeben werden, soll nach den Empfehlungen des Ministeriums für Arbeit, Gleichstellung und Soziales die Vergütung der Fachkräfte der aus dem Bildungs- und Teilhabepaket finanzierten Schulsozialarbeit analog zu Europäischer Sozialfonds-geförderter Schulsozialarbeit erfolgen. Bei entsprechender Anwendung des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) soll die Vergütung dabei die eines beziehungsweise einer Beschäftigten bis zur Höhe der Entgeltgruppe TV-L Entgeltgruppe 10 weder 100 Prozent übersteigen noch diese um mehr als 20 Prozent unterschreiten. 11
12 Drucksache 6/3045 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Auch soll die wöchentliche Arbeitszeit der Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter, auch wenn sie noch andere artverwandte Jugendhilfeaufgaben außerhalb der Schulsozialarbeit wahrnehmen, 35 Stunden nicht unterschreiten, es sei denn, dies geschieht auf Wunsch des oder der Beschäftigten, zum Beispiel zur Herstellung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Die Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter, die aus Mitteln des Bildungs- und Teilhabepaketes finanziert werden, sind an nachfolgenden Schulen tätig: Schulart Hansestadt Rostock Landeshauptstadt Schwerin Landkreis Mecklenburgische Seenplatte Landkreis Rostock Landkreis Vorpommern- Rügen Landkreis Vorpommern- Greifswald Landkreis Nordwestmecklenburg Landkreis Ludwigslust- Parchim Regionale Schule Fachgymnasium Gymnasium Berufsschule Förderschule Schulstation Grundschule Gesamtschule mehrere Schulen Mit welchen Ergebnissen hat die Arbeitsgruppe Bildung und Teilhabe im Rahmen des Bund-Länder-Ausschusses SGB II ihre Arbeit beendet, wie wurden diese in Mecklenburg-Vorpommern umgesetzt bzw. welche offenen Fragen und Umsetzungsprobleme sollen in der Arbeitsgruppe und im Ausschuss bezüglich der Umsetzung des sogenannten Bildungs- und Teilhabepaketes noch und bis wann geklärt werden? Die Arbeitsgruppe Bildung und Teilhabe im Rahmen des Bund-Länder-Ausschusses nach 18c SGB II hat ihre Arbeit noch nicht beendet. Hinsichtlich der Ergebnisse der Arbeitsgruppe in den Jahren 2011 und 2012 und ihrer Umsetzung in Mecklenburg-Vorpommern wird auf die Antwort der Landesregierung zu Frage 8 in der Kleinen Anfrage der Abgeordneten Jacqueline Bernhardt und Torsten Koplin, Fraktion DIE LINKE vom 30. November 2012, Drucksache 6/1294 verwiesen. Die in der Arbeitsgruppe einvernehmlich vorgeschlagenen gesetzlichen Änderungen sind durch das Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze vom 7. Mai 2013 (Bundesgesetzblatt Teil I S. 1167) umgesetzt worden und am 1. August 2013 in Kraft getreten. Die bisher letzte Sitzung der Arbeitsgruppe Bildung und Teilhabe hat am 16. September 2013 stattgefunden und unter anderem erste Erfahrungen mit den Neuregelungen zum 1. August 2013 thematisiert. Die Ergebnisse der Arbeitsgruppe fließen auch in die Beratungen des Bund-Länder-Ausschusses nach 18c SGB II ein und werden in der Arbeitsgruppe Bildung und Teilhabe beim Landkreistag Mecklenburg- Vorpommern gemeinsam mit dem Städte- und Gemeindetag Mecklenburg-Vorpommern und allen Landkreisen und kreisfreien Städten erörtert. 12
13 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/ Mit welcher Zielstellung, wann und mit welchen konkreten Ergebnissen tagte der Runde Tisch Bildungspaket beim BMAS seit Oktober 2012 und wie wurden diese Ergebnisse in Mecklenburg- Vorpommern umgesetzt? Der letzte Runde Tisch hat am 15. Oktober 2012 stattgefunden. Zu der Zielstellung und den Ergebnissen zu dem Runden Tisch am 15. Oktober 2012 wird auf die Antwort der Landesregierung zu Frage 9 in der Kleinen Anfrage der Abgeordneten Jacqueline Bernhardt und Torsten Koplin, Fraktion DIE LINKE, vom 30. November 2012, Drucksache 6/1294, verwiesen. 7. Wie bewertet die Landesregierung, auch unter Bezugnahme auf die tatsächliche Inanspruchnahme, die von der Bundesregierung eingeführten Leistungen für Bildung und Teilhabe im Hinblick auf deren Ziel, Kinderarmut und ihren Folgen entgegen zu wirken? Neben einer unzureichenden materiellen Situation werden häufig Defizite in den Bereichen Bildung, Gesundheit, Familie und deren Umfeld als weitere Dimensionen von Kinderarmut betrachtet, damit auch der Mangel an Möglichkeiten der gesellschaftlichen Teilhabe. Die Leistungen des Bildungs- und Teilhabepaketes bilden als gesetzliche kommunale Leistungen einen positiven Bestandteil der Leistungen und Maßnahmen, um gerade Kindern in sozial schwierigen Verhältnissen das Leben in der Gemeinschaft zu erleichtern und tragen damit gleichzeitig auch zur Verringerung des Armutsrisikos von Kindern und Jugendlichen bei. Insoweit ergänzen sie die Anstrengungen der Landesregierung, wie sie in der Antwort auf Frage 10 in der Kleinen Anfrage der Abgeordneten Jacqueline Bernhardt, Fraktion DIE LINKE, vom 6. Februar 2014, Drucksache 6/2640, dargestellt worden sind. Da neben den Kindern und Jugendlichen, die Leistungen nach dem SGB II, SGB XII und dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) beziehen, auch Kinder und Jugendliche, die Leistungen nach 6b BKGG erhalten, Anspruch auf das Bildungs- und Teilhabepaket haben, sind auch Kinder und Jugendliche oberhalb der Bedarfsgrenzen des SGB II anspruchsberechtigt. Im Übrigen unterstützt die Landesregierung die Bemühungen auf Bundesebene, die bundesgesetzlichen Regelungen zum Bildungs- und Teilhabepaket möglichst unkompliziert zu gestalten. 13
14 Drucksache 6/3045 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 8. Wie viele nicht verbrauchte Mittel aus dem Bildungs- und Teilhabepaket wurden Ende 2013 festgestellt und sind in das Jahr 2014 übertragen worden? Es wird auf die Antwort zu Frage 2 in der Kleinen Anfrage der Abgeordneten Jacqueline Bernhardt, Fraktion DIE LINKE in Drucksache 6/3016 verwiesen. 9. In der Antwort auf die Kleine Anfrage auf Drucksache 6/2703 zu Frage 6 heißt es in Ziffer 1: Darüber hinaus hat sich die Landesregierung intensiv darum bemüht, dass die Angebote dort, wo das Mittagessen für Schülerinnen und Schüler nicht in schulischer Verantwortung entsprechend 28 Absatz 6 SGB II angeboten wird, überprüft werden. In welcher Form und mit welchen Ergebnissen fand die Überprüfung statt? Die Landkreise und kreisfreien Städte sind mehrfach auf verschiedenen Ebenen auf die rechtlichen und finanziellen Aspekte hingewiesen worden. Auch sind die hauptsächlich betroffenen Landkreise direkt angesprochen worden. Bei dem insbesondere betroffenen Landkreis Vorpommern-Rügen hat eine interne Prüfung der Organisation der Essensangebote vor Ort ergeben, dass ein nicht unerheblicher Teil der in Vorjahren unter Mittagessen für Schülerinnen und Schüler in nicht-schulischer Verantwortung beim ehemaligen Landkreis Rügen verbuchten Mittel falsch verbucht war und die Essensversorgung tatsächlich in schulischer Verantwortung stattgefunden und es sich um eine Leistung nach 28 SGB II beziehungsweise 6b BKGG gehandelt hat. Für die Vergangenheit ist statistisch keine Korrektur erfolgt. Für die Zeit ab Januar 2014 ist eine korrekte Buchung zugesichert. 14
15 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/3045 Anlage Kita- / Schulausflüge mehrtägige Kita-/ Klassenfahrten Persönlicher Schulbedarf Schülerbeförderung Lernförderung Mittagsverpflegung in Kita, Kindertagespflege, für Schülerinnen und Schüler in schulischer Verantwortung Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben Summe Leistungen BuT 28 SGB II + 6b BKGG 2012 Hansestadt Rostock Landeshauptstadt Schwerin Landkreis Ludwigslust-Parchim Landkreis Mecklenburgische Seenpla Landkreis Nordwestmecklenburg Landkreis Rostock Landkreis Vorpommern-Greifswald Landkreis Vorpommern-Rügen FlAG gesamt Quelle: Nachweise der Landkreise und kreisfreien Städte 15
16 Drucksache 6/3045 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2012 Mittagsverpflegung für Schülerinnen und Schüler in nichtschulischer Verantwortung Schulsozialarbeit (gemäß 11 Absatz 2 Nummer 2 AG- SGB II) weitere Schulsozialarbeit Verwaltungskos ten (Personalund Sachkosten) weitere zweckentsprechende Maßnahmen Warmwasserbereitung 1,9% der KdU 2012 (Berechnung) Summe: Hansestadt Rostock Landeshauptstadt Schwerin Landkreis Ludwigslust-Parchim Landkreis Mecklenburgische Seenpla Landkreis Nordwestmecklenburg Landkreis Rostock Landkreis Vorpommern-Greifswald Landkreis Vorpommern-Rügen FlAG gesamt Quelle: Nachweise der Landkreise und kreisfreien Städte 16
17 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/3045 Anlage Kita- / Schulausflüge mehrtägige Kita-/ Klassenfahrten Persönlicher Schulbedarf Schülerbeförderung Lernförderung Mittagsverpflegung in Kita, Kindertagespflege, für Schülerinnen und Schüler in schulischer Verantwortung Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben Summe Leistungen BuT 28 SGB II + 6b BKGG 2013 Hansestadt Rostock Landeshauptstadt Schwerin Landkreis Ludwigslust-Parchim Landkreis Mecklenburgische Seenpla Landkreis Nordwestmecklenburg Landkreis Rostock Landkreis Vorpommern-Greifswald Landkreis Vorpommern-Rügen FlAG gesamt Quelle: Nachweise der Landkreise und kreisfreien Städte 17
18 Drucksache 6/3045 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2013 Mittagsverpflegung für Schülerinnen und Schüler in nichtschulischer Verantwortung Schulsozialarbeit (gemäß 11 Absatz 2 Nummer 3 AG- SGB II) weitere Schulsozialarbeit Verwaltungs kosten (Personal- und Sachkosten) weitere zweckentsprechende Maßnahmen Warmwasserbereitung 1,9% der KdU 2013 (Berechnung) Summe: Hansestadt Rostock Landeshauptstadt Schwerin Landkreis Ludwigslust-Parchim Landkreis Mecklenburgische Seenpla Landkreis Nordwestmecklenburg Landkreis Rostock Landkreis Vorpommern-Greifswald Landkreis Vorpommern-Rügen FlAG gesamt Quelle: Nachweise der Landkreise und kreisfreien Städte Weitere Erläuterungen zu den Tabellen der Anlage 1 und 2: Die Beträge sind auf Euro gerundet. Abweichungen ergeben sich aus Rundungsdifferenzen. Kita: Kindertagesstätten; FlAG: Flüchtlingsaufnahmegesetz 18
19 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/3045 Anlage Zuweisung Zuwendung Rest Zuwendung 2012 Landkreis / Stadt Datum Betrag in Datum Betrag in Datum Betrag in Datum Betrag in Datum Betrag in Datum Betrag in Summe: Hansestadt Rostock , , , , , , ,00 Landeshauptstadt Schwerin , , , , , ,54 Landkreis Mecklenburgische Seenplatte , , , , , ,08 Landkreis Rostock , , , , , ,26 Landkreis Vorpommern-Rügen , , , , , ,14 Landkreis Vorpommern-Greifswald , , , , , , ,64 Landkreis Nordwestmecklenburg , , , , , , ,32 Landkreis Ludwigslust-Parchim , , , ,02 Summe: , , , , , , , Zuweisung Zuwendung Rest Zuwendung 2013 Landkreis / Stadt Datum Betrag in Datum Betrag in Datum Betrag in Datum Betrag in Datum Betrag in Datum Betrag in Summe: Hansestadt Rostock , , , , , ,47 Landeshauptstadt Schwerin , , , , , ,34 Landkreis Mecklenburgische Seenplatte , , , , , ,70 Landkreis Rostock , , , , , ,70 Landkreis Vorpommern-Rügen , , , , , ,86 Landkreis Vorpommern-Greifswald , , , , , , ,94 Landkreis Nordwestmecklenburg , , , , , ,56 Landkreis Ludwigslust-Parchim , , , ,43 Summe: , , , , , , ,00 19
20 Drucksache 6/3045 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Anlage : Leistungsart: Kita- / Schulausflüge Landkreis / Stadt Gesamt Hansestadt Rostock Landeshauptstadt Schwerin Landkreis Ludwigslust-Parchim Landkreis Mecklenburgische Seenplatte Landkreis Nordwestmecklenburg Landkreis Rostock Landkreis Vorpommern-Greifswald Landkreis Vorpommern-Rügen Ausgaben M-V gesamt Quelle: monatliche Meldungen der Landkreise und kreisfreien Städte Leistungsart: mehrtägige Kita-Klassenfahrten Landkreis / Stadt Gesamt Hansestadt Rostock Landeshauptstadt Schwerin Landkreis Ludwigslust-Parchim Landkreis Mecklenburgische Seenplatte Landkreis Nordwestmecklenburg Landkreis Rostock Landkreis Vorpommern-Greifswald Landkreis Vorpommern-Rügen Ausgaben M-V gesamt Quelle: monatliche Meldungen der Landkreise und kreisfreien Städte 20
21 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/3045 Leistungsart: Persönlicher Schulbedarf Landkreis / Stadt Gesamt Hansestadt Rostock Landeshauptstadt Schwerin Landkreis Ludwigslust-Parchim Landkreis Mecklenburgische Seenplatte Landkreis Nordwestmecklenburg Landkreis Rostock Landkreis Vorpommern-Greifswald Landkreis Vorpommern-Rügen Ausgaben M-V gesamt Quelle: monatliche Meldungen der Landkreise und kreisfreien Städte Leistungsart: Schülerbeförderung Landkreis / Stadt Gesamt Hansestadt Rostock Landeshauptstadt Schwerin Landkreis Ludwigslust-Parchim Landkreis Mecklenburgische Seenplatte Landkreis Nordwestmecklenburg Landkreis Rostock Landkreis Vorpommern-Greifswald Landkreis Vorpommern-Rügen Ausgaben M-V gesamt Quelle: monatliche Meldungen der Landkreise und kreisfreien Städte 21
22 Drucksache 6/3045 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Leistungsart: Lernförderung Landkreis / Stadt Gesamt Hansestadt Rostock Landeshauptstadt Schwerin Landkreis Ludwigslust-Parchim Landkreis Mecklenburgische Seenplatte Landkreis Nordwestmecklenburg Landkreis Rostock Landkreis Vorpommern-Greifswald Landkreis Vorpommern-Rügen Ausgaben M-V gesamt Quelle: monatliche Meldungen der Landkreise und kreisfreien Städte Leistungsart: Mittagsverpflegung in Kita, Kindertagespflege, Schüler in schulischer Verantwortung Landkreis / Stadt Gesamt Hansestadt Rostock Landeshauptstadt Schwerin Landkreis Ludwigslust-Parchim Landkreis Mecklenburgische Seenplatte Landkreis Nordwestmecklenburg Landkreis Rostock Landkreis Vorpommern-Greifswald Landkreis Vorpommern-Rügen Ausgaben M-V gesamt Quelle: monatliche Meldungen der Landkreise und kreisfreien Städte 22
23 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/3045 Leistungsart: Teilhabe am sozialen u. kulturellen Leben Landkreis / Stadt Gesamt Hansestadt Rostock Landeshauptstadt Schwerin Landkreis Ludwigslust-Parchim Landkreis Mecklenburgische Seenplatte Landkreis Nordwestmecklenburg Landkreis Rostock Landkreis Vorpommern-Greifswald Landkreis Vorpommern-Rügen Ausgaben M-V gesamt Quelle: monatliche Meldungen der Landkreise und kreisfreien Städte 2013: Leistungsart: Kita- / Schulausflüge Landkreis / Stadt Gesamt Hansestadt Rostock Landeshauptstadt Schwerin Landkreis Ludwigslust-Parchim Landkreis Mecklenburgische Seenplatte Landkreis Nordwestmecklenburg Landkreis Rostock Landkreis Vorpommern-Greifswald Landkreis Vorpommern-Rügen Ausgaben M-V gesamt Quelle: monatliche Meldungen der Landkreise und kreisfreien Städte 23
24 Drucksache 6/3045 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Leistungsart: mehrtägige Kita-Klassenfahrten Landkreis / Stadt Gesamt Hansestadt Rostock Landeshauptstadt Schwerin Landkreis Ludwigslust-Parchim Landkreis Mecklenburgische Seenplatte Landkreis Nordwestmecklenburg Landkreis Rostock Landkreis Vorpommern-Greifswald Landkreis Vorpommern-Rügen Ausgaben M-V gesamt Quelle: monatliche Meldungen der Landkreise und kreisfreien Städte Leistungsart: Persönlicher Schulbedarf Landkreis / Stadt Gesamt Hansestadt Rostock Landeshauptstadt Schwerin Landkreis Ludwigslust-Parchim Landkreis Mecklenburgische Seenplatte Landkreis Nordwestmecklenburg Landkreis Rostock Landkreis Vorpommern-Greifswald Landkreis Vorpommern-Rügen Ausgaben M-V gesamt Quelle: monatliche Meldungen der Landkreise und kreisfreien Städte 24
25 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/3045 Leistungsart: Schülerbeförderung Landkreis / Stadt Gesamt Hansestadt Rostock Landeshauptstadt Schwerin Landkreis Ludwigslust-Parchim Landkreis Mecklenburgische Seenplatte Landkreis Nordwestmecklenburg Landkreis Rostock Landkreis Vorpommern-Greifswald Landkreis Vorpommern-Rügen Ausgaben M-V gesamt Quelle: monatliche Meldungen der Landkreise und kreisfreien Städte Leistungsart: Lernförderung Landkreis / Stadt Gesamt Hansestadt Rostock Landeshauptstadt Schwerin Landkreis Ludwigslust-Parchim Landkreis Mecklenburgische Seenplatte Landkreis Nordwestmecklenburg Landkreis Rostock Landkreis Vorpommern-Greifswald Landkreis Vorpommern-Rügen Ausgaben M-V gesamt Quelle: monatliche Meldungen der Landkreise und kreisfreien Städte 25
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