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1 Eröffnungsbilanz des Leitstellen-Zweckverbands Nord zum

2 Inhaltsverzeichnis Bilanz zum Allgemeine Erläuterungen... 4 Erläuterungen zu einzelnen Bilanzpositionen... 5 Aktiva... 5 Passiva... 9 Anlagen gemäß 51 Abs. 3 GemHVO-Doppik Anlagenspiegel Forderungsspiegel Verbindlichkeitenspiegel

3 Leitstellen-Zweckverband Nord Eröffnungsbilanz Aktiva (in EUR) Passiva (in EUR) Anlagevermögen ,31 1. Eigenkapital 0, Immaterielle Vermögensgegenstände , Allgemeine Rücklage 0, Sachanlagen , Sonderrücklage 0, Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 0, Ergebnisrücklage 0, Grünflächen 0, vorgetragener Jahresfehlbetrag , Ackerland 0, Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag -40, Wald, Forsten 0, Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag , Sonstige unbebaute Grundstücke 0,00 2. Sonderposten , Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 0, für aufzulösende Zuschüsse 0, Kinder- und Jugendeinrichtungen 0, für aufzulösende Zuweisungen , Schulen 0, für Beiträge 0, Wohnbauten 0, aufzulösende Beiträge 0, Sonstige Dienst-, Geschäfts- und Betriebsgebäude 0, nicht aufzulösende Beiträge 0, Infrastrukturvermögen 0, für Gebührenausgleich 0, Grund und Boden des Infrastrukturvermögens 0, für Treuhandvermögen 0, Brücken und Tunnel 0, für Dauergrabpflege 0, Gleisanlagen mit Streckenausrüstung u. Sicherheitsanlagen 0, Sonstige Sonderposten 0, Entwässerungs- und Abwasserbeseitigungsanlagen 0,00 3. Rückstellungen , Straßennetze mit Wegen, Plätzen und Verkehrslenkungsanlagen 0, Pensionsrückstellung , Sonstige Bauten des Infrastrukturvermögens 0, Altersteilzeitrückstellung , Bauten auf fremdem Grund u. Boden 0, Rückstellung für später entstehende Kosten 0, Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler 0, Altlastenrückstellung 0, Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge , Steuerrückstellung 0, Betriebs- und Geschäftsausstattung , Verfahrensrückstellung 0, Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau , Finanzausgleichsrückstellung 0, Finanzanlagen 0, Instandhaltungsrückstellung 0, Anteile an verbundenen Unternehmen 0, Sonstige andere Rückstellungen 0, Beteiligungen 0,00 4. Verbindlichkeiten 0, Sondervermögen 0, Anleihen 0, Ausleihungen 0, Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen 0, Ausleihungen an verbundene Unternehmen Beteiligungen, Sondervermögen 0, von verbundenen Unternehmen, Beteiligungen, Sondervermögen 0, Sonstige Ausleihungen 0, vom öffentlichen Bereich 0, Wertpapiere des Anlagevermögens 0, vom privaten Kreditmarkt 0,00 2. Umlaufvermögen , Verbindlichkeiten aus Kassenkrediten 0, Vorräte 0, Verbindlichkeiten aus Vorgängen, die Kreditaufnahmen wirtschaftlich gleichkommen 0, Roh-, Hilfs-, und Betriebsstoffe 0, Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 0, unfertige Erzeugnisse und unfertige Leistungen 0, Verbindlichkeiten aus Transferleistungen 0, fertige Erzeugnisse und Waren 0, Sonstige Verbindlichkeiten 0, Geleistete Anzahlungen und sonstige Vorräte 0, Passive Rechnungsabgrenzung , Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 1.791, Öffentlich-rechtliche Forderungen aus Dienstleistungen 0, Sonstige öffentlich-rechtliche Forderungen 0, Privatrechtliche Forderungen aus Dienstleistungen 1.791, Sonstige Privatrechtliche Forderungen 0, Sonstige Vermögensgegenstände 0, Wertpapiere des Umlaufvermögens 0, Liquide Mittel , Aktive Rechnungsabgrenzung , Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag ,97 BILANZSUMME AKTIVA ,05 BILANZSUMME PASSIVA ,05 2

4 Leitstellen-Zweckverband Nord Eröffnungsbilanz Nachrichtlich: 1. Summe der übertragenen Ermächtigungen für Aufwendungen nach 23 Abs. 1 GemHVO-Doppik: 0 TEUR. 2. Summe der übertragenen Ermächtigungen für Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen nach 23 Abs. 2 GemHVO-Doppik: 0 TEUR. 3. Summe der von dem Zweckverband übernommenen Bürgschaften (Wert zum Bilanzstichtag) 0 EUR. 3

5 Allgemeine Erläuterungen Auf Grundlage des Beschlusses der Innenministerkonferenz vom 21. November 2003 zur Einführung eines doppischen Rechnungswesens und der damit verbundenen ressourcenorientierten Darstellung des Haushalts der Gemeinden wurde im August 2007 die doppische Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO-Doppik) für Gemeinden in Schleswig-Holstein eingeführt. 75 der Gemeindeordnung (GO) sieht für Kommunen in Schleswig Holstein ein Wahlrecht zwischen dem Rechnungswesen der Kameralistik und der Doppik vor. Nach 14 Gesetz über kommunale Zusammenarbeit (GkZ) gelten bei Haushalts- und Wirtschaftsführung des Zweckverbands die Vorschriften des Gemeinderechts entsprechend. Für die Art der Haushaltswirtschaft eines Zweckverbandes gilt damit, dass Zweckverbände generell nach 14 Abs. 1 GkZ i.v.m. 75 Abs. 4 GO ein Wahlrecht zwischen der Haushaltswirtschaft nach den Grundsätzen der kameralen Buchführung oder nach den Grundsätzen der doppelten Buchführung haben. Die Verbandsversammlung des Leitstellen-Zweckverbands Nord hat in ihrer Sitzung am den Beschluss gefasst, ab dem ein Rechnungswesen nach den Regelungen der GemHVO-Doppik einzuführen. Für das Jahr wurde erstmalig ein Haushaltsplan nach doppischen Grundsätzen aufgestellt. Dem Ressourcenverbrauchskonzept eines doppischen Rechnungswesens entsprechend mussten sämtliche Vermögensgegenstände und Schulden des Leitstellen-Zweckverbands Nord bewertet und in einer Eröffnungsbilanz zusammengefasst werden. Die hier vorliegende Eröffnungsbilanz zum ist den Vorgaben des 48 Abs. 1 und 2 GemHVO-Doppik entsprechend gegliedert. Der Anhang zur Eröffnungsbilanz richtet sich nach den Vorgaben des 51 GemHVO-Doppik. Auf die Übersichten nach 51 Abs. 3 Nr. 4 und 5 wurde verzichtet, da keine Beteiligungen an anderen Zweckverbänden, Sondervermögen o.ä. vorliegen und keine Haushaltsermächtigungen übertragen wurden. Ansatz, Ausweis und Bewertung der Vermögensgegenstände und Schulden erfolgten nach den Regelungen der der GemHVO-Doppik. Die Nutzungsdauer abnutzbarer Vermögensgegenstände richtet sich nach den Verwaltungsvorschriften über Abschreibungen von abnutzbaren Vermögensgegenständen des Anlagevermögens der Gemeinden vom

6 Erläuterungen zu einzelnen Bilanzpositionen Aktiva Struktur der Aktiva 31% 8% Immaterielle Vermögensgegenstände Sachanlagen 1% 12% 48% Umlaufvermögen Aktive Rechnungsabgrenzung Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 1. Anlagevermögen Das Anlagevermögen umfasst sämtliche Vermögensgegenstände, die dem Leitstellen-Zweckverband Nord dauerhaft, d.h. länger als ein Jahr zur Aufgabenerfüllung dienen. In der Eröffnungsbilanz sind keine bebauten oder unbebauten Grundstücke, kein Infrastrukturvermögen und keine Finanzanlagen auszuweisen. Das vom Leitstellen- Zweckverband Nord genutzte Gebäude ist gemäß Vertrag vom zur Miete überlassen worden. Sämtliches Infrastrukturvermögen ist ebenfalls den im Zweckverband zusammengeschlossenen Kommunen zuzuschreiben. Seit 2009 ist das Rechnungswesen des Leitstellen-Zweckverbands Nord an eine Anlagenbuchhaltung angeschlossen. Anordnungen im investiven Bereich werden automatisch in die Anlagenbuchhaltung überführt. Damit wird jede Bestandsveränderung beim abnutzbaren Anlagevermögen automatisch dokumentiert. 1.1 Immaterielle Vermögensgegenstände Unter dieser Position werden körperlich nicht fassbare Vermögensgegenstände wie Software, Lizenzen oder Konzessionen zusammengefasst. In der Eröffnungsbilanz des Leitstellen-Zweckverbands Nord sind unter dieser Position ausschließlich Software und entsprechende Lizenzen ausgewiesen. 5

7 1.2 Sachanlagen Die Sachanlagen umfassen sämtliche körperlichen Vermögensgegenstände, die dem Leitstellen-Zweckverband Nord dauerhaft zur Aufgabenerfüllung dienen. Das Sachanlagevermögen ist grundsätzlich mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um Abschreibungen nach 43 GemHVO-Doppik (lineare Abschreibung über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer) zu bewerten. Von dieser Regelung kann für die erstmalige Bewertung im Rahmen der Aufstellung der Eröffnungsbilanz abgewichen werden, wenn die tatsächlichen Anschaffungs- und Herstellungskosten nicht oder nur mit unverhältnismäßigem Aufwand ermittelt werden können. In diesem Fall können Erfahrungswerte angesetzt werden, die den Preisverhältnissen zum Anschaffungs- oder Herstellungszeitpunkt, vermindert um Abschreibungen nach 43 GemHVO-Doppik seit diesem Zeitpunkt entsprechen ( 55 (2) GemHVO-Doppik). Bei der Bewertung in der Eröffnungsbilanz wurde von dieser Regelung Gebrauch gemacht, sofern die Anschaffung des Vermögensgegenstandes länger als 7 Jahre zurücklag und keine Unterlagen vorlagen, aus denen die Anschaffungs- und Herstellungskosten ohne erheblichen Aufwand hätten abgelesen werden können Bilanzpositionen des Anlagevermögens ohne Ansatz Dem Leitstellen-Zweckverband Nord sind keine bebauten oder unbebauten Grundstücke, kein Infrastrukturvermögen und keine Kunstgegenstände zuzurechnen Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge Unter dieser Position ist im Wesentlichen die genutzte Kommunikationstechnik ausgewiesen. Der Restbuchwert der sonstigen Maschinen und technischen Anlagen zum beträgt lediglich Eigene Fahrzeuge sind nicht vorhanden Betriebs- und Geschäftsausstattung Bei den Vermögensgegenständen unter der Position Betriebs- und Geschäftsausstattung handelt es sich größtenteils um Büromöbel und -ausstattung. EDV-Geräte und Zubehör werden ebenfalls hier ausgewiesen. Vermögensgegenstände des Anlagevermögens deren Anschaffungs- oder Herstellungswert 150 ohne USt. überschreiten, aber ohne USt. nicht übersteigen werden als Sammelposten zusammengefasst und einheitlich über 5 Jahre abgeschrieben Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau Unter dieser Position sind geleistete Anzahlungen auf Sachanlagen sowie Investitionsmaßnahmen, die zum Bilanzstichtag noch nicht abgeschlossen waren, zu bilanzieren. Nach erfolgter Lieferung/Fertigstellung werden die Vermögensgegenstände dann einer entsprechenden Bilanzposition zugeordnet. Unter diese Position fällt der Ausbau der neuen Digitalfunktechnologie, der voraussichtlich im Jahr abgeschlossen wird. 6

8 1.3 Finanzanlagen Dem Leitstellen-Zweckverband Nord sind keine Finanzanlagen zuzuordnen. 2. Umlaufvermögen Unter das Umlaufvermögen fallen sämtliche Vermögensgegenstände, die nicht dazu bestimmt sind, dauernd zur Aufgabenerfüllung zu dienen und die keine Rechnungsabgrenzungsposten sind. 2.1 Vorräte Der Leitstellen-Zweckverband Nord hält keine Vorräte, die in der Bilanz auszuweisen wären. 2.2 Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Die GemHVO-Doppik sieht eine Unterteilung in - Öffentlich-rechtliche Forderungen aus Dienstleistungen - Sonstige öffentlich-rechtliche Forderungen - Privatrechtliche Forderungen aus Dienstleistungen - Sonstige privatrechtliche Forderungen vor. In der Eröffnungsbilanz sind lediglich privatrechtliche Forderungen aus Dienstleistungen auszuweisen. Da es sich regelmäßig um Forderungen gegenüber öffentlichen Einrichtungen handelt und die Höhe der Forderungen im Verhältnis zur Bilanzsumme von untergeordneter Bedeutung ist, wurde auf die Vornahme einer Wertberichtigung von Forderungen verzichtet. 2.3 Wertpapiere des Umlaufvermögens Im Umlaufvermögen des Leitstellen-Zweckverbands Nord sind keine Wertpapiere auszuweisen. 2.4 Liquide Mittel Unter diesem Posten werden alle liquiden Mittel des Leitstellen-Zweckverbands Nord in Form von Bar- oder Buchgeld dargestellt. Ausgewiesen sind hier die Bankbestände zum Bilanzstichtag zuzüglich eines Handvorschusses i.h.v Aktive Rechnungsabgrenzung Aktive Rechnungsabgrenzungsposten sind grundsätzlich zu bilden für Vor dem Abschlussstichtag getätigte Auszahlungen, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen ( 49 Abs. 1 GemHVO-Doppik) 7

9 Geleistete Zuschüsse und Zuweisungen für die Anschaffung oder Herstellung von Vermögensgegenständen, die nicht dem wirtschaftlichen Eigentum zuzurechnen sind ( 40 Abs. 7 GemHVO-Doppik) Den positiven Unterschiedsbetrag aus Rückzahlungsbetrag und dazugehöriger Verbindlichkeit ( 49 Abs. 2 GemHVO-Doppik) Bei den in der Eröffnungsbilanz des Leitstellen-Zweckverbands Nord ausgewiesenen aktiven Rechnungsabgrenzungsposten handelt es sich um Sachverhalte nach 49 Abs. 1 GemHVO-Doppik. Es wurden Beamtenbezüge für Januar bereits Ende 2014 ausgezahlt. 4. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag Aufgrund des Überhangs der Summe aus Sonderposten und Rückstellungen über die Aktiva des Leitstellenzweckverbands ergibt sich ein negativer Eigenkapitalwert zur Eröffnungsbilanz. Dieser ist an letzter Position auf der Aktivseite als Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag auszuweisen. Auf der Passivseite der Bilanz spiegelt sich der negative Eigenkapitalwert in der gleichlautenden Position

10 Passiva Struktur der Passiva 0% 13% Sonderposten 31% 56% Rückstellungen Verbindlichkeiten Passive Rechnungsabgrenzungsposten 1. Eigenkapital Das Eigenkapital errechnet sich als Differenz aus Aktiva auf der einen und Verbindlichkeiten, Rückstellungen und passiver Rechnungsabgrenzung auf der anderen Seite. Das Eigenkapital gliedert sich in Allgemeine Rücklage Sonderrücklage Ergebnisrücklage vorgetragener Jahresfehlbetrag Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag Für den Leitstellenzweckverband ergibt sich rechnerisch ein negatives Eigenkapital. Dieser Umstand ist im Wesentlichen durch die erstmalige Erfassung von Pensionsund Altersteilzeitrückstellung begründet und spiegelt sich im Ausweis der Position Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag auf der Aktivseite sowie unter den Eigenkapitalpositionen wieder. Der unter der Position 1.6 ausgewiesene, nicht durch Eigenkapital gedeckte Fehlbetrag wird mit den übrigen Positionen des Eigenkapitals summiert, sodass insgesamt ein Eigenkapital von 0 ausgewiesen wird. Aufgrund des sich ergebenden nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrags kann keine Allgemeine Rücklage und keine Ergebnisrücklage ausgewiesen werden. Die Fehlbeträge aus Vorjahren sind, den Regelungen des 54 (4) GemHVO-Doppik entsprechend, unter der Position Jahresfehlbetrag erfasst worden. Der verbleibende Überhang der Passiva über die Aktiva wird als vorgetragener Jahresfehlbetrag ausgewiesen. 9

11 2. Sonderposten Als Sonderposten sind erhaltene Zuschüsse und Zuweisungen zu passivieren, wenn sie aufgelöst werden sollen. Zuweisungen, die der Finanzierung von Investitionen dienen und die nicht aufgelöst werden sollen bzw. bei denen eine Auflösung nicht zulässig ist, sind dagegen im Eigenkapital als Sonderrücklage darzustellen. Sonderposten sind außerdem zu bilden für Beiträge Gebührenausgleich Treuhandvermögen Dauergrabpflege Sonstige Sonderposten Bei den zum Stichtag der Eröffnungsbilanz auszuweisenden Sonderposten handelt es sich um erhaltene Zuweisungen der am Leitstellenzweckverband beteiligten Kommunen, die zur Anschaffung von Vermögensgegenständen dienten. Jedem zuschussfinanzierten Vermögensgegenstand ist ein Sonderposten zuzuordnen, der über die Nutzungsdauer des entsprechenden Vermögensgegenstands erfolgswirksam aufgelöst wird. Die weiteren oben genannten Sonderposten entfallen für den Leitstellenzweckverband. 3. Rückstellungen Rückstellungen werden für zukünftige Verbindlichkeiten gebildet, deren Entstehung zu erwarten ist, deren Fälligkeitstermin oder Höhe jedoch ungewiss sind. Im Ansatz darf eine Rückstellung nur so hoch sein, wie es nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Die Bildung von Rückstellungen führt zu einem Aufwand in der Periode, in der die gegebenenfalls später zu leistenden Ausgaben verursacht wurden. 3.1 Pensionsrückstellungen Der unter der Bilanzposition für Pensionsrückstellungen ausgewiesene Betrag setzt sich aus Pensions- und Beihilfeverpflichtungen zusammen. Die Pensionsrückstellung ist gem. 24 Nr. 1 GemHVO-Doppik für bestehende Versorgungsansprüche sowie sämtliche Anwartschaften und andere fortgeltende Ansprüche nach dem Ausscheiden aus dem Dienst zu bilden. Für die Rückstellung ist der Barwert zu ermitteln. Der Berechnung ist ein Rechnungszinsfuß in Höhe von 5% zu Grunde zu legen. Die Berechnung der Pensionsrückstellung erfolgt grundsätzlich durch die Versorgungsausgleichskasse der Kommunalverbände in Schleswig-Holstein (VAK). Maßgebend sind hierfür die mit Stand vom aufgestellten Grundsätze der VAK für die Bemessung von Pensionsrückstellungen durch die VAK. Auch für Beihilfeverpflichtungen während des Ruhestands sind Rückstellungen zu bilden. Der Barwert der Ansprüche auf Beihilfen wurde gem. 24 Nr. 2 GemHVO Doppik als prozentualer Anteil der Pensionsrückstellungen ermittelt. Der Prozentsatz 10

12 11

13 Anlagen gemäß 51 Abs. 3 GemHVO-Doppik Anlagenspiegel Forderungsspiegel Verbindlichkeitenspiegel 12

14 Anlagenspiegel zum Anlagevermögen Anschaffungs- und Herstellungskosten Abschreibungen Restbuchwerte Kennzahlen Anfangsstand Zugang Abgang Umbuchungen 2 Endstand Anfangsstand Zugang 3, d.h. Abschreibungen Abgang, d.h. angesammelte Abschreibungen auf die in Spalte 4 ausgewiesenen Abgänge Endstand Restbuchwerte 1 Restbuchwerte am Ende 2014 Durchschnittlicher Abschreibungssatz 4 Durchschnittlicher Restbuchwert 5 v. H. 7 v. H Immaterielle Vermögensgegenstände , , ,35 16,91 % 1.2 Sachanlagen , , ,96 34,00 % Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 0,00 0,00 0, Grünflächen 0,00 0,00 0,00 0,00 % Ackerland 0,00 0,00 0,00 0,00 % Wald, Forsten 0,00 0,00 0,00 0,00 % Sonstige unbebaute Grundstücke 0,00 0,00 0,00 0,00 % Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 0,00 0,00 0, Grundstücke mit Kinder- und Jugendeinrichtungen 0,00 0,00 0,00 0,00 % Grundstücke mit Schulen 0,00 0,00 0,00 0,00 % Grundstücke mit Wohnbauten 0,00 0,00 0,00 0,00 % Grundstücke mit sonstigen Dienst-, Geschäfts- und Betriebsgebäuden 0,00 0,00 0,00 0,00 % Infrastrukturvermögen 0,00 0,00 0, Grund und Boden des Infrastrukturvermögens 0,00 0,00 0,00 0,00 % Brücken und Tunnel 0,00 0,00 0,00 0,00 % Gleisanlagen mit Streckenausrüstung und Sicherheitsanlagen 0,00 0,00 0,00 0,00 % Entwässerungs- und Abwasserbeseitigungsanlagen 0,00 0,00 0,00 0,00 % 13

15 Anlagenspiegel zum Anlagevermögen Anschaffungs- und Herstellungskosten Abschreibungen Restbuchwerte Kennzahlen Anfangsstand Zugang Abgang Umbuchungen 2 Endstand Anfangsstand Zugang 3, d.h. Abschreibungen Abgang, d.h. angesammelte Abschreibungen auf die in Spalte 4 ausgewiesenen Abgänge Endstand Restbuchwerte 1 Restbuchwerte am Ende 2014 Durchschnittlicher Abschreibungssatz 4 Durchschnittlicher Restbuchwert 5 v. H. 7 v. H Straßennetz mit Wegen, Plätzen und Verkehrslenkungsanlagen 0,00 0,00 0,00 0,00 % Sonstige Bauten des Infrastrukturvermögens 0,00 0,00 0,00 0,00 % Bauten auf fremdem Grund und Boden 0,00 0,00 0,00 0,00 % Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler 0,00 0,00 0,00 0,00 % Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge , , ,96 20,73 % Betriebs- und Geschäftsausstattung , , ,28 14,24 % Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau ,72 0, ,72 100,00 % 1.3 Finanzanlagen 0,00 0,00 0, Anteile an verbundenen Unternehmen 0,00 0,00 0,00 0,00 % Beteiligungen 0,00 0,00 0,00 0,00 % Sondervermögen 0,00 0,00 0,00 0,00 % Ausleihungen 0,00 0,00 0,00 0,00 % Wertpapiere 0,00 0,00 0,00 0,00 % 1 Spalte 7./. Spalte Umbuchungen von einer Anlageklasse in eine andere 3 Zuschreibungen sind in Spalte 9 gesondert aufzuführen. 4 (Spalte 9 x 100) : Spalte 7. 5 (Spalte 12 x 100) : Spalte 7. 6 Die Ziffern geben an, in welchen Kontengruppen und Kontenarten veranschlagt wird. 7 mit einer Dezimale anzugeben, z.b. 56,2 v. H. 14

16 Forderungsspiegel zum Art der Forderung Gesamtbetrag in EUR bis zu 1 Jahr in EUR davon mit einer Restlaufzeit von 1 bis 5 Jahre in EUR mehr als 5 Jahre in EUR Öffentlich-rechtliche Forderungen aus Dienstleistungen 0,00 0,00 0,00 0, Sonstige öffentlich-rechtliche Forderungen 0,00 0,00 0,00 0, Privatrechtliche Forderungen aus Dienstleistungen 1.791, ,40 0,00 0, Sonstige privatrechtliche Forderungen 0,00 0,00 0,00 0, Sonstige Vermögensgegenstände 0,00 0,00 0,00 0,00 Summe 1.791, ,40 0,00 0,00 15

17 Verbindlichkeitenspiegel Art der Verbindlichkeit Gesamtbetrag in EUR bis zu 1 Jahr in EUR davon mit einer Restlaufzeit von 1 bis fünf 5 Jahre in EUR mehr als 5 Jahre in EUR Anleihen 0,00 0,00 0,00 0, Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen 0,00 0,00 0,00 0, von verbundenen Unternehmen, Beteiligungen, Sondervermögen 0,00 0,00 0,00 0, vom öffentlichen Bereich 0,00 0,00 0,00 0, vom privaten Kreditmarkt 0,00 0,00 0,00 0, Verbindlichkeiten aus Kassenkrediten 0,00 0,00 0,00 0, Verbindlichkeiten aus Vorgängen, die Kreditaunahmen wirtschaftlich gleichkommen 0,00 0,00 0,00 0, Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 0,00 0,00 0,00 0, Verbindlichkeiten aus Transferleistungen 0,00 0,00 0,00 0, Sonstige Verbindlichkeiten 0,87 0,87 0,00 0,00 Summe 0,87 0,87 0,00 0,00 Nachrichtlich: Schulden aus Vorgängen, die Kreditaufnahmen wirtschaftlich gleichkommen, soweit nicht in der Bilanzpos. 4.4 enthalten. 0,00 0,00 0,00 0,00 Schulden der Sondervermögen mit Sonderrechnung 0,00 0,00 0,00 0,00 - aus Krediten 0,00 0,00 0,00 0,00 - aus Vorgängen, die Kreditaufnahmen wirtschaftlich gleichkommen 0,00 0,00 0,00 0,00 16

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