Gutachter und Fachberater im Gesundheitsbereich Weiterbildung

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1 Neue Wege gehen... Weiterbildung Vollzeit Gutachter und Fachberater im Gesundheitsbereich (mit integrierten Qualifikationsmodulen) 2014 Zertifiziert nach: - BQM - Bildungsqualitätsmanagement - AZWV - Arbeitsagentur förderfähig. Bildungsprämie des BMBF förderfähig Gutachter und Fachberater im Gesundheitsbereich Weiterbildung Bildungszentrum für Pflege, Gesundheit und Soziales München Seidlstraße 3, München Tel / Fax 0 89 / biz.muenchen@ggsd.de Internet: Info-Hotline: 0800 / Info- info@ggsd.de Mitglied im Paritätischen Wohlfahrtsverband

2 Sehr geehrte Damen und Herren, die tiefgreifende Umstrukturierung im Sozial- und Gesundheitswesen stellt Positionen, die als sicher galten, in Frage. Unser modulares Angebot für (zukünftige) Gutachter und Fachberater in Pflegeberufen stellt eine Antwort auf die Bedrohung klassischer Berufsperspektiven dar. Mit einer fundierten und breit angelegten Weiterbildung, die die zentralen Facetten pflegerischer Sachverständigen- und Beratungsarbeit abdeckt, qualifizieren wir Sie für unterschiedliche Einsatzmöglichkeiten in einem dynamischen Berufsfeld. Für diesen Weiterbildungsgang wurde auf der Basis aktueller berufsfachlicher und sozialwissenschaftlicher Erkenntnisse ein eigenes Curriculum entwickelt, das auf die Erfordernisse der Praxis zugeschnitten ist. Wir würden Sie gern bei diesen Überlegungen beraten (unverbindlich) und bieten Ihnen dazu ein Gespräch an, und zwar bevor Sie zum Arbeitsberater bei Ihrer zuständigen Arbeitsagentur gehen. Bei Interesse würden wir uns über Ihren Anruf freuen Frau Gabriele Gertz 0 89 / oder Sie senden uns gleich Ihre Unterlagen zu. Sie erhalten dann einen Termin zur ausführlichen Beratung und gegenseitigem Kennenlernen. Mit freundlichen Grüßen Bildungszentrum für Pflege, Gesundheit und Soziales München Gabriele Gertz Leitung Fort- und Weiterbildung

3 Seite 3 INFORMATIONEN ZUR WEITERBILDUNG Gutachter und Fachberater im Gesundheitsbereich 1. Ziel der Weiterbildung Als Gutachter und Fachberater sind Sie in der Lage, pflegerelevante Sachverhalte situationsangemessen zu analysieren und zu beurteilen, unter Berücksichtigung insbesondere gesundheitswissenschaftlicher, pflegewissenschaftlicher und juristischer Kenntnisse. Sie können den dazu erforderlichen Handlungsbedarf festlegen. Im Hinblick auf pädagogische Situationen, wie das Beraten und Schulen von Patienten, Angehörigen und Fachkräften, sind Sie befähigt, Beratungs- und Schulungssituationen professionell zu planen, durchzuführen und zu evaluieren. 2. Zugangsvoraussetzungen 2.1 Voraussetzung für die Teilnahme an der Weiterbildung ist die abgeschlossene Berufsausbildung als Krankenschwester/ -pfleger, Kinderkrankenschwester/ -pfleger, Altenpfleger/in bzw. eine vergleichbare Ausbildung. 2.2 Eine mindestens zweijährige Tätigkeit im erlernten Beruf mit möglichst breiter Erfahrung 3. Weiterbildungsumfang und -dauer 3.1 Die theoretische Weiterbildung umfasst Vollzeit 22 Monate, insgesamt ca Stunden, davon ca. 500 Std. Fachpraktika. Beginn: jährlich im April 4. Teilnehmerzahl: Mindestens 16 Teilnehmer, maximal 26 Teilnehmer 5. Beschäftigungsmöglichkeiten 5.1 Pflegegutachter/Pflegesachverständiger (orientiert sich am Weiterbildungskonzept Pflegesachverständige in Kooperation mit der Hamburger Fern-Hochschule, Fachbereich Pflege und Gesundheit) - bei Pflegekassen - bei großen ambulanten Diensten und Altenhilfeeinrichtungen In Festanstellung oder freiberuflich. (Selbständige Sachverständigentätigkeit erfordert mindestens 6 Jahre Berufserfahrung in der Pflege oder Betreuung alter Menschen.) Sie schätzen Pflegebedürftigkeit ein, beurteilen die Fachlichkeit der Pflege, erstellen Gutachten für Gerichte und Leistungsträger....

4 Seite Als Diabetologische Fachkraft (in Anlehnung an die DDG-Richtlinien) - an großen Kliniken und Fachkliniken - in Arztpraxen und Beratungszentren In Festanstellung oder freiberuflich in Kombination mit anderen beraterischen Schwerpunkten. Sie betreuen, schulen und beraten Patienten und Angehörige. 5.3 Case Manager/in / Überleitungsfachkraft - an Altenpflegeeinrichtungen - an Krankenhäusern - in Reha-Einrichtungen - bei ambulanten Pflegediensten in der häuslichen Pflege - bei Kranken- und Pflegekassen Je nach Größe der Einrichtung u.u: in Kooperation mit den anderen zertifizierten Einzelmodulen. 5.4 Berater für Wohnungsanpassung bei Behinderung und körperlicher Einschränkung - in Altenhilfeeinrichtungen - in der häuslichen Pflege - im Krankenhaus in Kombination mit dem Case Management - an kommunalen Beratungsstellen In Festanstellung oder freiberuflich in Kombination mit anderen beraterischen Schwerpunkten. Sie beraten zwecks Neugestaltung/Umgestaltung von Wohnungen bei bevorstehender und/oder lang andauernder Pflegebedürftigkeit. 5.5 Berater in der häuslichen Pflege - bei ambulanten Pflegeeinrichtungen - bei Pflegekassen In Festanstellung oder freiberuflich in Kombination mit anderen beraterischen Schwerpunkten. Sie unterstützen Patienten und deren Angehörige fachlich und psychosozial. Sie schätzen pflegerelevante Situationen differenziert ein. 5.6 Wundexperte ICW e.v. - an stationären Pflegeeinrichtungen - an Krankenhäusern und Altenheimen - in der häuslichen Pflege In Festanstellung oder freiberuflich in Kombination mit anderen beraterischen Schwerpunkten. Sie versorgen professionell komplizierte Wundverhältnisse insbesondere auch schwierige Decubiti. Sie übernehmen die Nachsorge der Wunden bei zunehmend frühzeitiger Entlassung aus dem Krankenhaus....

5 Seite Fortbildungsbeauftragte/r / Bildungsmanager/in - an Krankenhäusern - an Fachweiterbildungsstätten - an Altenhilfeeinrichtungen - an ambulanten Pflegediensten - bei Firmen medizinischer Produkte - bei Pharmafirmen u.ä. In Festanstellung oder freiberuflich in Kombination mit anderen beraterischen Schwerpunkten. Sie ermitteln und organisieren Fortbildungsbedarf. Sie erstellen Fortbildungskonzepte. Sie schulen Mitarbeiter, planen und reflektieren Schulungssituationen. Angesichts der vielfältigen Veränderungen im Gesundheitswesen bietet Ihnen unser Konzept viele Vorteile. Damit Sie dieses optimal nutzen können, behalten wir uns vor, unter Beobachtung der Arbeitsmarktprognosen, einzelne Module und Inhalte, wenn erforderlich, zu verändern und ggf. auszutauschen. 6. Abschlussprüfung 6.1 Der Rahmen und die Bedingungen der Prüfung sind in der Prüfungsordnung des Bildungsträgers festgelegt. 6.2 Prüfungsteile: Schriftliche Klausuren Hausarbeiten Projektarbeit Kolloquium 6.3 Der erfolgreiche Abschluss der Weiterbildung wird mit einem qualifizierten Abschlusszertifikat dokumentiert. Des weiteren erhalten Sie innerhalb der Qualifikationsmodule Einzelzertifizierungen. 7. Weiterbildungsort, Schulsitz Bildungszentrum für Pflege, Gesundheit und Soziales München Seidlstraße 3, München Tel / ; Fax: 0 89 / biz.muenchen@ggsd.de; Internet:: Kostenlose Hotline: 0800 / Ansprechpartnerin: Frau Gabriele Gertz, Leitung Fort- und Weiterbildung Durchwahl: 0 89 / ; gabriele.gertz@ggsd.de

6 Seite 6 8. Rechtsträger Gemeinnützige Gesellschaft für soziale Dienste - DAA - mbh Roritzerstr. 7, Nürnberg Tel / , Fax / hauptverwaltung@ggsd.de; Internet: 9. Anmeldung/Beratung 9.1 Für eine Anmeldung sowie für eine qualifizierte Beratung sind folgende Unterlagen erforderlich: Anschreiben Lebenslauf Schulzeugnisse (allgemeinbildende und berufsbezogene Schulen) Arbeitszeugnisse Examensnachweis/Berufserlaubnis amtliches Führungszeugnis Lichtbild Fortbildungsnachweise 9.2 Zum Aufnahmeverfahren gehört ein persönliches Bewerbungsgespräch 9.3 Gesprächstermine erfolgen nach Vereinbarung Ihre Ansprechpartnerin: Frau Gertz Durchwahl: 0 89 / Kosten Die Höhe der zertifizierten Weiterbildungs- und Prüfungsgebühren für Manager im Sozial- und Gesundheitsbereich, sowie die Kosten für das 1-wöchige externe Schulungs/Kommunikations- Seminar, welches zum Erreichen des Weiterbildungszieles verpflichtend ist teilen wir Ihnen auf Anfrage mit. Der Zahlungsmodus ist in der Regel eine monatliche Zahlung gleicher Teilbeträge über die Dauer der Weiterbildung; abweichende Vereinbarungen sind möglich. Dies kann in einem persönlichen Beratungsgespräch geklärt werden Förderung 11.1 Gilt diese Weiterbildung aufgrund gesundheitlicher individueller Voraussetzungen als Rehabilitationsmaßnahme besteht die Möglichkeit, dass die Weiterbildungskosten insgesamt vom Kostenträger übernommen werden. In diesem Fall ist auch das Unterhaltsgeld nicht zurückzuzahlen. Da die Weiterbildung nach AZWV zertifiziert ist, kann sie durch die Bundesagentur für Arbeit gefördert werden. Deshalb ist eine Beratung frühzeitig vor Weiterbildungsbeginn bei Ihrem zuständigen Arbeitsberater/Rehaberater unbedingt erforderlich.

7 Seite Grundsätzliche Informationen über die Finanzierbarkeit von Vollzeitweiterbildungen Falls Sie überlegen, sich beruflich weiterzuentwickeln und eine Vollzeitweiterbildung ins Auge zu fassen, möchten wir Ihnen hierzu einige Informationen geben. Prinzipiell sind drei Formen der Finanzierung denkbar. Sie sollen im folgenden kurz dargestellt werden Förderung ohne besondere Verpflichtung Gefördert werden - seit nur mehr sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer, die infolge gesundheitlicher Beeinträchtigungen nicht mehr in der Lage sind, ihren gegenwärtigen Beruf mittel- oder langfristig auszuüben. Falls Sie also an (attestierten) gesundheitlichen Beschwerden leiden (z.b. Rückenprobleme, Allergien etc.), die Ihre Arbeit auf Station beeinträchtigen, sollten Sie sich mit dem Reha-Berater Ihrer örtlichen Arbeitsagentur in Verbindung setzen, um weitere Schritte (Termin beim Amtsarzt etc.) einzuleiten. Sie haben einen Rechtsanspruch auf eine Umschulung, wenn beim Verbleiben im bisherigen Beruf die begründete Gefahr dauernder Arbeitsunfähigkeit droht. Außerdem muss mit der durch die angestrebte Umschulung erworbenen Qualifikation die langfristige Arbeitsfähigkeit und Vermittelbarkeit gewährleistet sein. In einem solchen Fall werden die für die Weiterbildung anfallenden Kosten zu einem großen Teil von einem der folgenden Träger übernommen: von der Berufsgenossenschaft, bei einer anerkannten Berufskrankheit von der Deutsche Rentenversicherung - Bund, bei drohender Berufsunfähigkeit nach mehr als 15 Jahren Berufstätigkeit von der Bundesagentur für Arbeit (Reha - Abteilung) in den übrigen Fällen Die Weiterbildung ist nach AZWV zugelassen. Falls die Weiterbildung als Rehabilitationsmaßnahme anerkannt wird, erhalten Sie normalerweise 70% der Weiterbildungsgebühren (in Sonderfällen 100%). An Unterhalt können Sie als Alleinstehender mit 60%, wenn Sie für Kinder sorgen, mit 67% Ihres bisherigen Nettoeinkommens rechnen. Bitte denken Sie daran, dass Sie sehr frühzeitig Ihren Arbeitsberater in der zuständigen Arbeitsagentur aufsuchen. Nur so haben Sie die Chance, noch vor Beginn der von Ihnen gewählten Weiterbildung die Zusage eines Kostenträgers zu erhalten Kostenübernahme durch den Arbeitgeber Angenommen, Sie haben den Wunsch, sich beruflich weiterzuentwickeln, Sie haben aber keinen Anspruch auf Leistungen der Arbeitsagentur. Dann sollten Sie Ihren Arbeitgeber bitten zu prüfen, ob er nicht im Interesse des Betriebes im Zuge längerfristiger Personalentwicklung und -planung die Kosten für Ihre Weiterbildung ganz oder teilweise übernimmt. Es sind dabei unterschiedliche Varianten denkbar, die sich bei einer längerfristigen Kalkulation sehr wohl auch für den Arbeitgeber rechnen. Natürlich wäre eine derartige Finanzierung für Sie mit einer längerfristigen Verpflichtung (3 Jahre) gegenüber diesem Arbeitgeber verbunden. Auch wenn Sie diesen Weg beschreiten wollen, sollten Sie Ihren Antrag an den Arbeitgeber frühzeitig stellen....

8 Seite Finanzierung mit Finanzierungsplan Wenn Sie die beiden ersten Möglichkeiten mit der erforderlichen Hartnäckigkeit versucht haben, aber leider keinen Erfolg verbuchen konnten, kommt für Sie die entscheidende Frage: Wieviel ist mir meine berufliche Zukunft wert, welche Belastungen mag ich auf mich nehmen für mein weiteres Leben im Beruf? Vermutlich werden Sie Mittel und Wege finden, um ein persönliches Berufsziel zu erreichen. Falls Sie die Weiterbildung zu einem großen Teil selber zahlen wollen, wobei Sie die Weiterbildungs- und Unterhaltskosten zu berücksichtigen haben, erarbeiten wir mit Ihnen den für Sie günstigsten Finanzierungsplan. Natürlich stehen wir Ihnen auch bei der Wahl der für Sie günstigsten Weiterbildung gern beratend zur Verfügung. Viel Glück und Durchhaltevermögen!

9 Seite 9 Stoffplanübersicht Gesamtdauer: 22 Monate Gesamtstunden KOMPETENZBEREICH I (240 Std. ) Medizinisch pflegerische Fachlichkeit 1. Gesundheits- und Pflegewissenschaften 1.1 Pflegetheorien 1.2 Pflegeforschung 1.3 Gesundheitsaufklärung und -beratung 1.4 Gesundheitserziehung und Bildung KOMPETENZBEREICH II (750 Std. ) Beratung und Schulung 2. Innerbetriebliche Schulungen 2.1 Didaktik Lernpsychologisches Grundwissen und didaktische Konsequenzen Unterrichtsplanung Unterrichtsgestaltung Unterrichtsmethoden Pädagogische Diagnostik Medieneinsatz 3. Beratungen 3.1 Grundlagen der Gesprächsführung Kommunikation und Rhetorik Gesprächstechniken Rollendefinitionen Stützendes Verhalten Hilfe zur Selbsthilfe Selbsterfahrung/Wahrnehmung Training in Beratungs- u. Schulungssituationen KOMPETENZBEREICH III (550 Std.) Sachverständigen- und Gutachtertätigkeit 4. Die Pflichten und Aufgaben des Pflegesachverständigen 4.1 Der Sachverständige Auswahl und Ablehnung des Sachverständigen Begutachtungspflicht 4.2 Erstellen von Gutachten Das Gutachten als Grundlage gerichtlicher Tatsachenfeststellung Die Entschädigung des Sachverständigen 4.3 Assessment und Klassifikation in der Begutachtung Richtlinien nach SGB XI Klassifikationssysteme Pflegediagnosen

10 Seite 10 KOMPETENZBEREICH IV (160 Std.) Sozialwissenschaften 5. Grundlagen und Transfer in die Handlungsfelder 5.1 Soziologie des Gesundheitswesens 5.2 Arbeits- und Organisationspsychologie 5.3 Berufs- und Gesundheitspolitik KOMPETENZBEREICH V (240 Std.) Rechtswissenschaften 6.Gesetze und Vorschriften 6.1 Arbeitsrecht 6.2 Zivilrecht 6.3 Strafrecht 6.4 Leistungsrecht SGB VI, VII, IX, X SGB V BSHG MDK Einstufungen 6.5 Sozialrecht SGB I und SGB IV 6.6 Sonstiges Recht KOMPETENZBEREICH VI (360 Std.) Vertiefungsstudium 7. Handlungsorientierte Projekte 7.1 Projekt und Projektbegleitung Vor- und Nachbereitung von (Projekt-)Aufgaben Abschlusspräsentation 7.2 Prozessbegleitung/Sozialmanagement Praxis/Theoriereflexion Schulungs- und Beratungstraining (1-wöchiges Vor-Ort-Seminar) 7.3 Selbststudien KOMPETENZBEREICH VII (500 Std.) Praktika Ihr Vorteil durch die Mehrfachqualifikationen innerhalb dieser Weiterbildung: Auf die zunehmende Nachfrage von Arbeitgebern nach Mehrfachqualifikationen reagieren können Den sich verändernden Anforderungen als Folge interner Umstrukturierungen stellen können Erreichen höherer Flexibilität im sich entwickelnden Gesundheitsmarkt Berufliche Chancen erhöhen sich außerordentlich, wenn Mitarbeiter eine Fülle von beruflichen Spezialqualifikationen vorweisen können, deren Grundlage die in der modernen Arbeitswelt geforderten Schlüsselqualifikationen sind. Sie gewinnen so optimale Wettbewerbschancen.

11 Seite 11 Teilnehmerexemplar Teilnahmebedingungen 1. Hat sich ein Teilnehmer (TN) für einen Lehrgang angemeldet, für den die Anerkennung nach 86 SGB III beantragt wurde oder in dem eine Förderung nach SGB III für den einzelnen Teilnehmer möglich ist, besteht bei nicht erfolgter Anerkennung oder bei festgestellter Nichtförderung des Teilnehmers ein bis zum Maßnahmebeginn auszuübendes Rücktrittsrecht des Teilnehmers ohne Kostenbelastung. 2. Der Teilnehmer verpflichtet sich - soweit die Lehrgangsgebühren nicht von dritter Seite übernommen werden - zur pünktlichen Zahlung der Gebühren. Über die Gebühren können Ratenzahlungen vereinbart werden, die lt. Rechnungsstellung fällig sind. Sind mehr als zwei Ratenzahlungen in Verzug, wird die gesamte Ausbildungsgebühr sofort fällig. Es kann eine Mahngebühr von 1,50 je Mahnung erhoben werden. 3. Es gelten folgende Kündigungsfristen: Die Anmeldung zur Teilnahme kann innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsabschluss schriftlich widerrufen werden. Abweichend hiervon besteht 14 Tage vor Beginn der Maßnahme - vorbehaltlich anderweitiger Regelungen der zuständigen fördernden Stellen oder anderweitiger Gesetzesregelungen kein Widerrufsrecht. Soweit der TN nach den Regelungen des SGB III gefördert wird, gilt dieses spätestens ab Maßnahmebeginn. Hat sich ein Teilnehmer für eine Maßnahme angemeldet, für die die Förderung nach SGB III beantragt wurde oder in der eine Förderung nach SGB III für den einzelnen Teilnehmer möglich ist, besteht bei nicht erfolgter Anerkennung oder bei Ablehnung der Förderung des Teilnehmers ein bis zum Maßnahmebeginn auszuübendes Rücktrittsrecht. Der TN kann bei Bildungsmaßnahmen, die länger als sechs Monate dauern, den Vertrag ohne Angabe von Gründen erstmals zum Ablauf des ersten Lehrgangshalbjahres mit einer Frist von sechs Wochen ordentlich kündigen; danach ist die Ausbildung mit einer sechswöchigen Frist jeweils zum Ende jeden Quartals kündbar. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bei Vorliegen eines wichtigen Grundes im Sinne der einschlägigen Rechtsprechung bleibt unberührt. Soweit der TN nach den Regelungen des SGB III gefördert wird, besteht eine ordentliche Kündigungsfrist von sechs Wochen zum Ende eines jeden dritten Monats; für Maßnahmen in Abschnitten, die kürzer als drei Monate sind, ist eine Kündigung zum Ende eines jeden Abschnitts möglich. Teilnehmer, die eine Förderung nach SGB III erhalten, können zum Zweck der Arbeitsaufnahme die geförderte Bildungsmaßnahme ohne Einhaltung einer Frist kündigen. Die Kündigung hat schriftlich gegenüber dem Vertragspartner zu erfolgen. Änderungen in den Ausbildungsinhalten der Schule, die aufgrund gesetzlicher Vorschriften erfolgen, berechtigen nicht zur Kündigung. 4. Die Schule behält sich vor, Lehrgänge vor Beginn wegen mangelnder Teilnehmerzahl von weniger als 16 Teilnehmern, bei staatlich geregelten Ausbildungsgängen 18 Teilnehmern, oder Störungen im Geschäftsbetrieb abzusagen. Bereits entrichtete Gebühren werden erstattet. Die Schule behält sich vor, bei kurzfristiger Krankmeldung des zuständigen Dozenten die vorgesehene Abfolge einzelner Unterrichtsstunden zu ändern oder zu verschieben. In diesem Fall werden die Teilnehmer unverzüglich benachrichtigt. 5. Der Teilnehmer verpflichtet sich, die Schulordnung einzuhalten, den Anweisungen der Schulleitung und der Ausbilder zu folgen, regelmäßig am Unterricht teilzunehmen, die für die Aufnahme und Prüfung erforderlichen Unterlagen rechtzeitig und vollständig vorzulegen sowie Ausbildungs- und Prüfungsgebühren (soweit keine Förderung nach SGB III vorliegt) zu den vereinbarten Terminen zu entrichten. Leistungsbescheide von Kostenträgern werden der Schule vom Teilnehmer in Kopie zur Verfügung gestellt. Teilnehmer, die nachhaltig gegen diese Verpflichtungen verstoßen, können von der Schule ausgeschlossen werden. 6. Der Teilnehmer hat von der Schule zur Verfügung gestellte Geräte und Materialien sowie die Schulungsräume pfleglich zu behandeln. 7. Wer gegen die Pflichten als Teilnehmer vorsätzlich oder grob fahrlässig nachhaltig verstößt, kann von der weiteren Teilnahme ganz oder teilweise ausgeschlossen werden. Der Teilnehmer hat der Gemeinnützigen Gesellschaft für soziale Dienste - DAA - mbh einen ggf. entstandenen Schaden zu ersetzen. Die Gemeinnützige Gesellschaft für soziale Dienste - DAA - mbh behält sich vor, den TN von der Teilnahme auszuschließen, wenn nachweisbar festzustellen ist, dass das Lehrgangsziel durch den betreffenden Teilnehmer nicht erreicht werden kann oder wenn nach erfolgloser Abmahnung gegen die Pflichten gemäß Punkt 5 und 6 dieser Teilnahmebedingungen wiederholt grob verstoßen wurde. In diesem Fall hat der Teilnehmer die Lehrgangsgebühren anteilig für den bereits erfolgten Lehrgang zu entrichten; überzahlte Beträge werden erstattet. 8. Die Schule haftet über den Rechtsträger der Schule bei Unfällen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Eine Haftung bei Verlust oder Diebstahl vom Teilnehmer eingebrachter Gegenstände entfällt. 9. Nebenabreden bedürfen der Schriftform. 10. Gerichtsstand ist Nürnberg. Diese Teilnahmebedingungen werden von mir anerkannt. Stand: 0102

12 Seite 12 So finden Sie uns: Adresse: Bildungszentrum für Pflege, Gesundheit und Soziales München Seidlstraße München (5 Min. vom Hauptbahnhof) Telefon: Fax: biz.muenchen@ggsd.de Internet: Kostenlose Hotline: 0800/ Rechtsträger: Gemeinnützige Gesellschaft für soziale Dienste - DAA -mbh Sitz: Nürnberg

13 Seite 13 Bildungszentrum für Pflege, Gesundheit und Soziales München Seidlstraße 3, München Weiterbildung zum Gutachter und Fachberater im Gesundheitsbereich Aufnahmeantrag Hiermit beantrage ich die Aufnahme zur Weiterbildung zum Gutachter und Fachberater im Gesundheitsbereich Name Vorname geb. am:... in: PLZ, Wohnort Straße Telefon/ ... Bankverbindung:... Konto-Nr.:... Bankleitzahl:... Weiterbildungsbeginn: 01. April 2014 Weiterbildungsende: 29. Januar 2016 Die im Informationsblatt der Weiterbildung zum Gutachter und Fachberater im Gesundheitsbereich genannten Weiterbildungsinhalte, Weiterbildungsbedingungen, gesetzlichen Grundlagen, Gebühren und die Teilnahmebedingungen haben mir vorgelegen und werden hiermit anerkannt. Bitte die Teilnahmebedingungen auf der Rückseite unterschreiben. Ort... Datum Rechtsverbindliche Unterschrift

14 Seite 14 Zusatzexemplar für den Träger Teilnahmebedingungen 1. Hat sich ein Teilnehmer (TN) für einen Lehrgang angemeldet, für den die Anerkennung nach 86 SGB III beantragt wurde oder in dem eine Förderung nach SGB III für den einzelnen Teilnehmer möglich ist, besteht bei nicht erfolgter Anerkennung oder bei festgestellter Nichtförderung des Teilnehmers ein bis zum Maßnahmebeginn auszuübendes Rücktrittsrecht des Teilnehmers ohne Kostenbelastung. 2. Der Teilnehmer verpflichtet sich - soweit die Lehrgangsgebühren nicht von dritter Seite übernommen werden - zur pünktlichen Zahlung der Gebühren. Über die Gebühren können Ratenzahlungen vereinbart werden, die lt. Rechnungsstellung fällig sind. Sind mehr als zwei Ratenzahlungen in Verzug, wird die gesamte Ausbildungsgebühr sofort fällig. Es kann eine Mahngebühr von 1,50 je Mahnung erhoben werden. 3. Es gelten folgende Kündigungsfristen: Die Anmeldung zur Teilnahme kann innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsabschluss schriftlich widerrufen werden. Abweichend hiervon besteht 14 Tage vor Beginn der Maßnahme - vorbehaltlich anderweitiger Regelungen der zuständigen fördernden Stellen oder anderweitiger Gesetzesregelungen kein Widerrufsrecht. Soweit der TN nach den Regelungen des SGB III gefördert wird, gilt dieses spätestens ab Maßnahmebeginn. Hat sich ein Teilnehmer für eine Maßnahme angemeldet, für die die Förderung nach SGB III beantragt wurde oder in der eine Förderung nach SGB III für den einzelnen Teilnehmer möglich ist, besteht bei nicht erfolgter Anerkennung oder bei Ablehnung der Förderung des Teilnehmers ein bis zum Maßnahmebeginn auszuübendes Rücktrittsrecht. Der TN kann bei Bildungsmaßnahmen, die länger als sechs Monate dauern, den Vertrag ohne Angabe von Gründen erstmals zum Ablauf des ersten Lehrgangshalbjahres mit einer Frist von sechs Wochen ordentlich kündigen; danach ist die Ausbildung mit einer sechswöchigen Frist jeweils zum Ende jeden Quartals kündbar. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bei Vorliegen eines wichtigen Grundes im Sinne der einschlägigen Rechtsprechung bleibt unberührt. Soweit der TN nach den Regelungen des SGB III gefördert wird, besteht eine ordentliche Kündigungsfrist von sechs Wochen zum Ende eines jeden dritten Monats; für Maßnahmen in Abschnitten, die kürzer als drei Monate sind, ist eine Kündigung zum Ende eines jeden Abschnitts möglich. Teilnehmer, die eine Förderung nach SGB III erhalten, können zum Zweck der Arbeitsaufnahme die geförderte Bildungsmaßnahme ohne Einhaltung einer Frist kündigen. Die Kündigung hat schriftlich gegenüber dem Vertragspartner zu erfolgen. Änderungen in den Ausbildungsinhalten der Schule, die aufgrund gesetzlicher Vorschriften erfolgen, berechtigen nicht zur Kündigung. 4. Die Schule behält sich vor, Lehrgänge vor Beginn wegen mangelnder Teilnehmerzahl von weniger als 16 Teilnehmern, bei staatlich geregelten Ausbildungsgängen 18 Teilnehmern, oder Störungen im Geschäftsbetrieb abzusagen. Bereits entrichtete Gebühren werden erstattet. Die Schule behält sich vor, bei kurzfristiger Krankmeldung des zuständigen Dozenten die vorgesehene Abfolge einzelner Unterrichtsstunden zu ändern oder zu verschieben. In diesem Fall werden die Teilnehmer unverzüglich benachrichtigt. 5. Der Teilnehmer verpflichtet sich, die Schulordnung einzuhalten, den Anweisungen der Schulleitung und der Ausbilder zu folgen, regelmäßig am Unterricht teilzunehmen, die für die Aufnahme und Prüfung erforderlichen Unterlagen rechtzeitig und vollständig vorzulegen sowie Ausbildungs- und Prüfungsgebühren (soweit keine Förderung nach SGB III vorliegt) zu den vereinbarten Terminen zu entrichten. Leistungsbescheide von Kostenträgern werden der Schule vom Teilnehmer in Kopie zur Verfügung gestellt. Teilnehmer, die nachhaltig gegen diese Verpflichtungen verstoßen, können von der Schule ausgeschlossen werden. 6. Der Teilnehmer hat von der Schule zur Verfügung gestellte Geräte und Materialien sowie die Schulungsräume pfleglich zu behandeln. 7. Wer gegen die Pflichten als Teilnehmer vorsätzlich oder grob fahrlässig nachhaltig verstößt, kann von der weiteren Teilnahme ganz oder teilweise ausgeschlossen werden. Der Teilnehmer hat der Gemeinnützigen Gesellschaft für soziale Dienste - DAA - mbh einen ggf. entstandenen Schaden zu ersetzen. Die Gemeinnützige Gesellschaft für soziale Dienste - DAA - mbh behält sich vor, den Teilnehmer von der Teilnahme auszuschließen, wenn nachweisbar festzustellen ist, dass das Lehrgangsziel durch den betreffenden Teilnehmer nicht erreicht werden kann oder wenn nach erfolgloser Abmahnung gegen die Pflichten gemäß Punkt 5 und 6 dieser Teilnahmebedingungen wiederholt grob verstoßen wurde. In diesem Fall hat der Teilnehmer die Lehrgangsgebühren anteilig für den bereits erfolgten Lehrgang zu entrichten; überzahlte Beträge werden erstattet. 8. Die Schule haftet über den Rechtsträger der Schule bei Unfällen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Eine Haftung bei Verlust oder Diebstahl vom Teilnehmer eingebrachter Gegenstände entfällt. 9. Nebenabreden bedürfen der Schriftform. 10. Gerichtsstand ist Nürnberg. Diese Teilnahmebedingungen werden von mir anerkannt Ort, Datum Rechtsverbindliche Unterschrift Stand 09/07

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