3. Veranstaltung des MLU zur Beteiligung der Partner am Programmierungsprozess der EU-Förderperiode 2014 bis 2020
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1 3. Veranstaltung des MLU zur Beteiligung der Partner am Programmierungsprozess der EU-Förderperiode 2014 bis Entwurf des Entwicklungsprogramm für den ländlichen Raum Workshop September 2013
2 Beratung in der Land- und Forstwirtschaft (Art.16) 1 ELER-Priorität, ELER- Schwerpunkt: Zuwendungsempfänger: u. a. LE-Priorität 1: Wissenstransfer und Innovation in der Land- und Forstwirtschaft und den ländlichen Gebieten Anbieter der Beratung (Berater /Beratungseinrichtungen) Mögliche Fördertatbestände: Art der Förderung: Förderung der Inanspruchnahme von Beratungsleistungen durch Land- und Forstwirte zu einer bestimmten Problemstellung Förderung der Beraterausbildung (Zuschüsse zu den Kosten der Spezialausbildung als Berater (ohne Kosten des Hochschulstudiums) Nicht rückzahlbare Unterstützung 1 Die Notwendigkeit einer Förderung der Beratung nach ELER steht noch unter Vorbehalt der abschließenden Prüfung.
3 Spezifisches Ziel der Maßnahme: Verbesserung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit und der ökologisch, ökonomisch und sozial nachhaltigen Unternehmensführung in der Land- und Forstwirtschaft Maßnahmebeschreibung: Ausbau eines Beratungssystems mit Elementen der Qualitätssicherung zur Erfüllung bestimmter Standards unter Aufsicht der Agrarverwaltung des Landes [Anforderungen gemäß Art. 12 des Entwurfs der Horizontalen Verordnung] 1 Die Notwendigkeit einer Förderung der Beratung nach ELER steht noch unter Vorbehalt der abschließenden Prüfung.
4 Steillagenweinbau (Art. 21) ELER-Priorität, ELER-Schwerpunkt: Zuwendungsempfänger: Art. 5 Entwurf ELER- Verordnung;, Abs. 6 b Förderung der lokalen Entwicklung in ländlichen Gebieten; Abs. 4 a Verbesserung biologische Vielfalt Natürliche Personen; juristische Personenvereinigungen; Gemeinden und Körperschaften des öffentlichen Rechts mit Ausnahme des Landes Fördertatbestände: Aufbau von Rebflächen in Steillagen Instandsetzung von Weinbergsmauern und baulichen Anlagen Instandsetzung historischer Weinberghäuser Art der Förderung: Nicht rückzahlbare Unterstützung
5 Spezifisches Ziel der Maßnahme: Ziel der Maßnahme ist es, bewirtschaftete Rebflächen in Steil- und Terrassenlagen als Teil des Landschaftsbildes im Weinbaugebiet Saale-Unstrut zu pflegen und zu erhalten Maßnahmebeschreibung: Erhaltung des Steillagenweinbaus im Weinbaugebiet Sachsen- Anhalt; der Erhalt der Rebflächen; die Sanierung der Trockenmauern und historischen Weinbergshäuser und -keller sind wesentlicher Bestandteil der touristischen Entwicklungsstrategie für diese Region; darüber hinaus tragen die Maßnahmen auch zur Sicherung und Verbesserung spezieller natürlicher und schutzwürdiger Lebensräume und heimischer Tier- und Pflanzenarten bei und damit zur Erhaltung und Wiederherstellung des natürlichen und kulturellen Erbes in ländlichen Landschaften
6 Bewertung: Das Förderprogramm Steillagenweinbau wird seit der Förderperiode 1994/99 in Sachsen-Anhalt angeboten. Bis einschließlich 2001 wurden insgesamt 370 Anträge mit einem Fördervolumen von 2,2 Mio EUR im Saale-Unstrut Weinanbaugebiet beschieden. Im Förderzeitraum 2014 bis 2020 sollen nach bisheriger Planung weitere 1,3 Mio. EUR (Land und EU-Mittel) zur Verfügung gestellt werden. In den letzten Jahren hat sich durch die Witterungsverhältnisse der Abbruch alter Weinbergsmauern verstärkt und erhöht damit den Instandsetzungsbedarf. Die Winzer sind weiterhin bemüht, Neuaufrebungen in den Steil- und Terrassenlagen mit Unterstützung des Programms zu realisieren. Die Instandsetzung alter Weinbergshütten und -keller gebietstypisch mit regionsspezifischem Material verbessert das Erscheinungsbild der Weinberge in der touristischen Region an Saale und Unstrut.
7 Haltung in Gruppen oder im Laufstall und auf Stroh (Art. 34) ELER-Priorität, ELER- Schwerpunkt: GAK: Art. 5 Abs. 3 a) Entwurf ELER- VO Art. 34 Entwurf ELER VO Förderung des Tierschutzes Förderbereich 4: MSL Maßnahmegruppe F: Haltung in Gruppen oder im Laufstall und auf Stroh Zuwendungsempfänger: Fördertatbestände: Art der Förderung: Betriebsinhaber im Sinne der Direktzahlungen Besonders tiergerechte Haltung von Milch- oder Mutterkühen, Rindern zu Aufzucht, Mastrinder in Laufställen oder Schweinen in Gruppenbuchten mit jeweils planbefestigten oder mit teilperforierten Flächen und Aufstallung auf Stroh Nicht rückzahlbarer Zuschuss
8 Haltung in Gruppen oder im Laufstall und auf Stroh (Art. 34) Ziele der Maßnahme: - Anpassung der Produktionsstrukturen an die weiter steigenden Anforderungen im Hinblick auf eine nachhaltige Agrarproduktion, - Sicherung der natürlichen Produktionsgrundlagen, - Verbesserung des Tierschutzes in der Nutztierhaltung, - Besondere Berücksichtigung der Tiergesundheit und des Tierwohls mit dem Ziel einer signifikanten Senkung der Tierverluste und krankheitsbedingten Minderleistung der Bestände, - Erhöhung der gesellschaftlichen Akzeptanz und Transparenz einer modernen Nutztierhaltung
9 Haltung in Gruppen oder im Laufstall und auf Stroh (Art. 34) Zuwendungsvoraussetzungen: - Stall, dessen tageslichtdurchlässige Fläche mindestens 3% der Stallgrundfläche bei Schweinen und 5 % bei anderen Tierarten beträgt - Jeder Milch- und Mutterkuh müssen grundsätzlich mind. 7 m 2 nutzbare Stallfläche zur Verfügung stehen - Reduzierung auf 5,5 m 2 /Kuh, wenn - mehr als 1/3 der Herde ein Auslauf von mind. 4,5 m 2 /GVE zur Verfügung steht oder - bei regelmäßiger Sommerweidehaltung - Jedem Mast- oder Aufzuchtrind müssen nutzbare Stallfläche zur Verfügung stehen: - bis zu einem Alter von 8 Mon. mind. 3,5 m 2 - bis zu einem Alter von 9 Mon. Mind. 4,5 m 2 - Jedem Schwein muss eine uneingeschränkte nutzbare Stallkapazität zur Verfügung stehen, die um mind. 20 % größer ist als nach der Tierschutz-NutztierhaltungsVO - Spaltenfreie Liegefläche muss so bemessen sein, dass alle Tiere gleichzeitig liegen können - Bei Milch- und Mutterkühen, Mast- und Aufzuchtrindern muss jedem Tier ein Grundfutterfressplatz bereit stehen, dessen Breite ausreicht, dass alle Tiere gleichzeitig fressen können - Im Falle der Vorratsfütterung bei Milch- und Mutterkühen, Mast- und Aufzuchtrindern muss ein Tier-Fressplatz-Verhältnis von 1:2:1 sichergestellt werden - Liegeflächen müssen regelmäßig mit geeignetem trocknem Stroh versehen werden, so dass diese ausreichend gepolstert sind (Ausnahme: in den ersten Tagen nach dem Abferkeln)
10 Haltung in Gruppen oder im Laufstall und auf Stroh (Art. 34) Höhe der Zuwendungen: Für Tiere in nach dem AFP geförderten Ställen je GVE (durchschnittlicher Jahresviehbestand): - 20 Euro für Milchkühe - 45 Euro für Mutterkühe, Aufzucht, weibliche Mastrinder Euro für männliche Mastrinder - 90 Euro für Mastschweine Euro für Zuchtschweine Für Tiere in andern Ställen je GVE (durchschnittlicher Jahresviehbestand): Euro für Milchkühe - 55 Euro für Mutterkühe, Aufzucht, weibliche Mastrinder Euro für männliche Mastrinder Euro für Mastschweine Euro für Zuchtschweine
11 Förderung der Zusammenarbeit (Art. 36) und Europäische Innovationspartnerschaft (EIP) (Art. 53) ELER-Priorität, ELER-Schwerpunkt: Art. 5 Entwurf ELER- Verordnung; Abs. 1 a Förderung der Innovation und Wissensbasis in ländlichen Gebieten in Verbindung mit Abs. 2-6 des Verordnungsentwurfs Zuwendungsempfänger: Fördertatbestände: Art der Förderung: Unternehmen der Bereiche Agrar-, Forst und Ernährungswirtschaft, wissenschaftliche Einrichtungen, Einzelakteure, Nichtregierungsorganisationen, Operationelle Gruppen (OPG en), Unternehmen des Agrar- und Nahrungsmittelsektors als Mitglied einer OPG Konzepte für die Zusammenarbeit verschiedener Akteure in der Land- und Forstwirtschaft und der Nahrungsmittel-Kette; Einrichtung und Tätigkeit von OPG en der EIP landwirtschaftliche Produktivität und Nachhaltigkeit Nicht rückzahlbare Unterstützung
12 Spezifisches Ziel der Maßnahme: Überleitung innovativer Kenntnisse in Unternehmen der Agrar- und Forstwirtschaft. Vorhandene Lücken zwischen Forschung und Praxis sollen geschlossen werden. Maßnahmebeschreibung: Für Sachsen-Anhalt soll die Möglichkeit geschaffen werden, eine Vielzahl von Kooperationspartnern auf verschiedenen Ebenen mit sehr unterschiedlichen Zielen zu fördern. Für die Beteiligten soll sich die Wettbewerbsfähigkeit, Ressourceneffizienz und Umweltleistung verbessern und zur Nachhaltigkeit der ländlichen Entwicklung beitragen. Innovation kann neues Produkt, eine Dienstleistung oder Produktion (Technologie) sein. Die Ziele der EIP werden durch die Unterstützung von OPG en umgesetzt und fördern die Innovation in der Landwirtschaft. Insbesondere soll eine schnellere und stärkere Überleitung wissenschaftlicher Erkenntnisse in landwirtschaftliche Unternehmen realisiert werden.
13 Umsetzung von EIP/OPG in Sachsen-Anhalt (Funktionsprinzip) EU-KOM EU-EIP-Vernetzungsstelle BMELV MLU, ST LVwA Info zum Verfahren Fachaufsicht BLE-EIP-Vernetzungsstelle LLFG-EIP-Vernetzungsstelle (Stn. zum Förderantrag) Operationelle Gruppen - bilden sich grundsätzlich eigenständig - fachliche Anerkennung Akteure in OPG en Landwirte Forschung/ Versuchswesen Wirtschaft/ Industrie OPG Pflanze andere OPG OPG Tier Beratungsdienste Fach- und Dienstaufsicht ÄLLF - Bewilligungsverfahren andereakteure
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