Die Betriebsdaten sind pro Kontrolle nur einmal auszufüllen. Betriebsfunktion: Produktion Handel Lagerung Büro Unternehmenszentrale

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1 Kleinmengenregelung Einzel- & Mischfuttermittelherstellung Eingangsstempel (AMA-Marketing) Betriebsdaten Firmenbezeichnung: Die Betriebsdaten sind pro Kontrolle nur einmal auszufüllen. Straße und Hausnummer: PLZ und Ort: Amtliche Zulassungs-/Registrierungsnummer: Ansprechperson (Qualitätsbeauftragter) bzw. Vertretung: Telefon: Fax: Betriebsfunktion: Produktion Handel Lagerung Büro Unternehmenszentrale Tierkategorien: MLF RMF KF KLMF SF Fisch FF SMF GMF LHF MIN MAT Welche Futtermittel werden hergestellt: Jahresmenge Einzelfuttermittel der Betriebsstätte [t]: Jahresmenge Mischfuttermittel der Betriebsstätte [t]: Einzelfuttermittel davon pastus+ [t]: davon pastus+ [t]: Mischfuttermittel Teilnahme am Modul: AMA-Gütesiegel Art der Kontrolle: Erstkontrolle jährliche Kontrolle Nachkontrolle Überkontrolle angemeldet nicht angemeldet Probenziehung erfolgt bei: Erzielter Grad: 0,0% Vorher erzielter Grad: Labor Name des Labors: Kontrollstelle Name der Kontrollstelle: Name Kontrollorgan(e): HÜ/VOK_Kleinmengenregelung_EH+MH_ Version März 2014 Seite 1 von 8

2 Kleinmengenregelung Einzel- und Mischfuttermittelherstellung Nr. Bereich Anforderung Ja Nein NK/NR Anmerkung Allgemein Die Angaben am Lizenzvertrag entsprechen den aktuellen Verhältnissen Folgende Punkte sind nur beim Lizenznehmer auszufüllen: Umsatzkategorie: Anzahl der Mitarbeiter der Betriebsstätte: Anzahl der Betriebsstätten: Die aktuelle Richtlinie pastus Kleinmengenregelung liegt am Betrieb auf, bzw. ist bekannt wo diese einsehbar ist Die Inhalte der Richtlinie pastus Kleinmengenregelung sind bekannt Die relevanten rechtlichen Bestimmungen liegen am Betrieb auf und die Inhalte sind bekannt Qualitätsmanagement Eine amtliche Zulassung bzw. Registrierung ist vorhanden Ein Qualitätsbeauftragter wurde bestimmt Es wurde eine Verfahren zur Lenkung fehlerhafter Produkte erstellt. Die Verantwortlichkeiten und notwendige Dokumentation sind darin festgelegt Das Verfahren zur Lenkung fehlerhafter Produkte wird von den Mitarbeitern eingehalten Enthalten "pastus+ AMA-Gütesiegel tauglich" gekennzeichnete Futtermittel eine oder mehrere Komponenten der Negativliste werden betroffene Landwirte umgehend darüber informiert und das/die Futtermittel zurückgeholt Es existiert eine Gefahrenanalyse inklusive Risikobewertung Kritische Lenkungspunkte (CCPs) wurden ermittelt Für jeden kritischen Lenkungspunkt sind Grenzwerte definiert Es wurden Verfahren zur Überwachung jedes kritischen Lenkungspunktes (CCPs) erstellt Für den Fall, dass Grenzwerte überschritten werden wurden Korrekturmaßnahmen festgelegt. Diese finden in der Praxis Anwendung Verfahren zur Verifizierung wurden festgelegt und werden regelmäßig durchgeführt Es wurden Dokumente und Aufzeichnungen erstellt, die als Nachweis für die gesetzten Maßnahmen dienen Alle Unterlagen in Zusammenhang mit dem auf HACCP- Grundsätzen basierenden Kontrollsystem sind am aktuellen Stand und für Dritte nachvollziehbar Alle relevanten Mitarbeiter sind nachweislich über das auf HACCP- Grundsätzen basierende Kontrollsystem geschult Ein Reinigungsplan zur Gewährleistung der Betriebshygiene ist vorhanden Reinigungen werden gemäß Reinigungsplan durchgeführt und dokumentiert Ein dokumentiertes Schädlingsmonitoringsystem ist vorhanden Dieses beinhaltet auch den Lageplan mit Indikatoren Es sind regelmäßige Kontrollgänge vorgesehen und werden auch durchgeführt Zur Kontrolle wurden geeignete Checklisten erstellt und auch verwendet Die gesetzten Maßnahmen wurden dokumentiert Die Schädlingsbekämpfung erfolgt durch ein konzessioniertes Unternehmen. HÜ/VOK_Kleinmengenregelung_EH+MH_ Version März 2014 Seite 2 von 8

3 Kleinmengenregelung Einzel- und Mischfuttermittelherstellung Nr. Bereich Anforderung Ja Nein NEIN: weiter mit Nr Es liegt eine schriftliche Vereinbarung auf Die Schädlingsbekämpfung erfolgt durch einen eigenen Mitarbeiter. NK/NR Anmerkung Dieser Mitarbeiter ist fachlich richtig ausgebildet Zu allen Produktionseinrichtungen und Lagerstellen haben nur befugte Personen Zutritt. Unbefugten Personen wird der Zutritt verweigert Nachvollziehbare Warenströme Ein Kennzeichnungs- und Registrierungssystem zur Nachvollziehbarkeit der Futtermittel von der Rohstoffannahme bis zur Auslieferung ist vorhanden Die Aufzeichnungen sind für Dritte nachvollziehbar Ein jährlicher Chargenabschluss der Silolagerzellen gemäß pastus - Anforderungen wird durchgeführt und dokumentiert Die Trennung der Warenströme nach pastus und nicht pastus - Ware ist gewährleistet Die Rückverfolgbarkeit wurde im letzten Jahr überprüft Am Betrieb wird das First In/First Out Prinzip gelebt Die Chargenbildung bei Fertigfutter entspricht den pastus - Anforderungen Das Vergabesystem der Chargennummern ist dokumentiert und nachvollziehbar Rohstoffmanagement Für jeden Rohstoff liegen schriftliche Anforderungen auf Bei jeder Anlieferung wird eine Wareneingangskontrolle durchgeführt und dokumentiert Die Vorgehensweise bei negativem Ergebnis der Wareneingangskontrolle ist schriftlich festgelegt Die Vorgehensweise bei negativem Ergebnis der Wareneingangskontrolle wird eingehalten Die Transportmittel zur Anlieferung werden bezüglich Vorfracht überprüft Bei der Anlieferung wird vom Transporteur eine Reinigungsbestätigung eingefordert. Diese liegen auch auf Von jedem angelieferten Rohstoff wird ein repräsentatives Rückstellmuster gezogen und eindeutig gekennzeichnet Die Rückstellmuster werden bis zum Mindesthaltbarkeitsdatum aller daraus hergestellten Mischfuttermittel aufbewahrt Der Betrieb nimmt am Schadstoffmonitoring der österreichischen Futtermittelwirtschaft teil Einzelfuttermittelhersteller: Für Lieferanten, die nicht am System pastus+ teilnehmen, liegt eine Lieferantenbewertung vor Mischfuttermittelhersteller: Es werden nur Rohstoffe von pastus - zertifizierten Einzelfuttermittelherstellern bezogen Es werden nur Einzelfuttermittel eingesetzt, die in der deutschen Positivliste angeführt sind Für jene Einzelfuttermittel für die gemäß Positivliste ein Produktdatenblatt erforderlich ist, ist dieses vorhanden Lagerung Die Lagerung der Rohstoffe und der verarbeiteten Futtermittel erfolgt in dafür geeigneten Lagereinrichtungen. Hygienische, chemische, mikrobiologische oder physikalische Beeinträchtigungen werden verhindert. HÜ/VOK_Kleinmengenregelung_EH+MH_ Version März 2014 Seite 3 von 8

4 Kleinmengenregelung Einzel- und Mischfuttermittelherstellung Nr. Bereich Anforderung Ja Nein Die Produkte sind jederzeit eindeutig identifizierbar. Es kommt zu keinen Kreuzkontaminationen. NK/NR Anmerkung Produktion Es ist eine Kontaminationsmatrix vorhanden Die Vorgaben der Kontaminationsmatrix sind plausibel und beinhalten die Vorgaben der Zusatzmodule (AMA-Gütesiegel, etc.) Die tatsächliche Reihenfolge aller hergestellten Futtermittelchargen und die Zuordnung der Chargennummer sind in einem Produktionsprotokoll dokumentiert Alle durchgeführten Reinigungschargen werden im Produktionsprotokoll dokumentiert Zur Verhinderung der Kontamination mit Salmonellen werden gemäß pastus geeignete Maßnahmen ergriffen Es existieren Arbeitsanweisungen bzw. werden Maßnahmen durchgeführt, die helfen sollen, die Verschleppungen im Werk zu minimieren Endproduktkontrolle Die Endproduktkontrolle erfolgt gemäß Stichprobenplan. Ein Jahresplan für alle durchzuführenden Analysen wurde erstellt Die Analysen erfolgen in Laboratorien, die mindestens eine Akkreditierung nach ISO aufweisen Die Analysenergebnisse sind in der Kontrolldatenbank der AMA Marketing hinterlegt Die Analysenergebnisse werden anhand der Grenz- und Orientierungswerte bewertet. Aufgrund der Bewertung werden Maßnahmen eingeleitet und dokumentiert Bei Überschreiten von Auslösewerten wurden entsprechende Maßnahmen gesetzt Transport Für die Kontrolle der Transportbehälter vor dem Beladen liegen schriftliche Anweisungen vor Vom Transporteur wird eine Bestätigung über die zuvor transportierten Stoffe und gegebenenfalls eine Reinigungsbestätigung eingefordert Die Bestätigungen über die zuvor transportierten Stoffe und die Reinigungsbestätigungen sind vollständig ausgefüllt Die Angaben bezüglich Vorfracht und durchgeführter Reinigungen werden überprüft und dokumentiert Rückstellproben Von jeder produzierten Futtermittelcharge wird eine repräsentative Rückprobe gezogen und eindeutig gekennzeichnet Die Rückstellproben werden gemäß pastus Anweisungen aufbewahrt Die Rückstellprobe bei Geflügelfutter ist ordnungsgemäß gekennzeichnet und am Lieferschein vermerkt In den schriftlichen Arbeitsanweisungen ist die Mitlieferung einer Rückstellprobe an schweine- oder rinderhaltende Betriebe vorgesehen Auf Wunsch wird an schweine- oder rinderhaltenden Betrieben entsprechend der Arbeitsanweisung eine Rückstellprobe mitgeliefert. HÜ/VOK_Kleinmengenregelung_EH+MH_ Version März 2014 Seite 4 von 8

5 Kleinmengenregelung Einzel- und Mischfuttermittelherstellung Nr. Bereich Anforderung Ja Nein Deklaration Bei der Deklaration erfolgt die Angabe aller verwendeten Einzelfuttermittel in absteigender Reihenfolge Die Chargennummer wird am Warenbegleitpapier bzw. Sackanhänger angegeben Die Warenbegleitpapiere sind eindeutig zuordenbar Bei Abgabe gesackter Ware an den Landwirt wird ein vollständig ausgefülltes Warenbegleitpapier abgegeben Futtermittel die nach den Vorgaben von pastus hergestellt werden, werden auch eindeutig als solche gekennzeichnet Futtermittel die nach den Vorgaben von pastus AMA-Gütesiegel tauglich hergestellt werden, werden eindeutig als solche gekennzeichnet Korrekturmaßnahmen Die vereinbarten Korrekturmaßnahmen der vorangegangenen Vor- Ort-Kontrolle wurden zufriedenstellend abgearbeitet. NK/NR Anmerkung HÜ/VOK_Kleinmengenregelung_EH+MH_ Version März 2014 Seite 5 von 8

6 Kleinmengenregelung Einzel- & Mischfuttermittelherstellung Zusammenfassung - Abweichungsprotokoll Nr. Festgestellte Abweichung & vereinbarte Korrekturmaßnahme(n) Frist vorläufige HÜ/VOK_Kleinmengenregelung_EH+MH_ Version März 2014 Seite 6 von 8

7 Kleinmengenregelung Einzel- & Mischfuttermittelherstellung Kontrolldauer: Kontrollorgan: 00:00 Stunden Name in Blockschrift Unterschrift Betriebsverantwortlicher/Vertretungsbefugter: Name in Blockschrift Unterschrift Endgültige Einstufung durch den Zertifizierer Die für die Ausstellung eines Zertifikats notwendigen Korrekturmaßnahmen wurden fristgerecht umgesetzt: Datum: Nimmt am Modul AMA- Gütesiegel teil: Ja Nein Nicht relevant : Erreichter Grad: 0,0% Ja Nein Name in Blockschrift Unterschrift HÜ/VOK_Kleinmengenregelung_EH+MH_ Version März 2014 Seite 7 von 8

8 Kleinmengenregelung Einzel- & Mischfuttermittelherstellung Auswertung Kapitel a 3b 4 Gesamtanzahl Bewertungen Summe (Anzahl x Punkte) Grad (%) 3.0 Allgemein ,0% 3.1 Qualitätsmanagement ,0% 3.2 Nachvollziehbare Warenströme ,0% 3.3 Rohstoffmanagement ,0% 3.4 Lagerung ,0% 3.5 Produktion ,0% 3.6 Endproduktkontrolle ,0% 3.7 Transport ,0% 3.8 Rückstellproben ,0% 3.9 Deklaration ,0% 3.10 Korrekturmaßnahmen ,0% Gesamtbewertung ,0% Erreichter Grad: 0,0% Keine Sanktion: 100 Punkte, 1: 80 Punkte, 2: 60 Punkte, 3a: 30 Punkte, 3b: 20 Punkte, 4: 0 Punkte 3.0 Allgemein 3.1 Qualitätsmanagement 3.2 Nachvollziehbare Warenströme 3.3 Rohstoffmanagement 3.4 Lagerung 3.5 Produktion 3.6 Endproduktkontrolle 3.7 Transport 3.8 Rückstellproben 3.9 Deklaration 3.10 Korrekturmaßnahmen Gesamtbewertung 0% 20% 40% 60% 80% 100% HÜ/VOK_Kleinmengenregelung_EH+MH_ Version März 2014 Seite 8 von 8

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