Erstattungsstellen und Steuersätze in der EU

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1 Erstattungsstellen und Steuersätze in der EU Im EUGeschäftsverkehr kommt es oft vor, dass Unternehmen mit ausländischer Umsatzsteuer in den Rechnungen belastet werden, zum Beispiel bei Messen und Ausstellungen. Hier gibt es Möglichkeiten der Rückvergütung der im Ausland gezahlten Umsatzsteuer, entweder über die Auslandshandelskammern oder direkt bei den zuständigen ausländischen Behörden. Ebenso gibt es eine Erstattungsstelle für ausländische Unternehmen in Deutschland. Die Umsatzsteuererstattungsanträge für das Vorjahr müssen bis zum 30. Juni des laufenden Jahres bei den jeweiligen Erstattungsbehörden eingereicht werden. Unter Punkt 4 finden Sie eine Übersicht über die Höhe der Umsatzsteuersätze (Stand: Januar 2008) in den EUStaaten und in ausgewählten Ländern und hier eine Übersicht über die in den EU Mitgliedstaaten (Stand: September 2008). In Italien ist ab die Umsatzsteuer, die für Übernachtungs und Bewirtungskosten anfällt und die bisher in Italien nicht erstattungsfähig war, voll abzugsfähig und damit für nichtansässige Unternehmen erstattbar. 1. Erstattungsstelle Die deutschen Auslandshandelskammern (AHKs) vermitteln gegen ein Bearbeitungshonorar für Unternehmen die Vergütung in Rechnung gestellter ausländischer Umsatzsteuer. Die FGS Steuerberatungsgesellschaft mbh steht allen deutschen Unternehmen als zentrale Vermittlungsstelle der IHK/AHKOrganisation für die Vermittlung von Vorsteuer Vergütungsverfahren in Belgien, Dänemark, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland, Italien, Luxemburg, Niederlande, Österreich, Portugal, Schweden, Spanien, Island, Norwegen, der Schweiz, Ungarn und Kanada zur Verfügung. Die Bearbeitung des Antrages vor Ort geschieht durch die AHKs. Bitte beachten Sie, dass im Interesse einer reibungslosen Bearbeitung ihre Jahresanträge spätestens bis zum 30. April des dem Erstattungsjahr folgenden Jahres der FGS Steuerberatungsgesellschaft mbh JohannaKinkelStr Bonn Tel / Fax Ansprechpartner: Herr Dr. Matthias Winter, matthias.winter@fgs.de Frau Ute Dewyse, ute.dewyse@fgs.de vorliegen sollten. 2. Zentral zuständige, ausländische Behörden für die Vergütung von Umsatzsteuer Auf Grund der 8. und 13. Richtlinie sind die EUMitgliedstaaten verpflichtet, den in einem anderen Mitgliedstaat ansässigen Unternehmern die Vorsteuern in einem besonderen Verfahren zu erstatten und hierfür eine zentrale Erstattungsbehörde zu bestimmen. Neben den EUMitgliedstaaten haben auch Mazedonien, Norwegen und die Schweiz ein entsprechendes Verfahren eingeführt. Die Anschrift der zentralen Erstattungsbehörden und die Telefon und Telefaxverbindung sind aus der folgenden Aufstellung ersichtlich. Die jeweils aktuelle Anschrift kann auch beim Bundeszentralamt für Steuern im unter abgerufen werden. 1/10

2 2 Bei den genannten Behörden können auch nicht im Gemeinschaftsgebiet ansässige Unternehmer Anträge stellen. Für ausländische Firmen, die sich die in Deutschland gezahlte Umsatzsteuer rückerstatten lassen wollen gilt folgendes: Der Antragsteller muss ein Unternehmer sein, der weder in der Bundesrepublik Deutschland (einschließlich der Insel Helgoland), noch in einem der in 1 Abs. 3 Umsatzsteuergesetz (UStG) bezeichneten Gebiete (u.a. Freihäfen bzw. Freizonen des Kontrolltyps I) einen Wohnsitz, seinen Sitz, seine Geschäftsleitung oder eine im Handelsregister eingetragene Zweigniederlassung hat. Durch die Begründung einer Betriebsstätte in den vorbezeichneten Gebieten (ausgenommen eine im Handelsregister eingetragene Zweigniederlassung) wird die Antragsberechtigung nicht ausgeschlossen. Der Unternehmer hat den Vergütungszeitraum zu wählen. Eine Antragstellung ist nur für zurückliegende Zeiträume zulässig. Der Vergütungszeitraum muss mindestens drei aufeinanderfolgende Kalendermonate in einem Kalenderjahr umfassen und darf höchstens ein Kalenderjahr betragen. Eine Ausnahme gilt für den restlichen Zeitraum eines Kalenderjahres. Hier können die Monate November und Dezember oder auch nur der Monat Dezember Vergütungszeitraum sein. Unternehmer aus anderem EUMitgliedstaat: Ein Antrag auf Vergütung kann von im übrigen Gemeinschaftsgebiet ansässigen Unternehmern erst gestellt werden, wenn die Vergütung mindestens 200 Euro beträgt. Das gilt nicht, wenn der Vergütungszeitraum das Kalenderjahr oder der letzte Zeitraum eines Kalenderjahres ist. Für diese Vergütungszeiträume muss die Vergütung mindestens 25 Euro betragen ( 61 Abs. 2UStDV). Unternehmer aus Drittstaat: Einem Unternehmer, der nicht im Gemeinschaftsgebiet ansässig ist, wird die Vorsteuer nur vergütet, wenn in dem Staat, in dem der Unternehmer seinen Sitz hat, keine Umsatzsteuer oder ähnliche Steuer erhoben oder im Fall der Erhebung in der Bundesrepublik Deutschland ansässigen Unternehmern erstattet wird (Gegenseitigkeit). Unternehmer, die nicht im Gemeinschaftsgebiet ansässig sind, können einen Antrag auf Vergütung erst stellen, wenn die Vergütung mindestens 500 Euro beträgt. Das gilt nicht, wenn der Vergütungszeitraum das Kalenderjahr oder der letzte Zeitraum eines Kalenderjahres ist. Für diese Vergütungszeiträume muss die Vergütung mindestens 250 Eurobetragen. Anträge zur Erstattung der Umsatzsteuer sind zu stellen an das Bundeszentralamt für Steuern Dienstsitz Schwedt Passower Chaussee 3 b D Schwedt/Oder Auf der seite des Bundeszentralamtes für Steuern ( ). Stehen Erstattungsformulare in deutscher und englischer Sprache sowie die Anleitungen zum Ausfüllen dieser Formulare in deutsch, englisch, französisch, italienisch und spanisch zur Verfügung unter ex.html.

3 3 Erstattungsstellen in den EUMitgliedstaaten: Belgien Bureau Central de T.V.A. pour assujettis étrangers Departement Remboursements Tour Sablon24éme étage Rue J. Stevens, 7 B1000 Brüssel Bulgarien Biex audit Ltd. Konstantin Velichkov STreet Floor 1, Office 3 BG 1000 Sofia Dänemark Skattecenter Tønder 8/13 momsdirektiv Toldbodvej 8 DK 6330 Padborg Deutschland Bundeszentralamt für Steuern Außenstelle Schwedt Passower Chaussee 3 b D Schwedt/Oder Estland Estonian Tax and Customs Board Narva mnt 9J EST Tallinn Finnland Uudenmaan verovirasto Uusimaa Corporate Tax Office P.O. Box 34 FIN Vero Frankreich Direction des Résidents à létranger et des Services Généraux Service des reimboursements des TVA des assujettis étrangers 10 Rue du Centre TSA F Noisy le Grand Cedex Griechenland Ministry of Finance DirectorateGeneral for Taxation

4 4 Directorate 14 VAT Sina 2 4 GR Athen Großbritannien und Nordirland HM Revenue & Customs VAT Overseas Repayment Unit PO Box 34 Foyle House Duncreggan Road Londonderry BT48 7AE Irland Strategic Planning Division, VAT (Unregistered) Repayments, 3rd Floor River House Charlottes Quay IE Limerick Italien Agenzia della Entrate Centro Operativo di Pescara Via Rio Sparto 21 I Pescara Lettland Large Taxpayers Department State Revenue Service 1 Jeruzalemes Str. LV 1010 Riga Litauen Vilnius County State Tax Inspectorate Sermuksniu Street 4, LT Vilnius Luxemburg Administration de l'enregistrement et des Domaines Bureau d'imposition XI Remboursements et Franchises B.P , rue Verte L 2010 Luxembourg Malta Commissioner of VAT Value Added Tax Department 16, Centre Point Building Triq ta' Paris Birkirkara, Malta CMR oder

5 5 Niederlande Belastingdienst/Limburg/ kantoor Buitenland Postbus 2865 NL 6401 DJ Heerlen Österreich Finanzamt GrazStadt Referat für ausländische Unternehmer ConradvonHötzendorfStraße A 8018 Graz Polen Drugi Urzad Skarbowy Warszawa Srodmiescie ul. Jagiellonska 15 PL Warszawa Portugal DirecçâoGeral dos Contribuiçôes Impostos Direcçâo de Serviços dos Reembolsos do IVA Avenida Joâo XXI, 76 P Lisboa oder Aparto 8220 P Lisboa Rumänien Directia generale a finantelor publice a municipilului Bucuresti Strada Professor Dr. Dimitrie Gerota Nr. 13, Sector 2 RO Bucuresti Lt. Bundeszentralamt für Steuern vom Januar 2007: Ministerul Finantelor Publice Biroul de relatii cu publicul Strada Apolodor Nr. 17 RO Sector 5, Bucuresti Schweden Skatteverket Utlandsenheten SE Malmö Slowakische Republik Tax Office 1 Bratislava Radlinského 37 P.O. Box oder oder oder oder

6 6 SK Bratislava 15 Slowenien Davčni Urad Ljubljana Tax Office Ljubljana P.O. Box 107 Dunajska cesta 22 SL 1001 Ljubljana Spanien Delegación Especial de la Agencia Estatal de la Administración Tributaria de Madrid Recepción de Documentos. IVA de no residentes C/ Guzmán el Bueno, 139 E Madrid Tschechische Republik Finančni úrad pro Prahu 1 Stepanska 28 CZ Praha 1 Ungarn APEH Kiemelt Adózók Igazgatósága Külföldiek Adóvisszatérítését Intézö Föosztály H 1410 Budapest, Pf. 138 Zypern VAT Head Quarters Corner Michael Karaoli & Gregoris Avxentiou, 1096 CY 1471 Nicosia oder Drittstaaten Mazedonien Publik Revenue Office Complex of banks bb, MK 1000 Skopje Norwegen Østfold fylkesskattekontor Postboks 430 N 1502 Moss Schweiz Eidgenössische Steuerverwaltung Hauptabteilung Mehrwertsteuer Schwarztorstraße

7 7 CH 3003 Bern 3. Deutsche Erstattungsstelle für ausländische Unternehmen Die Bearbeitung des Vorsteuervergütungsverfahrens erfolgt in dem Dienstsitz des Bundeszentralamtes für Steuern in Schwedt/ Oder (bis zum Bundesamt für Finanzen). Bundeszentralamt für Steuern Dienstsitz Schwedt/ Oder Passower Chaussee 3b D Schwedt / Oder Tel.: : poststelle@bzst.bund.de 4. Umsatzsteuersätze in den EUMitgliedstaaten und anderen Staaten Umsatzsteuersätze in wichtigen Staaten (Stand: 1. Januar 2008) Staaten 1) System der Umsatzsteuer Bezeichnung der Umsatzsteuer Steuersätze in v.h. Normalsatz Ermäßigte Sätze² Nullsatz ³ EUStaaten (Mehrwertsteuer) Belgien taxe sur la valeur 21 6 ; 12 ja ajoutée (TVA) oder belasting over de toegevoegde waarde (BTW) Bulgarien a) Dana Dobavena 20 7 Stoynost (DDS) Dänemark omsaetningsavgift 25 ja 4) (MOMS) Deutschland Umsatzsteuer 19 7 Estland Käibemaks 18 5 Finnland arvonlisävero (AVL) 22 8 ; 17 ja Frankreich taxe sur la valeur 19,6 2,1 ; 5,5 ajoutée (TVA) Griechenland foros prostihemenis 19 4,5 ; 9 axias (FPA) Irland value added tax (VAT) 21 4,8 ; 13,5 ja Italien imposta sul valore 20 4 ; 10 ja aggiunto (IVA) Lettland Pievienotas vertibas 18 5 nodoklis Litauen Pridètinès vertès mokestis 18 5 ; 9

8 8 Luxemburg taxe sur la valeur 15 3 ; 6 ; 12 ajoutée (TVA) Malta value added tax (VAT) 18 5 ja Niederlande omzetbelasting (OB) 19 6 oder belasting over de toegevoegde waarde (BTW) Österreich Umsatzsteuer ; 12 Polen Podatek od towaròw I 22 3 ; 7 ja uslug Portugal Imposto sobre o valor 21 5) 5 ; 12 acrescentado (IVA) Rumänien Tax ape valoarea 19 9 adăugată Schweden Mervärdeskatt (ML) 25 6 ; 12 ja Slowakei daň z pridanej hodnoty Slowenien Davek na dodano vred 20 8,5 nost Spanien Impuesto sobre el 16 4 : 7 valor añadido (IVA) Tschechien Daňi z přidané 19 9 hotnotý Ungarn Általános forgalmi 20 5 adó Vereinigtes value added tax (VAT) 17,5 5 ja Königreich Zypern 6) foros prostithemenis axias (FPA) 15 5 ; 8 ja Andere Staaten Japan (Mehrwertsteuer) Kanada Shohizei Ho (Fukakachizei) 5 Bund a) Provinzen b) Federal sales tax (FST) Provincial sales taxes 7 0 bis 10 7) Ja (PST) Kroatien a) Porez na Dodanu 22 ja Vrednost (PDV) Norwegen a) Merverdiavgift (MVA) 25 8 ; 13 ja Schweiz a) Mehrwertsteuer 7,6 2,4 ; 3,6 (MWSt) Türkei a) Katma deger vergisi 18 1 ; 8 ja Staaten 1) System der Umsatzsteuer (KDV) Bezeichnung der Umsatzsteuer Steuersätze in v.h. Normalsatz Ermäßigte Sätze² Nullsatz ³

9 9 EUStaaten (Mehrwertsteuer) Belgien taxe sur la valeur 21 6 ; 12 ja ajoutée (TVA) oder belasting over de toegevoegde waarde (BTW) Bulgarien a) Dana Dobavena 20 Stoynost (DDS) Dänemark omsaetningsavgift 25 ja 4) (MOMS) Deutschland Umsatzsteuer 19 7 Estland Käibemaks 18 5 Finnland arvonlisävero (AVL) 22 8 ; 17 ja Frankreich taxe sur la valeur 19,6 2,1 ; 5,5 ajoutée (TVA) Griechenland foros prostihemenis 19 4,5 ; 9 axias (FPA) Irland value added tax (VAT) 21 4,8 ; 13,5 ja Italien imposta sul valore 20 4 ; 10 ja aggiunto (IVA) Lettland Pievienotas vertibas 18 5 nodoklis Litauen Pridètinès vertès 18 5 ; 9 mokestis Luxemburg taxe sur la valeur 15 3 ; 6 ; 12 ajoutée (TVA) Malta value added tax (VAT) 18 5 ja Niederlande omzetbelasting (OB) 19 6 oder belasting over de toegevoegde waarde (BTW) Österreich Umsatzsteuer ; 12 Polen Podatek od towaròw I 22 3 ; 7 ja uslug Portugal Imposto sobre o valor 21 5) 5 ; 12 acrescentado (IVA) Rumänien Tax ape valoarea 19 9 adăugată Schweden Mervärdeskatt (ML) 25 6 ; 12 ja Slowakei daň z pridanej 19 hodnoty Slowenien Davek na dodano vred 20 8,5 nost Spanien Impuesto sobre el 16 4 : 7 valor añadido (IVA) Tschechien Daňi z přidané 19 5 hotnotý Ungarn Általános forgalmi 20 5 adó Vereinigtes value added tax (VAT) 17,5 5 ja Königreich Zypern 6) foros prostithemenis axias (FPA) 15 5 ; 8 ja

10 10 Andere Staaten Island Japan (Mehrwertsteuer) Kanada Virðisaukaskattur oder vsk Shohizei Ho (Fukakachizei) 24,5 14 8) 5 Bund a) Provinzen b) Federal sales tax (FST) Provincial sales taxes 7 0 bis 10 7) ja (PST) Kroatien a) Porez na Dodanu 22 ja Vrednost (PDV) Norwegen a) Merverdiavgift (MVA) 25 8 ; 13 ja Schweiz a) Mehrwertsteuer 7,6 2,4 ; 3,6 (MWSt) Türkei a) Katma deger vergisi (KDV) 18 1 ; 8 ja a) System der Umsatzsteuer: Mehrwertsteuer b) Einzelhandelsumsatzsteuer 1. Ohne regionale Sondersätze. 2. Insbesondere für bestimmte Warengruppen des lebensnotwendigen Bedarfs und für bestimmte Dienstleistungen im Sozial und Kulturbereich. 3. Nullsatz = Steuerbefreiung mit Vorsteuerabzug; wird hier nur erwähnt, sofern er außer für Ausfuhrumsätze auch für bestimmte Inlandumsätze gilt. 4. Für Zeitungen. 5. Bis Steuersatz 19 v.h. 6. Nur griechischsprachiger Teil. 7. In einigen Provinzen zählt die Bundesumsatzsteuer zur Bemessungsgrundlage; Bundes und Provinzumsatzsteuern zusammen daher 7 v.h. bis 17,7 v.h.; "harmonisierte" Umsatzsteuer des Bundes und der Provinzen (harmonized sales tax) 15 v.h. in den Provinzen Neubraunschweig, Neufundland und Nova Scotia. 8. Für Lebensmittel. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an die für Sie zuständige IHK. Stand: September 2008

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