Besondere Bedingungen für die Personen- und Fahrrad- Schutzbrief-Versicherung (BB PSFB 2010)

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Besondere Bedingungen für die Personen- und Fahrrad- Schutzbrief-Versicherung (BB PSFB 2010)"

Transkript

1 Besondere Bedingungen für die Personen- und Fahrrad- Schutzbrief-Versicherung (BB PSFB 2010) Inhaltsverzeichnis Paragraph Seite 1 Vertragsgrundlage, allgemeine Bestimmungen Leistungsumfang und versicherte Personen Krankheit und Unfall Unfall Reiseabbruch bei Auslandsreisen Fahrradausfall Verlust von Wertgegenständen Notfall zu Hause Strafverfolgung im Ausland Öffentliche Verkehrsmittel Andere Notlagen Ausschlüsse Räumlicher Geltungsbereich Vertraglich vereinbarte, besondere Obliegenheiten des Versicherungsnehmers Kündigung Beendigung des Hauptversicherungsvertrages... 5 VH /2011

2 1 Vertragsgrundlage, allgemeine Bestimmungen Es gilt Abschnitt B der vereinbarten Allgemeinen Bedingungen für die Wohnungsversicherung (VHB 2010) (Hauptvertrag), soweit sich aus den folgenden Bestimmungen nicht etwas anderes ergibt. 2 Leistungsumfang und versicherte Personen 1. Leistungsumfang Wenn ein Schadenereignis eintritt, erbringt der Versicherer die nachfolgenden Leistungen als Service oder als Ersatz für vom Versicherungsnehmer aufgewandte Kosten. 2. Versicherte Personen Versicherte Personen sind der Versicherungsnehmer sowie dessen Lebenspartner und minderjährige Kinder unter der Voraussetzung, dass diese Personen mit ihm in häuslicher Gemeinschaft leben. 3 Krankheit und Unfall Erkrankt die versicherte Person auf einer Reise oder erleidet sie auf einer Reise einen Unfall, erbringt der Versicherer folgende Leistungen: 1. Soforthilfe a) Der Versicherer informiert die Versicherte Person auf Anfrage über die Möglichkeiten ärztlicher Versorgung. Soweit möglich, wird ihr ein deutsch oder englisch sprechender Arzt benannt, den sie selbst beauftragen muss. b) Der Versicherer stellt, soweit erforderlich, den Kontakt zwischen dem Hausarzt der versicherten Person und dem sie behandelnden Arzt oder Krankenhaus her. c) Der Versicherer benachrichtigt auf Wunsch die Angehörigen und den Arbeitgeber der versicherten Person. d) Der Versicherer gibt dem Krankenhaus gegenüber, soweit erforderlich, eine Kostenübernahmegarantie bis zu Euro ab. 2. Krankenhausaufenthalt eines Kindes (nur Ausland) Bei einem während des Auslandsaufenthaltes notwendigen Krankenhausaufenthalt eines Kindes bis zu zwölf Jahren übernimmt der Versicherer die Kosten der Unterkunft einer nahestehenden Person im selben Krankenzimmer. 3. Arzneimittelversand Ist die versicherte Person zur Aufrechterhaltung ihrer Gesundheit auf verschreibungspflichtige Arzneimittel, die vor Ort nicht besorgt werden können, angewiesen, sorgt der Versicherer nach Abstimmung mit dem Hausarzt für die Zusendung und übernimmt die entstehenden Versandkosten sowie die Kosten der Abholung beim Zoll. 4. Krankenbesuch Muss sich die versicherte Person länger als zwei Wochen in einem Krankenhaus aufhalten, organisiert der Versicherer den Besuch einer ihr nahestehenden Person. Zusätzlich trägt der Versicherer die Fahrt- und Übernachtungskosten für den Besucher bis zu 500 Euro je Schadenfall. 5. Krankentransport a) Der Versicherer übernimmt die Kosten des Transportes der versicherten Person zur stationären Heilbehandlung in das nächste erreichbare Krankenhaus. b) Muss die versicherte Person an ihren ständigen Wohnsitz zurücktransportiert werden, sorgt der Versicherer für die Durchführung des Rücktransportes und trägt die hierdurch entstehenden Kosten. Art und Zeitpunkt des Rücktransportes müssen medizinisch notwendig und ärztlich angeordnet sein. Bei einem voraussichtlich mehr als zwei Wochen dauernden Krankenhausaufenthalt kann die versicherte Person den Krankenrücktransport auch ohne medizinische Notwendigkeit beanspruchen. c) Der Versicherer übernimmt die bis zum Rücktransport entstehenden, durch die Erkrankung bedingten Übernachtungskosten für die versicherte Person und die nicht erkrankten Familienangehörigen für höchstens drei Nächte bis zu je 75 Euro pro Person. 6. Rückholung von Kindern a) Können minderjährige Kinder infolge Erkrankung ihrer Begleitperson auch im Todesfall nicht mehr betreut werden, sorgt der Versicherer für die Abholung der Kinder zu ihrem Wohnsitz durch eine vom Versicherungsnehmer oder Versicherer ausgewählte Begleitperson. b) Dies gilt auch, wenn die Kinder selbst erkranken und infolge der Weiterreise der versicherten Person nicht mehr betreut werden können. c) Der Versicherer übernimmt die hierdurch entstehenden Fahrtkosten bei einer einfachen Entfernung unter 1200 Bahnkilometern bis zur Höhe der Bahnkosten 2. Klasse, bei größerer Entfernung bis zur Höhe der Bahnkosten 1. Klasse oder der Liegewagenkosten, jeweils einschließlich Zuschlägen sowie für nachgewiesene Taxifahrten bis zu 50 Euro. Die Leistung ist auf Euro pro Person begrenzt. 7. Heimtransport von Haustieren a) Kann die versicherte Person mitgeführte Haustiere infolge ihrer Erkrankung auch im Todesfall nicht mehr versorgen, organisiert der Versicherer den Heimtransport der Tiere und trägt zusätzlich die dadurch entstehenden Kosten. b) Kann das Tier nach dem Transport nicht sofort weiterversorgt werden, sorgt der Versicherer für die weitere Unterbringung und Versorgung des Tieres. Übernommen werden die dadurch entstehenden Kosten höchstens für zwei Wochen. c) Haustiere sind Hunde, Katzen und andere heimische Kleintiere, jedoch keine Exoten. 8. Fahrrad-Rücktransport Kann die versicherte Person infolge einer länger als drei Tage andauernden Erkrankung oder im Todesfall ihr Fahrrad nicht mehr zurückfahren oder zurücktransportieren, organisiert der Versicherer den Rücktransport zum ständigen Wohnsitz und trägt zusätzlich die dafür entstehenden Kosten. 4 Unfall Erleidet die versicherte Person auf einer Reise einen Unfall, erbringt der Versicherer zusätzlich zu 3 folgende Leistungen: 1. Such-, Rettungs- und Bergungskosten Muss die versicherte Person wegen des Unfalles gesucht, gerettet oder geborgen werden, übernimmt der Versicherer hierfür die Kosten bis zu Euro. 2. Beratung über Reha-Maßnahmen Nach einem unfallbedingten Krankenhausaufenthalt berät der Versicherer die versicherte Person über die Möglichkeiten von Rehabilitations-Maßnahmen und benennt ihm bekannte Reha-Einrichtungen. Für die Leistungen dieser Einrichtungen übernimmt der Versicherer keine Haftung. 5 Reiseabbruch bei Auslandsreisen 1. Rückreise-Service Ist der versicherten Person die planmäßige Beendigung ihrer Auslandsreise nicht oder nur zu einem anderen als dem ursprünglich vorgesehenen Zeitpunkt zuzumuten, weil ein Mitreisender oder ein naher Verwandter schwer erkrankt oder verstorben ist, oder weil eine erhebliche Schädigung ihres Vermögens eingetreten ist, oder weil am Zielort Krieg, innere Unruhen oder Erdbeben ausgebrochen sind, sorgt der Versicherer für die Rückreise. VH / von 5

3 Zusätzlich übernimmt der Versicherer die gegenüber der ursprünglich vorgesehenen Rückreise entstehenden höheren Fahrtkosten bis zu Euro je Schadenfall und Person. 2. Hilfe bei Insolvenz des Reiseveranstalters Kann die versicherte Person ihre Rückreise aus dem Ausland nicht planmäßig antreten, weil ihr Reiseveranstalter zahlungsunfähig geworden ist, informiert der Versicherer sie über andere Möglichkeiten ihrer Rückkehr. Zusätzlich stellt der Versicherer, soweit erforderlich, ein zinsloses Darlehen für die Kosten der Rückreise zur Verfügung. 6 Fahrradausfall Fällt das vom Versicherungsnehmer benutzte Fahrrad infolge einer Panne oder eines Unfalles aus oder wird es gestohlen, erbringt der Versicherer folgende Leistungen: 1. Weiter- und Rückfahrt-Service Der Versicherer organisiert die Weiterfahrt des Versicherungsnehmers zum ständigen Wohnsitz im Inland oder zu seinem Zielort und die Rückfahrt vom Zielort zu seinem Wohnsitz sowie die Abholung des wieder fahrbereiten Fahrrades vom Schadenort. Der Versicherer übernimmt hierbei entstehende Kosten für die Fahrt vom Schadenort zum Wohnsitz oder für die Fahrt vom Schadenort zum Zielort, die Rückfahrt vom Zielort zum Wohnsitz, die Rückfahrt zum Schadenort für eine Person, wenn das wieder fahrbereite Fahrrad dort abgeholt werden soll. Diese Kosten erstattet der Versicherer bei einfacher Entfernung unter 1200 Bahnkilometern bis zur Höhe der Bahnkosten 2. Klasse, bei größerer Entfernung bis zur Höhe der Bahnkosten 1. Klasse oder der Liegewagenkosten, jeweils einschließlich Zuschlägen sowie für nachgewiesene Taxifahrten bis zu 50 Euro. 2. Übernachtungs-Service Der Versicherer hilft auf Wunsch bei der Beschaffung einer Übernachtungsmöglichkeit und übernimmt die Übernachtungskosten für höchstens drei Nächte, jedoch nicht über den Tag hinaus, an dem das Fahrrad wiederhergestellt werden konnte oder wiederaufgefunden wurde. Nimmt die versicherte Person den Weiter- und Rückfahrt- Service in Anspruch, übernimmt der Versicherer Übernachtungskosten nur für eine Nacht. Erstattet werden höchstens 75 Euro je Übernachtung und Person. 3. Leihfahrrad-Service Der Versicherer hilft auf Wunsch bei der Beschaffung eines Leihfahrrades und übernimmt die Kosten für die Anmietung eines gleichartigen Leihfahrrades bis zur Wiederherstellung der Fahrbereitschaft, jedoch höchstens bis zu insgesamt 50 Euro. Nimmt die versicherte Person den Weiter- und Rückfahrt- Service oder den Übernachtungs-Service in Anspruch, übernimmt der Versicherer keine Leihfahrradkosten. 4. Soforthilfe am Schadenort a) Pannen- und Unfallhilfe Der Versicherer ist bei der Wiederherstellung der Fahrbereitschaft an der Schadenstelle durch ein Pannenhilfsfahrzeug behilflich und übernimmt die hierdurch entstehenden Kosten. Der Höchstbetrag für diese Leistung beläuft sich einschließlich der vom Pannenhilfsfahrzeug mitgeführten Kleinteile auf 100 Euro. b) Bergen Ist das Fahrrad von der Straße abgekommen, sorgt der Versicherer für seine Bergung einschließlich Gepäck und nicht gewerblich beförderter Ladung und übernimmt die hierdurch entstehenden Kosten. c) Abschleppen Kann das Fahrrad an der Schadenstelle nicht wieder fahrbereit gemacht werden, sorgt der Versicherer für das Abtransportieren des Fahrrades einschließlich Gepäck und nicht gewerblich beförderter Ladung und übernimmt die hierdurch entstehenden Kosten. Der Höchstbetrag für diese Leistung beträgt 150 Euro; hierauf werden durch den Einsatz eines Pannenhilfsfahrzeuges entstandene Kosten angerechnet. 5. Fahrradschlüssel-Service Hat die versicherte Person die Schlüssel für ihr Fahrrad verloren, hilft der Versicherer bei der Beschaffung von Ersatzschlüsseln und übernimmt die Kosten für den Versand der Ersatzschlüssel. Die Kosten der Ersatzschlüssel selbst werden nicht übernommen. 6. Fahrradtransport-Service a) Kann das Fahrrad am Schadenort oder in dessen Nähe nicht innerhalb von drei Werktagen fahrbereit gemacht werden und übersteigen die voraussichtlichen Reparaturkosten nicht den Betrag, der für ein gleichwertiges gebrauchtes Fahrrad aufgewandt werden muss, sorgt der Versicherer für den Transport des Fahrrades zu einer Werkstatt an einem anderen Ort. Der Versicherer übernimmt die hierdurch entstehenden Kosten bis zur Höhe der Kosten für einen Rücktransport an den ständigen Wohnsitz im Inland. b) Liegt der Schadenort in Deutschland, sorgt der Versicherer dafür, dass die versicherte Person möglichst zusammen mit dem Fahrrad zu ihrem Wohnsitz gebracht wird. 7. Fahrradunterstellung a) Muss das Fahrrad bis zur Wiederherstellung der Fahrbereitschaft oder bis zur Durchführung des Transportes zu einer Werkstatt untergestellt werden, ist der Versicherer hierbei behilflich und übernimmt die dadurch entstehenden Kosten, jedoch höchstens für zwei Wochen. b) Diese Leistung wird auch erbracht, wenn das Fahrrad nach einem Diebstahl im Ausland wiederaufgefunden wird und bis zur Durchführung des Rücktransportes oder der Verzollung bzw. Verschrottung untergestellt werden muss. 8. Fahrradverzollung und -verschrottung (nur Ausland) Muss das Fahrrad im Ausland verzollt werden, hilft der Versicherer bei der Durchführung der Verzollung. Zusätzlich werden die hierbei anfallenden Verfahrensgebühren mit Ausnahme des Zollbetrages und sonstiger Steuern getragen. Ist zur Vermeidung der Verzollung eine Verschrottung des Fahrrades erforderlich, übernimmt der Versicherer die hierdurch entstehenden Kosten. 9. Hilfe bei der Fahrradreparatur a) Muss das Fahrrad in einer Werkstatt repariert werden, hilft der Versicherer bei der Suche nach einer Werkstatt. Für die Leistungen der Werkstatt übernimmt der Versicherer keine Haftung. b) Können Ersatzteile zur Wiederherstellung der Fahrbereitschaft des Fahrrades an einem ausländischen Schadenort oder in dessen Nähe nicht beschafft werden, sorgt der Versicherer dafür, dass die versicherte Person diese auf schnellstmöglichem Wege erhält und übernimmt alle entstehenden Versandkosten, nicht aber die Kosten der Ersatzteile selbst. 7 Verlust von Wertgegenständen 1. Soforthilfe bei Zahlungsmittelverlust (nur Ausland) Gerät die versicherte Person auf einer Reise im Ausland durch den Verlust von Zahlungsmitteln in eine finanzielle Notlage, stellt der Versicherer den Kontakt zu ihrer Hausbank her. Ist dies nicht binnen 24 Stunden nach dem auf die Schadenmeldung folgenden Werktag möglich, wird dem Versicherungsnehmer ein zinsloses Darlehen bis zu Euro je Schadenfall zur Verfügung gestellt. 2. Dokumenten-Service (nur Ausland) Hat die versicherte Person auf einer Reise im Ausland ein für die Reise benötigtes Dokument verloren, hilft der Versicherer bei der Ersatzbeschaffung und übernimmt die hierbei anfallenden Gebühren. VH / von 5

4 Bei einem Verlust Ihrer Scheck- oder Kreditkarte informiert der Versicherer auf Wunsch unverzüglich die Bank bzw. das Kreditkartenunternehmen. 3. Schlüssel-Service Hat die versicherte Person auf einer Reise die Schlüssel für ihr Haus oder ihre Wohnung am ständigen Wohnsitz im Inland verloren, hilft der Versicherer bei der Beschaffung von Ersatzschlüsseln. 4. Hilfe bei Brillenverlust (nur Ausland) Hat die versicherte Person auf einer Reise im Ausland ihre Brille oder Kontaktlinsen verloren, sorgt der Versicherer in Abstimmung mit dem Versicherungsnehmer nahestehenden Personen für die Beschaffung und Zusendung einer Ersatzbrille oder von Ersatzkontaktlinsen und übernimmt die hierbei entstehenden Versandkosten, nicht aber die Kosten der Ersatzbrille oder Ersatzkontaktlinsen selbst. 8 Notfall zu Hause 1. Benachrichtigungs-Service Gerät die versicherte Person auf einer Reise in eine schwerwiegende Notlage (z. B. Erkrankung, Verhaftung, Diebstahl), übermittelt der Versicherer auf Wunsch Nachrichten an dem Versicherungsnehmer nahestehende Personen und übernimmt zusätzlich die dadurch entstehenden Übermittlungskosten. 2. Reiserückruf-Service Ist infolge Todes oder Erkrankung eines nahen Verwandten oder infolge einer erheblichen Schädigung des Vermögens der versicherten Person ein Rückruf von einer Reise durch den Rundfunk notwendig, leitet der Versicherer die erforderlichen Maßnahmen in die Wege und übernimmt die hierdurch entstehenden Kosten. 3. Kinderbetreuungs-Service Müssen zu Hause gebliebene minderjährigen Kinder der versicherten Person infolge Erkrankung oder Unfalls betreut werden, während sich diese auf einer Reise befinden, vermittelt der Versicherer auf Anfrage eine Person, die die Betreuung der Kinder während seiner Abwesenheit übernimmt. Das gilt auch, wenn die versicherte Person während einer Reise erkrankt und die Kinder deshalb zu Hause betreut werden müssen. Die Kosten des Betreuers zahlt der Versicherer nicht; für seine Leistung wird keine Haftung übernommen. 4. Handwerker-Service Werden während einer Reise das Haus oder die Wohnung des Versicherungsnehmers an seinem Wohnsitz im Inland durch unvorhergesehene Ereignisse (z. B. Brand, Wasser, Einbruch, Vandalismus) erheblich beschädigt, vermittelt der Versicherer auf Anfrage Handwerkerfirmen oder Dienstleistungsunternehmen und organisiert deren Einsatz für Soforthilfemaßnahmen. Die Kosten dieser Firmen zahlt der Versicherer nicht; für deren Leistungen wird keine Haftung übernommen. 5. Haushüter-Service Kann die von der versicherten Person beauftragte Person, die ihr Haus oder ihre Wohnung am ständigen Wohnsitz im Inland während ihrer Abwesenheit betreuen soll, ihren Dienst unerwartet nicht antreten oder fortsetzen, vermittelt der Versicherer auf Anfrage einen Haushüter. Die Kosten des Haushüters zahlt der Versicherer nicht; für seine Leistungen wird keine Haftung übernommen. Wird die versicherte Person auf einer Reise im Ausland verhaftet oder wird ihr mit Haft gedroht, erbringt der Versicherer folgende Leistungen: 1. Vermittlung von Anwaltshilfe Der Versicherer ist bei der Auswahl und Beauftragung eines Anwaltes und, soweit erforderlich, eines Dolmetschers behilflich. Falls nötig, benennt und schaltet der Versicherer auch Botschaften oder Konsulate ein. 2. Rechtskosten-Vorschuss Der Versicherer verauslagt die in diesem Zusammenhang entstehenden Gerichts-, Anwalts- und Dolmetscherkosten bis zu einem Gegenwert von Euro sowie eine von den Behörden verlangte Strafkaution bis zu einem Gegenwert von Euro. 10 Öffentliche Verkehrsmittel 1. Weiterfahrt und Übernachtungsservice wegen Verspätung eines öffentlichen Verkehrsmittels (Bahn, Bus, Zug) gilt nicht im Ausland a) Kann eine versicherte Person wegen Verspätung eines öffentlichen Verkehrsmittels (Bahn, Bus, Zug) um mehr als 15 Minuten eine Anschlussverbindung nicht mehr erreichen und besteht keine Möglichkeit, den Zielort in zumutbarer Zeit mit einem anderen öffentlichen Verkehrsmittel (Bahn, Bus, Zug) zu erreichen, helfen wir bei der Beschaffung einer Übernachtungsmöglichkeit und übernehmen die Kosten für eine Übernachtung bis zu 75 Euro pro Person. b) Anstelle der Kosten für eine Übernachtung oder zusätzlich zu einer notwendigen Übernachtung werden auch Kosten für die Inanspruchnahme eines anderen Verkehrsmittels (z. B. Taxi) zur Weiter- oder Heimfahrt bis zu einem Höchstbetrag von 25 Euro ersetzt. c) Der Ausschluss gemäß 12 Nr. 2 d) 50 km-grenze gilt für diese Leistungsart nicht. 2. Rückfahrtservice bei Einstellung des öffentlichen Personennahverkehrs (Bahn, Bus, Zug) im Winter a) Wird der öffentliche Personennahverkehr (Bahn, Bus, Zug) im Winter wegen extremer Witterungsverhältnisse (Eis, Schnee) im Laufe des Tages eingestellt, erstatten wir Ihnen für die Rückfahrt von Ihrer Arbeitsstätte zu Ihrer Wohnung die notwendigen Taxikosten bis zu einem Höchstbetrag von 25 Euro. b) Der Ausschluss gemäß 12 Nr. 2 d) 50 km-grenze gilt für diese Leistungsart nicht. 3. Verlust von Jahreskarten des öffentlichen Personenverkehrs (Bahn, Bus, Zug) a) Bei Verlust von Jahresfahrkarten erstatten wir Ihnen die nachgewiesenen Kosten für die Ausstellung einer Ersatzkarte. Bei Jobtickets, Schülertickets und Wochentickets ersetzen wir maximal die aktuelle Wochen- bzw. Monatskarte. b) Voraussetzung für den Kostenersatz ist, dass es sich um personifizierte und nicht übertragbare Fahrkarten handelt. 11 Andere Notlagen Gerät die versicherte Person auf einer Reise im Ausland in eine besondere Notlage, die in den anderen Bestimmungen nicht geregelt ist, zu deren Beseitigung jedoch Hilfe notwendig wird, um erheblichen Nachteil für ihre Gesundheit oder ihr Vermögen zu vermeiden, veranlasst der Versicherer die erforderlichen Maßnahmen und übernimmt die hierdurch entstehenden Kosten bis zu 250 Euro je Schadenfall. Kosten im Zusammenhang mit der Nicht- oder Schlechterfüllung von Verträgen, die von einer versicherten Person abgeschlossen wurden, sowie Wiederbeschaffungs- und Reparaturkosten werden nicht erstattet. 9 Strafverfolgung im Ausland 12 Ausschlüsse 1. Der Versicherer leistet nicht, wenn das Ereignis a) durch Krieg, innere Unruhen, Anordnungen staatlicher Stellen, Erdbeben oder Kernenergie verursacht wurde. Der Versicherer hilft jedoch, soweit möglich, wenn die versicherte Person von einem dieser Ereignisse über- VH / von 5

5 rascht worden ist, innerhalb der ersten 14 Tage seit erstmaligem Auftreten; b) vorsätzlich von dem Versicherungsnehmer oder einer versicherten Person herbeigeführt wurde; c) durch eine Erkrankung, die innerhalb sechs Wochen vor Reisebeginn erstmalig oder zum wiederholten Male aufgetreten ist oder noch vorhanden war, oder durch eine Schwangerschaft verursacht wurde. 2. Außerdem leistet der Versicherer nicht, a) wenn die versicherte Person bei Eintritt des Schadens als Fahrer eines Kraftfahrzeuges nicht die vorgeschriebene Fahrerlaubnis hatte oder zum Führen des Fahrzeuges nicht berechtigt war. Der Versicherer leistet jedoch für diejenigen Personen, die hiervon ohne Verschulden keine Kenntnis hatten; b) wenn die versicherte Person mit einem Fahrzeug bei Schadeneintritt an einer Fahrveranstaltung, bei der es auf die Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit ankam, einer dazugehörigen Übungsfahrt oder einer Geschicklichkeitsprüfung, teilgenommen hat; c) wenn die versicherte Person bei Eintritt des Schadens das Fahrzeug zur gewerbsmäßigen Personenbeförderung oder gewerbsmäßigen Vermietung verwendet hatte; d) wenn der Schadenort weniger als 50 Kilometer Luftlinie von Ihrem ständigen Wohnsitz entfernt liegt. Der Versicherer leistet jedoch in den Fällen der Pannen- und Unfallhilfe ( 6 Nr. 4 a), des Bergens ( 6 Nr. 4 b), des Abschleppens ( 6 Nr. 4 c), der Fahrradverzollung und -verschrottung ( 6 Nr. 8), Weiterfahrt und Übernachtungsservice wegen Verspätung eines öffentlichen Verkehrsmittels ( 10 Nr. 1) und Rückfahrtservice bei Einstellung des öffentlichen Personennahverkehrs (Bahn, Bus, Zug) im Winter ( 10 Nr. 2). Versicherer unterhält einen Notdienst, der rund um die Uhr besetzt ist. bb) dem Versicherer jede zumutbare Untersuchung über Ursache und Höhe des Schadens und über den Umfang seiner Entschädigungspflicht zu gestatten sowie Originalbelege zum Nachweis der Schadenhöhe vorzulegen und gegebenenfalls die behandelnden Ärzte von ihrer Schweigepflicht zu entbinden, cc) den Versicherer bei der Geltendmachung der aufgrund seiner Leistungen auf ihn übergegangenen Ansprüche gegenüber Dritten zu unterstützen und ihm die hierfür benötigten Unterlagen auszuhändigen. b) Hat der Versicherungsnehmer aufgrund der Leistungen der Versicherers Kosten erspart, die er ohne den Schadeneintritt hätte aufwenden müssen, kann der Versicherer seine Leistung um einen Betrag in Höhe dieser Kosten kürzen. c) Hat der Versicherungsnehmer aufgrund desselben Schadenfalles auch Erstattungsansprüche gleichen Inhalts gegen Dritte, kann er insgesamt keine Entschädigung verlangen, die den Gesamtschaden übersteigt. d) Geldbeträge, die der Versicherer für den Versicherungsnehmer oder eine versicherte Person verauslagt oder nur als Darlehen gegeben hat, muss der Versicherungsnehmer unverzüglich nach deren Erstattung durch Dritte, spätestens jedoch innerhalb eines Monats nach Auszahlung an den Versicherer zurückzahlen. 2. Folgen der Obliegenheitsverletzung Verletzt der Versicherungsnehmer oder eine versicherte Person eine der in Nr. 1 genannten Obliegenheiten, so ist der Versicherer unter den in Abschnitt B 8 VHB 2010 beschriebenen Voraussetzungen zur Kündigung berechtigt oder auch ganz oder teilweise leistungsfrei. 13 Räumlicher Geltungsbereich Die Versicherung gilt weltweit. 14 Vertraglich vereinbarte, besondere Obliegenheiten des Versicherungsnehmers 1. Obliegenheiten bei und nach Eintritt des Versicherungsfalles Vertraglich vereinbarte, besondere Obliegenheiten, die der Versicherungsnehmer nach Eintritt eines Schadens zu erfüllen hat: a) Nach dem Eintritt eines Schadenfalles hat der Versicherungsnehmer aa) sich mit dem Versicherer darüber abzustimmen, ob und welche Leistungen erbracht werden. Der 15 Kündigung 1. Versicherungsnehmer und Versicherer können unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten die Personen und Fahrrad- Schutzbrief-Versicherung in Textform kündigen. Kündigt der Versicherungsnehmer, so kann er bestimmen, dass seine Kündigung erst zum Schluss des laufenden Versicherungsjahres wirksam wird. 2. Kündigt der Versicherer, so kann der Versicherungsnehmer den Hauptvertrag (siehe 1) innerhalb eines Monats nach Zugang der Erklärung des Versicherers zum gleichen Zeitpunkt kündigen. 16 Beendigung des Hauptversicherungsvertrages Mit Beendigung des Hauptversicherungsvertrages (siehe 1) erlischt auch die Personen- und Fahrrad-Schutzbrief-Versicherung. VH / von 5

Auszug aus Allgemeine Bedingungen für die Kfz-Versicherung (AKB 2013) - Stand 01.01.2013 -

Auszug aus Allgemeine Bedingungen für die Kfz-Versicherung (AKB 2013) - Stand 01.01.2013 - Auszug aus Allgemeine Bedingungen für die Kfz-Versicherung (AKB 2013) - Stand 01.01.2013 - A.3 Autoschutzbrief Hilfe für unterwegs als Service oder Kostenerstattung A.3.1 Was ist versichert? Wir erbringen

Mehr

Bei einer Panne brauchen Sie gutes Schuhwerk oder unseren Schutzbrief.

Bei einer Panne brauchen Sie gutes Schuhwerk oder unseren Schutzbrief. Kfz-versicherung SChutzbrief Schnelle Hilfe im Schadensfall, gebührenfrei: 0800 6001200 Aus dem Ausland: +49 40 4124-2610 Bei einer Panne brauchen Sie gutes Schuhwerk oder unseren Schutzbrief. Es kann

Mehr

Meinungsverschiedenheit über die Schadenhöhe (Sachverständigenverfahren) A.3 Auto-Schutzbrief Hilfe für unterwegs als Service oder Kostenerstattung

Meinungsverschiedenheit über die Schadenhöhe (Sachverständigenverfahren) A.3 Auto-Schutzbrief Hilfe für unterwegs als Service oder Kostenerstattung oder Maßnahmen der Staatsgewalt unmittelbar oder mittelbar verursacht werden. Schäden durch Kernenergie A.2.18.5 Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden durch Kernenergie. A.2.19 Meinungsverschiedenheit

Mehr

-1- Inhaltsübersicht A. Schutzbriefbedingungen der DA Deutsche Allgemeine Versicherung Aktiengesellschaft. VCD PLUS Schutzbrief

-1- Inhaltsübersicht A. Schutzbriefbedingungen der DA Deutsche Allgemeine Versicherung Aktiengesellschaft. VCD PLUS Schutzbrief Schutzbriefbedingungen der DA Deutsche Allgemeine Versicherung Aktiengesellschaft VCD PLUS-Schutzbrief (A + C + D) VCD KOMPLETT-Schutzbrief (A + B + C + D) A Personen- und Fahrrad-Schutzbrief B Fahrzeugschutzbrief

Mehr

Leistungsvergleich Schutzbriefversicherung (ohne Auslandsreise-Krankenversicherung)

Leistungsvergleich Schutzbriefversicherung (ohne Auslandsreise-Krankenversicherung) Beitrag Privatken-Schutzbrief + Einzelmitgliedschaft Privatken-Schutzbrief für die Familie + Mitgliedschaft für die Familie 76,00 89,50 (49,- SB + 27,- Club) 97,00 114,50 (64,- SB + 33,- Club) Allgemeines

Mehr

Fahren ist einfach. Wenn man bei einer Autopanne rund um die Uhr auf einen zuverlässigen 24h-Auto-Schutzbrief zählen kann. wir-versichern-sachsen.

Fahren ist einfach. Wenn man bei einer Autopanne rund um die Uhr auf einen zuverlässigen 24h-Auto-Schutzbrief zählen kann. wir-versichern-sachsen. Fahren ist einfach. Wenn man bei einer Autopanne rund um die Uhr auf einen zuverlässigen 24h-Auto-Schutzbrief zählen kann. wir-versichern-sachsen.de 2 Panne oder Unfall ein Anruf genügt. Mit Ihrer Kfz-Haftpflichtversicherung

Mehr

ALLGEMEINE BEDINGUNGEN zur PREMIUM-Mitgliedschaft von Mobil in Deutschland e.v.

ALLGEMEINE BEDINGUNGEN zur PREMIUM-Mitgliedschaft von Mobil in Deutschland e.v. ALLGEMEINE BEDINGUNGEN zur PREMIUM-Mitgliedschaft von Mobil in Deutschland e.v. PRÄAMBEL Neben den allgemeinen Leistungen Pannen- und Abschlepphilfe stehen dem Mitglied im Ereignisfall Hilfeleistungen

Mehr

In jeder Situation einfach sicher unterwegs mit unserem Schutzbrief.

In jeder Situation einfach sicher unterwegs mit unserem Schutzbrief. KFZ-VERSICHERUNG SCHUTZBRIEF In jeder Situation einfach sicher unterwegs mit unserem Schutzbrief. Schnelle Hilfe im Schadenfall, gebührenfrei: 0800 6001200 Aus dem Ausland: +49 40 4124-2610 Es kann viel

Mehr

Allgemeine Versicherungsbedingungen für den Kfz Privat-Schutzbrief

Allgemeine Versicherungsbedingungen für den Kfz Privat-Schutzbrief Allgemeine Versicherungsbedingungen für den Kfz Privat-Schutzbrief IHR KFZ PRIVAT-SCHUTZBRIEF AUF EINEN BLICK Wem hilft der Schutzbrief? Der Schutzbrief hilft Ihnen als unserem Versicherungsnehmer und

Mehr

ADAC-Auslands- Krankenschutz

ADAC-Auslands- Krankenschutz Für Mitglieder der energie-bkk So günstig können Sie sich und Ihre Familie absichern! Beitragsübersicht ADAC-Auslands-Krankenschutz für Mitglieder der energie-bkk ADAC-Auslands- Krankenschutz Für Mitglieder

Mehr

Teil II gilt nur in Verbindung mit den AVB Teil I für Ergänzungsversicherungen zur gesetzlichen Krankenversicherung (Druckstück B 161)

Teil II gilt nur in Verbindung mit den AVB Teil I für Ergänzungsversicherungen zur gesetzlichen Krankenversicherung (Druckstück B 161) DKV Deutsche Krankenversicherung AG Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) Teil II (Tarif) für den KombiMed Tarif SHR FÜR GKV-VERSICHERTE KRANKHEITSKOSTENVERSICHERUNG Teil II gilt nur in Verbindung

Mehr

Leistungsvergleich Schutzbrief-Versicherung (ohne Auslandsreise-Krankenversicherung)

Leistungsvergleich Schutzbrief-Versicherung (ohne Auslandsreise-Krankenversicherung) Beitrag 76,00 79,50 Privatkundenschutzbrief + Einzelmitgliedschaft 49,00 + 27,00 97,00 98,70 Privatkunden-Schutzbrief für die Familie + Mitgliedschaft für die Familie 64,00 + 33,00 Allgemeines Geltungsbereich

Mehr

Hinweise zur Auslandsreisekrankenversicherung

Hinweise zur Auslandsreisekrankenversicherung Hinweise zur Auslandsreisekrankenversicherung Wenn Sie bei Ihrer Anmeldung eine Auslandsreisekrankenversicherung (ARKV) mitgebucht haben und diese entsprechend der Reisebestätigung mit bezahlen, wird für

Mehr

Inhaltsübersicht Produktinformationsblatt zur Jahres-Reiserücktritts-Versicherung der Europäische Reiseversicherung AG

Inhaltsübersicht Produktinformationsblatt zur Jahres-Reiserücktritts-Versicherung der Europäische Reiseversicherung AG Inhaltsübersicht Produktinformationsblatt zur Jahres-Reiserücktritts-Versicherung der Europäische Reiseversicherung AG 1. Produktinformationsblatt zur Jahres-Reiserücktritts-Versicherung mit Selbstbeteiligung

Mehr

4.05 Leistungen der IV Vergütung der Reisekosten in der IV

4.05 Leistungen der IV Vergütung der Reisekosten in der IV 4.05 Leistungen der IV Vergütung der Reisekosten in der IV Stand am 1. Januar 2015 1 Auf einen Blick Die Invalidenversicherung vergütet die Reisekosten, die sie für die Umsetzung der von ihr angeordneten

Mehr

PLUS AvD I HELP. Schutz weltweit

PLUS AvD I HELP. Schutz weltweit Allgemeine Bedingungen der Allianz Gruppen-Versicherung zur Mitgliedschaft PLUS AvD I HELP Schutz weltweit PRÄAMBEL Neben den AvD Clubleistungen Pannen- und Abschlepphilfe stehen dem Mitglied des AvD (nachfolgend

Mehr

Mein Auto, meine Freiheit. Alles in besten Händen.

Mein Auto, meine Freiheit. Alles in besten Händen. Mein Auto, meine Freiheit. Alles in besten Händen. Schutzbrief: Alle Leistungen bargeldlos im In- und Ausland Inhalt Notrufzentrale/Wichtige Hinweise 4 Notrufzentrale 5 Wichtige Hinweise 7 Geltungsbereich

Mehr

Besondere Bedingungen zur Unfallversicherung (BBU max)

Besondere Bedingungen zur Unfallversicherung (BBU max) Besondere Bedingungen zur Unfallversicherung (BBU max) Grundlage für unseren Vertrag sind die Allgemeinen Unfallversicherungs-Bedingungen (AUB 99) und, soweit zwischen uns vereinbart, die Besonderen Bedingungen

Mehr

Jahresschutz weltweit für beliebig viele Reisen (VB-JRV 2007 RS und VB-JRV 2007 KV)

Jahresschutz weltweit für beliebig viele Reisen (VB-JRV 2007 RS und VB-JRV 2007 KV) Jahresschutz weltweit für beliebig viele Reisen (VB-JRV 2007 RS und VB-JRV 2007 KV) UNSERE LEISTUNGEN JAHRES-SCHUTZ PLATIN 1. REISE-RÜCKTRITTSKOSTEN-VERSICHERUNG (RRV) Bis zur Höhe des versicherten Reise-/Mietpreises

Mehr

Klauseln zu den Allgemeinen Bedingungen für die Garantieversicherung (TK MGar 2014)

Klauseln zu den Allgemeinen Bedingungen für die Garantieversicherung (TK MGar 2014) TK MGar 2014 GDV 0862 Klauseln zu den Allgemeinen Bedingungen für die Garantieversicherung (TK MGar 2014) Version 01-2014 GDV 0862 MGar Unverbindliche Bekanntgabe des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft

Mehr

Mitteilung nach 28 Abs. 4 VVG über die Folgen bei Verletzungen von Obliegenheiten im Versicherungsfall

Mitteilung nach 28 Abs. 4 VVG über die Folgen bei Verletzungen von Obliegenheiten im Versicherungsfall Vermittler: Kunde Straße: Vorname: Tel.-Nr.: Versicherer Vers.-Nr.: PLZ/Ort: Mobil-Nr.: Schaden- Nr.: / Angaben zum Schadenereignis: Wo und wann ist das Schadenereignis eingetreten? Ort: Uhrzeit: Wer hat

Mehr

Produktinformationsblatt zur Jahres-Reisekranken-Versicherung ohne Selbstbeteiligung der Europäische Reiseversicherung AG

Produktinformationsblatt zur Jahres-Reisekranken-Versicherung ohne Selbstbeteiligung der Europäische Reiseversicherung AG Produktinformationsblatt zur s-reisekranken-versicherung ohne Selbstbeteiligung der Europäische Reiseversicherung AG Das Produktinformationsblatt gibt Ihnen als versicherte Personen einen ersten Überblick

Mehr

Hausrat außer Haus. Reisegepäckversicherung à la Basler: Denn manchmal geht das Gepäck eigene Wege.

Hausrat außer Haus. Reisegepäckversicherung à la Basler: Denn manchmal geht das Gepäck eigene Wege. Hausrat außer Haus Reisegepäckversicherung à la Basler: Denn manchmal geht das Gepäck eigene Wege. Wenn einer eine Reise tut...... dann kann er leider nicht immer nur Erfreuliches berichten. Das Gepäck

Mehr

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Widerrufsbelehrung Nutzt der Kunde die Leistungen als Verbraucher und hat seinen Auftrag unter Nutzung von sog. Fernkommunikationsmitteln (z. B. Telefon, Telefax, E-Mail, Online-Web-Formular) übermittelt,

Mehr

Produktinformationsblatt

Produktinformationsblatt Produktinformationsblatt Jahres-Reiseschutz Premium mit Selbstbeteiligung der BD24 Berlin Direkt Versicherung AG Dieses Produktinformationsblatt soll Ihnen einen Überblick über Ihre gewünschte Versicherung

Mehr

Die LongLife Mobilitätsgarantie. Mit Sicherheit mobil bleiben.

Die LongLife Mobilitätsgarantie. Mit Sicherheit mobil bleiben. Die LongLife Mobilitätsgarantie. Mit Sicherheit mobil bleiben. Weitreichende Leistungen und kostenlose Hilfe rund um die Uhr. Die LongLife Mobilitätsgarantie. Rundum sorglos und sicher. Schnelle Hilfe

Mehr

Besondere Bedingungen für die Versicherung weiterer Elementarschäden (BWE 2010)

Besondere Bedingungen für die Versicherung weiterer Elementarschäden (BWE 2010) Besondere Bedingungen für die Versicherung weiterer Elementarschäden (BWE 2010) Version 01.04.2014 GDV 0420 Unverbindliche Bekanntgabe des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. (GDV)

Mehr

Produktinformationsblatt Reise-Rücktrittsversicherung und Urlaubsgarantie

Produktinformationsblatt Reise-Rücktrittsversicherung und Urlaubsgarantie Produktinformationsblatt und Urlaubsgarantie Für einen schnellen Überblick über Ihre gewünschte Versicherung, verwenden Sie gerne dieses Informationsblatt. Bitte beachten Sie aber, dass hier nicht abschließend

Mehr

ROLAND SCHUTZBRIEF PRIVATKUNDEN. MultiAssist für Privatkunden. MultiAssist für Privatkunden

ROLAND SCHUTZBRIEF PRIVATKUNDEN. MultiAssist für Privatkunden. MultiAssist für Privatkunden ROLAND SCHUTZBRIEF PRIVATKUNDEN MultiAssist für Privatkunden MultiAssist für Privatkunden 2 ROLAND SCHUTZBRIEF FÜR PRIVATKUNDEN MULTI ASSIST FÜR PRIVATKUNDEN Mit dem Paket MultiAssist von ROLAND Schutzbrief,

Mehr

Anlage Der Vertrag über eine Dienstfahrt-Fahrzeugversicherung (DFFV) zwischen dem Freistaat Bayern vertreten durch das Bayerische Staatsministerium der Finanzen Odeonsplatz 4 80539 München und der Versicherungskammer

Mehr

Unfallfragebogen zum Antrag auf Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch SGB II (zu Abschnitt 8b des Hauptantrages) Eingangsstempel

Unfallfragebogen zum Antrag auf Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch SGB II (zu Abschnitt 8b des Hauptantrages) Eingangsstempel Anlage UF Unfallfragebogen zum Antrag auf Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch SGB II (zu Abschnitt 8b des Hauptantrages) Eingangsstempel Familienname, Vorname der Antragstellerin/des Antragstellers

Mehr

Kfz-Versicherung. LVM-Gewerbeschutzbrief

Kfz-Versicherung. LVM-Gewerbeschutzbrief Kfz-Versicherung LVM-Gewerbeschutzbrief In guten Händen. LVM Die Vorteile für Sie in Kürze Mit dem LVM-Gewerbeschutzbrief sorgen Sie vor, wenn Sie mit Ihrem Unternehmen mobil bleiben wollen: \ Optimaler

Mehr

Mit Ergänzungsversicherung machen Sie Ihren Krankenschutz komplett.

Mit Ergänzungsversicherung machen Sie Ihren Krankenschutz komplett. Für Mitglieder der Gesetzlichen Krankenversicherung Mit Ergänzungsversicherung machen Sie Ihren Krankenschutz komplett. Spezialist für den öffentlichen Dienst Am Plärrer 35 90443 Nürnberg Tel.: 0911/9292-100

Mehr

Tarif Plan1 Zusatzversicherung für gesetzlich Versicherte

Tarif Plan1 Zusatzversicherung für gesetzlich Versicherte Tarif Plan1 VERSICHERUNGSFÄHIGKEIT Versicherungsfähig sind Personen, die in der deutschen GKV versichert sind oder in Deutschland einen Anspruch auf freie Heilfürsorge haben. V ERSICHERUNGSLEISTUNGEN 1

Mehr

UR ÜBERFÜHRUNG FÜHRT MAN FOLGENDE SCHRITTE DURCH. 24 Stunden / 365 Tage im Jahr EIN EINZIGER ANSPRECHPARTNER FÜR DEN GESAMTEN VORGANG

UR ÜBERFÜHRUNG FÜHRT MAN FOLGENDE SCHRITTE DURCH. 24 Stunden / 365 Tage im Jahr EIN EINZIGER ANSPRECHPARTNER FÜR DEN GESAMTEN VORGANG Grundsätzlich empfiehlt es sich, dass die Familienangehörigen Kontakt mit ihrem Heimatkonsulat aufnehmen, da dieses nicht nur mit den Gewohnheiten und Gebräuchen des Landes sondern auch mit allen den Rückführungsprozess

Mehr

Mustervertrag über einen Auslandsaufenthalt von Auszubildenden Blatt 1 von 6

Mustervertrag über einen Auslandsaufenthalt von Auszubildenden Blatt 1 von 6 Mustervertrag über einen Auslandsaufenthalt von Auszubildenden Blatt 1 von 6 Mustervertrag Mustervertrag über einen Auslandsaufenthalt zwischen deutschem und ausländischem Betrieb sowie dem/der Auszubildenden

Mehr

Privat-Patient beim Zahnarzt

Privat-Patient beim Zahnarzt Nach den Tarifen Zahn-Erhalt (ZBB), Zahn-Erhalt-Premium (ZBE), Zahn-Ersatz (ZAB) und Zahn-Ersatz-Premium (ZAE): Zahn-Erhalt nach Tarif ZBB Leistungen: Zusammen mit der Vorleistung der gesetzlichen Krankenversicherung

Mehr

MobilDrive. Die BMW Mobilitätsleistungen. BMW Mobilitätsleistungen. MobilDrive MobilDrive Plus MobilDrive Special

MobilDrive. Die BMW Mobilitätsleistungen. BMW Mobilitätsleistungen. MobilDrive MobilDrive Plus MobilDrive Special MobilDrive. Die BMW Mobilitätsleistungen. BMW Mobilitätsleistungen MobilDrive MobilDrive Plus MobilDrive Special 2 Für jeden. Auf jeden Fall. Pannenhilfe vor Ort Individuelle Mobilität wird für uns alle

Mehr

Merkblatt Schaden in der Sachversicherung

Merkblatt Schaden in der Sachversicherung Merkblatt Schaden in der Sachversicherung Dieses Merkblatt soll Ihnen helfen, sich im Schadenfall dem Versicherer gegenüber richtig zu verhalten. 1. Pflichten und Rechte im Schadenfall 2. Besonderheiten

Mehr

PKV-Info. Lohnt der Wechsel innerhalb der PKV?

PKV-Info. Lohnt der Wechsel innerhalb der PKV? PKV-Info Lohnt der Wechsel innerhalb der PKV? 2 Die Unternehmen der privaten Krankenversicherung (PKV) stehen miteinander im Wettbewerb. Das ist so gewollt, zum Nutzen der Versicherten. Denn jeder Wettbewerb

Mehr

Reisebedingungen der Rautenberg Reisen ohg a) Abschluss des Reisevertrages Mit der Anmeldung, die schriftlich, mündlich, per Internet oder telefonisch vorgenommen werden kann, bietet der Kunde der Firma

Mehr

Schiffsurlaub. Versicherung

Schiffsurlaub. Versicherung Versicherung Schiffsurlaub Reise- und Reiserücktrittskosten-Versicherung speziell für den Wassersporturlaub Folgeschadenversicherung/Kautionssumme Zuverlässige und schnelle Hilfe durch die ANWB- Notrufzentrale

Mehr

Berfshaftpflicht- und Berufsrechtsschutzvorsorge

Berfshaftpflicht- und Berufsrechtsschutzvorsorge Berfshaftpflicht- und Berufsrechtsschutzvorsorge Unsere Berufshaftpflicht- und Berufsrechtsschutzversicherung ergänzt dieses wertvolle Paket. Diese Leistungen sind im Mitgliedsbeitrag schon inkludiert.

Mehr

Produktinformationsblatt

Produktinformationsblatt Produktinformationsblatt Sie interessieren sich für eine HanseMerkur Reiseversicherung eine gute Wahl! Damit Sie einen schnellen Überblick über Ihre gewünschte Versicherung bekommen, bedienen Sie sich

Mehr

Anlage 1 zum Vertrag zwischen Knaus Tabbert und EA-AG

Anlage 1 zum Vertrag zwischen Knaus Tabbert und EA-AG Anlage 1 zum Vertrag zwischen Knaus Tabbert und EA-AG Versicherungsbedingungen der Europ Assistance Versicherungs-AG für den Knaus Tabbert Wohnmobilschutzbrief (AVB) Mit dem Ziel, diese Versicherungsbedingungen

Mehr

Leistungsvergleich Schutzbriefversicherung (ohne Auslandsreise-Krankenversicherung)

Leistungsvergleich Schutzbriefversicherung (ohne Auslandsreise-Krankenversicherung) Beitrag 76,00 89,50 52,93 55,66 Privatkundenschutzbrief + Einzelmitgliedschaft 49,00 + 27,00 97,00 114,50 55,00 63,50 61,32 Privatkunden-Schutzbrief für die Familie + Mitgliedschaft für die Familie 64,00

Mehr

Im Überblick: Die Auslandsreisekrankenversicherungen Jahrestarife Einmalschutz-Tarife Tarife für Gäste aus dem Ausland

Im Überblick: Die Auslandsreisekrankenversicherungen Jahrestarife Einmalschutz-Tarife Tarife für Gäste aus dem Ausland Im Überblick: Die Auslandsreisekrankenversicherungen Jahrestarife Einmalschutz-Tarife Tarife für Gäste aus dem Ausland Diese Übersicht ist eine Ergänzung zur PKV-Info Die Auslandsreisekrankenversicherung

Mehr

SCHADENANZEIGE HAFTPFLICHT BAU

SCHADENANZEIGE HAFTPFLICHT BAU GGW Fax: +49 40 328101-88 Gossler, Gobert & Wolters Assekuranz-Makler GmbH & Co. KG Chilehaus B Fischertwiete 1 20095 Hamburg Versicherungsnehmer (Name & Anschrift): Ansprechpartner: Tel. (tagsüber): Vertrags-Nr.:

Mehr

Widerrufsbelehrung der redcoon GmbH

Widerrufsbelehrung der redcoon GmbH Widerrufsbelehrung der redcoon GmbH Stand: September 2015 www.redcoon.de Inhaltsverzeichnis Widerrufsbelehrung Verträge für die Lieferung von Waren Seite 3 Muster-Widerrufsformular Seite 5 Widerrufsbelehrung

Mehr

Kundeninformationen und Versicherungsbedingungen. zu Ihrer privaten Gothaer Krankenversicherung. für

Kundeninformationen und Versicherungsbedingungen. zu Ihrer privaten Gothaer Krankenversicherung. für Kundeninformationen und Versicherungsbedingungen zu Ihrer privaten Gothaer Krankenversicherung für Frau überreicht durch: Bergische Assekuranzmakler GmbH Telefon: 0202-31713155 Fax: 0202-31713165 E-Mail:

Mehr

KinderPlus. Mit KinderPlus wird Ihr Kind zum Privatpatienten im Krankenhaus.

KinderPlus. Mit KinderPlus wird Ihr Kind zum Privatpatienten im Krankenhaus. KinderPlus. Mit KinderPlus wird Ihr Kind zum Privatpatienten im Krankenhaus. Hubi, Junior und unsere Kunden empfehlen die Württembergische Krankenversicherung AG. Für Kinder bis 7 Jahre: Günstig in die

Mehr

Kaufvertrag über ein gebrauchtes Kraftfahrzeug

Kaufvertrag über ein gebrauchtes Kraftfahrzeug Für den Kaufvertrag über ein gebrauchtes Kraftfahrzeug Kraftfahrzeug Fahrzeughersteller Amtl. Kennzeichen Typ und Ausführung Fahrzeugbrief-Nr. Der erklärt, daß das Kfz während seiner Zeit als Eigentümer

Mehr

Leistungsübersicht Tarif TAA/TAF, gültig ab 1.7.2015

Leistungsübersicht Tarif TAA/TAF, gültig ab 1.7.2015 Gruppenkrankenversicherung der Österreichischen Tierärztekammer Leistungsübersicht Tarif TAA/TAF, gültig ab 1.7.2015 I. STATIONÄRER BEREICH Der Versicherungsschutz umfasst Leistungen für medizinisch notwendige

Mehr

Montessori Verein Kösching e.v.

Montessori Verein Kösching e.v. Darlehensvertrag Zwischen dem Montessori Verein Kösching e.v. als Träger der Montessori-Schule Kösching - nachfolgend Schule genannt Und (Name, Vorname) (Straße, PLZ, Wohnort) - nachfolgend Darlehensgeber

Mehr

Widerrufsbelehrung der Free-Linked GmbH. Stand: Juni 2014

Widerrufsbelehrung der Free-Linked GmbH. Stand: Juni 2014 Widerrufsbelehrung der Stand: Juni 2014 www.free-linked.de www.buddy-watcher.de Inhaltsverzeichnis Widerrufsbelehrung Verträge für die Lieferung von Waren... 3 Muster-Widerrufsformular... 5 2 Widerrufsbelehrung

Mehr

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden. Widerrufsbelehrung der Firma Widerrufsbelehrung - Verträge für die Lieferung von Waren Ist der Kunde Unternehmer ( 14 BGB), so hat er kein Widerrufs- und Rückgaberecht gem. 312g BGB i. V. m. 355 BGB. Das

Mehr

Das Persönliche Budget in verständlicher Sprache

Das Persönliche Budget in verständlicher Sprache Das Persönliche Budget in verständlicher Sprache Das Persönliche Budget mehr Selbstbestimmung, mehr Selbstständigkeit, mehr Selbstbewusstsein! Dieser Text soll den behinderten Menschen in Westfalen-Lippe,

Mehr

VERSICHERUNGEN RUND UM IHR FAHRZEUG RENAULT VERSICHERUNGS-SERVICE

VERSICHERUNGEN RUND UM IHR FAHRZEUG RENAULT VERSICHERUNGS-SERVICE VERSICHERUNGEN RUND UM IHR FAHRZEUG RENAULT VERSICHERUNGS-SERVICE SICHERHEIT. VERTRAUEN. KOMPETENZ. WIR SORGEN DAFÜR, DASS SIE VORWÄRTS KOMMEN! Als Ihr vertrauensvoller und kompetenter Partner in Sachen

Mehr

1. Abweichend von 5 Nr. 6 b) VGB 2000 ersetzt der Versicherer auch Überspannungsschäden durch Blitz.

1. Abweichend von 5 Nr. 6 b) VGB 2000 ersetzt der Versicherer auch Überspannungsschäden durch Blitz. Klauseln zu den VGB 2000 (Wohnflächenmodell) 7100 (VGB 2000 Wohnfläche) Versicherte Gefahren und Schäden 7160 (VGB 2000 Wohnfläche) Überspannungsschäden durch Blitz 1. Abweichend von 5 Nr. 6 b) VGB 2000

Mehr

Kinderhaus Westendstraße Westendstr. 8 a 83043 Bad Aibling Tel.: 08061/5839 (Hort/Leitung) 08061/3126 (Kindergarten)

Kinderhaus Westendstraße Westendstr. 8 a 83043 Bad Aibling Tel.: 08061/5839 (Hort/Leitung) 08061/3126 (Kindergarten) Kinderhaus Westendstraße Westendstr. 8 a 83043 Bad Aibling Tel.: 08061/5839 (Hort/Leitung) 08061/3126 (Kindergarten) 1 1. Aufnahmebedingungen Kinderhausordnung Das Kinderhaus Westendstraße ist eine städtische

Mehr

Merkblatt. zur Gewährung von Umzugskostenvergütung. I. Allgemeines

Merkblatt. zur Gewährung von Umzugskostenvergütung. I. Allgemeines Merkblatt zur Gewährung von Umzugskostenvergütung Anlage 13 I. Allgemeines Die Gewährung von Umzugskostenvergütung richtet sich nach dem Sächsischen Umzugskostengesetz (SächsUKG) vom 23. November 1993

Mehr

» Die NVV-Mobilfalt. Mitmachen lohnt sich!

» Die NVV-Mobilfalt. Mitmachen lohnt sich! » Die NVV-Mobilfalt. Mitmachen lohnt sich! Einfach anmelden unter www.mobilfalt.de und günstig mitfahren. Oder selbst Fahrten anbieten und davon profitieren. » Die NVV-Mobilfalt. Einfach gut! Sichere Mobilität

Mehr

D i e n s t r e i s e - R a h m e n v e r t r a g

D i e n s t r e i s e - R a h m e n v e r t r a g D i e n s t r e i s e - R a h m e n v e r t r a g zwischen dem Jugendhaus Düsseldorf e.v. CarI-Mosterts-Platz 1 40477 Düsseldorf im nachfolgenden kurz,,jugendhaus genannt als Versicherungsnehmerin und

Mehr

Qualifizierung der Berufskraftfahrer durch Aus- und Weiterbildung

Qualifizierung der Berufskraftfahrer durch Aus- und Weiterbildung Qualifizierung der Berufskraftfahrer durch Aus- und Weiterbildung Bezug: Königlicher Erlass vom 04.05.2007 bezüglich des Führerscheins, des Berufsbefähigungsnachweises und der Weiterbildung für Führer

Mehr

Im Folgenden werden einige typische Fallkonstellationen beschrieben, in denen das Gesetz den Betroffenen in der GKV hilft:

Im Folgenden werden einige typische Fallkonstellationen beschrieben, in denen das Gesetz den Betroffenen in der GKV hilft: Im Folgenden werden einige typische Fallkonstellationen beschrieben, in denen das Gesetz den Betroffenen in der GKV hilft: Hinweis: Die im Folgenden dargestellten Fallkonstellationen beziehen sich auf

Mehr

Schadenanzeige für Unfall Privatpersonen

Schadenanzeige für Unfall Privatpersonen Vertrags-Nr.: Schaden-Nr.: Rückantwort BGV / Badische Versicherungen 76116 Karlsruhe VN: Straße/Nr.: PLZ/Ort: Telefon dienstlich: Telefon privat: Telefax: Name, Vorname der/des Verletzten: Straße/Nr.:

Mehr

MUSTER. Sicherungsschein für Kreditgeber Leasinggeber Versicherer (Name und Anschrift) Anzeige des Versicherungsnehmers zur

MUSTER. Sicherungsschein für Kreditgeber Leasinggeber Versicherer (Name und Anschrift) Anzeige des Versicherungsnehmers zur für Kreditgeber Leasinggeber Original für den Kredit-/Leasinggeber bitten den Versicherer, dem Geber einen zu diesen Versicherung den zu umseitigen Bedingungen. Die übereigneten/verleasten für Kreditgeber

Mehr

Widerrufsbelehrung für die Zeitungs-App/PDF der Berliner Verlag GmbH

Widerrufsbelehrung für die Zeitungs-App/PDF der Berliner Verlag GmbH Widerrufsbelehrung für die Zeitungs-App/PDF der Berliner Verlag GmbH Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn

Mehr

Deckungsbeschreibung zum Sammelrechtsschutzvertrag über den Spezial-Straf-Rechtsschutz für Rettungssanitäter/Rettungsassistenten/ Rettungshelfer

Deckungsbeschreibung zum Sammelrechtsschutzvertrag über den Spezial-Straf-Rechtsschutz für Rettungssanitäter/Rettungsassistenten/ Rettungshelfer Deckungsbeschreibung zum Sammelrechtsschutzvertrag über den Spezial-Straf-Rechtsschutz für Rettungssanitäter/Rettungsassistenten/ Rettungshelfer I n h a l t s ü b e r s i c h t: 1. Versicherungsnehmer/Versicherte

Mehr

ENTWURF. Neue Fassung des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages

ENTWURF. Neue Fassung des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages ENTWURF Neue Fassung des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages vom 12. September 2007 unter Berücksichtigung der der Hauptversammlung der Drillisch AG vom 21. Mai 2014 zur Zustimmung vorgelegten

Mehr

Informationen zum Begleiteten Fahren ab 17

Informationen zum Begleiteten Fahren ab 17 Informationen zum Begleiteten Fahren ab 17 Ausbildung Darf auch ein Bewerber ausgebildet werden, der in einem Bundesland seinen ersten Wohnsitz hat, wenn dieses Bundesland das Begleitete Fahren nicht eingeführt

Mehr

Fachanwältin für Familienrecht. Mietverhältnis

Fachanwältin für Familienrecht. Mietverhältnis Friederike Ley Fachanwältin für Familienrecht Ihr Recht im Mietverhältnis Auch wenn der Anteil derer, die Eigentum erwerben und selbst nutzen, wächst, sind doch immer noch die meisten Bürger in unserem

Mehr

Friedrich-List-Schule, Alsfelder-Str. 23, 64289 Darmstadt Telefon: 06151 13-4211,Telefax: 06151 13-4200 E-Mail: friedrich-list-schule@darmstadt.

Friedrich-List-Schule, Alsfelder-Str. 23, 64289 Darmstadt Telefon: 06151 13-4211,Telefax: 06151 13-4200 E-Mail: friedrich-list-schule@darmstadt. Bescheinigung Krankenkasse Die Friedrich-List-Schule Darmstadt für im Rahmen des EU Programms Leonardo da Vinci berufsbezogene Praktika im Ausland durch. Während der Dauer des Auslandsaufenthaltes müssen

Mehr

Widerrufsbelehrung. Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Widerrufsbelehrung. Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Widerrufsbelehrung Widerrufsrecht Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein

Mehr

Die Vorteile der betrieblichen Gesundheitsvorsorge

Die Vorteile der betrieblichen Gesundheitsvorsorge Die Vorteile der betrieblichen Gesundheitsvorsorge Die Gruppenversicherung der Central Die Gruppenversicherung bei der Central eine gute Wahl Gemeinsam das Beste erreichen Die Central ist die älteste private

Mehr

Tarif vitas1 Zusatzversicherung für gesetzlich Versicherte mit stationären Leistungen

Tarif vitas1 Zusatzversicherung für gesetzlich Versicherte mit stationären Leistungen Tarif vitas1 TOP V ERSICHERUNGSFÄHIGKEIT Versicherungsfähig sind Personen, die Mitglied der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sind oder im Rahmen der Familienversicherung Anspruch auf Leistungen

Mehr

1. Änderungsmitteilungen

1. Änderungsmitteilungen Auf dieser Seite bieten wir Ihnen zahlreiche Formularvorlagen für den Umgang mit Behörden, Banken und Versicherungen. 1. Änderungsmitteilungen An die Eureka - Checkliste für den Umzug - Umzugsmeldung an

Mehr

B U N D E S R E P U B L I K D E U T S C H L A N D

B U N D E S R E P U B L I K D E U T S C H L A N D - B U N D E S R E P U B L I K D E U T S C H L A N D Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur dieses vertreten durch die Bundesanstalt für Straßenwesen - 2 - Forschungs- und Entwicklungsvertrag

Mehr

Tarifübersicht. gültig ab Winter 2015 / 2016

Tarifübersicht. gültig ab Winter 2015 / 2016 Tarifübersicht gültig ab Winter 2015 / 2016 mit Selbstbeteiligung Unsere Leistungen im Überblick 1 Stornokosten Versicherung Wir erstatten die vertraglichen Stornokosten oder die Mehrkosten der Hinreise

Mehr

Sie interessieren sich für eine HanseMerkur Reiseversicherung eine gute Wahl! Versicherbarer Personenkreis

Sie interessieren sich für eine HanseMerkur Reiseversicherung eine gute Wahl! Versicherbarer Personenkreis Produktinformationsblatt Tarif Reisepolice24.de Reiseschutz für Schüler, Studenten und Praktikanten für Aufenthalte bis zu 2 Jahren Es gelten die Tarifbeschreibungen nach den allgemeinen Versicherungsbedingungen

Mehr

Pflege ein großes Thema...

Pflege ein großes Thema... Pflege ein großes Thema... Pflegebedürftigkeit kann jeden treffen Im Alter möchte jeder gerne gesund und unabhängig sein. Doch die Realität sieht anders auch: Immer mehr Deutsche brauchen in späteren Jahren

Mehr

Expatriates und unselbständig Beschäftigte. RA Dr. CIPRIAN PĂUN LL.M Münster

Expatriates und unselbständig Beschäftigte. RA Dr. CIPRIAN PĂUN LL.M Münster Expatriates und unselbständig Beschäftigte RA Der Unterschied zwischen unselbständig Beschäftigten und Expatriates unselbständig Beschäftigte Personen, die in einem Dienstverhältnis stehen Expatriates

Mehr

Dienstleistungen für Privatkunden rund ums Recht. Europas Nr. 1 im Rechtsschutz.

Dienstleistungen für Privatkunden rund ums Recht. Europas Nr. 1 im Rechtsschutz. Dienstleistungen für Privatkunden rund ums Recht Europas Nr. 1 im Rechtsschutz. D.A.S. Rechtsschutz von Anfang an Wenn sich rechtliche Fragen ergeben oder sich ein Rechtsstreit anbahnt, bietet die D.A.S.

Mehr

a) Bis zu welchem Datum müssen sie spätestens ihre jetzigen Wohnungen gekündigt haben, wenn sie selber keine Nachmieter suchen wollen?

a) Bis zu welchem Datum müssen sie spätestens ihre jetzigen Wohnungen gekündigt haben, wenn sie selber keine Nachmieter suchen wollen? Thema Wohnen 1. Ben und Jennifer sind seit einiger Zeit ein Paar und beschliessen deshalb, eine gemeinsame Wohnung zu mieten. Sie haben Glück und finden eine geeignete Dreizimmer-Wohnung auf den 1.Oktober

Mehr

LVM-Juniorpaket: Das Beste für kleine Patienten

LVM-Juniorpaket: Das Beste für kleine Patienten Ergänzung des Krankenschutzes für Kinder LVM-Juniorpaket: Das Beste für kleine Patienten Leistet auch für Kieferorthopädie Unser Kooperationspartner: Gute und schnelle Besserung! Wenn Ihr Kind krank ist,

Mehr

Die gesetzliche Unfallversicherung. Folie 1. Besser sicher. Die gesetzliche Unfallversicherung.

Die gesetzliche Unfallversicherung. Folie 1. Besser sicher. Die gesetzliche Unfallversicherung. Folie 1 Besser sicher.. ihre Entstehung. Folie 2 ist von den fünf Säulen des deutschen Sozialversicherungssystems (Krankenversicherung, Rentenversicherung, Pflegeversicherung, Arbeitslosenversicherung

Mehr

Zusatzbedingungen für die einfache Betriebsunterbrechungs- Versicherung (ZKBU 2010) Version 01.04.2014 GDV 0125

Zusatzbedingungen für die einfache Betriebsunterbrechungs- Versicherung (ZKBU 2010) Version 01.04.2014 GDV 0125 Zusatzbedingungen für die einfache Betriebsunterbrechungs- Versicherung (ZKBU 2010) Version 01.04.2014 GDV 0125 Unverbindliche Bekanntgabe des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V.

Mehr

Junge Sterne Transporter. So Mercedes wie am ersten Tag.

Junge Sterne Transporter. So Mercedes wie am ersten Tag. Junge Sterne Transporter So Mercedes wie am ersten Tag. Willkommen in der neuen Gebrauchtwagenklasse von Mercedes-Benz! Junge Sterne sind die besten Gebrauchten von Mercedes-Benz, und jetzt gibt es auch

Mehr

Der ADAC Verkehrs- Rechtsschutz.

Der ADAC Verkehrs- Rechtsschutz. Der ADAC Verkehrs- Rechtsschutz. Der Dreifach-Schutz für Verkehr, Reisen und Freizeitsport. Nur 69,60 Euro im Jahr. Keine Selbstbeteiligung! ADAC-Rechtsschutz Versicherungs-AG Die Abwicklung ist jedesmal

Mehr

Muster für Ausbildungsverträge im Rahmen der praxisintegrierten Ausbildung zur Erzieherin/zum Erzieher

Muster für Ausbildungsverträge im Rahmen der praxisintegrierten Ausbildung zur Erzieherin/zum Erzieher Muster für Ausbildungsverträge im Rahmen der praxisintegrierten Ausbildung zur Erzieherin/zum Erzieher Zwischen...... vertreten durch... (im folgenden Träger der Ausbildung) und Frau/Herrn... wohnhaft

Mehr

VERÄNDERUNGEN DER YACHT-KASKO-BEDINGUNGEN

VERÄNDERUNGEN DER YACHT-KASKO-BEDINGUNGEN 1/6 VERÄNDERUNGEN DER YACHT-KASKO-BEDINGUNGEN In den vergangenen Jahren haben wir unsere Yacht-Kasko-Bedingungen den Wünschen unserer Kunden und den gesetzlichen Erfordernissen angepasst. Sie erhalten

Mehr

Allgemeine Bedingungen für die Sachversicherung (ABS) Inhaltverzeichnis:

Allgemeine Bedingungen für die Sachversicherung (ABS) Inhaltverzeichnis: Allgemeine Bedingungen für die Sachversicherung (ABS) Geltungsbereich: Die ABS gelten als Allgemeiner Teil jener Sachversicherungssparten, die auf die Geltung der ABS besonders hinweisen In dieser Bedingung

Mehr

Marina Freizeitboote. Sicher und gelassen auf Kurs

Marina Freizeitboote. Sicher und gelassen auf Kurs Marina Freizeitboote Sicher und gelassen auf Kurs Wir versichern Ihre Leidenschaft Ein umfassender und flexibler Versicherungsschutz Sie lichten gern einmal für ein paar Stunden oder länger den Anker?

Mehr

Fragebogen zur Reiserücktrittskostenversicherung

Fragebogen zur Reiserücktrittskostenversicherung Fragebogen zur Reiserücktrittskostenversicherung Versicherungsnummer Schadensnummer Bitte zurückschicken an: Union Reiseversicherung AG Reiseservice 66099 Saarbrücken Frage: Antwort: 1. Geben Sie bitte

Mehr

# 2 08.10.2014. Das Wichtigste in Kürze. Liebe Leserin, lieber Leser,

# 2 08.10.2014. Das Wichtigste in Kürze. Liebe Leserin, lieber Leser, Das Wichtigste in Kürze Liebe Leserin, lieber Leser, Mit Schreiben vom 06.10.2014 hat das BMF rückwirkend zum 01.03.2014 die maßgebenden Beträge für umzugsbedingte Unterrichtskosten und sonstige Umzugsauslagen

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen airberlin exquisite

Allgemeine Geschäftsbedingungen airberlin exquisite Allgemeine Geschäftsbedingungen airberlin exquisite Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Personen, welche an dem Programm airberlin exquisite der Airberlin PLC & Co. Luftverkehrs

Mehr

LEISTUNGSVERZEICHNIS 2012 EURO PFUND STERLING US DOLLAR SCHWEIZER FRANKEN

LEISTUNGSVERZEICHNIS 2012 EURO PFUND STERLING US DOLLAR SCHWEIZER FRANKEN 2012 EURO PFUND STERLING US DOLLAR SCHWEIZER FRANKEN Stellen Sie ihre Cigna expatplus -versicherung zusammen Wählen Sie Ihre Basisversicherung Sie können aus 3 Plänen wählen: Globe Orbit Universe Sie können

Mehr

Kurzinformation zur Freizeit-Unfallversicherung

Kurzinformation zur Freizeit-Unfallversicherung Kurzinformation zur Freizeit-Unfallversicherung Längerer Urlaub und kürzere Arbeitszeit bringen mehr Freizeit. Mehr Freizeit heißt aber auch mehr Unfälle, ob auf der Urlaubsfahrt, beim Bergsteigen, beim

Mehr

Versicherungsvertragsgesetz (VersVG)

Versicherungsvertragsgesetz (VersVG) Versicherungsvertragsgesetz (VersVG) Sechstes Kapitel Haftpflichtversicherung I. Allgemeine Vorschriften 149. Bei der Haftpflichtversicherung ist der Versicherer verpflichtet, dem Versicherungsnehmer die

Mehr

Das ACE-Schutzpaket: Gratis und exklusiv für GYMMOTION-Besucher

Das ACE-Schutzpaket: Gratis und exklusiv für GYMMOTION-Besucher Das ACE-Schutzpaket: Gratis und exklusiv für GYMMOTION-Besucher Das ACE-SCHUTZPAKET * exklusiv für alle GYMMOTION-Besucher Der ACE hilft Ihnen kostenlos bei Panne und Unfall, auf der direkten Anfahrt zur

Mehr