Mediadaten Online 2015 Gültig ab 1. Januar Das Online-Portal für die Energiewirtschaft der Schweiz

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1 Mediadaten Online 2015 Gültig ab 1. Januar Das Online-Portal für die Energiewirtschaft der Schweiz

2 Die Publikation für den Schweizer Energiemarkt Der aktuelle Liberalisierungsstand des Schweizer Energiemarktes impliziert den Wunsch der Marktteilnehmer nach mehr Transparenz sowie Informationen über und aus dem Markt. Daher publizieren wir seit Frühjahr 2014 ein tagesaktuelles Medium für den Schweizer Energiemarkt. Das Medienprodukt ener gate messenger Schweiz besteht aus einem Zugang für das News- und Marktdatenportal sowie einem täglichen Newsletter im PDF-Format und im HTML-Format. Aus unserem Schweizer Redaktionsbüro, mit der Unterstützung der Büros in Essen und Berlin sowie der Berichterstattung aus Brüssel, informieren wir täglich aktuell für und aus dem Schweizer Energiemarkt. Um die richtigen Themen und Fragestellungen aufzugreifen und diese kontinuierlich an den Bedürfnissen des Schweizer Marktes entwickeln zu können, haben wir ein fachliches Netzwerk mit Vertretern möglichst vieler Interessengruppen dieses Marktes aufgestellt. Folgende Beiratsmitglieder konnten für den ener gate messenger Schweiz gewonnen werden und unterstützen die inhaltliche und fachliche Arbeit: Vorsitzende des Beirats: Prof. Dr. Stephanie Teufel, Direktorin des iimt, Universität Fribourg Hansueli Bircher, Koordinator, regiogrid & Rechtskonsulent, DSV Dr. Matthias Bölke, CEO, Schneider Electric Schweiz AG Lorenz Bösch, Generalsekretär a.i., EnDK Konferenz Kantonaler Energiedirektoren Daniela Decurtins, Direktorin, VSG Dr. Roman A. Dudenhausen, Vorstand, con energy ag Dr. Armin Eberle, Geschäftsführer, Energie-Agentur der Wirtschaft Michael Frank, Direktor, VSE Frédéric Gastaldo, CEO, Swisscom Energy Solutions AG Dr. Patrick Hofer-Noser, CTO, Meyer Burger Technology AG Dr. Tobias Reichmuth, CEO, SUSI Partners AG Reto Rigassi, Geschäftsführer, Suisse Eole Ruedi Rohrbach, CEO, Swissgas AG Dr. Hans-Kaspar Scherrer, Präsident, Swisspower AG Dr. Jörg Spicker, Leiter Market Operations, Swissgrid AG Dr. Walter Steinmann, Direktor, Bundesamt für Energie BFE Marin Tschirren, stellv. Direktor, Schweizerischer Städteverband

3 Produkte & Leserschaft Börsentäglicher Newsletter Online-Portal aktuell I informativ I kompetent messenger.ch KOSTENDECKENDE EINSPEISEVERGÜTUNG Fortschritte bei der KEV-Umsetzung Bern (energate) - Die Mängel bei der Umsetzung der kostendeckenden Einspeisevergütung wurden zu grossen Teilen behoben. Das sagte das Bundesamt für Energie (BFE) zur Kritik der Eidgenössischen Finanzkontrolle, dass es bei Prozessen und Schnittstellen der kostendeckenden Einspeisevergütung (KEV) Probleme gebe. Der grösste Teil ist gemacht. Viele Empfehlungen der Finanzkontrolle wurden bereits erfüllt, so Walter Steinmann, Direktor des BFE gegenüber energate. Das Bundesamt habe in allen Bereichen Anstrengungen unternommen, die Empfehlungen der Finanzkontrolle soweit wie möglich umzusetzen. Weitere Verbesserungen würden im Rahmen der Energiestrategie 2050 angegangen. Im Jahr 2011, als der Bericht erschien, seien die Strukturen der KEV noch jung gewesen. Es sei normal, dass, gerade in einem solch komplexen Feld, Erfahrungen gemacht werden müssten, so das BFE weiter. Die KEV habe sich weiterentwickelt. Nach Fukushima sei die Anzahl der Anmeldungen stark angestiegen, worauf die Prozesse entsprechend verbessert und automatisiert wurden, teilte auch der Netzbetreiber Swissgrid mit. Die Prozesse sind komplex, laufen aber gut und problemlos, so Bruno Gans, Geschäftsführer der Energiepool Schweiz AG. Die Energiepool ist für die Auszahlungen der Vergütungen aus der KEV verantwortlich. In einem unveröffentlichten Bericht von November 2011, der in den letzten Tagen von zahlreichen Medien publik gemacht wurde, kritisierte die Eidgenössische Finanzkontrolle das Bundesamt für Energie, die Stiftung KEV, die Netzgesellschaft Swissgrid und die Energiepool. Die Finanzkontrolle stellte fest, dass bei Swissgrid Gesuche für Förderbeiträge teilweise nicht auf ihre Richtigkeit überprüft würden. Weiter würden Gesuche bewilligt, ohne dass deren INHALTSVERZEICHNIS Fortschritte bei der KEV-Umsetzung 1 Romande Energie macht wieder Gewinn 1 EKZ zieht Ökostrom-Bilanz 2 Block 1 in Beznau geht in Revision 2 Bruch einer Gasleitung im Mittelland 2 Oettinger: Nicht im Schweinegalopp wie in Deutschland 3 Deutsche Regierung legt neuen EEG-Entwurf vor 3 Solarinstallationen brechen ein 4 Snam und Fluxys wollen zusammenarbeiten 4 EVN eröffnet Windpark 4 Weltklimarat warnt vor ungebremster Erderwärmung 4 Marktdaten 5 BILANZ 2013 Romande Energie macht wieder Gewinn Der ener gate messenger Schweiz liefert die wichtigsten Nachrichten des Tages aus der ener gate-redaktion sowie die wichtigsten Preis-und Marktdaten der Schweizer Energiebranche. Weitere Highlights: Ausführliche Montagsausgabe mit einer Zusammenfassung der wichtigsten Ereignisse der vergangenen Woche in französischer Sprache Archiv- und Downloadfunktion für Nachrichten und Marktdaten online Der ener gate messenger Schweiz wird börsentäglich als PDF-Dokument via verschickt. Zur Leserschaft des ener gate messenger Schweiz gehören Fach- und Führungskräfte aus der Energiewirtschaft. Einkäufer aus Industrieunternehmen, Dienstleister sowie technische Unternehmen mit hoher Affinität zu Energiethemen zählen ebenso zum Leserkreis. Aus Verbänden und Politik kommen zusätzliche Nutzer. Mit dem Abonnement des ener gate messengers Schweiz steht das Online- Portal in vollem Umfang zur Verfügung. Hier fi ndet der Nutzer sowohl tagesaktuelle als auch archivierte Nachrichten über den Schweizer Energiemarkt. Zudem sind alle wesentlichen Preis- und Markt daten für Strom- und Gas- sowie für die Öl-, Kohle und CO 2 -Märkte veröffentlicht. Über die Such-Funktion im News-Archiv ist eine gezielte Recherche nach Themen und Unter nehmen möglich. energate-messenger.ch wird genutzt von Fach- und Führungskräften in der Schweizer Energiewirtschaft, für die ener gate täglich aktuell Nachrichten und Preisinformationen aus dem Energiemarkt veröffentlicht. Mit der ener gate App werden alle Nachrichten und Marktdaten auch mobil zur Verfügung gestellt.

4 Werbeformate ener gate messenger Schweiz Sie können Sie Ihre Anzeige im PDF-Dokument an prominenter Stelle als Seiten(teil)anzeige oder werbewirksam im HTML-Format sowie als Banner auf platzieren. PDF HTML Banner aktuell I informativ I kompetent messenger.ch KOSTENDECKENDE EINSPEISEVERGÜTUNG INHALTSVERZEICHNIS Fortschritte bei der KEV-Umsetzung Fortschritte bei der KEV-Umsetzung 1 Bern (energate) - Die Mängel bei der Umsetzung der kos- Romande Energie macht wieder Gewinn 1 tendeckenden Einspeisevergütung wurden zu grossen Teilen behoben. Das sagte das Bundesamt für Energie (BFE) zur Kritik EKZ zieht Ökostrom-Bilanz 2 der Eidgenössischen Finanzkontrolle, dass es bei Prozessen und Schnittstellen der kostendeckenden Einspeisevergütung (KEV) Block 1 in Beznau geht in Revision 2 Probleme gebe. Der grösste Teil ist gemacht. Viele Empfehlungen der Finanzkontrolle wurden bereits erfüllt, so Walter Steinmann, Bruch einer Gasleitung im Mittelland 2 Direktor des BFE gegenüber energate. Das Bundesamt habe in allen Bereichen Anstrengungen unternommen, die Empfehlungen Oettinger: Nicht im Schweinegalopp der Finanzkontrolle soweit wie möglich umzusetzen. Weitere Ver- wie in Deutschland 3 besserungen würden im Rahmen der Energiestrategie 2050 angegangen. Im Jahr 2011, als der Bericht erschien, seien die Strukturen der KEV noch jung gewesen. Es sei normal, dass, gerade in einem solch komplexen Feld, Erfahrungen gemacht werden müssten, so das BFE weiter. Die KEV habe sich weiterentwickelt. Nach Fukushima sei die Anzahl der Anmeldungen stark angestiegen, worauf die Prozesse entsprechend verbessert und automatisiert wurden, teilte auch der Netzbetreiber Swissgrid mit. Die Prozesse sind komplex, laufen aber gut und problemlos, so Bruno Gans, Geschäftsführer der Energiepool Schweiz AG. Die Energiepool ist für die Auszahlungen der Vergütungen aus der KEV verantwortlich. In einem unveröffentlichten Bericht von November 2011, der in den letzten Tagen von zahlreichen Medien publik gemacht wurde, kritisierte die Eidgenössische Finanzkontrolle das Bundesamt für Deutsche Regierung legt neuen EEG-Entwurf vor 3 Solarinstallationen brechen ein 4 Snam und Fluxys wollen zusammenarbeiten 4 EVN eröffnet Windpark 4 Weltklimarat warnt vor ungebremster Erderwärmung 4 Marktdaten 5 BILANZ 2013 Banner 580 x 120 px in der HTML-Version Medium Rectangle 300 x 250 px Energie, die Stiftung KEV, die Netzgesellschaft Swissgrid und die Energiepool. Die Finanzkontrolle stellte fest, dass bei Swissgrid Gesuche für Förderbeiträge teilweise nicht auf ihre Richtigkeit überprüft würden. Weiter würden Gesuche bewilligt, ohne dass deren Realisierbarkeit geprüft worden sei. Zudem wurde kritisiert, dass Millionenbeträge über die mit der Auszahlung der Vergütungen beauftragten Energiepool liefen, ohne dass die Haftung geregelt war. Die Finanzkontrolle kritisierte weiter, dass die Berichterstattung der Stiftung KEV lückenhaft sei, was dem BFE keine zuverlässige Kontrolle erlaube. Gemäss dem Bericht verzichtete das BFE zudem darauf, verbindlich einzuhaltende Leistungsaufträge zu definieren. Mit der KEV werden Anlagen für die Stromproduktion aus neuen erneuerbaren Energien gefördert. Das Fördergeld stammt Romande Energie macht wieder Gewinn Eckfeld anzeige 94 x 87 mm im PDF Morges (energate) - Der Westschweizer Stromversorger Romande Energie ist 2013 wieder in die Gewinnzone zurückgekehrt. Der Gewinn belief sich gemäss Unternehmensangaben auf 67,9 Mio. CHF. Im Jahr zuvor stand unterm Strich noch ein Verlust von 278,2 Mio. CHF, der aus Wertberichtigungen auf die Beteiligung am Energiekonzern Alpiq resultierte. Auch das operative Ergebnis (Ebit) lag mit einem Plus von 1,7 Prozent auf 68,9 Mio. CHF über dem Niveau von Der Umsatz gab indes leicht nach auf 577,8 Mio. CHF, was einem Minus von 0,3 Prozent entspricht. Die über das eigene Netz verkaufte Energie aus einem Zuschlag, den die Stromkonsumenten bezahlen. Das betrug im vergangenen Jahr 2,89 Mrd. kwh (+ 1,5%). 3,17 Energiegesetz erlaubt einen maximalen Zuschlag von 1,5 Rap- Mrd. kwh Strom verkaufte Romande Energie an Endkunden pen/kwh. /si (+0,4 %)

5 Anzeigenformate & Preise PDF 1/1 Seite 1/3 Seite quer 1/4 Seite quer Breite Höhe Beschnitt Preis 210 mm 297 mm + 3 mm 2.195,00 CHF pro Woche Breite Höhe Beschnitt Preis 196 mm 83 mm 0 mm 1.220,00 CHF pro Woche Breite Höhe Beschnitt Preis 196 mm 59 mm 0 mm 980,00 CHF pro Woche Eckfeld Breite Höhe Beschnitt Preis 94 mm 87 mm 0 mm 1.220,00 CHF pro Woche Individuelles Angebot bei Mehrfachschaltung möglich. HTML Grösse in Pixeln (B x H) s/w + 3 Zusatzfarben (4-farbig) 580 x ,- CHF pro Woche 468 x ,- CHF pro Woche Kombi: PDF + HTML 15 % Rabatt Dateiformate PDF PDF, EPS, JPG, TIFF Schriften eingebettet oder in Pfade umgewandelt Aufl ösung 150 dpi Farbmodus: RGB max. Dateigrösse 500 kb HTML JPG, PNG Aufl ösung 72 dpi Farbmodus: RGB Um eine adäquate Qualität der Anzeigen gewährleisten zu können, sind die Vorgaben für das Dateiformat zwingend einzuhalten.

6 Bannerformate & Preise Auf erreichen Sie mit verschiedenen Bannerformaten Ihre Zielgruppe aus dem Energiesektor. Medium Rectangle 300 x 250 px Half Rectangle 300 x 125 px Skyscraper 120 x 600 px Format Grösse in Pixeln (B x H) Festpreis Laufzeit 1 Monat Half Rectangle 300 x ,- CHF Medium Rectangle 300 x ,- CHF Skyscraper 120 x ,- CHF Skyscraper 160 x ,- CHF Dateiformate JPG, PNG Aufl ösung 72 dpi Farbmodus: RGB max. Dateigrösse 500 kb Anzeigenbuchung und Datenübermittlung per anzeigen@energate.ch

7 Nr. 5 Januar 2015 Schweiz-Spezial Eidgenossen cupta quam nativ Interview mit Matthias Berz Grüner und grauer Strom müssen gleichbehandelt werden e m w in Zahlen Warum Lore ipsum mit destiae moles mollaborate Marktüberblick Destiae moles mol laborateg nihil estiam Neue Rubrik Videstiae moles mollas Botschaft Das Online-Portal für die Energiewirtschaft Verlagsangaben Verlag: ener gate gmbh Büro Schweiz Ringstr Olten Schweiz Telefon +41 (0) Website Unternehmenssitz: ener gate gmbh Norbertstr Essen Deutschland Telefon Telefax info@energate.de Website Anzeigen: Beatrice van Dijk Telefon Telefax anzeigen@energate.ch Geschäftsführung: Marc Hüther, Dirk P. Lindgens Amtsgericht Essen HRB Ust-IdNr.: DE Zahlungsbedingungen: Zahlung innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungserhalt, netto ohne Abzug. Wir gewähren 15% Agenturprovision. Werben Sie auch erfolgreich in: e m w mit neuer Rubrik Schweiz Seit 2003 bietet die Fachzeitschrift e m w Energie, Markt, Wettbewerb zuverlässiges Marktwissen für Fach- und Führungskräfte der Energiewirtschaft. Seitdem hat sie sich zu einem Leitmedium der Branche entwickelt. Auch 2015 werden renommierte Autoren alle zwei Monate über die bewegenden Themen der Branche berichten allerdings im neuen e m w-design! Der großangelegte Relaunch verleiht der e m w nicht nur ein modernes, hochwertiges Cover sowie einen noch leserfreundlicheren Inhaltsbereich. Auch neue Formate, prominente Interviews und weitere attraktive Features sind Teil der neuen e m w, die sich trotzdem treu bleibt. Soviel sei gesagt: Die Rubrik Energiemarkt Schweiz ist ein neuer, fester Bestandteil jeder Ausgabe. Darin berichten anerkannte Experten über die Ereignisse der Schweizer Branche, die sich momentan im Umbruch befi ndet. Seien Sie also gespannt! Folgende Themenfelder werden in jeder e m w kompetent aufbereitet: Regulierung & Netze Handel & Beschaffung Marketing & Vertrieb Organisation & IT Erzeugung & Effi zienz Spezial Wie kommt das Neue in die Lorem ipsum konsquent zu Spezial Mulitalent Stadtwerk endefirm. Die Energiewende findet in den Verteilnetzen statt In der Rubrik Marktüberblick erhält der Leser eine wertvolle Orientierungshilfe über die bedeutenden und am Markt aktiven Unternehmen einer bestimmten Branche. Das regelmäßige Spezial widmet sich wechselnden thematischen Schwerpunkten. Ergänzende Interviews, Nachrichten, Personalien, Erklärungen zu Stichworten oder Buchbesprechungen ergänzen das Angebot jeder Ausgabe. Die e m w richtet sich an die Experten der Energiewirtschaft. An Personen, die Wert auf fundiertes Hintergrundwissen legen, die nicht verpassen dürfen, wie sich der Markt entwickelt. ISSN: Energie. Markt. Wettbewerb

8 Allgemeine Geschäftsbedingungen des ener gate Fachverlages für Anzeigen und Fremdbeilagen Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. 1. Anzeigenauftrag im Sinn der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag über die Veröffentlichung einer oder mehreren Anzeigen eines Werbungtreibenden oder sonstigen Inserenten in einer Druckschrift zum Zweck der Verbreitung. 2. Anzeigen sind im Zweifel zur Veröffentlichung innerhalb eines Jahres nach Vertragsabschluss abzurufen. Ist im Rahmen eines Abschlusses das Recht zum Abruf einzelner Anzeigen eingeräumt, so ist der Auftrag innerhalb eines Jahres seit Erscheinen der ersten Anzeige abzuwickeln, sofern die erste Anzeige innerhalb der in Satz 1 genannten Frist abgerufen und veröffentlicht wird. 3. Bei Abschlüssen ist der Auftraggeber berechtigt, innerhalb der vereinbarten bzw. der in Ziffer 2 genannten Frist auch über die im Auftrag genannte Anzeigenmenge hinaus weitere Anzeigen abzurufen. 4. Wird ein Auftrag aus Umständen nicht oder nicht vollständig erfüllt, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so hat dieser, unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten, bei einem ihm eingeräumten Nachlass den Unterschiedsbetrag zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahmemenge entsprechenden Nachlass zu erstatten. Kann die Zeitschrift infolge höherer Gewalt (z.b. Krieg, Arbeitskampf oder sonstige nicht vorhersehbare Ereignisse) oder sonstiger Umstände, die der Verlag nicht zu vertreten hat, überhaupt nicht, nicht in vollem Umfang oder nicht rechtzeitig erscheinen, so ist der Auftrag zum nächst möglichen Zeitpunkt auszuführen. Kann eine spätere den Zweck nicht erreichen, kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten. Weitere Rechte, insbesondere Schadenersatzansprüche, stehen dem Auftraggeber in diesen Fällen nicht zu. Kann die Zeitschrift aus Gründen, die der Verlag zu vertreten hat, überhaupt nicht, nicht in vollem Umfang oder nicht rechtzeitig erscheinen, ist die Haftung des Verlages nach Maßgabe der Regelungen in Nr. 9 eingeschränkt. 5. Sind keine besonderen Größenvorschriften gegeben, so wird die nach Art der Anzeige übliche, tatsächliche Abdruckhöhe der Berechnung zugrunde gelegt. 6. Aufträge für Anzeigen und Fremdbeilagen, die erklärtermaßen ausschließlich in bestimmten Nummern, bestimmten Ausgaben oder an bestimmten Plätzen der Druckschrift veröffentlicht werden sollen, müssen so rechtzeitig bim Verlag eingehen, dass dem Auftraggeber noch vor Anzeigenschluss mitgeteilt werden kann, wenn der Auftrag auf diese Weise nicht auszuführen ist. Rubrizierte Anzeigen werden in der jeweiligen Rubrik abgedruckt, ohne dass dies der ausdrücklichen Vereinbarung bedarf. Der Verlag ist berechtigt, Anzeigen, die aufgrund ihrer redaktionellen Gestaltung nicht als Anzeigen erkennbar sind, mit dem Wort Anzeige deutlich kenntlich zu machen. 7. Der Verlag behält sich vor, Anzeigenaufträge auch einzelne Abrufe im Rahmen eines Abschlusses und Beilagenaufträge wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen des Verlages abzulehnen, wenn deren Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt oder deren Veröffentlichung für den Verlag unzumutbar ist. Dies gilt auch für Aufträge, die bei Geschäftsstellen, Annahmestellen oder Vertretern aufgegeben werden. Beilagenaufträge sind für den Verlag erst nach Vorlage eines Musters der Beilage und deren Billigung bindend. Beilagen, die durch Format oder Aufmachung beim Leser den Eindruck eines Bestandteils der Zeitung oder Zeitschrift erwecken oder Fremdanzeigen enthalten, werden nicht angenommen. Die Ablehnung eines Auftrages wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt. 8. Für die rechtzeitige Lieferung des Anzeigentextes und einwandfreier Druckunterlagen oder der Beilagen ist der Auftraggeber verantwortlich. Nichtlieferung von Druckunterlagen entbindet ihn nicht von der Bezahlung bestellter Anzeigen. Der Verlag gewährleistet für den belegten Titel übliche Druckqualität im Rahmen der durch die Druckunterlagen gegebenen Möglichkeiten und fordert für erkennbar ungeeignete oder beschädigte Druckunterlagen unverzüglich Ersatz. Reklamationen wegen mangelhaften Drucks von verspätet angelieferten Druckunterlagen kann der Verlag nicht akzeptieren. 9. Der Auftraggeber hat bei ganz oder teilweise unleserlichem, unrichtigem oder bei unvollständigem Abdruck der Anzeige Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine einwandfreie Ersatzanzeige, aber nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde. Lässt der Verlag eine ihm hierfür gestellte angemessene Frist verstreichen oder ist die Ersatzanzeige erneut nicht einwandfrei, so hat der Auftraggeber ein Recht auf Zahlungsminderung oder Rückgängigmachung des Auftrages. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit des Verlages, seines gesetzlichen Vertreters und seiner Erfüllungsgehilfen ist außer bei Fehlen zugesicherter Eigenschaften oder bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten- ausgeschlossen. Die Haftung ist bei Fahrlässigkeit auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt. Eine weitergehende Haftung auf Schadenersatz ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs- ausgeschlossen. Reklamationen müssen außer bei nicht offensichtlichen Mängeln- innerhalb von vier Wochen nach Eingang von Rechnung und Beleg geltend gemacht werden. 10. Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der zurückgesandten Probeabzüge. Der Verlag berücksichtigt alle Fehlerkorrekturen, die ihm innerhalb der bei der Übersendung des Probeabzuges gesetzten Frist mitgeteilt werden. 11. Falls der Auftraggeber nicht Vorauszahlung leistet, wird die Rechnung sofort, möglichst aber 14 Tage nach Veröffentlichung der Anzeige übersandt. Die Rechnung ist innerhalb der aus der Preisliste ersichtlichen vom Empfang der Rechnung an laufenden Frist zu bezahlen, sofern nicht im einzelnen Fall eine andere Zahlungsfrist oder Vorauszahlung vereinbart ist. Etwaige Nachlässe für vorzeitige Zahlung werden nach der Preisliste gewährt. 12. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen sowie Einziehungskosten berechnet. Der Verlag kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrages bis zur Bezahlung zurückstellen und für die restlichen Anzeigen Vorauszahlung verlangen. Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers ist der Verlag berechtigt, auch während der Laufzeit eines Anzeigenabschlusses das Erscheinen weiterer Anzeigen ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages und von dem Ausgleich offenstehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen. 13. Der Verlag liefert mit der Rechnung auf Wunsch einen Anzeigenbeleg. Je nach Art und Umfang des Anzeigenauftrages werden Anzeigenausschnitte, Belegseiten oder vollständige Belegnummern geliefert. Kann ein Beleg nicht mehr beschafft werden, so tritt an seine Stelle eine rechtsverbindliche Bescheinigung des Verlages über die Veröffentlichung und Verbreitung der Anzeige. 14. Kosten für die Anfertigung bestellter Copyproofs und Reinzeichnungen sowie für vom Auftraggeber gewünschte oder zu vertretende erhebliche Änderungen ursprünglich vereinbarter Ausführungen hat der Auftraggeber zu tragen. 15. Ein Auflagenrückgang ist nur dann von Einfluss auf das Vertragsverhältnis, wenn eine Auflagenhöhe zugesichert ist und diese um mehr als 20v.H. sinkt. Darüber hinaus sind etwaige Preisminderungs- und Schadenersatzansprüche ausgeschlossen, wenn der Verleger dem Auftraggeber von dem Absinken der Auflage so rechtzeitig Kenntnis gegeben hat, dass dieser vor Erscheinen der Anzeige vom Vertrag zurücktreten konnte. 16. Bei Chiffreanzeigen wendet der Verlag für die Verwahrung und rechtzeitige Weitergabe der Angebote die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns an. Einschreibebriefe und Eilbriefe auf Chiffreanzeigen werden nur auf dem normalen Postweg weitergeleitet. Auftraggeber von Chiffreanzeigen darf der Verlag gegenüber Dritten nicht nennen. 17. Druckunterlagen werden nur auf besondere Anforderung an den Auftraggeber zurückgesandt. Die Pflicht zur Aufbewahrung endet drei Monate nach Ablauf des Auftrages. 18. Erfüllungsort ist der Sitz des Verlages. Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder bei öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist bei Klagen Gerichtsstand der Sitz des Verlages. Soweit Ansprüche des Verlages nicht im Mahnverfahren geltend gemacht werden, bestimmt sich der Gerichtsstand bei Nicht-Kaufleuten nach deren Wohnsitz. Zusätzliche Geschäftsbedingungen des Verlages a) unleserlich geschriebene Anzeigentexte, telefonisch aufgegebene Anzeigen, telefonisch erteilte Korrekturen oder verstümmelte Telefaxübermittlung wird keine Gewähr für die Richtigkeit der Wiedergabe übernommen. b) Platzierungsbestätigungen gelten nur unter Vorbehalt und können geändert werden, soweit dies aus technischen Gründen erforderlich ist, eine Veröffentlichung der Anzeige in dem betreffenden Heft ansonsten nicht möglich wäre und der Zweck der Anzeige hierdurch nicht beeinträchtigt wird. In diesen Fällen kann der Verlag nicht haftbar gemacht werden. c) Sind etwaige Mängel bei den Druckunterlagen nicht sofort erkennbar, sondern werden dieselben erst beim Druckvorgang deutlich, so hat der Auftraggeber bei ungenügendem Abdruck keine Ansprüche. Treffen beschädigte Druckunterlagen erst unmittelbar vor Drucklegung des Blattes beim Verlag ein, so hat der Auftraggeber die aus der erforderlichen Sonderbemühung des Verlages entstehenden Kosten zu tragen. d) Der Auftraggeber hat bei Wiederholungsanzeigen den richtigen Abdruck seiner Anzeigen unverzüglich bei Erscheinen zu überprüfen. Der Verlag erkennt Zahlungsminderung oder Ersatzansprüche nicht an, wenn bei Wiederholungen der gleiche Fehler unterläuft, ohne dass nach der Veröffentlichung eine unverzügliche Richtigstellung seitens des Auftraggebers erfolgt ist. e) Der Auftraggeber steht für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit der für die Insertion zur Verfügung gestellten Textund Bildunterlagen ein; dem Auftraggeber obliegt es, den Verlag von Ansprüchen Dritter freizustellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Kosten der Veröffentlichung einer Gegendarstellung, die sich auf tatsächliche Behauptungen der veröffentlichten Anzeige bezieht, zu tragen, und zwar nach Maßgabe des jeweils gültigen Anzeigentarifs. f) Abbestellungen von Anzeigen, Beiheftern und Beilagen müssen schriftlich bis spätestens zum Anzeigenschlusstermin erfolgen. g) Bei Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Auftraggebers entfällt jeglicher Nachlass. h) Im Rahmen der Geschäftsbeziehungen bekannt gewordene Daten werden mit Hilfe der EDV bearbeitet und gespeichert. Die Daten werden zu keinen anderen Zwecken als zu den Vertragszwecken verwendet (gemäß 26 Absatz 1 und 34 Absatz 1 Bundesdatenschutzgesetz).

XITIX Agentur & Verlag Hildebrandtstraße 9 40215 Düsseldorf Tel.: 0211.37 02 43 Fax: 0211.37 02 42 www.libelle-magazin.de info@libelle-magazin.

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