Beschluss des Stabilitätsrates zur Haushaltsüberwachung BAYERN
|
|
- Hajo Zimmermann
- vor 6 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 TOP 2 der 10. Sitzung des Stabilitätsrates am 15. Dezember 2014 Beschluss des Stabilitätsrates zur Haushaltsüberwachung BAYERN 1. Kennziffern zur aktuellen Haushaltslage und zur Finanzplanung Aktuelle Haushaltslage Finanzplanung Überschreitung Entwurf Entwurf FPl FPl Bayern Ist Ist Soll Struktureller je Finanzierungssaldo Einw Schwellenwert Länderdurchschnitt Überschreitung Kreditfinanzierungsquote % -2,3-1,7-1,4-1,3-1,4-1,7-1,7 Schwellenwert 4,7 4,0 4,4 8,4 8,4 8,4 8,4 Länderdurchschnitt 1,7 1,0 1,4 Zins-Steuer-Quote % 3,1 2,7 2,5 2,3 2,2 2,0 1,9 Schwellenwert 11,4 10,4 10,6 11,6 11,6 11,6 11,6 Länderdurchschnitt 8,2 7,4 7,5 je Schuldenstand Einw Schwellenwert Länderdurchschnitt Auffälligkeit im Zeitraum Ergebnis der Kennziffern Eine Haushaltsnotlage droht nicht. 2. Projektion der mittelfristigen Haushaltsentwicklung auf Basis einheitlicher Annahmen a) Standardprojektion Standardprojektion Bayern % % Ergebnis der Projektion Zuwachsrate Schwellenwert 6,4 1,2 6,0 1,0 Eine Haushaltsnotlage droht nicht. Länderdurchschnitt 4,2 4,0 b) Qualitative Bewertung Die Projektion ergibt keine Entwicklung, die auf eine drohende Haushaltsnotlage hinweist. 3. Bewertung der Haushaltslage durch den Stabilitätsrat Eine Haushaltsnotlage droht nicht.
2 Bayerisches Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat Stabilitätsbericht des Freistaates Bayern 2014 Oktober 2014
3 2 Inhaltsverzeichnis: 1. Vorbemerkung 3 2. Einhaltung der verfassungsmäßigen Kreditaufnahmegrenzen 3 3. Kennziffern zur aktuellen Haushaltslage und zur Finanzplanung 4 4. Projektion der mittelfristigen Haushaltsentwicklung auf Basis einheitlicher Annahmen Standardprojektion Eigene Mittelfristprojektion 9 5. Bewertung der Haushaltslage durch die Gebietskörperschaft Zusammenfassung 11
4 3 1. Vorbemerkung Gemäß 3 des Gesetzes zur Errichtung eines Stabilitätsrates und zur Vermeidung von Haushaltsnotlagen (Stabilitätsratsgesetz StabiRatG) überwacht der Stabilitätsrat regelmäßig die aktuelle Lage und die Entwicklung der Haushalte von Bund und Ländern. Der Stabilitätsrat berät jährlich über die Haushaltslage des Bundes und jedes einzelnen Landes. Grundlage der Beratungen ist ein Bericht der jeweiligen Gebietskörperschaft, der die Einhaltung der verfassungsmäßigen Kreditaufnahmegrenzen, die Darstellung bestimmter Kennziffern zur aktuellen Haushaltslage und zur Finanzplanung sowie eine Projektion der mittelfristigen Haushaltsentwicklung auf Basis einheitlicher Annahmen enthalten soll. 2. Einhaltung der verfassungsmäßigen Kreditaufnahmegrenzen Mit dem Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes vom 29. Juli 2009 wurden die verfassungsrechtlichen Kreditbegrenzungsregeln in Artikel 109 Grundgesetz neu gefasst (sog. Schuldenbremse ). Der Bund und die Länder müssen danach ihre Haushalte grundsätzlich ohne Einnahmen aus Krediten ausgleichen. Die Neuregelung zur Begrenzung der Kreditaufnahme findet erstmals mit Wirkung für das Haushaltsjahr 2011 Anwendung. Für Bund und Länder gilt aber eine Übergangsregelung. Die Länder dürfen vom 1. Januar 2011 bis 31. Dezember 2019 nach Maßgabe der geltenden landesrechtlichen Regelungen von den Vorgaben des Artikels 109 Absatz 3 Grundgesetz abweichen.
5 4 Gemäß Artikel 82 Satz 1 der Verfassung des Freistaates Bayern dürfen im Wege des Kredits Geldmittel nur bei außerordentlichem Bedarf beschafft werden. Nach dem Gesetz zur Feststellung des Haushaltsplans für die Haushaltsjahre 2013 und 2014 (Haushaltsgesetz 2013/2014), geändert durch das 2. Nachtragshaushaltsgesetz 2014 vom 23. Mai 2014, wird der Staatshaushalt im Jahr 2014 ohne Einnahmen aus Krediten ausgeglichen. Darüber hinaus ist im Haushaltsjahr 2014 eine Nettoschuldentilgung in Höhe von 540 Mio. Euro vorgesehen. 3. Kennziffern zur aktuellen Haushaltslage und zur Finanzplanung Der Stabilitätsrat hat in seiner konstituierenden Sitzung am 28. April 2010 vier allgemein geltende Kennziffern beschlossen, anhand derer die aktuelle Lage und die Entwicklung der Haushalte von Bund und Länder beurteilt werden soll: struktureller Finanzierungssaldo, Kreditfinanzierungsquote, Zins-/Steuerquote und Schuldenstand. Ferner hat der Stabilitätsrat allgemein geltende Schwellenwerte zu den einzelnen Kennziffern beschlossen, deren Überschreiten auf eine drohende Haushaltsnotlage hinweisen kann. Die Berechnung der Kennziffern erfolgt in der vom Stabilitätsrat festgelegten Abgrenzung. Diese Kennziffern haben daher eine eigene Aussagekraft und sind mit anderweitig ermittelten Quoten oder Indikatoren nicht oder nur bedingt vergleichbar. Zur Beurteilung der Haushaltslage wird der Betrachtungszeitraum in zwei Teilzeiträume unterteilt: den Zeitraum der aktuellen Haushaltslage und den Zeitraum der Finanzplanung.
6 5 Eine Gebietskörperschaft gilt als auffällig, wenn mindestens einer der beiden Zeiträume auffällig ist. Dabei ist eine Kennziffer in einem Zeitraum auffällig, wenn mindestens zwei Werte den Schwellenwert überschreiten. Ein Zeitraum wird insgesamt als auffällig gewertet, wenn mindestens drei von vier Kennziffern auffällig sind. Für den Freistaat Bayern ergeben sich folgende Kennziffern zur aktuellen Haushaltslage und zur Finanzplanung:
7 Aktuelle Haushaltslage Finanzplanung Ist 2012 Ist 2013 Soll 2014 DHH-E 2015 DHH-E 2016 Fpl 2017 Fpl 2018 Überschreitung Überschreitung Finanzierungssaldo je EW Nein Nein Schwellenwert Länderdurchschnitt Kreditfinanzierungsquote v. H. -2,3-1,7-1,4 Nein -1,3-1,4-1,7-1,7 Nein Schwellenwert 4,7 4,0 4,4 8,4 8,4 8,4 8,4 Länderdurchschnitt 1,7 1,0 1, Zins-Steuer-Quote v. H. 3,1 2,7 2,5 Nein 2,3 2,2 2,0 1,9 Nein Schwellenwert 11,4 10,4 10,6 11,6 11,6 11,6 11,6 Länderdurchschnitt 8,2 7,4 7, Schuldenstand je EW Nein Nein Schwellenwert Länderdurchschnitt Auffälligkeit im Zeitraum Nicht auffällig Nicht auffällig 6
8 7 Hinweise zu den Kennziffern: Die Stützungsmaßnahmen des Freistaates Bayern zur Stabilisierung der Bayerischen Landesbank infolge der Finanzmarktkrise sowie etwaige Rückzahlungen dieser Hilfen wurden vereinbarungsgemäß als Sondereffekt bei den gegenwartsbezogenen Kennziffern Struktureller Finanzierungssaldo und Kreditfinanzierungsquote nicht berücksichtigt, bei den beiden vergangenheitsbezogenen Kennziffern Zins-Steuer- Quote und Schuldenstand hingegen schon. Den Kennziffern für die aktuelle Haushaltslage liegen die Ist-Daten für die Haushaltsjahre 2012 und 2013 und die Soll-Daten gemäß dem Haushaltsplan 2014 des Haushaltsgesetzes 2013/2014, geändert durch das 2. Nachtragshaushaltsgesetz 2014, zugrunde. Die Kennziffern im Finanzplanungszeitraum basieren in den Jahren 2015 und 2016 auf dem Regierungsentwurf des Haushaltsgesetzes für die Haushaltsjahre 2015 und 2016 sowie in den beiden Folgejahren auf dem von der Bayerischen Staatsregierung am 5. August 2014 beschlossenen Finanzplan des Freistaates Bayern 2014 bis Ergebnis der Kennziffern: Die Kennziffern zur aktuellen Haushaltslage und zur Finanzplanung des Freistaates Bayern liegen in allen Jahren deutlich unter den maßgeblichen Schwellenwerten. Eine drohende Haushaltsnotlage im Sinne von 4 StabiRatG liegt nicht vor.
9 8 4. Projektion der mittelfristigen Haushaltsentwicklung auf Basis einheitlicher Annahmen In die Stabilitätsberichte des Bundes und der Länder ist auch eine Projektion der mittelfristigen Haushaltsentwicklung auf Basis einheitlicher Annahmen aufzunehmen. Der Stabilitätsrat hat in seiner Sitzung am 28. April 2010 beschlossen, dass die Berichte eine Standardprojektion der Haushaltsentwicklung nach den Festlegungen des Stabilitätsrats enthalten müssen. Die Gebietskörperschaften können darüber hinaus eine eigene Projektion der mittelfristigen Haushaltsentwicklung vorlegen. Dabei sind einheitliche Annahmen zu berücksichtigen. 4.1 Standardprojektion Der Stabilitätsrat hat am 28. April 2010 Festlegungen zur standardisierten Projektion der mittelfristigen Haushaltsentwicklung des Bundes und der Länder getroffen. Diese Standardprojektion ermittelt modellhaft, bei welcher rechnerischen Zuwachsrate der Ausgaben am Ende des siebenjährigen Projektionszeitraums eine Auffälligkeit gemessen am Schwellenwert der Kennziffer Schuldenstand gerade noch vermieden wird. Nach den Vorgaben des Stabilitätsrats zur Projektion der mittelfristigen Haushaltsentwicklung hat das Sekretariat des Stabilitätsrats auf Basis der Ist-Daten 2013 und Soll-Daten 2014 die Standardprojektion für die Länder vorgenommen.
10 9 Für den Freistaat Bayern ergeben sich danach folgende Werte: Standardprojektion Maximale jahresdurchschnittliche Ausgabenrate bis zur Erreichung des Schwellenwertes der Kennziffer Schuldenstand im Projektionsjahr Basisjahr Projektionsjahr Bayern Referenzwert Länderdurchschnitt 2013 (Ist) ,4% 1,2% 4,2% 2014 (Soll) ,0% 1,0% 4,0% Ergebnis der Standardprojektion: Die (rechnerischen) maximalen jahresdurchschnittlichen Ausgabenraten des Freistaates Bayern liegen in beiden Basisjahren über den maßgeblichen Referenzwerten. Eine drohende Haushaltsnotlage im Sinne von 4 StabiRatG liegt nicht vor. 4.2 Eigene Mittelfristprojektion Von der Darstellung einer alternativen eigenen Projektion der mittelfristigen Haushaltsentwicklung wird abgesehen.
11 10 5. Bewertung der Haushaltslage durch die Gebietskörperschaft Der Stabilitätsrat prüft, ob beim Bund oder bei den Ländern eine Haushaltsnotlage droht. Für den Freistaat Bayern ergeben sich nach dem Ergebnis des Stabilitätsberichts 2014 weder nach den Kennziffern zur Beurteilung der aktuellen Haushaltslage und der Finanzplanung noch aufgrund der Entwicklung der Projektion der mittelfristigen Haushaltsentwicklung Anhaltspunkte für eine drohende Haushaltsnotlage im Sinne von 4 StabiRatG.
12 11 6. Zusammenfassung Gebietskörperschaft: Freistaat Bayern Berichtsjahr: Kennziffern zur aktuellen Haushaltslage und zur Finanzplanung Aktuelle Haushaltslage Finanzplanung Ist 2012 Ist 2013 Soll 2014 DHH-E 2015 DHH-E 2016 Fpl 2017 Fpl 2018 Überschreitung Überschreitung Finanzierungssaldo je EW Nein Nein Schwellenwert Länderdurchschnitt Kreditfinanzierungsquote v. H. -2,3-1,7-1,4 Nein -1,3-1,4-1,7-1,7 Nein Schwellenwert 4,7 4,0 4,4 8,4 8,4 8,4 8,4 Länderdurchschnitt 1,7 1,0 1, Zins-Steuer-Quote v. H. 3,1 2,7 2,5 Nein 2,3 2,2 2,0 1,9 Nein Schwellenwert 11,4 10,4 10,6 11,6 11,6 11,6 11,6 Länderdurchschnitt 8,2 7,4 7, Schuldenstand je EW Nein Nein Schwellenwert Länderdurchschnitt Auffälligkeit im Zeitraum Nicht auffällig Nicht auffällig Ergebnis der Kennziffern Eine drohende Haushaltsnotlage im Sinne von 4 StabiRatG liegt nicht vor. 2. Projektion der mittelfristigen Haushaltsentwicklung Standardprojektion Maximale jahresdurchschnittliche Ausgabenrate bis zur Erreichung des Schwellenwertes der Kennziffer Schuldenstand im Projektionsjahr Basisjahr Projektionsjahr Bayern Referenzwert Länderdurchschnitt 2013 (Ist) ,4% 1,2% 4,2% 2014 (Soll) ,0% 1,0% 4,0% Ergebnis der Projektion Eine drohende Haushaltsnotlage im Sinne von 4 StabiRatG liegt nicht vor. 3. Bewertung der Haushaltslage durch die Gebietskörperschaft Eine drohende Haushaltsnotlage im Sinne von 4 StabiRatG liegt nicht vor.
Stabilitätsbericht 2013 des Landes Berlin
Stabilitätsbericht 2013 des Landes Beschluss des Senats von vom 27. August 2013 Inhaltsverzeichnis 1 Gesetzliche Grundlage und festgelegte Inhalte... 3 2 Kennziffern und Schwellenwerte... 3 2.1 Struktureller
MehrStabilitätsbericht 2015 des Landes Berlin
Stabilitätsbericht 2015 des Landes Beschluss des Senats von vom 8. September 2015 Inhaltsverzeichnis 1 Gesetzliche Grundlage und festgelegte Inhalte... 3 2 Kennziffern und Schwellenwerte... 3 2.1 Struktureller
MehrStabilitätsbericht Mecklenburg-Vorpommern 2016
Stabilitätsbericht Mecklenburg-Vorpommern 2016 Herausgeber: Finanzministerium Mecklenburg-Vorpommern Schloßstraße 9-11, 19053 Schwerin Homepage: http://www.fm.mv-regierung.de E-Mail: presse@fm.mv-regierung.de
MehrStabilitätsbericht. des Freistaates Sachsen für das Jahr 2016
Stabilitätsbericht des Freistaates Sachsen für das Jahr 2016 Inhaltsverzeichnis Tabellenverzeichnis... IV Anlagenverzeichnis... IV Abkürzungsverzeichnis... V I Vorbemerkungen und gesetzliche Grundlagen...
Mehrwww.thueringen.de Stabilitätsbericht 2015
www.thueringen.de Stabilitätsbericht 2015 Stabilitätsbericht 2015 I Inhaltsverzeichnis Seite Verzeichnis der Übersichten... I Abkürzungsverzeichnis... II I Rechtliche und methodische Grundlagen... 1 II
MehrMinisterium der Finanzen des Landes Brandenburg. Stabilitätsbericht. des Landes Brandenburg
Ministerium der Finanzen des Landes Brandenburg Stabilitätsbericht des Landes Brandenburg 2014 Stabilitätsbericht des Landes Brandenburg 2014 IMPRESSUM Ministerium der Finanzen des Landes Brandenburg
MehrRahmenbedingungen und Handlungsbedarfe der Hamburger Haushaltspolitik 27.05.2010
Rahmenbedingungen und Handlungsbedarfe der Hamburger Haushaltspolitik 27.05.2010 Alte Finanzplanung: Kreditrahmen wird voll ausgeschöpft, Rücklage wird verbraucht Ausgleich negativer Finanzierungssalden
MehrNettokreditaufnahme und Tilgung 2014
Nettokreditaufnahme und Tilgung 2014 Hamburg -3,2 Thüringen -2,3 Bayern -1,9 Sachsen-Anhalt Mecklenburg-Vorpommern BERLIN Sachsen Brandenburg Baden-Württemberg Schleswig-Holstein Niedersachsen Hessen Nordrhein-Westfalen
MehrBMF - I A 4 9. Juli 2014 Erläuterungen zur Übersicht Entwicklung der öffentlichen Haushalte bis 2018
Erläuterungen zur Übersicht Entwicklung der öffentlichen Haushalte bis 2018 Projektion in finanzstatistischer Abgrenzung Öffentlicher Gesamthaushalt: Der Finanzierungssaldo des Öffentlichen Gesamthaushalts
MehrGenerationengerechte Finanzpolitik im Bundesstaat ohne Aussicht auf Erfolg? Zur Effektivität der sogenannten Schuldenbremse in den Bundesländern
Generationengerechte Finanzpolitik im Bundesstaat ohne Aussicht auf Erfolg? Zur Effektivität der sogenannten Schuldenbremse in den Bundesländern Symposium der Stiftung für die Rechte zukünftiger Generationen
MehrDer Stabilitätsrat aus gesamtwirtschaftlicher Sicht
1 Monatsbericht 09-2013 Der Stabilitätsrat aus gesamtwirtschaftlicher Sicht Der Stabilitätsrat von Bund und Ländern ist im April 2010 als Nachfolgegremium des Finanzplanungsrats gegründet worden. Seine
MehrEntwurf eines Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und des Finanzausgleichsgesetzes
Deutscher Bundestag Drucksache 16/3269 16. Wahlperiode 07.11.2006 Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und des Finanzausgleichsgesetzes
MehrBericht zur Haushaltslage der Freien Hansestadt Bremen gemäß 3 Absatz 2 des Stabilitätsratsgesetzes - Stabilitätsbericht 2016 -
BREMISCHE BÜRGERSCHAFT Drucksache 19/732 Landtag 19. Wahlperiode 13.09.16 Mitteilung des Senats vom13. September 2016 Bericht zur Haushaltslage der Freien Hansestadt Bremen gemäß 3 Absatz 2 des Stabilitätsratsgesetzes
MehrKonsolidierungspfad der Freien Hansestadt Bremen und Föderalismusreform
Vortrag Die Senatorin für Finanzen Konsolidierungspfad der Freien Hansestadt Bremen und Föderalismusreform 15. Januar 2013 Gliederung A. Einführung Haushaltslage der Freien Hansestadt Bremen B. Schuldenbremse
MehrCarsten Körber MdB. Mitglied im Haushaltsausschuss und im Unterausschuss Rechnungsprüfung
Carsten Körber MdB Mitglied im Haushaltsausschuss und im Unterausschuss Rechnungsprüfung Die schwarze Null im Haushalt 2016 steht keine neuen Schulden Der Haushalt 2016 steht. Auch vor dem Hintergrund
MehrTHÜRINGER LANDTAG. Thüringer Landtag - 4. Wahlperiode Drucksache 4/4970 4. Wahlperiode 12.03.2009. G e s e t z e n t w u r f. der Landesregierung
Thüringer Landtag - 4. Wahlperiode Drucksache 4/4970 4. Wahlperiode 12.03.2009 THÜRINGER LANDTAG G e s e t z e n t w u r f der Landesregierung Zweites Gesetz zur Änderung der Thüringer Landeshaushaltsordnung
MehrWirtschaftswachstum in der Bundesrepublik Deutschland
Wirtschaftswachstum in der Bundesrepublik Deutschland 5,0% 5,3% 2,5% 1,9% 3,2% 0,8% 3,4% 1,0% 3,6% 2,6% 1,8% 1,6% 1,6% 0,0% -0,8% -0,2% -2,5% -5,0% 1990 1991 1992 1993 1994 1995 1996 1997 1998 1999 2000
MehrStabilitätsrat: Finanz-TÜV für Bundesländer
Wirtschaft & Politik Research Briefing 3. August 2011 Stabilitätsrat: Finanz-TÜV für Bundesländer Bis Oktober müssen Berlin, Bremen, Saarland und Schleswig-Holstein ein Sanierungsprogramm für die kommenden
MehrZukun& des öffentlichen Dienstes Mechthild Schrooten
Zukun& des öffentlichen Dienstes Mechthild Schrooten Überblick 1. Konzep=onelle Vorüberlegungen 2. Bestandsaufnahme 3. Budgetlügen 4. Ausblick Öffentlicher Dienst Private Haushalte Staat Unternehmen Öffentlicher
MehrLandtag von Baden-Württemberg. Gesetzentwurf. Drucksache 15 / 503 16. 09. 2011. 15. Wahlperiode. der Fraktion der FDP/DVP
Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 503 16. 09. 2011 Gesetzentwurf der Fraktion der FDP/DVP Gesetz zur Änderung der Verfassung des Landes Baden-Württemberg A. Zielsetzung Verfassungsrechtliche
MehrNettokreditaufnahme und Tilgung 2013
Nettokreditaufnahme und Tilgung 2013 Thüringen -3,5 Bayern -3,1 Brandenburg -2,6 Sachsen Sachsen-Anhalt BERLIN Mecklenburg-Vorpommern Schleswig-Holstein Hamburg Niedersachsen Baden-Württemberg Nordrhein-Westfalen
MehrDeutscher Bundestag. Sachstand. Verschiedene Fragen zum Fiskalvertrag. Bernhard Krawietz. Wissenschaftliche Dienste WD 4 3000 060/12
Deutscher Bundestag Verschiedene Fragen zum Fiskalvertrag Bernhard Krawietz Seite 2 Verschiedene Fragen zum Fiskalvertrag Verfasser/in: Regierungsdirektor Bernhard Krawietz Aktenzeichen: Abschluss der
MehrInhaltsverzeichnis. B. Die Schuldenbremse Neue Technik mit vielen Komponenten I. Art. 109 GG Ein Grundmodell für Bund und Länder...
Inhaltsverzeichnis 5 Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis...................................... 11 A. Eine neue Bremse bei voller Fahrt.......................... 19 B. Die Schuldenbremse Neue Technik
Mehr04 Staatsschulden. Kreditermächtigung für das Hj. 2009. Auch 2009 wurde die Kreditermächtigung eingehalten. 2,1 Bio. gesamtdeutsche Verschuldung
04 Staatsschulden 2,1 Bio. gesamtdeutsche Verschuldung 1 2 3 4 5 6 1 Vorbemerkungen Seit der Finanz- und Wirtschaftskrise hat die Diskussion um die Staatsverschuldung weiter an Bedeutung gewonnen. Nicht
MehrDie Regelungen zu Sonderkreditermächtigungen im HG sind mit den verfassungsrechtlichen Regelungen zur Schuldenbremse in Einklang zu bringen.
Staatsschulden 04 Die Regelungen zu Sonderkreditermächtigungen im HG sind mit den verfassungsrechtlichen Regelungen zur Schuldenbremse in Einklang zu bringen. Nach der landeseigenen Projektion muss der
MehrDie Schuldenbremse. Probleme und Umgehungsmöglichkeiten der deutschen Schuldenbegrenzungsregelung
Wirtschaft M. Karim Die Schuldenbremse. Probleme und Umgehungsmöglichkeiten der deutschen Schuldenbegrenzungsregelung Lehrstuhl für Volkswirtschaftslehre, insbesondere Wirtschaftspolitik Die Schuldenbremse
Mehrhier: Beitrag Nr. 3 Landesschulden und Landesvermögen Anlage zum Schreiben des Rechnungshofs vom 20. Juli 2015, Az. P-0451.12-15.
Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 7003 20. 07. 2015 Mitteilung des Rechnungshofs Denkschrift 2015 zur Haushaltsrechnung 2013 (vgl. Drucksache 15/7000) hier: Beitrag Nr. 3 Landesschulden
MehrVorgaben des Präsidiums für die Finanzordnung der Studierendenschaft Vom 2. August 2012
Verwaltungshandbuch Vorgaben des Präsidiums für die Finanzordnung der Studierendenschaft Vom 2. August 2012 Das Präsidium hat am 2. August 2012 aufgrund von 20 Abs. 4 Satz 4 NHG in der Fassung der Bekanntmachung
MehrHaushaltsrede. Oberbürgermeister Dieter Gummer. Große Kreisstadt Hockenheim. Haushaltsplan 2014. und. Mittelfristige Investitions- und
17.12.2013 1 Haushaltsrede Oberbürgermeister Dieter Gummer Große Kreisstadt Hockenheim Haushaltsplan 2014 und Mittelfristige Investitions- und Finanzplanung 2014-2017 Es gilt das gesprochene Wort! - freigegeben
MehrKonsolidierungsbericht des Saarlandes für das Jahr 2011
Konsolidierungsbericht des Saarlandes für das Jahr 2011 April 2012 Inhaltsverzeichnis: I. Einleitung...3 II. Berechnungsschema für den strukturellen Finanzierungssaldo...3 III. Berechnung des strukturellen
MehrSchuldenbremse für Hessen: Eckpunkte des Ausführungsgesetzes zu Art. 141 HV
Schuldenbremse für Hessen: Eckpunkte des Ausführungsgesetzes zu Art. 141 HV Wiesbaden, Juni 2013 1 Warum eine Schuldenbremse? Verschuldung, BIP und Steuern in Deutschland seit 1970 3.500% 3.000% nominales
MehrEntwurf eines... Gesetzes zur Änderung des Asylverfahrensgesetzes
Bundesrat Drucksache 101/15 18.03.15 Gesetzesantrag des Freistaates Sachsen Entwurf eines... Gesetzes zur Änderung des Asylverfahrensgesetzes A. Problem und Ziel Die Verwaltungsgerichte sind mit Streitigkeiten
MehrBundesrat Drucksache 574/16. Verordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales
Bundesrat Drucksache 574/16 05.10.16 Verordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales AIS - In Verordnung über Obergrenzen für Beförderungsämter bei den bundesunmittelbaren gewerblichen Berufsgenossenschaften
MehrAllgemeine Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Lohnsteuer-Richtlinien 2011 (Lohnsteuer-Änderungsrichtlinien LStÄR 2013)
Bundesrat Drucksache 424/13 16.05.13 Allgemeine Verwaltungsvorschrift der Bundesregierung Fz - AS Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Lohnsteuer-Richtlinien 2011 (Lohnsteuer-Änderungsrichtlinien
MehrMittelfristiger Finanzplan. des Landes Baden-Württemberg. für die Jahre 2015 bis 2019
Mittelfristiger Finanzplan des Landes Baden-Württemberg für die Jahre 2015 bis 2019 Stand: Januar 2016 Herausgegeben vom Ministerium für Finanzen und Wirtschaft Baden-Württemberg Internet: www.mfw.baden-wuerttemberg.de
MehrEntwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Errichtung eines Sondervermögens Energie- und Klimafonds
Deutscher Bundestag Drucksache 18/2443 18. Wahlperiode 01.09.2014 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Errichtung eines Sondervermögens Energie-
MehrHamburger Steuerschätzung November 2014 18.11.2014
Hamburger Steuerschätzung November 2014 18.11.2014 Steuerschätzung Bund (Mrd. ) Steuereinnahmen 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 Gesamt Mai 2014 Ist: 639,9 666,6 690,6 712,4 738,5 November 2014 619,7
MehrAuf den Punkt. BUNDESHAUSHALT 2012. Informationen aus dem Bundesfinanzministerium.
Stand: 07 12 2011 Auf den Punkt. Informationen aus dem Bundesfinanzministerium. BUNDESHAUSHALT 2012 NEU: Finanzpolitik aus erster Hand mit der kostenlosen BMF News App für iphone, ipad und Android. www.bundesfinanzministerium.de/app
Mehr2 Haushaltskonsolidierung resultiert nicht aus Ausgabendisziplin
Staatsschulden 04 Die Gefahr von Konjunktureinbrüchen und deren gravierenden Auswirkungen auf den sächsischen Haushalt wird aufgrund der andauernden guten Haushaltslage verdrängt. Dies wird bei der Finanzplanung
Mehr1. In 8 Absatz 1 wird nach Satz 1 folgender Satz eingefügt: Das Verfahren zur Erstellung der Liste ist in Anlage 3 bestimmt.
Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Regelungen zum Qualitätsbericht der Krankenhäuser: Beschluss einer Anlage 3 (Erstellung der Liste gemäß 8 Abs. 1 Qb-R) Vom 18. Juni 2015
MehrAntwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen
Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/3012 16.04.2014 Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Olaf Meister (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Öffentliche
MehrStaatsschulden 04. Kreditermächtigung für das Hj. 2011
Staatsschulden 04 1 2 3 4 5 6 7 1 Vorbemerkungen Im vierten Jahr der Euro-Krise haftet Deutschland gegenüber der EU mit 265 Mrd. im Ergebnis der EU-Rettungspakete. Obwohl die Steuereinnahmen in 2012 auf
MehrBREMISCHE BÜRGERSCHAFT Drucksache 17/1331 Landtag 11.06.2010 17. Wahlperiode. Gesetz zur Änderung der Landesverfassung der Freien Hansestadt Bremen
BREMISCHE BÜRGERSCHAFT Drucksache 17/1331 Landtag 11.06.2010 17. Wahlperiode Antrag der Fraktion der CDU und der FDP Schuldenbremse in der Landesverfassung verankern - Gesetz zur Änderung der Landesverfassung
MehrRahmenvorgaben für die Finanzordnung der Studierendenschaft. 1 Finanzen der Studierendenschaft
Rahmenvorgaben für die Finanzordnung der Studierendenschaft 1 Finanzen der Studierendenschaft Das Finanzwesen der Studierendenschaft richtet sich nach einer von ihr nach Maßgabe dieser Rahmenvorgaben und
MehrORH-Bericht 2006 TNr. 17
ORH-Bericht 2006 TNr. 17 Unterhalt staatlicher Gebäude Jahresbericht des ORH Beschluss des Landtags vom 17. April 2007 (Drs. 15/7950 Nr. 2 b) Stellungnahme des Staatsministeriums der Finanzen vom 29. Januar
MehrMittelfristige Finanzplanung 2 0 1 2-2 0 1 6
Mittelfristige Finanzplanung 2 0 1 2-2 0 1 6 Erläuterungen zur mittelfristigen Finanzplanung Dem beigefügten Finanzplan liegen folgende Annahmen zugrunde: a) Die Entwicklung der wichtigsten Ertrags- und
MehrMittelfristiger Finanzplan 2013 2017 und Finanzplan 2013 2020
Mittelfristiger Finanzplan 2013 2017 und Finanzplan 2013 2020 Mittelfristiger Finanzplan des Landes Baden-Württemberg für die Jahre 2013 bis 2017 Stand: Januar 2014 Herausgegeben vom Ministerium für Finanzen
MehrEntwurf eines... Gesetzes zur Änderung des Arbeitszeitgesetzes (... Arbeitszeitänderungsgesetz -... ArbZÄG)
Bundesrat Drucksache 778/05 (Beschluss) 25.11.05 Gesetzentwurf des Bundesrates Entwurf eines... Gesetzes zur Änderung des Arbeitszeitgesetzes (... Arbeitszeitänderungsgesetz -... ArbZÄG) A. Problem und
MehrEntwurf. Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Feuerwehrgesetzes
Entwurf Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Feuerwehrgesetzes (AVBayFwG) A) Problem Mit Gesetz zur Änderung des Haushaltsgesetzes 2009/2010 (Nachtragshaushaltsgesetz NHG
Mehr2005 Ausgegeben am 9. Juni 2005
H 3234 195 2005 Ausgegeben am 9. Juni 2005 Nr. 27 Inhalt Gesetz zur Änderung des Haushaltsgesetzes der Freien Hansestadt Bremen für das Haushaltsjahr 2005.......................................... S. 195
MehrWas bedeuten die Steuermehreinnahmen für die Schuldenregel des Bundes? Zu den Ergebnissen der Steuerschätzung vom Mai 2011
22 Was bedeuten die Steuermehreinnahmen für die Schuldenregel des Bundes? Zu den Ergebnissen der Steuerschätzung vom Mai 2011 Christian Breuer Der Arbeitskreis»Steuerschätzungen«hat auf seiner 138. Sitzung
MehrLandtag von Baden-Württemberg. Gesetzentwurf. Drucksache 15 / 5637 19. 08. 2014. 15. Wahlperiode. der Fraktion der FDP/DVP
Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 5637 19. 08. 2014 Gesetzentwurf der Fraktion der FDP/DVP Gesetz zur Verankerung der Schuldenbremse des Grund - gesetzes in der Landesverfassung
MehrEntwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Haushaltsgrundsätzegesetzes (Haushaltsgrundsätzemodernisierungsgesetz HGrGMoG)
Deutscher Bundestag Drucksache 16/12060 16. Wahlperiode 26. 02. 2009 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Haushaltsgrundsätzegesetzes (Haushaltsgrundsätzemodernisierungsgesetz
MehrDer Senat übersendet der Stadtbürgerschaft als Anlage den Entwurf
Mitteilung des Senats an die Stadtbürgerschaft vom 30. November 2010 Der Senat übersendet der Stadtbürgerschaft als Anlage den Entwurf Ortsgesetz zur Änderung des Ortsgesetzes über die Errichtung eines
MehrBREMISCHE BÜRGERSCHAFT Drucksache 18/ Landtag Wahlperiode. Gesetz zur Änderung der Landesverfassung der Freien Hansestadt Bremen
BREMISCHE BÜRGERSCHAFT Drucksache 18/ Landtag 05.06.2012 18. Wahlperiode Antrag der Fraktion der CDU Schuldenbremse in der Landesverfassung verankern - Gesetz zur Änderung der Landesverfassung der Freien
MehrRECHNUNGSHOFBERICHT REIHE NIEDERÖSTERREICH 2009/4. Vorlage vom 15. Juli 2009. Zusammenfassung. Haushaltsstruktur der Länder (außer Wien)...
Dampfschiffstraße 2 1031 Wien Postfach 240 Tel +43 (1) 711 71-8264 Fax +43 (1) 712 94 25 presse@rechnungshof.gv.at RECHNUNGSHOFBERICHT REIHE NIEDERÖSTERREICH 2009/4 Vorlage vom 15. Juli 2009 Zusammenfassung
MehrStadtkämmerei Hauptabteilung 1/2
Telefon: 0233-92519 Telefax: 0 233-24948 Stadtkämmerei Hauptabteilung 1/2 Aufhebung der steuerlichen Zuordnung städtischer Darlehen an Betriebe gewerblicher Art (BgA); Zuordnung der Darlehen zum allgemeinen
MehrZum problembehafteten Verfahren
Verschuldungsregeln für Bundesländer Workshop Grundlegende Reform des Finanzausgleichs - Schuldenbremse im föderativen Staat Argumentationsschritte Zum problembehafteten Verfahren Zur Umsetzung der Schuldenbremse
MehrEntwurf. Gesetz zur Änderung des Haushaltsgesetzes 2015 (Zweites Nachtragshaushaltsgesetz 2015) Artikel 1. Änderung des Haushaltsgesetzes 2015
Entwurf Gesetz zur Änderung des Haushaltsgesetzes 2015 (Zweites Nachtragshaushaltsgesetz 2015) Artikel 1 Änderung des Haushaltsgesetzes 2015 Das Haushaltsgesetz 2015 vom 18. Dezember 2014 (Nds. GVBl. S.
MehrForschungsberichte aus dem Institut der deutschen Wirtschaft Köln Nr. 78. Ralph Brügelmann / Thilo Schaefer. Die Schuldenbremse in den Bundesländern
Forschungsberichte aus dem Institut der deutschen Wirtschaft Köln Nr. 78 Ralph Brügelmann / Thilo Schaefer Die Schuldenbremse in den Bundesländern Forschungsberichte aus dem Institut der deutschen Wirtschaft
Mehrnicht quantifizierbar
SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DER JUSTIZ Hospitalstraße 7 01097 Dresden Sächsisches Staatsministerium der Finanzen poststelle@smf.sachsen.de - Vorab per E-Mail - Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der
MehrAbschrift. Regelungen zur Beflaggung im Freistaat Bayern
Abschrift Regelungen zur Beflaggung im Freistaat Bayern Quelle: Verwaltungsanordnung über die bayerischen Staatsflaggen und die Dienstflaggen an Kraftfahrzeugen (Flaggen-Verwaltungsanordnung - VwAoFlag)
MehrSCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG 17. Wahlperiode 2012-02-07
SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache17/2248 17. Wahlperiode 2012-02-07 Gesetzentwurf der Landesregierung Entwurf eines Gesetzeszur Ausführung von Artikel 53 der Verfassung des Landes Schleswig-Holstein
MehrMittelfristiger Finanzplan. des Landes Baden-Württemberg. für die Jahre 2014 bis 2018
Mittelfristiger Finanzplan des Landes Baden-Württemberg für die Jahre 2014 bis 2018 Stand: Januar 2015 Herausgegeben vom Ministerium für Finanzen und Wirtschaft Baden-Württemberg Internet: www.mfw.baden-wuerttemberg.de
MehrÄnderungsanträge 18 (14) bis 18 (14) Bundestags-Drucksache 18/ Stand
Stellungnahme des AOK-Bundesverbandes zur Anhörung des Ausschusses für Gesundheit am 1.6.2016 zum Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung eines Transplantationsregisters - Bundestags-Drucksache 18/8209 -
MehrMusterbericht Bürgerentlastungsgesetz. für Herrn Bert Bürgerentlastungsgesetz. Musterstraße, Musterstraße
Musterbericht Bürgerentlastungsgesetz für Herrn Bert Bürgerentlastungsgesetz Musterstraße, Musterstraße erstellt durch Martin Mustermann Steuerberater Wirtschaftprüfer Scharrenbroicher Str. 4 Rösrath www.mustermann.de
Mehrzu dem Gesetz zur Neuregelung des Wohngeldrechts und zur Änderung anderer wohnungsrechtlicher Vorschriften
Deutscher Bundestag Drucksache 16/9627 16. Wahlperiode 18.06.2008 Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses zu dem Gesetz zur Neuregelung des Wohngeldrechts und zur Änderung anderer wohnungsrechtlicher
Mehrdem Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 13/313 mit folgenden Änderungen zuzustimmen:
13. Wahlperiode Beschlussempfehlung und Bericht des Ständigen Ausschusses zu dem Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 13/313 Gesetz zur Umstellung landesrechtlicher Vorschriften auf Euro und zur
MehrLandtag NRW: Öffentliche Anhörung des Haushalts- und Finanzausschusses
IW-Report 31/2016 Landtag NRW: Öffentliche Anhörung des Haushalts- und Finanzausschusses Gesetz über die Feststellung eines Zweiten Nachtrags zum Haushaltsplan des Landes Nordrhein-Westfalen für das Haushaltsjahr
MehrDeutsche Classic-Kegler Union e.v.
Deutsche Classic-Kegler Union e.v. Stand 29.03.2014 Finanzordnung DCU Seite 2 29.03.2014 Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis. 1 Allgemeines.. 3 2 Grundlagen der Finanzwirtschaft... 3 3 Gestaltung des
MehrFinanzlage der Länderhaushalte
Finanzlage der Länderhaushalte Destatis, 09. Oktober 2008 Die Zukunftsfähigkeit und die Gestaltungsmöglichkeiten der Bundesländer sind abhängig von der Entwicklung der öffentlichen Finanzen. Mithilfe finanzstatistischer
MehrGesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst
Bundesrat Drucksache 77/15 BRFuss 06.03.15 Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages FJ Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft
Mehr1. Information durch das Ministerium der Finanzen zur mittelfristigen Finanzplanung und den Haushaltseckwerten 2014
Landtag von Sachsen-Anhalt Ausschuss für Finanzen Kurzbericht 6/FIN/38 38. Sitzung 03.04.2013 Magdeburg, Olvenstedter Str. 4, Raum 350 Zu Beginn der Ausschusssitzung wurde die Tagesordnung geändert. Der
MehrBayerisches Landesamt für Steuern. ESt-Kartei Datum: Karte 1.3 S /7 St32. 10d
Bayerisches Landesamt für Steuern 10d ESt-Kartei Datum: 18.11.2011 Karte 1.3 S 2225.2.1-7/7 St32 Vererbbarkeit von Verlusten Auswirkungen des Beschlusses des Großen Senats des BFH vom 17. Dezember 2007
MehrEntwurf eines Gesetzes zur schnelleren Entlastung der Länder und. und Kommunen bei der Aufnahme und Unterbringung von Asylbewerbern
Deutscher Bundestag Drucksache 18/6172 18. Wahlperiode 29.09.2015 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur schnelleren Entlastung der Länder und Kommunen bei der Aufnahme und Unterbringung
MehrSTUDIE ZUR REPUTATION DEUTSCHER LEBENSMITTEL. August 2013 Stephan Becker-Sonnenschein
STUDIE ZUR REPUTATION DEUTSCHER LEBENSMITTEL August 2013 Stephan Becker-Sonnenschein WAS HÄLT DER VERBRAUCHER WIRKLICH VON DEUTSCHEN LEBENSMITTELN? Mission des Vereins Der Verein DIE LEBENSMITTELWIRTSCHAFT
MehrStaatsverschuldung am Beispiel Baden-Württembergs
Staatsverschuldung am Beispiel Baden-Württembergs Martin Frank Rechnungshof Baden-Württemberg Die Verschuldung der öffentlichen Hand und ihre Grenzen Eine Herausforderung für die Einrichtungen der öffentlichen
MehrNeuregelung Abführungsverpflichtung ab 1.1.2015
ver.di-bundesverwaltung, Ressort 4 Bereich Mitbestimmung 10112 Berlin Ressort 4 Telefon: +49 (0)30 6956-0 Durchwahl: +49 (0)30 6956-1370 Telefax: +49 (0)30 6956-3155 PC-Fax: 01805-837343-11351* mitbestimmung.buv@verdi.de
Mehrdes Rechnungshofs von Berlin gemäß Artikel 95 der Verfassung von Berlin und 97 der Landeshaushaltsordnung
17. Wahlperiode Drucksache 17/2899 09.05.2016 des Rechnungshofs von Berlin gemäß Artikel 95 der Verfassung von Berlin und 97 der Landeshaushaltsordnung Der Senat von Berlin hat am 8. September 2015 dem
MehrB E S C H L U S S. des Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 362. Sitzung am 22. September 2015
B E S C H L U S S des Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 362. Sitzung am 22. September 2015 zu Empfehlungen zur Vereinbarung des Umfangs des nicht vorhersehbaren Anstiegs des morbiditätsbedingten
MehrVorblatt. Ziele. Inhalt
129/ME XXV. GP - Ministerialentwurf - Wirkungsorientierte Folgenabschätzung Steuerreformgesetz 2015 - AlV 1 von 9 1 von 9 Vorblatt - Gegenfinanzierung Steuerreform - Verwaltungsvereinfachung für Unternehmen
MehrSchuldenbremse: Bisherige Beschlüsse stellen Gelingen auf Länderebene infrage
Schuldenbremse: Bisherige Beschlüsse stellen Gelingen auf Länderebene infrage Kurzfassung Zu Beginn des Jahres 2011 wird in Deutschland eine neue Regel zur euverschuldung der öffentlichen Haushalte in
MehrLandkreis Augsburg Seite A 1 Anlage 1. Ü b e r s i c h t. über den voraussichtlichen Stand der Schulden. in 1.000
Landkreis Augsburg Seite A 1 Ü b e r s i c h t über den voraussichtlichen Stand der Schulden in 1.000 1. Schulden aus Krediten von/vom Stand Stand voraussichtlicher Stand zu Beginn des zu Beginn des Zugang
MehrDrucksachen-Nr. 48/2004. Beschlussvorlage Berichtsvorlage öffentliche Sitzung
Landkreis Uckermark Drucksachen-Nr. 48/2004 Version Datum 05.03.2004 Blatt 1 Beschlussvorlage Berichtsvorlage öffentliche Sitzung nicht-öffentliche Sitzung Beratungsfolge: Datum: Fachausschuss Fachausschuss
Mehr03. Mai 2012. grundsätzlich ohne Einnahmen aus Krediten auszugleichen. ² Art. 57 Abs. 4 und Art. 58 bleiben unberührt. 1 Einnahmen und Ausgaben sind
03. Mai 2012 Vorschlag der SPD-Landtagsfraktion zur Änderung der niedersächsischen Verfassung (Aufnahme der sog. Schuldenbremse) Darstellung des Gesetzesvorschlags und Erläuterung der Regelungen Artikel
Mehrdes Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 369. Sitzung am 15. Dezember 2015
BESCHLUSS des Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 369. Sitzung am 15. Dezember 2015 zur Änderung der Beschlüsse des Bewertungsausschusses in seiner 360. Sitzung am 19. August 2015
MehrGesetz zur Errichtung eines Versorgungsfonds des Landes Baden-Württemberg und zur Änderung des Haushaltsstrukturgesetzes
14. Wahlperiode Beschlussempfehlung und Bericht des Finanzausschusses zu dem Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 14/2021 Gesetz zur Errichtung eines Versorgungsfonds des Landes Baden-Württemberg
MehrStaatsschulden 04. Kreditermächtigung für das Hj. 2010. Jahresbericht 2012 des Sächsischen Rechnungshofs, Band I: Staatsverwaltung 83
Staatsschulden 04 1 2 3 4 5 6 1 Vorbemerkungen Die finanzielle Situation einiger EU-Länder hat deutlich gemacht, welche Gefahren für ein Land durch eine ausufernde Staatsverschuldung bestehen. Bedingt
MehrEntwurf eines Gesetzes zur Erhöhung der Verkehrssicherheit im Bundesfernstraßenrecht
Bundesrat Drucksache 206/14 15.05.14 Gesetzesantrag des Freistaates Sachsen Entwurf eines Gesetzes zur Erhöhung der Verkehrssicherheit im Bundesfernstraßenrecht A. Problem Windenergieanlagen können mittlerweile
MehrNiederschrift über die öffentliche Sitzung des Marktgemeinderates Kaufering 04/2014 vom 05.03.2014
Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz hat in seinem 14. Tätigkeitsbericht (Landtagsdrucksache 12/9430) zur Veröffentlichung von Niederschriften öffentlicher Gemeinderatssitzungen in gemeindlichen
MehrSPD für nachhaltige Schuldenbegrenzung, faire Altschuldenregelung und solide Haushalts- und Steuerpolitik
Kiel, 12.01.2010, Nr.: 006/2009 Ralf Stegner und Birgit Herdejürgen: SPD für nachhaltige Schuldenbegrenzung, faire Altschuldenregelung und solide Haushalts- und Steuerpolitik Die SPD-Landtagsfraktion bringt
MehrFinanzen. Gesamtausgaben steigen in Niedersachsen unterdurchschnittlich. Kräftiger Anstieg der Sachinvestitionen in Niedersachsen
Finanzen Gesamtausgaben steigen in unterdurchschnittlich Die bereinigten Gesamtausgaben haben in mit + 2,7 % langsamer zugenommen als in Deutschland insgesamt (+ 3,6 %). Die höchsten Zuwächse gab es in
MehrDer Senat von Berlin
Der Senat von Berlin Fin II B - H 3104-1/2014 920-2287 An das Abgeordnetenhaus von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - V o r l a g e - zur Kenntnisnahme - des Senats von Berlin über die Stellungnahme des
MehrUmsatzsteuerliche Regelung juristischer Personen des öffentlichen Rechts bei unternehmerischer Tätigkeit
Umsatzsteuerliche Regelung juristischer Personen des öffentlichen Rechts bei unternehmerischer Tätigkeit 2016 Deutscher Bundestag Seite 2 Umsatzsteuerliche Regelung juristischer Personen des öffentlichen
MehrJahresarbeitslohn dieses Dienstverhältnisses und unter Anwendung der Jahreslohnsteuertabelle gestatten kann.
Bundesrat Drucksache 670/13 03.09.13 Gesetzesantrag des Freistaates Bayern Entwurf eines Gesetzes zur Fortführung des permanenten Lohnsteuer-Jahresausgleichs beim Lohnsteuerabzug für Aushilfskräfte und
MehrHaushaltsausgleich im NKF rechtliche Rahmenbedingungen und erste Erfahrungen
Haushaltsausgleich im NKF rechtliche Rahmenbedingungen und erste Erfahrungen Netzwerk-Themenworkshop am 14. September 2006 in der Bezirksregierung Münster Dr. Claudia Burger Dezernat Kommunalaufsicht Bezirksregierung
MehrGesetzentwurf. Der Niedersächsische Ministerpräsident Hannover, den 19.06.2013
Gesetzentwurf Der Niedersächsische Ministerpräsident Hannover, den 19.06.2013 Herrn Präsidenten des Niedersächsischen Landtages Hannover Sehr geehrter Herr Präsident, anliegend übersende ich den von der
Mehr-------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Vorlage zur Sitzung
Stadt Stutensee Vorlage zur Sitzung Gemeinderat 21.12.2015 TOP 6 ö Vorl. 023-07-0.V2015 Betreff: Haushaltssatzung und Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2016 sowie Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs 'Abwasserbeseitigung
MehrSächsisches Hochschulzulassungsgesetz - SächsHZG. Gesetz
Gesetz über die Zulassung zum Hochschulstudium im Freistaat Sachsen (Sächsisches Hochschulzulassungsgesetz SächsHZG) = Artikel 2 des Gesetzes zum Staatsvertrag über die Vergabe von Studienplätzen und über
MehrStatistischer Bericht
STATISTISCHES LANDESAMT Statistischer Bericht Einnahmen und Ausgaben der öffentlichen Kommunalhaushalte des Freistaates Sachsen nach Aufgabenbereichen 2013 L II 3 j/13 Inhalt Seite Vorbemerkungen 3 Definitionen/Erläuterungen
Mehr