Die Ausbildung im Überblick

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1 Ausbildungsbeschreibung von Wirtschaftsassistent/Wirtschaftsassistentin vom Die Ausbildung im Überblick Ausbildungsinhalte Ausbildungsstätten Ausbildungssituation/-bedingungen Arbeitszeit in der Ausbildung/Ausbildungsdauer Arbeitsmittel/-gegenstände in der Ausbildung Zusammenarbeit und Kontakte in der Ausbildung Finanzielle Aspekte Ausbildungsdauer Ausbildungsform Ausbildungsabschluss, Nachweise und Prüfungen Abschlussbezeichnung Zugangsvoraussetzungen für die Ausbildung Schulische Vorbildung - rechtlich Berufliche Vorbildung - rechtlich Mindestalter Höchstalter Auswahlverfahren Weitere Ausbildungsvoraussetzungen Perspektiven nach der Ausbildung Ausbildungsalternativen Gesetze/Regelungen Die Ausbildung im Überblick Bei dem Ausbildungsgang Wirtschaftsassistent/in handelt es sich um eine landesrechtlich geregelte schulische Ausbildung an Berufsfachschulen und Berufskollegs oder um die erste Stufe eines Studiums der Betriebswirtschaft an einer Berufsakademie. Die Ausbildung ist in folgenden Fachrichtungen bzw. Schwerpunkten möglich: Bürokommunikation Bürowirtschaft Fremdsprachen Fremdsprachen und Korrespondenz Informationsverarbeitung Musik Sportverwaltung und Sportorganisation Übungsfirma Umweltschutz Werbung Wirtschaft und Datenverarbeitung Wirtschaftsinformatik Fremdsprachliche Wirtschaftsassistenz Internationale Wirtschaftsassistenz Die Ausbildung wird je nach Bundesland auch unter der Bezeichnung Kaufmännische/r Assistent/in angeboten. Außerdem werden von unterschiedlichen Bildungsträgern Fortbildungen mit dem Abschluss als Wirtschaftsassistent/in in Voll- oder Teilzeit durchgeführt. Ausbildungsinhalte Während der Ausbildung lernen die Schüler/innen beispielsweise in allen Fachrichtungen: was unter Volks- und Betriebswirtschaft zu verstehen ist wie Angebote eingeholt bzw. erstellt und Aufträge vergeben werden wie Ein- und Verkauf, Versand sowie Im- und Export unter Beachtung zoll- und versicherungsrechtlicher Bestimmungen ablaufen wie Buchführung und Kostenkalkulation durchgeführt werden welche Aspekte von Personalwirtschaft, Büroorganisation, Absatzwirtschaft, Rechnungswesen und Controlling für kaufmännische Tätigkeiten von Bedeutung sind welche Unternehmensformen es gibt welche Zahlungsmittel, Währungen, Liefer- und Zahlungsbedingungen es gibt und wie das Mahnwesen funktioniert wie ein Jahresabschluss sowie Kosten- und Leistungsrechnungen erstellt werden wie Kunden geworben und betreut werden

2 wie man in beruflichen Situationen (z.b. (Telefon-)Gespräche, Geschäftsbriefe) in Englisch kommuniziert wie man moderne Informations- und Kommunikationstechniken (z.b. Textverarbeitung, Datenbanken, Internet) zur Beschaffung, Aufbereitung, Auswertung, Verwaltung und Weitergabe von Daten nutzt in der Fachrichtung Informationsverarbeitung/Wirtschaftsinformatik: wie man Hardware konfiguriert und Software an die Bedürfnisse der Nutzer/innen anpasst wie man Datenbanken aufbaut und Programme für betriebliche Anwendungen schreibt wie sich betriebliche Tätigkeiten mit Hilfe von Standard- und Branchensoftware organisieren lassen wie (betriebliche) Daten unter Einsatz von moderner Informationstechnik beschafft, aufbereitet, ausgewertet und archiviert werden wie Unternehmensleistungen erfasst und dokumentiert werden welche Möglichkeiten der Gestaltung von Texten und Grafiken für Dokumentationen und Präsentationen es gibt welche datenschutzrechtlichen Bestimmungen zu beachten sind in der Fachrichtung Fremdsprachen: wie man in einer zweiten (gegebenenfalls auch dritten) Fremdsprache (z.b. Französisch, Spanisch, Italienisch, Russisch) mündlich und schriftlich mit Geschäftspartnern kommuniziert wie man Texte und Gespräche mündlich und schriftlich in andere Sprachen übersetzt wie normgerechte (fremdsprachliche) Schriftstücke und Formulare erstellt werden welche Möglichkeiten der Gestaltung und Präsentation von (fremdsprachlichen) Texten und Grafiken es gibt welche nationalen und internationalen Vorschriften für die Bewältigung betrieblicher Aufgaben relevant sind welche wirtschaftlichen Rahmenbedingungen bzw. Besonderheiten in verschiedenen Ländern zu beachten sind in der Fachrichtung Bürowirtschaft/Bürokommunikation: wie bürowirtschaftliche Tätigkeiten unter Einsatz von Standardsoftware organisiert und ausgeführt werden wie normgerechte Schriftstücke und Formulare zu erstellen sind wie man Termine (Reisen, Besprechungen, Tagungen) plant, vor- und nachbereitet wie man Unternehmensleistungen im Rahmen der Buchführung sowie Schriftgut und Datenträger erfasst, dokumentiert und verwaltet welche Möglichkeiten der Gestaltung von Texten und Grafiken für Dokumentationen und Präsentationen es gibt wie Informationen in Kurzschrift aufgezeichnet werden und wie man auf der Schreibmaschine im Zehnfingersystem schreibt in der Fachrichtung Umweltschutz: wie man für verschiedene Unternehmensbereiche betriebswirtschaftlich und ökologisch sinnvolle Maßnahmen zur Reduzierung des Verbrauchs von Rohstoffen, Wasser und Energie ergreift und wie möglichst geringe Mengen an Reststoffen und Entsorgungskosten anfallen wie Umweltprogramme entwickelt und Umweltmanagementsysteme (UMS) aufgebaut werden welche umweltrechtlichen Vorschriften Betriebe beachten müssen wie man umweltrelevante Informationen (umweltrechtliche Vorschriften und technologische Möglichkeiten ihrer Umsetzung im Betrieb) an Entscheidungsträger und Mitarbeiter/innen vermittelt wie Informationsmaterial (z.b. Broschüren, Pressemitteilungen) zu Problemen und Lösungen des betrieblichen Umweltschutzes erstellt und Vorträge, Diskussionen, Pressekonferenzen, Betriebsbesichtigungen und ähnliche Events zur öffentlichen Präsentation von betrieblichen Lösungen des Umweltschutzes geplant, durchgeführt und nachbereitet werden wie man Mitarbeiter/innen, Kunden und Verbraucher/innen über Möglichkeiten der Initiierung, Planung, Durchführung und Kontrolle von Umweltschutzmaßnahmen berät in der Fachrichtung Sportverwaltung und Sportorganisation: wie Sportvereine und -verbände aufgebaut sind, wie der Wettbewerbsbetrieb abläuft und welche rechtlichen Regelungen dabei zu beachten sind wie man Sportvereine und -veranstaltungen vermarktet und Sponsoren sowie Mitglieder gewinnt wie man sportliche und sonstige Freizeitveranstaltungen (auch Reisen mit sportlichem Schwerpunkt) plant, organisiert und durchführt In der Regel werden auch die allgemein bildenden Fächer Deutsch, Sozialkunde/Politik, Religion/Ethik und Sport unterrichtet. Als Wahl(pflicht)fächer kommen z.b. Tourismuspolitik und -management oder (je nach Schwerpunkt) zusätzliche Fremdsprachen- bzw. PC-Kurse zur Vertiefung der Kenntnisse infrage. Praktische Übungen ergänzen den theoretischen Unterricht. Häufig finden diese im Rahmen eines Lernbüros bzw. einer Übungsfirma statt, d.h., die Schüler/innen gründen eine fiktive Firma, in der sie wie in einem real existierenden Unternehmen mit all seinen Abteilungen und deren verschiedenen Anforderungen handeln. Die Ausbildung im Betriebspraktikum vermittelt die für eine qualifizierte Berufstätigkeit erforderlichen fachpraktischen Fertigkeiten und festigt die fachtheoretischen Kenntnisse. Die Schüler/innen gewinnen Einsichten in das Betriebsgeschehen und sammeln Erfahrungen in den einschlägigen Arbeitsmethoden. Sie erhalten ferner einen Überblick über den Aufbau und die Ablauforganisation des Betriebes sowie über betriebliche Personal- und Sozialfragen.

3 Zusatzqualifikationen Durch die Teilnahme am vorgeschriebenen Zusatzunterricht (je nach Fachrichtung und Bundesland Deutsch, Englisch, Mathematik, Physik) kann die Vorbereitung zum Erwerb der Fachhochschulreife erfolgen. Vierjährige Bildungsgänge schließen den Erwerb der allgemeinen Hochschulreife mit ein. Die Rechtsgrundlagen finden Sie in Rechtliche Regelungen. Arbeitsumgebung in der Ausbildung Die Schüler/innen werden an wechselnden Lernorten ausgebildet. Sie nehmen im Klassenverband am theoretischen Unterricht und an praktischen Übungen in den Unterrichts- und Übungsräumen der Berufsfachschule oder des Berufskollegs teil. Teilweise wird der praktische Unterricht auch in Form eines Lernbüros bzw. einer Übungsfirma durchgeführt. Während des Berufspraktikums in Betrieben der Wirtschaft und Verwaltung im In- und/oder Ausland lernen die Auszubildenden ihre zukünftige Arbeitswelt kennen. In der dualen Ausbildung an Berufsakademien wechseln schulische Unterrichtsphasen und betriebliche Ausbildung in einem Wirtschaftsunternehmen einander ab. Ausbildungsstätten Berufsbildende weiterführende Schulen, zum Beispiel: Berufsakademien, Berufsfachschulen, Berufskollegs Ausbildungssituation/-bedingungen Worauf man sich einstellen sollte Theorie: Unterricht im Klassenverband Der theoretische Unterricht findet im Klassenverband statt, wie die Auszubildenden es von ihrer bisherigen Schulzeit gewohnt sind. Da die Ausbildung nicht in allen Bundesländern und allen Orten möglich ist, sind Wohn-, Schul- und Praktikumsort nicht immer identisch. Die Schüler/innen müssen ggf. zu einem Ortswechsel oder erhöhter Mobilität bereit sein. Die Ausbildung in Vollzeitform kann psychische Belastungen mit sich bringen, beispielsweise durch die Trennung von Familie und Freunden oder durch finanzielle Probleme. Praxis: Übungen und Projekte Der theoretische Unterricht wird ergänzt durch praktische Übungen, häufig im Rahmen eines schuleigenen Lernbüros bzw. einer Übungsfirma. Üblich sind auch Projektarbeiten, meist in kleineren Gruppen, oder Praktika in Betrieben der Wirtschaft und Verwaltung im In- und/oder Ausland von z.b. mindestens vier Wochen. Während des Betriebspraktikums bearbeiten die Schüler/innen eigenständig kleinere Projekte. Daneben sind auch Exkursionen und Betriebsbesichtigungen möglich. Arbeitszeit in der Ausbildung/Ausbildungsdauer Die Arbeitszeit umfasst sowohl die tägliche Unterrichtszeit in der Schule (meist Unterricht am Vor- und Nachmittag) als auch Zeiten der persönlichen Unterrichtsvor- und -nachbereitung (auch abends und an Wochenenden). Die Anzahl der wöchentlichen Unterrichtsstunden beträgt meist zwischen 32 und 35 Stunden. Neben Hausaufgaben können ausbildungsbegleitende Teilprüfungen den Zeitaufwand erhöhen. Während der betrieblichen Ausbildung gelten die in dem Industrieunternehmen nach gesetzlichen und tariflichen Bestimmungen geregelten Arbeitszeiten in Verbindung mit den Vorschriften des Jugendarbeitsschutzgesetzes. Arbeitsmittel/-gegenstände in der Ausbildung Die im praktischen Unterricht bzw. in der betrieblichen Ausbildungspraxis eingesetzten Arbeitsmittel, Geräte und Materialien entsprechen denen der späteren Berufstätigkeit. Für den theoretischen Unterricht sind die in einer Schule üblichen persönlichen Arbeitsmittel erforderlich. Zusammenarbeit und Kontakte in der Ausbildung Während der Ausbildung bestehen Kontakte zu anderen Ausbildungsteilnehmern und -teilnehmerinnen sowie zu Lehrkräften - ähnlich, wie die meisten das aus ihrer Schulzeit kennen. Der theoretische Unterricht findet im Klassenverband statt. Während der praktischen Ausbildungsteile haben die Schüler/innen mit Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen von Wirtschaftsunternehmen und aus der Verwaltung zu tun. Die Tätigkeiten werden in der Regel unter Aufsicht bzw. nach Anweisung von Fachkräften des jeweiligen Betriebes ausgeführt. Finanzielle Aspekte Die Ausbildung zum Wirtschaftsassistenten bzw. zur Wirtschaftsassistentin ist eine schulische Berufsausbildung (an staatlichen oder staatlich anerkannten privaten Einrichtungen) oder die erste Stufe eines Studiums an einer Berufsakademie, für die keine Ausbildungsvergütung gezahlt wird. Für die Auszubildenden können Kosten entstehen wie Lehrgangsgebühren/Schulgeld (nur an privaten Ausbildungsstätten), Anmelde- und Prüfungsgebühren sowie für Fachliteratur und Arbeitsmaterialien. Für schulische Ausbildungen besteht gegebenenfalls eine individuelle Förderungsmöglichkeit gemäß den Bestimmungen des Bundesausbildungsförderungsgesetzes: Das neue BAföG

4 Ausbildungsdauer Die Ausbildung dauert in der Regel 2 Jahre, wenn der Erwerb der Fachhochschulreife bzw. der allgemeinen Hochschulreife im Bildungsgang integriert ist auch 3 bzw. 4 Jahre. Die Ausbildung als Internationale/r Wirtschaftsassistent/in dauert 3 Jahre. Das Berufskolleg I bzw. II in Baden- Württemberg wird in jeweils einem Jahr durchlaufen. Nähere Informationen finden Sie in der Datenbank KURSNET. (B in KURSNET) Wirtschaftsassistent(in) (B in KURSNET) Wirtschaftsassistent(in) - Bürokommunikation ( in KURSNET) Wirtschaftsassistent/in - Bürowirtschaft ( in KURSNET) Wirtschaftsassistent/in - Fremdsprachen (B in KURSNET) Wirtschaftsassistent(in) - Fremdsprachen und Korrespondenz (B in KURSNET) Wirtschaftsassistent(in) - Handel (B in KURSNET) Wirtschaftsassistent(in) - Handel und Dienstleistungen (B in KURSNET) Wirtschaftsassistent(in) - Industrie ( in KURSNET) Wirtschaftsassistent/in - DV/Informationsverarbeitung ( in KURSNET) Wirtschaftsassistent/in (staatl. gepr.) - Musik ( in KURSNET) Wirtschaftsassistent/in - Sportverwaltung und -organisation ( in KURSNET) Wirtschaftsassistent/in - Umweltschutz ( in KURSNET) Wirtschaftsassistent/in - Werbung (B in KURSNET) Wirtschaftsassistent(in) - Wirtschaftsinformatik ( in KURSNET) Internat. Wirtschaftsassistent/in (B in KURSNET) Fremdsprachliche(r) Wirtschaftsassistent(in) Ausbildungsform Die schulischen Bildungsgänge finden an Berufsfachschulen und Berufskollegs statt, in der Regel in Vollzeitform. Die Bezeichnung der Schulen ist nicht einheitlich, oft nennen sie sich kaufmännische Schule oder Handelslehranstalt. Die Ausbildung als Wirtschaftsassistent/in wird in Baden-Württemberg, Bremen, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern angeboten. In den anderen Bundesländern heißt die entsprechende Ausbildung Kaufmännische/r Assistent/in. In Nordrhein-Westfalen kann man sich zum Fremdsprachlichen Wirtschaftsassistenten/zur Fremdsprachlichen Wirtschaftsassistentin ausbilden lassen. Ausbildungen als Internationale/r Wirtschaftsassistent/in bestehen im Saarland aus zwei Jahren Ausbildung und jeweils einem halben Jahr Praktikum im englisch- und französischsprachigen Ausland, in Sachsen aus einer Ausbildung als Wirtschaftsassistent/in der Fachrichtung Fremdsprachen sowie einer Zusatzqualifikation als Internationale/r Wirtschaftsassistent/in. Am kaufmännischen Berufskolleg in Baden-Württemberg wird der Ausbildungsabschluss in den Fachrichtungen Bürokommunikation, Wirtschaft und Datenverarbeitung, Sportverwaltung und Sportorganisation sowie im Berufskolleg mit Übungsfirma (entspricht den "Fachrichtungen" Handel, Handel und Dienstleistungen sowie Industrie) in zwei Stufen erreicht: Zunächst besucht man das Berufskolleg I, das auf die Wirtschaftsassistenten-Ausbildung vorbereitet, aber auch eine verkürzte Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf ermöglicht. Im Berufskolleg II erfolgt dann die eigentliche Wirtschaftsassistenten-Ausbildung. Die Fachrichtungen Fremdsprachen, Wirtschaftsinformatik sowie Werbung sind nicht derartig unterteilt. Darüber hinaus gibt es in Baden-Württemberg duale Bildungsgänge an der Berufsakademie als erste Stufe eines Studiums der Betriebswirtschaft. Dabei wechseln schulische Unterrichtsphasen und betriebliche Ausbildung in einem Wirtschaftsunternehmen einander ab. Die Ausbildung erstreckt sich bei allen Angeboten auf einen fachtheoretischen, einen fachpraktischen und einen allgemeinbildenden Lernbereich, gegebenenfalls mit Zusatzfächern für den Erwerb einer Hochschulzugangsberechtigung. Der praktische Unterricht wird häufig im Rahmen eines Lernbüros bzw. einer Übungsfirma durchgeführt. Zusätzlich ist meist ein mindestens vierwöchiges Betriebspraktikum in die Ausbildung integriert, das teilweise (insbesondere in der Fachrichtung Fremdsprachen) auch im Ausland abgeleistet wird. Die unterschiedlichen landesrechtlichen Regelungen haben die Rahmenvereinbarung der Kultusministerkonferenz über die Ausbildung und Prüfung zum kaufmännischen Assistenten/zur kaufmännischen Assistentin an Berufsfachschulen zur Grundlage. Nähere Informationen finden Sie in der Datenbank KURSNET. (B in KURSNET) Wirtschaftsassistent(in) (B in KURSNET) Wirtschaftsassistent(in) - Bürokommunikation ( in KURSNET) Wirtschaftsassistent/in - Bürowirtschaft ( in KURSNET) Wirtschaftsassistent/in - Fremdsprachen (B in KURSNET) Wirtschaftsassistent(in) - Fremdsprachen und Korrespondenz (B in KURSNET) Wirtschaftsassistent(in) - Handel (B in KURSNET) Wirtschaftsassistent(in) - Handel und Dienstleistungen (B in KURSNET) Wirtschaftsassistent(in) - Industrie ( in KURSNET) Wirtschaftsassistent/in - DV/Informationsverarbeitung ( in KURSNET) Wirtschaftsassistent/in (staatl. gepr.) - Musik ( in KURSNET) Wirtschaftsassistent/in - Sportverwaltung und -organisation ( in KURSNET) Wirtschaftsassistent/in - Umweltschutz ( in KURSNET) Wirtschaftsassistent/in - Werbung (B in KURSNET) Wirtschaftsassistent(in) - Wirtschaftsinformatik ( in KURSNET) Internat. Wirtschaftsassistent/in (B in KURSNET) Fremdsprachliche(r) Wirtschaftsassistent(in) Ausbildungsabschluss, Nachweise und Prüfungen Ausbildungsabschluss Die Ausbildung wird mit einer staatlichen Prüfung, die nach landesrechtlichen Regelungen durchgeführt wird, abgeschlossen. Grundlage für die Prüfungsregelungen ist die Rahmenvereinbarung der Kultusministerkonferenz über die Ausbildung und Prüfung zum kaufmännischen Assistenten/zur kaufmännischen Assistentin an Berufsfachschulen. Erforderliche Nachweise Die Zulassung zur Abschlussprüfung setzt voraus, dass während der Ausbildung alle erforderlichen Leistungsnachweise erbracht wurden. Über die abgeleisteten Betriebspraktika müssen Berichte geschrieben oder Teilnahmebestätigungen der Praktikumsstelle vorgelegt werden. In der Regel werden nach jedem Schulhalbjahr Zeugnisse erteilt. Die Versetzung ins nächste Schulhalbjahr ist an Mindestanforderungen geknüpft. Wer das kaufmännische Berufskolleg II in Baden-Württemberg besuchen will, muss das Berufskolleg I erfolgreich absolviert haben. Dieses schließt mit einer schriftlichen (Rechnungswesen, Datenverarbeitung und Textverarbeitung/Bürowirtschaft), praktischen (PC-Einsatz) und mündlichen (ein bis drei Fächer) Prüfung ab. Erforderliche Prüfungen Die Abschlussprüfung besteht im Allgemeinen aus einem schriftlichen, einem praktischen und ggf. einem mündlichen Teil. In der schriftlichen Prüfung werden meist drei bis vier Kernfächer geprüft, häufig auch als Komplexprüfung. Je nach Fachrichtung können dies zum Beispiel sein: Fachrichtung Informationsverarbeitung/Wirtschaftsinformatik: Betriebs- und Volkswirtschaftslehre, Systemanalyse/Systementwicklung oder Informationsverarbeitungssysteme sowie Rechnungswesen/Controlling

5 Fachrichtung Fremdsprachen: Betriebs- und Volkswirtschaftslehre, Englisch (Korrespondenz, Übersetzung Deutsch - Englisch sowie Englisch - Deutsch, wirtschafts- und landeskundliche Themen), 2. Fremdsprache (Korrespondenz, Übersetzung Fremdsprache - Deutsch, Diktat) Fachrichtung Bürowirtschaft: Betriebs- und Volkswirtschaftslehre, Schriftverkehr oder Rechnungswesen/Controlling, Bürokommunikation/Datenverarbeitung Fachrichtung Umweltschutz: Umweltorientierte Betriebswirtschaftslehre, Rechnungswesen und Controlling, Umwelttechnologien und Umweltrecht Die praktische Prüfung umfasst z.b.: Fachrichtung Informationsverarbeitung/Wirtschaftsinformatik: IT-Anwendungen und -Systeme Fachrichtungen Fremdsprachen und Bürowirtschaft: Kurzschrift, Textverarbeitung Fachrichtung Umweltschutz: Umweltberatung und Öffentlichkeitsarbeit Mündliche Prüfungen finden je nach Bundesland in ein bis drei Fächern oder nur nach Bedarf statt, wenn keine eindeutige Endnote ermittelt werden konnte bzw. auf Wunsch des Prüflings zur Verbesserung der Endnote. Prüfungsfächer können alle Fächer des berufsspezifischen und berufsübergreifenden Lernbereichs sein. Häufig wird in der bzw. den Fremdsprache(n) geprüft, insbesondere in der Fachrichtung Fremdsprachen. Prüfungswiederholung Wer die Abschlussprüfung nicht bestanden hat, kann diese nach Wiederholung der Abschlussklasse einmal wiederholen. Über eine zweite Wiederholungsprüfung entscheidet die oberste Schulaufsichtsbehörde. In einigen Bundesländern können auch nur die nicht bestandenen Teile der Abschlussprüfung wiederholt werden. Prüfende Stelle Die Prüfung wird bei einem Prüfungsausschuss der Ausbildungsstätte oder bei einem staatlichen Prüfungsausschuss abgelegt. Zusatzqualifikationen Manche Berufsfachschulen bieten eine Zusatzprüfung zum Erwerb der Fachhochschulreife an. Bei anderen ist der Erwerb der Fachhochschulreife mit der Abschlussprüfung verknüpft. Vierjährige Bildungsgänge schließen den Erwerb der allgemeinen Hochschulreife mit ein. Mit dem Abschlusszeugnis der Berufsfachschule in Sachsen-Anhalt erwirbt den erweiterten Realschulabschluss, wer mindestens befriedigende Leistungen erreicht und ausreichende Fremdsprachenkenntnisse entsprechend einem mindestens fünfjährigen Fremdsprachenunterricht sowie im Fach Deutsch, der Fremdsprache und den Profilfächern Betriebs- und Volkswirtschaftslehre sowie Englisch einen Notendurchschnitt von mindestens 2,7 nachweist. An vielen Bildungseinrichtungen ist während der Ausbildung der Erwerb von Fremdsprachen- bzw. Computerzertifikaten möglich. In der Fachrichtung Fremdsprachen kann gegebenenfalls zusätzlich die Prüfung zum Fremdsprachenkorrespondenten/zur Fremdsprachenkorrespondentin abgelegt werden. Die Rechtsgrundlagen finden Sie in Rechtliche Regelungen. Abschlussbezeichnung Die Abschlussbezeichnung lautet: Staatlich geprüfter Wirtschaftsassistent/Staatlich geprüfte Wirtschaftsassistentin Zum Teil mit Zusatz des gewählten Ausbildungsschwerpunktes bzw. der Fachrichtung, z.b.: Staatlich geprüfter Wirtschaftsassistent/Staatlich geprüfte Wirtschaftsassistentin - Fachrichtung Umweltschutz Staatlich geprüfter Wirtschaftsassistent/Staatlich geprüfte Wirtschaftsassistentin für Bürowirtschaft Staatlich geprüfter Wirtschaftsassistent/Staatlich geprüfte Wirtschaftsassistentin für Fremdsprachen und Korrespondenz Staatlich geprüfter Wirtschaftsassistent/Staatlich geprüfte Wirtschaftsassistentin für Informationsverarbeitung Staatlich geprüfter Wirtschaftsassistent/Staatlich geprüfte Wirtschaftsassistentin - Schwerpunkt Bürokommunikation Staatlich geprüfter Wirtschaftsassistent/Staatlich geprüfte Wirtschaftsassistentin - Schwerpunkt Fremdsprachen Staatlich geprüfter Wirtschaftsassistent/Staatlich geprüfte Wirtschaftsassistentin - Schwerpunkt Informationsverarbeitung Staatlich geprüfter Wirtschaftsassistent/Staatlich geprüfte Wirtschaftsassistentin - Schwerpunkt Sportverwaltung und Sportorganisation Ferner: Staatlich geprüfter internationaler Wirtschaftsassistent/Staatlich geprüfte internationale Wirtschaftsassistentin Internationaler Wirtschaftsassistent/Internationale Wirtschaftsassistentin Fremdsprachlicher Wirtschaftsassistent/Fremdsprachliche Wirtschaftsassistentin (Staatlich geprüfter) Wirtschaftsassistent (BA)/(Staatlich geprüfte) Wirtschaftsassistentin (BA)

6 Zugangsvoraussetzungen für die Ausbildung Vorausgesetzt wird in der Regel ein mittlerer Bildungsabschluss. Voraussetzung für den Besuch des Berufskollegs II in Baden-Württemberg ist der erfolgreiche Besuch des kaufmännischen Berufskollegs I. Zulassungsvoraussetzung für duale Ausbildungsgänge ist die allgemeine oder fachgebundene Hochschulreife und der Abschluss eines Ausbildungsvertrages mit einem Unternehmen. Die fachliche und persönliche Eignung wird meist anhand der schriftlichen Bewerbungsunterlagen und im persönlichen Gespräch geprüft. Bei der Auswahl der Bewerber/innen spielt der schulische Leistungsstand eine große Rolle. Schulische Vorbildung - rechtlich Für die Berufsfachschul- bzw. Berufskollegausbildungen ist in der Regel ein mittlerer Bildungsabschluss vorgeschrieben. Je nach Bundesland bzw. Bildungsgang kommen zusätzliche Bedingungen hinzu, zum Beispiel: In Bremen müssen Bewerber/innen im Abschlusszeugnis der Realschule in den Fächern Mathematik und Deutsch (Fachrichtung Datenverarbeitung) bzw. Englisch und Deutsch (Fachrichtung Fremdsprachen) mindestens die Note befriedigend nachweisen, sonst ist die Teilnahme an einem Beratungsgespräch erforderlich. Für den Schwerpunkt Wirtschaftsinformatik in Baden-Württemberg muss im Abschlusszeugnis der Realschule die Note in Englisch und Mathematik mindestens befriedigend sein. In Sachsen sind mindestens befriedigende Leistungen in Deutsch, Englisch und Mathematik vorgeschrieben. Zulassungsvoraussetzung für duale Ausbildungsgänge ist die allgemeine oder fachgebundene Hochschulreife. Für die Ausbildung als Internationale/r Wirtschaftsassistent/in muss man über die allgemeine Hochschulreife oder die Fachhochschulreife verfügen. Die Rechtsgrundlagen finden Sie in Rechtliche Regelungen. Berufliche Vorbildung - rechtlich Wirtschaftsassistent/in ist eine berufliche Erstausbildung, für die keine berufliche Vorbildung vorgeschrieben ist. Für das Kaufmännische Berufskolleg II in Baden-Württemberg ist allerdings der erfolgreiche Besuch des berufsvorbereitenden Kaufmännischen Berufskollegs I erforderlich. Dabei muss man einen Notendurchschnitt von mindestens 3,0 in den Kernfächern Deutsch, Englisch und Betriebswirtschaftslehre erreicht haben. Bei Bildungsgängen, für die die Hochschulreife vorausgesetzt wird, kann diese unter bestimmten Umständen durch eine einschlägige Berufsausbildung, Berufstätigkeit oder Weiterbildung (eventuell ergänzt durch eine Eignungsprüfung) ersetzt werden. Die Rechtsgrundlagen finden Sie in Rechtliche Regelungen. Mindestalter Es ist kein bestimmtes Mindestalter vorgeschrieben. Manche Schulen nehmen jedoch nur Bewerber/innen auf, die mindestens 16 Jahre alt sind. Höchstalter In Sachsen-Anhalt kann nur aufgenommen werden, wer bis zum Schuljahresbeginn des ersten Ausbildungsjahres das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Die Rechtsgrundlagen finden Sie in Rechtliche Regelungen. Auswahlverfahren Der Zugang zur Ausbildung wird von den meisten Bildungseinrichtungen durch eigene Auswahlverfahren begrenzt. Meist ist dabei der schulische Leistungsstand ausschlaggebend, je nach Fachrichtung z.b. besonders in Mathematik und den Fremdsprachen. Einige Schulen führen auch Aufnahmegespräche bzw. Eignungstests durch. Bewerber/innen, die nicht sofort zugelassen werden können, werden in der Regel in eine Warteliste aufgenommen und im nächsten Schuljahr bevorzugt berücksichtigt. Die meisten Einrichtungen verteilen einen bestimmten Prozentsatz ihrer Ausbildungsplätze an Personen, für die eine Ablehnung eine unvertretbare Härte darstellen würde. Weitere Ausbildungsvoraussetzungen Für die Fachrichtung Fremdsprachen sind Englischkenntnisse (z.b. einem vier- bis sechsjährigen Unterricht in der Realschule entsprechend) unabdingbar. Meistens muss man auch eine zweite Fremdsprache beherrschen. Aber auch die anderen Fachrichtungen setzen häufig Fremdsprachenkenntnisse voraus. Um zu einem dualen Ausbildungsgang zugelassen zu werden, muss man einen Ausbildungsvertrag mit einem Wirtschaftsunternehmen abgeschlossen haben. Das erste Schulhalbjahr gilt als Probezeit, in der sich die Schüler/innen bewähren müssen, bevor sie endgültig zugelassen werden. Nähere Informationen finden Sie in der Datenbank KURSNET. (B in KURSNET) Wirtschaftsassistent(in) - Bürokommunikation ( in KURSNET) Wirtschaftsassistent/in - Bürowirtschaft (B in KURSNET) Wirtschaftsassistent(in) - Datenverarbeitung (B in KURSNET) Wirtschaftsassistent(in) - Datenverarbeitung/Rechnungswesen ( in KURSNET) Wirtschaftsassistent/in - Fremdsprachen (B in KURSNET) Wirtschaftsassistent(in) - Fremdsprachen und Korrespondenz (B in KURSNET) Wirtschaftsassistent(in) - Handel (B in KURSNET) Wirtschaftsassistent(in) - Handel und Dienstleistungen (B in KURSNET) Wirtschaftsassistent(in) - Industrie ( in KURSNET) Wirtschaftsassistent/in - DV/Informationsverarbeitung ( in KURSNET) Wirtschaftsassistent/in (staatl. gepr.) - Musik ( in KURSNET) Wirtschaftsassistent/in - Sportverwaltung und -organisation ( in KURSNET) Wirtschaftsassistent/in - Umweltschutz ( in KURSNET) Wirtschaftsassistent/in - Werbung (B in KURSNET) Wirtschaftsassistent(in) - Wirtschaftsinformatik ( in KURSNET) Internat. Wirtschaftsassistent/in (B in KURSNET) Fremdsprachliche(r) Wirtschaftsassistent(in) Perspektiven nach der Ausbildung Wirtschaftsassistenten und -assistentinnen sind in Industrie-, Handels- und Dienstleistungsunternehmen tätig, teilweise auch in der öffentlichen

7 Verwaltung. Mit dem erfolgreichen Abschluss der Ausbildung ist die berufliche Bildung für Wirtschaftsassistenten und -assistentinnen nicht beendet. Um den jeweiligen Anforderungen des Arbeitsalltags gerecht zu werden, ist es notwendig, immer über aktuelles Fachwissen zu verfügen sowie Neuerungen insbesondere im jeweiligen fachlichen Schwerpunkt zu kennen und anzuwenden. Im administrativen und kaufmännisch-betriebswirtschaftlichen Bereich ergeben sich laufend Veränderungen. Das hat auch Auswirkungen auf die Wirtschaftsassistenz. Um den eigenen Kenntnisstand diesen Veränderungen und damit den betrieblichen Erfordernissen anzupassen, müssen sich Wirtschaftsassistenten und -assistentinnen ständig weiterbilden. Sie können ihre Fachkenntnisse durch die Lektüre von Fachliteratur und Fachzeitschriften auf dem aktuellen Stand halten und geeignete Seminare und Kurse belegen, beispielsweise zu Themen wie Büro und interne Verwaltung, Marketing, Datenverarbeitung und Informatik oder Finanz- und Rechnungswesen sowie Kalkulation. Die Notwendigkeit des Lernens wird sich also durch das ganze Berufsleben ziehen. Nach der Ausbildung und einigen Jahren Berufserfahrung können sie unter anderem Weiterbildungen als Bürofachwirt/in, Fachkaufmann/-frau oder Betriebswirt/in in Betracht ziehen. Für Personen mit einer Hochschulzugangsberechtigung ist ebenso ein Studium, z.b. der Betriebswirtschaft oder der Informatik, denkbar. Welche Zulassungsbedingungen hierzu in den einzelnen Bundesländern für Wirtschaftsassistenten und -assistentinnen ohne schulische Hochschulreife vorliegen, finden Sie unter: Synoptische Darstellung der in den Ländern bestehenden Möglichkeiten des Hochschulzugangs für beruflich qualifizierte Bewerber ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung auf der Grundlage hochschulrechtlicher Regelungen Einige Wirtschaftsassistenten und -assistentinnen wählen auch den Weg in die Selbstständigkeit und bauen sich eine Existenz zum Beispiel mit einem Sekretariatsservice oder einem Teleservice-Center mit dem Schwerpunkt Büroservice auf. Ausbildungsalternativen Sollte sich Ihr Berufsziel Wirtschaftsassistent/in nicht verwirklichen lassen, so bedenken Sie bitte, dass es viele Berufe gibt, die ähnliche oder vergleichbare Tätigkeiten aufweisen. Vielleicht findet sich hier ein neuer Wunschberuf - eine echte Alternative. Zum Berufsziel Wirtschaftsassistent/in gibt es Alternativen in den Bereichen: Betriebswirtschaft Wirtschaftsinformatik Datenverarbeitung Bürowirtschaft Handel, Industrie, kaufmännische Berufe Fremdsprachen, fremdsprachliches Sekretariat Fremdenverkehr, Touristik, Hotel- und Gaststättengewerbe In den Berufen der genannten Bereiche werden wie in der Wirtschaftsassistenz kaufmännisch-verwaltende Tätigkeiten ausgeübt. Gesetze/Regelungen Regelung auf Bundesebene Rahmenvereinbarung über die Ausbildung und Prüfung zum Staatlich geprüften kaufmännischen Assistenten/zur Staatlich geprüften kaufmännischen Assistentin an Berufsfachschulen vom in der Fassung vom (Beschluss der Kultusministerkonferenz) Fundstelle: 1999 (KMK-Beschlusssammlung), 2007 (KMK) Volltext (pdf, 54kB) Der Beschluss der Kultusministerkonferenz in Form einer Rahmenvereinbarung ist kein unmittelbar geltendes Recht. Die einzelnen Bundesländer regeln die Ausbildungen in ihren Schul- bzw. Berufsfachschulordnungen auf Grundlage der Rahmenvereinbarung. Regelungen auf Länderebene Dies gilt nur für Bundesland Baden-Würtemberg: Gesetz über die Hochschulen und Berufsakademien in Baden-Baden- Württemberg vom (BW.GBl. S. 1) Fundstelle: 2005 (BW.GBl. S. 1) Volltext (pdf, 5885kB) Dies gilt nur für Bundesland Baden-Würtemberg: Verordnung des Wissenschaftsministeriums über die Ausbildung und Prüfung der Studierenden der Berufsakademien (APRO BA) vom (BW.GBl. S. 350), zuletzt geändert durch Verordnung vom (BW.GBl. S. 569) Fundstelle: 1990 (BW.GBl. S. 350), 1991 (BW.GBl. S. 539), 1992 (BW.GBl. S. 697), 1993 (BW.GBl. S. 522), 1994 (BW.GBl. S. 191, 487), 1996 (BW.GBl. S. 553), 1997 (BW.GBl. S. 322), 1998 (BW.GBl. S. 518, 569) Volltext (pdf, 1703kB) Dies gilt nur für Bundesland Baden-Würtemberg: Verordnung des Kultusministeriums über die Ausbildung und Prüfung an den Kaufmännischen Berufskollegs vom (BW.BGl. S. 498, ber. GBl. S. 723), zuletzt geändert durch Verordnung vom (BW.GBl. S. 529) Fundstelle: 1995 (BW.BGl. S. 498, ber. GBl. S. 723), 1996 (BW.GBl. S.628), 1998 (BW.GBl. S.369), 2000 (BW.GBl. S. 529) Volltext (pdf, 44kB) Informationen über die Schulversuchsbestimmungen in Baden-Württemberg erhalten Sie beim zuständigen Ministerium. Dies gilt nur für Bundesland Bremen: Verordnung über die Berufsfachschule für Assistenten im Lande Bremen (BremAssistentenV) vom (Brem.GBl. S. 239), zuletzt geändert durch Verordnung vom (Brem.GBl. S. 303) Fundstelle: 1992 (Brem.GBl. S. 239), 1995 (Brem.GBl. S. 16), 1996 (Brem.GBl. S. 245), 1997 (Brem.GBl. S. 333), 2001 (Brem.GBl. S. 303) Volltext (pdf, 2812kB) Dies gilt nur für Bundesland Bremen: Verordnung über doppelqualifizierende Bildungsgänge der Berufsfachschule für Assistenten mit dem Abschluß der Fachhochschulreife im Lande Bremen (Assistenten-Fachhochschulreife-Verordnung) vom (Brem.GBl S. 85), zuletzt geändert durch Verordnung vom (Brem.GBl. S. 311)

8 Fundstelle: 1996 (Brem.GBl S. 85), 1997 (Brem.GBl. S. 122, 333), 2000 (Brem.GBl. S. 311) Volltext (pdf, 1592kB) Dies gilt nur für Bundesland Saarland: Verordnung - Schul- und Prüfungsordnung - über die Ausbildung und Prüfung an Höheren Berufsfachschulen für Fremdsprachen in Wirtschaft und Verwaltung im Saarland (APO-HBFS-FWV) vom (Saar.Amtsbl. S. 734), zuletzt geändert durch Artikel 40 der Verordnung vom (Saar.Amtsbl. S. 1910) Fundstelle: 1991 (Saar.Amtsbl. S. 734), 1996 (Saar.Amtsbl. S. 440), 1999 (Saar.Amtsbl S. 120), 2000 (Saar.Amtsbl. S. 1098), 2003 (Saar.Amtsbl. S. 1910) Volltext (pdf, 190kB) Dies gilt nur für Bundesland Sachsen: Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus über die Berufsfachschule im Freistaat Sachsen (Schulordnung Berufsfachschule - BFSO) vom (SächsGVBl. 151) Fundstelle: 2007 (SächsGVBl. 151) Volltext (pdf, 2266kB) Dies gilt nur für Bundesland Sachsen-Anhalt: Verordnung über Berufsbildende Schulen (BbS-VO) vom (GVBl. LSA S. 412), zuletzt geändert am (GVBl. LSA S. 164) Fundstelle: 2004 (GVBl. LSA S. 412), 2005 (GVBl. LSA S. 499), 2006 (GVBl. LSA S. 164) Volltext (pdf, 3027kB) Dies gilt nur für Bundesland Sachsen-Anhalt: Ergänzende Bestimmungen zur Verordnung über Berufsbildende Schulen (EBBbS-VO) in der Fassung vom (SVBl. LSA S. 353), geändert am (SVBl. LSA S. 162), zuletzt geändert am (SVBl. LSA S. 111) Fundstelle: 2004 (SVBl. LSA S. 353), 2005 (SVBl. LSA S. 162), 2006 (SVBl. LSA S. 111) Volltext (pdf, 6321kB)

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