Pflegetagegeldversicherung

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1 Pflegetagegeldversicherung Informationsblatt zu Versicherungsprodukten Unternehmen: Allianz Private Krankenversicherungs-AG, Deutschland Produkt: Tarif PflegetagegeldBest (PZTB03) Dieses Informationsblatt gibt Ihnen einen kurzen Überblick über die gewünschte Versicherung. Die Darstellung beschränkt sich auf die aus unserer Sicht wichtigsten Informationen. Der verbindliche Vertragsinhalt ergibt sich aus dem Antrag, dem Versicherungsschein und den Versicherungsbedingungen. Damit Sie umfassend informiert sind, lesen Sie bitte alle Unterlagen durch. Weitere Informationen erhalten Sie in den "Versicherungsinformationen". Um welche Art von Versicherung handelt es sich? Bei dem vorliegenden Angebot handelt es sich um eine Pflegetagegeldversicherung. Mit der Versicherung zahlen wir während der Pflegebedürftigkeit ein Pflegetagegeld. Was ist versichert? Pflegetagegeld bis zur Höhe des versicherten Tagessatzes bei häuslicher, teil- oder vollstationärer Pflege Leistungen bei häuslicher Pflege auch durch Familienangehörige, Freunde, Nachbarn und sonstigen ehrenamtlichen Helfern Regelmäßige Erhöhung des versicherten Tagessatzes Recht auf anlassbezogene Erhöhungen des versicherten Tagessatzes Haus-Notruf-System in Deutschland Beitragsbefreiung bei Pflegegrad 5 Individuelle Pflegebegleitung ergänzend zur Pflegeberatung der Pflege-Pflichtversicherung in Deutschland Was ist nicht versichert? x Aufenthalte in bestimmten Krankenhäusern x Mehrkosten für Untersuchungen zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit im Ausland Gibt es Deckungsbeschränkungen?! Höhe des Pflegetagegeldes ist abhängig von der Art der Pflege und des Pflegegrades! Höchst- und Altersgrenzen bei einzelnen Leistungen, insbesondere bei Erhöhungen des versicherten Tagessatzes Wo bin ich versichert? Versicherungsschutz besteht weltweit. Welche Verpflichtungen habe ich? - Die Fragen im Antrag müssen wahrheitsgemäß und vollständig beantwortet werden. Bei unrichtigen oder unvollständigen Angaben gefährden Sie Ihren Versicherungsschutz. - Auf Nachfrage müssen Sie uns alle erforderlichen Auskünfte zu Ihrem Leistungsanspruch geben. - Im Versicherungsfall müssen Sie den Eintritt, den Wegfall und jede Änderung der Pflegebedürftigkeit anzeigen und nachweisen. Wann und wie zahle ich? - Der erste Beitrag ist zum Versicherungsbeginn zu zahlen. Die folgenden Beiträge sind jeweils am 1. eines Monats zu zahlen. - Wir ziehen den Beitrag grundsätzlich per SEPA-Lastschrift ein. Seite 1 von 2

2 Wann beginnt und endet die Deckung? - Der Versicherungsschutz startet mit dem vereinbarten Beginn. Dieser steht auf dem Versicherungsschein. Voraussetzung ist, dass Sie den ersten Beitrag rechtzeitig und vollständig zahlen. Sonst beginnt der Versicherungsschutz erst mit der vollständigen Zahlung. - Der Versicherungsvertrag ist unbefristet. Der Versicherungsschutz endet mit der Beendigung des Vertrages. Dies ist z.b. aufgrund von Kündigung oder Verlust der Versicherungsfähigkeit der Fall. Wie kann ich den Vertrag kündigen? - Sie können den Vertrag zum Ende eines jeden Monats kündigen. Die Kündigungsfrist beträgt einen Monat. - Es bestehen außerdem für Sie Sonderkündigungsrechte. Diese bestehen z.b., wenn wir den Beitrag erhöhen. Seite 2 von 2

3 Pflegetagegeldversicherung Informationsblatt zu Versicherungsprodukten Unternehmen: Allianz Private Krankenversicherungs-AG, Deutschland Produkt: Tarif Pflegetagegeld Erhöhung ambulant (PZTA03) Dieses Informationsblatt gibt Ihnen einen kurzen Überblick über die gewünschte Versicherung. Die Darstellung beschränkt sich auf die aus unserer Sicht wichtigsten Informationen. Der verbindliche Vertragsinhalt ergibt sich aus dem Antrag, dem Versicherungsschein und den Versicherungsbedingungen. Damit Sie umfassend informiert sind, lesen Sie bitte alle Unterlagen durch. Weitere Informationen erhalten Sie in den "Versicherungsinformationen". Um welche Art von Versicherung handelt es sich? Bei dem vorliegenden Angebot handelt es sich um eine Pflegetagegeldversicherung. Mit der Versicherung zahlen wir während der Pflegebedürftigkeit ein ergänzendes Pflegetagegeld zum Tarif PflegetagegeldBest (PZTB03). Was ist versichert? Pflegetagegeld prozentual bis zur Höhe des versicherten Tagessatzes bei häuslicher oder teilstationärer Pflege Leistungen bei häuslicher Pflege auch durch Familienangehörige, Freunde, Nachbarn und sonstigen ehrenamtlichen Helfern Regelmäßige Erhöhung des versicherten Tagessatzes Recht auf anlassbezogene Erhöhungen des versicherten Tagessatzes Beitragsbefreiung bei Pflegegrad 5 Was ist nicht versichert? x Leistungen bei Pflegegrad 1 und 5 x Leistungen bei vollstationärer Pflege x Mehrkosten für Untersuchungen zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit im Ausland Gibt es Deckungsbeschränkungen?! Höhe des Pflegetagegeldes ist abhängig vom Pflegegrad! Höchst- und Altersgrenzen bei Erhöhungen des versicherten Tagessatzes Wo bin ich versichert? Versicherungsschutz besteht weltweit. Welche Verpflichtungen habe ich? - Die Fragen im Antrag müssen wahrheitsgemäß und vollständig beantwortet werden. Bei unrichtigen oder unvollständigen Angaben gefährden Sie Ihren Versicherungsschutz. - Auf Nachfrage müssen Sie uns alle erforderlichen Auskünfte zu Ihrem Leistungsanspruch geben. - Im Versicherungsfall müssen Sie den Eintritt, den Wegfall und jede Änderung der Pflegebedürftigkeit anzeigen und nachweisen. Wann und wie zahle ich? - Der erste Beitrag ist zum Versicherungsbeginn zu zahlen. Die folgenden Beiträge sind jeweils am 1. eines Monats zu zahlen. - Wir ziehen den Beitrag grundsätzlich per SEPA-Lastschrift ein. Seite 1 von 2

4 Wann beginnt und endet die Deckung? - Der Versicherungsschutz startet mit dem vereinbarten Beginn. Dieser steht auf dem Versicherungsschein. Voraussetzung ist, dass Sie den ersten Beitrag rechtzeitig und vollständig zahlen. Sonst beginnt der Versicherungsschutz erst mit der vollständigen Zahlung. - Der Versicherungsvertrag ist unbefristet. Der Versicherungsschutz endet mit der Beendigung des Vertrages. Dies ist z.b. aufgrund von Kündigung oder Verlust der Versicherungsfähigkeit (z.b. Beendigung der Grundabsicherung) der Fall. Wie kann ich den Vertrag kündigen? - Sie können den Vertrag zum Ende eines jeden Monats kündigen. Die Kündigungsfrist beträgt einen Monat. - Es bestehen außerdem für Sie Sonderkündigungsrechte. Diese bestehen z.b., wenn wir den Beitrag erhöhen. Seite 2 von 2

5 Pflegetagegeldversicherung Informationsblatt zu Versicherungsprodukten Unternehmen: Allianz Private Krankenversicherungs-AG, Deutschland Produkt: Tarif Pflege Einmalauszahlung (PZTE03) Dieses Informationsblatt gibt Ihnen einen kurzen Überblick über die gewünschte Versicherung. Die Darstellung beschränkt sich auf die aus unserer Sicht wichtigsten Informationen. Der verbindliche Vertragsinhalt ergibt sich aus dem Antrag, dem Versicherungsschein und den Versicherungsbedingungen. Damit Sie umfassend informiert sind, lesen Sie bitte alle Unterlagen durch. Weitere Informationen erhalten Sie in den "Versicherungsinformationen". Um welche Art von Versicherung handelt es sich? Bei dem vorliegenden Angebot handelt es sich um einen ergänzenden Pflegetagegeld-Zusatztarif. Mit der Versicherung zahlen wir eine ergänzende Einmalauszahlung zu einem Pflegetagegeld-Tarif. Was ist versichert? Einmalauszahlung in vereinbarter Höhe bei erstmaliger Feststellung der Pflegebedürftigkeit nach Pflegegrad 2 Regelmäßige Erhöhung der vereinbarten Einmalauszahlung Recht auf anlassbezogene Erhöhungen der vereinbarten Einmalauszahlung Was ist nicht versichert? x Wiederkehrende Zahlungen in Form eines Pflegetagegeldes Gibt es Deckungsbeschränkungen?! Höchst- und Altersgrenzen bei Erhöhungen der vereinbarten Einmalauszahlung Wo bin ich versichert? Versicherungsschutz besteht bei gleichzeitiger Absicherung mit dem Tarif PflegetagegeldBest (PZTB03) weltweit. Welche Verpflichtungen habe ich? - Die Fragen im Antrag müssen wahrheitsgemäß und vollständig beantwortet werden. Bei unrichtigen oder unvollständigen Angaben gefährden Sie Ihren Versicherungsschutz. - Auf Nachfrage müssen Sie uns alle erforderlichen Auskünfte zu Ihrem Leistungsanspruch geben. - Im Versicherungsfall müssen Sie den Eintritt, den Wegfall und jede Änderung der Pflegebedürftigkeit anzeigen und nachweisen. Wann und wie zahle ich? - Der erste Beitrag ist zum Versicherungsbeginn zu zahlen. Die folgenden Beiträge sind jeweils am 1. eines Monats zu zahlen. - Wir ziehen den Beitrag grundsätzlich per SEPA-Lastschrift ein. Seite 1 von 2

6 Wann beginnt und endet die Deckung? - Der Versicherungsschutz startet mit dem vereinbarten Beginn. Dieser steht auf dem Versicherungsschein. Voraussetzung ist, dass Sie den ersten Beitrag rechtzeitig und vollständig zahlen. Sonst beginnt der Versicherungsschutz erst mit der vollständigen Zahlung. - Der Versicherungsvertrag ist unbefristet. Der Versicherungsschutz endet mit der Beendigung des Vertrages. Dies ist z.b. aufgrund von Kündigung oder Verlust der Versicherungsfähigkeit (z.b. Beendigung der Grundabsicherung) der Fall. Außerdem endet der Tarif mit Auszahlung der Versicherungsleistung. Wie kann ich den Vertrag kündigen? - Sie können den Vertrag zum Ende eines jeden Monats kündigen. Die Kündigungsfrist beträgt einen Monat. - Es bestehen außerdem für Sie Sonderkündigungsrechte. Diese bestehen z.b., wenn wir den Beitrag erhöhen. Seite 2 von 2

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