Büdingen Bebauungsplan Nr. 9 Seeme 4. Änderung

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Büdingen Bebauungsplan Nr. 9 Seeme 4. Änderung"

Transkript

1 Büdingen Bebauungsplan Nr. 9 Seeme 4. Änderung Vorprüfung des Einzelfalls Büro Mohr+Partner, Büdingen Stand 14. Oktober 2012

2 Vorprüfung des Einzelfalls Die Fragestellung, ob für die 4. Änderung des Bebauungsplanss Nr. 9 Seeme eine Umweltverträglichkeitsprüfungg notwendig ist, wird gemäß 3c UVPG in Verbindung mit der Anlage 1 zu diesem Gesetz, geklärt. Die speziellen Verfahrensanforderungen der Umweltverträglich- wenn das keitsprüfung ("Wie") hingegen werden nach Anlage 2 zum BauGB bearbeitet. Gemäß 3c UVPG - Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung ist für ein Vorhaben die UVP-Pflicht im Einzelfall zu prüfen, Vorhaben in Anlage 1 zu diesem Gesetz aufgeführt ist oder wenn trotz der geringen Größe oder Leistung des Vorhabens nur aufgrund besonderer örtlicher Gegebenheiten gemäß den in der Anlage 2 Nummer 2 aufgeführten Schutzkriterien e nachteilige Umwelt- auswirkungen zu erwarten sind. In der Anlage 1 zum UVPG werden die Bauvorhaben unter der Ordnungsziffer 18 ff. wie folgt abgegrenzt Bau eines Städtebauprojektes für sonstige bauliche Anlagen, für den im bisherigen Außenbereich im Sinne des 35 des Baugesetzbuchs ein Bebauungsplan aufgestellt wird, mit einer zulässigen Grundfläche im Sinne des 19 Absatz 2 der Baunutzungsverordnung oder einer festgesetzten Größe der Grundfläche von insgesamt m 2 oder mehr, X m 2 bis weniger als m 2 ; Bau eines Vorhabens der in den Nummern 18.1 bis 18.7 genannten Art, soweit der jeweilige Prüfwert für die Vorprüfung erreicht oder überschritten wird und für den in sonstigen Gebieten ein Bebauungsplan aufgestellt, geändert oder ergänzt wird; A A Vorprüfung: Im Vorhaben werden Grundstücke, für die bereits ein Bebauungsplan besteht sowie für ein Grundstück, das bisher noch nicht von einem Bebauungsplan wurde. Alle Grundstücke wurden aber in der Vergangenheit bereits als Gewerbefläche für ein Holzwerk genutzt. Es handelt sich um einen Altstandort. Abb. 1: Ausriß aus dem B-Plan Seeme, rechtskräftig seit dem 5. September 1990 Für die Feststellung der Betroffenheit gem. Anlage 1 UVPG wurde auf Basis der digitalen Katasterkarte der Geltungsbereich der 4. Än- derung eingetragen und als Gesamtfläche rund m² festgestellt. 1

3 Stadt Büdingen, 4. Änderung des Bebauungsplans Seeme Abb. 2: Geltungsbereich der 4. Änderung Von dieser Gesamtfläche entfällt eine Teilfläche von rund m² auf den östlichen Teilbereich für die Änderung der Verkehrsführung in der Berliner Straße. Auf einer weiteren Teilfläche mit rund m² im folgenden Kartenausriß gelb dargestellt erfolgt eine Änderung der Nutzungsart. Bisher waren diese Teilflächen als Gewerbegebiet dargestellt (siehe Abb. 1) und sollen zukünftig als Sonder- und Mischgebiet genutzt werden. Die Teilfläche rechts neben dem Penny-Markt (Parkplatz ca m²) soll als Gewerbefläche unverändert bleiben. Die Grundfläche im Sinne des 19 Absatz 2 der Baunutzungsverordnung wird dadurch nicht verändert. Die grün dargestellte Fläche war im gültigen B-Plan Nr. 9 als Lagerfläche und für die Anbindung der Umgehungsstraße enthalten und soll nun als Mischgebiet ausgewiesen werden. Abb. 3: Änderung der bisher genehmigten Nutzungsart, Lagerfläche und Anbindung Umgehungsstraße grün; Gewerbegebiet gelb Die 4. Änderung des B-Plans sieht die folgende Flächennutzung vor: GE II o SO II MI III Abb. 4: B-Plan zur 4. Änderung, Mischgebiet grün; Sondergebiet orange; Straße gelb Die westlich verbleibenden Grundstücke 223/7 und 223/6 sollen in der aktuellen Planung mit einem Baufenster für die Nutzung als Mischgebiet vorgesehen werden. Bisher war das Flurstück 223/7 mit rund m² für eine Verladerampe sowie für den Anschluß einer Umgehungsstraße und das Flurstück 223/6 als Gewerbegebiet vorgesehen. Auf das Baufenster im Mischgebiet entfallen m² und für die Zufahrt m². Auf das Baufenster im Sondergebiet entfallen m² auf den bereits bestehenden Einkaufsmarkt und m² auf die Umwandlungsfläche des Flurstücks 223/5. 2

4 Prüfung UVP-Pflicht: Die formale Anforderung für die Auslösung einer UVP-Pflicht wird durch die Unterschreitung der dazu erforderlichen Mindestfläche von m² nicht erreicht. Prüfung für die Auslösung einer allgemeinen Vorprüfung des Einzelfalls: Die formale Anforderung aus Anlage 1 UVPG für die Auslösung einer allgemeinen Vorprüfung des Einzelfalls gem. Pos und 18.8 wird erreicht, weil der bestehende Standort des Penny-Marktes und seine Umwidmung von Gewerbe- zu Sondergebiet in die Berechnung der zulässigen Grundfläche einbezogen werden. Es bedarf deshalb einer allgemeinen Vorprüfung des Einzelfalls nach Anlage 2 zum BauGB. Die Vorprüfung des Einzelfalls wird im Rahmen des Verfahrens gemäß 3 Abs. 2 BauGB i.v.m. 4 Abs. 2 BauGB den zuständigen Fachbehörden zugestellt, die somit gemäß 13a Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 BauGB an der Vorprüfung des Einzelfalls beteiligt werden. Prüfung gern. Anlage 2 BauGB: Überschlägige Prüfung 1. Merkmale des Bebauungsplans 1.1 Ausmaß, in dem der Bebauungsplan einen Rahmen im Sinne des 14b Abs. 3 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung setzt 1.2 Ausmaß, in dem der Bebauungsplan andere Pläne und Programme beeinflusst 1.3 Bedeutung des Bebauungsplans für die Einbeziehung umweltbezogener, einschließlich gesundheitsbezogener Erwägungen, insbesondere im Hinblick auf die Förderung der nachhaltigen Entwicklung - X un X un X un Für den Bebauungsplan relevante umweltbezogene. einschließlich gesundheitsbezogene Probleme Bedeutung des Bebauungsplans für die Durchführung nationaler und europäischer Umweltvorschriften - X un X un 2. Merkmale der möglichen Auswirkungen und der voraussichtlich en Gebiete 2.1 Wahrscheinlichkeit, Dauer, Häufigkeit und Umkehrbarkeit der Auswirkungen 2.2 Kumulativer und grenzüberschreiten der Charakter der Auswirkungen 2.3 Risiken für die Umwelt, einschließlich der menschlichen Gesundheit (zum Beispiel bei Unfällen) X un X un X un Umfang und räumliche Ausdehnung der Auswirkungen Bedeutung und Sensibilität des voraussichtlich en Gebiets auf Grund der besonderen natürlichen Merkmale. des kulturellen Erbe, der Intensität der Bodennutzung des Gebiets jeweils unter Berücksichtigung der Überschreitung von Umweltqualitätsnormen und Grenzwerte X un X un 3

5 2.6 Besonders geschützte Gebiete Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung oder Europäische Vogelschutzgebiete X nicht Naturschutzgebiete X nicht Nationalparke X nicht Biosphärenreservate und Landschaftsschutzgebiete X nicht Gesetzlich geschützte Biotope gemäß 30 des Bundesnaturschutzgesetzes X nicht Wasserschutzgebiete gemäß 19 des Wasserhaushaltsgesetzes: nach Landeswasserrecht festgesetzte Heilquellenschutzgebiete; Überschwemmungsgebiete gemäß 31b des Wasserhaushaltsgesetzes X nicht Gebiete, in denen die in den Gemeinschaftsvorschriften festgelegten Umweltqualitätsnormen bereits überschritten sind X nicht Gebiete mit hoher Bevölkerungsdichte, insbesondere Zentrale Orte und Siedlungsschwerpunkte in verdichteten Räumen im Sinne des 2 Abs. 2 Nr. 2 und 5 des Raumordnungsgesetzes X nicht In amtlichen Listen oder Karten verzeichnete Denkmaler, Denkmalensembles, Bodendenkmäler oder Gebiete, die von der durch die Länder bestimmten Denkmalschutzbehörde als archäologisch bedeutende Landschaften eingestuft worden sind X nicht Überschlägige Einschätzung: Die Bebauungsplanänderung führt voraussichtlich nicht zu en nachteiligen Umweltauswirkungen. Es besteht somit kein Erfordernis zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung. Nähere Erläuterungen zur überschlägigen Prüfung Kurzcharakterisierung des Bebauungsplans: Mit der 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 9 Seeme der Stadt Büdingen, rechtskräftig seit dem 5. September 1990, soll im Wesentlichen die Nutzungsart geändert werden und ein Flurstück (223/7) für das bisher keine Nutzungsart festgesetzt war, als Mischgebiet genutzt werden. Der bisherige Bebauungsplan sah die Nutzung als Gewerbegebiet vor. Es handelt sich um einen Altstadtort, der früher als Holzwerk und als Lagerfläche genutzt wurde. Nach Aufgabe dieser Nutzung wurde eine Teilfläche mit einem Einkaufsmarkt und entsprechenden Parkplätzen bebaut. Die nun vorhandene Bebauung (Penny-Markt) auf Flurstück 223/8 sowie die bebaubaren Grundflächen der Flurstücke 223/5 und 223/6 sollen nun als Sondergebiet für Einzelhandel ausgewiesen werden. Die westlich angrenzenden bebaubaren Grundflächen des Flurstücks 223/7 sollen als Mischgebiet festgesetzt werden. 4

6 Kurzcharakterisierung des Plangebietes: Das Plangebiet umfasst die Flurstücke 223/7; 223/6; 223/5; 223/8; 257/1; 259 teilweise. Das Plangebiet ist auf dem Flurstück 223/8 bereits überbaut und versiegelt. Die restlichen Flächen sind geschottert und auf drei Standorten ehemaliger Gebäude aus der Nutzungszeit des Holzwerkes sind die Bodenplatten noch vorhanden. Daneben gibt es vereinzelt Reste von Streifenfundamenten. Randlich parallel zur Verladestraße entlang der Bahngleise sowie entlang der südlichen Grundstücksgrenze entlang der Grabenparzelle 257/1 und 259 ist jeweils ein Erdwall aufgesetzt. Beide Wälle sind mit einer Ruderalflur bewachsen und teilweise mit Bäumen aus Anflug überstellt. Am Westrand des Flurstücks 223/7 befindet sich eine durchgewachsene Gehölzgruppe vornehmlich aus Weiden. Nördlich des Plangebiets befinden sich die Gleisanlagen des Büdinger Bahnhofs und im Süden wird das Gelände durch einen schilfbewachsenen Graben begrenzt. 1 Merkmale des Bebauungsplans 1.1 Ausmaß, in dem der Bebauungsplan einen Rahmen im Sinne des 14b Abs. 3 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung setzt 1 Sondergebiet mit einer zulässigen Grundfläche von m 2. Mischgebiet mit einer zulässigen Grundfläche von m². Straßenverkehrsfläche mit einer Fläche von m². Die maximal mögliche Versiegelung durch überbaubare Grundstücksflächen und Verkehrsflächen beträgt m². 1.2 Ausmaß, in dem der Bebauungsplan andere Pläne und Programme beeinflusst Der Regionalplan Südhessen stellt das Plangebiet als Siedlungsfläche dar. Die Änderung des Bebauungsplanes ist an die Ziele der Raumordnung angepasst. Der wirksame Flächennutzungsplan der Stadt Büdingen stellt das Plangebiet als gewerbliche Baufläche und Lagerfläche dar. Die Änderung des Bebauungsplanes ist aus dem Flächennutzungsplan entwickelt. 1.3 Bedeutung des Bebauungsplans für die Einbeziehung umweltbezogener, einschließlich gesundheitsbezogener Erwägungen, insbesondere im Hinblick auf die Förderung der nachhaltigen Entwicklung Berücksichtigung der Umweltbelange im üblichen Umfang erforderlich- 1 14b Abs. 3 UVPG: Pläne und Programme setzen einen Rahmen für die Entscheidung über die Zulässigkeit von Vorhaben, wenn sie Festlegungen mit Bedeutung für spätere Zulassungsentscheidungen, insbesondere zum Bedarf, zur Größe, zum Standort, zur Beschaffenheit, zu Betriebsbedingungen von Vorhaben oder zur Inanspruchnahme von Ressourcen, enthalten." 1.4 Für den Bebauungsplan relevante umweltbezogene, einschließlich gesundheitsbezogene Probleme Der Erdwall an der südlichen Grundstücksgrenze ist mit einer langlebigen Ruderalflur und teilweise auch schon mit randlichen Ausläufern der Schilfvegetation des Grabens bewachsen. Der Erdwall muss geräumt werden, um die Grundstücksgrenze freizulegen. 5

7 Zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Erkenntnisse über die e Betroffenheit von Arten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie oder europäischer Vogelarten vor. Dies betrifft die Vorgaben des 44 Abs.1 BNatSchG: e Störung, Entnahme, Beschädigung und Zerstörung von Fortpflanzungs- oder Ruhestätten sowie Fang, Entnahme, Verletzung oder Tötung von Individuen. 1.5 Bedeutung des Bebauungsplans für die Durchführung nationaler und europäischer Umweltvorschriften Die Räumung der Erdwälle sollte aus artenschutzrechtlicher Sicht zur Vermeidung möglicher Beeinträchtigungen von nistenden / brütenden Individuen und ihres Nachwuchses (und damit Verbotstatbestanden) in jedem Falle außerhalb der Brutperiode durchgeführt werden, also im Zeitraum Oktober bis Ende Februar. Die Beachtung der Verbotstatbestande des 44 BNatSchG gilt auch bei der nachfolgenden konkreten Planumsetzung. Der Vorhabenträger bzw. Bauherr muss dem Erfordernis des Artenschutzes ggf. auch hier Rechnung tragen (Prüfung der Artenschutzbelange bei allen genehmigungspflichtigen Planungs- und Zulassungsverfahren, gilt auch für Vorhaben nach 55ff HBO). 2 Merkmale der möglichen Auswirkungen und der voraussichtlich en Gebiete 2.1 Wahrscheinlichkeit, Dauer, Häufigkeit und Umkehrbarkeit der Auswirkungen Die Auswirkungen betreffen vor allem die veränderte Aufteilung zwischen der Sondergebiets- und der Mischgebietsfläche Kumulativer und grenzüberschreitender Charakter der Auswirkungen Risiken für die Umwelt, einschließlich der menschlichen Gesundheit Umfang und räumliche Ausdehnung der Auswirkungen Bedeutung und Sensibilität des voraussichtlich en Gebiets auf Grund der besonderen natürlichen Merkmale, des kulturellen Erbes, der Intensität der Bodennutzung des Gebiets, jeweils unter Berücksichtigung der Überschreitung von Umweltqualitätsnormen und Grenzwerten nicht erkennbar nicht erkennbar Geringe Auswirkungen bleiben weitgehend auf das Plangebiet selbst begrenzt. Grundsätzlich ist die Revitalisierung des Altstandortes jeder Neuausweisung von bebaubaren Flächen im Außenbereich vorzuziehen. Gegenüber dem rechtskräftigen Bebauungsplan sind keine en zusätzlichen Auswirkungen auf Natur und Landschaft, das kulturelle Erbe oder die Intensität der Bodennutzung im en Gebiet zu erwarten, keine Überschreitung von Umweltqualitätsnormen und Grenzwerten. 2.6 Besonders geschützte Gebiete Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung oder Europäische Vogelschutzgebiete nicht Naturschutzgebiete nicht Nationalparke nicht Biosphärenreservate und Landschaftsschutzgebiete gesetzlich geschützte Biotope gemäß 30 BNatschG nicht nicht, denn der eigentliche Schilfbestand liegt in der Grabenparzelle. 6

8 Das Plangebiet befindet sich innerhalb eines Wasserschutzgebietes. Die betreffende Schutzgebietsverordnung ist zu beachten. Erhebliche Auswirkungen sind nicht zu beachten Wasserschutzgebiete gemäß 19 des Wasserhaushaltsgesetzes; nach Landeswasserrecht festgesetzte Heilquellenschutzgebiete; Überschwemmungsgebiete gemäß 31b des Wasserhaushaltsgesetzes Es ist im jeweiligen Bauantragsverfahren zu prüfen, ob zur Vitalisierung der hydromorphen Grabenbiozönose die Einleitung der Dachflächenwässer stabilisierende Funktion entfalten kann Das festgesetzte Überschwemmungsgebiet wird im östlichen Teil des Geltungsbereichs. Gemäß Angabe des Vorhabensträgers gibt es dazu eine Absprache mit den Fachstellen des Regierungspräsidiums, dass für die Überbauung derjenigen Teilflächen, die bereits als Gewerbegebiet im rechtskräftigen B-Plan aus dem Jahr 1990 liegen, die vorgesehene Bebauung erfolgen kann und kein Retentionsausgleich erbracht werden muss. Dies wird mit entsprechendem Vermerk belegt. Durch die neu vorgesehene Nutzung als Mischgebiet auf der Parzelle 223/7 wird die Grenze des Überschwemmungsgebiets nicht tangiert Gebiete, in denen die in den Gemeinschaftsvorschriften festgelegten Umweltqualitätsnormen bereits überschritten sind. Im Plangebiet liegen keine Altlastenverdachtsflächen. Aufgrund der Vornutzung als Gewerbestandort gilt dennoch gem. Merkblatt M 20 der LAGA der Verdacht auf Bodenverunreinigungen. Dazu sind die erforderlichen Analysen bei Abfuhr von Aushub zu erstellen Gebiete mit hoher Bevölkerungsdichte, insbesondere Zentrale Orte und Siedlungsschwerpunkte in verdichteten Räumen im Sinne des 2 Abs. 2 Nr. 2 und 5 des Raumordnungsgesetzes In amtlichen Listen oder Karten verzeichnete Denkmaler, Denkmalensembles, Bodendenkmäler oder Gebiete, die von der durch die Länder bestimmten Denkmalschutzbehörde als archäologisch bedeutende Landschaften eingestuft worden sind nicht nicht 7

Stadt Sendenhorst. Bebauungsplan Nr. 4 Alte Stadt 4. Änderung nach 13 BauGB. Begründung

Stadt Sendenhorst. Bebauungsplan Nr. 4 Alte Stadt 4. Änderung nach 13 BauGB. Begründung Stadt Sendenhorst Bebauungsplan Nr. 4 Alte Stadt 4. Änderung nach 13 BauGB Begründung 1 von 7 Inhalt: Übersichtsplan 3 Geltungsbereich der 4. Änderung des Bebaungsplanes Nr. 4 Alte Stadt 4 1 Geltungsbereich

Mehr

Prüfkatalog zur Ermittlung der UVP-Pflicht. für Anlagen nach dem BImSchG

Prüfkatalog zur Ermittlung der UVP-Pflicht. für Anlagen nach dem BImSchG Prüfkatalog zur Ermittlung der UVP-Pflicht für Anlagen nach dem BImSchG Genehmigungsbehörde: Staatliches Gewerbeaufsichtsamt. Antragsteller: Planungsbüro: Kurzbeschreibung des Vorhabens Neuerrichtung Änderung

Mehr

Allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls gem. 3c UVPG. Bebauungsplan Nr. 71 Campingplatz Steinfurter Land Stadt Steinfurt, Stadtteil Burgsteinfurt

Allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls gem. 3c UVPG. Bebauungsplan Nr. 71 Campingplatz Steinfurter Land Stadt Steinfurt, Stadtteil Burgsteinfurt LANDSCH AFTSPL ANUNG GARTENGEST ALTUNG NATURTOURISM US JUTTA KÜDDE Allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls gem. 3c UVPG zum Vorhaben Bebauungsplan Nr. 71 Campingplatz Steinfurter Land Stadt Steinfurt, Stadtteil

Mehr

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Sandäcker II 1. Änderung umfasst eine Fläche von ca m².

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Sandäcker II 1. Änderung umfasst eine Fläche von ca m². Begründung zum Bebauungsplan "Sandäcker II - 1. Änderung" Gemeinde Landkreis Regierungsbezirk Ravensburg Tübingen 1 Anlass der Planänderung Das Gewerbegebiet Sandäcker II liegt am südlichen Ortsrand der.

Mehr

ÄNDERUNG BAULINIENPLAN HIRSCHLESWEG-FRÜHLINGSTRASSE. Aufstellungsbeschluss gem. 2 Abs. 1 BauGB:

ÄNDERUNG BAULINIENPLAN HIRSCHLESWEG-FRÜHLINGSTRASSE. Aufstellungsbeschluss gem. 2 Abs. 1 BauGB: GEMEINDE ADELBERG ÄNDERUNG BAULINIENPLAN HIRSCHLESWEG-FRÜHLINGSTRASSE SATZUNG und BEGRÜNDUNG Entwurf vom 15.09.2016 Bebauungsplan der Innenentwicklung nach 13a BauGB Aufstellungsbeschluss gem. 2 Abs. 1

Mehr

Gemeinde Herxheim. Bebauungsplan "Gewerbe- und Industriegebiet West II" Begründung. 1. Änderung nach 13 BauGB. Endfassung vom

Gemeinde Herxheim. Bebauungsplan Gewerbe- und Industriegebiet West II Begründung. 1. Änderung nach 13 BauGB. Endfassung vom Gemeinde Herxheim Bebauungsplan "Gewerbe- und Industriegebiet West II" 1. Änderung nach 13 BauGB Begründung Endfassung vom 14.07.2014 Pröll- GmbH Architekten-Ingenieure Am Storrenacker 1 b 76139 Karlsruhe

Mehr

A n d e r B i e s e l h e i d e

A n d e r B i e s e l h e i d e Bebauungsplan Nr. 10 der Gemeinde Glienicke / Nordbahn A n d e r B i e s e l h e i d e (Textbebauungsplan) Satzung Begründung gemäß 9(8) BauGB Textliche Festsetzungen gem. 9 BauGB i.v.m. BauNVO und 89

Mehr

Begründung zum Bebauungsplan Verwaltungs, Sport und Freizeitzentrum und Gewerbegebiet im Schlangengarten 7. Änderung Ortsgemeinde Offenbach/Queich

Begründung zum Bebauungsplan Verwaltungs, Sport und Freizeitzentrum und Gewerbegebiet im Schlangengarten 7. Änderung Ortsgemeinde Offenbach/Queich B e g r ü n d u n g Seite 1 Begründung zum Bebauungsplan Verwaltungs, Sport und Freizeitzentrum und Gewerbegebiet im Schlangengarten 7. Änderung Ortsgemeinde Offenbach/Queich 1 ALLGEMEINES... 2 1.1 Lage

Mehr

BEBAUUNGSPLAN UND BEGRÜNDUNG

BEBAUUNGSPLAN UND BEGRÜNDUNG BEBAUUNGSPLAN UND BEGRÜNDUNG Stand der Planung gemäß 13a i.v.m. 13, 3 (2), 4 (2) BauGB 23.5.2014 STADT BOCKENEM BEBAUUNGSPLAN NR. 01-08 VOGESBERG 8. ÄNDERUNG BÜRO KELLER LOTHRINGER STRASSE 15 30559 HANNOVER

Mehr

1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 1 Am Mäckelsberge. Begründung gem. 2 a BauGB. Entwurf. zum Verfahren gem. 13 a BauGB (beschleunigtes Verfahren)

1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 1 Am Mäckelsberge. Begründung gem. 2 a BauGB. Entwurf. zum Verfahren gem. 13 a BauGB (beschleunigtes Verfahren) GEMEINDE CALDEN 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 1 Am Mäckelsberge Begründung gem. 2 a BauGB Entwurf zum Verfahren gem. 13 a BauGB (beschleunigtes Verfahren) 18. Februar 2016 Udenhäuser Straße 13 34393

Mehr

Anlage 1. Vorprüfung des Einzelfalls

Anlage 1. Vorprüfung des Einzelfalls Anlage 1 Vorprüfung des Einzelfalls gemäß 13 a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 des Baugesetzbuchs (BauGB) nach Anlage 2 BauGB zum Bebauungsplan XX-256a für das Gelände zwischen dem Grundstück Schloßstraße 5/Königsweg

Mehr

Begründung zur 8. Änderung des Bebauungsplans Nr. 109 Gewerbe- und Industriegebiet Beisenbusch im beschleunigten Verfahren gem.

Begründung zur 8. Änderung des Bebauungsplans Nr. 109 Gewerbe- und Industriegebiet Beisenbusch im beschleunigten Verfahren gem. Begründung zur 8. Änderung des Bebauungsplans Nr. 109 Gewerbe- und Industriegebiet Beisenbusch Begründung zur 8. Änderung des Bebauungsplans Nr. 109 Gewerbe- und Industriegebiet Beisenbusch im beschleunigten

Mehr

Bergamt Südbayern Regierung von Oberbayern

Bergamt Südbayern Regierung von Oberbayern Bergamt Südbayern Regierung von Oberbayern Umweltverträglichkeitsprüfung in der Geothermie - Workshop zum Geothermie Kongress Essen - 13. November 2014 1 Praktische Aspekte einer Umweltverträglichkeitsprüfung

Mehr

ENTWURF ÄNDERUNG BEBAUUNGSPLAN NR. 3 EIGENHEIMSTANDORT GROSSRÖHRSDORFER STRASSE

ENTWURF ÄNDERUNG BEBAUUNGSPLAN NR. 3 EIGENHEIMSTANDORT GROSSRÖHRSDORFER STRASSE ÄNDERUNG BEBAUUNGSPLAN NR. 3 EIGENHEIMSTANDORT GROSSRÖHRSDORFER STRASSE Gemeinde: Landkreis: Stadt Pulsnitz Bautzen Planverfasser: Planungsbüro Schubert Architektur & Freiraum Friedhofstraße 2 01454 Radeberg

Mehr

Aufhebung Bebauungsplan Nr. 205 Schloß Schellenstein

Aufhebung Bebauungsplan Nr. 205 Schloß Schellenstein Aufhebung Bebauungsplan Nr. 205 Schloß Schellenstein Begründung Entwurf Stand: Öffentliche Auslegung Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeine Planungsvorgaben und Planungsziele 3 1.1 Aufstellungsbeschluss und räumlicher

Mehr

B e g r ü n d u n g. zum Bebauungsplan-Vorentwurf Nr. 05/003 - Westlich Leuchtenberger Kirchweg Vereinfachtes Verfahren gemäß 13 BauGB

B e g r ü n d u n g. zum Bebauungsplan-Vorentwurf Nr. 05/003 - Westlich Leuchtenberger Kirchweg Vereinfachtes Verfahren gemäß 13 BauGB B e g r ü n d u n g zum Bebauungsplan-Vorentwurf Nr. 05/003 - Westlich Leuchtenberger Kirchweg Vereinfachtes Verfahren gemäß 13 BauGB Stadtbezirk 5 - Stadtteil Lohausen 1. Örtliche Verhältnisse Das etwa

Mehr

Begründung zur 3. Änderung Bebauungsplan 12 A "Gewerbegebiet Begründung und Abwägung

Begründung zur 3. Änderung Bebauungsplan 12 A Gewerbegebiet Begründung und Abwägung - Landkreis Stade Begründung zur 3. Änderung Bebauungsplan 12 A "Gewerbegebiet Begründung und Abwägung aufgestellt als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren gemäß 13a BauGB Einfügen

Mehr

BEGRÜNDUNG ZUR TEILAUFHEBUNG DES BEBAUUNGSPLANES 2. VERKEHRSRING I

BEGRÜNDUNG ZUR TEILAUFHEBUNG DES BEBAUUNGSPLANES 2. VERKEHRSRING I STADT OBERKOCHEN OSTALBKREIS BEGRÜNDUNG ZUR TEILAUFHEBUNG DES BEBAUUNGSPLANES 2. VERKEHRSRING I Aufgestellt: Adelmannsfelden, 25.05.2011 / 21.09.2011 Ausfertigung: Die Übereinstimmung der Teilaufhebung

Mehr

Bebauungsplan M 312 Wilhelmring/Bahnstraße/Bergstraße, 1. Änderung. Entscheidungsbegründung

Bebauungsplan M 312 Wilhelmring/Bahnstraße/Bergstraße, 1. Änderung. Entscheidungsbegründung Bebauungsplan M 312 Wilhelmring/Bahnstraße/Bergstraße, 1. Änderung Entscheidungsbegründung Stand: 12.07..2007 Inhalt: 1 Erfordernis der Planaufstellung und allgemeine Ziele 1.1 Geltungsbereich/Lage des

Mehr

STADT BAD AIBLING FLÄCHENNUTZUNGSPLAN ÄNDERUNG FÜR TEILBEREICHE IM PARKGELÄNDE MIETRACHING UND IM ORTSTEIL WILLING

STADT BAD AIBLING FLÄCHENNUTZUNGSPLAN ÄNDERUNG FÜR TEILBEREICHE IM PARKGELÄNDE MIETRACHING UND IM ORTSTEIL WILLING STADT BAD AIBLING FLÄCHENNUTZUNGSPLAN ÄNDERUNG FÜR TEILBEREICHE IM PARKGELÄNDE MIETRACHING UND IM ORTSTEIL WILLING Flächennutzungsplan Änderung für Teilbereiche im Parkgelände Mietraching und im Ortsteil

Mehr

BEBAUUNGSPLAN und örtliche Bauvorschriften Linsenberg, 2. Änderung BEGRÜNDUNG gemäß 9 (8) BauGB

BEBAUUNGSPLAN und örtliche Bauvorschriften Linsenberg, 2. Änderung BEGRÜNDUNG gemäß 9 (8) BauGB KREIS LUDWIGSBURG STADT VAIHINGEN AN DER ENZ STADTTEIL AURICH Plb. 9.2 BEBAUUNGSPLAN und örtliche Bauvorschriften Linsenberg, 2. Änderung BEGRÜNDUNG gemäß 9 (8) BauGB Übersichtsplan (ohne Maßstab) Vaihingen

Mehr

Begründung zur 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 18 b Westlich der Estebrügger Straße

Begründung zur 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 18 b Westlich der Estebrügger Straße Begründung zur 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 18 b Westlich der Estebrügger Straße Auftraggeber: Gemeinde Jork Am Gräfengericht 2 21634 Jork Auftragnehmer und Bearbeitung: Dipl.-Ing. Bauassessor Gerd

Mehr

Vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft Bruchsal, Forst, Hambrücken, Karlsdorf-Neuthard. FNP-Einzeländerung. Im Brühl. Gemarkung Bruchsal

Vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft Bruchsal, Forst, Hambrücken, Karlsdorf-Neuthard. FNP-Einzeländerung. Im Brühl. Gemarkung Bruchsal Vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft Bruchsal, Forst, Hbrücken, Karlsdorf-Neuthard FNP-Einzeländerung Im Brühl Gemarkung Bruchsal Inhaltsverzeichnis Teil A A - I A - II A - III Plandarstellung Änderungsbereich

Mehr

BEBAUUNGSPLAN UND BEGRÜNDUNG

BEBAUUNGSPLAN UND BEGRÜNDUNG BEBAUUNGSPLAN UND BEGRÜNDUNG Stand der Planung gemäß 13 i.v.m. 3 (2), 4 (2) BauGB 16.7.2015 STADT BOCKENEM STADTTEIL MAHLUM BEBAUUNGSPLAN UND ÖRTLICHE BAUVORSCHRIFT NR. 10-04 ÜBERNWEG 1. ÄNDERUNG BÜRO

Mehr

Stand: Entwurf November 2015 BV 15794

Stand: Entwurf November 2015 BV 15794 Gemeinde Bad Feilnbach Landkreis Rosenheim Bebauungsplan Nr. 52 Umfeld Blumenhofklinik 1.Änderung für die Flur-Nummern 50/10, 50/16-18, 63T Begründung Bearbeitung: Werner Schmidt Mühlenstraße 20a Tel.:

Mehr

Markt Bad Endorf. Änderung des Bebauungsplans Nr. 4 Hofhamer Strasse, Am Mühlberg. Begründung und Satzungstext vom

Markt Bad Endorf. Änderung des Bebauungsplans Nr. 4 Hofhamer Strasse, Am Mühlberg. Begründung und Satzungstext vom Markt Bad Endorf Änderung des Bebauungsplans Nr. 4 Hofhamer Strasse, Am Mühlberg Begründung und Satzungstext vom 25.10.2016 Planung contecton Dipl. Ing. Thomas W. Bauer, Architekt Wittelsbacherstr. 17,

Mehr

VORHABENBEZOGENER BEBAUUNGSPLAN UND BEGRÜNDUNG

VORHABENBEZOGENER BEBAUUNGSPLAN UND BEGRÜNDUNG VORHABENBEZOGENER BEBAUUNGSPLAN UND BEGRÜNDUNG Stand der Planung gemäß 13a i.v.m. 3 (2), 4 (2) BauGB 4.11.2015 GEMEINDE EICKLINGEN LANDKREIS CELLE VORHABENBEZOGENER BEBAUUNGSPLAN NR. 1 MÜHLENWEG 5 BÜRO

Mehr

Satzung. zur 2. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Lehmkuhlen. Stadt Lüchow (Wendland)

Satzung. zur 2. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Lehmkuhlen. Stadt Lüchow (Wendland) Satzung zur 2. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Lehmkuhlen Stadt Lüchow (Wendland) Präambel Aufgrund der 1 Abs. 3, 10 und 13 a des Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung mit 58 des Niedersächsischen

Mehr

Städtebauliche Begründung

Städtebauliche Begründung Städtebauliche Begründung Stadtteil Troisdorf- Spich, Bereich Hauptstraße, Im Kreuzfeld Änderung überbaubarer Flächen zur Blockentkernung Vorentwurf, Stand: 13.11.2014 Stadt Troisdorf Der Bürgermeister

Mehr

GEMEINDE MERTINGEN FREISTAAT BAYERN, LKR DONAU-RIES FUGGERSTRAßE 5, 86690 MERTINGEN VORHABEN:

GEMEINDE MERTINGEN FREISTAAT BAYERN, LKR DONAU-RIES FUGGERSTRAßE 5, 86690 MERTINGEN VORHABEN: FREISTAAT BAYERN, LKR DONAU-RIES GEMEINDE MERTINGEN FUGGERSTRAßE 5, 86690 MERTINGEN VORHABEN: 7. ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANES IM PARALLELVERFAHREN MIT DER 1. ÄNDERUNG DES VORHABENBEZOGENEN BEBAUUNGSPLANES

Mehr

BAD KISSINGEN BEBAUUNGSPLAN PETER-HENLEIN-STRAßE GEMARKUNG GARITZ. 1. Änderung BEGRÜNDUNG REF. III - 2 AUFGESTELLT:

BAD KISSINGEN BEBAUUNGSPLAN PETER-HENLEIN-STRAßE GEMARKUNG GARITZ. 1. Änderung BEGRÜNDUNG REF. III - 2 AUFGESTELLT: STADT BAD KISSINGEN BEBAUUNGSPLAN PETER-HENLEIN-STRAßE GEMARKUNG GARITZ 1. Änderung BEGRÜNDUNG STADTBAUAMT BAD KISSINGEN REF. III - 2 AUFGESTELLT: 23.07.2013 GEÄNDERT: STAND: FRÜHZEITIGE ÖFFENTLICHKEITS-

Mehr

Bauvorhaben Burgdorf Duderstädter Weg

Bauvorhaben Burgdorf Duderstädter Weg Bauvorhaben Burgdorf Duderstädter Weg Expertise zur Festlegung des Erfassungsbedarfs der Arten gem. Anhang IV der FFH-Richtlinie sowie der europäischen Vogelarten Auftraggeber: Deutsche Reihenhaus AG Auftragnehmer:

Mehr

Bebauungsplan "Im Tal, 2. Änderung"

Bebauungsplan Im Tal, 2. Änderung Bebauungsplan "Im Tal, 2. Änderung" Gemeinde Bekond Kreis Trier-Saarburg Begründung Entwurf September 2009 Aufstellungsbeschluss des Gemeinderates vom 10.09.2009 Ausfertigungsvermerk: Es wird hiermit bescheinigt,

Mehr

A M T S B L A T T. P A S S A U Leben an drei Flüssen DER STADT PASSAU Nummer 22

A M T S B L A T T. P A S S A U Leben an drei Flüssen DER STADT PASSAU Nummer 22 A M T S B L A T T DER P A S S A U Leben an drei Flüssen 29.07.2015 Nummer 22 INHALT Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB) - Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan der Stadt Passau, 100. Änderung

Mehr

Feststellung der UVP-Pflicht nach der Vorprüfung des Einzelfalls gemäß 3c UVPG

Feststellung der UVP-Pflicht nach der Vorprüfung des Einzelfalls gemäß 3c UVPG Feststellung des Unterbleibens einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) für das Vorhaben Neubau Futterhaus mit Silos, Sozial-/Techniktrakt mit Kleinkläranlage und Desinfektionswanne in 03130 Hornow OT

Mehr

Planfeststellungsverfahren. von Fachplanungsrecht für Straße, Schiene, Wasser etc. von 1-13 a BauGB

Planfeststellungsverfahren. von Fachplanungsrecht für Straße, Schiene, Wasser etc. von 1-13 a BauGB Wege zur Schaffung von Baurecht Baugenehmigungsverfahren auf Basis von 34 BauGB (Innenbereich) oder 35 BauGB (Außenbereich) Bauleitplanverfahren auf Basis von 1-13 a BauGB Planfeststellungsverfahren auf

Mehr

BEBAUUNGSPLAN NR. 14 STOLZENAU - NORD 1. ÄNDERUNG BEGRÜNDUNG

BEBAUUNGSPLAN NR. 14 STOLZENAU - NORD 1. ÄNDERUNG BEGRÜNDUNG G E M E I N D E S T O L Z E N A U L A N D K R E I S N I E N B U R G / W E S E R BEBAUUNGSPLAN NR. 14 STOLZENAU - NORD 1. ÄNDERUNG BEGRÜNDUNG Landkreis Nienburg / Weser Baut Bauleitplanung September 2005

Mehr

BEGRÜNDUNG BEBAUUNGSPLAN LEHMKUHLEN 3. ÄNDERUNG

BEGRÜNDUNG BEBAUUNGSPLAN LEHMKUHLEN 3. ÄNDERUNG reitze 2 29482 küsten tel.: 05841 / 6112 fax: 05841 / 974009 e-mail: peselplan@t-online.de planungsbüro a. pesel stadt- und regionalplanung BEGRÜNDUNG zum BEBAUUNGSPLAN LEHMKUHLEN 3. ÄNDERUNG Stadt Lüchow

Mehr

Bebauungsplan Erweiterung Gewerbegebiet Aucht in Sachsenheim - Ochsenbach

Bebauungsplan Erweiterung Gewerbegebiet Aucht in Sachsenheim - Ochsenbach Bebauungsplan Erweiterung Gewerbegebiet Aucht in Sachsenheim - Ochsenbach eventuelle Eingriffe in ein nach 32 NatSchG besonders geschütztes Biotop Auftraggeber: A. Amos GmbH + Co KG August 2013 0. INHALTSVERZEICHNIS

Mehr

2. Änderung Bebauungsplan Nr. 8 Maxim-Gorki-Straße SATZUNG. Gemeinde Glienicke/Nordbahn

2. Änderung Bebauungsplan Nr. 8 Maxim-Gorki-Straße SATZUNG. Gemeinde Glienicke/Nordbahn Gemeinde Glienicke/Nordbahn 2. Änderung Bebauungsplan Nr. 8 Maxim-Gorki-Straße Auftraggeber: Gemeinde Glienicke/Nordbahn Hauptstraße 19 16548 Glienicke/Nordbahn Planverfasser: architekturbüro civitas Dr.

Mehr

Landkreis Teltow-Fläming

Landkreis Teltow-Fläming Landkreis Teltow-Fläming Untere Wasserbehörde Am Nuthefließ 2, 14943 Luckenwalde Dezernat III Bearbeiter: Frau Zikul, Frau Effenberger Amt für Landwirtschaft und Umwelt Telefon: (03371) 608 2606 bzw. 2607

Mehr

Einzelfallprüfung der UVP-Pflicht gemäß 3c UVPG

Einzelfallprüfung der UVP-Pflicht gemäß 3c UVPG Einzelfallprüfung der UVP-Pflicht gemäß 3c UVPG zum Bau eines Hotelkomplexes im Zuge des B-Plans Nr.31 Marina Sassnitz der Stadt Sassnitz Auftraggeber: Thomas Kaul Große Kummstraße 7 18546 Sassnitz Auftragnehmer:

Mehr

STADT DIEMELSTADT 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 30 Beim niederen Teiche Begründung gem. 2 a BauGB Entwurf 12. Januar 2016

STADT DIEMELSTADT 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 30 Beim niederen Teiche Begründung gem. 2 a BauGB Entwurf 12. Januar 2016 STADT DIEMELSTADT 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 30 Beim niederen Teiche Begründung gem. 2 a BauGB Entwurf 12. Januar 2016 Vereinfachtes Verfahren nach 13 BauGB Udenhäuser Straße 13 34393 Grebenstein

Mehr

TOP 6. Prüfung der Umweltauswirkungen. The world s leading sustainability consultancy

TOP 6. Prüfung der Umweltauswirkungen. The world s leading sustainability consultancy TOP 6 Prüfung der Umweltauswirkungen 1 TOP 6 Prüfung der Umweltauswirkungen Bausteine Entwurf eines Umweltberichtes zur Strategischen Umweltprüfung Schutzgüter nach UVPG Unterlagen zur Natura 2000-Vorprüfung

Mehr

Zeichenerklärung. Gewerbliche Baufläche. Fläche für die Landwirtschaft

Zeichenerklärung. Gewerbliche Baufläche. Fläche für die Landwirtschaft Bisherige Darstellung Verfahrensvermerke Änderung des Flächennutzungsplans des Regionalverbandes Saarbrücken im Bereich Gewerbegebiet nördlich Flughafen Ensheim Landeshauptstadt Saarbrücken Stadtteil Ensheim

Mehr

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 29 Nahversorgungsbereich Golm, 1. Änderung, Teilbereich Nahversorgung

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 29 Nahversorgungsbereich Golm, 1. Änderung, Teilbereich Nahversorgung Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 29 Nahversorgungsbereich Golm, 1. Änderung, Teilbereich Nahversorgung Begründung Datum: Oktober 2013 Planungsstand: Satzungsbeschluss gemäß 9 Abs. 8 BauGB Art des Verfahrens:

Mehr

BEBAUUNGSPLAN NR. 1. zur Regelung von Art und Maß baulicher Nutzung der Grundstücke

BEBAUUNGSPLAN NR. 1. zur Regelung von Art und Maß baulicher Nutzung der Grundstücke BEBAUUNGSPLAN NR. 1 zur Regelung von Art und Maß baulicher Nutzung der Grundstücke - BAUNUTZUNGSPLAN - vom 24. Juli 1963 in der Änderungsfassung vom 26.05.1971 Dieser Plan besteht aus dem folgenden Text

Mehr

G e m e i n d e G e o r g e n b e r g. Begründung zur Aufhebung des Bebauungsplans Mitteräcker

G e m e i n d e G e o r g e n b e r g. Begründung zur Aufhebung des Bebauungsplans Mitteräcker G e m e i n d e G e o r g e n b e r g Landkreis Neustadt a. d. Waldnaab Begründung zur Aufhebung des Bebauungsplans Mitteräcker Gemeinde Georgenberg Neuenhammerstraße 1 92714 Pleystein Pleystein, Johann

Mehr

Bebauungsplan Gewerbegebiet Leppersdorf, 2. Änderung Präsentation der geplanten Erweiterung des Gewerbegebiets Leppersdorf

Bebauungsplan Gewerbegebiet Leppersdorf, 2. Änderung Präsentation der geplanten Erweiterung des Gewerbegebiets Leppersdorf Bebauungsplan Gewerbegebiet Leppersdorf, 2. Änderung Präsentation der geplanten Erweiterung des Gewerbegebiets Leppersdorf Panoramafoto Katasterauszug Änderungs- und Erweiterungsbereich Ost: 5,2 ha 2 Rechtskräftiger

Mehr

Begründung zur 222. Änderung des Flächennutzungsplanes

Begründung zur 222. Änderung des Flächennutzungsplanes Stadt Mönchengladbach Der Oberbürgermeister - Fachbereich Stadtentwicklung und Planung Begründung zur 222. Änderung des Flächennutzungsplanes - Vorentwurf - Änderungsbereich: Stadtbezirk West - Hehn Gebiet

Mehr

Begründung zur 1. Änderung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Rudolf-Diesel-Straße 1 und 3"

Begründung zur 1. Änderung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Rudolf-Diesel-Straße 1 und 3 Stadt Neu-Anspach, Stadtteil Anspach Begründung zur 1. Änderung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Rudolf-Diesel-Straße 1 und 3" Planstand: 24.05.2016 Bebauungsplan der Innenentwicklung gem. 13a BauGB

Mehr

Seminar Windkraftanlagen. Grundlagen des Natur- und Artenschutzrechtes. Dr. Dietrich Kratsch, RP Tübingen

Seminar Windkraftanlagen. Grundlagen des Natur- und Artenschutzrechtes. Dr. Dietrich Kratsch, RP Tübingen Seminar Windkraftanlagen Grundlagen des Natur- und Artenschutzrechtes Dr. Dietrich Kratsch, RP Tübingen dietrich.kratsch@rpt.bwl.de Windkraft und Naturschutzrecht Berührte Rechtsbereiche: Landschaftsplanung

Mehr

Untersuchung auf Vorkommen geschützter Arten nach 7 Abs. 2 BNatSchG. umweltplanung

Untersuchung auf Vorkommen geschützter Arten nach 7 Abs. 2 BNatSchG. umweltplanung Artenschutzrechtliche Ersteinschätzung nach 44 BNatSchG hier: Vorprüfung, Stufe I der ASP zum Bebauungsplan Nr. 7/11 (631) Feithstraße / Knippschildstraße Untersuchung auf Vorkommen geschützter Arten nach

Mehr

Gemeinde Edesheim. Bebauungsplan Raiffeisenweg Im Verfahren nach 13a BauGB i.v.m. 13 BauGB. Begründung gem. 9 Abs. 8 BauGB

Gemeinde Edesheim. Bebauungsplan Raiffeisenweg Im Verfahren nach 13a BauGB i.v.m. 13 BauGB. Begründung gem. 9 Abs. 8 BauGB Im Verfahren nach 13a BauGB i.v.m. 13 BauGB Inhaltsverzeichnis 1 Erfordernis und Zielsetzung der Planaufstellung... 2 2 Aufstellungsbeschluss... 2 3 Planungsgrundlagen... 2 3.1 Lage des Plangebiets Grenzen

Mehr

7. Änderung zum Bebauungsplan Nr. 52: UNTERHOFKIRCHEN

7. Änderung zum Bebauungsplan Nr. 52: UNTERHOFKIRCHEN 7. Änderung zum Bebauungsplan Nr. 52: UNTERHOFKIRCHEN Begründung zur 7. Bebauungsplanänderung Architekt: Dipl.-Ing. Architekt Alexander Groh Roßmayrgasse 17 85435 Erding Tel: 08122-880020 Fassung vom 16.09.2014

Mehr

Ortsgemeinde Waldrohrbach

Ortsgemeinde Waldrohrbach Ortsgemeinde Waldrohrbach Bebauungsplan Bärloch 3. Änderung im vereinfachten Verfahren gem. 13 Baugesetzbuch Bestandteil der 3. Änderung - Textteil - zeichnerische Festsetzungen Beigefügter Teil zum Bebauungsplan

Mehr

GEMEINDE HAAR. GRUNDSTÜCKSDATEN Gewerbefläche an der nördlichen Leibstraße

GEMEINDE HAAR. GRUNDSTÜCKSDATEN Gewerbefläche an der nördlichen Leibstraße GEMEINDE HAAR GRUNDSTÜCKSDATEN Gewerbefläche an der nördlichen Leibstraße www.workside-haar.de Gemeinde Haar Gewerbefläche nördlich Leibstrasse Größe 4,2 ha davon ca. 2,07 ha als gewerbliches Bauland Geobasisdaten:

Mehr

Bebauungsplan 2465 Plantage Findorff. Fachausschusssitzung Bau, Verkehr und Umwelt am

Bebauungsplan 2465 Plantage Findorff. Fachausschusssitzung Bau, Verkehr und Umwelt am Bebauungsplan 2465 Plantage Findorff Fachausschusssitzung Bau, Verkehr und Umwelt am 11.11.2014 Bestehendes Planungsrecht: Bebauungsplan 2226 BP 2226, rechtskräftig seit 09.12.2004 BP 2358 BP 2226 > Art

Mehr

Grundsätze zur planungsrechtlichen Beurteilung von Bauvorhaben im Außenbereich - Außenbereichserlass -

Grundsätze zur planungsrechtlichen Beurteilung von Bauvorhaben im Außenbereich - Außenbereichserlass - 2311 Grundsätze zur planungsrechtlichen Beurteilung von Bauvorhaben im Außenbereich - Außenbereichserlass - Gem. RdErl. d. Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr - X A 1-901.34

Mehr

ZUSAMMENFASSENDE ERKLÄRUNG

ZUSAMMENFASSENDE ERKLÄRUNG ZUSAMMENFASSENDE ERKLÄRUNG gemäß 10 Abs. 4 BauGB Bebauungsplan Nr. 44 Hamburger 1. Änderung und Ergänzung" der Stadt Kaltenkirchen Für den Bereich der Grundstücke, die südlich an die Hamburger Straße grenzen,

Mehr

Aktuelles zu Windkraftanlagen im Landkreis Freising Vorgaben Umweltminister Söder Auswirkungen der Radaranlage

Aktuelles zu Windkraftanlagen im Landkreis Freising Vorgaben Umweltminister Söder Auswirkungen der Radaranlage Aktuelles zu Windkraftanlagen im Landkreis Freising Vorgaben Umweltminister Söder Auswirkungen der Radaranlage 1 Vorgaben Umweltminister Söder 410 Windräder sind zur Zeit in Bayern vorhanden In den nächsten

Mehr

STADT TRIER BEBAUUNGSPLAN BR 14 E

STADT TRIER BEBAUUNGSPLAN BR 14 E STADT TRIER BEBAUUNGSPLAN BR 14 E Gewerbegebiet Trier- Nord II gemäß 9 Abs. 8 BauGB Stadtplanungsamt Trier, Juli 2014 Stand: öffentliche Auslegung Inhaltsverzeichnis 1 Einführung... 1 1.1 Anlass und Erforderlichkeit

Mehr

BEBAUUNGSPLAN UND BEGRÜNDUNG

BEBAUUNGSPLAN UND BEGRÜNDUNG BEBAUUNGSPLAN UND BEGRÜNDUNG Stand der Planung gemäß 13a i.v.m 4 (2), 3 (2) BauGB 5.12.2016 STADT BOCKENEM BEBAUUNGSPLAN NR. 2 NORD, 18. ÄNDERUNG MIT BERICHTIGUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANES BÜRO KELLER

Mehr

Ergänzungssatzung Sandackerstraße, Gemeinde Kusterdingen, Gemarkung Jettenburg

Ergänzungssatzung Sandackerstraße, Gemeinde Kusterdingen, Gemarkung Jettenburg Potenzialabschätzung Artenschutz Ergänzungssatzung Sandackerstraße, Gemeinde Kusterdingen, Gemarkung Jettenburg 12. November 2014 Auftraggeber: Künster Architektur + Stadtplanung Bismarckstrasse 25 72764

Mehr

23. Jahrgang 21. Oktober 2014 Nr.: 39 Seite 1. Inhaltsverzeichnis

23. Jahrgang 21. Oktober 2014 Nr.: 39 Seite 1. Inhaltsverzeichnis Amtsblatt für die Stadt Ludwigsfelde 23. Jahrgang 21. Oktober 2014 Nr.: 39 Seite 1 Inhaltsverzeichnis Seite 1. Öffentliche - Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 31 Waldsiedlung Am Gimpelweg der Stadt Ludwigsfelde

Mehr

1. Änderung des Bebauungsplanes Nr.8 der Stadt Fulda Gewerbegebiet Lehnerz November 2012

1. Änderung des Bebauungsplanes Nr.8 der Stadt Fulda Gewerbegebiet Lehnerz November 2012 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr.8 der Stadt Fulda Gewerbegebiet Lehnerz November 2012 Teil A Begründung Teil B Umweltbericht Bearbeitung durch das Stadtplanungsamt der Stadt Fulda: Ulrike Schneider,

Mehr

1. Änderung Bebauungsplan Nr. 263 Zur Horst. Begründung. Stadt Olsberg

1. Änderung Bebauungsplan Nr. 263 Zur Horst. Begründung. Stadt Olsberg Zur Horst Begründung 1 Allgemeine Planungsvorgaben und Planungsziele 3 1.1 Planungsanlass und Planungsziel 3 1.2 Planverfahren 3 1.3 Derzeitige Situation 3 1.4 Planungsrechtliche Vorgaben 3 2 Änderungspunkt

Mehr

Stadt Erlangen. 1. Änderung des Flächennutzungsplans mit Landschaftsplan Erläuterungsbericht. für den Teilbereich Im Brühl -

Stadt Erlangen. 1. Änderung des Flächennutzungsplans mit Landschaftsplan Erläuterungsbericht. für den Teilbereich Im Brühl - 1. Änderung des Flächennutzungsplans mit Landschaftsplan 2003 Stadt Erlangen Erläuterungsbericht für den Teilbereich Im Brühl - Referat für Stadtplanung und Bauwesen Amt für Stadtentwicklung und Stadtplanung

Mehr

Auswirkungen des Erlasses des MLV zur landesplanerischen Behandlung von Tierhaltungsanlagen auf die Genehmigungsverfahren nach dem BImSchG

Auswirkungen des Erlasses des MLV zur landesplanerischen Behandlung von Tierhaltungsanlagen auf die Genehmigungsverfahren nach dem BImSchG Auswirkungen des Erlasses des MLV zur landesplanerischen Behandlung von Tierhaltungsanlagen auf die Genehmigungsverfahren Allgemeines Tierhaltungsanlagen sind in der Nr. 7.1 des Anhanges zur 4. BImSchV

Mehr

1.3.1 Als Grundstücksfläche gilt:

1.3.1 Als Grundstücksfläche gilt: Anlage 2 zu den Ergänzenden Bedingungen der eneregio GmbH zu der Verordnung über die allgemeinen Bedingungen für die Wasserversorgung von Tarifkunden (AVBWasserV) (Ausgabe vom 1.1.2010) 1.1 Der Anschlussnehmer

Mehr

BEGRÜNDUNG. zur 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr.20 < Alter Meierhof > der Stadt Glücksburg / Ostsee

BEGRÜNDUNG. zur 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr.20 < Alter Meierhof > der Stadt Glücksburg / Ostsee BEGRÜNDUNG zur 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr.20 < Alter Meierhof > der Stadt Glücksburg / Ostsee Inhalt : Teil A - Ziele, Zwecke und wesentliche Auswirkungen des Bebauungsplanes 1. Planungsgrundlage

Mehr

A M T S B L A T T FÜR DEN LANDKREIS DINGOLFING-LANDAU. Herausgegeben vom Landratsamt Dingolfing-Landau Nr. 26 Dingolfing, 22.

A M T S B L A T T FÜR DEN LANDKREIS DINGOLFING-LANDAU. Herausgegeben vom Landratsamt Dingolfing-Landau Nr. 26 Dingolfing, 22. A M T S B L A T T FÜR DEN LANDKREIS DINGOLFING-LANDAU Herausgegeben vom Landratsamt Dingolfing-Landau - 192 - Nr. 26 Dingolfing, 22. Oktober 2014 Erlaubnis zum Zutagefördern und Entnehmen von Grundwasser

Mehr

Achtung: Diese Veranstaltung ist keine Rechtsberatung und erläutert nur Begrifflichkeiten!

Achtung: Diese Veranstaltung ist keine Rechtsberatung und erläutert nur Begrifflichkeiten! Achtung: Diese Veranstaltung ist keine Rechtsberatung und erläutert nur Begrifflichkeiten! Gliederung Einführung Immobilienmarkt Abgrenzung öffentliches + privates Baurecht Baugenehmigung Bauplanungsrecht

Mehr

Allgemeine Verwaltungsvorschrift der Bundesregierung

Allgemeine Verwaltungsvorschrift der Bundesregierung Allgemeine Verwaltungsvorschrift der Bundesregierung Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Sechsten Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (Technische Anleitung

Mehr

Bebauungsplan Nr Änderung und Teilaufhebung

Bebauungsplan Nr Änderung und Teilaufhebung STADT PORTA WESTFALICA Bebauungsplan Nr. 10 3. Änderung und Teilaufhebung Bocksköppen Umweltbericht Sachgebiet Stadtplanung ENTWURF Stand: 19.08.2013 aktualisiert Februar 2014 1. Einleitung Gemäß 2a BauGB

Mehr

Stadt Datteln. Bebauungsplan Nr. 20, 5. Änderung Gewerbepark Meckinghoven. Bürgerinformation zur frühzeitigen Beteiligung gemäß 3 Abs.

Stadt Datteln. Bebauungsplan Nr. 20, 5. Änderung Gewerbepark Meckinghoven. Bürgerinformation zur frühzeitigen Beteiligung gemäß 3 Abs. Bebauungsplan Nr. 20, 5. Änderung Gewerbepark Meckinghoven Bürgerinformation zur frühzeitigen Beteiligung gemäß 3 Abs. 1 BauGB Dipl.-Ing. Oliver Knebel, FIRU mbh Datteln, 15.01.2016 Inhalt 1. Übersicht

Mehr

Leitfaden zur Vorprüfung des Einzelfalls im Rahmen der Feststellung der UVP-Pflicht von Projekten

Leitfaden zur Vorprüfung des Einzelfalls im Rahmen der Feststellung der UVP-Pflicht von Projekten Endfassung vom 14.08.2003 Leitfaden zur Vorprüfung des Einzelfalls im Rahmen der Feststellung der UVP-Pflicht von Projekten Gliederung 1. Beginn der Vorprüfung des Einzelfalls...2 1.1 Zeitpunkt der Feststellung...2

Mehr

Stadt Büdingen - Stadtteil Büdingen Bebauungsplan Nr. 32 Im Bachmichel 2. Änderung BEGRÜNDUNG

Stadt Büdingen - Stadtteil Büdingen Bebauungsplan Nr. 32 Im Bachmichel 2. Änderung BEGRÜNDUNG Stadt Büdingen - Stadtteil Büdingen Bebauungsplan Nr. 32 Im Bachmichel 2. Änderung BEGRÜNDUNG Bearbeitung: Büro Dr. Klaus Thomas Ritterstraße 8 61118 Bad Vilbel Tel: 06101/ 582106 Fax 06101/ 582108 info@buerothomas.com

Mehr

Gemeinde Lambsheim Bebauungsplan Südlich der Gerolfstraße 1. Änderung

Gemeinde Lambsheim Bebauungsplan Südlich der Gerolfstraße 1. Änderung Bebauungsplan Südlich der Gerolfstraße 1. Änderung Vereinfachtes Verfahren nach 13 BauGB Begründung Entwurf Stand: 19.06.2012 1. PLANUNGSANLASS UND VERFAHREN Der Bebauungsplan Südlich der Gerolfstraße

Mehr

BP-Nr. 23 Dauerkleingartenanlagen der Stadt Meiningen Entwurf zur Auslegung Stand:

BP-Nr. 23 Dauerkleingartenanlagen der Stadt Meiningen Entwurf zur Auslegung Stand: 1. Änderung BP-Nr. 23 Dauerkleingartenanlagen der Stadt Meiningen Entwurf zur Auslegung Stand: 15.02.2016 Teilbebauungspläne 23.1. 23.7 sowie 23.9 und 23.10. bleiben unverändert rechtsgültig! BP-Nr. 23.1.

Mehr

Beitragssatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Selm Entwässerungsbeitragssatzung - vom (Amtsblatt vom )

Beitragssatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Selm Entwässerungsbeitragssatzung - vom (Amtsblatt vom ) Beitragssatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Selm Entwässerungsbeitragssatzung - vom 30.11.1995 (Amtsblatt vom 11.12.95) Aufgrund der 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen

Mehr

Eingriffs- / Ausgleichsbilanzierung Bewertungssystem und Ökokonto imbodenseekreis. Anlage 5

Eingriffs- / Ausgleichsbilanzierung Bewertungssystem und Ökokonto imbodenseekreis. Anlage 5 Anlage 5 1 Beispiel Ein fiktives Beispiel soll die Anwendung des vorstehend beschriebenen Bewertungssystems verdeutlichen. Dargestellt wird eine typische Situation, wie sie in zahlreichen Gemeinden immer

Mehr

BEBAUUNGSPLAN NR. 76 "PARKGELÄNDE MIETRACHING" MIT INTEGRIERTEM GRÜNORDNUNGSPLAN. 5. ÄNDERUNG IM BESCHLEUNIGTEN VERFAHREN GEM.

BEBAUUNGSPLAN NR. 76 PARKGELÄNDE MIETRACHING MIT INTEGRIERTEM GRÜNORDNUNGSPLAN. 5. ÄNDERUNG IM BESCHLEUNIGTEN VERFAHREN GEM. STADT BAD AIBLING BEBAUUNGSPLAN NR. 76 "PARKGELÄNDE MIETRACHING" MIT INTEGRIERTEM GRÜNORDNUNGSPLAN 5. ÄNDERUNG IM BESCHLEUNIGTEN VERFAHREN GEM. 13a BauGB C BEGRÜNDUNG Städtebau: Eberhard von Angerer Dipl.

Mehr

Artenschutzrechtliche Prüfung (ASP 2) zum geplanten Abbruch des Hauses Theodor-Heuß-Ring 16, Bocholt

Artenschutzrechtliche Prüfung (ASP 2) zum geplanten Abbruch des Hauses Theodor-Heuß-Ring 16, Bocholt Artenschutzrechtliche Prüfung (ASP 2) zum geplanten Abbruch des Hauses Theodor-Heuß-Ring 16, 46397 Bocholt Auftraggeber: Schmeing Bau GmbH z. Hd. Josef Schmölzl Telingskamp 10 46395 Bocholt Bearbeitet

Mehr

Stadt Soltau. Erste vereinfachte Änderung. des rechtsverbindlichen. Bebauungsplanes Nr. 108 "Erweiterung Flachsland" - mit örtlicher Bauvorschrift -

Stadt Soltau. Erste vereinfachte Änderung. des rechtsverbindlichen. Bebauungsplanes Nr. 108 Erweiterung Flachsland - mit örtlicher Bauvorschrift - Stadt Soltau Erste vereinfachte Änderung des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Nr. 108 "Erweiterung Flachsland" - mit örtlicher Bauvorschrift - Ausgearbeitet von der Stadt Soltau, - Planungsamt - Poststraße

Mehr

Kurzerläuterungen zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan

Kurzerläuterungen zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Ortsgemeinde Zeiskam Kurzerläuterungen zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Im Häg ANLASS UND ZIEL DER PLANUNG Im Südosten der Ortsgemeinde Zeiskam in der Verbandsgemeinde Bellheim, östlich des Hägwegs

Mehr

Mitteilung des Senats vom 29. Oktober 2002

Mitteilung des Senats vom 29. Oktober 2002 B R E M I S C H E B Ü R G E R S C H A F T Stadtbürgerschaft 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 635 S 29. 10. 02 Mitteilung des Senats vom 29. Oktober 2002 Bebauungsplan 2266 mit Deckblatt für ein Gebiet in

Mehr

BEBAUUNGSPLAN UND BEGRÜNDUNG

BEBAUUNGSPLAN UND BEGRÜNDUNG BEBAUUNGSPLAN UND BEGRÜNDUNG Stand der Planung gemäß 13a i.v.m. 13, 3 (2), 4 (2) BauGB gemäß 10 (1) BauGB gemäß 10 (3) BauGB 12.12.2007 STADT SARSTEDT BEBAUUNGSPLAN NR. 34 IM KIRCHENFELDE, 1. ÄNDERUNG

Mehr

Bebauungsplan Nr. 141 Dorfgemeinschaftsplatz Wildsachsen

Bebauungsplan Nr. 141 Dorfgemeinschaftsplatz Wildsachsen Bebauungsplan Nr. 141 Dorfgemeinschaftsplatz Wildsachsen Konzept zur frühzeitigen Beteiligung 2 Ablauf der Präsentation (1) Konzept für die Platzgestaltung (2) Bebauungsplanverfahren (3) Konzept des Bebauungsplans

Mehr

Große Kreisstadt Hockenheim Rhein-Neckar-Kreis

Große Kreisstadt Hockenheim Rhein-Neckar-Kreis Große Kreisstadt Hockenheim Rhein-Neckar-Kreis Bebauungsplan Gewerbegebiet Mörscher Weg 5. Änderung (1. Teilbebauungsplan) Bearbeitung: Dipl.-Ing. Christian Engel, Fachbereich Bauen und Wohnen 23.09.2016

Mehr

Nr.17/2015 vom 12. Juni Jahrgang. Inhaltsverzeichnis: (Seite)

Nr.17/2015 vom 12. Juni Jahrgang. Inhaltsverzeichnis: (Seite) Nr.17/2015 vom 12. Juni 2015 23. Jahrgang Inhaltsverzeichnis: (Seite) Bekanntmachungen 2 Auslegung des Bebauungsplanentwurfes Nr. 106 Auf dem Einert 1. Änderung vom 03.06.2015 5 Aufstellung des Bebauungsplanes

Mehr

Kurzbegründung zum. Bebauungsplan Nr. 124 Feuerwehr Huntlosen. Gemeinde Großenkneten

Kurzbegründung zum. Bebauungsplan Nr. 124 Feuerwehr Huntlosen. Gemeinde Großenkneten Vorentwurf (Stand: 14.12.2016) Seite 1 Kurzbegründung zum Bebauungsplan Nr. 124 Feuerwehr Huntlosen Gemeinde Großenkneten Vorentwurf (Stand: 14.12.2016) Seite 2 1. PLANAUFSTELLUNG Aufgrund des 1 Abs. 3

Mehr

Amtliche Bekanntmachungen

Amtliche Bekanntmachungen Amtliche Bekanntmachungen Festlegung der Bodenrichtwerte zum 31.12.2012 Erläuterungen: (1) Gemäß 192 Abs. 3 und 193 Abs. 5 des Baugesetzbuches (BauGB) hat der Gutachterausschuss der Stadt Osterburken die

Mehr

Änderung der Satzung über die öffentliche Entwässerung

Änderung der Satzung über die öffentliche Entwässerung Änderung der Satzung über die öffentliche Entwässerung Aufgrund von 45 b Abs. 4 des Wassergesetzes für Baden-Württemberg (WG), 4 und 11 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) und 2, 8 Abs. 2,

Mehr

Befreiung von den Festsetzungen des B7

Befreiung von den Festsetzungen des B7 Befreiung von den Festsetzungen des B7 Die Gemeinde hat in der 31. öffentlichen Sitzung des Bau- und Territorialausschusses der Gemeinde Blankenfelde - Mahlow am 23. Februar 2006 der Befreiung der Festsetzung

Mehr

Stadt Niddatal Stadtteil Kaichen 2. Änderung Bebauungsplan K5 Erbstädter Höhe

Stadt Niddatal Stadtteil Kaichen 2. Änderung Bebauungsplan K5 Erbstädter Höhe Stadt Niddatal Stadtteil Kaichen 2. Änderung Bebauungsplan K5 Erbstädter Höhe Übersicht Lage Begründung Büro Dr. Klaus Thomas Ritterstraße 8 61118 Bad Vilbel Tel: 06101/ 582106 info@buerothomas.com Bearbeitungsstand:

Mehr

Gemeinsame Begründung zum Bebauungsplan "Weizenfeld" in der Fassung der 1. Änderung

Gemeinsame Begründung zum Bebauungsplan Weizenfeld in der Fassung der 1. Änderung Fassung vom 2008-06-16 Anlage: 2 OR 6410 Fertigung: GmbH weissenrieder Ingenieurbüro für Bauwesen und Stadtplanung Offenburg GEMEINDE ORTENBERG Ortenaukreis Gemeinsame Begründung zum Bebauungsplan "Weizenfeld"

Mehr

Fürstenhof Eisenach. Luisenstraße 11-13, 2.FLURKARTE GRUNDSTÜCKSDATEN: Eisenach Nr. 6139; Flur 067 BLATT 1/7 APRIL 2013 PLANUNG ARCHITEKTURBÜRO

Fürstenhof Eisenach. Luisenstraße 11-13, 2.FLURKARTE GRUNDSTÜCKSDATEN: Eisenach Nr. 6139; Flur 067 BLATT 1/7 APRIL 2013 PLANUNG ARCHITEKTURBÜRO 2.FLURKARTE GRUNDSTÜCKSDATEN: - Flurstück:, 99817 Eisenach Nr. 6139; Flur 067 - Größe: ca.11538 m² - bebautes Bauland: ca. 9450 m² - Steilhangfläche: ca. 2100² BLATT 1/7 3.1 ANALYSE ER S TR CHL EP PE IESSU

Mehr

Planen und Bauen in Überschwemmungsgebieten

Planen und Bauen in Überschwemmungsgebieten Planen und Bauen in Überschwemmungsgebieten Dr. Thomas Schmitt Ingenieurkammer Rheinland-Pfalz Mainz, 19.10.2015 KUNZ RECHTSANWÄLTE K o b l e n z B o n n M a i n z Zulassungserfordernisse beim Planen in

Mehr

Begründung gem. 9 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB) zur 1. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nr "Hauptstraße/Alte Straße"

Begründung gem. 9 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB) zur 1. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nr Hauptstraße/Alte Straße Begründung gem. 9 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB) zur 1. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 73.1 "Hauptstraße/Alte Straße" 1. Allgemeine Vorbemerkungen / Anlass und Ziel der Planung 2. Übergeordnete

Mehr