Zulassung zur Prüfung (nach dem 4. Halbjahr der Qualifikationsphase)

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1 Zulassung zur Prüfung (nach dem 4. Halbjahr der Qualifikationsphase) Block I 12 Halbjahresergebnisse im 1. bis 4. Halbjahr des 1., 2. und 3. Prüfungsfachs in zweifacher Wertung davon 9 Halbjahresergebnisse mit mindestens 5 Punkten (also höchstens 3 Ergebnisse unter 5 Punkten) 24 Halbjahresergebnisse (grundlegende Anforderungen) in einfacher Wertung darunter 4. und 5. Prüfungsfach im 1. bis 4. Halbjahr davon 20 Halbjahresergebnisse mit mindestens 5 Punkten (also höchstens 4 Ergebnisse unter 5 Punkten) Punktsumme dividiert durch 1,2 ergibt nach Rundung mindestens 200 Punkte Unter den eingebrachten Halbjahresergebnissen: je Fach (auch Seminarfach) höchstens 4 Halbjahresergebnisse, in Sport höchstens 3 Halbjahresergebnisse, falls Sport nicht Prüfungsfach ist, keine Halbjahre, in denen themengleich unterrichtet wurde, kein Halbjahresergebnis mit 0 Punkten. Block II 5 Prüfungsergebnisse in vierfacher Wertung Zusammen (bei 15 Punkten in den Prüfungen) mindestens 100 Punkte erreichbar, in 3 Prüfungsfächern mindestens 20 Punkte erreichbar Andernfalls : Nichtzulassung und Rücktritt in Jahrgang 11.

2 Pflichtfächer, einzubringende Halbjahresbewertungen zu belegen einzubringen Prüfungsfächer (auch Sport) 4 4 1) Deutsch 4 4 eine Fremdsprache 4 4 weitere Fremdsprache (nur sprachlicher Schwerpunkt) 4 4 falls neue Fremdsprache (Sx, Nx) in Einführungsphase als 2. Fremdsprache 4 2 Kunst oder Musik oder Darstellendes Spiel (im künstlerischen Schwerpunkt zusätzlich 2 2 zum 1. Prüfungsfach) Politik-Wirtschaft 2 2 Geschichte 2 2 Religion oder Werte und Normen oder Philosophie 4 2) 2 2) Mathematik 4 4 eine Naturwissenschaft 4 4 weitere Naturwissenschaft oder Informatik (nur naturwissenschaftlicher Schwerpunkt) 4 4 weitere Fremdsprache oder weitere Naturwissenschaft oder Informatik (nur gesellschaftswissenschaftlicher und sportlicher Schwerpunkt) 2 2 Sport 4 0 3) Seminarfach 4 2 4) 1) je Halbjahr eine Bewertung 2) oder anderes (nicht Prüfungs-) Fach aus B, falls eigene Religion nicht angeboten 3) falls > 1: mindestens zwei Sportarten, darunter eine Individualsportart 4) darunter Halbjahr mit Facharbeit und vorangehendes oder folgendes Halbjahr

3 Verhalten während der Prüfung Nichtteilnahme ( 20) Bei Nichtteilnahme ist der Grund (z.b. Krankheit) unverzüglich mitzuteilen und nachzuweisen. Erkennt der Vorsitzende der Prüfungskommission die Gründe nicht an: 0 Punkte für Prüfungsteil. Täuschung ( 21) Täuschungsversuch: 0 Punkte für Prüfungsteil. In schweren Fällen (vorbereitete Täuschung): Abiturprüfung nicht bestanden. Innerhalb eines Jahres kann die Prüfung für nicht bestanden erklärt werden. Störung ( 22) Störung der Prüfung, so dass ordnungsgemäße Durchführung nicht möglich: Abiturprüfung nicht bestanden. Ausgabe von persönlichen Informationen Schriftliche Informationen über Prüfungsergebnisse, Zeugnisse und Bescheinigungen werden nur persönlich ausgegeben. Im Ausnahmefall kann die Ausgabe an eine schriftlich bevollmächtigte Person erfolgen, wenn eine unterschriebene Vollmacht vorgelegt wird und die Person sich ausweisen kann.

4 Termine bis Donnerstag Bildung Fachprüfungsausschüsse für die Abiturprüfung Donnerstag Informationsveranstaltung für Abiturienten (3./4. Stunde, Forum) Donnerstag Überprüfung der Zulassungsbedingungen zur Abiturprüfung Mittwoch Beginn des 2. Halbjahres bis Dienstag Abgabe der Zensuren und Bemerkungen (Jahrgang 12) Montag Ausgabe der Vorschläge für Block I (Jahrgang 12) bis Dienstag Abgabe der Meldungen zur Abiturprüfung (Block I, Zeugnis) Dienstag Konferenz der Prüfungskommission Donnerstag Ende des Unterrichts Jahrgang 12 Donnerstag Mitteilung über Zulassung zum Abitur, Ausgabe Studienbücher Montag Schriftliche Abiturprüfung (Geschichte) Dienstag Schriftliche Abiturprüfung (Biologie) Mittwoch Schriftliche Abiturprüfung (Französisch) Donnerstag Schriftliche Abiturprüfung (Kunst) Freitag Schriftliche Abiturprüfung (Chemie) Montag Schriftliche Abiturprüfung (Erdkunde) Dienstag Schriftliche Abiturprüfung (Politik-Wirtschaft) Mittwoch Schriftliche Abiturprüfung (Physik, Pädagogik) Donnerstag Schriftliche Abiturprüfung (Deutsch) Montag Schriftliche Abiturprüfung (Sport, Informatik) Dienstag Schriftliche Abiturprüfung (Englisch) Mittwoch Schriftliche Abiturprüfung (Religion) Donnerstag Schriftliche Abiturprüfung (Spanisch, Niederländisch) Freitag Schriftliche Abiturprüfung (Mathematik) Montag Schriftliche Abiturprüfung (Musik) Dienstag Schriftliche Abiturprüfung (Latein) Mittwoch Aushang des Prüfungsplanes (P5) Mittwoch Freitag Mündliche Abiturprüfungen (P5) Donnerstag Konferenz der Prüfungskommission Montag Mitteilung über Abitur-Ergebnisse und mündliche Prüfungen, Lernmittelrückgabe bis Mittwoch Abgabe der Meldungen zu weiteren mündlichen Prüfungen Donnerstag Konferenz der Prüfungskommission Donnerstag Aushang des Prüfungsplanes (P1 - P4) Montag , Dienstag Mündliche Abiturprüfungen (P1 - P4), Lernmittelrückgabe Freitag Ausgabe der Abiturzeugnisse

5 aus: Anlage 1a (zu 4 Abs. 2 Satz 1) Berechnung des Prüfungsergebnisses in einem Prüfungsfach mit mehreren Prüfungsteilen 1. Alle Fächer, ausgenommen Sport Berechnungsformel: E = ( 8 s + 4 m ) : 3 2. Sport als erstes und als drittes Prüfungsfach a) Berechnungsformel 1 (ohne mündliche Prüfung): E = ( p + s ) 2 b) Berechnungsformel 2 (mit mündlicher Prüfung): E = ( 6 p + 4 s + 2 m ) : 3 p=0 v s=0 v m=0 E 12 ( 4 (2) Satz 2) p 3 v s 3 v m 3 E 24 ( 4 (2) Satz 2) 3. Sport als fünftes Prüfungsfach Berechnungsformel: E = ( 8 p + 4 m ) : 3 p=0 v s=0 v m=0 E 12 ( 4 (2) Satz 2) p 3 v s 3 v m 3 E 24 ( 4 (2) Satz 2) E = Prüfungsergebnis s = Punktzahl der schriftlichen Prüfung m = Punktzahl der mündlichen Prüfung p = Punktzahl der sportpraktischen Prüfung 4. Besondere Lernleistung Berechnungsformel: E = ( 2 s + m ) : 3 E = Prüfungsergebnis s = Punktzahl der schriftlichen Dokumentation m = Punktzahl des Kolloquiums Treten bei der Berechnung der Ergebnisse nach einer der Berechnungsformeln Bruchteile auf, so wird nach dem üblichen mathematischen Verfahren gerundet.

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7 Die Punktzahl der Gesamtqualifikation wird wie folgt berechnet: 1. Block I E I = 40 P : 48 E I = Ergebnis Block I P = Punktsumme durch Addition der 36 Schulhalbjahresergebnisse unter Berücksichtigung der zweifachen Gewichtung der 12 bzw. 8 Ergebnisse des bzw. des 1. und 2. Prüfungsfachs und der einfachen Gewichtung der übrigen Schulhalbjahresergebnisse 2. Block II E II = 4 x (PF 1 + PF 2 + PF 3 + PF 4 + PF 5) E II = Ergebnis Block II PF 1 bis PF 5 = Ergebnisse der Abiturprüfung in den fünf Prüfungsfächern 3. Gesamtpunktzahl E = E I + E II E = Ergebnis Gesamtpunktzahl. Treten bei der Berechnung der Ergebnisse nach der Berechnungsformeln in Nummer 1 Bruchteile auf, so wird nach dem üblichen mathematischen Verfahren gerundet.

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