Offenlegungsbericht. der Sparkasse Rhein-Haardt

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1 der Offenlegung gemäß CRR zum Seite: 1 von 41

2 Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeine Informationen Einleitung und allgemeine Hinweise Anwendungsbereich (Art. 431, 436 und 13 CRR, 26a KWG) Einschränkungen der Offenlegungspflicht (Art. 432 CRR) Medium der Offenlegung (Art. 434 CRR) Häufigkeit der Offenlegung (Art. 433 CRR) 5 2 Risikomanagement (Art. 435 CRR) Angaben zum Risikomanagement und zum Risikoprofil (Art. 435 (1) CRR) Angaben zur Unternehmensführung (Art. 435 (2) CRR) 6 3 Eigenmittel (Art. 437 CRR) Eigenkapitalüberleitungsrechnung Hauptmerkmale sowie vollständige Bedingungen der begebenen Kapital-instrumente Art und Beträge der Eigenmittelelemente 11 4 Eigenmittelanforderungen (Art. 438 CRR) 20 5 Kapitalpuffer (Art. 440 CRR) 21 6 Kreditrisikoanpassungen (Art. 442 CRR) Angaben zur Struktur des Kreditportfolios Angaben zu überfälligen sowie notleidenden Positionen und zur Risikovorsorge 24 7 Inanspruchnahme von ECAI und ECA (Art. 444 CRR) 28 8 Beteiligungen im Anlagebuch (Art. 447 CRR) 30 9 Kreditrisikominderungstechniken (Art. 453 CRR) Marktrisiko (Art. 445 CRR) Zinsrisiko im Anlagebuch (Art. 448 CRR) Gegenparteiausfallrisiko (Art. 439 CRR) Operationelles Risiko (Art. 446 CRR) Belastete und unbelastete Vermögenswerte (Art. 443 CRR) Vergütungspolitik (Art. 450 CRR) Verschuldung (Art. 451 CRR) 39 Seite: 2 von 41

3 Abkürzungsverzeichnis a. F. Alte Fassung BaFin CRR GuV HGB Instituts- VergV Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Capital Requirements Regulation (Verordnung an die Kapitalanforderungen) Gewinn- und Verlustrechnung Handelsgesetzbuch Instituts-Vergütungsverordnung keine Angabe (ohne Relevanz) KSA KWG MaRisk OGA SolvV Kreditrisiko-Standardansatz Gesetz über das Kreditwesen (Kreditwesengesetz) Mindestanforderungen an das Risikomanagement der Kreditinstitute Organismen für gemeinsame Anlagen Solvabilitätsverordnung Seite: 3 von 41

4 1 Allgemeine Informationen 1.1 Einleitung und allgemeine Hinweise Seit der Überarbeitung der aufsichtsrechtlichen Regelungen zur angemessenen Eigenkapitalausstattung international tätiger Banken durch den Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht im Jahr 2004 besteht das Grundkonzept aus drei sich ergänzenden Säulen. Die dritte Säule ergänzt die quantitativen Vorgaben der ersten Säule (insbesondere Mindestkapitalanforderungen) und das interne Risikomanagement sowie Überprüfungsverfahren der Bankenaufsicht (zweite Säule). Mit der dritten Säule verfolgt die Aufsicht das Ziel, die Marktdisziplin zu erhöhen, indem Marktteilnehmern umfassende Informationen zum Risikoprofil eines Instituts zugänglich gemacht werden. In Deutschland wurden die erweiterten Offenlegungsanforderungen der dritten Säule zum 1. Januar 2007 mit dem neuen 26a KWG und der Einführung der Solvabilitätsverordnung (SolvV) in nationales Recht umgesetzt. Seit dem 1. Januar 2014 gelten in der gesamten Europäischen Union die Offenlegungsanforderungen der Capital Requirements Regulation (CRR), die die bisherigen SolvV-Vorgaben ablösen. Die bislang in 7 InstitutsVergV a. F. geregelte Offenlegung von Informationen zur Vergütungspolitik findet sich nun ebenfalls in der CRR wieder. Die im Bericht enthaltenen quantitativen Angaben entsprechen grundsätzlich dem Stand des Meldestichtags zum Ultimo Dezember des Berichtsjahres. Davon abweichend erfolgen die Angaben zu Kreditrisikoanpassungen auf Basis des festgestellten Jahresabschlusses. 1.2 Anwendungsbereich (Art. 431, 436 und 13 CRR, 26a KWG) Die nachfolgenden Ausführungen enthalten die Angaben zum Anwendungsbereich der Offenlegung gemäß Artikel 431, 436 und 13 CRR sowie 26a (1) Satz 1 KWG. Die Offenlegung der erfolgt auf Einzelinstitutsebene. Handelsrechtliche Konsolidierungspflichten bestanden bei der nicht. Die Sparkasse hält 100 % des Stammkapitals an der Strukturentwicklungsgesellschaft für den Landkreis Bad Dürkheim m.b.h. Die Sparkasse und die Gesellschaft sind verbundene Unternehmen im Sinne von 271 Abs. 2 HGB; sie bilden einen Konzern. Auf die Aufstellung eines Konzernabschlusses nach 340 i Abs. 1 HGB hat die Sparkasse wegen der untergeordneten Bedeutung der Gesellschaft für die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage verzichtet. 1.3 Einschränkungen der Offenlegungspflicht (Art. 432 CRR) Die macht von den Ausnahmeregelungen gemäß Artikel 432 CRR Gebrauch, bestimmte nicht wesentliche und vertrauliche Informationen bzw. Geschäftsgeheimnisse von der Offenlegung auszunehmen. Eine Erläuterung zur Nicht-Offenlegung von nicht wesentlichen oder vertraulichen Informationen bzw. Geschäftsgeheimnissen wird im Folgenden entsprechend dokumentiert. Folgende Ausnahmen wurden angewendet: Quantitative Offenlegungsinhalte, wie z. B. Risikopositionen, die weniger als 5 % der Gesamtposition ausmachen, sind ggf. als "sonstige Posten" ausgewiesen. Bei Positionen unterhalb der 5 %- Grenze ist eine weitere Aufschlüsselung unter Materialitätsgesichtspunkten nicht erforderlich. Seite: 4 von 41

5 Kundenbezogene Informationen, die Rückschlüsse auf Kunden zulassen könnten, wurden nicht offengelegt. Begründung: Es werden vertragliche, datenschutzrechtlich relevante Inhalte geschützt. Davon unabhängig besitzen folgende Offenlegungsanforderungen der CRR aktuell keine Relevanz für die : Art. 438 Buchstabe b) CRR (Keine Offenlegung von Kapitalaufschlägen gemäß Artikel 104 (1) Buchstabe a) CRD von der Aufsicht gefordert). Art. 441 CRR (Die ist kein global systemrelevantes Institut). Art. 449 CRR (Verbriefungspositionen sind nicht vorhanden). Art. 452 (Für die Ermittlung der Kreditrisiken wird nicht der IRB-Ansatz, sondern der KSA zugrunde gelegt). Art. 454 (Die verwendet keinen fortgeschrittenen Messansatz für operationelle Risiken). Art. 455 (Die verwendet kein internes Modell für das Marktrisiko). 1.4 Medium der Offenlegung (Art. 434 CRR) Die offen zu legenden Informationen gemäß Artikel 434 CRR werden auf der Homepage der Sparkasse Rhein-Haardt veröffentlicht. Der bleibt bis zur Veröffentlichung des folgenden es auf der Homepage der jederzeit zugänglich. Der elektronische Zugang zum ist ohne namentliche Registrierung möglich. Ein Teil der gemäß CRR offenzulegenden Informationen findet sich im Lagebericht der Sparkasse Rhein-Haardt. In diesen Fällen enthält der gemäß Artikel 434 (1) Satz 3 CRR einen Hinweis auf die Veröffentlichung der Informationen im Lagebericht. 1.5 Häufigkeit der Offenlegung (Art. 433 CRR) Gemäß Artikel 433 CRR müssen die nach Teil 8 CRR (Artikel 431 bis 455) erforderlichen Angaben mindestens einmal jährlich offen gelegt werden. Die hat gemäß Artikel 433 Satz 3 CRR sowie den Vorgaben im BaFin- Rundschreiben 05/2015 (BA) geprüft, ob die Offenlegung mehr als einmal jährlich ganz oder teilweise zu erfolgen hat. Die Prüfung der hat ergeben, dass eine jährliche Offenlegung ausreichend ist. Seite: 5 von 41

6 2 Risikomanagement (Art. 435 CRR) 2.1 Angaben zum Risikomanagement und zum Risikoprofil (Art. 435 (1) CRR) Die Anforderungen und Informationen gemäß Art. 435 (1) Buchstaben a) bis d) CRR hinsichtlich der Risikomanagementziele und -politik einschließlich der Risikomanagementverfahren und -systeme sind im Lagebericht nach 289 HGB unter Gliederungspunkt Risikobericht- offengelegt. Der Lagebericht wurde vom Vorstand genehmigt und ist auf der Homepage der sowie im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht. Erklärung des Vorstandes gemäß Art. 435 (1) Buchstaben e) und f) CRR Der Vorstand erklärt gemäß Art. 435 (1) Buchstabe e) CRR, dass die eingerichteten Risikomanagementverfahren den gängigen Standards entsprechen und dem Risikoprofil und der Risikostrategie der angemessen sind. Der vom Vorstand genehmigte Lagebericht enthält den Risikobericht. Dieser beschreibt das Risikoprofil der und enthält wichtige Kennzahlen und Angaben zum Risikomanagement. Der Risikobericht stellt die Risikoerklärung nach Art. 435 (1) Buchstabe f) CRR dar. 2.2 Angaben zur Unternehmensführung (Art. 435 (2) CRR) Informationen zu Mandaten des Leitungsorgans Anzahl der Leitungsfunktionen Anzahl der Aufsichtsfunktionen Ordentliche Mitglieder des Vorstands 0 1 Ordentliche Mitglieder des Verwaltungsrats 0 2 Tabelle: Anzahl der von Mitgliedern des Leitungsorgans bekleideten Leitungs- und Aufsichtsfunktionen zum 31. Dezember 2016 (Art. 435 (2) Buchstabe a) CRR) In den Angaben sind die Mandate aufgeführt, für deren Wahrnehmung gemäß 25c und 25d KWG Beschränkungen bestehen. Die jeweiligen Leitungs- und Aufsichtsfunktionen im eigenen Institut sind nicht mitgezählt. Auswahl- und Diversitätsstrategie für die Mitglieder des Leitungsorgans (Art. 435 (2) Buchstaben b) und c) CRR) Die Regelungen für die Auswahl der Mitglieder des Vorstands sowie des Verwaltungsrats sind im KWG und im Sparkassengesetz Rheinland-Pfalz definiert. Danach schlägt der Verwaltungsrat die Mitglieder des Vorstands und den Vorsitzenden des Vorstands in der Regel für fünf Jahre zur Bestellung vor. Die Bestellung erfolgt durch den Träger der Sparkasse. Aus wichtigem Grund kann der Träger der Sparkasse die Bestellung widerrufen. Bei der Neubesetzung des Vorstands achtet der Verwaltungsrat darauf, dass die Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen der Mitglieder des Vorstands ausgewogen sind. Darüber hinaus werden bei den Entscheidungen die Vorgaben des Landesgleichstellungsgesetzes von Rheinland-Pfalz beachtet. Eine Findungskommission und ein externes Beratungsunternehmen unterstützten den Verwaltungsrat in der Regel bei der Ermittlung von geeigneten Bewerbern für die Besetzung des Vorstandspostens. Seite: 6 von 41

7 Dabei wird insbesondere Wert auf die persönliche Zuverlässigkeit sowie die fachliche Eignung gelegt. Die fachliche Eignung setzt voraus, dass in ausreichendem Maß theoretische und praktische Kenntnisse in den betreffenden Geschäften sowie Leitungserfahrung vorhanden ist. Die Vorgaben des BaFin- Merkblatts für die Prüfung der fachlichen Eignung und Zuverlässigkeit von Geschäftsleitern werden beachtet. Die Mitglieder des Vorstands verfügen über eine langjährige Berufserfahrung sowie umfangreiche Fachkenntnisse und Fähigkeiten in der Kreditwirtschaft. Die Mitglieder des Verwaltungsrats der Sparkasse werden im Wesentlichen durch den Zweckverband als Träger der Sparkasse entsandt. Daneben werden weitere Mitglieder des Verwaltungsrats (Bedienstetenvertreter) auf der Grundlage des Sparkassengesetzes Rheinland-Pfalz durch die Arbeitnehmer gewählt und von der Trägervertretung bestätigt. Die Mitglieder des Verwaltungsrats sind ehrenamtlich tätig. Vorsitzender des Verwaltungsrats ist der Verbandsvorsteher des Zweckverbandes. Die Mitglieder des Verwaltungsrats haben Schulungen an der Sparkassenakademie Rheinland-Pfalz besucht bzw. verfügen über langjährige Berufserfahrung als Mitarbeiter der Sparkasse, so dass ausreichende Kenntnisse und Sachverstand für die Tätigkeit im Verwaltungsrat der Sparkasse vorhanden sind. Die Vorgaben des BaFin-Merkblatts zur Kontrolle der Mitglieder von Verwaltungs- und Aufsichtsorganen werden beachtet. Aufgrund dieser sparkassenrechtlichen Gegebenheiten ist die Festlegung und Umsetzung einer eigenständigen Diversitätsstrategie für den Verwaltungsrat nicht möglich. Angaben zum Risikoausschuss (Art. 435 (2) Buchstabe d) CRR) Der Verwaltungsrat hat beschlossen, keinen Risikoausschuss zu bilden. Die entsprechenden Aufgaben werden durch den gesamten Verwaltungsrat wahrgenommen. Informationsfluss an das Leitungsorgan bei Fragen des Risikos (Art. 435 (2) Buchstabe e) CRR) Die Informationen zur Risikoberichterstattung an den Vorstand sowie den Verwaltungsrat sind im Lagebericht nach 289 HGB unter Gliederungspunkt Risikobericht- offengelegt. Seite: 7 von 41

8 3 Eigenmittel (Art. 437 CRR) 3.1 Eigenkapitalüberleitungsrechnung (Angaben gemäß Art. 437 (1) Buchstabe a) CRR i. V. m. Anhang I der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1423/2013) Die in der CRR geforderte vollständige Abstimmung der aufsichtsrechtlichen Kapitalposten mit den relevanten Bilanzposten ist in der folgenden Tabelle dargestellt: Handelsbilanz zum Überleitung Eigenmittel zum Meldestichtag 9. Nachrangige Verbindlichkeiten 10. Genussrechtskapital 11. Fonds für allgemeine Bankrisiken 12. Eigenkapital Zusätzliches Kernkapital Passivposition Bilanzwert Hartes Kernkapital Ergänzungskapital Euro Euro Euro Euro Euro , ,00 1) , a) gezeichnetes , ,26 2) , ,66 Kapital b) Kapitalrücklage c) Gewinnrücklagen ca) Sicherheitsrücklage , , cb) andere Rücklagen d) Bilanzgewinn , ,86 3) Sonstige Überleitungskorrekturen Allgemeine Kreditrisikoanpassungen (Art. 62c CRR) Unternehmen der Finanzbranche (Art. 66 CRR) Immaterielle Vermögensgegenstände (Art. 36 CRR) , Übergangsvorschriften (Art. 476 bis 478, 481 CRR) , ,03 - Tabelle: Eigenkapital-Überleitungsrechnung , , ,66 1) Abzug der Zuführung (9,8 Mio. ) wegen Anrechnung als Eigenmittel nach Feststellung des Jahresabschlusses im Folgejahr (Artikel 26 (1) Buchst. f) CRR) 2) Übergangsvorschriften zur Anrechnung zusätzliches Kernkapital / Ergänzungskapital (Artikel 483 ff. CRR) 3) Der Bilanzgewinn wird erst mit Feststellung des Jahresabschlusses, unter Berücksichtigung der Ausschüttung an den Gewährträger, der Sicherheitsrücklage zugeführt und kann erst dann den Eigenmitteln zugerechnet werden. Die Daten entstammen den Bilanzpositionen des geprüften Jahresabschlusses 2016 sowie den aufsichtsrechtlichen Meldungen zu den Eigenmitteln per. Seite: 8 von 41

9 3.2 Hauptmerkmale sowie vollständige Bedingungen der begebenen Kapitalinstrumente (Angaben gemäß Art. 437 (1) Buchstaben b) und c) CRR i. V. m. Anhang II der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1423/2013) Die hat Stille Vermögenseinlagen begeben, die im Rahmen der CRR- Übergangsregelungen dem zusätzlichen Kern- und Ergänzungskapital zugerechnet werden. Die Hauptmerkmale und Vertragsbedingungen sind der folgenden Tabelle zu entnehmen. Hauptmerkmale des Kapitalinstruments stillen Vermögenseinlage 1 Emittent Sparkasse Rhein-Haardt 2 Einheitliche Kennung (z.b. CUSIP, ISIN und Bloomberg-Kennung für Privatplatzierung 3 Für das Instrument geltendes Recht Bundesrepublik Deutschland Aufsichtsrechtliche Behandlung 4 CRR-Übergangsregelungen Zusätzliches Kern- und Ergänzungskapital 5 CRR-Regelungen nach Übergangszeit Nicht anrechenbar 6 Anrechenbar auf Solo-/Konzern-/Solo- und Konzernebene Solo 7 Instrumenttyp (Typen von jedem Land zu spezifizieren) Stille Vermögenseinlagen 8 Auf aufsichtsrechtliche Eigenmittel anrechenbarer Betrag (Währung in Millionen, Stand letzter Meldestichtag) 9 Nennwert des Instruments EUR ,31 9a Ausgabepreis 100 % 9b Tilgungspreis 100 % 10 Rechnungslegungsklassifikation Passivum - fortgeführter Einstandswert 11 Ursprüngliches Ausgabedatum Unbefristet oder mit Verfallstermin Unbefristet 13 Ursprünglicher Fälligkeitstermin Keine Fälligkeit 14 Durch Emmittenten kündbar mit vorheriger Zustimmung der Aufsicht Ja 15 Wählbarer Kündigungstermin, bedingte Kündigungstermine und Tilgungsbetrag Außerordentlich, frühestens nach vier Jahren mit Frist von zwei Jahren zum Ablauf eines Kalenderjahres im Falle eines steuerlichen Ereignisses 16 Spätere Kündigungstermine, wenn anwendbar Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses des Mitarbeiters Coupons/Dividenden 0,6 Seite: 9 von 41

10 17 Feste oder variable Dividenden-/Couponzahlungen Variabel 18 Nominalcoupon und etwaiger Referenzindex Standardzins orientiert am Kapitalmarktzins für 10 jährige Renten +/- Bonus/Malus abhängig vom Ergebnis 19 Bestehen eines Dividenden-Stopps" Nein 20a Vollständig diskretionär, teilweise diskretionär oder zwingend (zeitlich) Zwingend 20b Vollständig diskretionär, teilweise diskretionär oder zwingend (in Bezug auf den Betrag) Zwingend 21 Bestehen einer Kostenanstiegsklausel oder eines anderen Tilgungsanreizes Nein 22 Nicht kumulativ oder kumulativ Nicht kumulativ 23 Wandelbar oder nicht wandelbar Nicht wandelbar 24 Wenn wandelbar: Auslöser für die Wandlung 25 Wenn wandelbar: ganz oder teilweise 26 Wenn wandelbar: Wandlungsrate 27 Wenn wandelbar: Wandlung obligatorisch oder fakultativ 28 Wenn wandelbar: Typ des Instruments, in das gewandelt wird 29 Wenn wandelbar: Emittent des Instruments, in das gewandelt wird 30 Herabschreibungsmerkmale 31 Bei Herabschreibung: Auslöser für die Herabschreibung 32 Bei Herabschreibung: ganz oder teilweise 33 Bei Herabschreibung: dauerhaft oder vorübergehend 34 Bei vorübergehender Herabschreibung: Mechanismus der Wiederzuschreibung 35 Position in der Rangfolge im Liquidationsfall (das jeweils ranghöhere Instrument nennen) 36 Unvorschriftsmäßige Merkmale der gewandelten Instrumente 37 Ggf. unvorschriftsmäßige Merkmale nennen Tabelle: Hauptmerkmale des Kapitalinstruments stille Vermögenseinlage Seite: 10 von 41

11 3.3 Art und Beträge der Eigenmittelelemente (Angaben gemäß Artikel 437 (1) Buchstaben d) und e) CRR i. V. m. Anhang VI der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1423/2013) Eine detaillierte Aufstellung der Eigenmittelelemente ist der folgenden Tabelle zu entnehmen. Euro (A) BETRAG AM TAG DER OFFENLEGUNG HARTES KERNKAPITAL (CET1): INSTRUMENTE UND RÜCKLAGEN 1 Kapitalinstrumente und das mit ihnen verbundene Agio davon: Art des Finanzinstruments 1 davon: Art des Finanzinstruments 2 davon: Art des Finanzinstruments 3 (B) VERWEIS AUF ARTIKEL IN DER VERORDNUNG (EU) Nr. 575/ (1), 27, 28, 29, Verzeichnis der EBA gemäß Artikel 26 Absatz 3 - Verzeichnis der EBA gemäß Artikel 26 Absatz 3 - Verzeichnis der EBA gemäß Artikel 26 Absatz 3 - Verzeichnis der EBA gemäß Artikel 26 Absatz 3 (C) BETRÄGE, DIE DER BEHANDLUNG VOR DER VERORD- NUNG (EU) Nr. 575/2013 UNTER- LIEGEN ODER VOR- GESCHRIEBENER RESTBETRAG GE- MÄß VERORDNUNG (EU) Nr. 575/ Einbehaltene Gewinne ,33 26 (1) (c) 3 Kumuliertes sonstiges Ergebnis (und sonstige - 26 (1) Rücklagen, zur Berücksichtigung nicht realisierter Gewinne und Verluste nach den anwendbaren Rechnungslegungsstandards) 3a Fonds für allgemeine Bankrisiken ,00 26 (1) (f) 4 Betrag der Posten im Sinne von Artikel 484 Absatz 3 zuzüglich des mit ihnen verbundenen Agios, dessen Anrechnung auf das CET1 ausläuft davon: Staatliche Kapitalzuführungen mit Bestandsschutz bis 31. Dezember (2) (2) - 5 Minderheitsbeteiligungen (zulässiger Betrag in konsolidiertem CET1) 5a Von unabhängiger Seite geprüfte Zwischengewinne, abzüglich aller vorhersehbaren Abgaben oder Dividenden 6 Hartes Kernkapital (CET1) vor regulatorischen Anpassungen Hartes Kernkapital (CET1): regulatorische Anpassungen 7 Zusätzliche Bewertungsanpassungen (negativer Betrag) 8 Immaterielle Vermögenswerte (verringert um entsprechende Steuerschulden) (negativer Betrag) 9 In der EU: leeres Feld - 84, 479, (2) , , ,54 36 (1) (b), 37, 472 (4) ,59 Seite: 11 von 41

12 10 Von der künftigen Rentabilität abhängige latente Steueransprüche, ausgenommen derjenigen, die aus temporären Differenzen resultieren (verringert um entsprechende Steuerschulden, wenn die Bedingungen von Artikel 38 Absatz 3 erfüllt sind) (negativer Betrag) 11 Rücklagen aus Gewinnen oder Verlusten aus zeitwertbilanzierten Geschäften zur Absicherung von Zahlungsströmen - 36 (1) (c), 38, 472 (5) (a) 12 Negative Beträge aus der Berechnung der erwarteten Verlustbeträge - 36 (1) (d), 40, 159, 472 (6) - 13 Anstieg des Eigenkapitals, der sich aus verbrieften Aktiva ergibt (negativer Betrag) 14 Durch Veränderungen der eigenen Bonität bedingte Gewinne oder Verluste aus zum beizulegenden Zeitwert bewerteten eigenen Verbindlichkeiten 15 Vermögenswerte aus Pensionsfonds mit Leistungszusage (negativer Betrag) 16 Direkte und indirekte Positionen eines Instituts in eigenen Instrumenten des harten Kernkapitals (negativer Betrag) 17 Positionen in Instrumenten des harten Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, die eine Überkreuzbeteiligung mit dem Institut eingegangen sind, die dem Ziel dient, dessen Eigenmittel künstlich zu erhöhen (negativer Betrag) 18 Direkte und Indirekte Positionen des Instituts In Instrumenten des harten Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut keine wesentliche Beteiligung hält (mehr als 10 % und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer Betrag) 19 Direkte, indirekte und synthetische Positionen des Instituts in Instrumenten des harten Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut eine wesentliche Beteiligung hält (mehr als 10 % und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer Betrag) 20 In der EU: leeres Feld 20a 20b Forderungsbetrag aus folgenden Posten, denen ein Risikogewicht von % zuzuordnen ist, wenn das Institut als Alternative jenen Forderungsbetrag vom Betrag der Posten des harten Kernkapitals abzieht davon: qualifizierte Beteiligungen außerhalb des Finanzsektors (negativer Betrag) - 32 (1) - 33 (b) - 36 (1) (e), 41, 472 (7) (1) (f), 42, 472 (8) (1) (g), 44, 472 (9) (1) (h), 43, 45, 46, 49 (2) (3), 79, 472 (10) - 36 (1) (i), 43, 45, 47, 48 (1) (b), 49 (1) bis (3), 79, 470, 472 (11) - 36 (1) (k) - 36 (1) (k) (i), 89 bis c davon: Verbriefungspositionen (negativer - 36 (1) (k) (ii) 243 (1) Betrag) (b) 244 (1) (b) d davon: Vorleistungen (negativer Betrag) - 36 (1) (k) (iii), 379 (3) Seite: 12 von 41

13 21 Von der künftigen Rentabilität abhängige latente Steueransprüche, die aus temporären Differenzen resultieren (über dem Schwellenwert von 10 %, verringert um entsprechende Steuerschulden, wenn die Bedingungen von Artikel 38 Absatz 3 erfüllt sind) (negativer Betrag) 22 Betrag, der über dem Schwellenwert von 15 % liegt (negativer Betrag) 36 (1) (c), 38, 48 (1) (a), 470, 472 (5) - 48 (1), 470 (2) 23 davon: direkte und indirekte Positionen des Instituts in Instrumenten des harten Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut eine wesentliche Beteiligung hält - 36 (1) (i), 48 (1) (b), 470, 472 (11) 24 In der EU: leeres Feld - 25 davon: von der künftigen Rentabilität abhängige latente Steueransprüche, die aus temporären Differenzen resultieren 25a Verluste des laufenden Geschäftsjahres (negativer Betrag) 25b Vorhersehbare steuerliche Belastung auf Posten des harten Kernkapitals (negativer Betrag) 26 Regulatorische Anpassungen des harten Kernkapitals in Bezug auf Beträge, die der Vor-CRR-Behandlung unterliegen 26a Regulatorische Anpassungen im Zusammenhang mit nicht realisierten Gewinnen und Verlusten gemäß Artikel 467 und 468 davon: Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte Verluste 1-36 (1) (C), 38, 48 (1) (a), 470, 472 (5) - 36 (1) (a), 472 (3) - 36 (1) (I) davon: Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte Verluste 2 davon: Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte Gewinne 1 davon: Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte Gewinne b Vom harten Kernkapital in Abzug zu bringender oder hinzuzurechnender Betrag In Bezug auf zusätzliche Abzugs- und Korrekturposten und gemäß der Vor-CRR-Behandlung erforderliche Abzüge davon: Betrag der von den Posten des zusätzlichen Kernkapitals in Abzug zu bringenden Posten, der das zusätzliche Kernkapital des Instituts überschreitet (negativer Betrag) 28 Regulatorische Anpassungen des harten Kernkapitals (CET1) insgesamt - 36 (1) (j) , ,59 29 Hartes Kernkapital (CET1) ,79 Zusätzliches Kernkapital (AT1): Instrumente 30 Kapitalinstrumente und das mit ihnen verbundene Agio 31 davon: gemäß anwendbaren Rechnungslegungsstandards als Eigenkapital eingestuft - 51, 52 - Seite: 13 von 41

14 32 davon: gemäß anwendbaren Rechnungslegungsstandards als Passiva eingestuft 33 Betrag der Posten im Sinne von Artikel 484 Absatz 4 zuzüglich des mit ihnen verbundenen Agios, dessen Anrechnung auf das AT1 ausläuft davon: Staatliche Kapitalzuführungen mit Bestandsschutz bis 31. Dezember Zum konsolidierten zusätzlichen Kernkapital zählende Instrumente des qualifizierten Kernkapitals (einschließlich nicht in Zelle 5 enthaltener Minderheitsbeteiligungen), die von Tochterunternehmen begeben worden sind und von Drittparteien gehalten werden 35 davon: von Tochterunternehmen begebene Instrumente, deren Anrechnung ausläuft 36 Zusätzliches Kernkapital (AT1) vor regulatorischen Anpassungen Zusätzliches Kernkapital (AT1): regulatorische Anpassungen 37 Direkte und indirekte Positionen eines Instituts in eigenen Instrumenten des zusätzlichen Kernkapitals (negativer Betrag) 38 Positionen in Instrumenten des zusätzlichen Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, die eine Überkreuzbeteiligung mit dem Institut eingegangen sind, die dem Ziel dient, dessen Eigenmittel künstlich zu erhöhen (negativer Betrag) , (3) (3) , 86, (3) , ,19-52 (1) (b), 56 (a), 57, 475 (2) - 56 (b), 58, 475 (3) Direkte und Indirekte Positionen des Instituts In Instrumenten des zusätzlichen Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut keine wesentliche Beteiligung hält (mehr als 10 % und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer Betrag) 40 Direkte und indirekte Positionen des Instituts in Instrumenten des zusätzlichen Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut eine wesentliche Beteiligung hält (mehr als 10 % und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer Betrag) 41 Regulatorische Anpassungen des zusätzlichen Kernkapitals in Bezug auf Beträge, die der Vor-CRR-Behandlung und Behandlungen während der Übergangszeit unterliegen, für die Auslaufregelungen gemäß der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 gelten (d. h. CRR- Restbeträge) 41a Vom zusätzlichen Kernkapital in Abzug zu bringende Restbeträge in Bezug auf vom harten Kernkapital in Abzug zu bringende Posten während der Übergangszeit gemäß Artikel 472 der Verordnung (EU) Nr. 575/ (c), 59, 60, 79, 475 (4) - 56 (d), 59, 79, 475 (4) , ,03 472, 472(3)(a), 472 (4), 472 (6), 472 (8) (a), 472 (9), 472 (10) (a), 472 (11) (a) 41ab davon: Immaterielle Vermögensgegenstände , Seite: 14 von 41

15 41b 41c Vom zusätzlichen Kernkapital in Abzug zu bringende Restbeträge in Bezug auf vom Ergänzungskapital in Abzug zu bringende Posten während der Übergangszeit gemäß Artikel 475 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 davon Zeile für Zeile aufzuführende Posten, z. B. Überkreuzbeteiligungen an Instrumenten des Ergänzungskapitals, direkte Positionen nicht wesentlicher Beteiligungen am Kapital anderer Unternehmen der Finanzbranche usw. Vom zusätzlichen Kernkapital in Abzug zu bringender oder hinzuzurechnender Betrag in Bezug auf zusätzliche Abzugs- und Korrekturposten und gemäß der Vor-CRR- Behandlung erforderliche Abzüge davon:... mögliche Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte Verluste davon:... mögliche Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte Gewinnes - 477, 477 (3), 477 (4) (a) , 468, davon: Betrag der von den Posten des Ergänzungskapitals in Abzug zu bringenden Posten, der das Ergänzungskapital des Instituts überschreitet (negativer Betrag) 43 Regulatorische Anpassungen des zusätzlichen Kernkapitals (AT1) insgesamt - 56 (e) ,03-44 Zusätzliches Kernkapital (AT1) ,16 45 Kernkapital (T1 = CET1 + AT1 ) ,95 Ergänzungskapital (T2): Instrumente und Rücklagen 46 Kapitalinstrumente und das mit ihnen verbundene Agio 47 Betrag der Posten im Sinne von Artikel 484 Absatz 5 zuzüglich des mit ihnen verbundenen Agios, dessen Anrechnung auf das T2 ausläuft davon: Staatliche Kapitalzuführungen mit Bestandsschutz bis 31. Dezember , , (4) , (4) - 48 Zum konsolidierten Ergänzungskapital zählende qualifizierte Eigenmittelinstrumente (einschließlich nicht in den Zellen 5 bzw. 34 enthaltener Minderheitsbeteiligungen und AT1-Instrumente), die von Tochterunternehmen begeben worden sind und von Drittparteien gehalten werden 49 davon: von Tochterunternehmen begebene Instrumente, deren Anrechnung ausläuft - 87, 88, (4) - 50 Kreditrisikoanpassungen - 62 (c) und (d) 51 Ergänzungskapital (T2) vor regulatorischen Anpassungen , ,66 Ergänzungskapital (T2): regulatorische Anpassungen 52 Direkte und indirekte Positionen eines Instituts in eigenen Instrumenten des Ergänzungskapitals und nachrangigen Darlehen (negativer Betrag) - 63 (b) (i), 66 (a), 67, 477 (2) - Seite: 15 von 41

16 53 Positionen in Instrumenten des Ergänzungskapitals und nachrangigen Darlehen von Unternehmen der Finanzbranche, die eine Überkreuzbeteiligung mit dem Institut eingegangen sind, die dem Ziel dient, dessen Eigenmittel künstlich zu erhöhen (negativer Betrag) 54 Direkte und indirekte Positionen des Instituts in Instrumenten des Ergänzungskapitals und nachrangigen Darlehen von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut keine wesentliche Beteiligung hält (mehr als 10 % und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer Betrag) 54a davon: neue Positionen, die keinen Übergangsbestimmungen unterliegen 54b davon: Positionen, die vor dem 1. Januar 2013 bestanden und Übergangsbestimmungen unterliegen 55 Direkte und indirekte Positionen des Instituts in Instrumenten des Ergänzungskapitals und nachrangigen Darlehen von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut eine wesentliche Beteiligung hält (abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer Betrag) 56 Regulatorische Anpassungen des Ergänzungskapitals in Bezug auf Beträge, die der Vor-CRR-Behandlung und Behandlungen während der Übergangszeit unterliegen, für die Auslaufregelungen gemäß der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 gelten (d. h. CRR- Restbeträge) 56a Vom Ergänzungskapital in Abzug zu bringende Restbeträge in Bezug auf vom harten Kernkapital in Abzug zu bringende Posten während der Übergangszeit gemäß Artikel 472 der Verordnung (EU) Nr. 575/ b davon Zeile für Zeile aufzuführende Posten, z. B. materielle Zwischenverluste (netto), immaterielle Vermögenswerte, Ausfälle von Rückstellungen für zu erwartende Verluste usw. Vom Ergänzungskapital in Abzug zu bringende Restbeträge in Bezug auf vom zusätzlichen Kernkapital in Abzug zu bringende Posten während der Übergangszeit gemäß Artikel 475 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 davon Zeile für Zeile aufzuführende Posten, z. B. Überkreuzbeteiligungen an Instrumenten des zusätzlichen Kernkapitals, direkte Positionen nicht wesentlicher Beteiligungen am Kapital anderer Unternehmen der Finanzbranche usw (b), 68, 477 (3) (c), 69, 70, 79, 477 (4) (d), 69, 79, 477 (4) , 472(3)(a), 472 (4), 472 (6), 472 (8) (a), 472 (9), 472 (10) (a), 472 (11) (a) , 475 (2) (a), 475 (3), 475 (4) (a) - 56c Vom Ergänzungskapital in Abzug zu bringender oder hinzuzurechnender Betrag In Bezug auf zusätzliche Abzugs- und Korrekturposten und gemäß der Vor-CRR-Behandlung erforderliche Abzüge davon:... mögliche Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte Verluste - 467, 468, Seite: 16 von 41

17 davon:... möglicher Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte Gewinne davon: Regulatorische Anpassungen des Ergänzungskapitals (T2) insgesamt Ergänzungskapital (T2) ,66 59 Eigenkapital insgesamt (TC = T1 + T2) ,61 59a Risikogewichtete Aktiva in Bezug auf Beträge, die der Vor-CRR-Behandlung und Behandlungen während der Übergangszeit unterliegen, für die Auslaufregelungen gemäß der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 gelten (d. h. CRR-Restbeträge) - davon:... nicht vom harten Kernkapital in Abzug zu bringende Posten (Verordnung (EU) Nr. 575/2013, Restbeträge) (Zeile für Zeile aufzuführende Posten, z. B. von der künftigen Rentabilität abhängige latente Steueransprüche, verringert um entsprechende Steuerschulden, indirekte Positionen in eigenen Instrumenten des harten Kernkapitals usw.) davon:... nicht von Posten des zusätzlichen Kernkapitals in Abzug zu bringende Posten (Verordnung (EU) Nr. 575/ 2013, Restbeträge) (Zeile für Zeile aufzuführende Posten, z. B. Überkreuzbeteiligungen an Instrumenten des Ergänzungskapitals, direkte Positionen nicht wesentlicher Beteiligungen am Kapital anderer Unternehmen der Finanzbranche usw.) - 472, 472 (5), 472 (8) (b), 472 (10) (b), 472 (11) (b) - 475, 475 (2) (b), 475 (2) (c), 475 (4) (b) davon:... nicht von Posten des Ergänzungskapitals in Abzug zu bringende Posten (Verordnung (EU) Nr. 575/ 2013, Restbeträge) (Zeile für Zeile aufzuführende Posten, z. B. indirekte Positionen in Instrumenten des eigenen Ergänzungskapitals, indirekte Positionen nicht wesentlicher Beteiligungen am Kapital anderer Unternehmen der Finanzbranche, indirekte Positionen wesentlicher Beteiligungen am Kapital anderer Unternehmen der Finanzbranche usw.) - 477, 477 (2) (b), 477 (2) (c), 477 (4) (b) 60 Risikogewichtete Aktiva insgesamt ,96 Eigenkapitalquoten und -puffer 61 Harte Kernkapitalquote (ausgedrückt als Prozentsatz des Gesamtforderungsbetrags) 18,31 92 (2) (a), Kernkapitalquote (ausgedrückt als Prozentsatz des Gesamtforderungsbetrags) 63 Gesamtkapitalquote (ausgedrückt als Prozentsatz des Gesamtforderungsbetrags) 18,34 92 (2) (b), ,34 92 (2) (c) Seite: 17 von 41

18 64 Institutsspezifische Anforderung an Kapitalpuffer (Mindestanforderung an die harte Kernkapitalquote nach Artikel 92 Absatz 1 Buchstabe a, zuzüglich der Anforderungen an Kapitalerhaltungspuffer und antizyklische Kapitalpuffer, Systemrisikopuffer und Puffer für systemrelevante Institute (G-SRI oder A- SRI), ausgedrückt als Prozentsatz des Gesamtforderungsbetrags) ,60 CRD 128, 129, davon: Kapitalerhaltungspuffer ,60 66 davon: antizyklischer Kapitalpuffer - 67 davon: Systemrisikopuffer - 67a davon: Puffer für global systemrelevante Institute (G-SRI) oder andere systemrelevante Institute (A-SRI) 68 Verfügbares hartes Kernkapital für die Puffer (ausgedrückt als Prozentsatz des Gesamtforderungsbetrags) 69 [in EU-Verordnung nicht relevant] 70 [in EU-Verordnung nicht relevant] 71 [in EU-Verordnung nicht relevant] Beträge unter den Schwellenwerten für Abzüge (vor Risikogewichtung) 72 Direkte und indirekte Positionen des Instituts in Kapitalinstrumenten von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut keine wesentliche Beteiligung hält (weniger als 10 % und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) 73 Direkte und indirekte Positionen des Instituts in Instrumenten des harten Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut eine wesentliche Beteiligung hält (weniger als 10 % und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) - CRD ,34 CRD ,36 36 (1) (h), 45, 46, 472 (10), 56 (c), 59, 60, 475 (4), 66 (C), 69, 70, 477 (4), - 36 (1) (i), 45, 48, 470, 472 (11 ) 74 In der EU: leeres Feld 75 Von der künftigen Rentabilität abhängige latente Steueransprüche, die aus temporären Differenzen resultieren (unter dem Schwellenwert von 10 %, verringert um entsprechende Steuerschulden, wenn die Bedingungen von Artikel 38 Absatz 3 erfüllt sind) - 36 (1) (c), 38, 48, 470, 472 (5) Anwendbare Obergrenzen für die Einbeziehung von Wertberichtigungen in das Ergänzungskapital 76 Auf das Ergänzungskapital anrechenbare - 62 Kreditrisikoanpassungen in Bezug auf Forderungen, für die der Standardansatz gilt (vor Anwendung der Obergrenze) 77 Obergrenze für die Anrechnung von Kreditrisikoanpassungen ,40 62 auf das Ergänzungskapital im Rahmen des Standardansatzes 78 Auf das Ergänzungskapital anrechenbare Kreditrisikoanpassungen in Bezug auf Forderungen, für die der auf internen Beurteilungen basierende Ansatz gilt (vor Anwendung der Obergrenze) Obergrenze für die Anrechnung von Kreditrisikoanpassungen auf das Ergänzungskapital im Rahmen des auf internen Beurteilungen basierenden Ansatzes - 62 Seite: 18 von 41

19 Eigenkapitalinstrumente, für die die Auslaufregelungen gelten (anwendbar nur vom 1. Januar 2014 bis 31. Dezember 2021) 80 Derzeitige Obergrenze für CET1-Instrumente, für die die Auslaufregelungen gelten (3), 486 (2) und (5) 81 Wegen Obergrenze aus CET1 ausgeschlossener Betrag (Betrag über Obergrenze nach Tilgungen und Fälligkeiten) 82 Derzeitige Obergrenze für AT1-Instrumente, für die die Auslaufregelungen gelten 83 Wegen Obergrenze aus AT1 ausgeschlossener Betrag (Betrag über Obergrenze nach Tilgungen und Fälligkeiten) 84 Derzeitige Obergrenze für T2-Instrumente, für die die Auslaufregelungen gelten (3), 486 (2) und (5) , (4), 486 (3) und (5) , (4), 486 (3) und (5) , (5), 486 (4) und (5) 85 Wegen Obergrenze aus T2 ausgeschlossener Betrag (Betrag über Obergrenze nach Tilgungen und Fälligkeiten) Tabelle: Art und Beträge der Eigenmittelelemente (5), 486 (4) und (5) Art. 437 (1) Buchstabe f) CRR findet keine Anwendung. Seite: 19 von 41

20 4 Eigenmittelanforderungen (Art. 438 CRR) Qualitative Angaben (Art. 438 Buchstabe a) CRR) Die Angaben zur Angemessenheit der Eigenmittel finden sich im Lagebericht nach 289 HGB wieder. Der Lagebericht wurde vom Vorstand genehmigt und ist auf der Homepage der Sparkasse Rhein- Haardt sowie im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht. Art. 438 Buchstabe b) CRR besitzt für die keine Relevanz. Quantitative Angaben (Art. 438 Buchstaben c) bis f) CRR) Kreditrisiko (Standardansatz) Betrag per (Euro) Zentralstaaten oder Zentralbanken 0 Regionale oder lokale Gebietskörperschaften ,29 Öffentliche Stellen ,32 Multilaterale Entwicklungsbanken 0 Internationale Organisationen 0 Institute ,86 Unternehmen ,86 Mengengeschäft ,22 Durch Immobilien besicherte Positionen ,01 Ausgefallene Positionen ,58 Mit besonders hohen Risiken verbundene Positionen 0 Positionen in Form von gedeckten Schuldverschreibungen ,93 Verbriefungspositionen 0 Institute und Unternehmen mit kurzfristiger Bonitätsbeurteilung 0 Investmentfonds (OGAW-Fonds) ,92 Beteiligungspositionen ,82 Sonstige Posten ,57 Marktrisiko des Handelsbuchs Standardansatz 0 Fremdwährungsrisiko Netto-Fremdwährungsposition 0 Abwicklungsrisiko Abwicklungs- / Lieferrisiko 0 CVA-Risiko aus CVA 2.229,58 Operationelle Risiken Basisindikatoransatz ,33 Eigenmittelanforderungen insgesamt ,29 Tabelle: Eigenmittelanforderungen nach Risikoarten und Risikopositionsklassen Seite: 20 von 41

21 5 Kapitalpuffer (Art. 440 CRR) Die Ermittlung des institutsindividuellen antizyklischen Kapitalpuffers erfolgt nach den aufsichtlichen Vorgaben. Die folgenden Tabellen stellen die geographische Verteilung der für die Berechnung des Kapitalpuffers wesentlichen Kreditrisikopositionen sowie die Ermittlung des institutsindividuellen antizyklischen Kapitalpuffers zum dar. Mio. EUR Allgemeine Kreditrisikopositionen Risikopositionswert (SA) Risikopositionswert (IRB) Risikoposition im Handelsbuch Summe der Kauf- und Verkaufsposition im Handelsbuch Wert der Risikoposition im Handelsbuch (interne Modelle) Verbriefungsrisikoposition Risikopositionswert (SA) Risikopositionswert (IRB) Eigenmittelanforderungen Davon: Allgemeine Kreditrisikopositionen Davon: Risikopositionen im Handelsbuch Davon: Verbriefungsrisikopositionen Summe Gewichtungen der Eigenmittelanforderungen Quote des antizyklischen Kapitalpuffers Deutschland 2.571, , ,1 100,0 0,0% Sonstige Summe 2.571, , ,1 100,0 0,0% Tabelle: Geografische Verteilung der für die Berechnung des antizyklischen Kapitalpuffers wesentlichen Kreditrisikopositionen Mio. EUR Gesamt-Risikopositionsbetrag 1.752,6 Institutsspezifische Quote des antizyklischen Kapitalpuffers 0,0% Anforderung an den institutsspezifischen antizyklischen Kapitalpuffer - Tabelle: Höhe des institutsspezifischen antizyklischen Kapitalpuffers Seite: 21 von 41

22 6 Kreditrisikoanpassungen (Art. 442 CRR) 6.1 Angaben zur Struktur des Kreditportfolios (Angaben gemäß Art. 442 Buchstaben c) bis f) CRR) Gesamtbetrag der Risikopositionen Die Ermittlung des Gesamtbetrags der Risikopositionen erfolgt nach aufsichtlichen Vorgaben. Die bilanziellen und außerbilanziellen Geschäfte werden jeweils mit ihren Buchwerten (nach Abzug der Risikovorsorge und vor Kreditrisikominderung) gemäß Artikel 111 CRR ausgewiesen, die derivativen Instrumente mit ihren Kreditäquivalenzbeträgen. Der Gesamtbetrag der Risikopositionen (ohne Risikopositionen an Beteiligungen) zum Meldestichtag in Höhe von 4.769,6 Mio. Euro setzt sich aus den Risikopositionsklassen gemäß Artikel 112 CRR zusammen. Die nachfolgende Übersicht enthält den Gesamtbetrag der Risikopositionen aufgeschlüsselt nach den für den KSA vorgegebenen Risikopositionsklassen. Die Aufschlüsselung des Gesamtbetrags der Risikopositionen ist in Jahresdurchschnittswerten angegeben. Mio. EUR Jahresdurchschnittsbetrag der Risikopositionen Zentralstaaten oder Zentralbanken 73,8 Regionale oder lokale Gebietskörperschaften 581,8 Öffentliche Stellen 111,8 Multilaterale Entwicklungsbanken 12,6 Internationale Organisationen 14,0 Institute 890,7 Unternehmen 633,6 Mengengeschäft 1.098,0 Durch Immobilien besicherte Positionen 987,0 Ausgefallene Positionen 35,0 Positionen in Form von gedeckten Schuldverschreibungen 100,4 Investmentfonds (OGAW-Fonds) 16,7 Sonstige Posten 37,9 Gesamt 4.593,3 Tabelle: Gesamtbetrag der Risikopositionen nach Risikopositionsklassen Seite: 22 von 41

23 Geografische Verteilung der Risikopositionen Die Sparkasse ist ein regional tätiges Unternehmen. Da der weit überwiegende Anteil der Risikopositionen (98,95 %) auf Deutschland entfällt, wurde unter Wesentlichkeitsgesichtspunkten auf eine geografische Aufgliederung (gemäß Art. 442 Buchstabe d) CRR) verzichtet. Aufschlüsselung der Risikopositionen nach Hauptbranchen Die Sparkasse ordnet jedem Kunden eine Branche nach der Systematik der Wirtschaftszweige zu. Diese Branchen werden gruppiert und zu Hauptbranchen zusammengefasst offengelegt (Art. 442 Buchstabe e) CRR). in Mio Risikopositionen nach Branchen Zentralstaaten oder Zentralbanken Regionale oder lokale Gebietskörperschaften Banken Offene Investmentvermögen (inklusive Geldmarktfonds) Öffentliche Haushalte Privatpersonen Unternehmen und wirtschaftlich selbstständige Privatpersonen, davon: Land- und Forstwirtschaft, Fischerei und Aquakultur Energie- und Wasserversorgung, Entsorgung, Bergbau etc. Verarbeitendes Gewerbe Baugewerbe Handel, Instandhaltung, Reparatur von KFZ Verkehr und Lagerei, Nachrichtenübermittlung Finanz- und Versicherungsdienstleitungen Grundstücks- und Wohnungswesen Sonstiges Dienstleitungsgewerbe 188,8 0,0 10,9 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 582,7 0,0 0,4 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,9 0,0 Organisation ohne Erwerbszweck Unbekannte kusy_bundesbank = sonstige öffentliche Stellen 72,1 0,0 0,0 0,0 0,1 0,3 0,0 0,0 0,0 0,0 29,1 0,0 4,8 0,0 0,0 Multilaterale 5,1 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 Entwicklungsbanken Internationale 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 14,0 0,0 0,0 0,0 0,0 Organisationen Institute 915,7 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 Unternehmen 0,0 0,0 0,0 36,8 1,5 161,8 52,8 24,4 58,4 7,8 9,2 174,0 105,5 16,4 6,6 Davon: KMU 0,0 0,0 0,0 0,0 1,5 135,7 35,2 24,4 47,0 4,8 7,2 173,1 74,2 10,1 8,0 Mengengeschäft 0,0 0,0 0,0 709,8 22,0 6,1 54,3 51,0 74,2 11,6 8,2 42,7 129,1 5,2 3,4 Davon: KMU 0,0 0,0 0,0 0,0 22,0 6,1 54,3 51,0 74,2 11,6 8,2 42,7 129,1 5,2 3,3 Durch Immobilien 0,0 0,0 0,0 770,4 8,2 1,0 13,4 30,1 25,5 6,3 6,5 43,4 69,8 0,6 2,3 besicherte Positionen Davon: KMU 0,0 0,0 0,0 0,0 8,2 1,0 13,4 30,1 25,3 6,3 6,5 43,4 69,8 0,6 2,3 Ausgefallene 0,0 0,0 0,0 8,8 0,2 0,0 7,4 1,5 6,3 0,7 0,3 5,4 5,0 0,0 0,2 Positionen Mit besonders hohen 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 Risiken verbundene Positionen Gedeckte 97,9 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 Schuldverschreibunge n Institute und 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 Unternehmen mit kurzfristiger Bonitätsbeurteilung OGA (Investmentfonds) 0,0 21,1 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 Sonstige Posten 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 40,0 Gesamt 1.279,6 21,1 593, ,8 32,5 169,1 127,9 107,0 164,4 26,3 67,2 265,5 314,3 23,1 52,3 Seite: 23 von 41

24 Aufschlüsselung der Risikopositionen nach Restlaufzeiten Bei den Restlaufzeiten (Offenlegung gemäß Art. 442 Buchstabe f) CRR) handelt es sich um vertragliche Restlaufzeiten. Angegeben sind die Beträge der Risikopositionen nach Risikovorsorge. Mio. EUR Täglich fällig Ab einem Tag und kürzer als ein Jahr 1 Jahr bis 5 Jahre > 5 Jahre Un- befristet Zentralstaaten oder Zentralbanken 188,8 0,0 10,8 0,0 0,0 Regionale oder lokale Gebietskörperschaften 302,7 61,6 104,2 115,3 0,0 Öffentliche Stellen 9,2 5,6 85,3 6,3 0,0 Multilaterale Entwicklungsbanken 0,1 0,0 5,0 0,0 0,0 Internationale Organisationen 0,0 0,0 14,0 0,0 0,0 Institute 1,7 309,7 362,4 241,9 0,0 Unternehmen 59,0 24,6 122,1 449,5 0,0 Mengengeschäft 336,3 30,0 129,2 622,0 0,0 Durch Immobilien besicherte Positionen 27,6 12,6 85,1 852,3 0,0 Ausgefallene Positionen 9,6 0,7 3,1 22,2 0,0 Mit besonders hohen Risiken verbundene Positionen 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 Gedeckte Schuldverschreibungen 0,6 24,0 55,2 18,2 0,0 Institute und Unternehmen mit kurzfristiger Bonitätsbeurteilung 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 OGA 0,0 0,0 0,0 0,0 21,1 Sonstige Posten 23,4 0,0 0,0 0,0 16,5 Gesamt 959,2 468,8 976, ,6 37,6 Tabelle: Risikopositionen nach Restlaufzeiten 6.2 Angaben zu überfälligen sowie notleidenden Positionen und zur Risikovorsorge (Angaben gemäß Art. 442 Buchstaben a) und b) sowie g) bis i) CRR) Definition überfälliger und notleidender Forderungen Seite: 24 von 41

25 Notleidende Kredite sind Forderungen, für die Maßnahmen der Risikovorsorge wie Wertberichtigungen bzw. Teilabschreibungen getroffen wurden oder für die Zinskorrekturposten bzw. Rückstellungen mit Wertberichtigungscharakter gebildet wurden. Forderungen werden im als überfällig ausgewiesen, wenn Forderungen gegenüber einem Schuldner mehr als 90 aufeinander folgende Tage in Verzug sind und sie nicht bereits als notleidend eingestuft sind. Dieser Verzug wird bei der nach Artikel 178 CRR für alle Risikopositionsklassen kreditnehmerbezogen ermittelt. Ansätze und Methoden zur Bestimmung der Risikovorsorge Die Sparkasse verfügt über Steuerungsinstrumente, um frühzeitig Adressenausfallrisiken bei Kreditengagements zu erkennen, diese zu steuern und zu bewerten sowie im Jahresabschluss durch Risikovorsorge (Einzelwertberichtigungen, Rückstellungen, Pauschalwertberichtigungen) abzuschirmen. Hinsichtlich der handelsrechtlichen Bewertung verweisen wir auf die Ausführungen im Anhang zum Jahresabschluss vom 31. Dezember 2016 (veröffentlicht auf der Homepage der Sparkasse Rhein- Haardt sowie im elektronischen Bundesanzeiger). Die Kreditengagements werden regelmäßig dahingehend überprüft, ob Risikovorsorgebedarf, d. h. Bedarf an spezifischen Kreditrisikoanpassungen, besteht. Eine außerordentliche Überprüfung erfolgt, wenn der Sparkasse Informationen vorliegen, die auf eine Verschlechterung der wirtschaftlichen Verhältnisse hinweisen. Die Höhe der im Einzelfall zu bildenden spezifischen Kreditrisikoanpassungen orientiert sich zum einen an der Wahrscheinlichkeit, mit der der Kreditnehmer seinen vertraglichen Verpflichtungen nicht mehr nachkommen kann. Basis hierfür ist die Beurteilung der wirtschaftlichen Verhältnisse und das Zahlungsverhalten des Kunden. Darüber hinaus erfolgt eine Bewertung der Sicherheiten mit ihren wahrscheinlichen Realisationswerten, um einschätzen zu können, welche Erlöse nach Eintritt von Leistungsstörungen noch zu erwarten sind. Die Angemessenheit der spezifischen Kreditrisikoanpassungen wird regelmäßig überprüft und fortgeschrieben. Eine Auflösung der spezifischen Kreditrisikoanpassungen erfolgt bei nachhaltiger Verbesserung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Kreditnehmers, d. h. wenn die Kapitaldienstfähigkeit wieder erkennbar ist, oder wenn die Kreditrückführung aus vorhandenen Sicherheiten möglich ist. Für latente Ausfallrisiken bildet die Sparkasse Pauschalwertberichtigungen. Darüber hinaus bestehen allgemeine Kreditrisikoanpassungen in Form von Vorsorgereserven für allgemeine Bankrisiken nach 340f HGB. Berechnungsweisen sowie die Prozesse zur Genehmigung der Risikovorsorge sind in den Organisationsrichtlinien der Sparkasse geregelt. Notleidende und überfällige Risikopositionen nach Branchen und nach geografischen Gebieten Die Risikovorsorge im Kreditgeschäft blieb gemäß festgestelltem Jahresabschluss 2016 im Berichtszeitraum unverändert. Die Nettoveränderung setzt sich zusammen aus Zuführungen, Auflösungen und Verbrauch. Direkt in die GuV übernommene Direktabschreibungen betrugen im Berichtszeitraum 0,4 Mio. Euro, die Eingänge auf abgeschriebene Forderungen 0,7 Mio. EUR. In den nachfolgenden Tabellen werden als Gesamtbetrag der notleidenden Forderungen bzw. der überfälligen Forderungen jeweils die Beträge vor Risikovorsorge angegeben. Seite: 25 von 41

26 Mio. EUR Gesamtbetrag notleidender Forderungen Bestand EWB Bestand PWB Bestand Rückstellungen Aufwendungen für EWB, PWB und Rückstellungen Direktabschreibungen Eingänge auf abgeschriebene Forderungen Gesamtbetrag überfälliger Forderungen Banken 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 Öffentliche Haushalte 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 Privatpersonen 6,9 4,0 0,0 1,1 0,2 4,7 Unternehmen und wirtschaftlich selbständige Privatpersonen, davon Land- und Forstwirtschaft, Fischerei und Aquakultur Energie- und Wasserversorgung, Entsorgung, Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden 32,1 15,8 1,1 3,3 0,1 6,1 1,5 0,6 0,0 0,2 0,0 0,4 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 Verarbeitendes Gewerbe 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,2 Baugewerbe 5,2 1,0 0,2-0,7 0,0 1,1 3,1 0,7 Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen 11,2 6,9 0,0 1,2 0,0 0,7 Verkehr und Lagerei, Nachrichtenübermittlung Finanz- und Versicherungsdienstleistungen Grundstücks- und Wohnungswesen Sonstiges Dienstleistungsgewerbe Organisationen ohne Erwerbszweck 0,1 0,1 0,0 0,0 0,0 0,2 4,3 2,8 0,0 0,6 0,0 2,8 8,8 3,8 0,9 2,1 0,0 0,5 1,0 0,4 0,0-0,1 0,0 0,1 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 Sonstige 0,1 0,0 0,0 0,0 0,1 0,1 Gesamt 39,2 19,8 3,1 1,1 4,1 0,4 0,7 10,8 Tabelle: Notleidende und überfällige Risikopositionen nach Branchen Seite: 26 von 41

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