Preisblatt für die Nutzung von Elektrizitätsversorgungsnetzen durch Sondervertragskunden mit Leistungsmessung gültig ab

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1 Stadtwerke Greven GmbH Preisblatt für die Nutzung von Elektrizitätsversorgungsnetzen durch Sondervertragskunden mit Leistungsmessung gültig ab Für die Nutzung der Elektrizitätsversorgungsnetze der Stadtwerke Greven GmbH und der vorgelagerten Netzbereiche gelten die nachstehenden Regelungen und Preise. 1. Preise für Netznutzung Preisbestandteile Netzbereich < 2500 >= 2500 Leistungspreis Arbeitspreis Leistungspreis Arbeitspreis Mittelspannung MSP 6,69 /kwa 4,11 ct/kwh 99,74 /kwa 0,39 ct/kwh Umspannung MSP/NSP 9,87 /kwa 5,51 ct/kwh 127,63 /kwa 0,80 ct/kwh Niederspannung NSP 1,96 /kwa 4,96 ct/kwh 97,71 /kwa 1,13 ct/kwh *) Die Benutzungsdauer ist der Quotient aus der gemessenen Jahresarbeit und der gemessenen Jahreshöchstleistung des Kunden. 2. Messungs- und Abrechnungsentgelte Die unter Ziffer 1 aufgeführten Entgelte verstehen sich zuzüglich der Entgelte für Messung, Messstellenbetrieb und Abrechnung. Die Entgelte für diese Dienstleistungen sind auf einem separaten Preisblatt dargestellt. 3. Konzessionsabgabe Benutzungsdauer* Benutzungsdauer* Für konzessionsabgabepflichtige Energiemengen erhöhen sich die arbeitsabhängigen Entgelte um die Konzessionsabgabe an die Kommune. Konzessionsabgabensätze: Bei Belieferung an Tarifkunden gemäß 2 Abs. 2 Nr. 1b KAV Bei Belieferung von Schwachlaststrom gemäß 2 Abs. 2 Nr. 1a KAV Bei Belieferung von Sondervertragskunden gemäß 2 Abs. 3 KAV 1,59 ct/kwh 0,61 ct/kwh 0,11 ct/kwh 4. KWK-Umlage Zusätzlich zu den o.a. Preisen wird für die Umlage aus dem Gesetz für die Erhaltung, Modernisierung und den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung (Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz) ein Entgelt nach den jeweils gültigen Sätzen erhoben ,254 ct/kwh 0,051 ct/kwh 0,025 ct/kwh Strommengen von Letztverbrauchern für die jeweils ersten kwh je Abnahmestelle Letztverbraucher, deren Jahresverbrauch an einer Abnahmestelle kwh übersteigt, die jedoch nicht zur Letztverbrauchergruppe C gehören. Letztverbraucher, die dem produzierenden Gewerbe, dem schienengebundenen Verkehr oder der Eisenbahninfrastruktur zuzuordnen sind und deren Stromkosten im vorangegangenen Kalenderjahr vier Prozent des Umsatzes überstiegen haben, zahlen für über kwh hinausgehende Strombezüge maximal 0,025 ct/kwh

2 5. Sonderkundenumlage gemäß 19 StromNEV Die 19 Abs. 2 StromNEV-Umlage wird gemäß Beschluss BK der BNetzA vom in folgender Höhe erhoben: Verbräuche bis kwh Verbräuche bis 1 Mio. kwh Verbräuche über 1 Mio. kwh Gruppe B* Gruppe C* Gruppe B* Gruppe C* Umlage A Umlage A+ Umlage A++ Umlage B' Umlage C' 0,237 ct/kwh 0,227 ct/kwh 0,227 ct/kwh 0,050 ct/kwh 0,025 ct/kwh *) Zuordnung zu Gruppen B und C gemäß Zuordnung nach KWK-G (dort weiterhin Verbrauchsschwelle kwh) Darstellung in Anlehnung des BDEW-Vorschlages 6. Offshore-Haftungsumlage gemäß 17 f EnWG Zusätzlich zu den o.a. Preisen sind die jeweils geltenden Umlagen nach 17 f EnWG zu entrichten. Die Umlage für 2015 wird ab dem von Letztverbrauchern in folgender Höhe erhoben ,051 ct/kwh 0,050 ct/kwh 0,025 ct/kwh bis kwh je Abnahmestelle über kwh und nicht Gruppe C über kwh und stromintensive Unternehmen 7. Umlage für abschaltbare Lasten nach 18 AbLaV Die Umlage für abschaltbare Lasten wird ab dem von Letztverbrauchern erhoben. Die Umlage für 2015 wird ab dem von Letztverbrauchern in folgender Höhe erhoben: Jahr Umlage ,006 ct/kwh 8. Umsatzsteuer Alle aufgeführten Preise sind Nettopreise und gelten zuzüglich der jeweils gesetzlich geltenden Umsatzsteuer.

3 Stadtwerke Greven GmbH Preisblatt für die Nutzung von Elektrizitätsversorgungsnetzen durch Kleinkunden ohne Leistungsmessung gültig ab Für die Nutzung der Elektrizitätsversorgungsnetze der Stadtwerke Greven GmbH und der vorgelagerten Netzbereiche gelten die nachstehenden Regelungen und Preise. 1. Preise für Netznutzung Preisbestandteile Netzbereich Niederspannung NSP Arbeitspreis Grundpreis Kleinkunden 4,88 ct/kwh 13,00 /Jahr Unterbrechbare Kunden 2,40 ct/kwh 2. Messungs- und Abrechnungsentgelte Die unter Ziffer 1 aufgeführten Entgelte verstehen sich zuzüglich der Entgelte für Messung, Messstellenbetrieb und Abrechnung. Die Entgelte für diese Dienstleistungen sind auf einem separaten Preisblatt dargestellt. 3. Konzessionsabgabe Für konzessionsabgabepflichtige Energiemengen erhöhen sich die arbeitsabhängigen Entgelte um die Konzessionsabgabe an die Kommune. Konzessionsabgabensätze: Bei Belieferung an Tarifkunden gemäß 2 Abs. 2 Nr. 1b KAV 1,59 ct/kwh Bei Belieferung von Schwachlaststrom gemäß 2 Abs. 2 Nr. 1a KAV 0,61 ct/kwh Bei Belieferung von Sondervertragskunden gemäß 2 Abs. 3 KAV 0,11 ct/kwh 4. KWK-Umlage Zusätzlich zu den o.a. Preisen wird für die Umlage aus dem Gesetz für die Erhaltung, Modernisierung und den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung (Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz) ein Entgelt nach den jeweils gültigen Sätzen erhoben ,254 ct/kwh 0,051 ct/kwh 0,025 ct/kwh Strommengen von Letztverbrauchern für die jeweils ersten kwh je Abnahmestelle Letztverbraucher, deren Jahresverbrauch an einer Abnahmestelle kwh übersteigt, die jedoch nicht zur Letztverbrauchergruppe C gehören. Letztverbraucher, die dem produzierenden Gewerbe, dem schienengebundenen Verkehr oder der Eisenbahninfrastruktur zuzuordnen sind und deren Stromkosten im vorangegangenen Kalenderjahr vier Prozent des Umsatzes überstiegen haben, zahlen für über kwh hinausgehende Strombezüge maximal 0,025 ct/kwh

4 5. Sonderkundenumlage gemäß 19 StromNEV Die 19 Abs. 2 StromNEV-Umlage wird gemäß Beschluss BK der BNetzA vom in folgender Höhe erhoben: Verbräuche bis kwh Verbräuche bis 1 Mio. kwh Verbräuche über 1 Mio. kwh Gruppe B* Gruppe C* Gruppe B* Gruppe C* Umlage A Umlage A+ Umlage A++ Umlage B' Umlage C' 0,237 ct/kwh 0,227 ct/kwh 0,227 ct/kwh 0,050 ct/kwh 0,025 ct/kwh *) Zuordnung zu Gruppen B und C gemäß Zuordnung nach KWK-G (dort weiterhin Verbrauchsschwelle kwh) Darstellung in Anlehnung des BDEW-Vorschlages 6. Offshore-Haftungsumlage gemäß 17 f EnWG Zusätzlich zu den o.a. Preisen sind die jeweils geltenden Umlagen nach 17 f EnWG zu entrichten. Die Umlage für 2015 wird ab dem von Letztverbrauchern in folgender Höhe erhoben ,051 ct/kwh 0,050 ct/kwh 0,025 ct/kwh bis kwh je Abnahmestelle über kwh und nicht Gruppe C über kwh und stromintensive Unternehmen 7. "Abschaltumlage" gemäß 13 Abs. 4a und 4b EnWG Die Umlage für abschaltbare Lasten wird ab dem von Letztverbrauchern erhoben. Die Umlage für 2015 wird ab dem von Letztverbrauchern in folgender Höhe erhoben: 8. Umsatzsteuer Jahr Umlage ,006 ct/kwh Alle aufgeführten Preise sind Nettopreise und gelten zuzüglich der jeweils gesetzlich geltenden Umsatzsteuer.

5 Stadtwerke Greven GmbH Preisblatt für Blindstromverbrauch Preise gültig ab Preisbestandteile 1. Blindstrom Netzbereich Mittelspannung MSP Umspannung MSP/NSP Niederspannung NSP Arbeitspreis ct/kvarh 0,92 0,92 0,92 2. Umsatzsteuer Alle aufgeführten Preise sind Nettopreise und gelten zuzüglich der jeweils gesetzlich geltenden Umsatzsteuer.

6 Preisblatt Stadtwerke Greven GmbH für die Nutzung von Stromverteilungsnetzen Preisstand: 1. Januar 2015 Entgelte für Messstellenbetrieb Zählertyp MSP_mit registrierender Leistungsmessung, Drehstrom, mit Wandler, mit TK-komponente 418,21 NSP_mit registrierender Leistungsmessung, Drehstrom, ohne Wandler, ohne TK-komponente 146,22 NSP_mit registrierender Leistungsmessung, Drehstrom, mit Wandler, mit TK-komponente 199,91 NSP_Arbeitszähler, ohne Wandler, ohne TK-komponente 8,66 Entgelte für Messung (Messdienstleistung) Zählertyp Jährliche Ablesung Monatliche Ablesung MSP_mit registrierender Leistungsmessung, Drehstrom, mit Wandler, mit TK-komponente 21,09 253,05 NSP_mit registrierender Leistungsmessung, Drehstrom, ohne Wandler, ohne TK-komponente 14,06 168,70 NSP_mit registrierender Leistungsmessung, Drehstrom, mit Wandler, mit TK-komponente 14,06 168,70 NSP_Arbeitszähler, ohne Wandler, ohne TK-komponente 1,11 13,32 Entgelte für Abrechnung Jährliche Abrechnung Monatliche Abrechnung je Zähler (mit Leistungsmessung) 13,18 158,16 je Zähler (ohne Leistungsmessung) 10,54 126,48 Mehrwertsteuer Die obengenannten Preise sind Nettopreise; die jeweils gültige gesetzliche Mehrwertsteuer (zur Zeit 19%) wird dem Gesamtbetrag hinzugerechnet.

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