Zur Informationsveranstaltung zum Thema. test2. «Stellenmeldepflicht»
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- Pamela Wolf
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2 Zur Informationsveranstaltung zum Thema test2 «Stellenmeldepflicht» 2
3 Programm Informationsveranstaltung zum Thema «Stellenmeldepflicht» Uhr Begrüssung Geschäftsführer Verein für Arbeitsmarktmassnahmen VAM Fredy Omlin Uhr Gesetzlicher Rahmen der Stellenmeldepflicht Bernhard Neidhart Leiter Amt für Wirtschaft und Arbeit Uhr Prozesse und Instrumente der Stellenmeldung (Tool Bruno Thalmann Leiter RAV Uhr Spezialitäten zwischen Stellenvermittlern und RAV Beratenden Bernhard Neidhart Leiter Amt für Wirtschaft und Arbeit Uhr Beantworten von Fragen Bernhard Neidhart, Leiter Amt für Wirtschaft und Arbeit Bruno Thalmann, Leiter RAV Mauro Tomeo, Leiter Fachliche Vollzugsunterstützung RAV/LAM/KAST, SECO Uhr Schlusswort mit anschliessendem Apéro Marion Russek, Vize Präsidentin HR Sevices Zug 3
4 Programm Informationsveranstaltung zum Thema «Stellenmeldepflicht» Uhr Gesetzlicher Rahmen der Stellenmeldepflicht Bernhard Neidhart Leiter Amt für Wirtschaft und Arbeit 4
5 Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF Staatssekretariat für Wirtschaft SECO Markt und Integration Umsetzung Stellenmeldepflicht Präsentation SECO «Arbeitgeber» V2.0;
6 «Massnahmen für stellensuchende Personen», Art. 21a AuG Meldepflicht für Arbeitgeber: «In den Berufsgruppen, Tätigkeitsbereichen oder Wirtschaftsregionen mit einer über dem Durchschnitt liegenden Arbeitslosigkeit sind offene Stellen durch den Arbeitgeber der öffentlichen Arbeitsvermittlung zu melden.» Informationsvorsprung für bei den RAV gemeldete Stellensuchende: «Der Zugriff auf die Informationen über die gemeldeten Stellen wird für eine befristete Zeit auf Personen beschränkt, die bei der öffentlichen Arbeitsvermittlung in der Schweiz angemeldet sind.» RAV zusätzliche Aufgabe als Intermediäre: «Die öffentliche Arbeitsvermittlung stellt den Arbeitgebern innert kurzer Frist passende Dossiers von angemeldeten Stellensuchenden zu.» Ausnahmen: «Werden offene Stellen [ ] durch bei der öffentlichen Arbeitsvermittlung angemeldete stellensuchende Personen besetzt, so ist keine Meldung der offenen Stellen an die öffentliche Arbeitsvermittlung erforderlich.» Umsetzung Stellenmeldepflicht / Präsentation Arbeitgeber Januar März 2018 / V2.0; WBF/SECO/TC Mauro Tomeo 6
7 Bundesratsbeschluss vom 8. Dezember 2017 Anpassung der Arbeitsvermittlungsverordnung Meldepflicht in Berufsarten, in denen die Arbeitslosenquote einen bestimmten Schwellenwert erreicht oder überschreitet Betroffene Stellen werden den regionalen Arbeitsvermittlungen (RAV) gemeldet Gestaffeltes Inkrafttreten der neuen Bestimmungen 1. Juli 2018 Schwellenwert 8% 1. Januar 2020 Schwellenwert 5% Monitoring und Kontrolle Auftrag des Bundesrats an das WBF: In Zusammenarbeit mit dem EJPD und unter Einbezug der Kantone ein Monitoringkonzept erstellen und die gesetzlichen Grundlagen der kantonalen Untersuchungskompetenzen klären. Umsetzung Stellenmeldepflicht / Präsentation Arbeitgeber Januar März 2018 / V2.0; WBF/SECO/TC Mauro Tomeo 7
8 Zusammenarbeit Arbeitgeber* und RAV *Arbeitgeber: Unternehmen und private Arbeitsvermittler /-verleih Hohe Arbeitslosigkeit in Berufsgruppe/Region? Meldung offener Stellen Zustellung Dossiers passender Kandidaten RAV Information über Entscheid (keine Begründung) Umsetzung Stellenmeldepflicht / Präsentation Arbeitgeber Januar März 2018 / V2.0; WBF/SECO/TC Mauro Tomeo 8
9 Vorsprung, Vermittlung und Ausnahmen Informationsvorsprung für Stellensuchende Der Zugriff auf meldepflichtige Stellen wird für 5 Arbeitstage auf Personen beschränkt, die bei einem RAV angemeldet sind, beginnend am Arbeitstag nach der Publikation der Stelle im geschützten Bereich auf Job-Room. Vermittlungsvorschlag der RAV an Arbeitgeber innert 3 Arbeitstagen (passende Dossiers/Kandidaten) und Rückmeldung der Arbeitgeber an das RAV zur Stellenbesetzung (geeignete Dossiers/Kandidaten). Ausnahmen: Keine Meldepflicht bei Stellenbesetzung mit Stellensuchenden, die bei den RAV gemeldet sind (Art. 21a Abs. 5 AuG). betriebsinternen Besetzungen, Beschäftigungsdauer maximal 14 Kalendertage oder Angehörige von Zeichnungsberechtigten (Inhaber) (Art. 53d AVV). Umsetzung Stellenmeldepflicht / Präsentation Arbeitgeber Januar März 2018 / V2.0; WBF/SECO/TC Mauro Tomeo 9
10 STELLENMELDEPFLICHT IN 6 SCHRITTEN Umsetzung Stellenmeldepflicht / Präsentation Arbeitgeber Januar März 2018 / V2.0; WBF/SECO/TC Mauro Tomeo 10
11 1. Welche Stellen müssen gemeldet werden? Offene Stellen in Berufsarten, in denen die Arbeitslosenquote einen bestimmten Schwellenwert erreicht oder überschreitet, sind durch den Arbeitgeber den RAV zu melden. Gemeldet werden müssen auch Stellen der entsprechenden Berufsarten, die durch Arbeitsvermittler, Headhunter oder Temporär-Unternehmen vermittelt werden. Umsetzung Stellenmeldepflicht / Präsentation Arbeitgeber Januar März 2018 / V2.0; WBF/SECO/TC Mauro Tomeo 11
12 2. Ab wann gilt welcher Schwellenwert für die Stellenmeldepflicht? Ab dem 1. Juli 2018 sind alle offenen Stellen zu melden in Berufsarten, die eine durchschnittliche Arbeitslosenquote von 8 Prozent oder mehr ausweisen. Per 1. Januar 2020 wird dieser Schwellenwert auf 5 Prozent gesenkt. Umsetzung Stellenmeldepflicht / Präsentation Arbeitgeber Januar März 2018 / V2.0; WBF/SECO/TC Mauro Tomeo 12
13 3. Welche Stellen müssen nicht gemeldet werden? Keine Meldepflicht für Stellen, die durch Stellensuchende besetzt werden, die bei einem RAV gemeldet sind; Stellen innerhalb eines Unternehmens, einer Unternehmensgruppe oder eines Konzerns, die mit internen Personen besetzt werden, die seit mindestens 6 Monaten dort angestellt sind; dies gilt auch für Lernende, die im Anschluss an eine Lehre angestellt werden; Beschäftigungen, die maximal 14 Kalendertage dauern; Anstellungen von Personen, die mit Zeichnungsberechtigten im Unternehmen durch Ehe oder durch eingetragene Partnerschaft verbunden oder in gerader Linie oder bis zum ersten Grad in der Seitenlinie verwandt oder verschwägert sind. Umsetzung Stellenmeldepflicht / Präsentation Arbeitgeber Januar März 2018 / V2.0; WBF/SECO/TC Mauro Tomeo 13
14 4. Wem sind die Stellen zu melden? Die Stellen sind dem RAV zu melden. Die Meldung kann einfach und schnell online über das Portal arbeit.swiss abgewickelt werden. Zuteilung zum zuständigen RAV erfolgt automatisch Die Meldung kann auch per , telefonisch oder schriftlich erfolgen. Das jeweils zuständige RAV ist auf arbeit.swiss abrufbar. Umsetzung Stellenmeldepflicht / Präsentation Arbeitgeber Januar März 2018 / V2.0; WBF/SECO/TC Mauro Tomeo 14
15 5. Welche Informationen sind bei der Stellenmeldepflicht anzugeben? Folgende Angaben müssen übermittelt werden: gesuchter Beruf; Tätigkeit, einschliesslich spezieller Anforderungen; Arbeitsort; Arbeitspensum; Datum des Stellenantritts; Art des Arbeitsverhältnisses: befristet oder unbefristet; Kontaktadresse; Name des Unternehmens. Umsetzung Stellenmeldepflicht / Präsentation Arbeitgeber Januar März 2018 / V2.0; WBF/SECO/TC Mauro Tomeo 15
16 6. Ich habe eine Stelle gemeldet - was passiert dann? (1/3) Vermittlungsvorschläge des RAV Der Arbeitgeber erhält innert 3 Arbeitstagen nach Meldung der Stelle eine Rückmeldung des RAV bezüglich passender Dossiers von Kandidaten. Rückmeldung des Arbeitgebers Der Arbeitgeber prüft die vom RAV übermittelten Dossiers und teilt diesem mit: welche Kandidatinnen und Kandidaten er als geeignet erachtet und zu einem Bewerbungsgespräch oder einer Eignungsabklärung eingeladen hat; ob er eine oder einen der Kandidatinnen und Kandidaten angestellt hat. Umsetzung Stellenmeldepflicht / Präsentation Arbeitgeber Januar März 2018 / V2.0; WBF/SECO/TC Mauro Tomeo 16
17 6. Ich habe eine Stelle gemeldet - was passiert dann? (2/3) Öffentliche Publikation der Stelle Meldepflichtige Stellen unterliegen einem Publikationsverbot von 5 Arbeitstagen, beginnend am Arbeitstag nach der Publikation der Stelle im geschützten Bereich auf Job-Room. Die offene Stelle darf erst nach Ablauf dieser Frist durch den Arbeitgeber öffentlich publiziert werden. Umsetzung Stellenmeldepflicht / Präsentation Arbeitgeber Januar März 2018 / V2.0; WBF/SECO/TC Mauro Tomeo 17
18 6. Ich habe eine Stelle gemeldet - was passiert dann? (3/3) Bewerbung eines Stellensuchenden Während dem Publikationsverbot von 5 Arbeitstagen sind die gemeldeten Stellen ausschliesslich für die beim RAV registrierten Stellensuchenden zugänglich. Beispiel: Montag, 30. Juli 2018, Meldung beim RAV Dienstag, 31. Juli 2018, Publikation geschützter Bereich Job-Room für RAV-Kunden Donnerstag, 9. August 2018, öffentliche Ausschreibung, arbeit.swiss oder Abmeldung Nationale und kantonale Feiertage sind zu berücksichtigen Umsetzung Stellenmeldepflicht / Präsentation Arbeitgeber Januar März 2018 / V2.0; WBF/SECO/TC Mauro Tomeo 18
19 Programm Informationsveranstaltung zum Thema «Stellenmeldepflicht» Uhr Prozesse und Instrumente der Stellenmeldung (Tool Bruno Thalmann Leiter RAV 19
20 20
21 Kontaktstelle für Arbeitgeber Tel: / Fax: stellen@rav.zg.ch / Projektleitung, Key Account Robert Mattli robert.mattli@rav.zg.ch Andreas Unteregger andreas.unteregger@rav.zg.ch Stellenkoordination (SK) Christine Bosshard christine.bosshard@rav.zg.ch Nadia Rust nadia.rust@rav.zg.ch Arbeitgeberkontakt Marlise Regli marlise.regli@rav.zg.ch 21
22 Informationsveranstaltung zum Thema «Stellenmeldepflicht» 22
23 Informationsveranstaltung zum Thema «Stellenmeldepflicht» 23
24 Informationsveranstaltung zum Thema «Stellenmeldepflicht» 24
25 Programm Informationsveranstaltung zum Thema «Stellenmeldepflicht» Uhr Spezialitäten zwischen Stellenvermittlern und RAV Beratenden Bernhard Neidhart Leiter Amt für Wirtschaft und Arbeit - 5 Tage Regelung - Mehrfachbenennung der gleichen Stelle 25
26 Programm Informationsveranstaltung zum Thema «Stellenmeldepflicht» Uhr Beantworten von Fragen Bernhard Neidhart, Leiter Amt für Wirtschaft und Arbeit Bruno Thalmann, Leiter RAV Mauro Tomeo, Leiter Vollzugsunterstützung, RAV / LAM / KAST, SECO 26
27 Programm Informationsveranstaltung zum Thema «Stellenmeldepflicht» Uhr Schlusswort mit anschliessendem Apéro Marion Russek, Vize Präsidentin HR Sevices Zug 27
28 Informationsveranstaltung zum Thema «Stellenmeldepflicht» 28
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