GELDWÄSCHEPRÄVENTION IN DER PRAXIS

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1 IHK Spezial Beratungszentrum Recht und Betriebswirtschaft GELDWÄSCHEPRÄVENTION IN DER PRAXIS IHK Spezial

2 Geldwäscheprävention im Nichtfinanzbereich Informationsveranstaltung am der IHK Schwaben

3 Inhaltsverzeichnis 1. Grundlegende Informationen 2. Pflichten nach dem Geldwäschegesetz 2.1 Verpflichtetengruppen 2.2 Allgemeine Sorgfaltspflichten 2.3 Verdachtsmeldewesen 2.4 Risikomanagement 3. Neue Bußgeldtatbestände 4. Transparenzregister 5. Fragen zum Geldwäschegesetz 2

4 1. Grundlegende Informationen Geldwäsche = Einschleusung illegaler Geld- oder Vermögenswerte in den legalen Wirtschaftskreislauf Ablauf: placement layering integration geschätzt 100 Milliarden Euro jährlich in Deutschland 3

5 1. Grundlegende Informationen Vortaten Auflistung in 261 StGB: alle Verbrechen bestimmte Vergehen Vortaten können sein: Betrug, Dokumentenfälschung, Steuerdelikte, Drogenhandel, Menschenhandel 4

6 1. Grundlegende Informationen Sinn und Zweck des Geldwäschegesetzes Blockieren krimineller Geldflüsse wachsende Bedeutung: Unterbindung von Terrorismusfinanzierung Durch Verpflichtete erstellte Papierspur verhindert anonymes Platzieren und Einschleusen von gewaschenem Geld auf dem Markt Schutz der Verpflichteten vor Verwicklung in Straftaten 5

7 1. Grundlegende Informationen Warum ist Deutschland ein attraktiver Standort für GW-Aktivitäten? Transitland EU-Mitgliedsland ohne Bargeldgrenze Export hochwertiger Güter Made in Germany Starker Mittelstand Hohe handwerkliche Qualität Politisch stabiles Land und Rechtssicherheit Dichtes Überwachungssystem im Bankensektor 6

8 1. Grundlegende Informationen Warum stehen mittelständische Betriebe besonders im Fokus der Geldwäscher? sehr große Anzahl heterogene Strukturen hohes Bargeldaufkommen hohe Kundenfluktuation Verpflichtete agieren in Risikosektoren der Geldwäsche und sind Nadelöhr für Geldwäscher. 7

9 1. Grundlegende Informationen Verpflichtete und Aufsicht Nichtfinanzsektor z.b. Gewerbliche Güterhändler, Immobilienmakler Aufsicht: Regierung von Mittelfranken, Regierung von Niederbayern Finanzsektor z.b. Kreditinstitute, Versicherungsunternehmen Aufsicht: BaFin Rechtsberatende Berufe z.b. Steuerberater, Rechtsanwälte Aufsicht: jeweilige Kammer 8

10 1. Grundlegende Informationen Kontrollen Bestellung Geldwäschebeauftragter Bußgelder, Geschäfts-/ Berufsverbot Untersagung Outsourcing Anordnung Sicherungsmaßnahmen Information Aufgaben der Regierung von Mittelfranken Strafverfolgung durch: Polizei/Zoll Justiz Finanzbehörden 9

11 1. Grundlegende Informationen Befugnisse der Aufsichtsbehörde Vor-Ort im Unternehmen i. d. R. nicht anlassbezogen und nach vorheriger Ankündigung zwei Prüfer Befragung mit stichprobenweiser Aktenprüfung Nachprüfung möglich Im schriftlichen Verfahren Fragebogen mit Belegen Nachprüfung möglich 10

12 1. Grundlegende Informationen Befugnisse der Aufsichtsbehörde Geschäftsräume betreten Geschäftsunterlagen einsehen Geschäftsunterlagen prüfen Auskunfts- und Mitwirkungspflicht 11

13 2. Pflichten nach dem GwG Überblick 2.1 Verpflichtetengruppen 2.2 Allgemeine Sorgfaltspflichten 2.3 Verdachtsmeldewesen 2.4 Risikomanagement 12

14 2.1 Verpflichtetengruppen Aufsichtsbereich der Regierung von Mittelfranken Gewerbliche Güterhändler (z. B. Edelmetall- oder KFZ- Händler) Bestimmte Finanzunternehmen Immobilienmakler Versicherungsvermittler 13

15 2.1 Verpflichtetengruppen bisher Verkäufer im fremden Namen im GwG nicht klar geregelt neu Nun klar geregelt Güterhandel ausführlich definiert (auch Vermittler und Auktionatoren) jede Person, die gewerblich Güter veräußert, unabhängig davon, in wessen Namen oder auf wessen Rechnung sie handelt. ( 1 Abs. 9 GwG) 14

16 2.2 Allgemeine Sorgfaltspflichten Sorgfaltspflichten Allgemeine Sorgfaltspflichten Risikomanagement Identifizierung des Vertragspartners Ermittlung des wirtschaftlich Berechtigten Politisch exponierte Person Risikoanalyse Interne Sicherungssysteme Schulung der Mitarbeiter Zuverlässigkeitsprüfung der Mitarbeiter Dokumentation 5 Jahre Nachweispflicht 15

17 2.2 Allgemeine Sorgfaltspflichten bisher Güterhändler: Sorgfaltspflichten ab Bargeldannahme Immobilienmakler: spätestens bevor Kontakt- oder Objektdaten weitergegeben werden; Potentielle Käufer und Verkäufer neu Ab Bargeldannahme und -zahlung Sobald ernsthaftes Interesse geäußert und beide Vertragsparteien hinreichend bestimmt; Kaufinteressent und Verkäufer 16

18 2.2 Allgemeine Sorgfaltspflichten Identifizierung natürlicher Personen Gültiger Personalausweis, Reisepass kein Führerschein Im Original in Augenschein nehmen keine per oder Fax zugesandten Kopien 17

19 2.2 Allgemeine Sorgfaltspflichten Identifizierung natürlicher Personen europäisches Register PRADO mit Beispieldokumenten 18

20 2.2 Allgemeine Sorgfaltspflichten Identifizierung juristischer Personen Auszug aus einem amtlichen Register oder Verzeichnis, z. B. Handelsregisterauszug keine Gewerbeanmeldung Die nationalen Handels-, Genossenschafts- und Partnerschaftsregister finden Sie hier: Europäische Handelsregister finden Sie hier: in_member_states-106-de.do 19

21 2.2 Allgemeine Sorgfaltspflichten bisher Identifizierung: Abschreiben der relevanten Daten genügt Keine Prüfung, ob auftretende Person berechtigt ist, für den Vertragspartner zu handeln neu Vollständige Kopie, Scan oder Foto notwendig kein Schwärzen von Daten Vollmacht verlangen, aufzeichnen und aufbewahren 20

22 2.2 Allgemeine Sorgfaltspflichten Ermittlung des wirtschaftlich Berechtigten Anwesende Person handelt für eine natürliche Person Name und Vorname des wirtschaftlich Berechtigten notieren Anwesende Person handelt für eine juristische Person Personen ermitteln, die mehr als 25 % halten an Stimmrechten Kapitalanteilen oder Vermögenswerten Beachte: Ein wirtschaftlich Berechtigter ist immer eine natürliche Person. 21

23 2.2 Allgemeine Sorgfaltspflichten Politisch exponierte Personen (PEP) Der Vertragspartner oder wirtschaftlich Berechtigte übt ein wichtiges öffentliches Amt aus, wie z. B.: Regierungs- und Parlamentsmitglieder, Mitglieder oberster Gerichte oder Justizbehörden, Botschafter, hochrangige Offiziere und Mitglieder der Leitungs- und Aufsichtsgremien staatlicher Unternehmen Hierzu zählen auch Familienmitglieder oder nahestehende Personen. PEP-Status entfällt grundsätzlich ein Jahr nach Aufgabe der qualifizierenden Ämter. 22

24 2.2 Allgemeine Sorgfaltspflichten bisher Wirtschaftlich berechtigte Person (wb) Politisch exponierte Person (PEP) Fokus auf Ausland neu Wie bisher zu prüfen; die Person, die das Geschäft wirtschaftlich veranlasst hat Politisch exponierte Personen im Inland gleichgestellt 23

25 2.2 Allgemeine Sorgfaltspflichten Checkliste Kopie der Vorder- und Rückseite des Personalausweises oder Reisepasses bzw. Kopie des Handelsregisterauszugs Evtl. Vollmacht und Kopie der Vorder- und Rückseite des Ausweisdokumentes des Vertreters Feststellung, ob der Vertragspartner auf eigene Rechnung handelt bzw. wer mehr wie 25% der Anteile von juristischen Personen hält (wb) Feststellung, ob der Vertragspartner eine politisch exponierte Person ist (PEP) 24

26 2.2 Allgemeine Sorgfaltspflichten bisher neu Aufbewahrungspflicht mindestens 5 Jahre Aufbewahrungspflicht genau 5 Jahre 25

27 2.3 Verdachtsmeldewesen Sorgfaltspflichten nicht erfüllbar Verdachtsmomente, z. B.: Kunde verweigert Identifizierung Zweifel an Identität Smurfing Untypisches oder wirtschaftlich unsinniges Geschäft Rücknahme des Kaufangebots Beendigungsverpflichtung Geschäftsbeziehung darf nicht begründet oder muss beendet werden Geldtransaktionen dürfen vorerst nicht durchgeführt werden Verdachtsmeldung 26

28 2.3 Verdachtsmeldewesen Nur noch eine zentrale Stelle für Verdachtsmeldungen Verdachtsmeldung ist keine Anzeige! Meldender kann, außer bei grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Unwahrheit, nicht belangt werden Information über die Verdachtsmeldung nicht an den Betroffenen weitergeben! Geschäftsabschluss erst nach Zustimmung oder nach Ablauf von drei Werktagen (ohne Samstag) 27

29 2.3 Verdachtsmeldewesen Meldung an: Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen / Financial Intelligence Unit (FIU) Generalzolldirektion - Referat D2 Postfach Köln Service Desk FIU: 0351/ Fax für Verdachtsmeldungen: 0221/ Fax für Registrierungen 0221/ info.fiu@zoll.de 28

30 2.3 Verdachtsmeldewesen 29

31 2.3 Verdachtsmeldewesen 30

32 2.3 Verdachtsmeldewesen Eingabemaske für Verdachtsmeldungen 31

33 2.4 Risikomanagement Sorgfaltspflichten Allgemeine Sorgfaltspflichten Risikomanagement Identifizierung des Vertragspartners Ermittlung des wirtschaftlich Berechtigten Politisch exponierte Person Risikoanalyse Interne Sicherungssysteme Schulung der Mitarbeiter Zuverlässigkeitsprüfung der Mitarbeiter Dokumentation 5 Jahre Nachweispflicht 32

34 2.4 Risikomanagement Überblick Risikoanalyse und interne Sicherungsmaßnahmen verpflichtend Ausnahme bei Güterhändlern: wenn keine Bargeldannahme oder -zahlung von oder mehr (auch bei gestückelten Zahlungen) Einmalige Bargeldannahme oder -zahlung Risikoanalyse für min. 12 Monate vorhalten Pflicht zur Verdachtsmeldung bleibt Outsourcing interner Sicherungsmaßnahmen muss vor Vertragsschluss angezeigt werden 33

35 2.4 Risikomanagement Geldwäschebeauftragter Pflicht für sonstige Finanzunternehmen ( 2 Abs. 1 Nr. 6 GwG) Derzeit in Bayern noch keine generelle Pflicht für: Güterhändler, Immobilienmakler und Versicherungsvermittler 34

36 2.4 Risikomanagement Risikoanalyse / Interne Sicherungssysteme Bestandsaufnahme (Unternehmen, Kunden-, Vertriebsund Produktstruktur) Feststellung und Bewertung betriebsspezifischer Risiken Entwicklung risikobasierter und unternehmensindividueller Maßnahmen (bspw. Arbeitsanweisungen, Stichprobenkontrollen) Dokumentation und Aktualisierung Eine sorgfältige Risikoanalyse ist Voraussetzung und Strategiepapier für alle weiteren Maßnahmen im Unternehmen! 35

37 2.4 Risikomanagement Schulung der Mitarbeiter Methoden der Geldwäsche und Pflichten nach dem GwG risikobasiert (Art, Umfang und Häufigkeit unternehmensindividuell) hauptsächlich im Kundenkontakt stehende Mitarbeiter Zuverlässigkeitsprüfung der Mitarbeiter geldwäscherelevante Aufgabenbereiche v. a. bei der Einstellung neuer Mitarbeiter 36

38 3. Neue Bußgeldtatbestände Bußgeldrahmen: bis zu pro Verstoß Risikoanalyse nicht dokumentiert oder regelmäßig überprüft und ggf. aktualisiert Keine angemessenen internen Sicherungsmaßnahmen oder deren Funktionsfähigkeit nicht überwacht Fehlende oder nicht richtige Feststellung, ob es sich bei dem Vertragspartner oder dem wb um eine PEP handelt Und vieles mehr Pflichten gelten für Mitarbeiter und Geschäftsführung 37

39 4. Transparenzregister Grundlegende Informationen Seit Ende 2017 zusätzlich zum Handelsregister bestehendes Unternehmensregister Ergänzung um bislang nicht aufgeführte Rechtsformen Informationen zu den wb aller Unternehmen Zweck: Ermittlung des wb Ihrer Vertragspartner ist nun deutlich vereinfacht 38

40 4. Transparenzregister Wer meldet, und was? Meldepflichtige Unternehmen: Juristische Personen des Privatrechts, rechtsfähige Personengesellschaften, Trustees, Treuhänder (Sofern die wb nicht bereits aus Handelsregister ersichtlich und Daten elektronisch abrufbar sind) Nicht meldepflichtig: Einzelunternehmen und GbR Wichtig: Es muss nur der wb des eigenen Unternehmens gemeldet werden. Nicht Ihre Kunden! 39

41 4. Transparenzregister Rechtliche Fragen Bundesverwaltungsamt Referat ZMV II 8 Saalburgstraße Bad Homburg v. d. Höhe transparenzregister@bva.bund.de Tel. Nr.: 0228/ FAQ: teilungen/abteilung_zmv/transparenzregist er/faq/faq_node.html;jsessionid=88dc661 42F47FB0ACCF2E83E2BF97A2F.2_cid361 40

42 4. Transparenzregister Technische Fragen Bundesanzeiger Verlag GmbH Servicenummer: 0800/ Amsterdamer Str. 192, Köln 41

43 5. Fragen zum Geldwäschegesetz 42

44 5. Fragen zum Geldwäschegesetz Weitere Informationen erhalten Sie bei: Regierung von Mittelfranken Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr ordnung/geldwaeschegesetz/ Verwaltungsservice Bayern 43

45 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! 44

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