Umsetzung des neuen Melderechts ab bei der Stadt Hannover
|
|
- Holger Lehmann
- vor 6 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Umsetzung des neuen Melderechts ab bei der Stadt Hannover Bericht im Ausschuss für Haushalt, Finanzen und Rechnungsprüfung am 14. Oktober 2015
2 Vortrag Sigurd Moritz Leiter des Bereiches Einwohnerangelegenheiten Vertreter der kommunalen Spitzenverbände in der AG BMG
3 AG Bundesmeldegesetz ist eine formale Arbeitsgruppe des AK I der Innenministerkonferenz und berichtet entsprechend an den AK I Pragmatische, wirtschaftliche und umsetzbare Beschlüsse. AG BMG Berücksichtigung des Umstellungsaufwandes aller, aber insbes. der Kommunen Verordnungen und Verwaltungsvorschriften UAGs Organisation, Recht, Technik
4 Beteiligt an der AG Bundesmeldegesetz sind Bundesinnenministerium Landesinnenministerien KoSIT (Koordinierungsstelle für IT Standards ) AG Clearingstellenbetreiber, Landesrechenzentren Deutscher Städtetag / Bundesverein. der komm. Spitzenverbände Die Federführung liegt beim Land NRW
5 Bundesregelungen Bundesmeldegesetz 1. BMeldDÜV 2. BMeldDÜV Portalverordnung Meldedatenabrufverordnung und Verwaltungsvorschriften
6 Landesregelungen in Niedersachsen: u.a. niedersächsisches Ausführungsgesetz zum Bundesmeldegesetz Nds. AG BMG Meldebehörden sind die Gemeinden und der Landesbetrieb IT Niedersachsen
7 Bürgerämter im Stadtgebiet von Hannover Umsetzung des neuen Melderechts ab
8 Bürgerämter im Stadtgebiet von Hannover Umsetzung des neuen Melderechts ab
9 Wesentliche Änderungen im Melderecht ab
10 Wohnungsgeberbestätigung Durch die Vermieterregelung entsteht zusätzlicher Aufwand bei der Anmeldung für Meldepflichtigen, Wohnungsgeber, Meldebehörde Ziel: Scheinanmeldungen verhindern
11 Bedingter Sperrvermerk ähnliches Verfahren wie bei Auskunftssperren abhängig von der Meldeadresse JVA Asylbewerberaufnahmeeinrichtung Krankenhäuser Pflegeheime Frauenhäuser Behandlungseinrichtungen bei Suchterkrankungen
12 Bedingter Sperrvermerk ähnliches Verfahren wie bei Auskunftssperren abhängig von der Meldeadresse JVA Asylbewerberaufnahmeeinrichtung Krankenhäuser Pflegeheime Frauenhäuser Behandlungseinrichtungen bei Suchterkrankungen
13 einfache Melderegisterauskünfte nach BMG deutlich komplizierteres Verfahren, um sicherzustellen, dass einfache Melderegisterauskünfte für Zwecke der Werbung oder des Adresshandels nur mit Einwilligung des/der Betroffenen erteilt werden Zweckbindung der Auskunft
14 Widerspruchsrechte gegen Auskünfte und Datenübermittlungen (DÜ) nach BMG 5 Fälle vorgesehen, in denen ein Widerspruch möglich ist Ausk. zu Gruppen von Wahlberechtigten bei Wahlen Ausk. zu Alters- und Ehejubiläen Ausk. an Adressbuchverlage DÜ an öff.-rechtl. Religionsgemeinschaften DÜ an das Bundesamt für Personalmanagement der Bundeswehr Regelung auch im Nds. Gesetz
15 weitere Änderungen durch das BMG Meldefrist 2 statt 1 Woche(n) vorausgefüllter Meldeschein Abmeldung ins Ausland ab 1 Woche vorher möglich elektronische Anmeldung möglich bei sicherer Identifikation
16 Fazit Vermieterregelung als Hürde und Mehraufwand aufwändiges Verfahren bei Melderegisterauskünften klare Regeln zum Umgang mit Meldedaten und zu deren Übermittlung bundesweit verstärkte Nutzung der elektronischen Kommunikationswege Gebühren sind an den tatsächlichen Aufwand anzugleichen Abbau möglicher Fehlerquellen im Meldewesen Portale mit deutlich verbesserten Abrufmöglichkeiten Verfahren für Auskunftssperren und bed. Sperrvermerke pos: auch Entlastung der Meldebehörden
17 Was bedeutet das für uns in Hannover? Mitarbeiterschulungen rechtlich / praktisch Öffentlichkeitsarbeit, insb. zur Vermieterregelung diverse Systemumstellungen geänderte Widerspruchsrechte bekannt machen Umstellung der Auskunftssperren / bedingten Sperrvermerke Überprüfungen nach 44 BMG realisieren Fachverfahrenshersteller mit einbinden kompliziertere Prozessabläufe abbilden
18 Vielen Dank für die Aufmerksamkeit!
neues Bundesmeldegesetz ab
neues Bundesmeldegesetz ab 01.11.2015 Zum 01.11.2015 tritt das neue Bundesmeldegesetz (BMG) in Kraft. Damit wird das gesamte Meldewesen in Deutschland vereinheitlicht. Wesentliche Änderungen, die unsere
MehrAndreas Wedel. KIV Thüringen GmbH. Ekhofplatz 2a Gotha.
Andreas Wedel KIV Thüringen GmbH Ekhofplatz 2a 99867 Gotha info@kiv-thueringen.de 9. Hausmesse Copyright KIV - KIV Thüringen GmbH GmbH 2011 2015 Inhaltsverzeichnis: Das neue Bundesmeldegesetz 1. Einführung
MehrXMeld und AG BMG: Zusammenspiel von Recht, Organisation und Technik in der Standardisierung
XMeld und AG BMG: Zusammenspiel von Recht, Organisation und Technik in der Standardisierung Vortrag von Gisela Primas am 06. November 2013 auf der 6. XÖV-Anwenderkonferenz in Bremen 1 Gliederung 1. Meldewesen
MehrAmtliche Bekanntmachung
Amtliche Bekanntmachung Unterrichtung über die Möglichkeiten des Eintrags von Auskunfts- und Übermittlungssperren im Melderegister Erläuterungen zu den einzelnen Übermittlungssperren Widerspruch gegen
MehrNeues Meldegesetz ab 01.11.2015
Einwohnermeldeamt Friedrich-Ebert-Straße 40 50354 Hürth Tel.: 02233 / 53-0 Fax: 02233 / 53-538 E-Mail: einwohnermeldeamt@huerth.de Neues Meldegesetz ab 01.11.2015 Information für Öffentlichkeitsarbeit
MehrDas Einwohnermeldeamt informiert
Das Einwohnermeldeamt informiert Information zum neuen Bundesmeldegesetz für den Einwohner Mit dem neuen Bundesmeldegesetz, das am 1. November 2015 in Kraft treten wird, wird erstmals das Melderecht in
MehrWas ändert sich durch das Bundesmeldegesetz?
Was ändert sich durch das Bundesmeldegesetz? Ulrike Müller Der Hessische Datenschutzbeauftragte Gustav-Stresemann-Ring 1, 65189 Wiesbaden Telefon 0611 / 14 08-142 E-Mail: u.mueller@datenschutz.hessen.de
MehrB e h ö r d e f ü r I n n e r e s u n d S p o r t
Freie und Hansestadt Hamburg B e h ö r d e f ü r I n n e r e s u n d S p o r t Informationen zum Umgang mit Daten aus dem Melderegister Sehr geehrte Damen und Herren, im Melderegister der Freien und Hansestadt
MehrVordrucksatz zur Ummeldung bei der Meldebehörde
Vordrucksatz zur Ummeldung bei der Meldebehörde Bitte lesen Sie vor dem Ausfüllen des Meldescheines die folgenden Hinweise mit Aufklärung über Ihre RECHTE und PFLICHTEN sowie über die Zulässigkeit von
MehrFortentwicklung des Meldewesens in Sachsen
Fortentwicklung des Meldewesens in Sachsen Eckpunkte für ein Ausführungsgesetz zum Bundesmeldegesetz Novellierung des Bundesrechts (Gesetz zur Fortentwicklung des Meldewesens/Bundesmeldegesetz) Zeitfenster
MehrKaisersbacher Mitteilungsblatt 2016 KW 41. Amtliche Nachrichten
Kaisersbacher Mitteilungsblatt 2016 KW 41 Amtliche Nachrichten Allgemeine Informationen zum neuen Bundesmeldegesetz, in Kraft seit 1. November 2015 Ihre Meldebehörde informiert: Mit dem neuen Bundesmeldegesetz,
MehrAnmeldung. alleinige Wohnung. Nebenwohnung. Wohnung Tag des Einzugs Postleitzahl, Gemeinde, Ortsteil Tag des Auszugs Postleitzahl, Gemeinde/Kreis/Land
Tagesstempel Amtl. Vermerke Anmeldung Neue Bisherige Die neue ist Die (letzte) bisherige (im Inland) war Tag des Einzugs Postleitzahl, Gemeinde, Ortsteil Tag des Auszugs Postleitzahl, Gemeinde/Kreis/Land
MehrAmtsblatt der Stadt Greven
Amtsblatt der Stadt Greven Nummer 20 Jahrgang 54 Erscheinungstag 25.10.2016 Lfd. Nummer Inhalt Seite 61 Bekanntmachung der Einladung und der Tagesordnung zur 16. Sitzung des Rates der Stadt Greven am 02.11.2016
MehrVirtuelle Behörde Meldewesen Melderegisterauskunft via Internet"
Virtuelle Behörde Meldewesen Melderegisterauskunft via Internet" Andreas Swart Marketing und Vertrieb ZEMA Anstalt für Kommunale Datenverarbeitung in Bayern 19. Oktober 2004 1 AKDB - Kurzvorstellung Die
MehrEntwurf (Einbringung in den Landtag) G e s e t z zur Änderung des Niedersächsischen Meldegesetzes. Artikel 1
Entwurf (Einbringung in den Landtag) G e s e t z zur Änderung des Niedersächsischen Meldegesetzes Artikel 1 Das Niedersächsische Meldegesetz in der Fassung vom 25. Januar 1998 (Nds. GVBl. S. 56), zuletzt
Mehr69. Jahrgang Ausgegeben in Hannover am 25. September 2015 Nummer 14
5321 69. Jahrgang Ausgegeben in Hannover am 25. September 2015 Nummer 14 Tag I N H A L T 17. 9. 2015 Gesetz zur Neuordnung des Meldewesens in Niedersachsen......................................... 21040
MehrMeldewesen. An, Ab- und Ummeldung
Meldewesen Melde- und Abmeldebestätigung Was ist eine Meldebestätigung, was ist eine Abmeldebestätigung? In bestimmten Situationen müssen Sie Ihren derzeitigen Wohnsitz dokumentieren oder beweisen können,
Mehrzu Punkt... der 900. Sitzung des Bundesrates am 21. September 2012 Gesetz zur Fortentwicklung des Meldewesens (MeldFortG)
Bundesrat Drucksache 489/1/12 10.09.12 E m p f e h l u n g e n der Ausschüsse In - R zu Punkt der 900. Sitzung des Bundesrates am 21. September 2012 Gesetz zur Fortentwicklung des Meldewesens (MeldFortG)
MehrAntrag auf Einrichtung von Auskunfts-/ Übermittlungssperren
An: Straße/Postfach PLZ Ort Verwaltungsservice Bayern Antrag auf Einrichtung von Auskunfts-/ Übermittlungssperren Antragsteller nach dem Gesetz über das Meldewesen (Meldegesetz - MeldeG) vom 08.12.2006
MehrStellungnahme. zu dem vom Deutschen Bundestag am 28. Juni 2012 beschlossenen Gesetz zur Fortentwicklung des Meldewesens
Stellungnahme der Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder vom 22. August 2012 zu dem vom Deutschen Bundestag am 28. Juni 2012 beschlossenen Gesetz zur Fortentwicklung des Meldewesens
MehrMit Meldedaten richtig umgehen
Mit Meldedaten richtig umgehen von Regierungsdirektor Dr. Eugen Ehmann Herausgegeben von der Bayerischen Verwaltungsschule Redaktion Ludwig Held RICHARD BOORBERG VERLAG Stuttgart München Hannover Berlin
MehrAnmeldung. alleinige Wohnung Tag des Einzugs Postleitzahl, Gemeinde, Ortsteil Tag des Auszugs Postleitzahl, Gemeinde/Kreis/Land
Tagesstempel %heute%] Amtl Vermerke Anmeldung %BzpVaw(,Neuw)%] Neue Wohnung Bisherige Wohnung Gemeindekennzahl %BzpNeuw(,Ags)%] Gemeindekennzahl %BzpBisw(,Ags)%] Die neue Wohnung ist alleinige Wohnung
MehrBMG Novelle 2015: Das neue Bundesmeldegesetz
Einstieg in das neue Melderecht: Die wichtigsten Änderungen, neue Entscheidungen und aktuelle Praxistipps Inhouse-Workshop am 06. Oktober 2015 in Siegen Referent: RA und FA für Verwaltungsrecht Dr. Matthias
MehrAnmeldung bei der Meldebehörde Erläuterungen
Anmeldung bei der Meldebehörde Erläuterungen Allgemeine Hinweise - Wer eine bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen bei der Meldebehörde anzumelden - Mit der Abgabe des ausgefüllten Anmeldescheines
MehrStellungnahme des Bundesverbandes Deutscher Inkasso-Unternehmen e.v. (BDIU) zum
BDIU-Geschäftsstelle Friedrichstraße 50 55 10117 Berlin Telefon: +49 30 2 06 07 36 0 Fax: +49 30 2 06 07 36 33 bdiu@inkasso.de www.inkasso.de 19. September 2011 Stellungnahme des Bundesverbandes Deutscher
MehrAllgemeine Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Bundesmeldegesetzes (BMGVwV)
Bundesrat Drucksache 341/15 12.08.15 Allgemeine Verwaltungsvorschrift der Bundesregierung In Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Bundesmeldegesetzes (BMGVwV) A. Problem und Ziel Das Bundesmeldegesetz,
MehrThüringer Landtag 6. Wahlperiode
Thüringer Landtag 6. Wahlperiode Drucksache 6/495 20.04.2015 Gesetzentwurf der Landesregierung Thüringer Gesetz zur Ausführung des Bundesmeldegesetzes und zur Anpassung von Landesvorschriften A. Problem
MehrSCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG
SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/188 18. Wahlperiode 2012-09-11 Gesetzentwurf der Landesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Landesmeldegesetzes Federführend ist der Innenminister
MehrBundesministerium des Innern
Bundesministerium des Innern Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Bundesmeldegesetzes (BMGVwV) Vom 28. Oktober 2015 Nach Artikel 84 Absatz 2 des Grundgesetzes in Verbindung mit 57 des
MehrANMELDUNG BEI DER MELDEBEHÖRDE
ANMELDUNG BEI DER MELDEBEHÖRDE Erläuterungen Allgemeine Hinweise - Wer eine bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen, unter Vorlage eines gültigen Ausweisdokumentes, bei der Meldebehörde anzumelden.
MehrDienstleistungen des Einwohnermeldeamtes
Dienstleistungen des Einwohnermeldeamtes Personalausweis: In der Regel ab dem 16. Lebensjahr alter Personalausweis Lichtbild (nicht älter als ein halbes Jahr) Unterschrift 1. Personalausweis unter dem
MehrAnmeldung des Wohnsitzes in Herten
Sie sind hier: Herten Service Ämter und Institutionen Bürgerbüro Anmeldung Wohnsitz Anmeldung des Wohnsitzes in Herten Personen, die eine Wohnung beziehen, haben sich gemäß geltender Gesetzeslage für diese
MehrMeldebogen zur Anmeldung bei der Ärztekammer Niedersachsen
Meldebogen zur Anmeldung bei der Ärztekammer Niedersachsen Die hier abgefragten Daten werden aufgrund des Kammergesetzes für die Heilberufe und der Meldeordnung erhoben. Zutreffendes bitte in Druckschrift
MehrVerordnung zur Durchführung von regelmäßigen Datenübermittlungen zwischen Meldebehörden (Erste Bundesmeldedatenübermittlungsverordnung 1.
1945 Verordnung zur Durchführung von regelmäßigen Datenübermittlungen zwischen Meldebehörden (Erste Bundesmeldedatenübermittlungsverordnung 1. BMeldDÜV) Vom 1. Dezember 2014 Auf Grund des 56 Absatz 1 Nummer
MehrErgebnisprotokoll der Sitzung der Unterarbeitsgruppe Adressketten und Portale der Projektgruppe Meldewesen und Deutschland online
1 Ergebnisprotokoll der Sitzung der Unterarbeitsgruppe Adressketten und Portale der Projektgruppe Meldewesen und Deutschland online am 19. und 20. Oktober 2004 Teilnehmer: Herr Pragal (Niedersachsen) Frau
MehrDas neue Bundesmeldegesetz
Das neue Bundesmeldegesetz Aktuelle und kompetente Arbeitshilfe für die alltägliche Praxis Stand: Oktober 2015 Klaus Waßerberg Stadtoberamtsrat a.d. 26122 Oldenburg, Bergstr. 6 0441 / 682259 klaus.wasserberg@ewetel.net
MehrGesetz zur Ausführung des Bundesmeldegesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften. Vorblatt
Gesetzentwurf Gesetz zur Ausführung des Bundesmeldegesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften Vorblatt A. Zielsetzung Mit dem Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes vom 28. August 2006 (BGBl. I S.
MehrEinwohnermeldewesen. - Automatisierung der Melderegisterauskunft -
Einwohnermeldewesen - Automatisierung der Melderegisterauskunft - 15.12.2005 Markus Woll IT-Innovationszentrum der saarländichen Landesverwaltung Neues Melderecht Abmeldepflicht entfällt Melderegisterauskunft
MehrWinzerer Gemeindeblatt
Winzerer Gemeindeblatt An alle Haushaltungen! Nr. 21 / 10.10.2015 Der Bürgermeister informiert Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger des Marktes Winzer, ab dem 01. November 2015 gilt ein neues Melderecht.
MehrDeutscher Städtetag: Bund muss weiter Straßenbahn- und U-Bahn-Bau fördern
Im Blickpunkt Städtetagspräsident Maly: Kommunen können Flüchtlinge integrieren Der Präsident des Deutschen Städtetages, Ulrich Maly ist davon überzeugt, dass die Kommunen die nach Deutschland kommenden
MehrEin gemeinsamer erechnung-standard für Europa? - Das Zusammenwirken europäischer Vorgaben und nationaler Standards
Ein gemeinsamer erechnung-standard für Europa? - Das Zusammenwirken europäischer Vorgaben und nationaler Standards Anna Dopatka 12. November 2015 8. XÖV-Konferenz Bremen TOPs Hintergrund: die Richtlinie
MehrV e r o r d n u n g zur Verbesserung der Pflege- und Betreuungsmöglichkeiten für Beamtinnen und Beamte. Vom. September 2015
V e r o r d n u n g zur Verbesserung der Pflege- und Betreuungsmöglichkeiten für Beamtinnen und Beamte Vom. September 015 Aufgrund des 60 Abs. 5 Satz 1 und des 68 Abs. Sätze und 3 des Niedersächsischen
MehrStadt Dorsten Der Bürgermeister
Stadt Dorsten Der Bürgermeister Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger, die finanzielle Situation von Bund, Ländern und Gemeinden ist in der Diskussion. Viele Bürgerinnen und Bürger fragen sich, warum angesichts
MehrKOORDINIERUNGSSTELLE FÜR IT- STANDARDS (KOSIT) DATENÜBERMITTLUNG GEMÄß BEVSTATG IN XMELD. Bremen. Fachlicher Projektauftrag
KOORDINIERUNGSSTELLE FÜR IT- STANDARDS (KOSIT) Bremen DATENÜBERMITTLUNG GEMÄß BEVSTATG IN XMELD Fachlicher Projektauftrag Ausfertigung vom 20. März 2013 Koordinierungsstelle für IT-Standards - 1 - Datenübermittlung
MehrErgebnisse der Arbeitsgruppe ARBEIT. zur Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen
Ergebnisse der Arbeitsgruppe ARBEIT zur Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen Handlungsempfehlungen zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention für den Bereich
MehrAMTLICHES BEKANNTMACHUNGSBLATT DES AMTES GELTINGER BUCHT
AMTLICHES BEKANNTMACHUNGSBLATT DES AMTES GELTINGER BUCHT und der Gemeinden Ahneby, Esgrus, Gelting, Hasselberg, Kronsgaard, Maasholm, Nieby, Niesgrau, Pommerby, Rabel, Rabenholz, Steinberg, Steinbergkirche,
MehrBMG Novelle - Das neue Bundesmeldegesetz
BMG Novelle - Das neue Bundesmeldegesetz Umfassend und präzise informiert Bearbeitet von Walhalla Fachredaktion 1. Auflage 2015. Buch. 192 S. Kartoniert ISBN 978 3 8029 1898 8 Format (B x L): 22,2 x 29,9
MehrStand des Aufbaus der Geodateninfrastruktur in Sachsen-Anhalt (GDI-LSA )
Sachsen-Anhalt 1. Geo-Fachtag Sachsen-Anhalt am 18.02.2009 in Bernburg Ministerium des Innern Stand des Aufbaus der Geodateninfrastruktur in Sachsen-Anhalt (GDI-LSA ) Torsten Bohlmann 0. Einleitung Worum
MehrInteraktives Rathaus der Zukunft
kurzer Projektbericht: - Was haben wir gemacht? - Was erwarten wir? - Ausweisnutzung: was sind die Voraussetzungen? - Ausweisnutzung: wie funktioniert es? - Marketing - Wo stehen wir aktuell? - Projektbegründung:
MehrNiedersächsischer Landtag 17. Wahlperiode Drucksache 17/4119
Niedersächsischer Landtag 17. Wahlperiode Drucksache 17/4119 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/3472 - Ist es sinnvoll, dass Gebühren für Straßenreinigung
Mehrdvv. Meldeportal Informationen für Power-User (Vielfach-Anfrager) aus dem Bereich der Privatwirtschaft sowie für Behörden und Polizeidienststellen
dvv. Meldeportal Informationen für Power-User (Vielfach-Anfrager) aus dem Bereich der Privatwirtschaft sowie für Behörden und Polizeidienststellen 1 Basisinformationen Alle Meldebehörden in Baden-Württembergs
Mehr117 Stadt Dülmen Tagesordnung für die Sitzung der Stadtverordnetenversammlung 146 der Stadt Dülmen am
Herausgeber: Der Landrat des Kreises Coesfeld Erscheinungsweise: In der Regel am 15. und 30. jeden Monats und bei Bedarf Abonnementpreis: 45,00 EUR jährlich - Einzelstück 1,50 EUR inkl. Porto Anforderungen
MehrDatenschutz im Pfarrbüro
Lutz Grammann Datenschutz im Pfarrbüro Pfarrsekretärinnenseminar 18. März 2015 im Roncallihaus in Magdeburg 18. März 2015 Datenschutz Pfarrbüro 1 Übersicht Die Meldedaten - gesetzlicher Überblick Rechtmäßige
MehrAufgebot eine s Sparkassenbuches... 4 11. Bekanntmach ung Aufgebot eine s Sparkassenbuches... 4
Amtsblatt Nr. 01/15 vom 26.03.2015 STADT SCHWERTE Hansestadt an der Ruhr Inhalt Seite 1. Bekanntmachung... 3 2. Bekanntmachung... 3 3. Bekanntmachung... 3 4. Bekanntmachung Aufgebot eine s Sparkassenbuches......
MehrAmtsblatt. Stadt Erkelenz. der. ERKELENZ Tradition und Fortschritt. Ausgabe Nr.: 6 /2016. Erscheinungstag: 29. Februar 2016
ERKELENZ Tradition und Fortschritt Amtsblatt der Stadt Erkelenz Ausgabe Nr.: 6 /2016 Erscheinungstag: 29. Februar 2016 Herausgabe, Vertrieb, Druck: Stadt Erkelenz, Der Burgermeister Haupt- und Personalamt
MehrEmpfehlungen und Hinweise für den Nachrichtenaustausch zwischen Meldebehörden und Ausländerbehörden. ab 1. November 2012
Empfehlungen und Hinweise für den Nachrichtenaustausch zwischen Meldebehörden und Ausländerbehörden ab 1. November 2012 Empfehlungen und Hinweise, Stand 10. Juli 2012 Seite 2 von 7 Einleitung Mit der Veröffentlichung
MehrPalliative Versorgung in Deutschland was haben wir was brauchen wir.?
Palliative Versorgung in Deutschland was haben wir was brauchen wir.? Sozialmedizinische Begutachtungsgrundlagen ambulanter palliativer Versorgungsbedarfe Hamburg 20.Mai 2015 Dr. Joan Elisabeth Panke Seniorberaterin
MehrDatenschutz im Pfarrbüro
Lutz Grammann Datenschutz im Pfarrbüro Fortbildung des Berufsverbandes der Pfarrsekretärinnen und Pfarrsekretäre im Erzbistum Hamburg 16. April 2013 im Benediktinerkloster in Nütschau Übersicht Die Meldedaten
MehrDer Regierungsentwurf für ein E-Rechnungs-Gesetz
Der Regierungsentwurf für ein E-Rechnungs-Gesetz Frankfurt, 15. November 2016 Heiko Borstelmann, Bundesministerium des Innern, Referat O 5 Themenübersicht I. Die E-Rechnungs-Richtlinie der EU II. Der Regierungsentwurf
MehrDie Schulden der Kommunen: Welche Rolle spielen sie bei einer Altschuldenregelung?
Die der Kommunen: Welche Rolle spielen sie bei einer Altschuldenregelung? Bremen, Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät Institut für Öffentliche Finanzen und Public Management Kompetenzzentrum Öffentliche
MehrNKR in Schleswig-Holstein Was hat sich geändert und was kommt noch?
Beitrag: Stand der Doppik in Schleswig-Holstein Referent: Jan-Christian-Erps, Geschäftsführendes Vorstandsmitglied des Schleswig-Holsteinischen Landkreistages Veranstaltung am 25.09.2013 an der FHVD Altenholz
MehrOnline-Bürgerdienste in Rheinland-Pfalz Erfahrungsaustausch im Rahmen der E-Government- Initiative 2012/2013
ELEKTRONISCHE IDENTITÄT - EID Online-Bürgerdienste in Rheinland-Pfalz Erfahrungsaustausch im Rahmen der E-Government- Initiative 2012/2013 AGENDA 1. Zur KommWis 2. Rahmenbedingungen in Rheinland-Pfalz
MehrAnmeldung - Bei der Meldebehörde
Anmeldung - Bei der Meldebehörde Bei mehr als anzumeldenden Personen bitte weiteren Meldeschein verwenden. Für Personen, die weitere oder andere Wohnungen benutzen, sowie für Personen mit unterschiedlichen
MehrErfahrungen mit der Einführung der Doppik in Bitterfeld
Erfahrungen mit der Einführung der Doppik in Bitterfeld Referent: Dr. Werner Rauball Bürgermeister der Stadt Bitterfeld 1 Herausforderung an allen Fronten Wirtschaftsregion Tourismus Gebietsreform Pilotkommune
MehrAmtliches Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Bestwig
Amtliches Bekanntmachungsblatt der 27. Jahrgang Herausgegeben zu Bestwig am 06. August 2001 Nummer 5 Amtsblatt für den Bereich der Herausgeber und Verleger: der, Bürgerzentrum und Rathaus, Postfach 1163,
MehrAbschrift. Vom 5. Juli 2011 (Nds. GVBl. S. 254)
Abschrift V e r o r d n u n g über die Erteilung von Fahrberechtigungen an ehrenamtlich tätige Angehörige der Freiwilligen Feuerwehren, der anerkannten Rettungsdienste, des Technischen Hilfswerks sowie
MehrDie elektronische LSt-Karte
Ihr Partner in Europa seit 1965 Die elektronische LSt-Karte Vorab-Informationen für -Anwender KONSENS-Strategie der Finanzverwaltung Koordinierte neue Software-Entwicklung der Steuerverwaltung»KONSENS
MehrWahlwerbung durch politische Parteien
Wahlwerbung durch politische Parteien Ratgeber zum Datenschutz 7 Herausgeber: Berliner Beauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit Verantwortlich: Volker Brozio Redaktion: Laima Nicolaus An der
MehrHerausforderungen der IT-Konsolidierung aus Sicht eines kommunalen Rechenzentrums
Herausforderungen der IT-Konsolidierung aus Sicht eines kommunalen Rechenzentrums egovg NRW Kür Etat Qualität Budget Standard Prozesse Pflicht egovg Bund 07.06.2016 kdvz Rhein-Erft-Rur IT-Lösungen. Integriert.
MehrÜbersicht über den Stand der Tariftreue- und Vergabegesetze in den Ländern (Stand: Januar 2015) Bundesland Gesetz Vergabespezifischer
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte in seinem Urteil vom 3. April 2008 (Rs. C-346/06) die Tariftreuevorschriften des damaligen niedersächsischen Vergabegesetzes als Verstoß gegen die europäische Dienstleistungsfreiheit
MehrAmtliches Bekanntmachungsorgan der Hansestadt Medebach
Amtliches Bekanntmachungsorgan der Hansestadt Medebach Herausgeber: Bürgermeister der Hansestadt Medebach, Österstraße 1, 59964 Medebach Bezugsmöglichkeiten: Das Amtsblatt ist einzeln und kostenlos erhältlich.
MehrMitteilung zur Kenntnisnahme
17. Wahlperiode Drucksache 17/0811 04.02.2013 Mitteilung zur Kenntnisnahme Elektronische Signatur Drucksache 17/0400 (II.A.14.3 e) und Schlussbericht Abgeordnetenhaus von Berlin 17. Wahlperiode Seite 2
MehrE-Gewerbe - ein interkommunales E-Governmentprojekt. E-Gewerbe - ein Beispiel für erfolgreiche Kooperation
E-Gewerbe - ein Beispiel für erfolgreiche Kooperation Stand: 05.03.2008 1 Projektpartner Kreis Segeberg Kreis Stormarn Gemeinde Henstedt-Ulzburg Stadt Ahrensburg Stand: 05.03.2008 2 E - G e w e r b e -
MehrAmtsblatt für die Stadt Oberhausen
Amtsblatt für die Stadt Oberhausen Stadt Oberhausen Pressestelle Rathaus 46042 Oberhausen 4. Oktober 2011 Nr. 19/2011 stadt oberhausen Amtliche Bekanntmachungen Anmeldung der Schulneulinge für die Grundschulen
MehrDr. Berthold Schäfer Bundesverband Baustoffe Steine und Erden e.v.
Dr. Berthold Schäfer Bundesverband Baustoffe Steine und Erden e.v. Bundesverband Baustoffe Steine und Erden e.v. Die neue Bauproduktenverordnung aus Sicht der Hersteller Dr.-Ing. Berthold Schäfer Übergeordnete
MehrHandreichung für den Registrierungsprozess
Handreichung für den Registrierungsprozess Für niedersächsische Behörden für Abrufe über die Webapplikation des Melderegisterdatenspiegel in Niedersachsen Version: 2.7 erstellt von: IT.Niedersachsen erreichbar
MehrNutzung der Telematik-Infrastruktur für elektronische Meldeprozesse. IT-Gipfel-Projekt eism
Nutzung der Telematik-Infrastruktur für elektronische Meldeprozesse IT-Gipfel-Projekt eism Workshop Elektronisches Meldewesen, 1.- 2. Juli 2010 Dr. Charlott Meyer Bundesministerium für Gesundheit Referat
MehrMartin Lenk. im Bundesamt für Kartographie und Geodäsie, Frankfurt. Symposium: Rechtliche Fragen der Geoinformation Oberpfaffenhoffen, 27.1.
Die Geodateninfrastruktur Deutschland Rechtliche Aspekte Martin Lenk Koordinierungsstelle GDI-DE DE im Bundesamt für Kartographie und Geodäsie, Frankfurt Symposium: Rechtliche Fragen der Geoinformation
MehrDie neue Abgabe für Radio und Fernsehen
Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK Bundesamt für Kommunikation BAKOM Faktenblatt 1 zur RTVG-Revision Die neue Abgabe für Radio und Fernsehen Haushalte und Unternehmen,
MehrS t e u e r n Die elektronische Lohnsteuerkarte startet 2012
Steuern Die elektronische Lohnsteuerkarte startet 2012 Was ist eine elektronische Lohnsteuerkarte? Um Ihre individuelle Lohnsteuer berechnen und an das Finanzamt abführen zu können, benötigt Ihr Arbeitgeber
MehrVerordnung über die in das Gemeindegliederverzeichnis aufzunehmenden Daten der Kirchenmitglieder mit ihren Familienangehörigen
Verordnung über die in das Gemeindegliederverzeichnis aufzunehmenden Daten 944 Verordnung über die in das Gemeindegliederverzeichnis aufzunehmenden Daten der Kirchenmitglieder mit ihren Familienangehörigen
Mehr6. RISER-Konferenz zum Europäischen Meldewesen am 10./11. Mai 2012 in Berlin
6. RISER-Konferenz zum Europäischen Meldewesen am 10./11. Mai 2012 in Berlin Eröffnungsrede Staatssekretärin Cornelia Rogall-Grothe, Bundesministerium des Innern und Beauftragte der Bundesregierung für
MehrArchivischer Umgang. mit analogen und elektronischen Meldedaten
Archivischer Umgang mit analogen und elektronischen Meldedaten Eckhard Möller (Stadtarchiv Harsewinkel / Gemeindearchiv Herzebrock-Clarholz) anlässlich des 23. Fortbildungsseminar der BKK 12. bis 14. November
MehrBeschlussempfehlung und Bericht
LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/14043 18.01.2017 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk zu dem Antrag der
MehrNewsletter: Wissenswertes für Immobilieneigentümer
Sehr geehrte Damen und Herren, anbei erhalten Sie unseren 3. ten Newsletter. Vorab ein kurzer Überblick über unseren neuen Vermietungs- und Gutachterservice sowie die wichtigsten Änderungen für Immobilieneigentümer.
MehrVerwaltungsrechts-Zeitschrift für die Länder Berlin Brandenburg Sachsen Sachsen-Anhalt Thüringen
LKV Landes- Rechtsprechung NJ 9 13 23. Jahrgang, Seiten 385-432 und Kommunalverwaltung Verwaltungsrechts-Zeitschrift für die Länder Berlin Brandenburg Sachsen Sachsen-Anhalt Thüringen Herausgeber: Dr.
MehrMuster einer Verfahrensbeschreibung nach Art. 26 Abs. 3 Satz 1 BayDSG für den Internetauftritt einer Gemeinde
Datenschutz und Gemeinderat Muster einer Verfahrensbeschreibung nach Art. 26 Abs. 3 Satz 1 BayDSG für den Internetauftritt einer Gemeinde Erstmalige Änderung der Verfahrensbeschreibung Verfahrensbeschreibung
MehrTechniken der Ausspähung bedrohte Privatheit
Der gläserne Mensch was wir von uns preisgeben? Christian Goltz, Wirtschaftsabteilung bei der StA Chemnitz Saarbrücken, 18.09.2008 Ausblicke für Datenverarbeitung in der Zukunft Heute: Computer (PC/Großrechner)
MehrFamilienbesuch Willkommen oder Heimsuchung?
Willkommen oder Heimsuchung? Austauschtreffen Multiplikator/inn/en Familienbesucher und Willkommensbesuche 4. Juli 2016 Stephanie Götte Informationelle Selbstbestimmung Art. 2 Abs. 1 ivm Art. 1 Abs. 1
MehrDie Sicherung der Nahversorgung und ihre rechtlichen Grenzen
Die Sicherung der Nahversorgung und ihre rechtlichen Grenzen Dr. Torsten van Jeger Bild einfügen (Cover Small) zur Image Library Frankfurt am Main, 4.11.2013 1. Grundproblem: Warum sterben Nahversorger
MehrDie zentrale Wissensdatenbank KIM.MV
Struktur einer Wikipediaseite von Banzkow und Schwerin Was sind die häufigsten Fragen? 1. Wo liegt es? 2. Wie viele Einwohner? 3. Postleitzahl? 4. Wie groß ist es? Infodienste in Mecklenburg-Vorpommern
MehrBericht der Projektgruppe Meldewesen. Teil 4
Bericht der Projektgruppe Meldewesen Teil 4 Teilbericht der Projektgruppe Meldewesen zu den Themen: - Länderinterne Infrastruktur; (Umfrage vom 21.10.2004 und 11.01.2005) - Brokertechnik/ -betreiber bei
MehrGeschäftsordnung. Der Pflegekonferenz der Region Hannover
Geschäftsordnung Der Pflegekonferenz der Region Hannover Präambel Die Geschäftsordnung regelt die Sitzungen der Pflegekonferenz auf der Grundlage des 4 des Niedersächsischen Pflegegesetzes (NPflegeG) vom
Mehr68. Jahrgang Ausgegeben in Hannover am 23. September 2014 Nummer 18
5321 68. Jahrgang Ausgegeben in Hannover am 23. September 2014 Nummer 18 Tag I N H A L T 4. 9. 2014 Verordnung zur Änderung der Baugebührenordnung............................................... 20220 01
MehrGabriele Fograscher Mitglied des Deutschen Bundestages. Berlin, 24. Mai 2012. Rede zum Melderecht Riser-Konferenz am 10. Mai 2012
, MdB Platz der Republik 1 11011 Berlin Platz der Republik 1 11011 Berlin Paul-Löbe-Haus Raum 7.245 (030) 227 71 139 (030) 227 76791 gabriele.fograscher@bundestag.de Bürgerbüro Hindenburgstraße 16 86609
MehrAmtl. Vermerke - Bitte Merkblatt beachten. Anmeldung. Bisherige Wohnung Bei Angaben zur künftigen Hauptwohnung bitte Nr. 2.1 des Merkblattes beachten.
Tagesstempel der Meldebehörde Amtl. Vermerke - Bitte Merkblatt beachten Anmeldung - Bei mehr als vier Familienangehörigen bitte weiteren Meldeschein verwenden Neue Bisherige Bei Angaben zur künftigen bitte
MehrI. Bekanntmachung der Verbandsgemeinde Kirchheimbolanden. Datum Inhalt Seite
AMTSBLATT Nr. 3 vom 30.01.2004 Auskunft erteilt: Frau Druck I. Bekanntmachung der Verbandsgemeinde Kirchheimbolanden Datum Inhalt Seite 23.01.04 Bekanntmachung über die überörtliche Prüfung der Haushalts-
MehrDer Rufname im Melderegister - eine unerwartete Renaissance?
. Der Rufname im Melderegister - eine unerwartete Renaissance? Zu den Grunddaten, die im Melderegister enthalten sein müssen, gehören alle Vornamen des Einwohners. Das ist schon immer so, seit es Melderegister
MehrNiedersächsisches Ministerium für f r Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit
EFRE-Förderung Erneuerung und Entwicklung städtischer Gebiete in Niedersachsen ab 2007 im Zielgebiet Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung RWB Ein Überblick Katy Renner-Köhne Inhalt Einordnung
MehrEmpirische Befunde zur Einführung des NKF. Prof. Dr. Jörg Bogumil Lehrstuhl Öffentliche Verwaltung, Stadt und Regionalpolitik
Empirische Befunde zur Einführung des NKF Prof. Dr. Jörg Bogumil Lehrstuhl Öffentliche Verwaltung, Stadt und Regionalpolitik Gliederung 1 Einleitung 2 Doppik im Bundesländervergleich 3 NKF in NRW 4 Fazit
Mehr