Schlussbericht. Der Unfalluntersuchungsstelle Bahnen und Schiffe

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1 Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation U V E K Département fédéral de l Environnement, des Transports, de l Energie et de la Communication E T E C Dipartimento federale dell Ambiente, dei Trasporti, dell Energia e delle Comunicazioni A T E C Federal Department of the Environment, Transport, Energy and Communications E T E C Unfalluntersuchungsstelle Bahnen und Schiffe U U S Reg. Nr Schlussbericht Der Unfalluntersuchungsstelle Bahnen und Schiffe Über den Personenunfall bei der Haltestelle Hölstein Süd der Waldenburgerbahn (WB) von Mittwoch, 1. September 2004 Telephon Telefax Adresse +41 (0) (0) markus.beer@gs-uvek.admin.ch Bundeshaus Nord +41 (0) CH-3003 Bern

2 Dieser Bericht wurde ausschliesslich zum Zweck der Verhütung von Unfällen beim Betrieb von Eisenbahnen, Seilbahnen und Schiffen erstellt. Die rechtliche Würdigung der Umstände und Ursachen von Unfällen ist nicht Gegenstand des vorliegenden Berichtes gemäss Art. 25 der Verordnung über die Meldung und Untersuchung von Unfällen und schweren Vorfällen beim Betrieb öffentlicher Verkehrsmittel (VUU, SR ). 0. ALLGEMEINES 0.1 Kurzdarstellung Am Mittwoch, 1. September 2004 um ca. 08:49 Uhr wollte eine 82-jährige Frau bei der Haltestelle Hölstein Süd der Waldenburgerbahn (WB) den unbewachten Bahnübergang (öffentlicher Fussweg) überqueren. Dabei wurde sie vom herannahenden Regionalzug aus Liestal erfasst und tödlich verletzt. Einfahrt in die Haltestelle Hölstein Süd Bild 1 (UUS) 1 1 Gehrichtung der verunglückten Frau 0.2 Untersuchung Die Unfalluntersuchungsstelle (UUS) wurde um 09:32 Uhr durch die Meldestelle der Rega über das Ereignis verständigt. Die Rückfrage bei der Waldenburgerbahn (WB) ergab die Notwendigkeit einer Untersuchung. Der Unfalluntersuchungsleiter der UUS rückte unverzüglich an den Ereignisort aus. Seite 2 von 15

3 1. FESTGESTELLTE TATSACHEN 1.1 Vorgeschichte Der Regionalzug 3120 verkehrte Liestal-Waldenburg. Fahrplanmässige Abfahrtszeit in Liestal um 08:33 Uhr. Nach den Aussagen des Lokführers waren an der Zugskomposition alle Bremsen und Sicherheitseinrichtungen eingeschaltet und funktionierten einwandfrei. Technische Probleme waren an der Zugskomposition keine bekannt. 1.2 Fahrverlauf Nach den Aussagen des Lokführers Die Fahrt von Liestal nach Hölstein verlief wie gewohnt (Wirkungskontrolle der autom. Bremse vorschriftsgemäss durchgeführt). Nach der normalen Haltezeit ging die Fahrt nach den Angaben in der Streckentabelle weiter in Richtung Hölstein Süd. Kurz vor dem Überqueren der Hauptstrasse begann die Geschwindigkeitsreduktion für einen möglichen Halt auf Verlangen. Völlig überraschend tauchte auf dem Bahnübergang Kirchwegli, Anfangs Perron der Haltestelle Hölstein Süd, eine Rentnerin vor dem Zug auf. Die Abgabe eines Achtungssignals und das Einleiten der Vollbremse verhinderten den Aufprall an der Fahrzeugfront nicht. Die Rentnerin wurde dabei tödlich verletzt. 1.3 Personenschäden Bahnpersonal Reisende Drittpersonen Tödlich verletzt Schwer verletzt Leicht verletzt Sachschäden am Rollmaterial Gering 1.5 Sachschäden an der Infrastruktur Keine 1.6 Sachschäden Dritter Keine Seite 3 von 15

4 1.7 Beteiligte Personen Lokführer Lokführer der Waldenburgerbahn AG Fussgängerin Eine 82-jährige Frau 1.8 Schienenfahrzeuge Eigentümerin: Waldenburgerbahn AG Direktion Hauptstrasse 12 CH-4437 Waldenburg BL Zugdaten 3120 BDe 4/4 Nr.14 (bedient) Bt 114 Zugreihe A Bremsverhältnis 115 % V max. 75 km/h Gewicht 40 t Bremsgewicht 51 t Achsen 8 Länge 36.5 m 1.9 Wetter, Lichtverhältnisse, Schienenzustand Wolkenlos und trocken, Tag. Schienen trocken Bahnsicherungssysteme Signalsystem L (Lichtsignal) Strecke Einfacher Streckenblock Integra Bahnübergang (Ereignisort) Öffentlicher Fussweg Unbewachter Bahnübergang Kirchwegli, Bahn-km 8.482, EDV-Nummer 5311 Seite 4 von 15

5 Signalisierung mit Andreaskreuz Bild 2 (UUS) Vortrittsrecht Gemäss Signalisationsverordnung SSV (SR ) gilt folgendes: Abbildung 3.24 Einfaches Andreaskreuz Art.93 Signale am Bahnübergang ¹ Zur Kennzeichnung von Bahnübergängen dienen Schranken, Halbschranken, Bedarfsschranken, Blinklichtsignale (3.20; 3.21), Andreaskreuze ( ), akustische Signale, Signale «Strassenbahn» (1.18) und Lichtsignale (Art ). Für die Ausgestaltung und Aufstellung der Signale an Bahnübergängen, ausgenommen Lichtsignale und das Signal «Strassenbahn», gilt das Eisenbahnrecht. ³ Das «Einfache Andreaskreuz» (3.22; 3.24) kennzeichnet einen Bahnübergang mit einem Gleis, das «Doppelte Andreaskreuz» (3.23; 3.25) einen Bahnübergang mit mehreren Gleisen. 4 Ist das Signal «Strassenbahn» (1.18) angebracht oder sind Andreaskreuze nicht mit Blinklichtsignalen oder Lichtsignalen ausgerüstet, so muss sich der Strassenbenützer selbst vergewissern, dass kein Schienenfahrzeug naht und der Übergang frei ist. BDe 4/4 Nr.14 - Sicherheitssteuerung BBC - Automatische Zugsicherung Integra (Punktauswertung) - Elektronische Weg- und Geschwindigkeitsmessanlage TELOC 2200 Alle Sicherheitseinrichtungen waren eingeschaltet und funktionierten einwandfrei. Seite 5 von 15

6 1.11 Funkverkehr Der BDe 4/4 Nr. 14 ist dem Zugfunk der WB ausgerüstet. Die Funkgespräche werden aufgezeichnet, sind aber für das Ereignis nicht relevant Bahnanlagen Anlage 5.1: Fussweg mit BUe Kirchwegli Übersichtliche Haltestelle mit gut sichtbarer Sicherheitslinie auf dem Perron. Seite Liestal befindet sich der unbewachte Bahnübergang Kirchwegli, EDV Nummer Fahrdaten Anlage 5.2: Fahrdaten Zug 3120 Anlage 5.3: Streckentabelle Liestal-Waldenburg mit Fahrordnung für Zug 3120 Registrierung Der BDe 4/4 Nr. 14 ist mit einer elektronischen Weg- und Geschwindigkeitsmessanlage TELOC 2200 ausgerüstet. Die Registrierung der Fahrdaten erfolgt ausschliesslich elektronisch. Die Aufzeichnungen im Zentralgerät können vom Lokführer nicht mehr kontrolliert werden. Die Daten wurden von der WB ausgelesen und von der UUS ausgewertet. Auswertung - Haltezeit des Zuges in Hölstein 21 s - Der Geschwindigkeitsverlauf des Zuges gab zu keinen Beanstandungen Anlass - Der Lokführer hatte unmittelbar vor der Kollision ein Pfeifsignal abgegeben - Die Geschwindigkeit betrug zum Zeitpunkt der Kollision 35 km/h (zulässig 40 km/h) - Der Anhalteweg des Zuges betrug 43 Meter - Warum die Vollbremse des Zuges nicht registriert wurde Grund: Die Registrierung erfolgt nur bei einer Schnellbremsung. Dies geschieht über die Schnellbremsstellung (Kontakt) am Führerbremsventil. Die max. Bremskraft kann auch mit einer Vollbremsung erreicht werden. Dabei wird die Schnellbremsstellung (Kontakt) am Führerbremsventil nicht erreicht. Die max. Bremskraft bleibt bei der Schnellbremsung und Vollbremsung gleich. Der Unterschied liegt darin, dass bei der Schnellbremsung die max. Bremskraft in kürzerer Zeit erreicht wird. Korrekterweise müsste in der Auswertung der Begriff Schnellbremse statt Vollbremse aufgeführt werden Befunde am Rollmaterial Die optische Kontrolle durch den Untersuchungsleiter ergab keine Beanstandungen. Alle Bremsen und die Sicherheitseinrichtungen waren eingeschaltet und funktionierten einwandfrei. Seite 6 von 15

7 1.15 Medizinische Feststellungen Beim Lokführer waren keine Hinweise in Bezug auf medizinische Beschwerden bekannt Feuer Es brach kein Feuer aus Ueberlebensmöglichkeiten Aufgrund der Unfallsituation hatte die Rentnerin keine Überlebenschancen Arbeits- und Ruhezeiten Keine Beanstandungen Information über Organisation und Verfahren Bei Zug 3120 handelte es sich um einen im offiziellen Fahrplan der Waldenburgerbahn veröffentlichten Zug von Liestal nach Waldenburg. Er verkehrte Mo-Sa, sowie am 2. Januar; ohne 1. Mai. Fahrplanmässige Abfahrtszeit in Liestal um 08:33 Uhr Verschiedenes Für die Unfallaufnahme wurden aufgeboten: - Bezirksstatthalteramt Waldenburg - Kantonspolizei Basel-Landschaft - Unfalluntersuchungsstelle Bahnen und Schiffe (UUS) 2. BEURTEILUNG 2.1 Technischer Zustand des Rollmaterials Am Rollmaterial wurden keine technischen Mängel festgestellt. Alle Bremsen sowie die Sicherheitseinrichtungen waren eingeschaltet und funktionierten einwandfrei. 2.2 Technischer Zustand der Bahnanlagen An den Bahnanlagen wurden keine technischen Mängel festgestellt. Der unbewachte Bahnübergang (öffentlicher Fussweg) Kirchwegli, Bahn-km 8.482, EDV Nummer 5311 ist korrekt nach SSV signalisiert. 2.3 Betriebliches Der Lokführer reagierte nach dem Erkennen der Rentnerin mit einem Achtungssignal und einer Vollbremse (siehe auch 1.13). Seite 7 von 15

8 3. SCHLUSSFOLGERUNGEN 3.1 Befunde Bahnseitig waren keine technischen Mängel feststellbar. 3.2 Ursache Die Rentnerin war im Begriff, ohne sich zu vergewissern, dass kein Schienenfahrzeug naht und der Übergang frei ist, den unbewachten Bahnübergang zu überqueren (Art.93, Abs.4 SSV). Der Lokführer wurde durch das Verhalten der Rentnerin überrascht und hatte keine Möglichkeit den Aufprall an der Fahrzeugfront zu verhindern. 4. SICHERHEITSEMPFEHLUNGEN Keine 5. ANLAGEN 5.1 Fussweg zum BUe Kirchwegli, Bahn-km 8.482, EDV-Nummer Fahrdaten Zug Streckentabelle Liestal-Waldenburg mit Fahrordnung für Zug 3120 Die Untersuchung wurde vom Untersuchungsleiter Markus Beer geführt. Bern, Unfalluntersuchungsstelle Bahnen und Schiffe Markus Beer Seite 8 von 15

9 5.1 Fussweg zum BUe Kirchwegli Gehweg der verunglückten Frau Seite 9 von 15

10 5.2 Fahrdaten Zug 3120 Zusammenprall mit Frau bei km/h, Anhalteweg 43 m Achtungssignal Lokführer Seite 10 von 15

11 Zusammenprall mit Frau bei km/h, Anhaltezeit 8.26 s Seite 11 von 15

12 Seite 12 von 15

13 Zusammenprall mit Frau bei Km und km/h Seite 13 von 15

14 Seite 14 von 15

15 5.3 Streckentabelle Liestal-Waldenburg Fahrordnung für Zug 3120 Seite 15 von 15

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