KURZÜBERBLICK TERMINVORSCHAU
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- Gottlob Schuler
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1 TIROLER SPEIS AUS BAUERNHAND KURZÜBERBLICK Kurse Seite 2+3 Erntedankfest Wien Seite 3 Kochwettbewerb regional Tirol Seite 4 Barrierefreiheit von Gebäuden Seite 5 TERMINVORSCHAU Termine Datum: Onlineschulung Datenschutzrecht neu Marketing Impulstag Anmeldeschluss Kasermandl Wieselburg Alle Angaben entsprechen dem aktuellen Kenntnisstand der Verfasser. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben sowie eine Haftung für Irrtümer oder Nachteile, die sich aus empfehlungsbestimmten Verfahren ergeben könnten, wird nicht übernommen. Nächste Produktbörse: Geben Sie Ihre Wünsche bzw. Angebote bis Dienstag, den 1. Mai 2018, 08:00 Uhr an: Sprenger Lena: Tel.-Nr.: , Fax: , dvm@lk-tirol.at
2 Datenschutzrecht neu Onlineschulung Thema: Kurse Mag. Patrick Majcen, Datenschutzexperte der LK Österreich, wird bei einem kostenlosen Webinar (Seminar im Web) über alle notwendigen Umsetzungsschritte informieren, die landwirtschaftliche Betriebe treffen sollten, um die neue Datenschutzverordnung umzusetzen und einzuhalten. Termine: Mittwoch,25. April 2018 Ort: Internet - Onlineschulung Dauer: 13:30 Uhr 15:00 Uhr Kursleitung: Mag. Patrick Majcen Teilnahmebeitrag: kostenlos!! Anmeldung: bis 23. April beim LFI Marketing Impulstag Thema: In diesem Seminar erfahren Sie, wie Sie Ihr Produkt erfolgreich und zu einem starken Preis verkaufen können. Dabei werden die wichtigsten Elemente für eine klare Produktund Verkaufssprache erarbeitet. Termine: Dienstag, 09. Mai 2018 Ort: LK Forum, Wilhelm-Greil-Straße 9, 6020 Innsbruck, 3 Stock Dauer: 09:00 Uhr 16:00 Uhr Kursleitung: Sandra Baier Teilnehmerzahl: max. 14 Personen Teilnahmebeitrag: 75,00 gefördert 150,00 ohne Förderung 45,00 für Tiroler Speis Mitglieder Anmeldung: bei Lena Sprenger Tel , bis spätestens Seite 2
3 Prämierung Kasermandl Wieselburg Produkte: Milch, Milchmischprodukte, Sauermilchprodukte, Weich-, Schnittkäse, Frischkäse, Frischkäsezubereitungen, Weichkäse ungereift, Butter, Weich-, Schnitt-, Hartkäse, Frischkäse, Frischkäsezubereitung, Weichkäse ungereift Tierart: Kuh, Schaf, Ziege Anmeldeschluss: Freitag, 11.Mai 2018 Probeneinreichung: Montag, 14.Mai 2018 von 09:00 bis 12:00Uhr per Post an LMTZ Francisco Josephinum Weinzierl Wieslburg Teilnahmegebühr: Prämierungsort: 62,00 je Probe Wieselburger Messe Erntedankfest Wien - Anmeldung Auch heuer wird das größte Erntedankfest Österreichs in Wien am 08. und 09. September stattfinden. Gefeiert wird inmitten des ältesten Barockgartens dem Wiener Augarten! Beim Erntedankfest gibt es auch wieder den traditionellen Bauernmarkt, bei welchem bäuerliche Produzenten aus ganz Österreich ihre Produkte anbieten. Je Produktgruppe sind nur 2 Ausstellerplätze verfügbar. Bei Interesse an der Teilnahme ist bis zum eine Anmeldung möglich. Die Anmeldung erfolgt mittels Anmeldeformular, welches unter folgendem Link zu finden ist: Bilder/Vereinbarung_Bauernmarkt_EDF2018_BLGmbH.PDF Anmeldeschluss ist der 08. Juli Die Anmeldung kann per Post (Bäuerliches Leben GmbH, Hetzendorfer Straße 86/3, 1120 Wien) oder als Scan per (office@baeuerlichesleben.at) erfolgen. Seite 3
4 Kochwettbewerb regional Tirol Tirol kocht regional! Vom 4. April bis zum 13. Juni 2018 findet tirolweit ein Kochwettbewerb statt. Die besten Rezepte gewinnen! Ein großer tirolweiter Kochwettbewerb stellt regionale Lebensmittel in den Mittelpunkt. Dabei geht es darum, neue kreative Rezepte zu finden, die exklusiv heimische Produkte verwenden. Gesucht sind außergewöhnliche Kombinationen, interessante Neuinterpretationen von Klassikern und ungewöhnliche Zubereitungstechniken und das alles nur mit regionalen und saisonalen Produkten. Unterstützt wird das Projekt von der App regional.tirol, einer Vermarktungsplattform für Direktvermarkter, die Kunden zeigt, wo man welche regionalen Produkte kaufen kann. Initiator Gottfried Mair stellte den Kochwettbewerb am 21. März bei der Pressekonferenz im Weinhof in Tarrenz vor: Es geht um außergewöhnliche Kombinationen, interessante Neuinterpretationen und vor allem auch um die Liebe zu frischen, regionalen Produkten aus dem Bundesland Tirol. Voll hinter dem Projekt steht auch Fünf-Sterne-Koch Martin Sieberer: Unsere Gäste wollen Regionalität am Teller. Mit dem, was vor Ort wächst, kann man genauso tolle Gerichte kochen wie mit exotischen Zutaten. Auch LK-Direktor Ferdinand Grüner unterstützt den Kochwettbewerb: Die Initiative hilft, die Lebensmittel von der Landwirtschaft direkt zu den Konsumenten und in die Gastronomie zu bringen. Genauso begeistert zeigten sich die Imster Bezirksbäuerin Renate Dengg und die Regionsleiterin West von Urlaub am Bauernhof Verena Unterkircher, die sowohl die Funktion der Bäuerinnen als Lebensmittelbotschafterinnen dadurch gestärkt sehen als auch die Bedeutung von regionalem Essen für Urlaubsgäste betonten. Der Kochwettbewerb ist eine Aktion, die den Wert heimischer Produkte in den Vordergrund stellt. Damit werden bäuerliche Betriebe gestärkt. Wettbewerb Regionale Lebensmittel Gesucht wird eine neue innovative Kreation für eine Hauptspeise evtl. mit Nachspeise für zwei bis vier Personen mit einem neuen Rezeptnamen. Wichtig: 100 Prozent regionale Produkte! Das Rezept soll eine neue kulinarische Botschaft Tirols darstellen. Ende der Rezepteinreichungen: 30. Mai 2018 (Anmeldung bis ist Voraussetzung) Vorgangsweise Schriftliche Anmeldung unter oder unter (Anmeldeschluss: 15.Mai). Nach der Bestätigung geht es ans Kochen und die Einreichung von Fotos und Beschreibung eines kreativen Gerichts. Aus allen Einsendungen werden vier Rezepte ausgesucht und diese werden am 13. Juni im Rahmen eines Kochfinales gekocht (Ort wird frühzeitig bekannt gegeben). Es gibt Geld- und tolle Sachpreise. Nicht zu vergessen sind Medienberichte sowie der Film, der im Rahmen des Kochfinales gedreht wird. Die Jury: Martin Sieberer, Fünf-Sterne-Koch/Trofana Royal, Renate Dengg/Bezirksbäuerin, Verena Unterkircher/Urlaub am Bauernhof, Sieghard Krabichler/Bezirksblätter Der Kochwettbewerb ist für jeden offen. Weitere Informationen unter in- Seite 4
5 Tel oder bei der LK Tirol/Verena Unterkircher ). Barrierefreiheit von Gebäuden Barrierefreiheit von Gebäuden ist Pflicht seit 1. Jänner dies gilt auch für Ab-Hof- Verkauf/Hofläden von Direktvermarktern, Buschenschank- und Urlaub am Bauernhof- Betriebe. Gemäß dem Bundes- Behindertengleichstellungsgesetz müssen der Zugang und die Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen behinderten Personen gleichberechtigt ermöglicht werden. Alle Gebäude, die Personen mit Gütern (auch Ab-Hof-Verkauf/ Hofläden von Direktvermarktern, Mostbuschenschänken) oder Dienstleistungen (Urlaub am Bauernhof-Betriebe) versorgen, müssen barrierefrei zugänglich sein. Dies bedeutet, dass diese Gebäude auch für körperliche, intellektuelle, psychische oder sinnesbehinderte Menschen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar sein müssen. Nur wenn die Beseitigung von Barrieren mit unverhältnismäßig hohen Kosten und Aufwendungen verbunden und daher unzumutbar ist, liegt keine Diskriminierung im Sinne des Bundes-Behindertengleichstellungsgesetzes vor. Der nachträgliche Einbau eines Aufzugs in einen Altbau wird wohl in vielen Fällen nicht zumutbar sein. Aufgrund des Bundes-Behindertengleichstellungsgesetzes kann ein behinderter Mensch, der sich diskriminiert fühlt, schadenersatzrechtliche Ansprüche geltend machen. Vor dem Gerichtsverfahren muss zwingend ein kostenloses Schlichtungsverfahren beim Sozialministeriumservice (vormals Bundessozialamt) durchgeführt werden. Die Einbringung einer Klage ist nur zulässig, wenn nicht innerhalb von drei Monaten ab Einleitung des Schlichtungsverfahrens eine gütliche Einigung erzielt worden ist. Eine verwaltungsrechtliche Strafe gibt es nicht. Der Rollstuhlfahrer benötigt einen Bewegungsraum in Form eines Kreises mit einem Durchmesser von mindestens 150 Zentimeter. Nach dem Gesetz hat im Schlichtungsverfahren eine Zumutbarkeitsüberprüfung zu erfolgen. Nur wenn die Beseitigung von Barrieren rechtswidrig oder wegen unverhältnismäßiger Belastungen unzumutbar wäre, muss eine Beseitigung der Barriere z.b. durch Umbau nicht erfolgen. Allerdings muss versucht werden, die Situation von behinderten Personen so weit wie möglich zu verbessern (z.b. durch einen Klingelknopf für Rollstuhlfahrer, wenn eine Rampe für den Zugang zum Ab-Hof-Verkauf/ Hofladen bautechnisch nicht möglich ist). Wichtig ist auch, bei der barrierefreien Ausführung nicht auf einen entsprechenden barrierefreien Parkplatz in der Nähe des Eingangs zu vergessen. Bauliche Umgestaltungen zur Verbesserung der Zugänglichkeit (z.b. Errichtung einer Rampe, Errichtung von Behindertenparkplätzen, etc.) sowie die behindertengerechte Umgestaltung von Sanitärräumen werden vom Sozialministeriumservice gefördert. Ersetzt werden dem Betrieb 50 % der behinderungsbedingten Investitionen, maximal Euro. Neubauten können nicht gefördert werden. Nähere Informationen zur Barrierefreiheit bietet unter anderem das Sozialministeriumservice unter Seite 5
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