5 Ausbildungsrahmenplan (im Wortlaut) mit Erläuterungen

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1 Medizinische Fachangestellte.qxd :37 Seite 31 Kapitel Ausbildungsrahmenplan (im Wortlaut) mit Erläuterungen 5.1 Sachliche Gliederung der Ausbildung In der nachfolgenden Tabelle sind die Ausbildungsziele, die D vor der Zwischenprüfung zu vermitteln sind ohne Schattierung D nach der Zwischenprüfung zu vermitteln sind, mit dunkler Grauschattierung und D während der gesamten Ausbildung zu vermitteln sind, mit heller Grauschattierung unterlegt. Lfd. Nr./Teil des Ausbildungsberufsbildes und zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten gemäß Anlage 1 zu 5 Berufsbildposition 1: Der Ausbildungsbetrieb ( 4 Nr. 1) Erläuterungen In dieser Berufsbildposition geht es um die grundlegende Orientierung der Auszubildenden über die eigene Position und Funktion und die des Ausbildungsbetriebes im Gesamtzusammenhang der gesundheitlichen Versorgung. In den Ausbildungszielbereichen 1.1 bis 1.5 werden jeweils die verschiedenen Dimensionen dieses komplexen Zusammenhanges abgebildet: die berufliche, rechtliche, wirtschaftliche, strukturelle, ethische und ökologische Dimension. Wegen ihrer Orientierungsfunktion für das berufliche Handeln sind die meisten Ziele dieser Position sinnvoller Weise zu Beginn des Ausbildungsverhältnisses zu vermitteln und auch Gegenstand der Zwischenprüfung. Für die beruflichen Handlungssituationen der Medizinischen Fachangestellten stellt das hier zu vermittelnde Wissen den notwendigen Hintergrund für ihre eigene Einordnung und Orientierung dar. Die meist situativ gestaltete Vermittlung im Ausbildungsbetrieb wird immer unterschiedliche Aspekte gleichzeitig zu berücksichtigen haben und meist im Kontext mit anderen Inhalten erfolgen; es empfiehlt sich jedoch, im Rahmen der Einarbeitung explizite Unterweisungen vorzusehen.

2 Medizinische Fachangestellte.qxd :37 Seite Ausbildungsrahmenplan (im Wortlaut) mit Erläuterungen Bei 1.1 handelt es sich um einen Standardberufsbildbereich, der in ähnlicher Form in allen Ausbildungsverordnungen enthalten ist. Bei den Inhalten des Ausbildungsvertrages lässt sich zu Beginn am persönlichen Erfahrungshintergrund der Auszubildenden ansetzen. Die Bedeutung permanenten Lernens für die persönliche Entwicklung und die Qualität des beruflichen Handelns soll zu einer zentralen positiven Einstellung werden. Bei 1.2 geht es um die Einordnung der Arztpraxis und anderer Betriebsformen (z.b. Medizinisches Versorgungszentrum, Krankenhaus) sowie des Gesundheitsberufs Medizinische Fachangestellte in die Versorgungslandschaft und den sozialrechtlichen Hintergrund des deutschen Gesundheitswesens. Die Verflechtungen der Ebenen und Versorgungsformen sowie der Netzwerkcharakter regionaler Einrichtungen sollen bewusst gemacht werden. Es soll eine bewusste Auseinandersetzung mit der beruflichen Rolle der MFA als einem medizinischen, ethisch ausgerichteten Dienstleistungsberuf sowie typischen Belastungssituationen stattfinden. In 1.3 stehen strukturelle, funktionelle und rechtliche Aspekte des Ausbildungsbetriebes innerhalb des Gesundheitswesens und das Zusammenwirken aller Teilprozesse innerhalb des Betriebes zu einem geordneten Ganzen im Vordergrund. In den Ausbildungszielen zu 1.4 sollen allgemeine und spezifische rechtliche Rahmenbedingungen in allen Bereichen des beruflichen Handelns vermittelt werden. Bei der Auszubildenden muss ein differenziertes Bewusstsein der rechtlichen Dimension im Gesundheitswesen und ihres persönlich verantworteten Handelns geweckt werden, sei es in Bezug auf Schweigepflicht und Datenschutz, Dokumentation oder Delegationsbedingungen im Rahmen der Assistenz bei ärztlichen Maßnahmen. Um die Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelastungen im beruflichen Einwirkungsbereich und um die Sensibilisierung für den Umweltschutz in persönlicher und professioneller Verantwortung geht es in 1.5. Diese Ausbildungsziele sind Gegenstand der gesamten Ausbildungszeit.

3 Medizinische Fachangestellte.qxd :37 Seite Sachliche Gliederung der Ausbildung Kapitel Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht ( 4 Nr. 1.1) a) Bedeutung des Ausbildungsvertrages, insbesondere Abschluss, gegenseitige Rechte und Pflichten, Dauer und Beendigung erklären b) Inhalte der Ausbildungsordnung und den betrieblichen Ausbildungsplan erläutern c) die im Ausbildungsbetrieb geltenden Regelungen über Arbeitszeit, Vollmachten und Weisungsbefugnisse beachten Schriftformerfordernis bei Abschluss des Vertrages bei Änderungen des Vertrages Eintragung des Ausbildungsvertrages in das von der zuständigen Ärztekammer geführte Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse Mindestregelungsinhalte in der Vertragsniederschrift ( 11 Abs.1 BBiG): Art, sachliche und zeitliche Gliederung sowie Ziel der Ausbildung Beginn und Dauer Dauer der täglichen Ausbildungszeit Dauer der Probezeit Dauer des Urlaubs Zahlung und Höhe der Ausbildungsvergütung Kündigungsvoraussetzungen Ausbildungsmaßnahmen außerhalb des Ausbildungsbetriebes Hinweis in allgemeiner Form auf Tarifverträge sowie Betriebs- oder Dienstvereinbarungen, die auf das Ausbildungsverhältnis anzuwenden sind Rechte und Pflichten nach BBiG Abkürzung bzw. Verlängerung der Ausbildungszeit ( 8 BBiG) Ausbildungsdauer, Berufsbild, Ausbildungsinhalte, Zeitrahmen, Prüfungen und Einordnung in die betriebliche Ausbildung Führen des schriftlichen Ausbildungsnachweises Ausbildungsrahmenplan und seine Umsetzung in den betrieblichen Ausbildungsplan Arbeitszeit, z.b. gesetzliche Regelungen, z.b. Arbeitszeitgesetz, Jugendarbeitsschutzgesetz betriebliche Regelungen, z.b. Dienstpläne tägliche/wöchentliche Arbeitszeiten Schichtzeiten Berufsschulpflicht und -zeiten Urlaub Notdienste

4 Medizinische Fachangestellte.qxd :37 Seite Ausbildungsrahmenplan (im Wortlaut) mit Erläuterungen d) wesentliche Bestimmungen der für den Ausbildungsbetrieb geltenden Tarifverträge und arbeitsrechtlichen Vorschriften beschreiben e) wesentliche Inhalte des Arbeitsvertrages erläutern f) Lebensbegleitendes Lernen als Voraussetzung für berufliche und persönliche Entwicklungen nutzen und berufsbezogene Fortbildungsmöglichkeiten ermitteln Vollmachten, z.b. Postvollmacht Vollmacht zum Einkauf von Waren für den Betrieb Weisungsbefugnisse des ausbildenden Arztes, des Ausbilders bzw. mit der Ausbildung beauftragter Personen Tarifverhandlungen/Tarifvertragsparteien Geltungs- und Anwendungsbereich von Tarifverträgen Allgemeinverbindlichkeit, Tarifbindung Inhalte des Manteltarifvertrags, z.b. Arbeitszeit, Mehrarbeit, Sachbezüge, Zusatzleistungen, Probezeit, Kündigung Inhalte des Gehaltstarifvertrags, z.b. Vergütung, Zuschläge, Eingruppierung Inhalte des Tarifvertrages zur betrieblichen Altersversorgung durch Entgeltumwandlung, z.b. Anspruch, Verfahren, Pensionskasse gesetzliche Regelungen, z.b. zum Jugendarbeitsschutz zur Arbeitszeit zum Mutterschutz und zur Elternzeit zum Urlaub wesentliche Inhalte, z.b. Beginn und Dauer des Vertrages Benennung der Tätigkeiten Arbeitszeiten Probezeit Kündigung Vergütung Urlaub Geheimhaltung der Praxisvorgänge Arbeitsunfähigkeit Arbeitsschutz, Arbeitssicherheit Schriftform, Nachweisgesetz Musterverträge der Kammern und Berufsverbände Bedeutung des lebensbegleitenden Lernens Notwendigkeit der ständigen Weiterbildung berufliche Fortbildungsmöglichkeiten Anpassungsfortbildung Aufstiegsfortbildung persönliche Entwicklungsmöglichkeiten lernförderliche Bedingungen am Arbeitsplatz

5 Medizinische Fachangestellte.qxd :37 Seite Sachliche Gliederung der Ausbildung Kapitel 5 35 Angebote von z.b. Kammern, Berufsverbänden, Gewerkschaften und freien Bildungsträgern Bildungsurlaub Förderungsmöglichkeiten siehe auch Kapitel 10.3) 1.2 Stellung des Ausbildungsbetriebes im Gesundheitswesen; Anforderungen an den Beruf ( 4 Nr. 1.2) a) Aufgaben, Struktur und rechtliche Grundlagen des Gesundheitswesens und seiner Einrichtungen sowie dessen Einordnung in das System sozialer Sicherung in Grundzügen erläutern Aufgaben Prävention Diagnostik Therapie Rehabilitation Pflege Gliederung Bundesebene Landesebene Kommunalebene Versorgungsformen und Einrichtungen: ambulante Versorgung, z.b. Praxen von Ärzten, Zahnärzten, Psychotherapeuten, Heilmittelerbringern und sonstigen Leistungserbringern; medizinische Versorgungszentren, Apotheken, Sozialstationen, Pflegedienste, Rehabilitationszentren Stationäre Versorgung, z.b. Krankenhäuser der Grund-, Regel- und Maximalversorgung oder der Spezialversorgung, Rehabilitationskliniken, Pflegeeinrichtungen Teilstationäre Versorgung, z.b. Tageskliniken Angebote der Integrierten Versorgung Selbstverwaltungseinrichtungen öffentliche, private und gemeinnützige Träger Aufsichtsbehörden Sozialversicherung Versicherungsrisiken Zweige und Träger Leistungen Finanzierung Sozialgesetzbücher private Absicherung Solidargemeinschaft/freier Markt

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