Telefon-Nr. (mit Vor- und Durchwahl)

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1 Stand... (Datum) Absender Kommunaler Arbeitgeberverband Muster (KAV Muster) Postfach Muster Ort (mit Postleitzahl) Straße, Postfach Bearbeiter (in) Telefon-Nr. (mit Vor- und Durchwahl) Telefax-Nr. Mitgliedsnr. P e r s o n a l e r h e b u n g Von jedem Mitglied sind alle Beschäftigten einschließlich des Personals der rechtlich unselbständigen Betriebe (z. B. Regiebetriebe, Eigenbetriebe, Betriebs- und Verwaltungsteile) zentral in einem Erhebungsbogen zusammenzufassen. Unter Beschäftigten sind alle am Stichtag beschäftigten Angestellten und Arbeiter sowie Auszubildende aller Art zu verstehen. Zu den Beschäftigten gehören auch Personen, deren Arbeitsverhältnis ruht (z. B. Sonderurlaub, Erziehungsurlaub, Grundwehrdienst, Zivildienst oder Rente auf Zeit), die sich in der Freistellungsphase des Altersteilzeitarbeitsverhältnisses befinden oder die nach Ablauf der Krankenbezugsfristen ausgesteuert sind. Ferner gehören dazu die nicht unter den BAT/BAT- O/BAT-OSp oder den BMT-G/BMT-G-O fallenden Arbeitnehmer (z. B. Chefärzte, ABM, geringfügig Beschäftigte) sowie befristet Beschäftigte einschließlich der Saisonkräfte. Teilzeitbeschäftigte und geringfügig Beschäftigte sind voll und nicht nur anteilig zu zählen. Nicht zu berücksichtigen sind Beamte, ehrenamtliche Kräfte und sonstige Personen, die kein Arbeitsentgelt erhalten sowie nicht in einem Arbeitsverhältnis stehende Lehrkräfte (z. B. freie Mitarbeiter an Volkshochschulen und an Musikschulen). Bitte beachten Sie die weiteren Erläuterungen auf Seite 4. Senden Sie den Erhebungsbogen bitte umgehend zurück.

2 I. Gesamtzahl der Arbeitnehmer und Auszubildenden, aufgegliedert nach Verwaltungen und Betrieben KAV Schlüssel 00 Rand Satz- Angestellte Arbeiter Auszu- Arbeitneh- Nr. Art Vollzeit Teilzeit! geringfügig Summe Vollzeit Teilzeit! geringfügig Summe bildende mer u. Auszubildende " " # insgesamt 1 Kommunalverwaltungen 100 und sonstige Verwaltungen / Betriebe, die nicht unter die RandNr. 2-9 fallen $ 2 Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen % Sparkassen Versorgung & Nahverkehr und Häfen ' Entsorgung ( Flughäfen Theater und Bühnen ) Forstwirtschaft * Gesamtzahl (RandNr.!-))

3 II. Aufgliederung aus Teil I nach Beschäftigtengruppen Rand Nr. 11 Auszubildende, Praktikanten, Volontäre usw. 12 Angestellte, die unter Anlage 1 b zum BAT fallen, sowie Ärzte und Zahnärzte (SR 2 c BAT) 13 Beschäftigte, die nicht unter den Geltungsbereich des BAT, BAT-O, BAT-OSp, BMT- G, BMT-G-O fallen 14 Arbeiter im Fahrdienst von Nahverkehrsbetrieben 15 Befristet beschäftigte Arbeitnehmer (ohne ABM), 19, 20 BSHG SA 200 MantelTV!! Schüler(innen) in Krankenpflege und Entbindungspflege!" Schüler(innen) in der Krankenpflegehilfe!# Schüler(innen) in der Altenpflegehilfe Prakt. für med. Hilfsberufe!$ Prakt. für Berufe d. Sozial- u. Erz.-Dienstes!$ Ärzte im Praktikum!% sonstige Auszubildende, sonstige Praktikanten, Volontäre Gesamtzahl Angestellte Ärzte im und Pflegedienst Zahnärzte (ohne A i P) 202 ABM- 3 h und 3 i Beschäftigte, BAT, 19, 20 BSHG 3 i BAT-O sonstige Arbeitnehmer!& Angestellte in öffentlichen Schlachthöfen (TV Ang iös) Angestellte außerhalb öffentlicher Schlachthöfe (TV Ang aös) Arbeiter in forstwirtschaft.- Betrieben, die nicht unter den BMT-G/BMT-G- O fallen ( 3 Abs. 1 Buchst. c) Fahrdienst davon im Geltungsbereich einer Anwendungsvereinbarung 204 Angestellte Arbeiter... Unterschrift

4 - 4 -

5 - 4 - Erläuterungen! In dieser Spalte sind auch alle in Altersteilzeit befindlichen Beschäftigten einzutragen. " Geringfügig beschäftigt sind Angestellte und Arbeiter, die im Sinne von 8 SGB IV - ohne Berücksichtigung des 8 Abs. 2 Satz 1 SGB IV - geringfügig beschäftigt und deshalb vom Geltungsbereich des BAT/BAT-O/BAT-OSp bzw. BMT-G/BMT-G-O ausgenommen sind. # Hierzu gehören Auszubildende, Praktikanten, Schüler(innen) in der Krankenpflege, Entbindungspflege, Krankenpflegehilfe und in der Altenpflege, Ärzte im Praktikum sowie Volontäre. $ Verwaltungspersonal aus Bereichen, die unter die RandNr. 2-9 fallen, ist dort zu erfassen, gleiches gilt für sonstiges Personal. % Hier sind alle Beschäftigten einzutragen, die in einer Einrichtung beschäftigt werden, für deren Angestellte die SR 2 a, 2 b oder 2 c zum BAT/BAT-O gelten. Die Angestellten sind unabhängig davon zu erfassen, ob sie nach der Anlage 1 a oder 1 b zum BAT/BAT-O eingruppiert sind. & Hier sind alle Beschäftigten anzugeben, soweit sie nicht unter die RandNr. 5 und 6 fallen. ' Hier sind alle Beschäftigten anzugeben, soweit sie nicht unter die RandNr. 4 und 6 fallen. ( Hier sind alle Beschäftigten anzugeben, soweit sie nicht unter die RandNr. 4 und 5 fallen. ) Arbeitnehmer, für die die Tarifverträge des Deutschen Bühnenvereins gelten, sind nicht zu berücksichtigen.!+ Arbeiter in Gärtnereien, gemeindlichen Anlagen und Parks sowie in anlagenmäßig oder parkartig bewirtschafteten Gemeindewäldern gelten nicht als Arbeiter in forstoder landwirtschaftlichen Betrieben und sind unter RandNr. 1 einzutragen ( 3 Abs. 2 BMT-G/BMT-G-O).!! Manteltarifvertrag für Auszubildende vom 6. Dezember 1974 (West) bzw. vom 5. März 1991 (Ost).!" Tarifvertrag für Schülerinnen/Schüler, die nach Maßgabe des Krankenpflegegesetzes oder des Hebammengesetzes ausgebildet werden, vom 28. Februar 1986 (West) bzw. vom 5. März 1991 (Ost).!# Tarifvertrag für Schülerinnen/Schüler, die nach Maßgabe des Krankenpflegegesetzes in der Krankenpflegehilfe ausgebildet werden, vom 28. Februar 1986 (West) bzw. vom 5. März 1991 (Ost).!$ Tarifvertrag über die Regelung der Arbeitsbedingungen der Praktikantinnen/Praktikanten (TV Prakt) vom 22. März 1991 (West) bzw. (TV Prakt-O) vom 5. März 1991 (Ost).!% Tarifvertrag zur Regelung der Rechtsverhältnisse der Ärzte/Ärztinnen im Praktikum vom 10. April 1987 (West) bzw. vom 5. März 1991 (Ost).!& Hierzu gehören z. B. Arbeitnehmer, die nach 218 SGB III beschäftigt werden oder ein pauschaliertes Arbeitsentgelt erhalten.

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