Frühjahrs-Plenarversammlung
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- Silke Walter
- vor 6 Jahren
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1 bauenschweiz Frühjahrs-Plenarversammlung Dienstag, 12. Mai 2015, Lostorf Dr. Mario Marti, Rechtsanwalt, Geschäftsführer usic Eine Präsentation der Schweizerischen Vereinigung Beratender Ingenieurunternehmungen
2 Harmonisierung öffentliches Beschaffungswesen Übersicht Bedeutung des öffentlichen Beschaffungswesens Ablauf der Revision Zielsetzungen der aktuellen Revision Vernehmlassung IVöB Vernehmlassung BöB/VöB Erwartungen der Baubranche 1 usic
3 Bedeutung des öffentlichen Beschaffungswesens Auftragsvolumen der öffentlichen Hand 2004: 34 Mrd. Franken (knapp 7,5% des BIP) Beschaffungsvolumen nach politischer Ebene in Prozent (2004) Prozent bei Kantonen und Gemeinden % 38% 43% Bund Kantone Gemeinden Hohe wirtschaftliche Bedeutung Quelle: Seco usic
4 Ablauf der Revision Revidiertes WTO-Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen vom 30. März 2012 (i.k. 6. April 2014) Vernehmlassung Revision IVöB 18. September 2014 Vernehmlassung Revision BöB 1. April 2015 (Frist bis 1. Juli 2015) 3 usic
5 Zielsetzungen der aktuellen Revision Übernahme neuer WTO-Bestimmungen Harmonisierung innerhalb der Kantone Harmonisierung zwischen Bund und Kantonen 4 usic
6 Vernehmlassung IVöB 1) Wesentliche Neuerungen des IVöB-Entwurfs verbindliche Übernahme von VRöB-Bestimmungen transparente Regelung der Verfahrensabläufe Ausschluss offensichtlich tiefer Angebote Begriff der Erfahrung bei den Eignungskriterien Einführung von Verhandlungen und Dialog gleichbleibende Schwellenwerte reduzierter Rechtsschutz keine besondere Stellung von Dienstleistungen / usic
7 Vernehmlassung IVöB 2) Hauptforderungen von bauenschweiz Ergänzung der Begriffsdefinitionen durch intellektuelle Dienstleistungen (Art. 2 ff. E-IVöB) eindeutige Vorgabe von Verfahrensarten ohne Wahlfreiheit für höherrangiges Verfahren (Art. 17 E-IVöB) Begrenzung der Anzahl Angebote im Einladungsverfahren (3) resp. beim freihändigen Verfahren (1) (Art. 20 und 21 E-IVöB) Berücksichtigung des Studienauftrags und stärkere Verbindlichkeit von Bestimmungen der Fachverbände (Art. 22 E-IVöB) elektronische Auktionen nur bei standardisierten Gütern (Art. 23 E-IVöB) 6 usic
8 Vernehmlassung IVöB 2) Hauptforderungen von bauenschweiz Verhandlungen nur zur technischen Bereinigung, nicht über die Vergütung (Art. 24 E-IVöB) Preisgewichtung in Abhängigkeit zur Komplexität des Beschaffungsgegenstandes, möglicher Verzicht auf Preis als Zuschlagskriterium bei der Beschaffung innovativer und intellektueller Leistungen (Art. 31 E-IVöB) Frist zur Offertöffnung (10 Tage nach Eingabefrist) und Bekanntgabe des Offertöffnungsprotokolls (Art. 40 E-IVöB) Einsatz der 2-Kuvert-Methode bei intellektuellen Dienstleistungen möglich machen (Art. 40 E-IVöB) 7 usic
9 Vernehmlassung IVöB 2) Hauptforderungen von bauenschweiz Zuschlag (Art. 41 ff. E-IVöB): Das wirtschaftlich günstigste vorteilhafteste Angebot erhält den Zuschlag. keine rechtsschutzfreien Vergabeverfahren, keine Behördenbeschwerde für WEKO (Art. 52 ff. E-IVöB) ausserstaatsvertragliche Schwellenwerte (Anhang 2): Anhebung für Dienstleistungen um je CHF Abschaffung Baunebengewerbe mit Schwellenwerten aus Bauhauptgewerbe Download VNL-Antwort bauenschweiz: 8 usic
10 Vernehmlassung BöB Erste Einschätzung Arbeitsgruppe öffentliches Beschaffungswesen Forderungen bauenschweiz kein automatisches Einsichtsrecht in Kalkulation der Anbieter bei Vergaben ohne Wettbewerb, inkl. Rückforderungsrecht (Art. 18 E-BöB) Einsichtsrecht in Offertöffnungsprotokoll auch auf Stufe Bund (Art. 41 E- BöB) neues, einfaches und rasches Beschwerdeverfahren auf Gesetzesstufe regeln (Art. 54 E-BöB) 9 usic
11 Erwartungen der Baubranche Prioritär: Harmonisierung zwischen Bund und Kantonen Wünsche der Baubranche: Maximales Ausschöpfen der Schwellenwerte (inkl. Verbindlichkeit) Verhandlungen ja, aber keine Preisverhandlungen! Stärkere Gewichtung der Qualität bei den Zuschlagskriterien! (Förderung von QBS, 2-Kuvert etc. statt Preis) 10 usic
12 Vielen Dank Mehr über die usic: Website: usic auf Facebook: usic auf Twitter: Nachwuchsförderung: Schweizerische Stiftung zur Förderung des Ingenieurnachwuchses im Bauwesen: Kontakt: Dr. Mario Marti, Geschäftsführer Tel Schweizerische Vereinigung Beratender Ingenieurunternehmungen Effingerstrasse 1, Postfach 6916, 3001 Bern 11
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