Satzung. Förderkreis der Staatlichen Realschule Höchstadt/Aisch

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1 Satzung Förderkreis der Staatlichen Realschule Höchstadt/Aisch 1 Name und Sitz 1. Der Verein führt den Namen Förderkreis der Staatlichen Realschule Höchstadt/ Aisch, im folgenden Verein genannt. 2. Der Verein hat seinen Sitz in Höchstadt/Aisch. 2 Zweck und Aufgaben des Vereins 1. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar die Förderung der Erziehung und Ausbildung von Schülern an der Staatlichen Realschule Höchstadt. Der Verein macht es sich zur Aufgabe, mit den ihm zur Verfügung stehenden Mitteln a) Anschauungsmaterial, Lehr- und Lernmittel, Geräte und Ausstattungsgegenstände zu einer optimalen Bildungsmöglichkeit an dieser Schule beizutragen und ergänzend zu beschaffen b) Arbeitsgemeinschaften und Projekte, die der unterrichtlichen und außerrichtlichen Arbeit/Gemeinschaft dienen zu fördern c) Beihilfen dort zu geben, wo es notwendig ist, bedürftigen Schülern die Teilnahme an schulischen Gemeinschaftsveranstaltungen zu ermöglichen. Die zur Erreichung eines gemeinnützigen Zwecks benötigten Mittel erwirbt der Verein durch a) Mitgliedsbeiträge b) Einnahmen bei Veranstaltungen c) Spenden jeglicher Art. Der Verein ist selbstlos tätig. 2. Der Verein ist nicht berechtigt, mit seinen Beiträgen und Spenden andere Schulen oder fremde Personen zu unterstützen, sondern ausschließlich die Schüler der Realschule Höchstadt. 3. Die aus Mitteln des Vereins angeschafften Sachwerte bleiben grundsätzlich Eigentum des Vereins, werden jedoch von der Schule verwaltet. Sie können auch an die Schule übereignet werden mit der Auflage der Verwendung im Sinne des Vereinszwecks. Es darf keine Person durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen aus Vereinsmitteln begünstigt werden. Vorstand und Mitglieder betätigen sich im Verein ehrenamtlich und ohne Entgelt. Etwaige Gewinne des Vereins dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten weder Gewinnanteile noch sonstige Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. 1

2 3 Mitgliedschaft 1. Erwerb Mitglied kann jede juristische und natürliche Person werden, die den Verein bei der Erreichung seiner Ziele unterstützt. Der Eintritt erfolgt durch formlose schriftliche Erklärung an den Vorstand. 2. Austritt Der Austritt erfolgt durch formlose schriftliche Mitteilung an den Vorstand. Die Kündigung ist jederzeit möglich. Die Mitgliedschaft erlischt außerdem durch Tod des Mitgliedes, bei Ausschluss oder bei Auflösung des Vereins. 3. Ausschluss Mitglieder, die den Zwecken des Vereins zuwider handeln, sein Ansehen schädigen oder mit der Beitragszahlung trotz wiederholter Aufforderungen im Rückstand bleiben, können durch den Beschluss des Vorstandes mit einfacher Stimmenmehrheit ausgeschlossen werden. Rückzahlungen geleisteter Beiträge finden nicht statt. 4 Vereinsjahr Das Vereinsjahr ist das Schuljahr. 5 Mitgliedsbeiträge 1. Die Mitglieder leisten einen jährlichen Beitrag, dessen Höhe von der Mitgliederversammlung mit einfacher Stimmenmehrheit festgesetzt wird, an den Verein. 2. Freiwillige Spenden werden angenommen. 3. Bescheinigungen über Spenden und Beiträge zur Vorlage beim Finanzamt werden auf Wunsch ausgestellt. 6 Organe des Vereins Organe des Vereins sind a) der Vorstand b) die Mitgliederversammlung 2

3 7 Der Vorstand Die Vorstandschaft besteht aus: a) dem 1. Vorsitzenden b) dem 2. Vorsitzenden c) dem Kassenwart d) dem Schriftführer e) mindestens 1 Beisitzer und maximal 6 Beisitzern Stimmberechtigt sind die oben aufgeführten Personen a-e, die durch die Mitgliederversammlung jeweils mit einfacher Stimmenmehrheit gewählt werden und zwar für die Dauer von 2 Jahren. Deren Wahl erfolgt einzeln durch schriftliche und geheime Abstimmung in der Mitgliederversammlung. Auf einstimmigen Beschluss der Mitgliederversammlung kann durch Handzeichen und in einem Wahlvorgang abgestimmt werden. Zum erweiterten Vorstand gehören: - der Leiter/in der Realschule Höchstadt oder dessen Stellvertreter/in - der/die amtierende Vorsitzende des Elternbeirats oder dessen Stellvertreter/in - ein Vertreter/in der Lehrerschaft oder dessen Vertreter Der Vorstand bleibt solange im Amt, bis ein neuer Vorstand gewählt ist. Beim Ausscheiden eines der stimmberechtigten Vorstandsmitglieder muss von einer außerordentlichen Mitgliederversammlung ein Nachfolger gewählt werden. 8 Gesetzliche Vertretung Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den 1. und 2. Vorsitzenden je allein vertreten. Im Innenverhältnis ist der 2. Vorsitzende nur im Fall der Verhinderung des 1.Vorsitzenden zur Vertretung berechtigt. 9 Geschäftsaufgaben Die Vorstandschaft besorgt die laufenden Geschäfte des Vereins und entscheidet im Rahmen des 2 der Satzung über die Verwendung der zur Verfügung stehenden Mittel. Beschluss erfolgt mit einfacher Mehrheit 1. Bis zu einem Betrag von 100 kann der 1. Vorsitzende oder bei dessen Verhinderung der 2. Vorsitzende in Absprache mit dem Kassenwart ohne Beschluss des Vorstandes satzungsgemäß verfügen. 2. Die Vorstandschaft tritt bei Bedarf zusammen und ist nur dann beschlussfähig, wenn mindestens 4 Mitglieder anwesend sind. Sie entscheidet jeweils mit einfacher Stimmenmehrheit. Bei Stimmengleichheit gilt der Vorschlag als abgelehnt. 3. Der Kassenwart erledigt die Kassengeschäfte. Er hat darüber Buch zu führen und die Belege aufzubewahren. 3

4 4. Der Schriftführer besorgt den Schriftverkehr des Vereins und die Protokollführung bei den Vorstandssitzungen und Mitgliederversammlungen. Protokolle sind von ihm und dem 1. Vorsitzenden, bei dessen Verhinderung von dem 2. Vorsitzenden zu unterzeichnen. 5. Der Verein gibt sich Ordnungen. 6. Zur Sitzung der Vorstandschaft sind sämtliche Mitglieder der Vorstandschaft schriftlich einzuladen unter Angabe der Tagesordnung. Die Einladung erfolgt durch den 1. Vorsitzenden oder bei dessen Verhinderung durch den 2. Vorsitzenden. 10 Mitgliederversammlung Die Mitgliederversammlung wird durch die Vorstandschaft des Fördervereins unter Angabe der Tagesordnungspunkte mindestens einmal innerhalb eines Vereinsjahres schriftlich (per e- mail, und/oder örtliche Zeitungen, Amtsblätter, Website der Realschule Höchstadt) unter Einhaltung einer Frist von mindestens zwei Wochen (ab Ausgangsdatum) einberufen. Eine außerordentliche Mitgliederversammlung ist einzuberufen, wenn a) ein Drittel der Vereinsmitglieder dies beantragen b) mindestens 4 Vorstandsmitglieder dies beantragen. Der Mitgliederversammlung obliegen a) Entgegennahme der Jahresberichte der Vorstandschaft b) Entlastung der Vorstandschaft c) turnusgemäße Neuwahlen der Vorstandschaft, soweit sie nicht nach 7 benannt wird d) Wahl der Kassenprüfer e) Festsetzung der Mitgliedsbeiträge f) Beschlussfassung über Satzungsänderung oder die Auflösung des Vereins. Jede ordnungsgemäß einberufene Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig. Sie entscheidet grundsätzlich mit einfacher Mehrheit. Ausgenommen hiervon ist eine Entscheidung über die Auflösung des Vereins. Hierfür ist eine Mehrheit von ¾ der anwesenden Mitglieder erforderlich. Die alljährliche Mitgliederversammlung soll in den ersten 4 Monaten des Vereinsjahres stattfinden. Anträge auf Änderung oder Ergänzung der Tagesordnung der Mitgliederversammlung sind schriftlich bis spätestens eine Woche vor der Mitgliederversammlung beim 1. Vorsitzenden einzureichen. 11 Kassenprüfung Die Kassenprüfung obliegt zwei, von der Mitgliederversammlung für die Dauer von 2 Jahren zu wählenden Kassenprüfern. Die Kassenprüfer dürfen nicht der Vorstandschaft angehören. 4

5 12 Auflösung des Vereins Beschließt die Mitgliederversammlung die Auflösung des Vereins, oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke, fällt dessen Vermögen an den Sachaufwandsträger. Das Vermögen darf nur unmittelbar und ausschließlich im Sinne der Zweckbindung des 2 der Satzung im Rahmen des Schulbetriebes der Realschule Höchstadt verwendet werden, sofern die Ausgaben nicht durch den Sachaufwandsträger abgedeckt sind. 13 Inkrafttreten der Satzung Die Satzung wurde am errichtet und am von der Mitgliederversammlung neu gefasst. Weiterhin wurden in der Jahreshauptversammlung des Förderkreises am zwei Änderungen beschlossen. 7 e) mindestens 1 Beisitzer und maximal 6 Beisitzer 10 Einladung zur Jahreshauptversammlung schriftl. über Presse und Homepage der Schule Dem Vorstand ist das Recht übertragen, etwaige Satzungsänderungen, die für die Eintragung oder für die steuerliche Anerkennung verlangt werden sollten, vorzunehmen. Die Satzung tritt sofort in Kraft. Höchstadt, den

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