Vereinbarung zwischen. der IKK gesund plus. und. der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen-Anhalt. Präambel

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1 Anlage 13 Vergütung Abrechnung zur Durchführung des strukturierten Behandlungsprogramms nach 137f SGB V Diabetes mellitus Typ 2 zwischen der AOK Sachsen-Anhalt, der KNAPPSCHAFT, Regionaldirektion Cottbus, der IKK ges plus der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen-Anhalt vom in der Fassung vom Vereinbarung zwischen der IKK ges plus der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen-Anhalt Präambel Diese Vereinbarung regelt die Vergütung der ärztlichen Leistungen im Zusammenhang mit dem Vertrag zur Durchführung des strukturierten Behandlungsprogramms 137f SGB V Diabetes mellitus Typ 2 (im Folgenden DMP-DM2-Vertrag ) Abschnitt I 1 Vertragsärztliche Leistungen (1) Die Vergütungen der vertragsärztlichen Leistungen für eingeschriebene Versicherte erfolgen nach Maßgabe des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM) sind mit der in der Gesamtvergütungsvereinbarung mit der KVSA abgegolten, soweit im Folgenden keine davon abweichende Regelung getroffen wird. (2) Die Vertragspartner beobachten die Entwicklung der Leistungsmengen der Kosten in der vertragsärztlichen Versorgung der eingeschriebenen Versicherten mit der Diagnose Diabetes mellitus Typ 2 einschließlich der veranlassten Leistungen berücksichtigen diese bei den Vertragsverhandlungen nach 83 bis 85 SGB V.

2 2 Einschreibung Dokumentation (1) Für die vollständigen Dokumentationen gemäß der Anlage 2 i. V. m. 8 der DMP- A-RL in der jeweils gültigen Fassung die fristgemäße Übermittlung der vollständigen Dokumentation für Versicherte nach diesem Vertrag werden folgende Vergütungen vereinbart: Information, Beratung Einschreibung der Versicherten, Erstellung der Erstdokumentation sowie Versand der entsprechenden Unterlagen durch Ärzte nach 3 des DMP-DM2-Vertrages Erstellung Versand der Folgedokumentationen durch Ärzte nach 3 Führung des Diabetespasses 22,50 22, Die Vergütungen der vorgenannten Leistungen erfolgen außerhalb der pauschalierten Gesamtvergütung. Die Pseudo-Ziffer kann grsätzlich nur einmal je Patient Arzt abgerechnet werden. Die Pseudo- Ziffer kann je Patient Arzt nur einmal im Quartal abgerechnet werden. Die Folgedokumentation (Pseudo-Ziffer 99823) wird nur vergütet, wenn der Patient in das strukturierte Behandlungsprogramm eingeschrieben ist. (2) Die Datenstelle erstellt für jedes Quartal je Arzt einen Nachweis der vollständig erbrachten fristgerecht eingegangenen Dokumentationen unter Angabe der Versichertennummer übermittelt das Ergebnis der KVSA nach Ablauf des Korrekturzeitraumes des Dokumentationsquartals. Die Krankenkasse erhält von der Datenstelle die Anzahl der vertragskonformen fristgerecht eingegangenen Dokumentationen. Dieser Nachweis ist allein maßgeblich zur Berechnung der Zahlungsverpflichtung der Krankenkasse an die KVSA. Abschnitt II 3 Schulungen (1) Die schulungen im Rahmen dieses Vertrages können ausschließlich durch Ärzte abgerechnet werden, die gemäß 21 Abs. 3 des DMP-DM2- Vertrages Schulungsleistungen erbringen die folgende Abrechnungsgenehmigung von der KVSA erhalten haben: für die Schulung Betreuung von Typ2-Diabetikern /oder für die Schulung Betreuung von mit Hypertonie /oder für die Schulung Betreuung von mit oraler Gerinnungshemmung /oder betreffend die Zuweisung ihrer für die Schulung Betreuung von Typ2-Diabetiker /oder von mit Hypertonie /oder oraler Gerinnungshemmung für die Schulung Betreuung von mit Asthma /oder betreffend die Zuweisung ihrer für die Schulung Betreuung von mit Asthma,

3 für die Schulung Betreuung von mit COPD /oder betreffend die Zuweisung ihrer für die Schulung Betreuung von mit COPD. (2) Die Schulungen werden je Patient je Schulungseinheit wie folgt vergütet, wobei eine Unterrichtseinheit einen Zeitraum von 90 Minuten darstellt. Die Vergütung der Angehörigenschulung ist in der Vergütung für die schulung enthalten. Typ- 2-Diabetiker, die nicht Insulin spritzen Schulungsmaterial zum Typ- 2-Diabetiker, die nicht Insulin spritzen (Verbrauchsmaterial ohne Diabetes-Pass) 1 Typ- 2-Diabetiker, die Insulin spritzen Schulungsmaterial zum Typ- 2-Diabetiker, die Insulin spritzen (Verbrauchsmaterial ohne Diabetes-Pass) 1 Behandlungs- Typ 2 Diabetiker, die Normalinsulin spritzen Schulungsmaterial zum Behandlungs- Typ 2 Diabetiker, die Normalinsulin spritzen (Verbrauchsmaterial ohne Diabetes-Pass) 1 MEDIAS 2 (Mehr Diabetes- Selbstmanagement für Typ-2 ohne Insulinbehandlung) 4 Unterrichtseinheiten, die im Laufe von 4 bis 6 Wochen erteilt werden sollten.; für 4 bis 10, 5 Unterrichtseinheiten, die im Laufe von 4 bis 6 Wochen erteilt werden sollten; für 4 bis 10 5 Unterrichtseinheiten, die im Laufe von 4 Wochen erteilt werden sollten; bis 4 12 Unterrichtseinheiten die im Laufe von 8 Wochen erteilt werden sollten; für 6 bis 10 im mittleren Lebensalter (40 bis 65 Jahre) 99820D 99821D 99820C 99821C 99820B 99821B 99820E 1 Bei Änderungen des Preisgefüges erfolgen Nachverhandlungen, ohne dass es einer Kündigung dieser Vereinbarung bedarf.

4 Schulungsmaterial zum Schulungsprogramm MEDIAS 2 (Mehr Diabetes-Selbst- Management für Typ 2) (Verbrauchsmaterial ohne Diabetes-Pass) 1 Diabetes II im Gespräch Bis zu 12 Unterrichtseinheiten, die im Laufe von 8 Wochen erteilt werden sollten; für 4 bis 10 Schulungsmaterial Diabetes II im Gespräch 1 Behandlungs- intensivierte Insulintherapie bzw. Diabetes Teaching and Treatment Programm (DTTP) Schulungsmaterial intensivierte Insulintherapie bzw. DTTP (Verbrauchsmaterial ohne Diabetes-Pass) 1 LINDA Diabetes- Selbstmanagementschulung Schulungsmaterial für LINDA Diabetes- Selbstmanagementschulung 1 Diabetes & Verhalten, Menschen mit Typ-2- Diabetes, die Insulin spritzen Schulungsmaterial für Diabetes & Verhalten, Menschen mit Typ-2- Diabetes, die Insulin spritzen 1 MEDIAS 2 ICT (Mehr Diabetes-Selbst-Management für Typ 2-Diabetiker mit intensivierter Insulintherapie) Schulungsmaterial MEDIAS 2 ICT SGS Geriatrisches (Strukturiertes 12 Unterrichtseinheiten für bis zu 4 10 Unterrichtseinheiten (Module 1 bis 5) für bis zu Unterrichtseinheiten innerhalb von 3-5 Wochen für bis zu Unterrichtseinheiten, die im Laufe von 8 Wochen erteilt werden sollten; für 4 bis 8 Typ 2-Diabetiker mit intensivierter Insulintherapie einem Hypertonus 10,74 10,74 25,00 7,00 7 Unterrichtseinheiten á 45 min. die im Laufe von E 99820H 99821H 99820K 99821K 99820M 99821M 99820A 99821A 99830B 99831B

5 DiSko-Schulung (DiSko: wie Diabetiker zum Sport kommen) nur als Ergänzung zu einem Schulungsprogramm für DM2 Das Strukturierte Hypertonie Behandlungs- Schulungsprogramm (HBSP) Behandlungs- Schulungsprogramm mit Hypertonie für Schulungsmaterial IPM je Modul 1 Schulungsprogramm) Wochen erteilt werden sollten; für Kleingruppen zwischen 4 6 Typ-2- Diabetikern im höheren Lebensalter (multimorbid, geriatrisch, ab 65 Jahre) Schulungsmaterial : SGS (Strukturiertes Geriatrisches Schulungsprogramm) Schulungsmaterial zum Schulungsprogramm HBSP bzw. zum Behandlungs- mit Hypertonie 1 Modulare Bluthochdruck- Schulung IPM SPOG Schulungs- Behandlungsprogramm für mit oraler Gerinnungshemmung (SPOG) Schulungsmaterial für: SPOG Schulungs- Behandlungsprogramm für mit oraler Gerinnungshemmung (SPOG) INRatio Gerinnungsselbstmanagement 1 Unterrichtseinheit für bis zu 10 im Zusammenhang bzw. nach einer Schulung für Typ 2 Diabetiker 4 Unterrichtseinheiten, die innerhalb von 4 Wochen erteilt werden sollten; für 4 bis 6 4 Unterrichtseinheiten, die innerhalb von 4 Wochen erteilt werden sollten; bis zu 4 2 bis 10 Unterrichtseinheiten, die möglichst innerhalb von 8 Wochen erteilt werden für 8 bis 12 4 Unterrichtseinheiten für bis zu 6 in wöchentlichen Abständen 6 Unterrichtseinheiten á 60 Minuten für bis zu 6 15, A 17, A 99820F 99820S 99820S 99821S 12, L 2, L 99820G 5, G 99820U

6 NASA = Nationales Ambulantes Schulungsprogramm für erwachsene Asthmatiker AFAS = Die Ambulante Fürther Asthmaschulung Schulungsmaterial: NASA AFAS 1 Qualitätsmanagement in der Asthmaschulung von Kindern Jugendlichen der AG Asthmaschulung im Kindes- Jugendalter e. V. Schulungsmaterial: Qualitätsmanagement in der Asthmaschulung von Kindern Jugendlichen der AG Asthmaschulung im Kindes- Jugendalter e. V. 1 Chronisch obstruktive Bronchitis mit ohne Lungenemphysem Ambulantes Schulungsprogramm für COPD- (COBRA) das Ambulante Fürther mit chronisch obstruktiver Bronchitis Lungenemphysem (AFBE) Schulungsmaterial: AFBE 1 COBRA schulung COPD: Chronische Bronchitis Lungenemphysem nach dem Bad Reichenhaller Modell Schulungsmaterial für schulung COPD: Chronische Bronchitis Lungenemphysem nach dem Bad Reichenhaller Modell 1 6 Unterrichtseinheiten á 60 Minuten; bis zu 8 18 Unterrichtseinheiten á 45 Minuten (für Kinder) 12 Unterrichtseinheiten á 45 Minuten (für Eltern); bis zu 8 6 Unterrichtseinheiten á 60 Minuten; bis zu 8 6 Unterrichtseinheiten (á 60 Minuten) für 8 bis R 99821R 99820Q 99821Q 99820T 99821T 99820X 99821X (3) In Einzelfällen können für das strukturierte Hypertonie-Behandlungs- Schulungsprogramm (HBSP) oder das strukturierte Hypertonie Therapie- Schulungsprogramm auch bis zu 10 in einer Schulungseinheit geschult werden.

7 (4) Das mit oraler Gerinnungshemmung (SPOG) das Schulungsprogramm INRatio Gerinnungsselbstmanagement werden ausschließlich zur Einweisung in ein verordnetes durch die Krankenkasse im Einzelfall genehmigtes Gerät zur Blutgerinnungsselbstkontrolle zum Erlernen der Selbstmessung angeboten. Die Genehmigung erfolgt unter Berücksichtigung der medizinischen Indikationen im Hilfsmittelverzeichnis der persönlichen Voraussetzungen des zur Selbstmessung. (5) Das Schulungsprogramm SGS kann durch diabetologisch qualifizierte Ärzte gem. 4 des DMP-DM2-Vertrages durchgeführt werden. (6) Nach dieser Vereinbarung können nur geschult werden, die körperlich geistig schulungsfähig sowie für ihre Ernährung selbst verantwortlich sind. Der bestehende Schulungsstand der Versicherten sowie die Inhalte der evaluierten Schulungsprogramme sind zu berücksichtigen. (7) Die Vergütungen der Schulungsleistungen erfolgen außerhalb der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung. Die Krankenkasse erhält für jedes Quartal von der KVSA einen Nachweis über die abgerechneten Leistungen. (8) Die Vertragspartner vereinbaren pro Jahr einen Betrag von 0,1 Mio. für die IKK ges plus als Obergrenze für die Schulungsleistungen. Im Falle der Unterschreitung der Obergrenze verständigen sich die Vertragspartner über die Verwendung der Mittel innerhalb der strukturierten Behandlungsprogramme. Sollten die erbrachten Schulungsleistungen die vereinbarte Obergrenze überschreiten, verständigen sich die Vertragspartner kurzfristig mit dem Ziel, diese Leistungen weiter anzubieten. (9) Die Abrechnungsfrequenzen für die genannten Schulungen werden den Krankenkassen quartalsweise zur Verfügung gestellt. (10) Die KVSA berichtet der Gemeinsamen Einrichtung über die Inanspruchnahme der Schulungen. Abschnitt III 4 Laufzeit Kündigung (1) Diese Anlage tritt zum in Kraft löst die vorhergehenden Regelungen ab. Sie kann mit einer Frist von drei Monaten zum Jahresende gekündigt werden. (2) Sie kann bei einem wichtigen Gr, der die Geschäftsgrlage dieser Vereinbarung berührt, insbesondere bei Wegfall der RSA-Anbindung der strukturierten Behandlungsprogramme oder bei Wegfall der Zulassung des Programms durch das BVA oder durch Änderungen der RSAV, der Richtlinien des G-BA oder des SGB V, von jedem Vertragspartner mit einer Frist von 6 Wochen zum Quartalsende gekündigt werden.

8 (3) Unabhängig von einer separaten Kündigung endet die Gültigkeit dieser Anlage mit der Kündigung des DMP-DM2-Vertrags in der jeweils aktuellsten Fassung.

9 Unterschriftsseite Zur Vereinbarung über die Vergütung im Rahmen des strukturierten Behandlungsprogramms Diabetes mellitus Typ 2 zwischen der IKK ges plus der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen-Anhalt Magdeburg, den Kassenärztliche Vereinigung Sachsen-Anhalt IKK ges plus

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