BESCHLUSSVORLAGE 26/ /Bm

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1 R E G I O N A L V E R B A N D N O R D S C H W A R Z W A L D Habermehlstraße P f o r z h e i m Telefon: 07231/ ,Telefax: 07231/ planung@nordschwarzwald-region.de I n t e r n et: o rd schw a r zwald - r e gion.d e BESCHLUSSVORLAGE 26/ /Bm ö. n.ö. Datum Planungsausschuss X Verwaltungs- Wirtschafts- und Verkehrsausschuss Verbandsversammlung Betreff: Beteiligung des Regionalverbandes an Bauleitplanverfahren hier: Februar 2013 März 2013 Bezug: Beschluss der Verbandsversammlung vom , Beilagen 1, 6, 28/2001 Antrag: Den Stellungnahmen der Verwaltung wird zugestimmt. Dem Planungsausschuss wird mitgeteilt, an welchen Bauleitplanverfahren und vergleichbaren Verfahren die Geschäftsstelle des Regionalverbandes Nordschwarzwald beteiligt war und wie gegebenenfalls Stellung bezogen wurde. Die Tabelle gibt in kurzer Form Auskunft, - welcher Bauleitplan vorliegt, - Verfahrensschritt, - ob FNP oder B-Plan, - gegebenenfalls Hauptnutzung, - ob Bedenken (B), Anregungen (A), keine Bedenken und Anregungen (V) vorgebracht wurden oder ob - keine Stellungnahme abgegeben wurde (K). Die Stellungnahmen, in denen Anregungen vorgetragen wurden, sind zur Kenntnis beigefügt. Heinz Hornberger Verbandsvorsitzender

2 Beteiligung des RV NSW an BAULEITPLANVERFAHREN *: B = Bedenken, A = Anregungen, V = keine Bedenken / Anregungen P = Planungsausschuss ist zu beteiligen, K = keine Stellungnahme Stellungnahme lfd. Gemeinde, Ortsteil; Plan - Gebiet Termin Haupt - Geltungs- Bedenken erfolgt Nr BauGB Nutzung bereich (ha) Anregungen* am 9 Wimsheim "Breitloh-West II" GI 5,5 V Bm 19 Pforzheim "Östlich der Naglerstraße" GE 0,6 V Bm 20 Alpirsbach, 5. Änderung "Photovoltaik Erddeponie Grießbaumegert" SO 1,7 V Kl 21 Oberreichenbach-Würzbach "Ortszentrum Oberkollbach" GE 0,4 V Bm 22 Kämpfelbach "Sport- und Freizeit" Grünfläche 5,4 A Ad 23 Wildberg, FNP Gesamtfortschreibung FNP FNP A Bm, Ba 24 Waldachtal-Tumlingen "Einkaufsmarkt Waldachtal" SO 1,4 A Bm 25 Nagold-Hochdorf "Untere Laubenäcker" EH 0,4 A Bm 26 Wildberg, FNP 13. Änd. "Täle" G 0,4 V Bm 27 FNP Altensteig, 2. Änderung FNP FNP V Bm

3 R E G I O N A L V E R B A N D Körperschaft des öffentlichen Rechts N O R D S C H W A R Z W A L D - Der Verbandsdirektor - RV Nordschwarzwald, Postfach , Pforzheim Bürgermeisteramt Kämpfelbach Postfach Kämpfelbach Ihr Schreiben vom: Ihr Zeichen: Bearbeiter: Mail: Telefondurchwahl: Telefax: Unser Zeichen: Datum: Helmut Andrä landschaft@nordschwarzwald-region.de 07231/ / Ad Naturpark Schwarzwald Mitte / Nord Gesellschafter der Regionalen Wirtschaftsförderungsgesellschaft Nordschwarzwald mbh Bebauungsplanverfahren Sport und Freizeit Kämpfelbach Trägerbeteiligung nach 4(2) BauGB Sehr geehrte Damen und Herren, wir bedanken uns für die Beteiligung am B-Planverfahren. Gegenüber dem Entwurf von 2008 wurden die Festsetzungen im Bebauungsplan weiter konkretisiert. Der Bebauungsplan steht in Übereinstimmung mit den regionalplanerischen Zielsetzungen des Regionalplans 2015 und dem raumordnerischen Vertrag von Es bestehen keine Bedenken gegen das Vorhaben. Zur Vervollständigung der Unterlagen bitten wir den raumordnerischen Vertrag in die Satzung aufzunehmen (z.b. als Anlage) und die Begründung auf Seite19 aufgrund des bestehenden Vertrages entsprechend anzupassen. Mit freundlichen Grüßen Büscher Verbandsvorsitzender: Bürgermeister Heinz Hornberger-Verbandsdirektor: Dipl.-Ing. Dirk Büscher Pforzheim, Habermehlstr Tel: 07231/ Fax: , planung@nordschwarzwald-region.de, Internet: Spaka PF-Calw (BLZ ) Konto ÖPNV: Stadtbus Linien 1, 10, (H) Kulturhaus Osterfeld; PKW-P: Messplatz.

4 R E G I O N A L V E R B A N D N O R D S C H W A R Z W A L D Körperschaft des öffentlichen Rechts - Der Verbandsdirektor - RV Nordschwarzwald, Postfach , Pforzheim Stadt Nagold Postfach Nagold Ihr Schreiben vom: Ihr Zeichen: Name: Mail: Telefondurchwahl: Unser Zeichen: Datum: II/61-pm Kerstin Baumann siedlung@nordschwarzwald-region.de / Bm Frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß 4(1) BauGB Allgemeine Angaben: Gemeinde Nagold-Hochdorf Fristablauf der Stellungnahme Flächennutzungsplan Bebauungsplan für das Gebiet Untere Laubenäcker Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für die Beteiligung an dem Verfahren. Mit dem Bebauungsplan sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Ansiedlung eines kleinflächigen Nahversorgers in Hochdorf geschaffen werden. Dadurch soll die Lebensmittelnahversorgung von Hochdorf und Vollmaringen gesichert werden. Wir waren bereits im Vorfeld eingebunden, dafür bedanken wir uns recht herzlich. Der Regionalverband unterstützt die Ansiedlung eines kleinflächigen Lebensmittelmarktes in Hochdorf. Wir gehen davon aus, dass die Verkaufsfläche inklusive Bäckerei und sonstigen zur Verkaufsfläche zu rechnenden Flächen unterhalb der Großflächigkeit bleibt und haben keine Einwände gegenüber der Einzelhandelsplanung vorzutragen. Am Planstandort ist in der Raumnutzungskarte des Regionalplans 2015 ein Vorbehaltsgebiet Bodenschutz festgelegt. Diese Bereiche umfassen Böden, die die Bodenfunktionen in besonderem Maße erfüllen und sollen daher auf Dauer erhalten werden. Ihre Inanspruchnahme ist auf das Unvermeidbare zu beschränken (PS 3.3.1, Regionalplan 2015). Es wurden im Vorfeld Alternativen untersucht mit dem Ergebnis, dass andere Standorte aufgrund fehlender Verfügbarkeit oder unzureichender Flächengröße nicht in Betracht kommen. Obwohl der Standort auch aufgrund seiner Randlage nicht unkritisch ist, kann dies kann nach gemeinsamer Ortsbesichtigung mit Vertretern der Stadt Nagold nachvollzogen werden. Wir gehen daher davon aus, dass der mit der Planung verbundene Eingriff in das Schutzgut Boden im Rahmen der Umweltprüfung detailliert untersucht und entsprechend ausgeglichen wird (beispielsweise durch Entsiegelung an anderer Stelle). Wir weisen darauf hin, dass derzeit ein Teilregionalplan Landwirtschaft vorbereitet wird. Darin ist der Bereich als Vorbehaltsgebiet für die Landwirtschaft vorgesehen. Mit freundlichen Grüßen i.a. Kerstin Baumann Nachrichtlich: Regierungspräsidium Karlsruhe, Raumordnung Landratsamt Calw Verbandsvorsitzender: Bürgermeister Heinz Hornberger - Verbandsdirektor: Dipl.-Ing. Dirk Büscher Pforzheim, Habermehlstr Tel: 07231/ , Fax: , planung@nordschwarzwald-region.de, Internet: Spaka Pforzheim (BLZ ) Konto

5 R E G I O N A L V E R B A N D N O R D S C H W A R Z W A L D Körperschaft des öffentlichen Rechts - Der Verbandsdirektor - RV Nordschwarzwald, Postfach , Pforzheim Verbandsbauamt Dornstetten Hauptstraße Dornstetten Ihr Schreiben vom: Ihr Zeichen: Name: Mail: Telefondurchwahl: Unser Zeichen: Datum: , Kerstin Baumann siedlung@nordschwarzwald-region.de / Bm Bebauungsplanverfahren Einkaufsmarkt Waldachtal, Waldachtal-Tumlingen Frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach 4 (1) BauGB Sehr geehrte Frau Finkbeiner, gerne nehmen wir zur geplanten Ansiedlung eines EDEKA-Marktes in Lützenhardt Stellung. Im Bereich des ZOB Lützenhardt ist die Ausweisung eines Sondergebietes großflächiger Lebensmitteleinzelhandel geplant, um die Ansiedlung eines EDEKA-Marktes mit einer Gesamtverkaufsfläche von m² zu ermöglichen. Zur Begutachtung der Einzelhandelssituation in Waldachtal und des geplanten Vorhabens wurde ein Einzelhandelskonzept durch die GMA erstellt. Grundsätzlich ist es Ziel der Regionalplanung, dass für die Bevölkerung auch in Kleinzentren und nicht zentralen Orten der Region eine gute Versorgung vor allem mit Lebensmitteln sichergestellt werden kann. Daher werden alle Maßnahmen, die der Sicherung der Grundversorgung dienen, unterstützt. Der Regionalplan 2015 (PS 2.9.2, Z (1), Regionalplan 2015) sieht demzufolge für Kleinzentren wie Waldachtal vor, dass zur Sicherung der Grundversorgung die Errichtung von großflächigen Einzelhandelsbetrieben auch in Kleinzentren möglich ist. Mit einer Verkaufsflächenausstattung von 290 m² je Einwohner im Bereich Lebensmittel rangiert Waldachtal laut GMA-Gutachten auf einem leicht unterdurchschnittlichen Niveau im Vergleich zu anderen Gemeinden ähnlicher Größenordnung in B.-W..Dies liegt u.a. auch in dem Wegfall des Edeka-Marktes in Tumlingen und der Schließung zweier Schlecker-Märkte (insg. 600 m² VKF) begründet. Die Neuansiedlung eines EDEKA-Marktes dient daher auch aus regionalplanerischer Sicht der Sicherung der Grundversorgung in Waldachtal und wird unterstützt. Zur raumordnerischen Bewertung sind darüber hinaus die einschlägigen Ge- und Verbote (Integrationsgebot, Kongruenzge- Verbandsvorsitzender: Bürgermeister Heinz Hornberger - Verbandsdirektor: Dipl.-Ing. Dirk Büscher Pforzheim, Habermehlstr Tel: 07231/ , Fax: , planung@nordschwarzwald-region.de, Internet: Spaka Pforzheim (BLZ ) Konto

6 bot und Beeinträchtigungsverbot) heranzuziehen. Ebenso ist zu prüfen, ob eine Agglomeration vorliegt und ob sich daraus negative Auswirkungen ergeben können. Gemäß uns vorliegendem Einzelhandelskonzept für die Gemeinde Waldachtal (Stand Dezember 2012) können die einschlägigen Ge- und Verbote bei einer Gesamtverkaufsfläche von m² eingehalten werden. Allerdings geht das Gutachten davon aus, dass am benachbarten Standort Treff 3000 die nah- und zentrenrelevanten Sortimente ausgeschlossen werden. Bei gleichzeitigem Erhalt des Standortes Treff 3000 (ca. 600 m² VKF) wird mit deutlichen Auswirkungen auf die verbrauchernahe Versorgung der Bevölkerung insbesondere in Salzstetten gerechnet (S. 36 des Gutachtens). Deswegen empfehlen wir, am Standort Treff 3000 nah- und zentrenrelevante Sortimente auszuschließen. Soweit Nachnutzungen im Bereich Einzelhandel für den Treff 3000 angedacht sind, wären die Auswirkungen im Zusammenhang mit dem EDEKA-Markt gesondert zu untersuchen. Anmerkung zur Sortimentsliste im Gutachten: Hinsichtlich der Sortimentsliste auf S. 25 des Gutachtens wollen wir auf Folgendes hinweisen: - Computer, Telefone und Zubehör sind als nicht zentrenrelevant eingestuft. Diese Sortimente müssen jedoch zu den zentrenrelevanten Sortimenten gruppiert werden. - Tiernahrung, zoologischer Bedarf und Leuchten bedürfen weiterer Begründung im Einzelhandelskonzept, warum diese Sortimente als nicht-zentrenrelevant in Waldachtal eingestuft werden. Bebauungsplan (Festsetzungen und Begründung): Im Bebauungsplanentwurf wird ein Lebensmittelmarkt mit einer Verkaufsfläche von m² festgesetzt. Dies entspricht den Empfehlungen des Gutachtens. In der Begründung sollte unter dem Punkt 2.2 Großflächiger Einzelhandel / Einzelhandelsgutachten insbesondere auf die Verträglichkeit des geplanten Marktes eingegangen werden und die zentralen Ergebnisse zu Kongruenzgebot, Beeinträchtigungsverbot, Integrationsgebot sowie zur Thematik Agglomeration dargestellt werden. Für Fragen oder Gespräche stehen wir gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Kerstin Baumann Nachrichtlich: Waldachtal LRA Freudenstadt Regierungspräsidium Karlsruhe, Raumordnung Verbandsvorsitzender: Bürgermeister Heinz Hornberger - Verbandsdirektor: Dipl.-Ing. Dirk Büscher Pforzheim, Habermehlstr Tel: 07231/ , Fax: , planung@nordschwarzwald-region.de, Internet: Spaka Pforzheim (BLZ ) Konto

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