Vorstellung 2. Fortschreibung des Luftreinhalteplans Tübingen Erläuterung der Wirkungsgutachten
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- Catharina Hofer
- vor 6 Jahren
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Transkript
1 Herzlich Willkommen zur Informationsveranstaltung 2. Fortschreibung des Luftreinhalteplans Tübingen D. Enkel, S. Czarnecki, Dr. G. Fetzer, N. Rehn, öffentliche Vorstellung der Maßnahmen am
2 Veranstaltungsablauf 18:30 Uhr 18:45 Uhr 19:15 Uhr 20:00 Uhr Ca. 21 Uhr Begrüßung Vorstellung 2. Fortschreibung des Luftreinhalteplans Tübingen Erläuterung der Wirkungsgutachten Diskussion Schlusswort Herr Enkel (Abteilungspräsident) Herr Czarnecki (Leiter Referat 54.1) Herr Rau (Ingenieurbüro Rau) Alle Herr Enkel auch nach Ende der Veranstaltung: Entgegennahme von Einwendungen, Stellungnahmen bis zum 12. November ,
3 Rechtsgrundlage 47 Abs. 1 des BImSchG: Werden die in der 39. BImSchV festgelegten Immissionsgrenzwerte überschritten, hat die zuständige Behörde einen Luftreinhalteplan aufzustellen. Unter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit und des Verursacheranteils sind erforderliche Maßnahmen zu treffen, die geeignet sind, die Luftschadstoffe dauerhaft und wirksam zu reduzieren. 3,
4 Belastungssituation in Tübingen Tübingen - Feinstaub Tageswert TÜ - Mühlstraße TÜ - Unterjesingen, Jesinger Hauptstraße TÜ - Derendingerstraße Anzahl Tagesmittelw. > 50 µg/m³ Tübingen - Stickstoffdioxid Jahresmittel TÜ - Mühlstraße TÜ - Unterjesingen, Jesinger Hauptstraße TÜ - Derendingerstraße 100 Konzentration µg/m³ Messstellen in Tübingen 4,
5 Begründung für Fortschreibung aktuelle Messergebnisse: PM10 Kurzzeitwert (Tübingen Mühlstraße): 37 mal Überschreitung des Tagesmittelwerts, Stand , erlaubt sind 35 Überschreitungstage 5,
6 Verursacheranalyse 1 für NO 2 Gesamt: 61,1 µg/m³ Tübingen Unterjesingen, Jesinger Hauptstraße Tübingen Mühlstraße Gesamt: 78,7 µg/m³ 1 Stand ,
7 Begründung für Fortschreibung NO 2 Jahresmittelwert wurde in den Vorjahren und wird 2013 voraussichtlich nicht eingehalten außerdem: laut Gutachten ist auch Bühl und Hirschau betroffen keine Erleichterungen Notifizierung einer Ausnahme vom NO 2 - Grenzwert wurde durch die EU-Kommission abgelehnt, da sicheres Unterschreiten des Grenzwerts bis 2015 nicht dargelegt werden konnte BVG-Entscheidung vom über Klagerecht der Umweltverbände 7,
8 Fortschreibung Luftreinhalteplan Tübingen: geplante Maßnahmen Maßnahme 1: Erweiterung der bestehenden Umweltzone Tübingen bis zur Gemarkungsgrenze der Stadt Einfahrtverbot für Fahrzeuge ohne, mit roter und gelber Plakette bzw. frei für Fahrzeuge mit grüner Plakette Maßnahme 2: das Fahrverbot gilt auf allen Straßen, auch auf Bundesstraßen innerhalb der erweiterten Umweltzone Maßnahme 3: Tempo 40 anstelle Tempo 30 auf bestimmten Straßen im Innenstadtbereich entsprechend dem Gemeinderatsbeschluss vom Maßnahme 4: keine weitere Geschwindigkeitsbeschränkung (B27 im Stadtbereich) 8,
9 Umweltzone Tübingen Bestand Erweiterung 9,
10 Fortschreibung Luftreinhalteplan Tübingen: geplante Maßnahmen Maßnahme 1: Erweiterung der bestehenden Umweltzone Tübingen bis zur Gemarkungsgrenze der Stadt Einfahrtverbot für Fahrzeuge ohne, mit roter und gelber Plakette bzw. frei für Fahrzeuge mit grüner Plakette Maßnahme 2: das Fahrverbot gilt auf allen Straßen, auch auf Bundesstraßen innerhalb der erweiterten Umweltzone Maßnahme 3: Tempo 40 anstelle Tempo 30 auf bestimmten Straßen im Innenstadtbereich entsprechend dem Gemeinderatsbeschluss vom Maßnahme 4: keine weitere Geschwindigkeitsbeschränkung (B27 im Stadtbereich) 10,
11 prognostizierte Auswirkung der erweiterten Umweltzone Luftreinhalteplan Tübingen 2. Fortschreibung ,
12 prognostizierte Auswirkung der erweiterten Umweltzone Luftreinhalteplan Tübingen 2. Fortschreibung Messstelle Tübingen Unterjesingen, Jesinger Hauptstraße Messstelle Tübingen Mühlstraße Ist erw. UZ Ist erw. UZ NO 2 (µg/m³) 56,5 56,5 NO 2 (µg/m³): PM10 (µg/m³) Überschr.tage 51, ,5 26,3-2 PM10 (µg/m³) Überschr.tage 24,4 24, Tübingen Hirschau Ist erw. UZ Tübingen Bühl NO 2 (µg/m³) 55,1 51,8 Ist erw. UZ PM10 (µg/m³) 27,2 26,4 NO 2 (µg/m³) 46,1 43,4 Überschr.tage - 4 PM10 (µg/m³) 25,3 24,3 Überschr.tage ,
13 Wirken die Umweltzonen? Urteil des Verwaltungsgerichts Wiesbaden, AZ: 4 K 757/11.WI. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) sowie eine Bürgerin klagten gegen das Land Hessen (Beklagte) und dessen Luftreinhalteplan für die Stadt Wiesbaden. Der Beklagte hat gemäß dem Beschluss des Gerichts die Verpflichtung die Umweltzone als Maßnahme in den Luftreinhalteplan aufzunehmen, da diese auf lokaler Ebene als effektivste Maßnahme gilt. 13,
14 Wirken die Umweltzonen? Luftreinhalteplan Tübingen 2. Fortschreibung 14, Quelle: LUBW
15 Umweltzone Stuttgart, Ludwigsburg 15, Luftreinhalteplan Tübingen 2. Fortschreibung
16 Fortschreibung Luftreinhalteplan Tübingen: geplante Maßnahmen Maßnahme 1: Erweiterung der bestehenden Umweltzone Tübingen bis zur Gemarkungsgrenze der Stadt Einfahrtverbot für Fahrzeuge ohne, mit roter und gelber Plakette bzw. frei für Fahrzeuge mit grüner Plakette Maßnahme 2: das Fahrverbot gilt auf allen Straßen, auch auf Bundesstraßen innerhalb der erweiterten Umweltzone Maßnahme 3: Tempo 40 anstelle Tempo 30 auf bestimmten Straßen im Innenstadtbereich entsprechend dem Gemeinderatsbeschluss vom Maßnahme 4: keine weitere Geschwindigkeitsbeschränkung (B27 im Stadtbereich) 16,
17 Fortschreibung Luftreinhalteplan Tübingen: geplante Maßnahmen Maßnahme 1: Erweiterung der bestehenden Umweltzone Tübingen bis zur Gemarkungsgrenze der Stadt Einfahrtverbot für Fahrzeuge ohne, mit roter und gelber Plakette bzw. frei für Fahrzeuge mit grüner Plakette Maßnahme 2: das Fahrverbot gilt auf allen Straßen, auch auf Bundesstraßen innerhalb der erweiterten Umweltzone Maßnahme 3: Tempo 40 anstelle Tempo 30 auf bestimmten Straßen im Innenstadtbereich entsprechend dem Gemeinderatsbeschluss vom Maßnahme 4: keine weitere Geschwindigkeitsbeschränkung (B27 im Stadtbereich) 17,
18 Fortschreibung Luftreinhalteplan Tübingen: geplante Maßnahmen Maßnahme 1: Erweiterung der bestehenden Umweltzone Tübingen bis zur Gemarkungsgrenze der Stadt Einfahrtverbot für Fahrzeuge ohne, mit roter und gelber Plakette bzw. frei für Fahrzeuge mit grüner Plakette Maßnahme 2: das Fahrverbot gilt auf allen Straßen, auch auf Bundesstraßen innerhalb der erweiterten Umweltzone Maßnahme 3: Tempo 40 anstelle Tempo 30 auf bestimmten Straßen im Innenstadtbereich entsprechend dem Gemeinderatsbeschluss vom Maßnahme 4: keine weitere Geschwindigkeitsbeschränkung (B27 im Stadtbereich) 18,
19 Verfahrensablauf Termine Start der Öffentlichkeitsbeteiligung Ende der Einwendungsfrist Abwägungsphase (2 Wochen) Auslegung In Kraft treten der Fortschreibung Umsetzung der Maßnahmen Quartal ,
20 Maßnahmen wirksam? machbar? rechtl. Luftreinhalte- Grundlage plan 1. Ausbau ÖPNV 2. Einsatz emissionsarmer Busse 3. Ausbau Fahrradwege 4. Reinigen x von Straßen 5. Baumaschinen mit Filter 6. Umweltzone 7. Verbrennungsverbot 8. red. Fahrgeschwindigkeit 9. weniger Ampeln x 1. Ausbau ÖPNV 2. Einsatz emissionsarmer Busse 3. Ausbau x Fahrradwege 4. Reinigen von Straßen 5. Baumaschinen mit Filter 6. Umweltzone 7. Verbrennungsverbot 8. red. Fahrgeschwindigkeit 9. weniger Ampeln x 1. Ausbau ÖPNV 2. Einsatz x emissionsarmer Busse 3. Ausbau Fahrradwege 4. Reinigen von Straßen 5. Baumaschinen x mit Filter 6. Umweltzone 7. Verbrennungsverbot x 8. red. Fahrgeschwindigkeit 9. weniger Ampeln 1. Ausbau ÖPNV 2. Einsatz emissionsarmer Busse 3. Ausbau Fahrradwege 4. Reinigen von Straßen 5. Baumaschinen mit Filter 6. Umweltzone 7. Verbrennungsverbot 8. red. Fahrgeschwindigkeit 9. weniger Ampeln 20,
21 Maßnahmen des Luftreinhalteplans Tübingen 2005 bis 2012 Auszüge aus den bisherigen Maßnahmen Umweltzone Stufe 1, 2, 3 Stufe 3 zum Geschwindigkeitsreduzierung Schlossbergtunnel Innenstadtring Tübingen Unterjesingen, Jesinger Hauptstraße Kleinfeuerungsanlagen richtig Heizen mit Holz, Informationsveranstaltung 03 / 2013 wird fortgesetzt Umrüstung auf emissionsarme Busse Förderung des ÖPNV (z. B. Jobticket, Fahrradwege) Parkraumbewirtschaftung Baustellenmanagement (Staubminderung) 21,
22 Öffentlichkeitsbeteiligung Einwendungen werden gesammelt, wenn möglich nach Themen sortiert Einwendungen werden geprüft Einwendungen und Wertungen werden in einem Dokument erfasst die zweite Fortschreibung des Luftreinhalteplans wird entsprechend den Ergebnissen aus den Einwendungen angepasst Danach: öffentliche Bekanntgabe der Einwendungen und der Endfassung der zweiten Fortschreibung des Luftreinhalteplans, welcher dann nach 14 Tagen in Kraft tritt Anfang 2014: voraussichtliches Inkrafttreten der zweiten Fortschreibung 2. Quartal 2014: voraussichtliche Umsetzung der erweiterten Umweltzone 22,
23 Öffentlichkeitsbeteiligung Einwendungen sind in schriftlicher Form zu richten an: Regierungspräsidium Tübingen Konrad Adenauerstraße Tübingen Abgabe bis einschließlich möglich 23,
24 Kontakt Referat 54.1 Luftreinhaltung Herr Stephan Czarnecki Frau Dr. Gabriele Fetzer Frau Nina Rehn ,
25 Vielen Dank für Ihr Interesse! 25,
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