Schiedsrichterreglement Swiss Volley Region Bern (SR SVRBE)

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1 Schiedsrichterreglement Swiss Volley Region Bern (SR SVRBE) Vom Die regionale Schiedsrichterkommission von Swiss Volley Region Bern (RSK SVRBE), gestützt auf Artikel 6 Absatz des Geschäftsreglements erlässt nach Genehmigung des Vorstandes SVRBE folgendes Reglement: Alle Personenbezeichnungen gelten für Personen sowohl männlichen als auch weiblichen Geschlechts.. Zweck und Abgrenzung Art. Art. Zweck Das Schiedsrichterreglement gibt die Vorgaben der Ausbildung und der Führung des Schiedsrichterwesens bei Swiss Volley Region Bern. Abgrenzung Dem Reglement unterstehen die RSK SVRBE, alle Schiedsrichter, Linienrichter, Schreiber, Experten, Ref Coaches und die Schiedsrichterkandidaten.. Schiedsrichter Art. Einteilung in Gruppen Die Schiedsrichter werden aufgrund ihrer Ausbildung und Qualifikation in Einsatzgruppen eingeteilt. Diese werden wie folgt definiert: N 6 Schiedsrichter in ihrem ersten Jahr; Leitet Spiele bis U7, U und RL Damen. N 5 Schiedsrichter in ihrem zweiten Jahr; Leitet Spiele bis U9, U und RL Herren. N Schiedsrichter ab ihrem dritten Jahr; Leitet Spiele bis U Damen, RL Pro Damen und RL Herren. 5 N Kandidaten für N; Leitet Spiele als. Schiedsrichter bis U Herren und RL Herren; Leitet Spiele als. Schiedsrichter bis RL Damen. 6 N N Schiedsrichter; Leitet Spiele als. Schiedsrichter bis U Herren und RL Herren. 7 N Kandidaten für N; Leitet Spiele als. Schiedsrichter bis NL Herren; Leitet Spiele als. Schiedsrichter bis NL Damen. 8 N N Schiedsrichter Leitet Spiele als. Schiedsrichter bis NL Herren 9 N Kandidaten des nationalen Kaders. /5

2 0 N Aktive Schiedsrichter des nationalen Kaders. LR Wird als Linienrichter bei Spielen der NLA sowie internationalen Spielen eingesetzt, sofern die RSK SVRBE für die Einteilung zuständig ist. Schiedsrichter im ersten Jahr nach der Ausbildung leisten mindestens ein ganzes Mandat. Die RSK SVRBE entscheidet über die Einteilung der Schiedsrichter sowie Ausnahmen. Eine Umteilung kann beim Präsidenten der RSK SVRBE beantragt werden. Art. Art. 5 Die Schiedsrichter haben ein Anrecht auf eine jährliche Weiterbildung und Information betreffend die Neuerungen. Diese werden im jährlichen Fortbildungskurs (FK) vermittelt. Die Schiedsrichter ab der Einsatzgruppe N sowie Linienrichter haben Anrecht auf ein Paar offizielle Schiedsrichterhosen. Aktive nationale Schiedsrichter haben das Anrecht auf ein Mandat. Für ein weiteres Mandat benötigt es mindestens 5 Einsätze zu Gunsten der Aufgebotsstelle SVRBE. Die Schiedsrichter müssen den Aufgeboten Folge leisten. Die Schiedsrichter sind verpflichtet gemäss ihrer Einteilung die Fortbildungskurse zu besuchen. Die Schiedsrichter sind verpflichtet Änderungen in den Kontaktangaben zu melden, damit sie erreichbar bleiben. Die Termine für die Sicherstellung eines reibungslosen Meisterschaftsbetriebs sind einzuhalten.. Aufgebote Art. 6 Art. 7 Art. 8 Art. 9 Allgemeines Zu den von der RSK SVRBE definierten Daten müssen die Schiedsrichter und Linienrichter ihre Abwesenheiten im VolleyManager SVRBE angeben. Es muss mind. ein Samstag pro Monat für die Aufgebotsstelle freigegeben sein. Die Aufgebote werden im VolleyManager SVRBE veröffentlicht. Sie basieren auf der jeweils aktuellen Datenbank und sind verbindlich. Regionalliga Die Aufgebote werden in zwei Tranchen erstellt: Vorrunde und Rückrunde.. Liga Die Aufgebote werden in mehreren Tranchen erstellt: Vorrunde und Rückrunde sowie die Play Off/Out und andere Spiele. Schiedsrichter ab der Einsatzgruppe N haben sich in diesen Phasen für weitere Aufgebote bereit zu halten. Linienrichter Die Aufgebote werden in mehreren Tranchen erstellt: Vorrunde und Rückrunde sowie die Play Off/Out und andere Spiele. Linienrichter haben sich in diesen Phasen für weitere Aufgebote bereit zu halten. /5

3 . Ausbildung Art. 0 Art. Art. Grundlage Die Grundlage der Kurse Regional bildet das von der Schiedsrichterkonferenz angenommene Ausbildungskonzept mit Stand Es werden die Niveaus Schiedsrichter N, N und N ausgebildet. Die RSK SVRBE bietet folgende Kurse an: Schiedsrichter N Ziel: Spiele mit Schiedsrichter leiten. 6. Altersjahr im Prüfungsjahr vollendet; Schreiberausweis; Mindestens Jahre Spielpraxis. Besonderes: An der praktischen Prüfung wird nur zugelassen, wer die theoretische Prüfung bestanden hat; Im Kursgeld inbegriffen sind: Pfeife, Karten, offizielles Schiedsrichter-Shirt. Schiedsrichter N Ziel: Spiele mit Schiedsrichtern leiten. Niveau N Ausbildung und Saison Praxis als N Schiedsrichter; Bereitschaft zu Einteilung in Einsatzgruppe N. Besonderes: Während Meisterschaft werden die N Kandidaten durch Experten beobachtet. Art. Schiedsrichter N Ziel: Spiele in der NL leiten. Erfahrung in der Zusammenarbeit als./. Schiedsrichter an offiziellen Wettspielen; Aktivzeit bis max. 60-jährig. Art. Art. 5 Art. 6 Linienrichter Ziel: Einsatz als Linienrichter in der NLA. 8. Altersjahr im Kursjahr vollendet; Erfahrungen als Schiedsrichter. Schreiberverantwortliche Die RSK SVRBE führt einen Kurs für Schreiberverantwortliche durch. Fortbildungskurse Die Fortbildungskurse finden jährlich statt. Die RSK SVRBE organisiert mind. Theorieabende und die Betreuung an den Turnieren der Region. Die Einsatzgruppen N 6 bis N sind verpflichtet: alle Jahre den Online-Theorietest zu absolvieren; alle Jahre am FK teilnehmen; die Teilnahme kann mit einem bestandenen Online-Theorietest maximal Jahre herausgeschoben werden; alle Jahre Vorbereitungspunkte zu leisten (Einsatz an einem Turnier Punkte, Freundschaft-, Trainingsspiel Punkt); alle Jahre an Turnier in der Region als Schiedsrichter tätig zu sein (mehr als Spiele leiten). Die Einsatzgruppe N und N ist verpflichtet: alle Jahre den Online-Theorietest zu absolvieren; am NL FK teilzunehmen oder eine gleichwertige Fortbildung zu absolvieren. /5

4 5. Experten Art. 7 Art. 8 Art. 9 Ernennung, Aberkennung Die RSK SVRBE ernennt die Experten. Bei ungenügender Leistung oder fehlenden Einsätzen aberkennt die RSK SVRBE den Status des Experten. Sie haben Anrecht auf: ein Experten-T-Shirt; Entschädigung gemäss GebO SVRBE. Mindestens Einsätze pro Verbandsjahr (Kurs, FK, Beurteilung N Kandidat, N Prüfung) 6. Ref Coaches Art. 0 Art. Art. Art. Art. Art. 5 Sinn und Zweck des Ref-Coaches Die Ref-Coaches (RC) sollen eingesetzt werden für: Verbesserung und Angleichung der Technik und der Philosophie des Schiedsrichters; Talente zu erkennen und zu motivieren; die Förderung der Akzeptanz der Schiedsrichter vor allem bei entscheidenden Spielen in der Schlussphase der Meisterschaft; zur Kontrolle der Infrastruktur in den regionalen Hallen. Voraussetzungen Ein RC kann sein: zurückgetretener Schiedsrichter mit mind. NL Erfahrung; Trainer mit mind. NL Erfahrung; Evtl. Spieler (sehr erfahren mit NL-Niveau-Erfahrung). Der RC ist offizieller Vertreter vom SVRBE. Der RC hat Anrecht auf Entschädigung gemäss GebO SVRBE (inkl Reisespesen und Verpflegung ab 0 km). Besuch der NL FK Theorie. Besuch der praktischen Vorbereitung anlässlich eines Meisterschaftsspiels bis Ende Oktober (Leitung: RC Manager). Ein RC ist verpflichtet aus Gründen der Erfahrung mindestens sechs Einsätze zu leisten. Aufgaben Er kontrolliert den Spielverlauf und erstattet der RSK SVRBE Bericht. Er bespricht die Leistungen der Schiedsrichter nach dem Spiel mündlich mit ihnen. Er unterstützt beratend den Schiedsrichter, kann jedoch nichts entscheiden. Die Spielleitung obliegt dem Schiedsrichter. Er unterschreibt das Matchblatt in den Bemerkungen als letzter. Führung Die RC werden durch den RC Manager ausgebildet, eingeteilt und verwaltet. /5

5 7. Betreuung Art. 6 Betreuung im. Jahr Jeder Schiedsrichter kann in seinem ersten Jahr einen Betreuer anfordern, welcher ihm beim ersten Spiel beisteht. 8. Inkrafttreten Art. 7 Art. 8 Kompetenz der RSK SVRBE Über Ausnahmen sowie Fälle, die in diesem Reglement nicht enthalten sind, entscheidet die RSK SVRBE. Inkrafttreten Dieses Reglement tritt auf den 9. September 07 in Kraft. Für den Vorstand SVRBE Sig. Sig. Isabelle Enkerli Präsidentin SVRBE Michael Kühne Mitglied des Vorstandes, Präsident RSK SVRBE 5/5

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