Rahmenbedingungen für öffentliche Beschaffungen

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1 Eidgenössisches Finanzdepartement EFD Bundesamt für Bauten und Logistik BBL Rahmenbedingungen für öffentliche Beschaffungen IT-Beschaffungskonferenz 28. August 2013 Stéphanie Rey, Rechtsanwältin Kompetenzzentrum öffentliches Beschaffungswesen Bund (KBB)

2 Inhalt Rechtliche Grundlagen Grundprinzipien Verfahrensarten und -wahl, Schwellenwerte 2

3 Rechtliche Grundlagen BGBM: Bundesgesetz über den Binnenmarkt IVöB: Interkantonale Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen 3

4 Grundprinzipien 4

5 Verfahrensarten Offenes Verfahren Selektives Verfahren Mit Ausschreibung & Zuschlagspublikation Mit Beschwerdemöglichkeit Schwellenwert Fr Güter & Dienstleistungen Einladungsverfahren Freihändiges Verfahren (für Bagatellen) Ohne Ausschreibung & Zuschlagspublikation Keine Beschwerdemöglichkeit Aber: Freihändiges Verfahren für Ausnahmefälle Auch oberhalb Schwellenwert zulässig, strenge Voraussetzungen Mit Zuschlagspublikation & Beschwerdemöglichkeit 5

6 Verfahrenswahl Darf die Verfahrensart frei gewählt werden? NEIN! Sobald Schwellenwert erreicht: Ausschreibungspflicht; Aber: Freie Wahl ob offenes oder selektives Verfahren Sind freihändige Verfahren oberhalb der Schwellenwerte zulässig? Ja, wenn strenge Voraussetzungen erfüllt: Dringlichkeit Folgebeschaffung ohne Möglichkeit zu Anbieterwechsel Nur ein Anbieter technisch in der Lage etc.! Wenn Voraussetzungen erfüllt zulässiges Verfahren 6

7 Schwellenwerte Dienstleistungen Güter Ausschreibung / Rechtsschutz WTO (nur gewisse DL) WTO Einladung Freihändig Interne Schwellenwerte? 7

8 Offenes Verfahren (Art. 14 BöB) Offertfrist: mind. 40 Tage Ausschreibung Frage-Antwort-Runden Öffnung Angebote Bereinigung Evt. Verhandlungen Evaluation der Angebote Rekursfrist: 20 Tage Zuschlag Evt. Debriefing Vertrag 8

9 Selektives Verfahren (Art. 15 BöB) Antragsfrist: mind. 25 Tage Offertfrist: mind. 40 Tage Rekursfrist: 20 Tage Ausschreibung Frage-Antwort-Runden Präqualifikation Frage-Antwort-Runden Öffnung Angebote Bereinigung Evt. Verhandlungen Evaluation der Angebote Zuschlag Evt. Debriefing Vertrag 9

10 Einladungsverfahren (Art. 35 VöB) Offertfrist: Nicht geregelt Regel ca. 20 Tage Marktanalyse (Eignung) Einladung bestimmter geeigneter Anbieter Frage-Antwort-Runden Öffnung Angebote Bereinigung Evt. Verhandlungen Evaluation der Angebote Zuschlag und Vertrag Keine Beschwerdemöglichkeit 10

11 Freihändiges Verfahren (Art. 13 BöB und 13 VöB) Marktanalyse (Eignung/Angebot) Offertfrist: Nicht geregelt In der Regel kurz Freihänder für Ausnahmen (WTO) Rekursfrist: 20 Tage Anfrage konkreter Offerte Klärung offener Fragen Öffnung Angebot Evt. Verhandlungen Bei Bagatellen ohne Zuschlagspublikation und Beschwerdemöglichkeit Zuschlag Evt. Debriefing Vertrag 11

12 Fazit & Ausblick Enges Korsett: Rahmenbedingungen sind durch internationale Verträge und nationale Erlasse vorgegeben Ausblick: Rev. GATT/WTO-Abkommen im April 2012 von Schweiz unterzeichnet; Koordinierte Umsetzung durch Bund & Kantone 12

13 Besten Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Stéphanie Rey KBB / BBL stephanie.rey@bbl.admin.ch 031 /

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