Anti-Korruption 6. Mai 2014
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- Gudrun Adenauer
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1 Anti-Korruption 6. Mai 2014 Mag. Eva Graf, LLM Compliance Officer
2 Korruption in Zahlen Österreich auf Platz 26 (von 177) des Corruption Perception Index (Quelle: Transparency International) Altersgruppe der stellt die Mehrheit der Beschuldigten (Quelle:.BAK - Bundesamt für Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung) Wer gibt?: Am häufigsten Privatpersonen, gefolgt von Handwerk und Baubranche (Quelle: BKA Wiesbaden) Wer nimmt? Private Firmen, gefolgt von Kommunalbehörden (Quelle: BKA Wiesbaden) Dauer korrupter Verbindungen? Durchschnittlich 3-5 Jahre (Quelle:.BAK - Bundesamt für Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung) - 2 -
3 Phasen der Korruption Anbahnung Scheinbar harmloser Kontakt Anfüttern, Schaffung eines guten Klimas ( freundschaftlich ) Feststellung der Angriffspunkte Kompromittierung Inanspruchnahme kleiner Gefälligkeiten Korrumpierter kann sich erkenntlich zeigen Abschöpfung Inanspruchnahme des Korrumpierten Gegenseitige Abhängigkeit - 3 -
4 Compliance-Relevanz im Alltag Ein guter Freund : Vermeidung der Vermengung von Beruflichem und Privatem Offenlegung der Verbindung sowie Verhandlungen und Entscheidungen durch Kollegen Einladung zum Mittagessen : Welchen Wert hat die Einladung? Kantine oder Sternerestaurant? Wer ist eingeladen? Wie oft erfolgen derartige Einladungen? Gegenseitigkeit? - 4 -
5 Compliance-Relevanz im Alltag Das Geschenk: Nur eine nette Geste : Wert und Anlass für das Geschenk? Vorsicht bei Geschäften mit Amtsträgern, weltweit strenges Anti-Korruptionsstrafrecht Rücksprache mit Compliance-Abteilung Geldgeschenke im Geschäftsverkehr können als strafbare Bestechung angesehen werden. Der Berater, Herr Mittelsmann : Ist die Einschaltung eines Mittelsmannes notwendig? Wie hoch sind die Provisionen, an wen werden sie gezahlt? Unter welchen Voraussetzungen wird gezahlt? Üblichkeit? - 5 -
6 Niemals zur Beeinflussung eines Amtsträgers Gesamtschau aller Indizien erforderlich: Zusammenhang mit der Tätigkeit des Amtsträgers möglich? Ziel, auf künftige Dienstausübung Einfluss zu nehmen? Ziel, vergangene Dienstausübung zu honorieren? Plausibilisierung einer anderen Zielsetzung Art, Wert und Zahl der Vorteile Gegenseitigkeit - 6 -
7 Die wichtigsten gesetzlichen Bestimmungen Amtsträger Wer ist Amtsträger? 74 Abs 1 Z4a StGB Die wichtigsten Korruptionstatbestände Bestechlichkeit, Bestechung ( 304, 307 StGB) Verbotene Intervention ( 308 StGB) Amtsmissbrauch ( 302 StGB) Vorteilsannahme, Vorteilszuwendung ( 305, 307a StGB) Anfüttern ( 306, 307b StGB) - 7 -
8 Ausnahmen Vorteilsannahme / - zuwendung ( 305, 307a StGB) Kein ungebührlicher Vorteil Veranstaltungen, wenn amtliches oder sachlich gerechtfertigtes Interesse vorliegt Für gemeinnützige Zwecke, sofern kein bestimmender Einfluss genommen wird. Orts- und landesübliche Aufmerksamkeiten geringen Werts Üblichkeit Geringer Wert - 8 -
9 Ausnahmen Vorteilsannahme/ -zuwendung zur Beeinflussung ( 306, 307b StGB) Geringfügig Z.B. Essenseinladung zu einem typischen Heurigen Nicht gewerbsmäßig Z.B. wiederholt von der selben Person - 9 -
10 Die wichtigsten gesetzlichen Bestimmungen Private Korruption Seit 2009 ist auch die private Korruption strafbar! Die wichtigsten Korruptionstatbestände Geschenkannahme, Bestechung ( 309 Abs 1 und 2 StGB) Geschenkannahme, Beihilfe zur Geschenkannahme ( 153a StGB) Untreue ( 153 StGB) Nicht jedoch: Anfüttern
11 Beispiele und Diskussion Ein Bauunternehmer schenkt dem Bürgermeister als Baubehörde erster Instanz ein paar Flaschen Wein und lädt ihn später zum Essen ein. Einem Minister wird eine Weihnachtsgrußkarte mit Gutscheinen für Logenplätze bei Fußballweltmeisterschaftsspielen geschickt. Einladung eines Amtsträgers zu einer Informationsveranstaltung, um dort einen Vortrag gegen Gewährung eines angemessenen Honorars und Essenseinladung zu halten. Ein erfolgreicher Geschäftsmann lädt einen befreundeten Amtsträger auf die private Jagd oder zu einem Segelturn (samt Familie) ein
12 VIELEN DANK FÜR IHRE AUFMERKSAMKEIT!
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