BEWERBUNG UM EIN PROMOTIONSSTIPENDIUM
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- Friederike Pfaff
- vor 8 Jahren
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1 BEWERBUNG UM EIN PROMOTIONSSTIPENDIUM Stand: November 2014 Details zur Bewerbung werden regelmäßig aktualisiert. Bitte informieren Sie sich daher unmittelbar vor Ihrer Bewerbung über die aktuell gültige Version dieser Informationen unter und lesen Sie sich die Hinweise zunächst aufmerksam durch. Berücksichtigen Sie auch die häufig gestellten Fragen (FAQ). Die folgenden Informationen beziehen sich auf Bewerber, die keine Studienförderung durch die Stiftung der Deutschen Wirtschaft (sdw) erhalten haben (externe Bewerber). Interne Bewerber informieren sich im Intranet unter Rund ums Stipendium > Hinweisblätter und Formulare. 1. Stipendiatische Verpflichtungen 2. Formale Voraussetzungen für die Bewerbung 3. Etappen des Auswahlverfahrens, Auswahlkriterien und Termine 4. Hinweise zur Anfertigung der Bewerbungsunterlagen 5. Wichtige Hinweise für Bewerber 1. Stipendiatische Verpflichtungen Bei Aufnahme in die Förderung sind Sie verpflichtet, a) aktiv in einer Stipendiatengruppe mitzuarbeiten und regelmäßig die Gruppentreffen zu besuchen, b) im allgemeinen Förderprogramm pro Förderjahr an mindestens einer zertifikatsrelevanten Veranstaltung aus dem Veranstaltungskalender sowie einmalig und möglichst im ersten Förderjahr an einer Akademie teilzunehmen bzw. im Programm Studienkolleg an zwei Akademien und drei Seminaren (eines pro Seminarreihe im Studienkolleg) teilzunehmen, c) zwei Mal im Jahr einen Semesterbericht mit einer Notenübersicht einzureichen. 2. Formale Voraussetzungen für die Bewerbung Gefördert werden können deutsche und ausländische Nachwuchswissenschaftler, die ein abgeschlossenes Hochschulstudium nachweisen können und an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule in Deutschland, in der Schweiz oder im EU-Ausland zur Promotion zugelassen sind. Zulassung zur Promotion 1 Fächer Zulassung zur Promotion an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule in Deutschland, in der Schweiz oder im EU-Ausland muss vorliegen. 2 Allgemeines Förderprogramm: alle Studienkolleg: alle Promovierende, die das Lehramt in sämtlichen Schulformen und -stufen 3 anstreben oder im Bereich Fachdidaktik, Schulpädagogik, Schulentwicklung o.ä. promovieren und einer Tätigkeit im schulnahen Umfeld (z.b. im Kultusministerium, externe Schulberatung, Wissenschaft) nachgehen möchten 1 Was als Zulassung zur Promotion gilt, siehe Rubrik FAQ. 2 Wird die Promotion an einer Hochschule im EU-Ausland oder in der Schweiz durchgeführt, ist dies besonders zu begründen. Zur Bewerbung bei einer vollständigen Promotion im Ausland siehe auch die Rubrik FAQ. 3 Primarstufe, Sekundarstufe I und II, Sonderpädagogik, Inklusive Pädagogik 1
2 Bewerber müssen am Beginn ihres Promotionsvorhabens stehen. Zwischen möglicher Aufnahme in die Bewerbungszeitpunkt Promotionsförderung und geplanter Abgabe der Dissertation muss die Förderzeit ab Aufnahme mindestens 18 Monate betragen. Die Promotionsförderung endet mit der Abgabe, Vorbereitung auf die Verteidigung sowie die Verteidigung selbst können nicht gefördert werden. Qualifizierungsphasen Qualifizierungsphasen, die für eine Promotionszulassung absolviert werden müssen, können nicht gefördert werden. Abschlussförderung Nicht möglich Kumulative Promotion kann gefördert werden Strukturierte Promotionsprogramme Können gefördert werden, wenn eine Promotionszulassung vorliegt und nachweislich von Beginn an Arbeiten an der Promotion erfolgen. Parallele Ausbildung Nicht möglich 4 Erwerbstätigkeit während der Promotion Sie verfügen über Bereitschaft zur Teilhabe am Stipendiatenleben Altersgrenze Möglich mit Einschränkung auf: - maximal 10 Stunden/Woche bei vergüteter wissenschaftlicher Arbeit in Forschung und Lehre ODER - maximal 5 Stunden/Woche bei anderer Erwerbstätigkeit 5 Gesellschaftliches Engagement, Zielstrebigkeit, soziale Kompetenz, Allgemeinbildung, Fähigkeit zu vernetztem Denken, kommunikative Fähigkeiten Obligatorisch: Teilnahme an einer einwöchigen Akademie in den Semesterferien sowie an einer ein- bis dreitägigen Veranstaltung pro Förderjahr; Aktive, regelmäßige Mitarbeit für mindestens zwei Drittel der Promotionsförderzeit in einer der inländischen oder der drei ausländischen Stipendiatengruppen London, Paris, Schweiz 6 Bis zum 1. Oktober des entsprechenden Kalenderjahres sollten Sie das das 32. Lebensjahr noch nicht vollendet haben; d.h. der 1. Oktober muss vor Ihrem 32. Geburtstag liegen. Deutschkenntnisse Auf Mittelstufenniveau, z.b. B2 oder DSH 2 Nicht-touristische/r Auslandsaufenthalt/e 7 Erwünscht nach Abschluss der Schulzeit Mehrfachbewerbung Nicht möglich 8 Doppelförderung Eine Förderung ist ausgeschlossen, soweit der Antragsteller für denselben Zweck und den gleichen Zeitraum eine andere Förderung erhält oder erhalten hat. 3. Etappen des Auswahlverfahrens, Auswahlkriterien und Termine Unser Assessment Center findet jeweils im Herbst statt (s.u. Termine). Das Auswahlverfahren für Bewerber um ein Promotionsstipendium im Studienförderwerk Klaus Murmann oder Studienkolleg besteht aus folgenden Etappen: 4 Eine Förderung ist nicht möglich während eines Ausbildungsganges oder einer beruflichen Einführung, sofern diese Ausbildung nicht für die Promotion unterbrochen ist. Dies gilt auch für parallele (Zweit-)Studiengänge. 5 Sie können das Stundenlimit nicht über einen längeren Zeitraum mitteln. So ist es bspw. nicht möglich, in einer Woche 20 und in einer anderen Woche 0 Stunden zu arbeiten. 6 Wir erwarten, dass Sie die Gruppenaktivitäten mitgestalten und an den monatlichen Treffen teilnehmen. Anfahrten zu Gruppentreffen, die mit Bus oder Bahn mehr als 1,5 Stunden (einfach) dauern oder mit dem Flugzeug absolviert werden müssten, gelten nicht als realistisch. 7 Siehe Rubrik FAQ 8 Wer eine Ablehnung für die Promotionsförderung erhalten hat, kann sich kein weiteres Mal um ein Promotionsstipendium bewerben. Bewerber, die eine Ablehnung für das Promotionsprogramm Studienkolleg erhalten haben, können sich dementsprechend auch nicht für das allgemeine Promotionsprogramm bewerben und umgekehrt. Ausnahme: Wer eine Ablehnung für die sdw-studienförderung erhalten hat, kann sich nichtsdestotrotz um ein Promotionsstipendium bewerben. 2
3 Etappe 1: Bewerbungsbogen online ausfüllen und schriftliche Bewerbungsunterlagen an die sdw- Geschäftsstelle absenden Etappe 2: Teilnahme am Assessment Center bei Berlin Vorschlag: Etappe 3: Entscheidung über Aufnahme In jeder Etappe wird aus allen Bewerbungen jeweils ein Teil für die nächste Stufe ausgewählt. Über die Entscheidungen in den einzelnen Auswahletappen werden Sie benachrichtigt. Bitte beachten Sie, dass mitunter zwischen dem Einsenden Ihrer Bewerbung und einer Rückmeldung ein längerer Zeitraum liegen kann. Die Entscheidung beruht auf - Fachlichen Leistungen (Studienabschlüsse, Exposé mit überzeugendem Forschungsvorhaben, Gutachten) sowie unseren Auswahlkriterien: - Gesellschaftlichem Engagement - Zielstrebigkeit - Soziale Kompetenz - Allgemeinbildung - Fähigkeit zu vernetztem Denken - Kommunikative Fähigkeiten Was wir im Einzelnen darunter verstehen, erfahren Sie auf unserer Website/siehe FAQ. 3a. Etappen des Auswahlverfahrens Sie haben sich umfassend über das Studienförderwerk Klaus Murmann und / oder das Programm Studienkolleg auf unserer Website informiert und sind an einem Promotionsstipendium interessiert? Dann bewerben Sie sich! Etappe 1: Bewerbungsbogen online ausfüllen und schriftliche Bewerbungsunterlagen an die sdw- Geschäftsstelle absenden Bitte lesen Sie sich die Hinweise zur Anfertigung der Bewerbungsunterlagen in diesem Dokument aufmerksam durch (siehe 3.). Füllen Sie dann das Online-Bewerbungsformular aus. Wir senden Ihnen daraufhin per einen Bewerbungsbogen zu, der die von Ihnen eingegebenen Daten enthält. Ausgedruckt reichen Sie ihn gemeinsam mit den kompletten schriftlichen Bewerbungsunterlagen in der sdw-geschäftsstelle ein. Etappe 2: Teilnahme am Assessment Center bei Berlin Die Bewerbungen werden in der sdw-geschäftsstelle gesichtet. Die stärksten Bewerber erhalten eine Einladung zum zweitägigen Assessment Center im Berliner Raum. Ob Sie eingeladen werden oder nicht, erfahren Sie spätestens ca. 3 Wochen vor dem Assessment Center-Termin (s.u. Termine). Das Assessment Center dauert von 17 Uhr des einen Tages bis ca. 17 Uhr des Folgetages. Bewerber für um ein Promotionsstipendium im Studienkolleg bilden ggf. eine eigene Gruppe, absolvieren aber die gleichen Aufgaben. Das Assessment Center wird durch die Deutsche Kreditbank AG gefördert. Übernachtungs- und Verpflegungskosten werden übernommen; Reisekosten können nicht erstattet werden. 3
4 3b. Termine Bitte beachten Sie immer die aktuellen Informationen auf unserer Homepage. In der Regel gilt: Herbst 2015 Bewerbungsfrist Einladung zum Assessment Center bzw. Ablehnung 02. Mai 2015 (Poststempel) ca. 3 Wochen vor Beginn des Assessment Centers Assessment Center im Berliner Raum Oktober 2015 Benachrichtigung über Zusage eines Stipendiums bzw. Ablehnung Frühestmöglicher Förderbeginn ca. 2 Wochen nach Abschluss des gesamten Assessment Centers i.d.r. 1-2 Monate nach Abschluss des gesamten Assessment Centers mit dem ersten Kalendertag des entsprechenden Monats Spätester Förderbeginn Spätestens sollte Ihr gewünschtes Einstiegsdatum 3 Monate nach dem frühestmöglichen Förderbeginn liegen. 4. Hinweise zur Anfertigung der Bewerbungsunterlagen Die vollständigen Bewerbungsunterlagen Bewerbungsformular, Anlagenverzeichnis, Einverständniserklärung, Gutachterfragebögen (deutsch/englisch) finden Sie auf der Website unter Schritt 3 ( Bewerbungsunterlagen vervollständigen ). 4a. Online-Bewerbungsformular Innerhalb von drei Werktagen werden wir Ihnen per ein pdf-dokument zusenden, das die von Ihnen eingegebenen Daten enthält. Bitte drucken Sie dieses Dokument aus. Es bildet den standardisierten Bewerbungsbogen und damit den ersten Teil Ihrer Bewerbungsunterlagen. Sollten Sie diese nicht erhalten, wenden Sie sich bitte umgehend per an studienfoederwerk@sdw.org. 4b. Achten Sie bei der Bewerbung auf Vollständigkeit Standardisierter Bewerbungsbogen 2. Einverständniserklärung 3. Ausführliche Begründung für die Bewerbung 9 (formloses Extrablatt, maximal eine DIN A4- Seite) 4. Begründung für Ihr Promotionsvorhaben/Motivation für die Promotion 9 Falls Sie sich gezielt auf die Promotionsförderung im Studienkolleg bewerben, sollten Sie dies hier verdeutlichen. 4
5 Wenn Ihr Studienort im EU-Ausland oder der Schweiz liegt, begründen Sie bitte zusätzlich, warum Sie die Promotion an einer ausländischen Hochschule durchführen. (formloses Extrablatt, maximal eine DIN A4-Seite) 5. Tabellarischer Lebenslauf (nicht handgeschrieben) 6. 2 Gutachtenfragebogen zur Bewerbung für eine Promotionsförderung 7. Promotionszulassung an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule 8. ggf. strukturiertes Promotionsprogramm 9. Amtlich beglaubigte Zeugniskopien: Letztes Schulzeugnis, Berufsabschlüsse, Diplome, Staatsexamina, Magisterabschluss o.ä. 10. Ggf. Zeugnisse über Praktika oder Arbeitszeugnisse 11. Ggf. Nachweis über Deutschkenntnisse auf Mittelstufenniveau, z.b. B2 oder DSH Sonstige Qualifikationen wie Trainerscheine, Sprachkurse. 13. Nachweise über gesellschaftliches Engagement. Die schriftlichen Nachweise über Ihr ehrenamtliches Engagement sollen uns eine möglichst genaue Vorstellung davon geben, welche Aufgaben sie in welchem Zeitraum übernommen haben. Somit müssen die Nachweise detaillierte Aussagen zu Dauer und zeitlichem Umfang sowie Inhalten Ihrer Tätigkeit enthalten. 14. Kurzfassung des Exposés zur Dissertation 15. Exposé zur Dissertation 4c. Bitte beachten Sie folgendes bei der Erstellung der Bewerbungsunterlagen: Unterlagen in einfacher Ausführung in einem Schnellhefter mit durchsichtigem Deckblatt (keine Klemmhefter!) einreichen Bitte legen Sie Ihrer Bewerbung eine frankierte Postkarte bei, auf der Ihre Anschrift eingetragen ist. Als Eingangsbestätigung senden wir Ihnen diese Postkarte zurück. Bitte legen Sie diese Karte gut sichtbar zuoberst in den Hefter. Original-Passfoto Bewerbungsbogen Zeitraum Ihres Promotionsprojekts: Bitte geben Sie auf dem Bewerbungsbogen den Zeitraum an, in dem Sie voraussichtlich an Ihrer Promotion arbeiten werden. Doktoranden werden bis zum Ende des von ihnen beantragten Zeitraums bzw. für maximal drei Jahre gefördert. Auch wenn Ihr Zeitplan bereits mehr als zwei Jahre Bearbeitungsdauer vorsieht, können wir Ihnen zunächst nur eine Förderung für zwei Jahre bewilligen. Nach Ablauf der ersten zwei Förderjahre kann die Weiterförderung nach Überprüfung des Fortgangs des Promotionsvorhabens gewährt werden. Bitte nennen Sie als frühestmöglichen Förderbeginn ein präzises Datum, kalkulieren Sie hier eventuelle Kündigungsfristen o.ä. mit ein. Die Förderzeit endet in jedem Fall mit der Abgabe der Dissertation. Einverständniserklärung Die unterschriebene Einverständniserklärung berechtigt die sdw dazu, Ihre Stammdaten zu erfassen. Dies erlaubt uns z.b. Ihre Kontaktdaten in der Bewerbungsphase an Mitbewerber zur Koordination einer gemeinsamen Anreise weiterzuleiten. Sollten Sie ein Promotionsstipendium 5
6 erhalten, dürfen wir Ihre Stammdaten an Vertrauenspersonen und Mitstipendiaten weitergeben. Im Falle einer Ablehnung erlaubt uns die unterschriebene Einverständniserklärung, Ihre Stammdaten für ca. fünf Jahre zu speichern, um Mehrfachbewerbungen auszuschließen. Die sdw versichert in diesem Fall ihrerseits, die Daten der abgelehnten Bewerber nicht an Dritte weiterzuleiten. Nur DIN A4-Papier: kleinere Formate auf DIN A4-Papier kopieren oder kleben Keine Prospekthüllen und Klarsichtfolien Keine CDs, Publikationen etc. Keine Originaldokumente einreichen Nur Kopien Ihrer Zeugnisse müssen amtlich beglaubigt eingereicht werden. Die Kopien müssen nicht notariell beglaubigt sein, sondern dürfen von sämtlichen Behörden (z.b. Polizei, Schulen, Universitäten, Gerichte, Stadtverwaltungen) ausgestellt werden, die ein Dienstsiegel führen. Die amtliche Beglaubigung muss mindestens einen Beglaubigungsvermerk enthalten, der bescheinigt, dass die Kopie mit dem Original übereinstimmt, außerdem die Unterschrift des Beglaubigenden und den Abdruck des Dienstsiegels. Unterlagen müssen in deutscher Sprache einreicht werden. Zeugnisse sowie Nachweise über ehrenamtliches Engagement akzeptieren wir auch auf Englisch bzw. mit deutscher oder englischer Übersetzung durch einen vereidigten Übersetzer. Bitte Zeugnisse mit einer Erklärung des Benotungssystems (Notenskala) einreichen, falls nicht identisch mit dem deutschen (siehe Modifizierte Bayrische Formel im Internet). zu 5.) Wenn Ihr Studienort im EU-Ausland oder der Schweiz liegt, begründen Sie bitte zusätzlich, warum Sie die Promotion an einer ausländischen Hochschule durchführen. (formloses Extrablatt, maximal eine DIN A4-Seite) 1) In welcher in- oder ausländischen Stipendiatengruppe (London, Paris, Schweiz) wollen Sie mitarbeiten? 2) Die Mitarbeit in einer regionalen Stipendiatengruppe umfasst die regelmäßige Teilnahme an den (monatlichen) Gruppentreffen sowie die aktive Partizipation an den Gruppenaktivitäten. Wie stellen Sie sich diese Mitarbeit vor? 3) Die Mitwirkung am Veranstaltungsprogramm der sdw umfasst den Besuch einer einwöchigen Akademie sowie die Teilnahme an mindestens einer ein- bis dreitägigen Veranstaltung pro Förderjahr. Die Veranstaltungen finden in der Regel in Deutschland statt. Wie stellen Sie Ihre regelmäßige Mitwirkung am Veranstaltungsprogramm sicher? 4) Warum führen Sie Ihre Promotion an der ausländischen Hochschule Ihrer Wahl und nicht in Deutschland durch? zu 6.) Promotionszulassung an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule Hier gibt es drei Varianten: a) Sie können eine formale Bestätigung Ihrer Hochschule über die Zulassung zur Promotion vorlegen. b) Sie können eine formale Bestätigung darüber vorlegen, dass Sie in einem Promotionsstudiengang immatrikuliert sind. c) Sie können eine Bestätigung 6
7 Ihres Betreuers vorlegen, dass die Voraussetzungen der Zulassung zur Promotion gegeben sind, insbesondere eines wissenschaftlich tragfähigen Dissertationsprojektes und der wissenschaftlichen Betreuung. zu 13.) Die Kurzfassung des Exposés zur Dissertation ist eine kurze Zusammenfassung zu Themenund Fragestellung, Erkenntnisinteresse, wissenschaftlicher Relevanz und methodischem Vorgehen. Bitte fassen Sie den Text so ab, dass ihn Fachfremde verstehen können. Wenn Sie Auslandsaufenthalte planen, nennen Sie bitte den geplanten Ort und die voraussichtliche Dauer. Aus Gründen der Gleichbehandlung muss die Kurzfassung in deutscher Sprache verfasst sein. Umfang: 3 DIN A4-Seiten mit maximal Wörtern oder Zeichen, inkl. Leerzeichen, Überschriften, Fußnoten etc. zu 14.) Exposé zur Dissertation über Themen- und Fragestellung, Erkenntnisinteresse und wissenschaftliche Relevanz, methodisches Vorgehen und aktuellen Stand der Dissertation. Ein valider detaillierter Zeitplan zur Durchführung, inkl. Aussagen über geplante Auslandsaufenthalte (Ort und Dauer), muss unbedingt enthalten sein. Wenn Sie an einem strukturierten Promotionsprogramm teilnehmen, müssen Sie nachweisen, dass Arbeiten an der Promotion von Beginn an erfolgen. Erläutern Sie dies bitte in Ihrem Zeitplan. Bitte fassen Sie den Text so ab, dass ihn Fachfremde verstehen können. Aus Gründen der Gleichbehandlung muss das Exposé in deutscher Sprache verfasst sein. Umfang: keine formale Beschränkung, üblich ist eine Länge zwischen 10 und 20 Seiten zu 15.) Beide Gutachterfragebögen müssen jeweils in einfacher Ausführung in einem verschlossenen Umschlag den Unterlagen beigelegt sein. Die Gutachter müssen Hochschullehrer aus dem Fach der Promotion oder einem verwandten Fach sein. Eines der Gutachten muss vom Betreuer der Dissertation verfasst werden, das andere von einem frei gewählten Hochschullehrer (in Deutschland laut 42 Hochschulrahmengesetz Professoren oder Juniorprofessoren). Für englischsprachige Gutachter benutzten Sie bitte das Formblatt Reference for Doctoral Candidates. Die Gutachten müssen in Deutsch oder Englisch verfasst sein, eine andere Sprache ist nicht möglich. 5. Wichtige Hinweise für Bewerber Bitte beachten Sie: Nur vollständige Bewerbungsunterlagen können bearbeitet werden. Separat einzureichende Gutachten müssen ebenfalls bis zum Ende der Bewerbungsfrist bei uns eingetroffen sein. Bitte informieren Sie die Geschäftsstelle umgehend, wenn sich im laufenden Auswahlverfahren Ihre Kontaktdaten (Adresse, Telefonnummer, ) ändern.... bei Ablehnung: Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine Förderung. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir aufgrund der zahlreichen Bewerbungen bedauerlicherweise keine individuellen Ablehnungsgründe mitteilen können. 7
8 Weiterführende Informationen: Studienförderwerk Klaus Murmann Tel.: Fax: Studienkolleg Begabtenförderung für Lehramtsstudierende Tel.: Fax:
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