ARBEITSMARKTINTEGRATION VON FLÜCHTLINGEN MÖGLICHKEITEN UND ERFAHRUNGEN WN KOMPETENZ CENTER
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- Peter Arnold
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1 ARBEITSMARKTINTEGRATION VON FLÜCHTLINGEN MÖGLICHKEITEN UND ERFAHRUNGEN WN KOMPETENZ CENTER
2 Joachim Bothe Gemeinnützige Gesellschaft zur Unterstützung Asylsuchender e.v. ELNet, Teilprojekt MAMBA Koordination Münsters Aktionsprogramm für MigrantInnen und Bleibeberechtigte zur Arbeitsmarktintegration in Münster und im Münsterland Seite 2
3 THEMEN Netzwerk MAMBA Rechtliche Rahmenbedingungen Anerkennung ausländischer Qualifikationen Erfahrungen Was kann ich als Unternehmen tun? Seite 3
4 ESF-INTEGRATIONSRICHTLINIE BUND Handlungsschwerpunkt IvAF (INTEGRATION VON ASYLBEWERBER/-INNEN UND FLÜCHTLINGEN) Beratung und Unterstützung von Asylbewerber/-innen, Personen mit Duldung und Flüchtlingen Vermittlung in Arbeit, Ausbildung oder schulische Bildung Verbesserung des Zugangs zu Förderinstrumenten des SGB II und SGB III Schulungen für Agenturen für Arbeit und Jobcenter Beratung von Arbeitgebern Öffentlichkeits- und Lobbyarbeit zur strukturellen Verbesserung der Arbeitsmarktintegration Seite 4
5 MAMBA III Münsters Aktionsprogramm für MigrantInnen und Bleibeberechtigte zur Arbeitsmarktintegration in Münster und im Münsterland Handlungsschwerpunkt IvAF Integration von Asylbewerber/-innen und Flüchtlingen Seite 5
6 ELNet plus Emscher-Lippe Netzwerk Integration von Asylbewerber_innen und Flüchtlingen Handlungsschwerpunkt IvAF Integration von Asylbewerber/-innen und Flüchtlingen Seite 6
7 Seite 7
8 ARBEITSMARKTLICHE UNTERSTÜTZUNG FÜR FLÜCHTLINGE Vom Asylantrag zur Niederlassungserlaubnis ein Zeitstrahl Zuständigkeiten für die Arbeitsförderung bei den Agenturen für Arbeit und Jobcentern Seite 8
9 VOM ASYLANTRAG ZUR NIEDERLASSUNGSERLAUBNIS ZEITSTRAHL Seite 9
10 Seite 10
11 ARBEITSMARKTZUGANG FÜR ASYLBEWERBER/-INNEN Personen mit Aufenthaltsgestattung Monat Wartefrist ( 61 AsylVfG) Erwerbstätigkeit nicht gestattet Monat Monat ab 49. Monat Vorrangprüfung und Prüfung der vergleichbaren Arbeitsbedingungen durch BA Erwerbstätigkeit nur nach Genehmigung durch die Ausländerbehörde gestattet. Prüfung der vergleichbaren Arbeitsbedingungen durch BA ( 32 Abs. 5 Nr. 2 BeschV) Erwerbstätigkeit nur nach Genehmigung durch die Ausländerbehörde gestattet. ohne Zustimmung der BA Erwerbstätigkeit gestattet. Bitte den erleichterten Arbeitsmarktzugang für Fachkräfte und bei Ausbildung beachten. Tür an Tür Integrationsprojekte ggmbh Alle Inhalte sind urheberrechtlich geschützt und dürfen nur mit schriftlicher Genehmigung verwendet werden. Seite 11
12 ARBEITSMARKTZUGANG FÜR GEDULDETE Personen mit Duldung (außer 33 BeschV steht entgegen) Monat Wartefrist (gilt nicht für Beschäftigungen, die keiner BA-Zustimmung bedürfen) Erwerbstätigkeit nicht gestattet Monat Monat ab 49. Monat Vorrangprüfung und Prüfung der vergleichbaren Arbeitsbedingungen durch BA Erwerbstätigkeit nur nach Genehmigung durch die Ausländerbehörde gestattet. Prüfung der vergleichbaren Arbeitsbedingungen durch BA ( 32 Abs. 5 Nr. 2 BeschV) Erwerbstätigkeit nur nach Genehmigung durch die Ausländerbehörde gestattet. ohne Zustimmung der BA Erwerbstätigkeit gestattet. Bitte den erleichterten Arbeitsmarktzugang für Fachkräfte und bei Ausbildung beachten. Tür an Tür Integrationsprojekte ggmbh Alle Inhalte sind urheberrechtlich geschützt und dürfen nur mit schriftlicher Genehmigung verwendet werden. Seite 12
13 ASYLBEWERBER/-INNEN ASYLSUCHENDE Personen mit Aufenthaltsgestattung ( 55 AsylVfG) Zur Durchführung des Asylverfahrens wird die Aufenthaltsgestattung ausgestellt. Asylbewerber/-innen im laufenden Asylverfahren erhalten AsylbLG- Leistungen. Für die Arbeitsförderung sind daher die Agenturen für Arbeit zuständig (für eine Vermittlung oder die Teilnahme an Maßnahmen der Arbeitsförderung gilt jedoch eine Wartefrist von drei Monaten ab Asylantragstellung). Tür an Tür Integrationsprojekte ggmbh Alle Inhalte sind urheberrechtlich geschützt und dürfen nur mit schriftlicher Genehmigung verwendet werden. Seite 13
14 ÜBERGANGSREGELUNGEN BüMA Bescheinigung über die Meldung als Asylsuchender Die BüMA bescheinigt, dass sich die schutzsuchende Person nicht illegal, sondern zwecks Asylantragstellung in Deutschland aufhält. Der Tag der Ausstellung der BüMA wird als Zeitpunkt des Beginns der Drei-Monats- Frist für den Zugang zum Arbeitsmarkt angesehen. Tür an Tür Integrationsprojekte ggmbh Alle Inhalte sind urheberrechtlich geschützt und dürfen nur mit schriftlicher Genehmigung verwendet werden. Seite 14
15 PERSONEN MIT EINER DULDUNG Vorübergehende Aussetzung der Abschiebung ( 60a AufenthG) v.a. abgelehnte Asylsuchende, deren Abschiebung aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen nicht möglich ist, da: Bürgerkrieg im Herkunftsland Transport unmöglich, z.b. mangelnde Flugverbindung gesundheitliche Gründe fehlende Einreisepapiere Personen mit Duldung erhalten AsylbLG- Leistungen. Für die Arbeitsförderung sind daher die Agenturen für Arbeit zuständig. Tür an Tür Integrationsprojekte ggmbh Alle Inhalte sind urheberrechtlich geschützt und dürfen nur mit schriftlicher Genehmigung verwendet werden. Seite 15
16 FLÜCHTLINGE MIT AUFENTHALTSTITEL Aufenthaltserlaubnis (befristet) Abschnitt 5 im AufenthG Aufenthalt aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen 22 Aufnahme aus dem Ausland 23 Aufenthaltsgewährung durch die obersten Landesbehörden; Aufnahme bei besonders gelagerten politischen Interessen; Neuansiedlung von Schutzsuchenden 23a Aufenthaltsgewährung in Härtefällen 24 Aufenthaltsgewährung zum vorübergehenden Schutz 25 Aufenthalt aus humanitären Gründen 25a Aufenthaltsgewährung bei gut integrierten Jugendlichen und Heranwachsenden 25b Aufenthaltsgewährung bei nachhaltiger Integration 26 Dauer des Aufenthalts Tür an Tür Integrationsprojekte ggmbh Alle Inhalte sind urheberrechtlich geschützt und dürfen nur mit schriftlicher Genehmigung verwendet werden. Seite 16
17 ERLEICHTERTER ARBEITSMARKTZUGANG Beteiligung der Bundesagentur für Arbeit (BA) ohne Vorrangprüfung für Fachkräfte seit für eine Person mit Aufenthaltsgestattung oder Duldung, wenn sie einen anerkannten oder vergleichbaren ausländischen Hochschulabschluss besitzt und eine diesem Abschluss entsprechende Beschäftigung findet und diese Beschäftigung ein Mangelberuf ist oder einen deutschen qualifizierten Ausbildungsabschluss besitzt, für eine diesem Abschluss entsprechende Beschäftigung oder einen ausländischen, als gleichwertig anerkannten Ausbildungsabschluss besitzt, für eine diesem Abschluss entsprechende Beschäftigung und es sich um einen Engpassberuf aus der Positivliste der BA handelt oder für eine befristete praktische Tätigkeit, die für die Anerkennung eines ausländischen Berufsabschlusses oder für die Berufserlaubnis in einem reglementierten Beruf erforderlich ist. Tür an Tür Integrationsprojekte ggmbh Alle Inhalte sind urheberrechtlich geschützt und dürfen nur mit schriftlicher Genehmigung verwendet werden. Seite 17
18 ERLEICHTERTER ARBEITSMARKTZUGANG Keine Zustimmung durch die Bundesagentur für Arbeit (BA) Keiner Zustimmung der BA bedarf die Beschäftigung für Personen mit Aufenthaltsgestattung oder Duldung für eine Berufsausbildung in einem staatlich anerkannten oder vergleichbar geregeltem Ausbildungsberuf nach vierjährigem Aufenthalt für ein Praktikum nach 22 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 bis 4 des Mindestlohngesetzes für eine Beschäftigung nach 2 Abs. 1 BeschV (Hochqualifizierte, Blaue Karte EU, Hochschulabsolvent/-innen) 3 Nr. 1-3 BeschV (Führungskräfte) 5 BeschV (Wissenschaft, Forschung und Entwicklung) 14 Abs. 1 (Freiwilligendienst, karitative/religiöse Gründe) 15 Nr. 2 BeschV (Praktika zu Weiterbildungszwecken) 22 Nr. 3-5 BeschV (Tagesdarbietungen, Berufssportler/-innen, Fotomodelle) 23 BeschV (Internationale Sportveranstaltungen) Tür an Tür Integrationsprojekte ggmbh Alle Inhalte sind urheberrechtlich geschützt und dürfen nur mit schriftlicher Genehmigung verwendet werden. Seite 18
19 GESETZ ZUR NEUBESTIMMUNG DES BLEIBERECHTS neu gefasster 25a AufenthG Aufenthaltsgewährung bei gut integrierten Jugendlichen und Heranwachsenden Erteilung der Aufenthaltserlaubnis bei Antragstellung vor Vollendung des 21. Lebensjahres seit vier Jahren ununterbrochener Aufenthalt im Bundesgebiet erfolgreicher vierjähriger Schulbesuch in Deutschland oder anerkannter Schul- oder Berufsabschluss Tür an Tür Integrationsprojekte ggmbh Alle Inhalte sind urheberrechtlich geschützt und dürfen nur mit schriftlicher Genehmigung verwendet werden. Seite 19
20 GESETZ ZUR NEUBESTIMMUNG DES BLEIBERECHTS neuer 25b AufenthG ( Bleiberechtsregelung ) Aufenthaltsgewährung bei nachhaltiger Integration Erteilung der Aufenthaltserlaubnis für Personen mit Duldung seit acht Jahren (Familien: sechs Jahren) ununterbrochener Aufenthalt im Bundesgebiet Lebensunterhaltssicherung überwiegend durch Erwerbstätigkeit mündliche Deutschkenntnisse auf A2-Niveau Schulbesuch von schulpflichtigen Kindern unschädlicher, vorübergehender Sozialleistungsbezug bei Studierenden sowie Auszubildenden (auch Berufsvorbereitungsmaßnahmen) Familien mit minderjährigen Kindern Alleinerziehenden mit minderjährigen Kindern Personen mit pflegebedürftigen nahen Angehörigen Tür an Tür Integrationsprojekte ggmbh Alle Inhalte sind urheberrechtlich geschützt und dürfen nur mit schriftlicher Genehmigung verwendet werden. Seite 20
21 Quelle: Deutscher Bundestag, Antwort auf Kleine Anfrage der LINKEN, 9. Februar 2015; BT-Drucksache 18/3714 Seite 21
22 IQ-NETZWERKE ZUR ANERKENNUNG AUSLÄNDISCHER QUALIFIKATIONEN (INTEGRATION DURCH QUALIFIZIERUNG) Seite 22
23 IQ ANERKENNUNGSBERATUNG 95 IQ-Anerkennungsberatungsstellen: Klärung der Anerkennungsmöglichkeiten Weiterleitung an zuständige Anerkennungsstelle Unterstützung und Begleitung im Anerkennungsprozess Tür an Tür Integrationsprojekte ggmbh Alle Inhalte sind urheberrechtlich geschützt und dürfen nur mit schriftlicher Genehmigung verwendet werden. Seite 23
24 IQ QUALIFIZIERUNGSANGEBOTE Ab 2015 steht die Qualifizierung im Kontext des Anerkennungsgesetzes im Mittelpunkt. Zielgruppe sind Personen mit einem im Ausland erworbenen Berufsabschluss. Die IQ-Qualifizierungsangebote unterteilen sich in die folgenden Module: Modul 1: Modul 2: Modul 3: Modul 4: Qualifizierungsmaßnahmen bei reglementierten Berufen Anpassungsqualifizierungen im Bereich des dualen Systems Brückenmaßnahmen für Akademiker/-innen Vorbereitung auf die Externenprüfung bei negativem Ausgang/ negativer Prognose des Anerkennungsverfahrens Tür an Tür Integrationsprojekte ggmbh Alle Inhalte sind urheberrechtlich geschützt und dürfen nur mit schriftlicher Genehmigung verwendet werden. Seite 24
25 IQ PUBLIKATIONEN IQ-Publikationen zu verschiedenen Themen finden Sie auf der IQ-Website. IQ-Beispiele: Tür an Tür Integrationsprojekte ggmbh Alle Inhalte sind urheberrechtlich geschützt und dürfen nur mit schriftlicher Genehmigung verwendet werden. Seite 25
26 Seite 26
27 ERFAHRUNGEN Breites Spektrum von nicht bis sehr gut qualifiziert Informelle Qualifikationen/praktische Erfahrungen Z.T. falsche Vorstellungen vom deutschen Arbeitsmarkt und den (persönlichen) Möglichkeiten Z.T. wenig Sprachkenntnisse Vielfach hohe Motivation Zusätzliche Motivation durch Aufenthaltssicherung Häufig problematische Wohnsituation Wohnsitzauflage erschwert Arbeitsaufnahme Seite 27
28 WAS KANN ICH ALS UNTERNEHMEN TUN? Geflüchtete Menschen einstellen Information Sensibilisierung für und Berücksichtigung von Hürden (Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit, Befristung von Aufenthaltspapieren, Eintragung des Arbeitsmarktzugangs in den Papieren, Behördentermine) Information und Sensibilisierung in die Belegschaft Unterstützung, z.b. beim Spracherwerb Offene Stellen an uns herantragen Programme entwickeln Kooperationspartner werden Seite 28
29 KONTAKT Joachim Bothe Netzwerkkoordination MAMBA Gemeinnützige Gesellschaft zur Unterstützung Asylsuchender e.v. Hafenstraße Münster Tel.: 0251/ oder 0251/ Seite 29
30 Das Projekt ELNet MAMBA Koordination wird im Rahmen der ESF - Integrationsrichtlinie Bund durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und den Europäischen Sozialfonds gefördert. Seite 30
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