201 Millionen Euro kostete der Aufbau und Betrieb der gematik GmbH, des 2005 gemäß Gesetz gegründeten

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1 Sozialreport newsletter der knappschaft-bahn-see Nr. 2 I 2014 telematik im gesundheitswesen Milliardengrab Gesundheitskarte Viele Erwartungen hingen an der Elektronischen Gesundheitskarte: Weniger Kosten, mehr Patientensicherheit, einfache Handhabung. Doch weil niemand entscheidet, kostet der Status quo Milliarden. Ab 2006 sollte die Elektronische Gesundheitskarte (egk) die herkömmliche Kranken ver sicherungskarte ablösen, seit 2013 ist sie zwangsweise eingeführt mit immensem finanziellen und personellen Aufwand, aber bis auf Weiteres mit den gleichen beschränkten Fähigkeiten, wie sie auch die abgelöste Kran ken versicherungskarte hatte. Mit der Einführung der egk sollte unter anderem die Onlineprüfung und Onlineaktualisierung der Karte in den Arztpraxen erfolgen, sollte auf Wunsch des Versicherten ein Notfalldatensatz auf die egk gespeichert werden können, sollte die Arzneimitteltherapie zu Gunsten der Versicherten verbessert und auch die Führung elektronischer Patientenakten ermöglicht werden. Aber das sind und bleiben wohl Visionen. Durch die egk unterstützte Onlineanwendungen, die sowohl für die Patienten interessant sind als auch für die Krankenkassen positive Auswirkungen haben, wird es flächendeckend kaum vor dem Jahr 2020 geben. Kosten laufen aus dem Ruder Den unerreichten Visionen stehen bittere Kostenrealitäten gegenüber: 724 Millionen Euro Beitrags gelder flossen bisher in der Zeit von 2005 bis Ende 2012 in das Projekt egk und Telematikinfrastruktur im Gesundheitswesen. Ende 2013 dürfte die Milliardenschwelle erreicht gewesen sein. 201 Millionen Euro kostete der Aufbau und Betrieb der gematik GmbH, des 2005 gemäß Gesetz gegründeten Unternehmens, das die Entwicklung der egk betreiben und für ihre vorgesehene Nutzung erforderliche technische Umfeld aufbauen soll. 90 Millionen Euro flossen in die Ausstattung der Arzt- und Zahnarztpraxen sowie der Krankenhäuser mit Kartenterminals. 433 Millionen Euro investierten die Krankenkassen intern, unter anderem für die Beschaffung der Lichtbilder der Versicherten, Aufbau und Betrieb des erforderlichen Kartenmanagementsystems und die Ausgabe von 60 Millionen Karten in den Jahren 2011 und Allein 1,50 Euro pro Versicherten, das heißt, insgesamt über 100 Millionen Euro, werden nur für das Jahr 2014 an Umlage von der GKV für die gematik bezahlt. Dass die Einführung der egk in Verbindung mit der Entwicklung der Telematikinfrastruktur größere Investitionen über mehrere Jahre hinweg erforderlich machen würden, war klar. Neuerungen kosten immer Geld. Die bis jetzt getätigten und weiterhin erforderlichen Ausgaben in Verbindung mit der Projektlaufzeit sprengen jedoch alle vorherigen Annahmen um ein Vielfaches. Nutzen auf absehbare Zeit nicht zu erwarten Wie bereits erwähnt, ist eine Verknüpfung der elektronischen Gesundheitskarte mit medizinischen Inhalten, wie zum Beispiel Notfalldaten oder sektorübergreifenden Patientenakten, auf absehbare Zeit nicht zu erwarten. Gerade dies aber würde den eigentlichen Nutzen der Karte bringen, denn jeder seriöse Mediziner wird bestätigen, dass die Qualität einer Anamnese wesentlich von der Vollständigkeit der zur Verfügung stehenden medizinischen Daten abhängt. Die Knappschaft stellt zum Beispiel in ihren ebi- Systemen den Krankenhäusern

2 Zusammensetzung der Gematik GmbH 50 % Kostenträger 50 % Leistungserbringer > GKV-Spitzenverband > Bundesärztekammer > Bundeszahnärztekammer > DAV -Deutscher Apothekenverband e.v. > Deutsche Krankenhausgesellschaft e.v. > Kassenärztliche Bundesvereinigung > Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung Mehrheitsbeschluß für Entscheidungen mind. 67 % bei der Aufnahme von Patienten eine Vielzahl medizinischer Daten, insbesondere die gesamte Vormedikation, zur Verfügung. Dies erhöht die Sicherheit und Qualität von Therapie und Anamnese enorm insbesondere bei älteren und multimorbiden Patienten und hat in vielen Fällen schon lebensrettende Effekte gehabt. Es bleibt also als einzige sich konkret abzeichnende Anwendung die Hoffnung auf den Online- Stammdatenabgleich mit den Krankenkassen, der 2014 in drei Pilotregionen mit jeweils ca. 500 Ärzten erprobt werden soll. Allerdings ist auch hier davon auszugehen, dass es kaum vor 2016 bzw zu einem flächendeckenden Echteinsatz kommen wird. Von besonderer Pikanterie ist in diesem Zusammenhang die Tatsache, dass nachdem nunmehr viele Millionen Euro in die aktuellen Karten und Lesegeräte investiert wurden, die gerade ausgegebenen Karten jedoch längstens bis zum 31. Dezember 2017 genutzt werden dürfen, weil dann das implementierte Schlüsselsystem laut Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik veraltet ist. Das bedeutet, dass die Krankenkassen bereits ab 2015 Karten der zweiten Generation mit einem neuen zugelassenen Schlüsselsystem ausgeben müssen, in der Hoffnung auf die Bereitstellung von Online- Anwendungen, für die eine Datenverschlüsselung überhaupt erforderlich ist. Die Karten der ersten Generation haben dann trotz des 1,9 x 2,4 cm großen Lichtbildes, was alles andere als fälschungssicher ist, nur Kosten produziert. Insgesamt ist absehbar, dass die Kosten für die Tele matikinfrastruktur bis 2020 die zwei Milliarden-Euro-Grenze locker überschritten haben werden, aller Voraussicht nach ohne jeglichen erkennbaren oder messbaren Nutzen. Spätestens hier stellt sich die Frage nach dem Verantwortungsbewusstsein hinsichtlich des Umgangs mit Beitragsmitteln. Fazit: Es ist ein offenes Geheimnis, dass Blockaden innerhalb der für die Telematikinfrastruktur verantwortlichen gematik GmbH, überzogene Sicherheitsanforderungen und technische Einbahnstraßen das im Grunde genommen sinnvolle, eigentlich sogar unentbehrliche Projekt immer wieder zum Stillstand bringen. Beitragsmittel in Milliardenhöhe werden verschwendet und den Versicherten wird ein technischer Fortschritt, der in anderen Bereichen unserer Gesellschaft, zum Beispiel im Finanzwesen, längst eingekehrt ist, vorenthalten. Mittlerweile nimmt die Streitkultur zwischen Versicherern und Leistungserbringern in den Entschei dungsgremien der gematik teilweise absurde Formen an. Wirtschaftlichkeit und Wohl des Patienten bzw. des Versicherten sind offenbar völlig aus dem Blickfeld geraten. Der millionenteure vehement von den Kassen geforderte Online-Stammdatenabgleich bringt weder finanziellen und schon gar keinen medizinischen Nutzen. Die Leistungserbringer wiederum behaupten, den gläsernen Patienten verhindern zu wollen und nehmen dabei in Kauf, dass wichtige, möglicherweise lebensrettende medizinische Informationen im Ernstfall nicht zur Verfügung stehen. Statt Industriestandard zu benutzen, werden extrem teure proprietäre technische Lösungen konzipiert, deren Aufrechterhaltung und Wartung wiederum Millionen Euro verschlingen wird. Letztlich sollte nur einer bestimmen, welche Daten wohin geliefert werden und das ist der Patient selbst, so wie es bei den knappschaftlichen ebi-systemen der Fall ist. Blockaden aufheben, bestehende technische Standards nutzen Die Knappschaft fordert den Gesetzgeber daher auf, möglichst schnell die gesetzlich festgelegten Organisationsstrukturen des Telematikprojektes so zu ändern, dass Blockaden des Projektes zukünftig erschwert werden sowie sich an bestehende Standards im elektronischen Kommunikationsverfahren zwischen Arbeitgebern und Krankenkassen zu orientieren. Denn es ist nicht notwendig, für die egk ein vollständig neues und separates Datennetz zu realisieren, das am Ende für diejenigen zu kompliziert ist, die am meisten davon profitieren sollen: Kranke und betagte Versicherte, die andere Probleme haben, als sich mit komplizierten DV-Anwendungen auseinanderzusetzen. 2 I Sozialreport I Nr. 2 I 2014

3 telematik im gesundheitswesen ebi - elektronische Behandlungsinformation Neues Projekt der Knappschaft verbessert Informationsfluss und minimiert Risiken Mehr miteinander statt nebeneinander: Das ist das Motto eines inno vativen Projektes der Knappschaft. Der Hintergrund des Projektes ist, dass viele Haus- und Krankenhausärzte oft nicht wissen, was ihren Patienten bei Vorerkrankungen oder Parallelbehandlungen bei anderen Ärzten an Medikamenten verordnet wurde. Auch viele Patienten wissen oft nicht, welche Medikamente sie eigentlich einnehmen und wie sie sich mit anderen Medikamenten, die sie vielleicht von mehreren Ärzten verschrieben bekommen haben, vertragen. Wird ein Patient in ein Krankenhaus aufgenommen, können diese Informationsmängel zu erheblichen Risiken führen. Oft ge raten Patienten in eine Gefährdungssituation oder erleiden eine gesundheitliche Schädigung, weil behandlungsrelevante Informationen, die eigentlich vorhanden sein müssten, bei Bedarf nicht verfügbar sind. Die Knappschaft hat deshalb im Sommer 2013 im Rahmen des Aufbaus einer elektronischen Behandlungsinformation (ebi) damit begonnen, behandelnden Krankenhausärzten einen vollständigen Medikationsplan, eine Übersicht über vergangene Krankenhausaufenthalte und eine Liste der bestehenden Begleiterkrankungen sowie über ambulant betreuende Ärzte ihrer stationär aufgenommenen Patienten zur Verfügung zu stellen. Die elektronische Behandlungsinformation macht es so möglich, die Therapieentscheidung auf eine breite Informationsbasis zu stellen und Risiken zu vermeiden, die auf mangelnde Information zurückgehen. Folgende Probleme entstehen: Bei der Aufnahme im Krankenhaus können viele Patienten keine präzise Auskunft über ambulante Therapien geben. Das Krankenhaus kann auf wichtige Behandlungsunterlagen der niedergelassenen Ärzte nicht zugreifen. Die Krankenkasse verfügt zwar über Informationen zu verordneten Arzneimitteln, ambulant behandelnden Ärzten, aktuellen und früheren Diagnosen sowie zu früheren stationären Behandlungen, stellt diese zur Behandlung notwendigen Daten dem Krankenhaus bisher aber nicht zur Verfügung. Viele stationär behandelte Patienten leiden an besonders schweren und mehreren Erkrankungen gleichzeitig insbesondere in einer alternden Gesellschaft. Ihre Behandlung braucht damit besondere Koordi nation und Wissenstransfer. Ein Beispiel: Jeder stationär behandelte Ver si cher te der Knappschaft wird im Durchschnitt von sieben Luis Louro - Fotolia.com Nr. 2 I 2014 I Sozialreport I 3

4 niedergelassenen Ärzten ambulant betreut und erhält Arzneiverordnungen für rund neun Wirkstoffe pro Tag. Fast die Hälfte dieser Patienten wird nicht einmal, sondern zweimal im Jahr stationär behandelt. Eine Krankenkasse als Informationsgeber kann hier erheblich unterstützen und Informationsdefizite beheben. Die Knappschaft stellt daher kooperierenden Krankenhäusern behandlungsnotwendige Informationen bei Aufnahme des Patienten im Krankenhaus zur Verfügung. Dies setzt selbstverständlich das Einverständnis des Versicherten voraus sowie einen Kooperationsvertrag mit dem Krankenhaus, der die Schaffung der technischen Voraussetzungen, den Datenaustausch und die Qualitätssicherung regelt. Der Nutzen für die Behandlung ist immens das bestätigen mittlerweile die Rückmeldungen der teilnehmenden Krankenhäuser. Auch die Patienten nehmen diesen Service sehr positiv auf. Das Fundament von ebi liegt in der Krankenhausaufnahme. Wenn dort die zur Verfügung stehenden Informationen ausgedruckt werden und somit auf Station zur Verfügung stehen, können sie im Therapieprozess von Anfang an genutzt werden. ebi rettet vielleicht nicht jeden Tag Leben. ebi führt aber auf jeden Fall dazu, dass vermeidbare Risiken minimiert werden und Krankenhausärzte besser informiert therapieren können. Dies hilft Patienten, kommt aber auch Arzt und Krankenhaus zugute, da Leistungserbringer laut Gesetz verpflichtet sind, sich Kenntnis über alle behandlungsrelevanten Informationen zu verschaffen. Der dazu notwendige Aufwand spielt dabei für den Gesetzgeber keine Rolle. In der Praxis sieht das etwas anders aus. Auch deshalb gibt es ebi. krankenversicherung Gesundheitsfonds steht vor Veränderungen Landessozialgericht NRW bestätigt Benachteiligung der Versorgerkassen beim Morbi-RSA und fordert Korrekturen beim Berechnungsverfahren Nach dem Urteil des Landes sozialgerichts Nordrhein-Westfalen in Essen vom 4. Juli 2013 muss das Bundesversicherungsamt (BVA) das Berechnungsverfahren für die Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds für das Jahr 2013 ändern. Versicherte und Arbeitgeber zahlen seit dem Jahr 2009 in den Gesundheitsfonds ein. Die einzelnen Krankenkassen sollen so viel Geld herausbekommen, wie sie für die medizinische Versorgung ihrer Versicherten benötigen. Ein spezielles Berechnungsverfahren, der sogenannte Morbi-RSA, soll die unterschiedlichen gesundheitlichen Risiken in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ausgleichen, damit ein fairer Wettbewerb um eine gute Versorgung stattfinden kann. Die Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds sind dabei vom Kostenrisiko der Versicherten abhängig und richten sich nach Alter, Geschlecht, Erwerbsminderungsstatus und Morbidität. In dem bisherigen Verfahren sind die Ausgaben von Versicherten, die nicht das gesamte Jahr über in der GKV versichert sind, jedoch nicht vollständig berücksichtigt worden. Dies hatte zur Konsequenz, dass den Krankenkassen zur Versorgung von Versichertengruppen mit überdurchschnittlich hoher Mortalität, insbesondere also für ältere Versicherte und für solche, die an schweren Krankheiten leiden, deutlich zu wenig Geld zur Verfügung gestellt wurde. Systematischer Berechnungsfehler Dieser systematische Webfehler innerhalb des Morbi-RSA ist seit Jahren bekannt und wissenschaftlich belegt: Dies hat auch das Landes 4 I Sozialreport I Nr. 2 I 2014

5 Deckungsquoten bei Männern nach Alter der Versicherten in Prozent Quelle: Wasem, Jürgen u.a.: Evaluationsbericht zum Jahresausgleich 2009 im Risikostrukturausgleich, Endfassung, 2011, S. 50 sozialgericht NRW bestätigt. Kassen mit vielen älteren und kranken Versicherten erhalten zu wenig Geld. Andere Kassen bekommen für junge und gesunde Versicherte mehr Geld aus dem gemeinsamen Topf als sie für die Gesundheitsversorgung benötigen. Im Kern geht es darum, dass Versicherte im letzten Lebensjahr die meisten Kosten verursachen, diese Ausgaben bisher jedoch nicht sachgerecht berücksichtigt werden. Von dieser fehlerhaften Regelung ist die Knappschaft aufgrund ihrer Versichertenstruktur besonders betroffen. Nach Berechnungen auf Basis der Daten des Jahres 2010 ergibt sich ein Fehlbetrag für die Knappschaft von über 70 Millionen Euro pro Ausgleichsjahr. Schon früh war dieses Berechnungsverfahren kritisiert worden. Der beim BVA gebildete Wissenschaftliche Beirat hatte im September 2009 eine Änderung entsprechend dem international üblichen Vorgehen empfohlen und dies mit einem Evaluationsbericht vom Juni 2011 anhand der Daten des Jahres 2009 zum Morbi-RSA untermauert. Die obere Grafik veranschaulicht diesen Sachverhalt anhand der sogenannten Deckungsquoten, also des M-RSA seit 2009 ALT-RSA inkl. Risikopool Verhältnisses von Zuweisungen zu Ausgaben in der gesamten GKV. Von der Zielsetzung des RSA her müssen die Deckungsquoten in den einzelnen Altersgruppen 100 % betragen, das heißt, der Gesundheitsfonds darf für die Versicherten einer jeden Altersgruppe nicht mehr, aber auch nicht weniger Geld auskehren, als zur Deckung ihrer Leistungsausgaben erforderlich ist. Im Alt-RSA vor 2009 war dies auch der Fall. Durch den Methodenfehler hingegen wird zur Versorgung der älteren Versicherten heute zu wenig Geld zur Verfügung gestellt. Deren Deckungsquoten liegen deutlich unter 100 %. Umgekehrt liegen die Deckungsquoten für jüngere Versicherte über 100 %. Für jüngere Versicherte erhalten also die Kassen mehr Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds als sie tatsächlich benötigen. Zu wenig Geld für kranke Versicherte Dennoch sind bis heute keine Veränderungen vorgenommen worden. Bereits im Jahr 2012 unternahm das BVA den Versuch, den Fehler für 2013 zu beheben und der Empfehlung des Wissenschaftlichen Beirats zu folgen, wurde aber aufgrund einer Weisung des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) daran gehindert. Das BMG begründete seine Entscheidung mit der Auffassung, der Methodenfehler sei nur in Verbindung mit der Beseitigung weiterer Schwachstellen des Morbi-RSA zu beheben (Paketlösung). Aus Sicht der Knappschaft bestand und besteht allerdings ein deutlicher Unterschied zwischen der aktuellen Regelung als offensichtlichem Methodenfehler und den übrigen Bestandteilen des Paketes wie Krankengeldzuweisungen, Zuweisungen für Verwaltungskosten und Auslandsversicherte, deren Verteilungswirkungen in der GKV bei weitem nicht so deutlich ausfallen und bei denen es eher um Optimierung als um Fehlerbehebung geht. Infolgedessen sah sich eine Vielzahl von Krankenkassen im vergangenen Jahr dazu gezwungen, die Behebung des Methodenfehlers auf gerichtlichem Wege einzuklagen (die Knappschaft, die AOKen, die Bahn BKK, die Deutsche BKK, die Pronova BKK und die DAK). Die Klagen richteten sich gegen die bisherige Festsetzung der Zuweisungen, um Risikoselektion durch die Krankenkassen zu verhindern. Gericht entscheidet für Versicherte Das Landessozialgericht NRW hat im Juli 2013 entschieden, dass insbesondere aufgrund des Evaluationsberichts des Wissenschaftlichen Beirats die Fehlerhaftigkeit des aktuellen Berechnungsverfahrens nachgewiesen ist. Damit werde das gesetzliche Kernziel des Risikostrukturausgleichs verfehlt, Nr. 2 I 2014 I Sozialreport I 5

6 Anreize zur Risikoselektion zu vermeiden. Genau hier bleibt das Bundesversicherungsamt inkonsequent. Denn einerseits hat es bis heute den Berechnungsmodus nicht geändert, zum anderen beklagte es noch in seinem Jahresbericht 2013 die Risikoselektion einzelner Kassen. Die Risikoselektion kann aber mit der vorgeschlagenen Änderung des Berechnungsverfahrens vermindert werden, so das Landessozialgericht NRW. Weiterreichende Änderungen auch für die früheren Jahre wollte das Gericht mit dem Hinweis nicht zulassen, da ihm erst durch die Bekanntgabe des Evaluationsberichts zweifelsfrei die Fehlerhaftigkeit des gegenwärtigen Verfahrens als erwiesen gilt. Die Tatsache, dass der Beirat unter anderem auf der Basis internationaler Erkenntnisse schon vor den Festlegungen für das Jahr 2010 eine Korrektur angemahnt hat, fand keine Würdigung. Interessant ist allerdings die Entscheidung des Landessozialgerichts NRW, dass weder dem BVA noch dem BMG ein Freiraum zustehe, eine eventuelle Änderung erst im Rahmen einer Paketlösung vorzunehmen. Da allerdings die Revision zum Bundessozialgericht zugelassen wurde, ist das Urteil noch nicht rechtskräftig. Von daher hat das Bundesversicherungsamt auch für 2014 keine Änderungen im Berechnungsverfahren des Morbi- RSA vorgenommen. Allerdings besteht durch eine Revision auch die Möglichkeit für die vom Methodenfehler betroffenen Krankenkassen, mehr als nur eine Korrektur für das Jahr 2013 durchzusetzen. Das Bundessozialgericht wird am 20. Mai 2014 sein Urteil sprechen. Koalitionsvertrag und Gesundheitsfonds Finanzierung Die Große Koalition hat einen allgemeinen paritätisch finanzierten Beitragssatz in Höhe von 14,6 Prozent mit einem festgeschriebenen, d.h. eingefrorenen, Arbeitgeberanteil in Höhe von 7,3 Prozent vereinbart. Krankenkassen, die mit den daraus resultierenden Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds nicht auskommen, können einen Zusatzbeitrag erheben. Dieser Zusatzbeitrag wird nicht mehr wie bisher als Pauschale erhoben, sondern als prozentualer Satz vom beitragspflichtigen Einkommen. Der heute bereits vom Arbeitnehmer alleine zu tragende Anteil von 0,9 Prozent fließt in diesen prozentualen Zusatzbeitrag ein. Risikostrukturausgleich Der Koalitionsvertrag sieht bezüglich des Morbi-RSA ebenfalls eine Paketlösung vor, nach der das Thema Methodenfehler zeitgleich mit anderen Problemfeldern des aktuell praktizierten Ausgleichsverfahren gelöst werden soll. Ein sachlicher Zusammenhang zwischen diesen Themen besteht nicht. Das hat auch erstinstanzlich das LSG NRW bestätigt. Die übrigen Problemfelder, die in der Paketlösung geklärt werden sollen (Krankengeld, Auslandsversicherte), können aufgrund ihrer Komplexität nicht schnell gelöst werden. Damit vergeht weiterhin wertvolle Zeit, um eine längst überfällige Regelung für eine gerechte und wissenschaftlich anerkannte Finanzierung zu treffen. Ein weiteres Zuwarten erhöht das Volumen der umzuverteilenden Mittel im System drastisch. Die Knappschaft fordert, die Korrektur des Methodenfehlers schnellstmöglich durchzuführen. Vollständiger Einkommensausgleich Bei der Umsetzung kassenindividueller einkommensabhängiger Zusatzbeiträge muss darauf geachtet werden, dass im Rahmen des Risikostrukturausgleichs ein vollständiger Einkommensausgleich durchgeführt wird, um die deutlich unterschiedlichen Versichertenstrukturen und damit Einkommensstrukturen der Krankenkassen zu berücksichtigen und Risikoselektionsanreize zu vermeiden. Nach wie vor sind die Einkommensstrukturen der Krankenkassen sehr unterschiedlich ausgeprägt. Ein solcher Einkommensausgleich folgt letztlich aus dem verfassungsrechtlichen Sozialstaatsprinzip. Quellenabzug Die Einführung eines einkommensabhängigen Zusatzbeitrages wirft die Frage nach Art und Weise des Einzugs auf. Der Zusatzbeitrag sollte nach Auffassung der Knappschaft gleich den übrigen Krankenversicherungsbeiträgen an der Quelle des Anspruchs, d. h. bei Arbeitgebern und Rentenversicherungsträgern, erhoben werden. Dies ist die kostengünstigste Lösung. 6 I Sozialreport I Nr. 2 I 2014

7 versorgungsmanagement 12 Jahre Disease-Management-Programme Strukturierte Behandlungsprogramme verbessern die Versorgung chronisch Kranker nachhaltig und bauen Über-, Unter- und Fehlversorgungen ab. Zwölf Jahre nach ihrer Einführung sind die Disease-Management- Programme (DMP) für chronische Erkrankungen ein fester Bestandteil der medizinischen Versorgung geworden. Die Programme dienen dazu, Betroffene im Umgang mit ihrer Erkrankung zu unterstützen und Behandlungen in den verschiedenen Versorgungsbereichen zu koordinieren. Rund sechs Millionen Patienten aller Krankenkassen sind in die Programme eingeschrieben, allein bei der Knappschaft nehmen rund 70 Prozent der Typ 2-Diabetiker an einem Disease-Management- Programm teil. Derzeit gibt es für folgende Erkrankungen Disease-Management- Programme: Diabetes mellitus Typ 2 (seit Juli 2002) Diabetes mellitus Typ 1 (seit März 2004) Brustkrebs (seit Juli 2002) Koronare Herzkrankheit (KHK) (seit Mai 2003) Asthma bronchiale (seit Januar 2005) Chronisch obstruktive Lungenerkrankung (COPD) (seit Januar 2005) Modul Herzinsuffizienz zum DMP KHK (seit Juli 2009) Im Koalitionsvertrag der Großen Koalition ist die Entwicklung von zwei neuen Programmen für Rückenleiden und Depressionen vorgesehen. Anstieg der Knappschaftsmitglieder in den Disease-Management-Programmen Mehr Qualität durch strukturierte Behandlung Die Anforderungen an strukturierte Behandlungsprogramme werden vom Gemeinsamen Bundesausschuss als Richtlinie erlassen. Die bundesweiten Vorgaben werden regional in Verträgen zwischen Krankenkassen und in der Regel Kassenärztlichen Vereinigungen umgesetzt. Ein wesentlicher Erfolgsfaktor der Disease- Management-Programme ist, dass Patienten an den individuell vereinbarten Therapiezielen aktiv mitarbeiten. Darüber hinaus nehmen sie an regelmäßigen Verlaufskontrollen sowie an intensivierten Patienteninformationen und Beratungen teil, dazu gehören zum Beispiel Schulungen und Präventionsangebote. Die Schnittstellen zwischen Haus- und Facharzt werden genau definiert. Quelle: KBS Ein Kernelement der DMP ist die Qualitätssicherung. Daten werden in standardisierter Form erhoben und in gemeinsamen Einrichtungen von Krankenkassen und Kassenärztlichen Vereinigungen ausgewertet. Über Feedbackberichte erhält der Vertragsarzt die Möglichkeit, die Versorgungslage seiner eigenen Patienten einzuschätzen und seine Prozess- und Ergebnisqualität im Vergleich zum Durchschnitt aller teilnehmenden Vertragsärzte einzuordnen. Mehr Leben und mehr Lebensqualität für chronisch Kranke Die Knappschaft hat die eigenen DMP-Programme wissenschaftlich unter die Lupe genommen. Die Untersuchungen zeigen: DMP-Teilnehmer haben nicht nur eine höhere Lebenserwartung, sie haben auch Nr. 2 I 2014 I Sozialreport I 7

8 eine höhere Lebensqualität als Patienten mit der gleichen Erkrankung, die nicht an den Programmen teilnehmen. Insbesondere Diabetiker im DMP leben nicht nur signifikant länger sie leiden auch seltener unter Komplikationen wie Schlaganfällen oder Amputationen. Die Ursachen für diese Vorteile sind noch nicht erforscht; sie können aber nicht allein durch die Verbesserung der Blutzucker- und Blutdruckkontrolle erklärt werden. Möglicherweise werden dank der engmaschigen Betreuung im DMP Komplikationen insgesamt früher erkannt und die Patienten besser vor Therapieeinbrüchen geschützt. Das Ziel, das mit der Einführung der Disease-Management-Programme im Jahr 2002 verfolgt wurde, nämlich die Verbesserung der Versorgung der Patienten mit sogenannten Volkskrankheiten, wurde erreicht. Forderungen, die Disease-Management-Programme wieder abzuschaffen, ist daher eine deutliche Absage zu erteilen. Die Programme müssen jedoch noch besser evaluiert und kontinuierlich weiterentwickelt werden. Hier sind das Fallmanagement durch medizinische Fachangestellte, Module für Begleiterkrankungen oder die besondere Berücksichtigung von Polymedikation wichtige Ansätze. Die Knappschaft wird sich weiterhin für eine Weiterentwicklung der Disease-Management-Programme einsetzen. minijob-zentrale Die Minijob-Zentrale twittert Neue Kommunikationswege für mehr Kundenservice Mit dem Start eines eigenen Twitter-Accounts hat die Minijob- Zentrale zwischenzeitlich ihr Informationsangebot rund um das Thema Minijobs erweitert. Seit Anfang Oktober 2013 twittert Deutschlands größte Einzugs- und Meldestelle aktuelle Neuigkeiten aus dem Versicherungs-, Beitrags- und Melderecht bei geringfügigen Beschäftigungen. Außerdem erhalten die Follower aus erster Hand zahlreiche Informationen zum Service und zur Entwicklung der Minijobs sowohl im gewerblichen Bereich als auch in den Privathaushalten. Begleitet wird der Twitter-Account durch einen ebenfalls neu angelegten Internet- Blog. Auch hier bekommen die Leser einen unmittelbaren Einblick in die Arbeit der Minijob-Zentrale. twitter.com/minijobzentrale Minijob-Blog: minijobzentrale.wordpress.com impressum kbs-sozialreport - newsletter der knappschaft-bahn-see Herausgeber Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See Pieperstraße 14-28, Bochum V.i.S.d.P. Dr. Georg Greve Erster Direktor der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See Anfragen Martin Böckmann Telefon Dr. Wolfgang Buschfort Telefon Telefax sozialreport@kbs.de Die in der Zeitschrift veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Nachdruck, fotomechanische Wiedergabe oder Speicherung in elektronischen Medien von Beiträgen, auch auszugsweise, sind nach vorheriger Genehmigung des Herausgebers und mit Quellenangaben gestattet. Stand: Januar 2014

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