Zweiter Teil: Heilmittelkatalog Zahnärzte. Zuordnung der Heilmittel zu Indikationen nach 92 Absatz 6 Satz 1 Nummer 2 SGB V

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1 Zweiter Teil: Heilmittelkatalog Zahnärzte Zuordnung der Heilmittel zu Indikationen nach 92 Absatz 6 Satz 1 Nummer 2 SGB V Richtlinie über die Verordnung von Heilmitteln in der vertragszahnärztlichen Versorgung, Stand: 15. Dezember

2 Inhaltsverzeichnis 1 Physikalische Therapie bei: 1.1 Craniomandibulären Störungen 1.2 Fehlfunktionen bei angeborenen cranio- und orofazialen Fehlbildungen und Fehlfunktionen bei Störungen des ZNS 1.3 Chronifiziertem Schmerzsyndrom 1.4 Lymphabflussstörungen 2 Sprech- und Sprachtherapie bei: 2.1 Störungen des Sprechens 2.2 Störungen des oralen Schluckakts 2.3 Orofazialen Funktionsstörungen 16 Richtlinie über die Verordnung von Heilmitteln in der vertragszahnärztlichen Versorgung, Stand: 15. Dezember 2016

3 Verzeichnis der gebräuchlichen Abkürzungen im Heilmittelkatalog Erst-VO = Erstverordnung Folge-VO = Folgeverordnung /VO = pro Verordnung & = und (zusätzlich) / = oder (alternativ) z.b. = zum Beispiel ggf. = gegebenenfalls MLD-30 = Manuelle Lymphdrainage 30 Minuten MLD-45 = Manuelle Lymphdrainage 45 Minuten KG-ZNS = Krankengymnastik zentrales Nervensystem nach Vollendung des 18. Lebensjahres KG-ZNS-Kinder = Krankengymnastik zentrales Nervensystem bei Kindern bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres Richtlinie über die Verordnung von Heilmitteln in der vertragszahnärztlichen Versorgung, Stand: 15. Dezember

4 2. Maßnahmen der Sprech- und Sprachtherapie 2.1 Störungen des Sprechens Indikationen Ziel der Therapie Heilmittelverordnung im Regelfall Indikationsgruppen Leitsymptomatik: Strukturelle/Funktionelle Schädigung Heilmittel Verordnungsmenge je Indikationsgruppe SPZ Störungen des Sprechens z.b. bei/nach - Mund-, Kieferanomalien (z.b. bei offenem Biss, Sigmatismus interdentalis, Sigmatismus addentalis) - orthognathen Operationen - tumorchirurgischen Eingriffen oder strahlentherapeutischer Behandlung im Zahn-, Mund-, Kieferbereich - Anomalien der Zahnstellung, Fehlbildung des Kiefers, fehlerhafter Lagebeziehung der Kiefer zueinander sowie Fehlfunktion/Größe der Zunge Störungen - der Lautbildung im Mund- Kiefer-, Gesichtsbereich - des orofazialen Muskelgleichgewichts Wiederherstellung und Verbesserung der sprachlichen und kommunikativen Fähigkeiten Normalisierung der Lautbildung Sprech- und Sprachtherapie 30 oder 45 Minuten, je nach konkretem Störungsbild und Belastbarkeit der Patientin oder des Patienten weitere Hinweise Erst-VO: Folge-VO: Gesamtverordnungsmenge des Regelfalls: bis zu 30 Einheiten Frequenzempfehlung: 1 bis 3 x wöchentlich 26 Richtlinie über die Verordnung von Heilmitteln in der vertragszahnärztlichen Versorgung, Stand: 15. Dezember 2016

5 2.2 Störungen des oralen Schluckakts Indikationen Ziel der Therapie Heilmittelverordnung im Regelfall Indikationsgruppen SCZ Störungen des oralen Schluckakts z.b. bei/nach Traumata im Zahn-, Mund- und Kieferbereich Tumor-Operationen im Zahn-, Mund- und Kieferbereich orthognathen Operationen operativer Versorgung von Lippen-Kiefer- Gaumenspalten Zungenfehlfunktion viszeralem Schlucken Leitsymptomatik: Strukturelle/Funktionelle Schädigung Störungen in der oralen Phase des Schluckakts (motorisch und sensorisch) Verbesserung bzw. Normalisierung des Schluckakts ggf. Erarbeitung von Kompensationsstrategien Ermöglichung der oralen Nahrungsaufnahme Heilmittel Sprech- und Sprachtherapie 30/45 oder 60 Minuten mit dem Patienten, je nach konkretem Störungsbild und Belastbarkeit der Patientin oder des Patienten Verordnungsmenge je Indikationsgruppe weitere Hinweise Erst-VO: Folge-VO: Gesamtverordnungsmenge des Regelfalls: bis zu 30 Einheiten Frequenzempfehlung: 1 bis 3 x wöchentlich Richtlinie über die Verordnung von Heilmitteln in der vertragszahnärztlichen Versorgung, Stand: 15. Dezember

6 2.3 Orofaziale Funktionsstörungen Indikationen Ziel der Therapie Heilmittelverordnung im Regelfall Indikationsgruppen OFZ Orofaziale Funktionsstörungen z.b. bei/nach Traumata im Zahn-, Mund- und Kieferbereich Tumor-Operationen im Zahn-, Mund- und Kieferbereich orthognathen Operationen angeborenen cranio- und orofazialen Fehlbildungen Zahn- und Kieferfehlstellungen während der Wachstumsphase sowie in den in Abschnitt B Nr. 4 Satz 2 und 3 der Richtlinie des G-BA für die Kieferorthopädische Behandlung genannten Ausnahmefällen mit schweren Kieferanomalien, die ein Ausmaß haben, das kombinierte kieferchirurgische und kieferorthopädische Behandlungsmaßnahmen erfordert. Leitsymptomatik: Strukturelle/ Funktionelle Schädigung Störungen der orofazialen Funktion ohne Beeinträchtigung der Artikulation (des Sprechens), z.b. habituelle Mundatmung, orale Habits Funktionsverbesserung, Veränderung des Funktionsmusters Wiederherstellung/ Normalisierung der physiologischen Muskelfunktion Wiedererlangung der Muskelbalance im orofazialen System Heilmittel Sprech- und Sprachtherapie 30/45 Minuten mit dem Patienten, je nach konkretem Störungsbild und Belastbarkeit der Patientin oder des Patienten Verordnungsmenge je Indikationsgruppe weitere Hinweise Erst-VO: Folge-VO: Gesamtverordnungsmenge des Regelfalls: bis zu 30 Einheiten Frequenzempfehlung: 1 bis 3 x wöchentlich 28 Richtlinie über die Verordnung von Heilmitteln in der vertragszahnärztlichen Versorgung, Stand: 15. Dezember 2016

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