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1 Unfalluntersuchungsstelle Bahnen und Schiffe UUS Service d enquête sur les accidents des transports publics SEA Servizio d inchiesta sugli infortuni dei trasporti pubblici SII Jean Gross 10. September 2007 Reg. Nr Schlussbericht der Unfalluntersuchungsstelle Bahnen und Schiffe über den Arbeitsunfall vom Mittwoch, 21. Februar 2007 im Rangierbahnhof Limmattal Jean Gross Utikonerstr Schlieren Tel , Mobile Fax jean.gross@uus.admin.ch

2 Dieser Bericht wurde ausschliesslich zum Zweck der Verhütung von Unfällen beim Betrieb von Eisenbahnen, Seilbahnen und Schiffen erstellt. Die rechtliche Würdigung der Umstände und Ursachen von Unfällen ist nicht Gegenstand der vorliegenden Untersuchung gemäss Art. 25 der Verordnung über die Meldung und Untersuchung von Unfällen und schweren Vorfällen beim Betrieb öffentlicher Verkehrsmittel (VUU, SR ). 0. ALLGEMEINES 0.1 Kurzdarstellung Am Mittwoch, 21. Februar 2007 um ca Uhr kam es im Rangierbahnhof Limmattal (Gemeindegebiet Dietikon ZH) in Gleis 638 zu einem Arbeitsunfall. Beim Kuppeln von zwei Güterwagen ( Fertigmachen ) wurde ein Rangiermitarbeiter der SBB, Division Infrastruktur Betriebsführung, vom vorderen Drehgestell des zweiten Wagens überrollt und schwer verletzt. 0.2 Untersuchung Die Unfalluntersuchungsstelle UUS wurde um Uhr durch die Meldestelle REGA über das Ereignis informiert. Der Untersuchungsleiter Joseph Zeder informierte sofort den in der Nähe des Ereignisortes wohnenden Jean Gross, welcher unverzüglich an den Unfallort ausrückte. Der Untersuchungsbericht der UUS fasst die Ergebnisse der durchgeführten Untersuchungen zusammen. Rangierbahnhof Limmattal, Richtungsgruppe (R-Gruppe) Hauptablaufberg Stellwerk West Ereignisstelle Stellwerk Ost 1. FESTGESTELLTE TATSACHEN 1.1 Vorgeschichte Nach der neuen Einsatzdoktrin der SBB Infrastruktur arbeiten die Mitarbeiter im Rangierdienst ab 1. Januar 2007 in Teams. In diesen Teams werden alle Arbeiten von allen eingeteilten Mitarbeitern ausgeführt. Der Verunfallte wurde in den letzten 11 Jahren praktisch ausschliesslich in der Wagenkontrolle eingesetzt. Daher waren ihm die Tourenabläufe als Fertigmacher (Kuppeln der Wagen im Formationsgleis) nicht geläufig. Er bat daher den Teamleiter, ihm Instruktionstouren einzuteilen. 2/20

3 Die Arbeiten als solche waren dem später Verunfallten als ausgebildeter Rangiermitarbeiter bekannt, er war entsprechend ausgebildet und hat auch in seiner Tätigkeit als Wagenkontrollbeamter gelegentlich Wagen gekuppelt bzw. entkuppelt. Unsicher war er im Tourenablauf. Am 21. Februar war ihm die Tour J562 von Uhr bis Uhr mit einer Kurzpause von Uhr bis Uhr eingeteilt. 1.2 Verlauf des Ereignisses Der Verunfallte hatte den Auftrag, die im Richtungsgleis 638 befindlichen Güterwagen zu kuppeln und so für Güterzug bereitzustellen. Die Zuglok (Ae 610) befand sich bereits in Gleis 638 Ostseite. Ca. 20 m weiter Richtung Hauptablaufberg (Richtung Westen) befand sich der Abschlusshemmschuh. Der erste Güterwagen stand einige Meter vor diesem Hemmschuh. Um ca Uhr begann der Rangiermitarbeiter mit dem Kuppeln der ersten beiden Wagen. Aufgrund des Spurenbildes muss im Moment, als der Rangiermitarbeiter zwischen den beiden nun gekuppelten Wagen hervorkommen wollte, der Förderwagen die Wagengruppen Richtung Dietikon geschoben haben. Der Rangiermitarbeiter stolperte aus unbekannten Gründen und kam mit dem linken Bein und dem linken Arm auf der Schiene Seite Limmat zu liegen. Er wurde von den beiden (linken) Rädern des vorderen Drehgestells des zweiten Güterwagens überrollt und schwer verletzt. Aufgefunden wurde er zwischen den beiden Schienen des Gleises 638 auf dem Rücken liegend. Er selber kann sich nach eignen Aussagen nicht an den Vorfall erinnern. Der instruktionserteilende Mitarbeiter des Rangierteams war zu dieser Zeit mit dem Ankuppeln der Zuglok an die bereitstehenden Wagen in Gleis 663 beschäftigt und hat daher den Vorgang nicht beobachtet. Bild 1 Unfallstelle Gleis 638 Zu Rekonstruktionszwecken wurden die Wagen nach der Bergung des Verunfallten wieder an die ursprüngliche Position gefahren. Bild 2 Unfallstelle Gleis 638 Die Wagen wurden für die Bergung des Verunfallten Richtung Osten gezogen. Der Verunfallte lag auf dem Rücken, den Kopf Seite Osten. Bewegungsrichtung der Wagen Richtung Osten. 3/20

4 1.3 Personenschäden Bahnpersonal Reisende Drittpersonen Schwer verletzt: Sachschäden am Rollmaterial und an der Infrastruktur des Bahnunternehmens Weder an den Infrastrukturanlagen der SBB, Division Infrastruktur, noch am Rollmaterial (Güterwagen der Oesterreichischen Bundesbahnen OeBB) entstanden Schäden. 1.5 Sachschäden Dritter Dritte kamen beim Ereignis keine zu Schaden. 1.6 Beteiligte Personen Rangiermitarbeiter Instruktionserteilender Rangiermitarbeiter: Rangiermitarbeiter: Er erlitt beim Unfall schwere Verletzungen. 1.7 Schienenfahrzeuge Eigentümer: Oesterreichische Bundesbahnen OeBB Wien (erster Güterwagen) Schweizerische Bundesbahnen SBB Cargo Basel (zweiter Güterwagen und folgende Wagengruppen) 1. Wagen Seite Ost: Habbins , leer, Gesamtgewicht 27 t 2. Wagen Seite Ost: Habils-vy , beladen, Gesamtgewicht 64 t Diese beiden Wagen rollten einzeln nach Gleis 638 und wurden durch den Verunfallten zusammengekuppelt. 1.8 Strassenfahrzeuge Strassenfahrzeuge waren keine am Ereignis beteiligt. 1.9 Wetter, Schienenzustand Nacht. Bedeckt. Schienen trocken Bahnsicherungssysteme Der Rangierbahnhof Limmattal ist mit einer Sicherungsanlage des Typs Siemens SPDRS 60 (Drucktastenstellwerk mit gesicherten Rangierfahrstrassen und Zwergsignalen) ausgerüstet. Für den automatischen Ablaufbetrieb kommt ein Rechner des Typs Siemens MSR 32 zum Einsatz. 4/20

5 Die Bahnsicherungssysteme haben normal funktioniert. Sie sind für den Verlauf des Ereignisses nicht relevant. Bild Zug- und Rangierfunk Rangierbahnhof Limmattal, links das Stellwerk West. Die Mitarbeiter im Rangierbahnhof Limmattal sind mit Funkgeräten (analoger Rangierfunk SBB) ausgerüstet. Die Funkgespräche werden nicht aufgezeichnet. Die Funkgespräche sind für den Unfallablauf nicht relevant Bahnanlagen Der Unfall ereignete sich auf der Ostseite (Seite Dietikon) der Richtungsgruppe (R- Gleise) in Gleis 638. Auf der Westseite bis ca. Gleismitte befindet sich eine Förderanlage, welche die Wagen zusammendrückt (Gleisplan der R-Gruppe Ostseite siehe Anlage 1). Bild 4 Bild 5 Förderwagen in der Garage, die Förderarme sind eingefahren. Förderwagen auf der Fahrt, die Förderarme sind ausgefahren 5/20

6 Bild 6 Förderwagen schiebt mit ausgefahrenen Förderarmen einen Wagen 1.13 Funktionsweise des Rangierbahnhofes Der Rangierbahnhof Limmattal besteht im wesentlichen aus vier Gleisgruppen. Einfahrgruppe (E-Gleise): Die ankommenden Züge werden in der Einfahrgruppe für den Ablaufbetrieb vorbereitet. Nach dem Abhängen der Zuglok wird die Hauptluftleitung entleert. An den Trennstellen werden die Luftschläuche der Hauptluftleitung entkuppelt und die Kupplungen ausgedreht. Die Hilfsluftbehälter der Wagen werden entleert. Für diese Arbeiten wird ein Rangiermitarbeiter als Langmacher eingesetzt. Für den Ablauf der Wagen wird eine Rangierlok angehängt und die Wagen werden an den Hauptablaufberg geschoben. Hier werden die Kupplungen nach der Ablaufliste (einzelne Wagen oder Wagengruppen mit gleicher Bestimmung) ausgeworfen und die Wagen rollen über den Ablaufberg in die einzelnen Richtungsgleise. Richtungsgruppe (R-Gleise): Die ablaufenden Wagen werden durch den Rechner in die richtigen Gleise geleitet. Die Geschwindigkeit der Wagen im Gefälle des Ablaufberges wird durch Gleisbremsen geregelt. In den einzelnen Richtungsgleisen werden die Wagen durch zwischen den Gleisen verkehrende Förderwagen Richtung Osten geschoben und aneinander gedrückt. Ein Abschlusshemmschuh (Doppelhemmschuh) ca. 40 m vor Gleisende verhindert, dass die Wagen über das Richtungsgleis hinausrollen. Ein weiterer Rangiermitarbeiter (Fertigmacher) kuppelt die Wagen, dreht die Kupplungen auf das richtige Mass ein, hängt die Luftschläuche der Hauptluftleitung ein und öffnet die Absperrhahnen. Die Richtung Osten (Dietikon) ausfahrenden Züge werden mit der ortsfesten Bremsanlage für die Abfahrt bereitgemacht (Bremsprobe, danach Anhängen Zuglok). Ausfahrgruppe (A-Gruppe): Richtung Westen (Killwangen-Spreitenbach) ausfahrende Züge werden nach der Formation in der R-Gruppe durch eine Rangierlok in die Ausfahrgruppe gezogen und hier für die Abfahrt bereitgestellt. Umspanngruppe (U-Gruppe): Diese Gleisanlage befindet sich Seite Limmat und dient dem Abstellen von Zügen und der Formation von ganzen Zugsteilen. Weitere Gleisgruppen: Weitere Gleisgruppen dienen den Bedürfnissen der Ortsgüteranlage Dietikon, der Wagenreparaturanlage SBB Cargo, den Unterhaltsdiensten von SBB Infrastruktur und dem Lokdepot RBL. 6/20

7 Rechnergesteuerte Ablaufanlage Der Ablaufbetrieb wird durch einen Rechner im Stellwerk West gesteuert. Die Weichen am Ablaufberg stellen automatisch den Fahrweg in das richtige Richtungsgleis ein. Die Förderanlage funktioniert automatisch. Der Rangierspezialist Ablauf (Rs Ablauf) im Stellwerk West kann die Förderwagen aber auch manuell mittels Eingabe bedienen. Bei Bedarf erfolgt nach dem letzten Ablauf von Wagen in ein Richtungsgleis die Anforderung des Fertigmachers per Rangierfunk an den Rs Ablauf für ein Zusammendrücken der Wagen, damit problemlos gekuppelt werden kann (Bilder 4-6) Befunde an den Bahnfahrzeugen Die visuelle Kontrolle der am Ereignis beteiligten beiden Güterwagen durch den Untersuchungsleiter ergab keine Beanstandungen Medizinische Feststellungen In Bezug auf medizinische Beschwerden der am Unfall beteiligten Personen ist nichts bekannt Feuer Beim Ereignis trat kein Feuer auf Vermuteter Ereignisablauf Aufgrund der gefundenen Spuren muss von folgendem Ereignisablauf ausgegangen werden: Der Verunfallte hatte die Aufgabe, sich zu Gleis 638 zu begeben, um die hier vorhandenen Wagen zusammenzukuppeln. Zusammen mit dem instruktionserteilenden Rangiermitarbeiter wollte er sich zum Gleis 638 begeben. Ein weiterer Rangiermitarbeiter bat den instruktionserteilenden Rangiermitarbeiter, in Gleis 663 den Abschlusshemmschuh zu entfernen und die Lok anzukuppeln. Der Verunfallte war damit einverstanden und begab sich alleine zum Gleis 638. Er kuppelte die ersten beiden Wagen korrekt zusammen. Gemäss seinen Aussagen muss davon ausgegangen werden, dass er sich danach aus dem Kupplerraum zwischen den Puffern auf den Gehweg Seite Gleis 641 begeben wollte. Er bückte sich, um unter den Puffern durchzukriechen. Ab diesem Moment kann er sich an nichts mehr erinnern. Aufgrund der gefundenen Spuren muss davon ausgegangen werden, dass er stürzte und mit dem linken Arm und dem linken Bein auf der limmatseitigen Schiene zu liegen kam. Mit den letzten Abläufen nach Gleis 638 und dem Fördern der Wagen Richtung Osten wurden die beiden durch den Verunfallten zusammengekuppelten Wagen ca. 9 m Richtung Osten geschoben und der Verunfallte mit den linken Rädern des vorderen Drehgestells des zweiten Wagens überrollt. Nach dem Ereignis muss sich der Verunfallte reflexartig auf den Rücken gedreht haben. In dieser Lage wurde er wenig später durch Kollegen aufgefunden Informationen über Organisation und Verfahren In Richtungsgleis 638 wurden die Wagen für Güterzug gesammelt. Güterzug sollte den Rangierbahnhof Limmattal um Uhr mit Bestimmung Buchs SG (an Uhr) verlassen (Anlage 2). 7/20

8 1.19 Verschiedenes - Das Ereignis wird seitens der Strafverfolgungsbehörden durch die Kantonspolizei Zürich, Polizeistation Birmensdorf, untersucht. - Die am Ereignis beteiligten Mitarbeiter von SBB I-BF haben die arbeitsrechtlichen Bedingungen eingehalten. - Das am Ereignis beteiligte Personal verfügte über die notwendigen Ausbildungen und Prüfungen zur Ausübung ihrer Tätigkeit. 2. BEURTEILUNG 2.1 Technisches - Die visuelle Kontrolle der am Ereignis beteiligten Schienenfahrzeuge durch den Untersuchungsleiter ergab keine Beanstandungen. -- Die Gleisanlagen wie auch die Förderwagenanlagen sind in einem guten Zustand. - Die Aufzeichnung der Förderwagenfahrten zeigen keine Unregelmässigkeiten (Anlage 3). 2.2 Betriebliches - Die Wagen in Gleis 638 waren mit einem Abschlusshemmschuh gegen das Entlaufen gesichert (FDV 300.4, 1.3.1; Anlage 6). - Der Verunfallte hat seine Ausbildung zum Rangiermitarbeiter erfolgreich absolviert. Im RBL hat er die örtliche Prüfung Rangierdienst am 23. Februar 2005, die Prüfung Lizenzierung VTE am 09. Februar 2006 erfolgreich bestanden. - Für den Aufenthalt im Gleisbereich wurden durch SBB I-BF-RB Sicherheitsvorschriften erstellt. Diese werden allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter abgegeben. Unter Punkt 4.2 (Seite 57) sind die Aufgaben des Fertigmachers, auf Seite 58 seine Tätigkeit/Arbeitsweise aufgelistet. Hier ist die Arbeitsweise unter Berücksichtung der Gefahren durch die Förderwagen beschrieben (Anlage 4). - In den Schweizerischen Fahrdienstvorschriften sind im Kapitel R unter dem Punkt Arbeitssicherheit die Weisungen für die Arbeitssicherheit enthalten (Anlage 5). - Bis Ende 2004 wurden die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Rangierdienst in jungen Lebensjahren zuerst in den körperlich anstrengenden Tätigkeiten (Langmacher / Fertigmacher) und danach als Rangiermitarbeiter (Begleiter Rangierlok für das Ausziehen von Wagen sowie für Sondermanöver) eingesetzt. Nach erfolgten Ausbildungen und Prüfungen folgte der Aufstieg zum Vorarbeiter und weiter zum Rangiermeister. Aeltere Mitarbeiter wurden zu Wagenkontrollbeamten ausgebildet und entsprechend eingesetzt. - Mit dem Projekt job design I-BF wurden neue Berufsbilder bei der Infrastruktur Betriebsführung der SBB AG geschaffen. Die bis dahin geltenden Strukturen wurden rückwirkend per abgelöst. Mit dieser Reorganisation werden auch ältere Mitarbeiter zeitweise wieder in den körperlich strengen Tätigkeiten als Langmacher und als Fertigmacher eingesetzt. 3. SCHLUSSFOLGERUNGEN 3.1 Befunde - Die visuelle Kontrolle der am Ereignis beteiligten Schienenfahrzeuge ergab keine Beanstandungen. - Die Bahnsicherungsanlagen wie auch die Förderwagenanlagen funktionierten einwandfrei. 8/20

9 - Der verunfallte Rangiermitarbeiter verfügte über die nötige Ausbildung und hat die vorgeschriebenen Prüfungen erfolgreich absolviert. - Für den Bereich des Rangierbahnhofes Limmattal sind die nötigen Sicherheitsvorschriften vorhanden. - Der verunfallte Rangiermitarbeiter hat auf eigenen Wunsch Instruktion in der Fertigmachertour J562 erhalten. Er wollte nicht im Handwerk als Rangiermitarbeiter sondern im Tourenablauf und in den Kommunikationswegen instruiert werden, um diese Arbeit später sicher selbstständig verrichten zu können. 3.2 Ursache Der Arbeitsunfall ist mit grösster Wahrscheinlichkeit darauf zurückzuführen, dass der Verunfallte durch den Anprall überrascht wurde und unglücklich stürzte. 4. SICHERHEITSEMPFEHLUNGEN Die Wagen der abgehenden Züge in der Richtungsgruppe dürfen erst gekuppelt werden, wenn die Wagen auf der Ostseite gegen das Entlaufen gesichert sind (Handbremse angezogen oder Wagen auf Abschlusshemmschuhen) und der Standort des Förderwagens eindeutig bekannt ist und sich nicht mehr bewegt. Mit Weisung I-BF-RBL 06/2007 haben die SBB diese Sicherheitsempfehlung im Rangierbahnhof Limmattal bereits umgesetzt (Anlage 7). Die UUS empfiehlt, diese Weisung baldmöglichst in die örtlichen Vorschriften zu integrieren. Die Untersuchung wurde von Jean Gross geführt. Schlieren, 10. September 2007 Unfalluntersuchungsstelle Bahnen und Schiffe Jean Gross Untersuchungsleiter Fotos: UUS/grj 9/20

10 Anlage 1 Gleisplan Richtungsgruppe Ostseite Unfallstelle Gleis /20

11 Anlage 2 Formation Zug in Gleis 638, Wagenliste 11/20

12 Anlage 3 Formation Zug in Gleis 638, Förderwagenbewegungen 12/20

13 Anlage 4 Auszug aus den Sicherheitsvorschriften RB Limmattal 13/20

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17 Anlage 5 Auszug aus den Schweizerischen Fahrdienstvorschriften FDV R Arbeitssicherheit 1 Arbeitssicherheit 1.1 Grundsatz Der Eisenbahnbetrieb birgt besondere Gefahren in sich und verlangt von allen Mitarbeitern eine erhöhte Aufmerksamkeit. Der Gleisbereich darf nur betreten werden, wenn dies für die Ausübung der Tätigkeiten nötig ist. Nachstehend sind die für den Selbstschutz nötigen grundsätzlichen Verhaltensregeln aufgeführt, welche unabhängig von der Tätigkeit beachtet werden müssen. 1.2 Allgemeines Verhalten Um Verletzungen zu verhindern, gilt für alle Mitarbeiter die Grundregel: Gefahren erkennen Gefahren vermeiden Gefahren vermindern Erkennen von Gefahren Vor Beginn jeder Tätigkeit hat der Mitarbeiter die Gefahren einzuschätzen. Folgen dieser Gefahren sind insbesondere: überfahren werden (z.b. durch Rangierbewegungen, Zugfahrten oder ungesicherte Fahrzeuge) anstossen (z.b. durch Rangierbewegungen, ungesicherte Fahrzeuge oder Einragungen ins Lichtraumprofil) getroffen werden (z.b. durch herunterfallendes Ladegut, beim Ablad von Material) stürzen, stolpern, fallen (z.b. beim Auf- und Absteigen von Fahrzeugen, beim Gehen im Gleisfeld, durch Unordnung, bei Arbeiten in der Höhe) verbrennen (z.b. durch elektrischen Strom beim Besteigen von Fahrzeugen, Hantieren mit der Zugsammelschiene, Arbeiten in der Nähe von Fahrleitungen) verätzen, vergiften (z.b. durch Freisetzung von Gefahrgut, im Umgang mit Gefahrstoffen) Vermeidung von Gefahren Die Mitarbeiter vermeiden mögliche Gefahren, indem sie insbesondere: Warnhinweise beachten Schutzeinrichtungen benützen sichere Gehwege (inklusive Unterführungen) ausserhalb des Gleisbereichs benutzen Fahrleitungen ausschalten, erden und gegen unbeabsichtigtes Einschalten sichern lassen Arbeiten möglichst ausserhalb des Gleisbereichs ausführen sichere Standorte wählen nur auf Fahrzeuge steigen oder von solchen absteigen, die stillstehen oder sich höchstens mit Schrittgeschwindigkeit bewegen auf vorbeifahrende Züge und Rangierbewegungen achten gefährliche Situationen melden unsichere Zustände umgehend beheben oder kennzeichnen. 17/20

18 1.2.3 Verminderung von Gefahren Gefahren, die nicht vermieden werden können, vermindert der Mitarbeiter insbesondere durch folgende Massnahmen: im Gleisbereich die Warnausrüstung tragen, welche den gültigen Normen entsprechen muss. Rote Warnausrüstungen sind jedoch verboten. persönliche Schutzausrüstungen gemäss den Bestimmungen der Eisenbahnunternehmung tragen Beleuchtung einschalten Aufstiegshilfen benützen Sicherheitseinrichtungen benützen gefährdete Personen warnen. 2.2 Arbeiten an Fahrzeugen Muss sich ein Mitarbeiter für Arbeiten auf, zwischen oder unter Fahrzeuge begeben, stellt er sicher, dass sich die Fahrzeuge nicht ungewollt bewegen können. Ausserdem ist das beteiligte Personal insbesondere in folgenden Fällen zu verständigen: vor dem Kuppeln oder Entkuppeln von Fahrzeugen auf dem Ausgangsbahnhof, wenn die Zugsuntersuchung bereits abgeschlossen ist auf einem Unterwegsbahnhof bei Zügen bei Rangierbewegungen, wenn bereits ein Fahrbefehl erteilt wurde vor dem Beginn von Reparatur- und Unterhaltsarbeiten sowie der Störungsbehebung. Muss der Mitarbeiter auf Fahrzeuge steigen (z.b. für Be- und Entlad, Kontrolltätigkeiten, Störungsbehebung), hat er zusätzlich Folgendes zu beachten: sofern nötig Fahrleitung ausschalten, erden und gegen unbeabsichtigtes Einschalten sichern lassen die dafür vorgesehenen festen Einrichtungen oder mobilen Aufstiegshilfen benutzen bei Tätigkeiten auf Fahrzeugdächer Absturzsicherungen verwenden. Der Abschluss der Arbeiten ist dem beteiligten Personal zu melden. 18/20

19 Anlage 6 Auszug aus den Schweizerischen Fahrdienstvorschriften FDV R 300.4, Sichern und Kuppeln der Fahrzeuge 1.3 Sichern und Kuppeln der Fahrzeuge Allgemeines Abgestellte Fahrzeuge sind gegen Entlaufen zu sichern. Es sind von der Luftbremse unabhängige Bremsmittel zu benützen. Die folgenden Mittel dürfen zur Sicherung abgestellter Fahrzeuge verwendet werden: Kuppeln an bereits gesicherte Fahrzeuge Hemmschuhe Feststellbremse Luftbremse. Sie darf zum Sichern von abgestellten Fahrzeugen aber nur verwendet werden, wenn innerhalb der nächsten 15 Minuten wieder an diese Fahrzeuge angefahren wird und wenn sich die Fahrzeuge nicht im oder unmittelbar vor einem Gefälle von mehr als zwei Promillen befinden. Für die Bemessung der Bremsmittel für das Stillhaltebremsgewicht sind die Bestimmungen «Sichern stillstehender Züge» massgebend. 19/20

20 Anlage 7 Weisung der SBB AG, Division Infrastruktur I-BF-LG, RB Limmattal Kuppeln in der R-Gruppe Herausgeber (Federführung) I-BF-LG, RB Limmattal Erarbeitet durch FT RBL, TL RBL Datum 27. September 2007 Inkrafttreten sofort Gültig bis Beteiligte Dienststellen Befolgung durch Klassifikation keine Ersatz für Dok 05/2007 Zur Kenntnis an Fertigmacher, Rd I-BF-LG, L RB, L Prod, TL F, L Planung, FU, Koo Ausbildung, L Systeme, TL, TL Rlf, Sammlungen (4), Peko 3, Aushang EZA, AZA, Funklokal, Stw Ost, Aufenth. Ost, Stw West, Bü Verteiler/Verteilung durch I-BF-LG RB Limmattal Kuppeln in der R-Gruppe 1. Ausgangslage Nach den ersten Erfahrungen mit den Bestimmungen in Dok 05/2007 hat sich gezeigt, dass die Bestimmungen ergänzt und präzisiert werden müssen. Dies wird mit vorliegender Dokumentation vorgenommen. Die Dokumentation 05/2007 wird aufgehoben. 2. Massnahmen Werden Wagen östlich der Umlenkrolle gekuppelt, ist vorgängig beim Rs Ablauf "null Meter" im entsprechenden Gleis zu verlangen. Mit dem Kuppeln darf erst begonnen werden, wenn der Rs Ablauf dem Fertigmacher bestätigt hat, dass beim Förderwagen null Meter im System eingegeben wurde. Der Rs Ablauf hat dies auf dem entsprechenden Formular zu protokollieren. Verlangt der Fertigmacher ein FABE, so hat der Rs Ablauf zusätzlich zum FABE ein null Meter im System einzugeben. Beide Eingaben zusammen erhöhen die Sicherheit des Fertigmachers. Mit dem Kuppeln darf erst begonnen werden, wenn der Rs Ablauf dem Fertigmacher die Eingaben im System bestätigt hat. Der Rs Ablauf hat dies auf dem entsprechenden Formular zu protokollieren. Muss ein "null Meter" oder ein FABE aus betrieblichen Gründen aufgehoben werden, hat sich der Rs Ablauf vorgängig mit dem Fertigmacher abzusprechen. "Null Meter" oder FABE darf erst aufgehoben werden, wenn der Fertigmacher dem Rs Ablauf bestätigt hat, dass er den Gefahrenbereich verlassen hat. Es ist nur gestattet zwischen die Wagen zu treten, wenn der Standort des Förderwagens eindeutig bekannt ist und die Last gegen Entlaufen gesichert ist (Last auf Hemmschuhen, Handbremse angezogen etc.) Werden Wagen westlich der Umlenkrolle gekuppelt, so gelten die Bestimmungen in den Sicherheitsvorschriften. Sig Sig. 20/20

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