Umsetzung des neuen Melderechts ab bei der Stadt Hannover

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1 Umsetzung des neuen Melderechts ab bei der Stadt Hannover Bericht im Ausschuss für Haushalt, Finanzen und Rechnungsprüfung am 14. Oktober 2015

2 Vortrag Sigurd Moritz Leiter des Bereiches Einwohnerangelegenheiten Vertreter der kommunalen Spitzenverbände in der AG BMG

3 AG Bundesmeldegesetz ist eine formale Arbeitsgruppe des AK I der Innenministerkonferenz und berichtet entsprechend an den AK I Pragmatische, wirtschaftliche und umsetzbare Beschlüsse. AG BMG Berücksichtigung des Umstellungsaufwandes aller, aber insbes. der Kommunen Verordnungen und Verwaltungsvorschriften UAGs Organisation, Recht, Technik

4 Beteiligt an der AG Bundesmeldegesetz sind Bundesinnenministerium Landesinnenministerien KoSIT (Koordinierungsstelle für IT Standards ) AG Clearingstellenbetreiber, Landesrechenzentren Deutscher Städtetag / Bundesverein. der komm. Spitzenverbände Die Federführung liegt beim Land NRW

5 Bundesregelungen Bundesmeldegesetz 1. BMeldDÜV 2. BMeldDÜV Portalverordnung Meldedatenabrufverordnung und Verwaltungsvorschriften

6 Landesregelungen in Niedersachsen: u.a. niedersächsisches Ausführungsgesetz zum Bundesmeldegesetz Nds. AG BMG Meldebehörden sind die Gemeinden und der Landesbetrieb IT Niedersachsen

7 Bürgerämter im Stadtgebiet von Hannover Umsetzung des neuen Melderechts ab

8 Bürgerämter im Stadtgebiet von Hannover Umsetzung des neuen Melderechts ab

9 Wesentliche Änderungen im Melderecht ab

10 Wohnungsgeberbestätigung Durch die Vermieterregelung entsteht zusätzlicher Aufwand bei der Anmeldung für Meldepflichtigen, Wohnungsgeber, Meldebehörde Ziel: Scheinanmeldungen verhindern

11 Bedingter Sperrvermerk ähnliches Verfahren wie bei Auskunftssperren abhängig von der Meldeadresse JVA Asylbewerberaufnahmeeinrichtung Krankenhäuser Pflegeheime Frauenhäuser Behandlungseinrichtungen bei Suchterkrankungen

12 Bedingter Sperrvermerk ähnliches Verfahren wie bei Auskunftssperren abhängig von der Meldeadresse JVA Asylbewerberaufnahmeeinrichtung Krankenhäuser Pflegeheime Frauenhäuser Behandlungseinrichtungen bei Suchterkrankungen

13 einfache Melderegisterauskünfte nach BMG deutlich komplizierteres Verfahren, um sicherzustellen, dass einfache Melderegisterauskünfte für Zwecke der Werbung oder des Adresshandels nur mit Einwilligung des/der Betroffenen erteilt werden Zweckbindung der Auskunft

14 Widerspruchsrechte gegen Auskünfte und Datenübermittlungen (DÜ) nach BMG 5 Fälle vorgesehen, in denen ein Widerspruch möglich ist Ausk. zu Gruppen von Wahlberechtigten bei Wahlen Ausk. zu Alters- und Ehejubiläen Ausk. an Adressbuchverlage DÜ an öff.-rechtl. Religionsgemeinschaften DÜ an das Bundesamt für Personalmanagement der Bundeswehr Regelung auch im Nds. Gesetz

15 weitere Änderungen durch das BMG Meldefrist 2 statt 1 Woche(n) vorausgefüllter Meldeschein Abmeldung ins Ausland ab 1 Woche vorher möglich elektronische Anmeldung möglich bei sicherer Identifikation

16 Fazit Vermieterregelung als Hürde und Mehraufwand aufwändiges Verfahren bei Melderegisterauskünften klare Regeln zum Umgang mit Meldedaten und zu deren Übermittlung bundesweit verstärkte Nutzung der elektronischen Kommunikationswege Gebühren sind an den tatsächlichen Aufwand anzugleichen Abbau möglicher Fehlerquellen im Meldewesen Portale mit deutlich verbesserten Abrufmöglichkeiten Verfahren für Auskunftssperren und bed. Sperrvermerke pos: auch Entlastung der Meldebehörden

17 Was bedeutet das für uns in Hannover? Mitarbeiterschulungen rechtlich / praktisch Öffentlichkeitsarbeit, insb. zur Vermieterregelung diverse Systemumstellungen geänderte Widerspruchsrechte bekannt machen Umstellung der Auskunftssperren / bedingten Sperrvermerke Überprüfungen nach 44 BMG realisieren Fachverfahrenshersteller mit einbinden kompliziertere Prozessabläufe abbilden

18 Vielen Dank für die Aufmerksamkeit!

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