Japan - der unterschätzte Markt in Asien: Rahmenbedingungen Gesellschaftsgründung bis Arbeitsrecht Ausblick Steuern und Interkulturelle Fragen
|
|
- Franziska Kurzmann
- vor 8 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Japan - der unterschätzte Markt in Asien: Rahmenbedingungen Gesellschaftsgründung bis Arbeitsrecht Ausblick Steuern und Interkulturelle Fragen Michael Andreas Mueller Rechtsanwalt / GJB Mueller Foreign Law Office Tokyo, Japan (CBBL-Partner) 1 of 15 pages 2015 Mueller Foreign Law Office, Tokyo
2 Kenndaten 2014 Bevölkerung 127,1 Mio. (Großraum Tokyo 35 Mio.) BIP insgesamt US$* Mrd. Agrikultur: 1.2% Industrie: 25.7% Services: 73.1% BIP/Einwohner US$ Wachstumsrate BIP +1,54 % Inflation 2,7 % Arbeitslosenquote 3,6 % Dt. Exporte nach Japan16,9 Mrd. EUR**(2007 Jap.Exporte nach Dt. 19,2 Mrd. EUR EUR *) nominal, IWF Daten 2014 **) Statistisches Bundesamt Wiesbaden of 15 pages 2015 Mueller Foreign Law Office, Tokyo
3 Wirtschaftsräume Tokyo Großraum Tokyo 35 Mio. Regierungssitz wirtschaftliches Zentrum Nagoya (Toyota City) 7,4 Mio. (Präfektur) Automobilindustrie Osaka Osaka-Kobe-Kyoto 19,2 Mio. Mittelständische Hersteller Fukuoka 1,5 Mio. Schwerindustrie 3 of 15 pages 2015 Mueller Foreign Law Office, Tokyo
4 Markteintritt und Konsolidierung Geringes Marktengagement Hohes Marktengagement Kundenservice vor Ort Tochter, M&A Joint Venture Deligieren Repräsentanzbüro Branch Office Abfluss von Know how Absatzmittler Haftung Lizenzierung Abhängigkeit Kontrollaufwand Rechtliche Problemfelder unterscheiden sich je nach Stufe! 4 of 15 pages 2015 Mueller Foreign Law Office, Tokyo
5 Auflösung Absatzmittlervertrag Deutsches Recht Japanisches Recht Ausgleichsanspruch Handelsvertreter (89b HGB) Umfang: bis zu einer Jahresprovision Lösung: vertraglich abdingbar (92c I HGB), wenn jap. Partner keine Niederlassung in der EU Analoge Anwendung auf Vertragshändler! Dann auf Basis Gewinn SchaE zu ermitteln. Vorsicht AGB-Gesetz: Rechtspr. Gesteht 2 Jahre Kündigungsfrist zu Rechtsprechung gesteht Vertrauenstatbestand zu, wenn Verträge mehrfach verlängert Folge: Nichtwirksamkeit der Kündigung und Schadensersatzanspruch bei Vertragsaufhebung; Höhe auf Basis entgangener Gewinn für 6 Monate bis 1 Jahr Lösung: Feste Laufzeit und danach Neuvertrag (keine wiederholte automatische Verlängerung vereinbaren) 5 of 15 pages 2015 Mueller Foreign Law Office, Tokyo
6 Anwendbares Recht? Gerichtsstand? A. Freie Wahl von Recht und Gerichtsstand Verhandlungssache Empfehlung unter Gesichtpunkt potentieler Vollstreckung: Vertraglich vorgeben, dass Zweifel auch in Japan Vertragspartner verklagbar Arbitration nicht zwingend in Japan, da ordentliche Gerichtsbarkeit vertrauenswürdig B. Was ist, wenn keine vertragliche Regelung? Anwendbares Recht: Recht des Staates in dem Partei ihre Niederlassung hat, die die charakteristische Leistung zu erbringen hat also idr der Absatzmittler und entsprechend japanisches Recht (IPR ist in diesem Punkt identisch) Gerichtsstand: Angerufenes Gericht in der Regel international zuständig, wenn örtlich zuständig C. Sonderfall: UN- Kaufrecht (CISG) Japan Beitritt 2008, in Kraft getreten 1. Aug Kaum bekannt bei jap. Vertragspartnern! 6 of 15 pages 2015 Mueller Foreign Law Office, Tokyo
7 Deutsche Ausfuhr nach Japan Top 5 Produktgruppen 2013 in Tsd. EUR Kraftwagen und Kraftwagenteile, sonstige Fahrzeuge Maschinen Datenverarbeitungsgeräte, elektr. und optische Erzeugnisse Chemische Erzeugnisse Pharmazeutische und ähnliche Erzeugnisse Quelle: Statistisches Bundesamt, Wiesbaden; Gliederung nach SITC (vorläufige Ergebnisse für 2013) 7 of 15 pages 2015 Mueller Foreign Law Office, Tokyo
8 Gründung in Japan: Rechtsformen Kabushiki Kaisha (K.K.) (Japanische Aktiengesellschaft) kein Mindestkapital (ab 1 Yen) Japanische LLC (G.K.) (Limited Liability Company) Besonderheiten: Gewinnentnahmemöglichkeit erst ab 3 Mio. Yen Grundkapital geeignet vor allem für Joint Ventures ein geschäftsführender Direktor Representative Direktor ausreichend Veröffentlichungspflichten Jahresabschluss nicht so weitgehend Board of Directors (BOD bzw. Verwaltungsrat) möglich aber nicht zwingend neu eingeführt 2006 (sehr selten in Japan) 9 Jahre Verlustvortrag Neuerung April 2015: Erfordernis Representative Direktor mit festem Wohnsitz in Japan weggefallen 8 of 15 pages 2015 Mueller Foreign Law Office, Tokyo
9 Branch Office vs. Tochter Kabushiki Kaisha (K.K.) (Japanische Aktiengesellschaft) Branch Office (im HR Eigentragene Niederlassung ausl. Gesellschaft) Haftungsabgrenzung von Muttergesellschaft Keine Haftungsabgrenzung von Muttergesellschaft (Siegel!) Steuerliche Abgrenzung einfacher Aufwand vergleichbar wie Gründung Bessere Akzeptanz bei Vertragspartnern Höherer Überzeugungsaufwand Nicht-Besteuerung Geschäfte in beiden Staaten Steuernachteile wenn hohes Grundkapital Keine Umwandlung in Kapitalgesellschaft möglich 9 of 15 pages 2015 Mueller Foreign Law Office, Tokyo
10 Gründung einer K.K. in Japan Ablauf 1. Festlegungen vor Gründung: Geschäftsgegenstand und Name Anschrift in Japan/Sitz der Gesellschaft Namen der Gesellschafter (Kapitalgesellschaften oder natürliche Personen) Verwaltungsrat (Board of Directors ja/nein) Name Direktor(en) mindestens einer Höhe des Grundkapitals und Anzahl der auszugebenden Aktien Geschäftsjahr frei wählbar 2. Satzungserstellung und notrarielle Anerkennung Tipp: Satzung bilingual zu empfehlen 3. Einzahlung des Grundkapitals 4. Erstellung des Firmensiegels und Siegelung der Gründungsdokumente Tipp: ein Rep. Dir. auch von Muttergesellschaft mit eigenem Siegel zu empfehlen 5. Gründungsantrag und Eintragung beim nach gewähltem Sitz zuständigen Rechtsamt 10 of 15 pages 2015 Mueller Foreign Law Office, Tokyo
11 Management in Japan Geschäftsführer und Arbeitsrecht Entsendung eines Geschäftsführers aus dem deutschen Management oder Einsetzung eines japanischen Geschäftsführers (Representative Director)? Wichtig: Einsetzung Representative Director kraft Satzung! Japanisches Arbeitsrecht bei jap. Representative Director nicht relevant: Geschäftsführerkonditionen beschließt HV kein Arbeitsvertrag möglich! Im Handelsregister eingetrages Geschäftsführersiegel Vorsicht bei Vertrag mit ausländischer Muttergesellschaft: Sollte unter auflösender Bedingung geschlossen werden Probleme mit Vertretungsbefugnis Keine Kollektivzeichnung Siegeleintragung und Verwahrung Lösung: Anwaltliche Vollmacht 11 of 15 pages 2015 Mueller Foreign Law Office, Tokyo
12 Arbeitsrechtlicher Gestaltungsrahmen Labour Standard Law und Probleme (1) Unbefristete praktisch unkündbar außerhalb Geschäftsverkleinerungen und Disziplinarkündigungen 6 Monate Probezeit möglich (2) Befristete Arbeitsverträge bis 3 Jahre möglich kein qualifizierte Personal schwierig zu akquirieren (3) Part time Verträge Gestaltungsoptionen außerhalb des Arbeitsrechts (1) Free Contractor Agreement Risiko Auslegung durch Gerichte als Arbeitsverhältnis (anwaltliche Gestaltung angeraten) (2) Gesellschaftsrecht Berufung von Director(s) kraft Satzung auch ohne Zeichnungsbefugnis Interessante Option: Direktorenvertrag ohne Arbeitsvertrag Über 10 Mitarbeiter: Erfordernis Employment Rules 12 of 15 pages 2015 Mueller Foreign Law Office, Tokyo
13 Körperschaftsteuer Ausblick Sonderwirtschaftszonen geplant ab April 2015 Herabsetzung von 35 % (Tokyo) auf 29 % KMU ohnehin nur ca. 25 % Mehrwertsteuer (V.A.T.) ab Frühjahr 2017 Erhöhung von 8% Auf 10% (Besonderheit Option Nichtabführung Umsatzsteuer für KMU unter 10 Mio. Yen Grundkapital bleibt) National Strategic Special Zones - geplant sechs Zonen mit Deregulierung einzelner Wirtschaftsbereiche International Business auch im Zentrum von Tokyo Bezirk Minato Freihandelsabkommen Einführung Steuernummern Einführung Okt My Number : Steuernummern für Gesellschaften und alle Bürger (auch Ausländer); verbindlich ab Schweiz-Japan bereits geschlossen 2009 EU-Japan in Verhandlung 13 of 15 pages 2015 Mueller Foreign Law Office, Tokyo
14 Interkulturelle Problemfelder Kommunikation Zusammenarbeit Zwischen den Zeilen lesen: Ja meint nicht immer Ja Teamwork: anderes Verständnis von Planung und Umsetzung Adäquate Hierarchieebenen einhalten Mangel meint nicht das gleiche - höchste Qualitätserwartungen Risiko sprachlicher Missverständnisse hoch immer Protokolle anfertigen Hierarchie und Teamwork Harmonieorientierung Eine Entschuldigung kostet nichts Japan nicht von China oder Korea aus führen 14 of 15 pages 2015 Mueller Foreign Law Office, Tokyo
15 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Fragen? Michael Andreas Mueller Rechtsanwalt / GJB Mueller Foreign Law Office Tokyo, Japan (CBBL-Partner) 15 of 15 pages 2015 Mueller Foreign Law Office, Tokyo
DIE LIMITED (LTD.) Rechtsformen von Unternehmen. Medien- und Arbeitsrecht WiSe 2015/2016 Universität Eichstätt-Ingolstadt Lisa Tünnermann
DIE LIMITED (LTD.) Rechtsformen von Unternehmen Medien- und Arbeitsrecht WiSe 2015/2016 Universität Eichstätt-Ingolstadt Lisa Tünnermann 1. Begriff der Limited (Ltd.) Limited / Limited Company by Shares
MehrGesellschaft mit beschränkter Haftung Unternehmergesellschaft (mit beschränkter Haftung)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung Unternehmergesellschaft (mit beschränkter Haftung) Sie tragen sich mit dem Gedanken, ein Unternehmen zu gründen und wollen die persönliche Haftung für etwaige Verbindlichkeiten
MehrJoint-Venture- Gründungen in Russland
Go East Generationen e.v. Chancen und Risiken die Tätigkeit deutscher kleiner und mittlerer Unternehmen in Russland Joint-Venture- Gründungen in Russland Rechtsanwältin Tanja Galander Russian Business
MehrBeherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag
Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zwischen der euromicron Aktiengesellschaft communication & control technology mit Sitz in Frankfurt am Main und der - nachfolgend "Organträgerin" - euromicron
MehrInhalt. Basiswissen Gesellschaftsrecht. I. Grundlagen 7
Inhalt Basiswissen Gesellschaftsrecht I. Grundlagen 7 II. Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) 12 1. Allgemeines / Gründung der GbR 12 2. Das Innenverhältnis bei der GbR 13 3. Die Außenbeziehungen
MehrAusgangslage. wegen Niederlassungsfreiheit (Art. 43 und 48 EGV) ist Rechtsfähigkeit anderer EU- Gesellschaften zu achten
Ausgangslage Eröffnung des Wettbewerbs zwischen den nationalen Gesellschaftsformen: Urteile des EuGH in den Rechtssachen Centros (9.3.1999) Überseering (5.11.2002) Inspire Art (30.9.2003) wegen Niederlassungsfreiheit
MehrDer ohne sachlichen Grund befristete Arbeitsvertrag
Der ohne sachlichen Grund befristete Arbeitsvertrag 1. Allgemeines Die Befristung von Arbeitsverträgen ist im Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) geregelt. Zu unterscheiden sind Befristungen des Arbeitsverhältnisses
MehrWissen aufbauen, um Karriere zu machen WAHL DER RICHTIGEN RECHTSFORM FÜR IHR UNTERNEHMEN
Wissen aufbauen, um Karriere zu machen WAHL DER RICHTIGEN RECHTSFORM FÜR IHR UNTERNEHMEN Die richtige Wahl treffen Es gibt viele Unternehmensformen, welche dabei für Sie die richtige ist, hängt von vielen
MehrKANZLEI KRÜGER Steuerberater Rechtsanwalt DIE QUAL DER WAHL! Rechtsformen bei Unternehmensgründungen
DIE QUAL DER WAHL! Rechtsformen bei 2012 ÜBERBLICK 1. Die wichtigsten Rechtsformen 2. Grundsätze für die Entscheidung 3. Merkmale der einzelnen Rechtsformen 2012 Die wichtigsten RECHTSFORMEN für Existenzgründer
MehrDie Gesellschaftsformen
Jede Firma - auch eure Schülerfirma - muss sich an bestimmte Spielregeln halten. Dazu gehört auch, dass eine bestimmte Rechtsform für das Unternehmen gewählt wird. Für eure Schülerfirma könnt ihr zwischen
MehrV ist reicher Erbe und verwaltet das von seinem Vater geerbte Vermögen. Immobilien oder GmbH-Anteile gehören nicht hierzu.
V ist reicher Erbe und verwaltet das von seinem Vater geerbte Vermögen. Immobilien oder GmbH-Anteile gehören nicht hierzu. Zum 1.1.2007 hat V seinen volljährigen Sohn S an seinem Unternehmen als Partner
MehrDas Vertragsverhältnis zwischen Vermieter und sozialem Träger
Das Vertragsverhältnis zwischen Vermieter und sozialem Träger und die sich daraus ergebenden Konsequenzen für MieterInnen / KlientInnen Jan Prielipp, Rechtsanwalt, Berlin 10. November 2015 Das Vertragsverhältnis
MehrRechtsformvergleich 2
Rechtsformvergleich 2 Europäische Genossenschaft (SCE) Private Limited Company (Ltd.) Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt), Zweck Förderung des Bedarfs ihrer Mitglieder und/oder deren wirtschaftliche
MehrWirtschaftlichkeits- und Rechtsfragen im Planungsbüro
Wirtschaftlichkeits- und Rechtsfragen im Planungsbüro Rechtsformen und Kooperationen - Rechtliche Gestaltungsmöglichkeiten - 1/28 Der Architekt / Ingenieur als Einzelunternehmer - kein Gründungsakt erforderlich
Mehr1.4.1 Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) Folie Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
1.4 Die Kapitalgesellschaften 1.4.1 Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) Folie Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) Die GmbH wird von einer Person oder mehreren Personen gegründet.
MehrAuswirkungen und Probleme der Private Limited Companies in Deutschland
Deutscher Bundestag Drucksache 16/283 16. Wahlperiode 16. 12. 2005 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Otto Fricke, Dr. Max Stadler, Jens Ackermann, weiterer Abgeordneter
MehrEÜR contra Bilanzierung
Mandanten-Info Eine Dienstleistung Ihres steuerlichen Beraters EÜR contra Bilanzierung Erleichterungen für Kleinunternehmer durch das BilMoG? In enger Zusammenarbeit mit Inhalt 1. Einführung...1 2. Wer
MehrBeilage 1 Checkliste Wahl der Rechtsform Rechtliche Aspekte Personengesellschaften Kapitalgesellschaften
Seite 1 Checkliste Wahl der Rechtsform Rechtliche Aspekte Gesesetzliche Grundlage OR 552 ff. OR 594 ff. OR 620 ff. OR 772 ff. Zweck Wirtschaftlich oder nicht wirtschaftlich Wirtschaftlich oder nicht wirtschaftlich
MehrGLARONIA TREUHAND AG, SPIELHOF 14A, 8750 GLARUS Tel 055 645 29 70 FAX 055 645 29 89 E-Mail email@gtag.ch
GLARONIA TREUHAND, SPIELHOF 14A, 8750 GLARUS Tel 055 645 29 70 Checkliste Wahl der Rechtsform Rechtliche Aspekte Gesetzliche Grundlage Art. 552 ff. OR Art. 594 ff. OR Art. 620 ff. OR Art. 772 ff. OR Zweck
Mehrgeorgien kompakt Unternehmensgründung Juni 2010 Deutsche Wirtschaftsvereinigung Georgien
georgien kompakt Unternehmensgründung Juni 2010 Deutsche Wirtschaftsvereinigung Georgien I. Unternehmensform In Georgien agierende ausländische Unternehmen entscheiden sich in der Regel entweder für die
MehrDie richtige Rechtsform im Handwerk
Die richtige Rechtsform im Handwerk Welche Rechtsform für Ihren Betrieb die richtige ist, hängt von vielen Faktoren ab; beispielsweise von der geplanten Größe des Betriebes, von der Anzahl der am Unternehmen
MehrHEX HGR SoSe 2015 Teil 11: PersonenG - Gründung
HEX HGR SoSe 2015 Teil 11: PersonenG - Gründung Fall I: Teures Benzin Fall J: Ein Herz für Kinder Abwandlung Fall J: Ein Herz für Kinder 1 Standortbestimmung PrivatR Gesellschaften Gemeinschaft partiarische
MehrEnde von Vertragsbeziehungen
Ende von Vertragsbeziehungen Ende von Vertragsbeziehungen oder Alles hat (hoffentlich!) mal ein Ende! 170 Ende von Vertragsbeziehungen Vertragsbeziehungen enden: regulär durch vollständig erbrachten Leistungsaustausch
MehrErgebnisabführungsvertrag
Ergebnisabführungsvertrag zwischen Funkwerk AG, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Jena unter HRB 111457, und - im folgenden Organträger genannt - Funkwerk Security Communications GmbH, eingetragen
MehrDipl. Kfm. Andreas L. Huber WP StB
Dipl. Kfm. Andreas L. Huber WP StB Herzlich willkommen! Sie sind da, ein guter Anfang! Rechtsformen im Überblick, in einer halben Stunde, geht das? Wer stellt die Fragen, wer kennt die Antworten? Wichtig:
MehrZahlenwinkel: Forscherkarte 1. alleine. Zahlenwinkel: Forschertipp 1
Zahlenwinkel: Forscherkarte 1 alleine Tipp 1 Lege die Ziffern von 1 bis 9 so in den Zahlenwinkel, dass jeder Arm des Zahlenwinkels zusammengezählt das gleiche Ergebnis ergibt! Finde möglichst viele verschiedene
MehrGutachten. Betriebsstätten in Italien
Gutachten Betriebsstätten in Italien Definition Betriebsstätte Immer, wenn eine Verkaufstätigkeit über eine feste Geschäftseinrichtung oder einen abhängigen Mitarbeiter ausgeübt wird, liegt eine Betriebsstätte
MehrProjekte für reale Herausforderungen Projektarbeit: Einleitung und Gliederung. Projekte für reale Herausforderungen
Steinbeis-Hochschule Berlin Institut für Organisations-Management Handout zu den YouTube-Videos: Projekte für reale Herausforderungen Projektarbeit: Einleitung und Gliederung Prof. Dr. Andreas Aulinger
MehrWährungssituation Überblick über die Möglichkeiten für KMU im Personalbereich. Martina Wüthrich, Rechtsanwältin Muri Rechtsanwälte AG, Weinfelden
Währungssituation Überblick über die Möglichkeiten für KMU im Personalbereich Martina Wüthrich, Rechtsanwältin Muri Rechtsanwälte AG, Weinfelden 2 Überblick Mögliche Massnahmen im Personalbereich: Lohnkürzung
MehrWürfelt man dabei je genau 10 - mal eine 1, 2, 3, 4, 5 und 6, so beträgt die Anzahl. der verschiedenen Reihenfolgen, in denen man dies tun kann, 60!.
040304 Übung 9a Analysis, Abschnitt 4, Folie 8 Die Wahrscheinlichkeit, dass bei n - maliger Durchführung eines Zufallexperiments ein Ereignis A ( mit Wahrscheinlichkeit p p ( A ) ) für eine beliebige Anzahl
MehrVor- und Nachteile der einzelnen Rechtsformen
Seite 1/6 Zweck Gründer 1 Person mind. 2 Personen mind. 2 Personen 1 Person 1 Person Nur Gründungskosten gering gering gering hoch mittel Verwaltungskosten gering gering gering hoch mittel Gründung keine
MehrDer Vollstreckungsbescheid. 12 Fragen und Antworten
Der Vollstreckungsbescheid 12 Fragen und Antworten Was bewirkt der Vollstreckungsbescheid eigentlich? Anerkennung der Schuld durch eine neutrale, eine richterliche Instanz Kein späterer Widerspruch möglich
MehrBettina Schmidt, Kanzlei Schmidt & Kollegen Rechtsanwälte, Frankfurt am Main. Existenzgründung. Die Frage nach der richtigen Gesellschaftsform
Bettina Schmidt, Kanzlei Schmidt & Kollegen Rechtsanwälte, Frankfurt am Main Existenzgründung Die Frage nach der richtigen Gesellschaftsform Die Referentin seit 1996 zugelassene Rechtsanwältin 2003 Gründung
MehrUnternehmerisches Engagement in Brasilien Rechtlicher Rahmen und Fallstricke Dr. Marcus Felsner Essen, 28. Januar 2014
Unternehmerisches Engagement in Brasilien Rechtlicher Rahmen und Fallstricke Dr. Marcus Felsner Essen, 28. Januar 2014 www.export-erneuerbare.de Markteintritt Brasilien Alternativen Export nach Brasilien
MehrUmsetzung des Stellenrahmenplanes. Welche Möglichkeiten bestehen nach dem Arbeits- und Tarifrecht?
Umsetzung des Stellenrahmenplanes Welche Möglichkeiten M bestehen nach dem Arbeits- und Tarifrecht? 1 Maßnahmen der Stellenrahmenplanung, deren Umsetzung arbeitsrechtliche Maßnahmen erfordert 2. Verlagerung
MehrCopyright 1997 Kammer der Wirtschaftstreuhänder All rights reserved
Fachgutachten-PE.qxd 23.01.2007 20:43 Seite 1 Stellungnahme des Fachsenats für Handelsrecht und Revision des Instituts für Betriebswirtschaft, Steuerrecht und Organisation der Kammer der Wirtschaftstreuhänder
MehrAllgemeine Geschäftsbedingungen (mit gesetzlichen Kundeninformationen)
Allgemeine Geschäftsbedingungen (mit gesetzlichen Kundeninformationen) Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthalten zugleich gesetzliche Informationen zu Ihren Rechten nach den Vorschriften
MehrENTWURF. Neue Fassung des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages
ENTWURF Neue Fassung des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages vom 12. September 2007 unter Berücksichtigung der der Hauptversammlung der Drillisch AG vom 21. Mai 2014 zur Zustimmung vorgelegten
MehrMerkblatt Existenzgründung im Nebenerwerb
Merkblatt Existenzgründung im Nebenerwerb Von Nebenerwerb wird gesprochen, wenn eine Selbstständigkeit nicht hauptberuflich, sondern neben einer zeitlich überwiegenden Tätigkeit oder während der Arbeitslosigkeit
MehrRechtsformen bei der Existenzgründung 18. November 2008
Rechtsformen bei der Existenzgründung 18. November 2008 Vorgestellt von: Harry Nöthe Abteilungsleiter Betriebsberatung Handwerkskammer Potsdam, Tel. 0331 3703-170 Personenunternehmen Kapitalgesellschaften
MehrEU USA China: Handelsbeziehungen Export
EU USA China: Handelsbeziehungen Export In absoluten Zahlen, Anteile am jeweiligen Export in Prozent, 2010 Export 283,8 Mrd. US $ (18,0 %) 240,2 Mrd. US $ (18,8 %) 311,4 Mrd. US $ (19,7 %) Export insgesamt:
MehrGrenzüberschreitende Zeitarbeit / Travail intérimaire transfrontalier
Grenzüberschreitende Zeitarbeit / Travail intérimaire transfrontalier Deutsch-französisches Forum, 27. November 2009 Sylvia Müller-Wolff, EURES-Beraterin, Arbeitsagentur Karlsruhe 1993: Gründung EURES
MehrSp.zo.o. - die polnische GmbH die GmbH-Gründung in Polen. von Rechtsanwalt Andreas Martin - Kanzlei Stettin (seit 2005)
Sp.zo.o. - die polnische GmbH die GmbH-Gründung in Polen von Rechtsanwalt Andreas Martin - Kanzlei Stettin (seit 2005) Kanzlei Stettin (Zentrum)- Wojska Polskiego 31/3-70-473 Stettin Tel: DE 039754 52884
MehrErläuternder Bericht des Vorstands der GK Software AG zu den Angaben nach 289 Abs. 4 und 5, 315 Abs. 4 Handelsgesetzbuch (HGB)
Erläuternder Bericht des Vorstands der GK Software AG zu den Angaben nach 289 Abs. 4 und 5, 315 Abs. 4 Handelsgesetzbuch (HGB) Die nachstehenden Erläuterungen beziehen sich auf die Angaben nach 289 Abs.
MehrGemeinsamer Bericht. I. Vorbemerkung
Gemeinsamer Bericht des Vorstands der Herlitz Aktiengesellschaft und der Geschäftsführung der Mercoline GmbH gemäß 295, 293a Aktiengesetz über die Änderung des Gewinnabführungsvertrages vom 24. November
MehrAktualisierungsdienst Bundesrecht
Aktualisierungsdienst Bundesrecht 4123-1 Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) 3. Aktualisierung 2009 (1. September 2009) Das Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter
MehrJ o i n t V e n t u r e - V e r t r a g
J o i n t V e n t u r e - V e r t r a g zwischen PP, (Strasse, Ort) (nachfolgend PP genannt) und CM, (Strasse, Ort) (nachfolgend CM genannt) Vorbemerkungen A) PP ist ein Fabrikationsunternehmen auf dem
MehrDas Haftungsrisiko im Gesellschaftsrecht
Das Haftungsrisiko im Gesellschaftsrecht Die Gesellschaftsformen im Überblick Personengesellschaften Mischform Kapitalgesellschaften GbR OHG KG GmbH & Co. KG GmbH Limited UG haftungdbeschränkt I. Die Gesellschaft
MehrCheckliste - Vor- und Nachteile der einzelnen Rechtsformen
Checkliste - Vor- und Nachteile der einzelnen Rechtsformen Zweck Gründer 1 Person Mindestens 2 Personen Mindestens 2 Personen 1 Person 1 Person Gründungskosten Gering Gering Gering Mittel Mittel Verwaltungskosten
MehrErfolgreich in Großbritannien - Unternehmensgründung
Erfolgreich in Großbritannien - Unternehmensgründung Rechtsanwältin Angelika Baumgarte, M.A. Deutsch-Britische Industrie- und Handelskammer 14. Oktober 2015, Berlin Verschiedene Rechtsgebiete Nordirland
Mehr1. Die Vereinigungsfreiheit ist gesetzlich anerkannt und zwar in Kapitel 2, Artikel 2 und 20 der Verfassung von 1974.
Gemeinnützigkeit in Europa C.O.X. Schweden Vereine Rechtlicher Rahmen 1. Die Vereinigungsfreiheit ist gesetzlich anerkannt und zwar in Kapitel 2, Artikel 2 und 20 der Verfassung von 1974. 2. Definition
MehrZusammenarbeitsvertrag (Aktionärs- und Optionsvertrag)
Zusammenarbeitsvertrag (Aktionärs- und Optionsvertrag) zwischen RP, (Strasse, Ort) RP und MP, (Strasse, Ort) MP Präambel Die Parteien dieses Vertrages sind Eigentümer von je 50 % der Aktien der L AG mit
MehrVorlesung Gesellschaftsrecht
Vorlesung Gesellschaftsrecht Übung Einheit 5: Offene Handelsgesellschaft (ohg) Haftung bei Wechsel im Bestand der ohg Übersicht: Offene Handelsgesellschaft Kurzübersicht zur ohg 105 ff. HGB 2 Übersicht:
MehrDas Innenverhältnis der OHG
Folie 11 Die Rechte und Pflichten der Gesellschafter ergeben sich aus dem GesV, subsidiär aus den anwendbaren gesetzlichen Vorschriften (vgl. Folie 10). Für die Folgen von Pflichtverletzungen gelten die
MehrM&A im Streit. Compliance-Management-Systeme und Haftungsvermeidung. bei Pöllath & Partner am 08. November 2012 in München
M&A im Streit bei Pöllath & Partner am 08. November 2012 in München Compliance Management Mittelstand GmbH www.cmm-compliance.com Seite 1 Woraus ergibt sich Notwendigkeit des Handelns? Es gibt (noch) keine
MehrVertriebswege in der Türkei und ihre steuerrechtlichen Auswirkungen
Vertriebswege in der Türkei und ihre steuerrechtlichen Auswirkungen Wirtschaftstage Turkey WJM meets Turkey in Koblenz 25. Juni 2013 Referent: Deniz Türköz AGENDA 1. Investitionskriterien 2. Vertriebswege
MehrWahl der optimalen Rechtsform aus steuerlicher Sicht. Nicole Ruetz - Steuerberaterin -
Wahl der optimalen Rechtsform aus steuerlicher Sicht Nicole Ruetz - Steuerberaterin - GmbH GbR e.k. GmbH & Co KG UG OHG Grundsätzliche Unterscheidung Einzelkaufmann Personengesellschaft Kapitalgesellschaft
MehrENTWICKLUNGEN IM GESELLSCHAFTSRECHT. Founded in 1992 2014-2015
ENTWICKLUNGEN IM GESELLSCHAFTSRECHT Founded in 1992 2014-2015 GmbH Stammkapital 10.000 RUB 80.000 EUR (DBA) Enkelverbot Geschäftsführer Normaler Arbeitsvertrag Jederzeit Kündigung durch Gesellschafterbeschluss
MehrInformationsZentrum für die Wirtschaft
InformationsZentrum für die Wirtschaft Service für Leser des IZW-Beratungsbriefs Steuerärger, wenn Rechnungen des Kommanditisten fehlen I. Geschäftsführung und Haftungsvergütung in der GmbH & Co KG wann
MehrReferent Harald Scheerer Dipl. Kfm. Steuerberater
Referent Harald Scheerer Dipl. Kfm. Steuerberater Kleinunternehmer 17 UStG: - Umsatz im vorangegangenen Jahr max. 17.500,00, und im laufenden Jahr 50.000,00 voraussichtlich nicht übersteigen wird.
MehrGesellschaftsformen in Polen
Gesellschaftsformen in Polen 1. Gesellschaft des bürgerlichen Rechts Bezeichnung der Gesellschaft in polnischer Sprache: Spółka Cywilna (s.c.) Rechtsgrundlage: Zivilgesetzbuch vom 23.04.1964, Dz.U. 1964
MehrDritten übermitteln. Verlangen Hersteller oder Distributoren detailliertere Angaben über die gespeicherten Daten (um allfälligem Missbrauch vorzubeugen, zur Datenkontrolle oder für statistische Zwecke)
MehrGründung einer Personengesellschaft
Gründung einer Personengesellschaft Rechtliche Rahmenbedingungen und steuerliche Folgen der Gründung einer OG und KG Vom Handelsgesetzbuch (HBG) zum Unternehmensgesetzbuch (UGB): - Die Personengesellschaften:
MehrAusbildungsverhältnisse in der Landwirtschaft. Rechtsanwalt Alexander Wagner, Leipzig
Ausbildungsverhältnisse in der Landwirtschaft Rechtsanwalt Alexander Wagner, Leipzig Überblick Berufsausbildungsvertrag Abschluss Inhalt wichtiges Probezeit Abmahnungen Kündigung und Beendigung Abschluss
MehrVorlesung Gesellschaftsrecht Übung - Einheit 8 GmbH Einführung GmbH, die UG, Haftung im Gründungsstadium
Vorlesung Gesellschaftsrecht Übung - Einheit 8 GmbH Einführung GmbH, die UG, Haftung im Gründungsstadium Einführung: Gründungsvoraussetzungen der GmbH Die Gründung der GmbH erfolgt in zwei Schritten: 1.
Mehrdie e.m.s. cycle GmbH & Co. KG, Lingen (Ems), Amtsgericht Osnabrück, HRA 100643, im
Gegenantrag der Envio AG, Hamburg ( Aktionärin ) zu TOP 9 - Beschlussfassung über die Erhöhung des Grundkapitals der Gesellschaft durch Sacheinlagen unter Ausschluss des gesetzlichen Bezugsrechts der Aktionäre
MehrHandelsvertreterforum 2013 der Industrie- und Handelskammern mit Sitz in Arnsberg, Bochum, Dortmund, Hagen, Siegen
C D H - W e s t f a l e n - M i t t e Rund um die Vertragsbeendigung - Kündigung, Ausgleich, Wettbewerbsverbot etc Handelsvertreterforum 2013 der Industrie- und Handelskammern mit Sitz in Arnsberg, Bochum,
MehrArbeitsrecht: Neue Regelungen im Hinblick auf die Kündigung von Arbeitsverhältnissen ab dem 01.01.2012
Arbeitsrecht: Neue Regelungen im Hinblick auf die Kündigung von Arbeitsverhältnissen ab dem 01.01.2012 RAin Uta Bröckerhoff uta.broeckerhoff@kockspartners-law.be RAin Cécile Wolfs, LL.M. cecile.wolfs@kockspartners-law.be
MehrAnschlussnutzungsvertrag (Strom)
Seite 1 von 5, Anschlussnutzungsvertrag (Strom) Anschlussnutzungsvertrag (Strom) Zwischen Energiewerke Nord GmbH Latzower Straße 1 17509 Rubenow ILN/BDEW-Codenummer: 9907582000006 Umsatzsteuer ID: DE 137580664
MehrP A C H T V E R T R A G über die Internet-Domain
Zwischen im folgenden»verpächter«genannt und wird folgender im folgenden»pächter«genannt P A C H T V E R T R A G über die Internet-Domain geschlossen. 1 Pachtgegenstand Der Verpächter ist Inhaber des Internet-Domain-Namens,
MehrUnterstützung deutscher Unternehmen durch die JETRO Invest in Japan Programm
Unterstützung deutscher Unternehmen durch die JETRO Invest in Japan Programm Junya Sumi Business Advisor JETRO Düsseldorf Boarding for Japan Was ist JETRO? Verstärkte FDI Förderung Dienstleistungen der
MehrÜberprüfung der Mehrwertsteuer-Identifikationsnummern von Kunden im EU- Ausland
Überprüfung der Mehrwertsteuer-Identifikationsnummern von Kunden im EU- Ausland 1. Warum ein Unternehmer die Mehrwertsteuer-Identifikationsnummern seiner EU- Kunden überprüfen sollte a) Liefert ein deutscher
MehrVor- und Nachteile der einzelnen Rechtsformen
Seite 1 Vor- Nachteile einzelnen Rechtsformen Zweck Nur Grün 1 Person mind. 2 Personen mind. 2 Personen mind. 3 Personen mind. 2 Personen Gründungskosten gering gering gering hoch mittel Verwaltungskosten
MehrÜbersicht U7-U10 Turniere in Fußball Online
Übersicht U7-U10 Turniere in Fußball Online A.) Für Spieler, Eltern, Interessierte Für Personen, die keinen Zugang zu Fußball Online besitzen, gibt es mehrere Möglichkeiten, Spieltermine zu allen U11-U18
MehrRechtsform der Unternehmung. Rechtsform der Unternehmung
Rechtsform der Unternehmung Quelle: Frankfurter Rundschau, 2008-03-21 Rechtsform der Unternehmung Allgemein gilt: Die optimale Rechtsform gibt es nicht. Jede Form hat Vor- und Nachteile. Bevor die Rechtsform
MehrDie optimale Rechtsform für den Versicherungsmakler
Die optimale Rechtsform für den Versicherungsmakler Unter Berücksichtigung der Nachfolge- und Haftungsregelungen Hamburg, Schwintowski Geschäftsführender Direktor des EWeRK 1 Registrierung Ca. 47.000 Versicherungsmakler
MehrOffenlegung von Abschlussunterlagen. I. Größenklassen und Offenlegungspflichten
Offenlegung von Abschlussunterlagen I. Größenklassen und Offenlegungspflichten Der Umfang der offenzulegenden Abschlussunterlagen hängt von der Größenklasse eines offenlegungspflichtigen Unternehmens ab.
MehrAnwaltsgebühren und Vereinbarungen in Polen
Antwerpen, den 8. Mai 2004 Anwaltsgebühren und Vereinbarungen in Polen Kurzreferat von radca prawny Marek Kacprzak I. Beratung Grundsatz: Honorarvereinbarungen Die Honorare sind am häufigsten auf Grund
MehrEntscheidungsparameter für die Rechtsformwahl. Rechtsanwalt Dr. Fritz Westhelle Fachanwalt für Insolvenz- u. Arbeitsrecht
Entscheidungsparameter für die Rechtsformwahl Rechtsanwalt Dr. Fritz Westhelle Fachanwalt für Insolvenz- u. Arbeitsrecht 1. Haftung 2. Gewinn- bzw. Verlustbeteiligung 3. Entnahmerechte 4. Leitungsbefugnis
MehrWie Sie mit Mastern arbeiten
Wie Sie mit Mastern arbeiten Was ist ein Master? Einer der großen Vorteile von EDV besteht darin, dass Ihnen der Rechner Arbeit abnimmt. Diesen Vorteil sollten sie nutzen, wo immer es geht. In PowerPoint
MehrLetzte Aktualisierung: 13. Mai 2003. Gegenanträge
H U G O B O S S Letzte Aktualisierung: 13. Mai 2003 Gegenanträge Nachfolgend finden sie alle zu veröffentlichen Anträge von Aktionären zur Tagesordnung der HUGO BOSS Hauptversammlung sowie die Stellungnahmen
MehrGliederung des Vortrags
Gliederung des Vortrags Definition Business Angel Business Angels in Deutschland BAND wir über uns INVEST Zuschuss für Wagniskapital Sponsoren Was ist ein Business Angel? A knowledgeable private individual,
MehrWas meinen die Leute eigentlich mit: Grexit?
Was meinen die Leute eigentlich mit: Grexit? Grexit sind eigentlich 2 Wörter. 1. Griechenland 2. Exit Exit ist ein englisches Wort. Es bedeutet: Ausgang. Aber was haben diese 2 Sachen mit-einander zu tun?
MehrRatgeber: Kündigung. Qualität durch Fortbildung Fortbildungszertifikat der Bundesrechtsanwaltskammer
Qualität durch Fortbildung Fortbildungszertifikat der Bundesrechtsanwaltskammer Ratgeber: Kündigung Haben Sie eine Kündigung erhalten und wissen nicht wie Sie sich verhalten sollen? Dieser Ratgeber gibt
MehrRechtliche Aspekte der Unternehmensnachfolge
Rechtliche Aspekte der Bedeutung der Rechtsform und sonstig Hinweise bei Nachfolge / Übergang von Unternehmen 1 Einleitung erfordert eine ganzheitliche Betrachtung : Betriebswirtschaft Gesellschaftsrecht
MehrVorlesung Buchführung / Bilanzierung
Vorlesung Buchführung / Bilanzierung Unit 2.3.: Bewertung der Rechnungsabgrenzungsposten Ansatz Ausweis -Bewertung 1 1. Ansatz 250 I HGB: Als Rechnungsabgrenzungsposten sind auf der Aktivseite Ausgaben
MehrStolpersteine als Selbstständige (er)kennen und vermeiden
Selbständig und doch abhängig? Risiken und Auswirkungen prekärer Selbständigkeit auf die Erwerbsbiografie von Frauen. Kompetenzzentrum Frau und Beruf OstWestfalenLippe Selbstständig? Aber sicher! Stolpersteine
MehrAufhebung und Neuabschluss des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags. zwischen der. Daimler AG, Mercedesstraße 137, 70327 Stuttgart, und der
Aufhebung und Neuabschluss des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags zwischen der Daimler AG, Mercedesstraße 137, 70327 Stuttgart, und der Daimler Financial Services AG, Siemensstr. 7, 70469 Stuttgart
MehrPharmaindustrie in Baden-Württemberg. Strukturen und Entwicklungen
Pharmaindustrie in Baden-Württemberg Strukturen und Entwicklungen Agenda 1 Pharma in Baden-Württemberg: die Branche in Zahlen 2 Pharma: eine wichtige Säule der Spitzentechnologie 3 Forschende Pharma in
MehrPARTNER DER KMU. WEGWEISENDhSTARKh KOMPETENT
PARTNER DER KMU WEGWEISENDhSTARKh KOMPETENT T.O. ADVISCO // kleine Aktienrechtsreform Die Probleme einer KMU werden nicht primär durch die kleine Aktienrechtsreform geprägt! T.O. ADVISCO // kleine Aktienrechtsreform
MehrVor- und Nachteile der einzelnen Rechtsformen gültig ab 1. Januar 2008
Zweck nur Gründer 1 Person mind. 2 Personen mind. 2 Personen 1 Person 1 Person Gründungskosten gering gering gering CHF 2000-3000 CHF 2000-3000 Verwaltungskosten gering gering gering mittel mittel Gründung
Mehrteamsync Kurzanleitung
1 teamsync Kurzanleitung Version 4.0-19. November 2012 2 1 Einleitung Mit teamsync können Sie die Produkte teamspace und projectfacts mit Microsoft Outlook synchronisieren.laden Sie sich teamsync hier
MehrUnternehmensformen im Überblick
Unternehmensformen im Überblick Wichtige Tipps für Unternehmer und Existenzgründer Januar 2015 Industrie- und Handelskammer zu Schwerin Graf-Schack-Allee 12, 19053 Schwerin Tel.: 0385 5103 514 Fax: 0385
MehrPräsentation zu Kapitel 4
Präsentation zu Kapitel 4 Einführung in die Baunormen Aufbau der Normen Einsatz der Normen Ausschreibung mit und ohne ABB Norm SIA 118: Sinn und Zweck Norm SIA 451: Standard für den Datenaustausch Was
MehrUnterrichtsmaterialien in digitaler und in gedruckter Form. Auszug aus:
Unterrichtsmaterialien in digitaler und in gedruckter Form Auszug aus: If-clauses - conditional sentences - Nie mehr Probleme mit Satzbau im Englischen! Das komplette Material finden Sie hier: School-Scout.de
MehrRechtliche Aspekte der IT-Security.
Rechtliche Aspekte der IT-Security. Gesellschaft für Informatik, 27.05.2005 IT Security und Recht. IT-Security hat unterschiedliche juristische Aspekte: Strafrecht: Hacking, Computerbetrug, DoS, etc. Allg.
MehrPharmaindustrie in Nordrhein-Westfalen. Strukturen und Entwicklungen
Pharmaindustrie in Nordrhein-Westfalen Strukturen und Entwicklungen Agenda 1 Pharma in Nordrhein-Westfalen: die Branche in Zahlen 2 Pharma: eine wichtige Säule der Spitzentechnologie 3 Forschende Pharma
Mehr11. Pantaenius-Immobilientagung 17.11.2011 in Hamburg
11. Pantaenius-Immobilientagung 17.11.2011 in Hamburg Reaktionsmöglichkeiten und Strategien des WEG-Verwalters bei unberechtigter Abberufung/Kündigung aus wichtigem Grund Rechtsanwalt Dr. Jan-Hendrik Schmidt,
MehrDie GmbH-Reform MoMiG 8. WORKSHOP: RECHTLICHE RAHMENBEDINGUNGEN FÜR TECHNOLOGIE- UND MEDIENUNTERNEHMEN
Die GmbH-Reform MoMiG 8. WORKSHOP: RECHTLICHE RAHMENBEDINGUNGEN FÜR TECHNOLOGIE- UND MEDIENUNTERNEHMEN Stand des Gesetzgebungsverfahrens 29. Mai 2006 - Referentenentwurf 23. Mai 2007 - Regierungsentwurf
Mehr