Staats- und Verwaltungsrecht Repetitorium Prof. Dr.Roland Rixecker. Fallbesprechung 4: Dissonanzen. Kommunalrecht (054/WS02) Sachverhalt

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Staats- und Verwaltungsrecht Repetitorium Prof. Dr.Roland Rixecker. Fallbesprechung 4: Dissonanzen. Kommunalrecht (054/WS02) Sachverhalt"

Transkript

1 Staats- und Verwaltungsrecht Repetitorium Prof. Dr.Roland Rixecker Fallbesprechung 4: Dissonanzen Kommunalrecht (054/WS02) Sachverhalt A ist in den Sparten Flöte und Akkordeon freiberuflicher Musiklehrer mit Unterrichtsräumen am Beethovenplatz in St. J. Wegen der hohen Grundstückspreise in St. J. hat er kurz hinter der Staatsgrenze in Lothringen gebaut und seinen Wohnsitz nach dort verlegt, hält sich aber tagsüber in St. J. auf. A ist auch Vorsitzender des Vereins Akademie für alte Musik e.v. in St. J. Die Stadt St. J. betreibt eine Musikschule als Unternehmen ohne eigene Rechtspersönlichkeit (Eigenbetrieb). Dort wird in den verschiedensten Instrumenten (auch in Flöte und Akkordeon) unterrichtet. Daneben führt sie Konzerte, Kurse und Lehrgänge zu musikalischen Themen durch. A ist durch schlichte Eintragung in eine Anwesenheitsliste Teilnehmer eines Kurses für Barockvioline. Als die Akademie für alte Musik e.v. im Januar wie jedes Jahr die Tage alter Musik veranstaltete, bat A den Leiter der Musikschule, an jenem unterrichtsfreien Wochenende die Räume der Musikschule zum Aufenthalt von Musikern und zum Abstellen von Instrumenten gegen Kostenerstattung dem Verein zu überlassen. Wegen Missstimmigkeiten zwischen A und der Musikschule die Musikschule war in die Tage alter Musik nicht eingebunden worden aber auch weil bei dem Leiter der Musikschule Bedenken wegen Haftungsrisiken und organisatorischem Aufwand trotz Zusage einer Kostenübernahme durch den Verein bestanden, wurde diesem Anliegen nicht entsprochen. Darauf folgende Auseinandersetzungen führten dazu, dass wenige Tage später der Leiter der Musikschule A im Anschluss an einen Kursabend erklärte, er brauche nicht mehr zu kommen, sein Platz werde für einen Einheimischen benötigt. Tatsächlich bestand zu diesem Zeitpunkt für Einheimische eine Warteliste für die Aufnahme. Der Stadtrat von St. J. hat insoweit eine Musikschulsatzung erlassen, in der es u.a. heißt, dass die Aufnahme von Musikschülern in der zeitlichen Reihenfolge der Anmeldungen erfolge und eine Aufnahme von nicht in St. J. wohnenden Personen freie Kapazitäten voraussetze; eine solche Aufnahme ende, wenn ein Musikschulplatz für einen in St. J. wohnenden Schüler benötigt werde. Zugleich bestimmt die Musikschulsatzung, dass für die Benutzung der Musikschule eine Grundgebühr von 100,- DM erhoben werde, einheimischen Schülern aber ein monatlicher Abschlag von 20,- DM gewährt werde. Der Kostendeckungsgrad der Musikschule aus Benutzungsgebühren betragt 30 %, die übrige Finanzierung erfolgt aus den Mitteln des städtischen Haushalts. A ist über diese ganze Entwicklung verärgert und verlangt nachdem ein Widerspruch gegen seinen Rauswurf erfolglos geblieben war, gerichtlichen Schutz gegen die städtische Willkür. Dabei geht es ihm in erster Linie darum, den Kurs für Barockvioline wieder besuchen zu dürfen, in zweiter Linie will er jedoch auch geklärt haben, dass der ihm im Januar zugestellte Gebührenbescheid über 100,- DM auf 80,- DM ermäßigt wird, in dritter Linie will er, weil St. J. ihm mit der Musikschule schließlich Konkurrenz mache, St. J. verbieten lassen, Musikunterricht in den Fächern Flöte und Akkordeon anzubieten und durchzuführen. 1

2 Staats- und Verwaltungsrecht Repetitorium Prof. Dr. Roland Rixecker Gliederungsskizze und Bearbeitungshinweise (085 - Stand 10/2002) Probleme des Falles: o Anspruch auf Zulassung zu einer gemeindlichen Einrichtung o Gebührendifferenzierung zwischen Einheimischen und Auswärtigen o wirtschaftliche Betätigung von Gemeinden Die Aufgabe wirft aktuelle und erst kürzlich zum Gegenstand einer Examensklausur gemachte Rechtsprobleme des Kommunalrechts auf. Neben dem klassischen Thema der Voraussetzungen und Beschränkungen eines Anspruchs auf Zulassung zu einer gemeindlichen Einrichtung stellen sich Fragen der Gleichbehandlung im kommunalen Gebührenrecht (ÎLesen: BVerwG NJW 1998, 469) und des Wettbewerbs zwischen öffentlicher Hand und privaten Anbietern (als KlausurbeispielÎLesen: Detterbeck JuS 2001, 1199). A. Aufgabenteil 1 Klage des A auf Verbleib im Kurs für Barockvioline. Streitentscheidende Vorschriften: Musikschulsatzung, 19 Abs. 1 KSVG (Normen des öffentlichen Rechts). Verf. müssen erkennen, dass A zunächst infolge der akzeptierten Eintragung in die Teilnehmerliste durch Verwaltungsakt zur Benutzung der Musikschule zugelassen worden ist, dieser Zulassungsbescheid jedoch durch den Leiter der Musikschule mit Wirkung für die Zukunft widerrufen worden ist. Das bedeutet, dass A den Kurs weiter besuchen darf, wenn er den Widerruf der Zulassung erfolgreich anzufechten vermag. Statthaft ist also eine Anfechtungsklage. 3. Klagebefugnis Der Widerruf der Zulassung greift in den mit der Zulassung begründeten Anspruch des A auf Besuch des Kurses ein, kann also ein Recht des A verletzen. 4. Beteiligtenfähigkeit 61 Nr. 1, 3 VwGO (A/OB von St. J.) 2

3 5. Passive Prozessführungsbefugnis 78 Nr. 2 VwGO i.v.m. 19 Abs. 2 AGVwGO. II. Begründetheit 113 Abs. 1 Satz 1 VwGO zitieren. 1. Formelle Rechtmäßigkeit Verf. sollten kurz auf die Möglichkeit eines mündlichen Widerrufs ( 37 Abs. 2 VwVfG) eingehen, erkennen, dass A nicht nach 28 Abs. 1 VwVfG angehört worden ist, eine Nachholung dieser Anhörung jedoch möglich und notwendig ist ( 45 Abs. 1 Nr. 3 Abs. 2 VwVfG). 2. Materielle Rechtmäßigkeit Rechtsgrundlage des Widerrufs: 49 Abs. 2 Nr. 1 VwVfG? als Rechtsvorschrift kommt die Musikschulsatzung in Betracht. Fraglich ist allerdings, ob die Widerrufsregel, die dort enthalten ist, mit 19 Abs. 1 KSVG vereinbar ist. Verf. müssen erkennen, dass die Musikschule eine gemeindliche Einrichtung darstellt, folglich ein subjektives öffentliches Recht der Gemeindeeinwohner auf Benutzung im Rahmen der Widmung und bei verfügbarer Kapazität besteht. Allerdings ist A nicht mehr Einwohner von St. J. ( 18 Abs. 1 KSVG). Auch ein Zulassungsanspruch nach 19 Abs. 2 KSVG kommt nicht in Betracht, weil, selbst wenn A Gewerbetreibender (als freiberuflicher Musiklehrer) wäre, ein Nutzungsanspruch nur für solche Gemeindeeinrichtungen besteht, die solchen Adressaten zu dienen bestimmt sind: das ist A nicht. Verf. müssen dann erwähnen, dass Auswärtige von gemeindlichen Einrichtungen nach einer Zulassung Gebrauch machen dürfen, Gemeinden aber nicht verpflichtet sind, Auswärtige, die einmal zugelassen sind, weiter zuzulassen. Der Widerruf der Zulassung steht dann im pflichtgemäßen Ermessen der Musikschule. Wenn sie dies im Sinne des Gedankens des 19 Abs. 1 KSVG, 5 Abs. 2 KSVG zum Ausdruck bringt, so ist ihre Entscheidung nicht ermessensfehlerhaft. Art. 3 Abs. 1 ist angesichts des insoweit sachlichen Unterscheidungskriteriums der örtlichen Herkunft nicht verletzt. 3

4 B. Aufgabenteil 2 Klage gegen den Gebührenbescheid. Streitentscheidende Norm sind 6 Abs. 3 KAG, 5 Abs. 3 KSVG: A wendet sich gegen die Ausübung hoheitlicher Gewalt. In Betracht kommt eine auf den 80,- DM übersteigenden Teil des Gebührenbescheides beschränkte Anfechtungsklage. [Die übrigen Zulässigkeitsvoraussetzungen entsprechen Teil I.] II. Begründetheit Die Anfechtungsklage ist begründet, weil der Gebührenbescheid rechtswidrig ist. Rechtsgrundlage des Gebührenbescheides ist die Musikschulsatzung. Sie muss insoweit den abgabenrechtlichen Vorschriften des KAG und dem Grundsatz der Abgabengleichheit nach Art. 3 Abs. 1 GG entsprechen. Verf. sollten erkennen, dass eine Benutzungsgebühr nach 6 Abs. 3 KAG nach Art und Umfang der Benutzung zu bemessen ist (Wirklichkeitsmaßstab). Gebührendifferenzierungen zwischen Einheimischen und Auswärtigen sind danach an sich nicht angängig. Jedoch ist anerkannt, dass mit dem kommunalen Gebührenrecht auch Nebenzwecke verfolgt werden können ( 5 Abs. 2 KSVG: Förderung des kulturellen Wohls der Einwohner/Subvention von Kultur) [BVerwG NJW 1998, 469]. Danach ist der Gebührenbescheid nicht zu beanstanden. C. Aufgabenteil 3 Klage gegen die Betätigung der Musikschule auf den Gebieten Flöte und Akkordeon. Verf. müssen sich mit einem Problem des Verwaltungsrechtswegs befassen. Zur Abwehr von wettbewerblichem Verhalten stellt die Rechtsordnung zivilrechtliche und öffentlichrechtliche Vorschriften zur Verfügung, die sich nicht ausschließen 4

5 müssen. A. wendet sich aber gezielt an das Verwaltungsgericht und bestreitet eine kommunalrechtliche Zulässigkeit des Betreibens der Musikschule. Damit beruft er sich auf eine die Tätigkeit von St. J. beschränkende öffentlichrechtliche Norm und nicht auf das Wettbewerbsrecht. Statthaft ist eine Unterlassungsklage. 3. Klagebefugnis Verf. sollte sich die Frage stellen, ob auszuschließen ist, dass aus 108 KSVG und aus Art. 12 Abs.1 GG ein Anspruch Dritter (Wettbewerber) auf Unterlassung wirtschaftlicher Betätigung durch eine Gemeinde ergibt. Das kann mit guten Gründen verneint werden (Schutz ausschließlich der Gemeindefinanzen / Kein Grundrecht auf Verhinderung von Konkurrenz) 5

Staats- und Verwaltungsrecht Repetitorium Prof. Dr. Roland Rixecker. Fallbesprechung 3: Kommunale Familienpolitik. Kommunalrecht (UNI-104 /WS06/07)

Staats- und Verwaltungsrecht Repetitorium Prof. Dr. Roland Rixecker. Fallbesprechung 3: Kommunale Familienpolitik. Kommunalrecht (UNI-104 /WS06/07) Staats- und Verwaltungsrecht Repetitorium Prof. Dr. Roland Rixecker Fallbesprechung 3: Kommunale Familienpolitik Kommunalrecht (UNI-104 /WS06/07) Sachverhalt Die Zahl der Einwohner der saarländischen Gemeinde

Mehr

Fallbesprechung 3: Unternehmerische Unfreiheiten. Verwaltungsprozessrecht; Kommunalrecht (UNI-056/SS07) Sachverhalt

Fallbesprechung 3: Unternehmerische Unfreiheiten. Verwaltungsprozessrecht; Kommunalrecht (UNI-056/SS07) Sachverhalt Staats- und Verwaltungsrecht Repetitorium Prof. Dr. Roland Rixecker Fallbesprechung 3: Unternehmerische Unfreiheiten Verwaltungsprozessrecht; Kommunalrecht (UNI-056/SS07) Sachverhalt Die saarländische

Mehr

Lösungsskizze zum Besprechungsfall XL 1

Lösungsskizze zum Besprechungsfall XL 1 1 Verwaltungsrecht SS 2008 Prof. Dr. Jochen Rozek Lösungsskizze zum Besprechungsfall XL 1 I. Zulässigkeit der Klage 1. Eröffnung des Verwaltungsrechtsweges ( 40 I 1 VwGO) öffentlich-rechtliche Streitigkeit:

Mehr

Allgemeines Verwaltungsrecht, Wirtschaftsverwaltungsrecht, Verfassungsrecht (UNI-111/WS06/07)

Allgemeines Verwaltungsrecht, Wirtschaftsverwaltungsrecht, Verfassungsrecht (UNI-111/WS06/07) Staats- und Verwaltungsrecht Repetitorium Prof. Dr. Roland Rixecker Fallbesprechung 11: Grenzen einer Zuwendung Allgemeines Verwaltungsrecht, Wirtschaftsverwaltungsrecht, Verfassungsrecht (UNI-111/WS06/07)

Mehr

Lösungsskizze. Die Klagen vor dem VG haben Erfolg, wenn sie zulässig und begründet sind.

Lösungsskizze. Die Klagen vor dem VG haben Erfolg, wenn sie zulässig und begründet sind. Arbeitsgemeinschaft Verwaltungsrecht Dr. Anna Mrozek, Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Staats- und Verfassungslehre, Prof. Dr. Christoph Enders Fall 1 Streit in der Gemeinde Lösungsskizze Die Klagen vor

Mehr

Staats- und Verwaltungsrecht Repetitorium Prof. Dr. Roland Rixecker. Fallbesprechung 1: Warnungen vor Radarkontrollen

Staats- und Verwaltungsrecht Repetitorium Prof. Dr. Roland Rixecker. Fallbesprechung 1: Warnungen vor Radarkontrollen Staats- und Verwaltungsrecht Repetitorium Prof. Dr. Roland Rixecker Fallbesprechung 1: Warnungen vor Radarkontrollen Verwaltungsprozessrecht; Polizeirecht; Verfassungsrecht (096/SS05) Sachverhalt Der Saarländische

Mehr

Aufbau einer verwaltungsrechtlichen Klage

Aufbau einer verwaltungsrechtlichen Klage Aufbau einer verwaltungsrechtlichen Klage A) Zulässigkeit der Klage I. Deutsche Gerichtsbarkeit (NUR BEI ANLASS ZU PRÜFEN) z.b. 173 VwGO i.v.m. 18,19 GVG II. Eröffnung des Verwaltungsrechtswegs 1. Aufdrängende

Mehr

Daraufhin wendet sich A an seinen Rechtsanwalt und fragt, wie er alsbald Rechtsschutz erhalten könne.

Daraufhin wendet sich A an seinen Rechtsanwalt und fragt, wie er alsbald Rechtsschutz erhalten könne. Staats- und Verwaltungsrecht Repetitorium Prof. Dr. Roland Rixecker Fallbesprechung Die unerwünschte Werbetafel Öffentliches Baurecht. UNI-NII.003 A betreibt auf einem mit Wohngebäuden, kulturellen und

Mehr

Fall 4: Verkehrsschildfall:

Fall 4: Verkehrsschildfall: Fall 4: Verkehrsschildfall: L ö s u n g s h i n w e i s e : Obersatz: Die Klage des A vor dem angerufenen Verwaltungsgericht hat Aussicht auf Erfolg, wenn alle Sachentscheidungsvoraussetzungen gegeben

Mehr

BESONDERES VERWALTUNGSRECHT II (KOMMUNALRECHT, BAURECHT)

BESONDERES VERWALTUNGSRECHT II (KOMMUNALRECHT, BAURECHT) BESONDERES VERWALTUNGSRECHT II (KOMMUNALRECHT, BAURECHT) PD Dr. Andreas Funke Sommersemester 2011 Institut für Staatsrecht, Verfassungslehre und Rechtsphilosophie Email: Funke@jurs.uni-heidelberg.de 2

Mehr

Aufbau einer verwaltungsrechtlichen Klage

Aufbau einer verwaltungsrechtlichen Klage Aufbau einer verwaltungsrechtlichen Klage A) Zulässigkeit der Klage I. Deutsche Gerichtsbarkeit (NUR BEI ANLASS ZU PRÜFEN) z.b. 173 VwGO i.v.m. 18,19 GVG II. Eröffnung des Verwaltungsrechtswegs 1. Aufdrängende

Mehr

Staats- und Verwaltungsrecht Repetitorium Prof. Dr. Roland Rixecker. Fallbesprechung: Eine teure Burgruine

Staats- und Verwaltungsrecht Repetitorium Prof. Dr. Roland Rixecker. Fallbesprechung: Eine teure Burgruine Staats- und Verwaltungsrecht Repetitorium Prof. Dr. Roland Rixecker Fallbesprechung: Eine teure Burgruine Polizeirecht, Verwaltungsrecht UNI-NII.049 (WS 13/14) Sachverhalt Z ist Eigentümer eines wirtschaftlich

Mehr

Fall 7 - Lösung. A.) Zulässigkeit:

Fall 7 - Lösung. A.) Zulässigkeit: Fall 7 - Lösung A.) Zulässigkeit: I. Verwaltungsrechtsweg 1. keine aufdrängende Sonderzuweisung 2. 40 I 1 VwGO: a) öffentlich-rechtliche Streitigkeit: (1) Festlegung der Streitigkeit: Bestehen des Ersten

Mehr

A. Verwaltungsrechtsweg und zuständiges Gericht

A. Verwaltungsrechtsweg und zuständiges Gericht Obersatz: Die Klage des G hat Erfolg, wenn sie vor dem zuständigen Gericht erhoben, zulässig und begründet ist. Teil I: Allgemeine Feststellungsklage A. Verwaltungsrechtsweg und zuständiges Gericht I.

Mehr

4. Aufhebung nach Wiederaufgreifen des Verfahrens ( 51 VwVfG)

4. Aufhebung nach Wiederaufgreifen des Verfahrens ( 51 VwVfG) 6 Teil: Handlungsformen der Verwaltung A Der Verwaltungsakt VII Der Tod von Verwaltungsakten 1 Rücknahme ( 48 VwVfG) 2 Widerruf ( 49 VwVfG) 3 Begleitmaßnahmen: Vermögensrechtliche Folgen der Aufhebung

Mehr

Verfassungsrecht, Allgemeines Verwaltungsrecht, Verwaltungsprozessrecht (UNI-N.072/SS11)

Verfassungsrecht, Allgemeines Verwaltungsrecht, Verwaltungsprozessrecht (UNI-N.072/SS11) Staats- und Verwaltungsrecht Repetitorium Prof. Dr. Roland Rixecker Fallbesprechung 12: Die Förderung eines Großkinos Verfassungsrecht, Allgemeines Verwaltungsrecht, Verwaltungsprozessrecht (UNI-N.072/SS11)

Mehr

Lösungsvorschlag. 1. Teil. Ausgangsfall. A. Zulässigkeit

Lösungsvorschlag. 1. Teil. Ausgangsfall. A. Zulässigkeit Lösungsvorschlag 1. Teil. Ausgangsfall A. Zulässigkeit Die Zulässigkeit der Klage der Stadt X gegen die Aufhebungsverfügung ist unproblematisch. Der Verwaltungsrechtsweg nach 40 Abs. 1 S. 1 VwGO ist gegeben,

Mehr

Lösungsskizze zur Klausur vom 5.11.2011

Lösungsskizze zur Klausur vom 5.11.2011 Lösungsskizze zur Klausur vom 5.11.2011 A) Zulässigkeit der Klage I. Eröffnung des Verwaltungsrechtsweges ( 40 I VwGO) Die streitentscheidenden Normen sind Vorschriften des PolG. Diese Bestimmungen berechtigen

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Rn Seite. Abkürzungsverzeichnis Literaturverzeichnis. 1. Teil: Allgemeiner Teil

Inhaltsverzeichnis. Rn Seite. Abkürzungsverzeichnis Literaturverzeichnis. 1. Teil: Allgemeiner Teil Vorwort Abkürzungsverzeichnis Literaturverzeichnis Rn Seite V XIX XXIII 1. Teil: Allgemeiner Teil 1. Abschnitt Einführung 1 1 A. Zur Arbeit mit diesem Buch 1 1 B. Hinweise zur Lösung von Klausuren im Allgemeinen

Mehr

14 Anfechtungsklage Prüfungsschema

14 Anfechtungsklage Prüfungsschema Prüfungsschema A. Eröffnung des Verwaltungsrechtswegs 40 I 1 VwGO; öffentlich rechtliche Streitigkeit nicht verfassungsrechtlicher Art; keine besondere Rechtswegzuweisung B. Zulässigkeit I. Statthafte

Mehr

Verwaltungsverfahrensrecht, Wirtschaftsverwaltungsrecht UNI-N. 023 (SS 09)

Verwaltungsverfahrensrecht, Wirtschaftsverwaltungsrecht UNI-N. 023 (SS 09) Staats- und Verwaltungsrecht Repetitorium Prof. Dr. Roland Rixecker Fallbesprechung 23: Die Schließung einer Diskothek Verwaltungsverfahrensrecht, Wirtschaftsverwaltungsrecht UNI-N. 023 (SS 09) Sachverhalt

Mehr

Staats- und Verwaltungsrecht Repetitorium Prof. Dr. Roland Rixecker. Fallbesprechung 9: Streitigkeiten nach Konsensgesprächen

Staats- und Verwaltungsrecht Repetitorium Prof. Dr. Roland Rixecker. Fallbesprechung 9: Streitigkeiten nach Konsensgesprächen Staats- und Verwaltungsrecht Repetitorium Prof. Dr. Roland Rixecker Fallbesprechung 9: Streitigkeiten nach Konsensgesprächen Verfassungsprozessrecht (024/WS03) Sachverhalt Nach dem Aufsehen erregenden

Mehr

Staats- und Verwaltungsrecht Repetitorium Prof. Dr. Roland Rixecker. Fallbesprechung 2: Geschwindigkeitsmessungen

Staats- und Verwaltungsrecht Repetitorium Prof. Dr. Roland Rixecker. Fallbesprechung 2: Geschwindigkeitsmessungen Staats- und Verwaltungsrecht Repetitorium Prof. Dr. Roland Rixecker Fallbesprechung 2: Geschwindigkeitsmessungen Verwaltungsverfahrensrecht (071/SS05) Sachverhalt M ist ein sportlicher Fahrer und verfügt

Mehr

Lösung 6. Besprechungsfall 1. Frage Klage gegen Rederechtsbegrenzung Eine Klage des D auf Feststellung der Rechtswidrigkeit der Rederechtsbegrenzung

Lösung 6. Besprechungsfall 1. Frage Klage gegen Rederechtsbegrenzung Eine Klage des D auf Feststellung der Rechtswidrigkeit der Rederechtsbegrenzung Lösung 6. Besprechungsfall 1. Frage Klage gegen Rederechtsbegrenzung Eine Klage des D auf Feststellung der Rechtswidrigkeit der Rederechtsbegrenzung hat Aussicht auf Erfolg, wenn sie zulässig und begründet

Mehr

Immissionsschutzrecht I

Immissionsschutzrecht I Klausurprobleme im Immissionsschutzrecht Anspruch auf Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung im förmlichen Verfahren ( 10 BImSchG i.v.m. 4. BImSchVO) im vereinfachten Verfahren ( 19 BImSchG);

Mehr

Verwaltungsrecht 4. Auflage 2015. Basiswissen. Wüstenbecker. Alpmann Schmidt

Verwaltungsrecht 4. Auflage 2015. Basiswissen. Wüstenbecker. Alpmann Schmidt B Basiswissen Wüstenbecker Verwaltungsrecht 4. Auflage 2015 Alpmann Schmidt 1. Teil: Allgemeines Verwaltungsrecht... 1 1. Abschnitt: Gegenstand des Verwaltungsrechts... 1 A. Die verwaltungsrechtliche Klausur...

Mehr

Lösung zu Fall 2. 1. Frage 1: Rechtmäßigkeit der Rücknahme der Baugenehmigung

Lösung zu Fall 2. 1. Frage 1: Rechtmäßigkeit der Rücknahme der Baugenehmigung Universität Trier Fachbereich Rechtswissenschaft Lehrstuhl Prof. Dr. Meinhard Schröder Julian Nusser Wissenschaftlicher Mitarbeiter Übung zu den Vorlesungen im Verwaltungsrecht Sommersemester 2008 Lösung

Mehr

Fall 10: Schlittschuhlaufen

Fall 10: Schlittschuhlaufen Fall 10: Schlittschuhlaufen A. Zulässigkeit I. Eröffnung des Verwaltungsrechtswegs, 40 I VwGO 1. Öffentlich-rechtliche Streitigkeit Die Normen des POG sind streitentscheidend, also (+) 2. Nichtverfassungsrechtlicher

Mehr

Au f b a u h i nw e i s e I

Au f b a u h i nw e i s e I C h r i s t i a n - Al b r e c h t s - U n i v e r s i t ä t z u K i e l R e c h t s w i s s e n s c h a f t l i c h e F a k u l t ä t Wiederholungs- und Vertiefungskurs WS 2010/11 Block 2: Allgemeines

Mehr

Fall 8: Lösung Frage 1

Fall 8: Lösung Frage 1 Fall 8: Lösung Frage 1 Die Klage gegen die Aufhebung des Bewilligungsbescheids hat Aussicht auf Erfolg, wenn alle Sachentscheidungsvoraussetzungen gegeben sind und soweit sie begründet ist. I. Sachentscheidungsvoraussetzungen

Mehr

Lösungsentwurf. 1. Verwaltungsrechtsweg, 40 VwGO 2. Zuständiges Gericht. gem. 45, 52 Nr. 1 VwGO i.v.m. Art. 1 II Nr. 4 AGVwGO das VG Ansbach

Lösungsentwurf. 1. Verwaltungsrechtsweg, 40 VwGO 2. Zuständiges Gericht. gem. 45, 52 Nr. 1 VwGO i.v.m. Art. 1 II Nr. 4 AGVwGO das VG Ansbach I. Entscheidungskompetenz Lösungsentwurf 1. Verwaltungsrechtsweg, 40 VwGO 2. Zuständiges Gericht gem. 45, 52 Nr. 1 VwGO i.v.m. Art. 1 II Nr. 4 AGVwGO das VG Ansbach II. Zulässigkeit 1. Statthafte Klageart

Mehr

III. Rechtsbindung der Verwaltung

III. Rechtsbindung der Verwaltung III. Rechtsbindung der Verwaltung Rechtsbindung Grundlage: Art. 20 Abs. 3 GG (Bindung an Recht und Gesetz) das heißt: 1. Kein Handeln ohne Gesetz (= Vorbehalt) 2. Kein Handeln gegen das Gesetz (= Vorrang

Mehr

Fall 4 (Sachverhalt)

Fall 4 (Sachverhalt) - Fall 4 (Rep VwR II), Seite 1 - Dr. Thomas Schmitz WS 2003/04 REPETITORIUM IM VERWALTUNGSRECHT II Fall 4 (Sachverhalt) Die (fiktive) Gemeinde G ist große selbständige Stadt in Niedersachsen, gutbürgerlich

Mehr

Verwaltungsrecht / Klage. Erfolgsaussicht einer Klage (Zulässigkeit und Begründetheit)

Verwaltungsrecht / Klage. Erfolgsaussicht einer Klage (Zulässigkeit und Begründetheit) Verwaltungsrecht / Klage Erfolgsaussicht einer Klage (Zulässigkeit und Begründetheit) Damit die Klage Aussicht auf Erfolg hat, müsste sie zulässig und begründet sein. A. Zulässigkeit Damit die Klage zulässig

Mehr

HUMBOLDT-UNIVERSITÄT ZU BERLIN

HUMBOLDT-UNIVERSITÄT ZU BERLIN HUMBOLDT-UNIVERSITÄT ZU BERLIN JURISTISCHE FAKULTÄT INSTITUT FÜR ÖFFENTLICHES RECHT UND VÖLKERRECHT Prof. Dr. Michael Kloepfer, Lehrstuhl für Staats- und Verwaltungsrecht, Europarecht, Umweltrecht, Finanzrecht

Mehr

Fachgebiet Öffentliches Recht Prof. Dr. Viola Schmid, LL.M. (Harvard)

Fachgebiet Öffentliches Recht Prof. Dr. Viola Schmid, LL.M. (Harvard) Fachgebiet Öffentliches Recht Prof. Dr. Viola Schmid, LL.M. (Harvard) Datum Version Titel 11.05.2009 1 Studierendenklausur Öffentliches Recht I WS 2008/2009 FÖR-Klausurenpool: Studierendenklausur FÖR weist

Mehr

Konversatorium zum Grundkurs III Allgemeines Verwaltungsrecht. Lösungshinweise:

Konversatorium zum Grundkurs III Allgemeines Verwaltungsrecht. Lösungshinweise: Konversatorium zum Grundkurs III Allgemeines Verwaltungsrecht SS 2011 Fall 4: Verkehrsschildfall: Lösungshinweise: Obersatz: Die Klage des A gegen das Halteverbot vor seinem Grundstück hat Aussicht auf

Mehr

Modul 55307: Bauen und Planen in der Kommune

Modul 55307: Bauen und Planen in der Kommune Modul 55307: Bauen und Planen in der Kommune Besprechung der Klausur aus dem SS 2011 Sachverhalt B ist Betreiber einer Windkraftanlage in der Gemeinde G W wird eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung

Mehr

Lösungshinweis Probeklausur Verwaltungsprozessrecht

Lösungshinweis Probeklausur Verwaltungsprozessrecht Lösungshinweis Probeklausur Verwaltungsprozessrecht Ausgangsfall Was kann G tun? Ein Widerspruch kommt nicht in Betracht, da es nach 68 I 2, II VwGO i.v.m. 6 I 2 AG VwGO NRW eines Vorverfahrens nicht mehr

Mehr

Staats- und Verwaltungsrecht Repetitorium Prof. Dr. Roland Rixecker. Fallbesprechung 1: Ein nächtlicher Polizeibesuch. Polizeirecht (UNI-020/SS 07)

Staats- und Verwaltungsrecht Repetitorium Prof. Dr. Roland Rixecker. Fallbesprechung 1: Ein nächtlicher Polizeibesuch. Polizeirecht (UNI-020/SS 07) Staats- und Verwaltungsrecht Repetitorium Prof. Dr. Roland Rixecker Fallbesprechung 1: Ein nächtlicher Polizeibesuch Polizeirecht (UNI-020/SS 07) Sachverhalt K ist Junggeselle und Eigentümer einer im 1.

Mehr

Obersatz: Die Klage des H hat Aussicht auf Erfolg, wenn sie vor dem zuständigen Gericht erhoben wurde sowie zulässig und begründet ist.

Obersatz: Die Klage des H hat Aussicht auf Erfolg, wenn sie vor dem zuständigen Gericht erhoben wurde sowie zulässig und begründet ist. Fall I: Obersatz: Die Klage des H hat Aussicht auf Erfolg, wenn sie vor dem zuständigen Gericht erhoben wurde sowie zulässig und begründet ist. A. Verwaltungsrechtsweg und zuständiges Gericht I. Eröffnung

Mehr

Konversatorium Verwaltungsprozessrecht Sommersemester 2011. Fall 8

Konversatorium Verwaltungsprozessrecht Sommersemester 2011. Fall 8 Konversatorium Verwaltungsprozessrecht Sommersemester 2011 Fall 8 Der geschäftstüchtige Gastwirt Arnold (A) betreibt in der Würzburger Innenstadt seine Gaststätte Zum Altbayerischen Adler. Am meisten freut

Mehr

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BVerwG 8 B 107.09 VG 6 K 42/07 In der Verwaltungsstreitsache hat der 8. Senat des Bundesverwaltungsgerichts am 5. Februar 2010 durch den Vorsitzenden Richter am Bundesverwaltungsgericht

Mehr

Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Kindertageseinrichtungen der Großen Kreisstadt Calw

Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Kindertageseinrichtungen der Großen Kreisstadt Calw Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Kindertageseinrichtungen der Großen Kreisstadt Calw (Gebührensatzung für Kindertageseinrichtungen) 21. Juli 2016 G r o ß e K r e i s s t a d t C a l w Satzung

Mehr

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT IM NAMEN DES VOLKES URTEIL

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT IM NAMEN DES VOLKES URTEIL BUNDESVERWALTUNGSGERICHT IM NAMEN DES VOLKES URTEIL BVerwG 4 C 14.11 OVG 1 LC 115/09 Verkündet am 21. März 2013 Schmidt Amtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle In der Verwaltungsstreitsache

Mehr

Straßenschlussstrich Kurzlösung

Straßenschlussstrich Kurzlösung Straßenschlussstrich Kurzlösung Klaus Grupp (Universität des Saarlandes) und Ulrich Stelkens (Deutsche Hochschule für Verwaltungswissenschaften Speyer) Bearbeitung für Hauptstadtfälle: Georg Hellmich Stand

Mehr

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BVerwG 2 B 60.10 OVG 6 A 470/08 In der Verwaltungsstreitsache - 2 - hat der 2. Senat des Bundesverwaltungsgerichts am 2. Februar 2011 durch den Vorsitzenden Richter am

Mehr

Basiswissen Polizei- und Ordnungsrecht Lektion 2. Formelle Rechtmäßigkeit: Zuständigkeit, Form und Verfahren bei der Anwendung der Generalklausel

Basiswissen Polizei- und Ordnungsrecht Lektion 2. Formelle Rechtmäßigkeit: Zuständigkeit, Form und Verfahren bei der Anwendung der Generalklausel 7 Lektion 2 Formelle Rechtmäßigkeit: Zuständigkeit, Form und Verfahren bei der Anwendung der Generalklausel A. Zuständigkeit I. Allgemeines Zu unterscheiden sind 1. Sachliche Zuständigkeit: Welche Behörde

Mehr

Eine Klage des B hat Aussicht auf Erfolg, wenn alle Sachurteilsvoraussetzungen gegeben sind und sie begründet ist.

Eine Klage des B hat Aussicht auf Erfolg, wenn alle Sachurteilsvoraussetzungen gegeben sind und sie begründet ist. Universität Würzburg WS 2010/2011 Konversatorium für Fortgeschrittene im Öffentlichen Recht - Baurecht - Lösungsskizze Fall 1 Eine Klage des B hat Aussicht auf Erfolg, wenn alle Sachurteilsvoraussetzungen

Mehr

6. Abschnitt: Die öffentlichen Einrichtungen der Gemeinde und das gemeindliche Satzungsrecht

6. Abschnitt: Die öffentlichen Einrichtungen der Gemeinde und das gemeindliche Satzungsrecht Examenskurs: Kommunalrecht Hessen Fall 3 6. Abschnitt: Die öffentlichen Einrichtungen der Gemeinde und das gemeindliche Satzungsrecht Übersichten 13, 14 Fall 3: Rummel um den Rummel Der Rummel (Dippemess)

Mehr

Der pfiffige Pensionär

Der pfiffige Pensionär ÖffR-Klausur Nr. 143 Der pfiffige Pensionär- Seite 1 Der pfiffige Pensionär Der Pensionär K. Necht war während seiner Dienstzeit als Beamter beim Landesamt für Besoldung und Versorgung zuständig für die

Mehr

Vorlesung Öffentliches Recht II. Allgemeines Verwaltungsrecht II

Vorlesung Öffentliches Recht II. Allgemeines Verwaltungsrecht II Vorlesung Öffentliches Recht II Allgemeines Verwaltungsrecht II Wiederholung 19 GWB verbietet marktbeherrschenden Unternehmen bestimmte wettbewerbswidrige Verhaltensweisen. Nach 32 GWB kann die Kartellbehörde

Mehr

Allgemeines Verwaltungsrecht

Allgemeines Verwaltungsrecht Prof. Dr. Dr. Durner LL.M. Gliederung A. Grundlagen I. Die öffentliche Verwaltung II. Das Verwaltungsrecht III. Die Rechtsquellen des Verwaltungsrechts IV. Der Grundsatz der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung

Mehr

1. Welche verschiedenen Arten von Rechtsbehelfen werden im Bereich des Verwaltungsrechts

1. Welche verschiedenen Arten von Rechtsbehelfen werden im Bereich des Verwaltungsrechts Arten der Rechtsbehelfe Karte 1 In der Verwaltungsrechtsklausur geht es in der Regel um die erstinstanzliche Überprüfung von Maßnahmen (bzw. Unterlassungen) der Verwaltung gegenüber dem Bürger. Davon zu

Mehr

Staats- und Verwaltungsrecht Repetitorium Prof. Dr. Roland Rixecker. Fallbesprechung 6: Heroische Haltung in einem kleinen Garten

Staats- und Verwaltungsrecht Repetitorium Prof. Dr. Roland Rixecker. Fallbesprechung 6: Heroische Haltung in einem kleinen Garten Staats- und Verwaltungsrecht Repetitorium Prof. Dr. Roland Rixecker Fallbesprechung 6: Heroische Haltung in einem kleinen Garten Öffentliches Baurecht, Verfassungsrecht (017/SS 03) Sachverhalt K ist Eigentümer

Mehr

Staats- und Verwaltungsrecht Repetitorium Prof. Dr. Roland Rixecker. Fallbesprechung: Ein abtrünniger Stadtverordneter

Staats- und Verwaltungsrecht Repetitorium Prof. Dr. Roland Rixecker. Fallbesprechung: Ein abtrünniger Stadtverordneter Staats- und Verwaltungsrecht Repetitorium Prof. Dr. Roland Rixecker Fallbesprechung: Ein abtrünniger Stadtverordneter Verwaltungsprozessrecht; Kommunalrecht (UNI-NII.029) In der Fraktion der S-Partei im

Mehr

Fall 3: Zulassung zu öffentlichen Einrichtungen gem. Art. 21 GO

Fall 3: Zulassung zu öffentlichen Einrichtungen gem. Art. 21 GO 10 Kapitel I: Kommunalrecht VerwR BT Bayern Fall 3: Zulassung zu öffentlichen Einrichtungen gem. Art. 21 GO Sachverhalt: Die Gemeinde G besitzt eine Stadthalle, welche die Gemeinde selbst betreibt. Mit

Mehr

Exkurs: Das Widerspruchsverfahren

Exkurs: Das Widerspruchsverfahren Institut für Öffentliches Recht Wintersemester 2012/13 Universität Augsburg Exkurs: Das Widerspruchsverfahren Wichtig: Für Verwaltungsakte bayerischer Behörden, die nach dem 1. Juli 2007 erlassen wurden,

Mehr

Verwaltungsrecht I. 22. Vorlesung. Verwaltungsprozessrecht (2) Wintersemester 2015/16. Priv.-Doz. Dr. Ulrich Jan Schröder

Verwaltungsrecht I. 22. Vorlesung. Verwaltungsprozessrecht (2) Wintersemester 2015/16. Priv.-Doz. Dr. Ulrich Jan Schröder Verwaltungsrecht I Wintersemester 2015/16 22. Vorlesung Verwaltungsprozessrecht (2) Priv.-Doz. Dr. Ulrich Jan Schröder Programm für heute Klagearten besondere Sachentscheidungsvoraussetzungen der Anfechtungsklage

Mehr

Staats- und Verwaltungsrecht Repetitorium Prof. Dr. Roland Rixecker. Fallbesprechung: Die Unterstützung eines Hotelneubaus

Staats- und Verwaltungsrecht Repetitorium Prof. Dr. Roland Rixecker. Fallbesprechung: Die Unterstützung eines Hotelneubaus Staats- und Verwaltungsrecht Repetitorium Prof. Dr. Roland Rixecker Fallbesprechung: Die Unterstützung eines Hotelneubaus Verwaltungsprozessrecht; Allgemeines Verwaltungsrecht (UNI-NII.023) Die Landeshauptstadt

Mehr

-Übung zu Vorlesungen im Verwaltungsrecht- Lösung Fall 7

-Übung zu Vorlesungen im Verwaltungsrecht- Lösung Fall 7 Lösung Fall 7 A. Zulässigkeit einer Klage auf Erlass einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für das Transportbetonwerk I. Eröffnung des Verwaltungsrechtsweges gem. 40 I VwGO 1. keine aufdrängende

Mehr

Übung im öffentlichen Recht für Fortgeschrittene. Besprechungsfall vom 14.05.2009

Übung im öffentlichen Recht für Fortgeschrittene. Besprechungsfall vom 14.05.2009 Prof. Dr. Gerhard Robbers SS 2009 Übung im öffentlichen Recht für Fortgeschrittene Besprechungsfall vom 14.05.2009 B ist Eigentümer eines bebaubaren Grundstücks in der rheinland-pfälzischen Stadt X. Das

Mehr

Einführung in das Verwaltungsprozessrecht

Einführung in das Verwaltungsprozessrecht Einführung in das Verwaltungsprozessrecht Übersicht der wichtigsten Klagearten Klagetyp Klageziel Klageart nach VwGO Gestaltungsklage Aufhebung eines VA Anfechtungsklage ( 42 I 1. Alt. VwGO) Leistungsklage

Mehr

Verwaltungsrecht - Fälle und Lösungen

Verwaltungsrecht - Fälle und Lösungen Dieter Schmalz Verwaltungsrecht - Fälle und Lösungen 3. Auflage Nomos Verlagsgesellschaft Baden-Baden Inhaltsverzeichnis Seite I. Einordnung der Fälle in die Systematik des Verwaltungsrechts und des Verwaltungsprozeßrechts

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Vorwort zur 3. Auflage Abbildungsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis Literaturauswahl

Inhaltsverzeichnis. Vorwort zur 3. Auflage Abbildungsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis Literaturauswahl Vorwort zur 3. Auflage Abbildungsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis Literaturauswahl V XIII XV XIX A. Überblick zum allgemeinen Verwaltungsrecht 1 1 B. Grundlagen des Verwaltungsrechts 3 2 I. Die öffentliche

Mehr

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BVerwG 7 BN 2.09 VGH 4 N 09.1300 In der Normenkontrollsache hat der 7. Senat des Bundesverwaltungsgerichts am 7. Januar 2010 durch den Vorsitzenden Richter am Bundesverwaltungsgericht

Mehr

1. Teil: Zulässigkeit einer Verpflichtungsklage

1. Teil: Zulässigkeit einer Verpflichtungsklage Obersatz: Die Klage des S hat Erfolg, wenn sie vor dem zuständigen Gericht erhoben, zulässig und begründet ist. 1. Teil: Zulässigkeit einer Verpflichtungsklage A. Verwaltungsrechtsweg und zuständiges Gericht

Mehr

Staats- und Verwaltungsrecht Repetitorium Prof. Dr. Roland Rixecker. Fallbesprechung: Die Shisha-Café Gesellschaft bürgerlichen Rechts

Staats- und Verwaltungsrecht Repetitorium Prof. Dr. Roland Rixecker. Fallbesprechung: Die Shisha-Café Gesellschaft bürgerlichen Rechts Staats- und Verwaltungsrecht Repetitorium Prof. Dr. Roland Rixecker Fallbesprechung: Die Shisha-Café Gesellschaft bürgerlichen Rechts UNI-NII.040 (SS 13) Sachverhalt Neue und gesicherte medizinische Erkenntnisse

Mehr

Vorles ung Öffentliches Recht I Wintersemester 2007/2008

Vorles ung Öffentliches Recht I Wintersemester 2007/2008 Vorles ung Öffentliches Recht I Wintersemester 2007/2008 1. Teil: Einführung 1 Grundlagen 2 Der Begriff des öffentlichen Rechts 2. Teil: Verfassungsrecht 3 Staatsfunktionen und Staatsorgane 4 Verfassungsprinzipien

Mehr

13 Verpflichtungsklage Prüfungsschema

13 Verpflichtungsklage Prüfungsschema Prüfungsschema A. Eröffnung des Verwaltungsrechtswegs 40 I 1 VwGO; öffentlich rechtliche Streitigkeit nicht verfassungsrechtlicher Art; keine besondere Rechtswegzuweisung B. Zulässigkeit I. Statthafte

Mehr

Eine Klage des B hat Aussicht auf Erfolg, wenn alle Sachurteilsvoraussetzungen gegeben sind und sie begründet ist.

Eine Klage des B hat Aussicht auf Erfolg, wenn alle Sachurteilsvoraussetzungen gegeben sind und sie begründet ist. Universität Würzburg WS 2010/2011 Konversatorium für Fortgeschrittene im Öffentlichen Recht - Baurecht - Lösungsskizze Fall 2 Eine Klage des B hat Aussicht auf Erfolg, wenn alle Sachurteilsvoraussetzungen

Mehr

Repetitorium Allgemeines Verwaltungsrecht. Fall 15: Die böse Widerspruchsbehörde

Repetitorium Allgemeines Verwaltungsrecht. Fall 15: Die böse Widerspruchsbehörde Repetitorium Allgemeines Verwaltungsrecht Fall 15: Die böse Widerspruchsbehörde Der Rostocker Kleingärtner K besitzt in einer im Bebauungsplan als solcher ausgewiesenen Anlage für Dauerkleingärten einen

Mehr

Universität Würzburg Sommersemester Konversatorium zum Verwaltungsprozessrecht. Fall 2:

Universität Würzburg Sommersemester Konversatorium zum Verwaltungsprozessrecht. Fall 2: Universität Würzburg Sommersemester 2011 Konversatorium zum Verwaltungsprozessrecht Fall 2: Der ägyptische Staatsangehörige Mohammed Fati liebt seit langem die Deutsche Sabine L. Nun möchte er nach Deutschland

Mehr

Staats- und Verwaltungsrecht Repetitorium Prof. Dr. Roland Rixecker. Fallbesprechung 12: Der arbeitsfreudige Rechtsanwalt

Staats- und Verwaltungsrecht Repetitorium Prof. Dr. Roland Rixecker. Fallbesprechung 12: Der arbeitsfreudige Rechtsanwalt Staats- und Verwaltungsrecht Repetitorium Prof. Dr. Roland Rixecker Fallbesprechung 12: Der arbeitsfreudige Rechtsanwalt Verfassungsrecht, Verfassungsprozessrecht 080/SS03) Sachverhalt Rechtsanwalt B,

Mehr

Fortsetzungsfeststellungskla ge Allgemeine Feststellungsklage Antrag auf Gewährung

Fortsetzungsfeststellungskla ge Allgemeine Feststellungsklage Antrag auf Gewährung Arten der Rechtsbehelfe Formlose Rechtsbehelfe: Nicht an Form oder Frist gebunden, Rechtsbehelfsführer muss keine eigene Beschwer vortragen (Popularbeschwerden möglich) Petition (Art. 17 GG) Bürger wendet

Mehr

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BVerwG 7 B 68.10 OVG 7 KS 87/08 In der Verwaltungsstreitsache - 2 - hat der 7. Senat des Bundesverwaltungsgerichts am 29. November 2010 durch den Vorsitzenden Richter

Mehr

Immissionsschutzrecht II

Immissionsschutzrecht II Klausurprobleme: Überwachung nicht genehmigungsbedürftiger Anlagen Eingriffsbefugnisse der Immissionsschutzbehörde gegenüber anderen Hoheitsträgern Ausgangsfall: Sängerin O, Sopranistin an der örtlichen

Mehr

5. Wesentlicher Verfahrensfehler, 124 II Nr.5 VwGO

5. Wesentlicher Verfahrensfehler, 124 II Nr.5 VwGO 5. Wesentlicher Verfahrensfehler, 124 II Nr.5 VwGO Ist ein solcher, der das Ergebnis der Entscheidung beeinflusst haben kann. In dem Antrag müssen die Tatsachen bezeichnet werden, die den gerügten Verfahrensmangel

Mehr

Staats- und Verwaltungsrecht Repetitorium Prof. Dr. Roland Rixecker. Fallbesprechung 2: Folgen der Obdachlosigkeit

Staats- und Verwaltungsrecht Repetitorium Prof. Dr. Roland Rixecker. Fallbesprechung 2: Folgen der Obdachlosigkeit Staats- und Verwaltungsrecht Repetitorium Prof. Dr. Roland Rixecker Fallbesprechung 2: Folgen der Obdachlosigkeit Polizeirecht; Staatshaftungsrecht (069/SS04) Sachverhalt K ist Eigentümer eines Zweifamilienhauses

Mehr

1. ABSCHNITT: DAS WIDERSPRUCHSVERFAHREN 1 1 EINLEITUNG

1. ABSCHNITT: DAS WIDERSPRUCHSVERFAHREN 1 1 EINLEITUNG 1. ABSCHNITT: DAS WIDERSPRUCHSVERFAHREN 1 1. ABSCHNITT: DAS WIDERSPRUCHSVERFAHREN 1 EINLEITUNG diff.: Widerspruchsverfahren als Sachurteilsvoraussetzung und Prüfung der Erfolgsaussichten eines Widerspruchs

Mehr

Staats- und Verwaltungsrecht Repetitorium Prof. Dr. Roland Rixecker. Fallbesprechung 8: Erziehung zur Mündigkeit. Verfassungsrecht (025/WS 04)

Staats- und Verwaltungsrecht Repetitorium Prof. Dr. Roland Rixecker. Fallbesprechung 8: Erziehung zur Mündigkeit. Verfassungsrecht (025/WS 04) Staats- und Verwaltungsrecht Repetitorium Prof. Dr. Roland Rixecker Fallbesprechung 8: Erziehung zur Mündigkeit Verfassungsrecht (025/WS 04) Sachverhalt 1 Abs.1,2 des Schulordnungsgesetzes (SchOG): (1)

Mehr

Rechtsanwaltsarbeitsgemeinschaft / Öffentliches Recht

Rechtsanwaltsarbeitsgemeinschaft / Öffentliches Recht 1 Anmerkung zur Internet-Klausur VA 15 1. Mandantenbegehren Die Mandantin möchte gegen die Gewerbeuntersagung vorgehen. Sowohl gegen den Ausgangs- als auch gegen den Widerspruchsbescheid hat die Mandantin

Mehr

Allgemeines Verwaltungsrecht und Verwaltungsprozeßrecht Vorlesungsübersicht

Allgemeines Verwaltungsrecht und Verwaltungsprozeßrecht Vorlesungsübersicht 1 Grundkurs Verwaltungsrecht I SS 2005 Prof. Dr. Jochen Rozek Allgemeines Verwaltungsrecht und Verwaltungsprozeßrecht Vorlesungsübersicht 1. Teil: Allgemeines Verwaltungsrecht 1. Abschnitt: Einführung

Mehr

Fraglich ist zunächst, ob alle Sachentscheidungsvoraussetzungen des Antrags gegeben sind. 1. Eröffnung des Verwaltungsrechtswegs

Fraglich ist zunächst, ob alle Sachentscheidungsvoraussetzungen des Antrags gegeben sind. 1. Eröffnung des Verwaltungsrechtswegs Lösung Fall 7: Der Antrag des A hat Aussicht auf Erfolg, wenn alle Sachentscheidungsvoraussetzungen gegeben sind und er begründet ist. I. Sachentscheidungsvoraussetzungen Fraglich ist zunächst, ob alle

Mehr

Fallrepetitorium an der Universität Tübingen

Fallrepetitorium an der Universität Tübingen Fallrepetitorium an der Universität Tübingen Aktuelle Fälle des Verwaltungsgerichts Sigmaringen Sommersemester 2006 Lösungsskizze zu Fall 7: Altlasten unter der Alten Galvanik - geänderte Fassung 21.06.2006

Mehr

AG VerwR Teil 1 / Woche 2

AG VerwR Teil 1 / Woche 2 AG VerwR Teil 1 / Woche 2 Einführung: Prüfung der Erfolgsaussichten einer Anfechtungsklage (Aufbauschema) Entscheidungskompetenz des Gerichts - Eröffnung des Verwaltungsrechtswegs, 40 VwGO - Zuständigkeit

Mehr

Polizei- und Ordnungsrecht

Polizei- und Ordnungsrecht Musterlösung für Einsendeaufgaben Polizei- und Ordnungsrecht 1 Polizei- und Ordnungsrecht Sachverhalt Rentner R wohnt in der Stadt H im Bundesland L in einem reinen Wohngebiet. Er geht jeden Abend mit

Mehr

Alcan-Fall. Wie wird das Verwaltungsgericht entscheiden? nach EuGH, Urteil vom Rs. C-24/95 (Land Rheinland-Pfalz/Alcan Deutschland GmbH)

Alcan-Fall. Wie wird das Verwaltungsgericht entscheiden? nach EuGH, Urteil vom Rs. C-24/95 (Land Rheinland-Pfalz/Alcan Deutschland GmbH) Alcan-Fall nach EuGH, Urteil vom 20. 3. 1997 - Rs. C-24/95 (Land Rheinland-Pfalz/Alcan Deutschland GmbH) Die A-GmbH betreibt eine Aluminiumhütte mit 300 Mitarbeitern in Rheinland-Pfalz. Wegen finanzieller

Mehr

Zwei Anträge: Untersagungsverfügung / Androhung von Zwangsgeld. A. Eröffnung des Verwaltungsrechtswegs ( 40 Abs. 1 VwGO)

Zwei Anträge: Untersagungsverfügung / Androhung von Zwangsgeld. A. Eröffnung des Verwaltungsrechtswegs ( 40 Abs. 1 VwGO) Zwei Anträge: Untersagungsverfügung / Androhung von Zwangsgeld A. Eröffnung des Verwaltungsrechtswegs ( 40 Abs. 1 VwGO) aufdrängende Sonderzuweisung (-) Streitigkeiten öffentlich-rechtlicher Natur (= streitentscheidenden

Mehr

Clip 9. I. Zulässigkeit 1) Eröffnung des Verwaltungsrechtswegs, 40 I S.1 VwGO analog

Clip 9. I. Zulässigkeit 1) Eröffnung des Verwaltungsrechtswegs, 40 I S.1 VwGO analog Clip 9 E. Widerspruchsverfahren 1) Eröffnung des Verwaltungsrechtswegs, 40 I S.1 VwGO analog 2) Statthaftigkeit 68 VwGO 3) Problem: Widerspruchsbefugnis - Fallgruppen - Fallgruppen F. Allgemeine Leistungsklage

Mehr

Ruhr-Universität Bochum

Ruhr-Universität Bochum Ruhr-Universität Bochum Vorlesung Verwaltungsprozessrecht Sommersemester 2008 Priv.-Doz. Dr. Johannes Rux Juristische Fakultät Gebäude GC 7/137 Universitätsstr. 150 44780 Bochum Telefon: 0234/32-26818

Mehr

1. Eröffnung des Verwaltungsrechtswegs, 40 I 1 VwGO analog

1. Eröffnung des Verwaltungsrechtswegs, 40 I 1 VwGO analog Lösungshinweise Fall 5 Hundesteuer Vorüberlegung bezüglich der Art des Vorgehens von W: W geht zur Behörde und erklärt seinen Einspruch gegen den illegalen Bescheid. Seine Erklärung kann trotz falscher

Mehr

Datum Version Titel 31.03.08 1.0 Studierendenklausur Öffentliches Recht I 07/08

Datum Version Titel 31.03.08 1.0 Studierendenklausur Öffentliches Recht I 07/08 Fachgebiet Öffentliches Recht Prof. Dr. Viola Schmid, LL.M. (Harvard) Datum Version Titel 31.03.08 1.0 Studierendenklausur Öffentliches Recht I 07/08 WS FÖR-Klausurenpool: Studierendenklausur FÖR weist

Mehr

Lösungsskizze 1. Übungsfall Übung im Öffentlichen Recht für Vorgerückte WS 2010/2011

Lösungsskizze 1. Übungsfall Übung im Öffentlichen Recht für Vorgerückte WS 2010/2011 Lösungsskizze 1. Übungsfall Übung im Öffentlichen Recht für Vorgerückte WS 2010/2011 A. Sachurteilsvoraussetzungen I. Voraussetzungsprüfung 1. Eröffnung des Verwaltungsrechtswegs, 40 I 1 VwGO A wehrt sich

Mehr

L E R N Z I E L. - mit Hilfe dieser Grundlagen die Rechtmäßigkeit des Verwaltungshandelns im Einzelfall beurteilen

L E R N Z I E L. - mit Hilfe dieser Grundlagen die Rechtmäßigkeit des Verwaltungshandelns im Einzelfall beurteilen Fachbereiche: Kommunaler Verwaltungsdienst Staatlicher Verwaltungsdienst Fach: Gesamtstunden: Allgemeines Verwaltungsrecht (AVR) 195 Die Studierenden sollen L E R N Z I E L - die allgemein für das Veraltungshandeln

Mehr

Fall 2: Abschleppen - Lösungsskizze Vgl. BayVBl. 2002, 188

Fall 2: Abschleppen - Lösungsskizze Vgl. BayVBl. 2002, 188 Fall 2: Abschleppen - Lösungsskizze Vgl. BayVBl. 2002, 188 A. Entscheidungskompetenz I. Verwaltungsrechtsweg, 40 I 1 VwGO - Keine aufdrängende Sonderzuweisung - Streit um Normen des PAG => öffentlich-rechtliche

Mehr

Jura Online - Fall: Die unzulässige Beihilfe - Lösung

Jura Online - Fall: Die unzulässige Beihilfe - Lösung Jura Online - Fall: Die unzulässige Beihilfe - Lösung Die Klage der A hat Erfolg, wenn sie zulässig und begründet ist. A. Zulässigkeit der Klage I. Eröffnung des Verwaltungsrechtswegs Der Verwaltungsrechtsweg

Mehr

Kurzvortrag aus dem Öffentlichen Recht

Kurzvortrag aus dem Öffentlichen Recht Kurzvortrag aus dem Öffentlichen Recht A beantragt bei der zuständigen Behörde eine Genehmigung zum Bau eines Wohnhauses. Er erhält die Baugenehmigung allerdings mit den inhaltlichen Zusätzen, dass er

Mehr

Immissionsschutzrecht III

Immissionsschutzrecht III Klausurprobleme: Nachträgliche Anordnung gem. 17 BImSchG Immissionsschutzrechtlicher Bestandsschutz Widerruf der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung gem. 21 BImSchG Ausgangsfall: Für den Betrieb seiner

Mehr

Verwaltungsgerichtliche Praxis Veranstaltungsreihe des Verwaltungsgerichts Freiburg. 8. Besprechungsfall 16.05.2006. Windkraft im Schwarzwald

Verwaltungsgerichtliche Praxis Veranstaltungsreihe des Verwaltungsgerichts Freiburg. 8. Besprechungsfall 16.05.2006. Windkraft im Schwarzwald Dr. Werner Cordes SS 2006 Vors. Richter am VG Freiburg Verwaltungsgerichtliche Praxis Veranstaltungsreihe des Verwaltungsgerichts Freiburg 8. Besprechungsfall 16.05.2006 Windkraft im Schwarzwald (Rücknahme,

Mehr