Der Ländliche Raum Baden-Württembergs
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- Arwed Schmitt
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1 Wesentliche Inhalte Der Ländliche Raum in Baden-Württemberg Demografischer Wandel ÖPNV im Ländlichen Raum Weiterentwicklung und Flexibilisierung des ÖPNV Ehrenamtliche Mobilitätsangebote und Recht Modellprojekte zur Elektromobilität im Ländlichen Raum Schlussbetrachtung
2 Der Ländliche Raum Baden-Württembergs Der Ländliche Raum umfasst 70 % der Fläche Baden- Württembergs 34 % der Bevölkerung 655 von 1101 Gemeinden
3 Der Ländliche Raum Baden-Württembergs auf gleicher Augenhöhe mit den Verdichtungsräumen Wirtschaftswachstum Beschäftigungsentwicklung ,0% +13,5% +4,2% +5,6% Verdichtungsraum Ländlicher Raum Verdichtungsraum Ländlicher Raum Arbeitslosigkeit 2011 Bevölkerungsentwicklung ,2% 6,1% +0,6% -0,9% Verdichtungsraum Ländlicher Raum Verdichtungsraum Ländlicher Raum
4 Entwicklung der Wirtschaftsleistung Wachstum des Ländlichen Raums teilweise überdurchschnittlich Jährliche Veränderung der nominalen Bruttowertschöpfung
5 Entwicklung der Beschäftigung Stabile Beschäftigungsentwicklung im Ländlichen Raum Entwicklung der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten (Basisjahr 1996 =100)
6 Bevölkerungsentwicklung Bevölkerungsrückgang trotz positiver wirtschaftlicher Entwicklung: Veränderung der Einwohnerzahl (Basisjahr 1996 = 100)
7 Kleinräumiges Nebeneinander von Wachstum und Schrumpfung (!)
8 Einige Folgen des demografischen Wandels Ausdünnung der Einrichtungen der Daseinsvorsorge wegen Nachfragerückgang, z. B. bei - Schulen und Kitas - Allgemein- und Facharztpraxen - Bank- und Postfilialen - Kultur- und Sportangeboten - Einkaufsmöglichkeiten Wege werden länger, Erreichbarkeit verschlechtert sich Besonders betroffen: Ältere und mobilitätseingeschränkte Menschen, Familien mit Kindern ohne Zweitwagen Attraktivität der Gemeinde sinkt Abwanderungstendenz verstärkt sich weiter
9 Fiktive Annahme: Der letzte Hausarzt wandert ab Aktuelle Versorgung: 2 Hausarztpraxen Was passiert, wenn beide Praxen schließen? Quelle: Friedrich, Siedentop, Wittowsky u. a. ECOMOBIL Offenburg November 2015
10 Fiktive Annahme: Der letzte Hausarzt wandert ab Aktuelle Erreichbarkeit mit dem ÖV in Minuten Quelle: Friedrich, Siedentop, Wittowsky u. a. ECOMOBIL Offenburg November 2015
11 Fiktive Annahme: Der letzte Hausarzt wandert ab Künftige Erreichbarkeit mit dem ÖV in Minuten besonders betroffen Quelle: Friedrich, Siedentop, Wittowsky u. a. ECOMOBIL Offenburg November 2015
12 Koalitionsvertrag der Landesregierung: Aussagen mit Relevanz für die Mobilität im Ländlichen Raum ÖNV-Offensive in der Fläche soll zu verlässlichem Gesamtsystem eines öffentlichen, barrierefreien Verkehrs im Land beitragen Verkehrsplanung soll besser mit der Stadt- und Raumplanung abgestimmt werden Stadt der kurzen Wege soll im Rahmen der Landes- und Regionalplanung gefördert werden Verkehr mit Bahn, Bus und Rad soll ausgebaut werden In einer Landesinitiative Elektromobilität III sollen innovative Vorhaben der E-Mobilität im öffentlichen und im Individualverkehr gestartet werden Durch ein Innovationsprogramm Digitale Mobilität und intelligente Straße sollen die verschiedenen Verkehrsträger (ÖPNV, Fuß- und Radverkehr, Car- und Bikesharing-Systeme) optimal miteinander vernetzt werden.
13 Schwächen des ÖPNV im Ländlichen Raum Geringe Nachfragemenge und Auslastungsgrade führen zu hohen Betriebskosten und Subventionsbedarfen 40 bis 90 % der Fahrgäste sind Schülerinnen und Schüler Rückläufige SchülerInnenzahlen gefährden Buslinien Periphere Teilorte, Neubaugebiete und Einkaufsmöglichkeiten in Randlage aus Kostengründen oft schlecht mit ÖPNV erschlossen ÖPNV fährt oft an Bedarf vorbei: Individuelle Wünsche von Fahrgästen (Mütter mit Kleinkindern Jugendliche, Senioren, Patienten, Menschen mit Behinderungen usw.) können wegen starrer Bindung an Fahrtstrecke und Fahrplan kaum berücksichtigt werden Komfort, Barrierefreiheit und Zugänglichkeit lassen zu wünschen übrig; Mitnahme von Fahrrädern und ähnlichem Freizeit- und Sportgerät ist nicht oder nur sehr eingeschränkt möglich ÖPNV muss weiterentwickelt, flexibilisiert und ergänzt werden!
14 Weiterentwicklung des ÖNV durch das Land Ziel: Alle Gemeinden sollen im Stundentakt erschlossen werden Ausweitung des Zugangebots im SPNV Mitfinanzierung von Regiobuslinien zur Ergänzung des SPNV-Netzes Durchführung von Pilotprojekten in 2 Modellregionen zur weiteren Ausgestaltung des ÖPNV Finanzielle Unterstützung des ÖPNV durch Investitionsförderung nach dem LGVFG und Ausgleichszahlungen für den Schülerverkehr Förderung ehrenamtlicher Mobilitätsangebote im Rahmen des Bürgerbusprogramms Niederflurbusse: Euro - sonstige barrierefreie Busse: Euro - Kosten für Personenbeförderungsschein zu 100 % - Kostenlose Beratung u. a. durch Nachverkehrsgesellschaft BW
15 Flexibilisierung des ÖPNV Quelle: Böhler, S. u.a.: Handbuch zur Planung flexibler Bedienformen im ÖPNV. Berlin: BMVBS 2009
16 Flexibilisierung des ÖPNV Formen der räumlichen Flexibilisierung Stärken und Schwächen der zeitlichen Flexibilisierung Quelle: Wuppertal Institut u.a. 2005, in Böhler u.a. 2009:29 Quelle: Mehlert 1998 in Böhler u.a. 2009:26
17 Ergänzung des ÖPNV durch ehrenamtliche Angebote rechtliche Angebotsform Räumliche Flexibilisierung zeitliche Flexibilisierung Abstimmung mit übrigem ÖPNV Bürgerbus Bürger(ruf)auto Sozialer Bürgerfahrdienst 42 Personenbeförderungsgesetz - PBefG (auch nach 3 möglich), bei flexibler Bedienform i.v. mit Sonderregel meist Linie mit festen Haltestellen, einzelne teilflexibel keine (fester Fahrplan) stark ausgeprägt durch Genehmigungssystem, tlw. auch durch Kooperation mit VU Freistellungsverordnung (FrstllgV) zum PBefG (mit Tarif: 42 PBefG i.v. mit Sonderregel) Pkw-Bürgerfahrdienst Gemeindebus (FrstllgV) (FrstllgV) BGB, ggf. kommunale Satzung vollflexibel im Bedienungsgebiet vollflexibel im Bedienungsgebiet vollflexibel im Bedienungsgebiet entfällt (aber tlw. Festlegung von Einsatzbereichen) vollflexibel im Bedienungszeitraum, Bestellfristen meist Vortag kein Abstimmungszwang, aber oft Vermeiden zeitnaher Parallelfahrten 2) vollflexibel im Bedienungszeitraum, Bestellfristen meist Vortag kein Abstimmungszwang, abhängig von Betreiber vollflexibel, tlw. keine festen Zeiträume, aber abhängig von Verfügbarkeit kein Abstimmungszwang, abhängig von Betreiber Reservierung nach Eingangszeit Kriterium entfällt, da kein öffentlicher Verkehr Kundenkreis Öffentlichkeit allgemein (bzw. bei Linie nach 43 beschränkter Kundenkreis) Öffentlichkeit allgemein Beschränkung/Priorität für Senioren/Mob.-Behinderte abhängig von lokaler Ausgestaltung und Kapazität, durch Information lokal begrenzt örtlich festgelegter Kreis Nutzungsberechtigter Anforderungen Fahrpersonal Fahrgäste maximal Fahrzeugstandard Führerschein zu Fahrgastbeförderung keine, ggf. lokale Festlegungen keine, ggf. lokale Festlegungen keine, ggf. lokale Festlegungen keine, ggf. lokale Festlegungen (a) für Investitionsförderung Land BW: Barrierefreiheit (b) sonst: keine formalen Vorgaben, aber Einstiegshilfen und Linientauglichkeit sinnvoll keine formalen Vorgaben, tlw. indirekt Umweltstandards über spezielle Förderkonditionen keine formalen Vorgaben, tlw. indirekt Umweltstandards über spezielle Förderkonditionen keine (unveränderte Privat-Pkw) keine formalen Vorgaben Tarif fester Tarif als Teil der Genehmigung unterschiedliche Regelungen bzgl. Anerkennung von Verbundtarifen etc. Spenden/ Beitrag zu Betriebskosten (Pauschalen möglich) wenn im ÖPNV, dann Tarif als Teil der Genehmigung Spenden/ Beitrag zu Betriebskosten (Pauschalen möglich) Spenden/ Beitrag zu Betriebskosten (Pauschalen möglich) Mietgebühren nach örtlicher Satzung Art/Umfang Fahrgastinformation lokale Bekanntmachung, Haltestellenaushänge, meist eigene Internetpräsenz, selten Integration in elektronische Fahrplanauskunft (EFA) o.ä. lokale Bekanntmachung und eigene Internetpräsenz, keine Integration in EFA lokale Bekanntmachung und evtl. eigene Internetpräsenz, keine Integration in EFA lokale Bekanntmachung und evtl. eigene Internetpräsenz, keine Integration in EFA Kriterium entfällt, da kein öffentlicher Verkehr Quelle: NVBW Grundlagenpapier Bürgerbusse und Gemeinschaftsverkehre September 2015
18 Ehrenamtlicher Fahrdienst und Recht (1) Personenbeförderungsgesetz (PBefG) PBefG gilt für entgeltliche oder geschäftsmäßige Beförderung von Personen mit Kraftfahrzeugen ( 1 Abs. 1 PBefG) PBefG gilt dagegen nicht für Beförderungen im Pkw, sofern unentgeltlich oder Gesamtentgelt ist geringer als Betriebskosten der Fahrt ( 1 Abs. 2 Nr. 1 PBefG) Pkw sind Kraftfahrzeuge mit max. 9 Sitzplätzen incl. Fahrer ( 4 Abs. 4 Nr. 1 PBefG), d. h. auch Kleinbusse betroffen Wer mit Kraftfahrzeugen Personen im Linienverkehr befördert, muss im Besitz einer Genehmigung sein ( 42 PBefG). Ergebnis: Genehmigungspflicht nach PBefG besteht auch bei ehrenamtlicher Beförderung, wenn - das Gesamtentgelt die Betriebskosten der Fahrt übersteigt und - die Beförderung im Linienverkehr erfolgt
19 Ehrenamtlicher Fahrdienst und Recht (2) Fahrerlaubnis-Verordnung (Fahrerlaubnis-VO) Eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung ( Personenbeförderungsschein ) ist erforderlich, sofern eine Genehmigungspflicht nach PBefG besteht( 48 Abs. 1 Fahrerlaubnis-VO) : Freistellungs-Verordnung zum Personenbeförderungsgesetz (FrStllgV) FrStllgV befreit u. a. folgende unentgeltliche Beförderungen vom PBefG: - Fahrten im Pkw für max. 6 Personen (inkl. Fahrer) - Fahrten zum Gottesdienst - Fahrten zum Unterricht - Fahrten zum Arbeitsplatz - Beförderungen von körperlich, geistig oder seelisch behinderten Personen - Fahrten zum Kindergarten Fazit: - Für ehrenamtliche Mobilitäts-Angebote gibt es kein spezielles Recht - Die Regelungen nach PBefG sind für den Linienverkehr bestimmt und werden der Vielfalt ehrenamtlicher Angebote nur sehr bedingt gerecht - In Zweifelsfällen entscheidet die untere Verwaltungsbehörde ( 10 PBefG)
20 Ergänzung des ÖPNV durch Carsharing-Angebote Idee: Auto teilen statt besitzen Ein Carsharing-Auto ersetzt acht Autos im Eigenbesitz 60 % der unter 30-jährigen halten laut TNS Infratest-Umfrage 2012 Smartphone und Computer für wichtiger als ein eigenes Auto Digitalisierung macht Carsharing noch einfacher und bequemer Carsharing zunehmend auch Thema für den Ländlichen Raum Modellprojekte E-Mobilität LR des MLR berücksichtigen e-carsharing
21 Modellprojekte E-Mobilität Ländlicher Raum 20 kommunale und interkommunale Projekte von Fachjury ausgewählt Förderung von E-Autos und Ladeinfrastruktur mit 1,5 Mio. Euro durch MLR E-Mobilität im LR sichtbar und erfahrbar machen Nachhaltige Mobilitätskonzepte im Alltag ländlicher Kommunen erproben Strom möglichst aus erneuerbaren Energien starkes ehrenamtliches Element Blaupause für entsprechende Konzepte in anderen ländlichen Regionen Deutschlands
22 Beispiele aus dem Modellprojekt E-Mobilität Ländlicher Raum : Bürgerbusse, Rufbusse, Fahrdienste u. ä. Konzepte Gemeinde Igersheim: Mobilität von Bürgern für Bürger: Zielgruppe: Senioren und Seniorinnen und mobilitätseingeschränkte Bürgerinnen und Bürger 3 Tage/Woche Linienfahrt im Stundentakt in der Kerngemeinde 1 Tag/Woche Rufbus in den Teilorten 20 ehrenamtliche Fahrerinnen und Fahrer Gemeinde Boxberg: EFB - e-fahrdienst Boxberg: Individueller Transport mobilitätseingeschränkter Bürgerinnen und Bürger Anschlussmobilität zu Bus und Bahn 75 km/betriebstag ehrenamtlicher Trägerverein
23 Beispiele aus dem Modellprojekt E-Mobilität Ländlicher Raum: Bürgerbusse, Rufbusse, Fahrdienste u. ä. Konzepte Gemeinde Oberreichenbach: e-bürgerauto: Bundesweit erstes e-bürgerauto mit der Funktion einer Blaupause für weitere derartige Projekte Ergänzung des ÖPNV von 8.00 bis Uhr Unkostenbeitrag 1 bis 3 Euro pro Fahrt 20 ehrenamtliche Fahrer incl. Bürgermeister Gemeinde Berkheim: Berkheim tankt daheim: Bürgerbus für individuelle Fahrtwünsche Ausflugsbus und Shuttlebus bei Veranstaltungen der Gemeinde Transport von Kindergartenkindern und im Rahmen des Kinderferienprogramms Dienstfahrzeug für die Gemeinde ehrenamtlicher Fahrdienst
24 Beispiele aus dem Modellprojekt E-Mobilität Ländlicher Raum: Carsharing-Angebote Gemeinden Sulzfeld und Zaisenhausen: Intermodale Angebote im Ländlichen Raum: Drei von einem Carsharing-Unternehmen geleaste E- Fünfsitzer im Einsatz Tägliche Grundlast-Nutzung durch regionale Unternehmen gewährleistet die Wirtschaftlichkeit Projekt stand Pate für großes Carsharing-Vorhaben in der Wirtschaftsregion Bruchsal mit 41 E-Fahrzeugen Hochschwarzwald Tourismus GmbH (HTG) mit 14 Gemeinden: Elektroauto trifft Hochschwarzwald Card: 25 geleaste E-Autos im Einsatz Nutzung durch Gäste und Einwohner beteiligter Gemeinden Reservierung der E-Autos über Online-Plattform Gäste mit Hochschwarzwald Card: 3 Stunden/Tag kostenlos, Gäste ohne Hochschwarzwald Card und Einheimische: 6,90 Euro/Stunde
25 Beispiele aus dem Modellprojekt E-Mobilität Ländlicher Raum: Multifunktionale Konzepte Stadt Geislingen (Zollernalbkreis): Elektromobilität in der Klimastadt Geislingen 4 Pkw und 2 E-Bikes im Einsatz Nutzung u. a. für Transport von Schülern und Schülerinnen Seniorentreffs und Jahrgangsausflüge Vereinsaktivitäten und Sportveranstaltungen Touristische Klimafahrten Arbeit von Rotem Kreuz und Freiwilliger Feuerwehr Transport von Bürgerinnen und Bürgern zum Wahllokal Gemeinde Ebhausen: E-Carsharing-Projekt der Gemeinde Ebhausen: 5-sitzigner Pkw gute Auslastung: km in 15 Monaten Einsatzbereiche: ehrenamtliches Bürgerauto auf fester Route Ehrenamtlicher Fahrdienst für individuelle Fahrten Carsharing-Fahrzeug für Bürgerinnen und Bürger Dienstfahrzeug für Gemeindemitarbeiter
26 Schlussbemerkung Die Sicherstellung einer nachhaltigen und bürgerfreundlichen Mobilität ist entscheidend für die Zukunftsfähigkeit des Ländlichen Raums. Dieser großen Herausforderung kann nur gemeinsam von Land, Kommunen und den Bürgerinnen und Bürgern begegnet werden. Der klassische ÖPNV ist vielerorts in die Jahre gekommen und muss durch maßgeschneiderte, flexible Angebote ergänzt und weiterentwickelt werden. Carsharing und Angebote des Gemeinschaftsverkehrs können wesentlich zur Mobilitätssicherung im Ländlichen Raum beitragen. Fundament für den Gemeinschaftsverkehr ist das ehrenamtliche Engagement vor Ort. Es gilt daher, das Ehrenamt nach Kräften zu stärken und zu fördern.
27 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
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