Ausbildungskonzept Gesundheitsberufe

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1 Spitexverein Schenkenberg und Umgebung Spitex Region Brugg AG / Spitex Schenkenberg und Umgebung Spitex Region Brugg AG, Schöneggstrasse 7, 5200 Brugg, Telefon , Fax info@spitex-region-brugg.ch,

2 Inhaltsverzeichnis 1. Einleitung Bildungsverständnis Allgemein Zusammenarbeit der drei Lernorte Lernen in der Spitex Struktur Zuständigkeiten der verschiedenen Akteure Departement BKS (Bildung Kultur und Sport) Die drei Lernorte Innerbetriebliche Zuständigkeiten Bereichsleiterin (BL) Bildungsverantwortliche (BV) Berufsbildnerin (BB) Tagesbegleitperson (TBP) Lernende/ Studierende Ausbildungen Assistentin Gesundheit und Soziales (AGS) Ausbildungsübersicht Berufsbild Kompetenzprofil Lernnachweise in der Praxis Instrumente der Lernbegleitung Selektion Fachfrau Gesundheit (FaGe) Ausbildungsübersicht Berufsbild Kompetenzprofil Lernnachweise Praxis Instrumente der Lernbegleitung Nachholbildung FaGe (NHB FaGe) Selektion Pflegefachfrau HF Ausbildungsübersicht Berufsbild Arbeitsprozesse Lernnachweise Praxis Instrumente der Lernbegleitung Lernbereich Training und Transfer (LTT) Praxis Selektion Kosten/Nutzen Kosten Berechnung im Stellenplan Ausbildungspartner Quellen Die im Text verwendete weibliche Form gilt analog auch für das männliche G eschlecht. Oktober 2013 / V1 / RH/SB Seite 2 von 22

3 1. Einleitung Um einen Pflegenotstand zu verhindern, muss jede Organisation im Gesundheitswesen für die Ausbildung seines Nachwuchses Verantwortung übernehmen. Die im Kanton Aargau geltende Ausbildungsverpflichtung macht auf Grund der Organisationsgrösse Vorgaben zur Anzahl geforderter Ausbildungsplätze. Ziel des vorliegenden Ausbildungskonzeptes Gesundheitsberufe ist es, einen Überblick über das Bildungsverständnis und das Ausbildungsangebot der Spitex Region Brugg AG und der Spitex Schenkenberg und Umgebung zu geben. Gleichzeitig wird die Zusammenarbeit Organisationsintern sowie mit den verschiedenen Akteuren, welche an der Ausbildung beteiligt sind, geklärt. Die Ausbildungen auf unterschiedlichen Niveaustufen, die in den letzten Jahren neu geschaffen wurden, sind Herausforderung und Chance für die Praxis und verlangen eine Anpassung der Ausbildung in der Praxis. Ausgebildete Berufsbildnerinnen sorgen mit kompetenter Unterstützung der Bildungsverantwortlichen für eine professionelle Lernbegleitung und eine hohe Ausbildungsqualität. Auch die Mithilfe und das Engagement aller Mitarbeitenden sind zudem wichtig für die Durchführung der praktischen Ausbildung. Ziel der Spitex Region Brugg AG und Spitex Schenkenberg und Umgebung ist es, als attraktiver, innovativer Ausbildungsort wahrgenommen zu werden und damit neben der Sicherung des eigenen Nachwuchses auch das Image der beiden Organisationen positiv zu beeinflussen. Die beiden Organisationen bilden Lernende/Studierende auf Sekundar- und Tertiärstufe aus: Assistentin Gesundheit und Soziales; eidg. Berufsattest (EBA) Fachfrau Gesundheit; eidg. Fähigkeitszeugnis (EFZ) Pflegefachfrau HF; eidg. Diplom Oktober 2013 / V1 / RH/SB Seite 3 von 22

4 2. Bildungsverständnis 2.1 Allgemein Die beiden Spitexorganisationen fördern mit ihren Ausbildungsleistungen die berufliche Handlungskompetenz (Selbst-, Sozial-, Fach- und Methodenkompetenz) der Auszubildenden. Diese entwickeln sich vor allem in pflegerischen Situationen und somit in der Praxis und zeigen sich in konkreten begründeten Handlungen. Auszubildende werden in den beiden Organisationen personenorientiert, zielorientiert, fallorientiert und exemplarisch ausgebildet. Das selbständige Lernen wird gefördert und die Auszubildenden werden in ihrem Lernprozess unterstützt. 2.2 Zusammenarbeit der drei Lernorte Eine konstruktive und kontinuierliche Zusammenarbeit und Kommunikation zwischen den drei Lernorten (vergl. Grafik Kapitel 3.1.2) bildet die Voraussetzung für eine erfolgreiche Ausbildung. Die Spitex Region Brugg AG sowie di Spitex Schenkenberg u.u. pflegen einen regelmässigen Austausch mit den beteiligten Akteuren (BFGS, HFGS, OdA GS Aargau), informieren diese transparent und suchen bei Krisensituationen gemeinsam mit ihnen Lösungen. 2.3 Lernen in der Spitex Damit die Lernenden/Studierenden die vorgegebenen Ziele des Lernortes Praxis erreichen können, werden sie nach Vorgaben von Bildungsplänen (AGS/FaGe) und Lehrplan (HF Pflege) eingesetzt. Sie können vorhandene Ressourcen nutzen und sich die nötigen beruflichen Kompetenzen aneignen. Der erste Schritt ist das Vorführen der Handlungen und transparent machen von Hintergrundwissen und der dazu benötigten Kompetenzen und Haltung. Die Berufsbildnerin beobachtet nachfolgend die Lernende/Studierende in der Rolle des Coachs und übt die Lernsituationen mit stets weniger direkter Betreuung. In der folgenden Reflektion werden Denkprozesse sichtbar gemacht, eigenes Handeln kritisch hinterfragt und noch bestehende Fragen und Schwierigkeiten geklärt. Die Lernenden und Studierenden lernen so, Aufgaben selbstständig zu lösen und Kenntnisse, Fähigkeit und Haltung in andere Pflegesituationen übertragen zu können. Das Arbeitsfeld Spitex bietet eine breite Möglichkeit, erlernte Fähigkeiten, Haltungen und theoretisches Wissen umzusetzen und zu vertiefen. Pflege und Umgang mit Klienten zuhause und Einbezug von Angehörigen Verantwortung und Selbständigkeit Mithilfe bei der Abklärung des Pflegebedarfs, Beratung und Betreuung, Untersuchung und Behandlung, interdisziplinäre Abklärungen und Gespräche, Palliative Care, psychiatrische Pflege, Hauswirtschaft Anwendung der elektronischen Hilfsmittel der Abklärung, Pflegeplanung und Leistungserfassung Oktober 2013 / V1 / RH/SB Seite 4 von 22

5 3. Struktur 3.1 Zuständigkeiten der verschiedenen Akteure Departement BKS (Bildung Kultur und Sport) Im Departement BKS des Kantons Aargau ist das Bildungsinspektorat angesiedelt. Dieses ist für die Aufsicht der Ausbildungen auf Sekundarstufe II (AGS/FaGe) zuständig und erteilt für diese auch die Ausbildungsbewilligung. Die beiden Schulen BFGS in Brugg (Berufsfachschule Gesundheit und Soziales Kanton Aargau) sowie HFGS in Aarau (Höhere Fachschule Gesundheit und Soziales) sind kantonale Schulen. Sie sind ebenfalls dem BKS, Abteilung Berufsbildung und Mittelschulen, angegliedert Die drei Lernorte Die Ausbildung erfolgt an drei Lernorten. Details dazu finden sich in den Ausbildungsübersichten (Kapitel 4.1.1, 4.2.1, 4.3.1). Lernort Betrieb Lernort Berufsfachschule / Höhere Fachschule Berufliche Handlungskompetenz 3. Lernort OdA GS Aargau (ük / LTT) Berufsfachschule Gesundheit und Soziales, BFGS Die BFGS ist für die theoretische Beschulung der Lernenden auf Sekundarstufe II (AGS, FaGe) zuständig (2. Lernort). Inhalt und Organisation richten sich nach den vom BBT erlassenen Bildungsverordnungen und Bildungsplänen. Höhere Fachschule Gesundheit und Soziales, HFGS Die HFGS übernimmt den theoretischen Teil der Ausbildung zur dipl. Pflegefachfrau HF. Sie richtet sich dabei nach dem vom BBT erlassenen Rahmenlehrplan für Höhere Fachschulen sowie nach dem Lehrplan ABZ. Im Gegensatz zur Sekundarstufe II, bei welcher die Ausbildungsverantwortung beim Ausbildungsbetrieb liegt, liegt diese auf der Stufe Höhere Fachschule bei der Schule. Die HFGS ist es denn auch, welche mittels Zusammenarbeitsverträgen die Ausbildungsbewilligung erteilt. Organisation der Arbeitswelt Gesundheit und Soziales Aargau, OdA GS Aargau Die OdA GS Aargau ist der Branchenverband für Bildungsfragen des Gesundheits- und Sozialbereichs des Kantons Aargau. Er führt im Auftrag des Kantons (BKS) den dritten Lernort durch. überbetriebliche Kurse für die Ausbildungen AGS und FaGe LTT-Praxis für den Studiengang Pflegefachpersonen HF Sowohl die Spitex Region Brugg AG wie auch die Spitex Schenkenberg und Umgebung sind Mitglied der OdA GS Aargau. Oktober 2013 / V1 / RH/SB Seite 5 von 22

6 3.2 Innerbetriebliche Zuständigkeiten Folgende Fachpersonen sind in die Ausbildung von Lernenden/Studierenden involviert: Bereichsleiterin Bildungsverantwortliche Berufsbildnerin Tagesbegleitperson Lernende Studierende Bereichsleiterin (BL) Die Bereichsleiterin ist zuständig für die strategische Entwicklung der Ausbildung. Sie macht Vorschläge zur Weiterentwicklung der Ausbildung und budgetiert die dafür nötigen finanziellen und personellen Ressourcen. Gemeinsam mit der Bildungsverantwortlichen entscheidet sie über Weiterbildungen der Berufsbildner und stellt den internen Informationsfluss in Bezug auf die Ausbildungsstrategie sicher Bildungsverantwortliche (BV) Die Bildungsverantwortliche stellt den Ausbildungsauftrag gemäss Bildungsverordnung/Bildungsplan sowie Lehrplan ABZ und den betrieblichen Vorgaben sicher. Gemeinsam mit der Bereichsleiterin aktualisiert sie die Unterlagen der Ausbildung und des Konzepts, unterstützt und begleitet die Berufsbildnerinnen in ihren Aufgaben und trägt die Verantwortung für die Qualitätssicherung und -entwicklung. Sie ist Kontaktperson zu den Schulen BFGS und HFGS sowie zur OdA GS Aargau. Bei Schwierigkeiten mit Lernenden/Studierenden sucht sie gemeinsam mit Lehrpersonen/Mentoren und gesetzlichen Vertretern (je nach Alter) nach geeigneten Lösungen. Sie führt mit einer Gruppe von Lernenden/Studierenden Vertiefungssequenzen durch und organisiert LTT-Praxis-Tage mit Partnerorganisationen. Im Bildungsgang HF Pflege übernimmt die Bildungsverantwortliche der Spitex Region Brugg AG gleichzeitig die Bildungsverantwortung für die Spitex Schenkenberg und Umgebung. Die Entschädigung wird in einer separaten Vereinbarung geregelt Berufsbildnerin (BB) Die Berufsbildnerin nimmt sowohl eine begleitende als auch eine beurteilende Funktion wahr. Sie ist verantwortlich für eine kontinuierliche Begleitung, Förderung und Qualifikation der Lernenden/Studierenden. Durch begleitete Ausbildungssituationen, Fachgespräche und Beratungen reflektiert sie gemeinsam mit den Lernenden/Studierenden Handlungssituationen. Die Berufsbildnerin erstellt in Rücksprache mit der Bildungsverantwortlichen termingerecht Kompetenznachweise, Bildungsberichte und Qualifikationen. Sie hält sich dabei an die Vorgaben aus Bildungsverordnung/Bildungsplan (AGS, FaGe) bzw. Lehrplan (HF Studierende). Die Berufsbildnerin unterstützt die Mitarbeitenden bei Fragen zu Lernsituationen. Sie ist verantwortlich für den Informationsfluss innerhalb des Teams und gegenüber den Bildungsverantwortlichen. Mit allen an der Ausbildung beteiligten Personen arbeitet sie eng zusammen. Oktober 2013 / V1 / RH/SB Seite 6 von 22

7 3.2.4 Tagesbegleitperson (TBP) Die Tagesbegleitperson betreut die Auszubildenden im Arbeitsalltag gemäss deren Ausbildungsstand und bestimmt die Aufgaben bzw. Klientensituationen der Auszubildenden. Sie berücksichtigt dabei die von der Berufsbildnerin und der Lernenden definierten Monatsziele. Die Tagesbegleitperson trägt die Hauptverantwortung für die Klientinnen der Lernenden/Studierenden und ist jederzeit Ansprechpartner, wenn Fragen oder Anliegen zur Aufgabe auftauchen. Sie wird von der Lernenden/Studierenden laufend über die Geschehnisse informiert. Mit der Berufsbildnerin hält sie regelmässig Rücksprache und informiert über die beobachteten Ausbildungssituationen. Auf Anweisung der Berufsbildner führt die Tagesbegleitperson bei Lernenden der Sekundarstufe II (AGS/FaGe) Kompetenznachweise durch Lernende/Studierende Lernende/Studierende übernehmen für ihr Lernen Eigenverantwortung. Sie zeigen Initiative, nehmen Lernchancen war und reflektieren ihr Handeln regelmässig. Sie führen Lerndokumentationen zuverlässig und organisieren sich in schwierigen Situationen Unterstützung. Lernende/Studierende nehmen aktiv an Vertiefungssequenzen mit der Bildungsverantwortlichen teil und bringen Themen ein. Oktober 2013 / V1 / RH/SB Seite 7 von 22

8 4. Ausbildungen 4.1 Assistentin Gesundheit und Soziales (AGS) Ausbildungsübersicht Start Dauer Abschluss Titel Ausbildungsverantwortung Jährlich im August 2 Jahre Assistentin/Assistent Gesundheit und Soziales mit eidg. Berufsattest (EBA) Assistentin/Assistent Gesundheit und Soziales Spitexorganisation 2. Lernort Berufsfachschule Gesundheit und Soziales Brugg jeweils 1 Schultag pro Woche im 1. und 2. Lehrjahr 3. Lernort Überbetriebliche Kurse (ük) bei der OdA GS Aargau, 16 Tage im 1. Lehrjahr, 8 Tage im 2. Lehrjahr Weiterführende Ausbildung Berufsbild FaGe-Ausbildung Die Assistentin Gesundheit und Soziales EBA beherrscht namentlich folgende Tätigkeiten und zeichnet sich durch folgende Haltungen aus: Sie unterstützt in ambulanten und stationären Institutionen des Gesundheits- und Sozialwesens Menschen aller Altersstufen, die für die Bewältigung ihres Alltags der Assistenz bedürfen. Sie nimmt Pflege- und Begleitungsaufgaben gemäss Auftrag wahr. Sie begleitet und unterstützt Klientinnen und Klienten bei Aktivitäten im Alltag. Sie führt Haushaltsarbeiten durch. Sie erledigt einfache administrative und logistische Arbeiten mit Bezug zu ihrem Tätigkeitsbereich. Sie respektiert die Persönlichkeit der Klientinnen, bezieht diese in ihre Tätigkeit ein und nutzt deren Ressourcen. Sie orientiert sich bei ihrer Arbeit an den Werten und Leitideen der Organisation. Sie übt die Tätigkeiten im Rahmen der erworbenen Kompetenzen, der rechtlichen Rahmenbedingungen und der betrieblichen Regelungen aus Kompetenzprofil Die Ziele und Anforderungen der beruflichen Grundbildung werden in Form von sechs Handlungskompetenzen beschrieben: Mitwirken und Unterstützen bei Gesundheits- und Körperpflege Begleiten und Unterstützen von Klienten im Alltag Unterstützen im Haushalt Einhalten und Umsetzen von Hygiene und Sicherheit Mitwirken bei Administration, Logistik, Arbeitsorganisation Entwickeln und Beachten von Berufsrollen und Zusammenarbeit Der Aufbau der Kompetenzen, die Vermittlung und der Erwerb der Ressourcen an den drei Lernorten sind im Bildungsplan festgelegt. Oktober 2013 / V1 / RH/SB Seite 8 von 22

9 Beim Aufbau der Handlungskompetenzen arbeiten alle Lernorte eng zusammen und koordinieren ihre Beiträge. Dabei gilt das Kompetenzen und Ressourcen Modell (KoRe) als Grundlage Lernnachweise in der Praxis Gemäss dem Bildungsplan der AGS vermitteln die Berufsschulen und überbetrieblichen Kurse jeweils vor allem die Ressourcen zu den verschiedenen Kompetenzen. Der Lehrbetrieb sorgt für das konkrete Einüben in der Praxis und somit für den Aufbau der Kompetenzen. Im Lehrbetrieb steht also in der Ausbildung das handlungsorientierte und reflektorische Lernen im Vordergrund. Aspekte des handlungsorientierten Lernens sind die Vermittlung der fachlichen Grundlagen, das Kennenlernen der organisatorischen Aspekte, das Kennenlernen und Einüben der technischen Abläufe, die Entwicklung der Beziehungs- und Interaktionsfähigkeit während der Handlung, die Dokumentation der Handlungsergebnisse und schliesslich die Reflexion und Evaluation der Handlung. Lerndokumentation Die Lernende führt eine Lerndokumentation (1 x pro Woche), in der sie laufend alle wesentlichen Arbeiten, die erworbenen Fähigkeiten und ihre Erfahrungen im Betrieb festhält. Die Berufsbildnerin kontrolliert und unterzeichnet die Lerndokumentation und bespricht die Einträge mit der Lernenden beim Monatsgespräch. Kompetenznachweis Die Leistungen der Lernenden werden während des ersten, zweiten und dritten Semesters in Form eines Kompetenznachweises dokumentiert: 1. Semester 3 Kompetenznachweise 2. Semester 3 Kompetenznachweise 3. Semester 3 Kompetenznachweise Die Berufsbildnerin legt in Rücksprache mit der Bildungsverantwortlichen fest, welche Kompetenzen nachgewiesen werden und führt diese durch. In Ausnahmefällen kann sie dies auch delegieren (z.b. Kompetenznachweis im Bereich der Administration). Kompetenznachweise werden in Noten ausgedrückt. Sie fliessen ein in die Berechnung der Erfahrungsnote. Diese ist Bestandteil des abschliessenden Qualifikationsverfahrens. Bildungsbericht Jeweils Ende Semester hält die Berufsbildnerin den Bildungsstand der Lernenden AGS in einem Bildungsbericht fest. Die Lernende erhält darin Rückmeldungen zum Stand ihrer Kenntnisse, Fertigkeiten und Haltungen in der beruflichen Praxis sowie zu ihrem Lerndokumentation. Gemeinsam werden im Bildungsbericht auch Fördermassnahmen festgehalten, die der Förderung der Kompetenzerreichung, der Verringerung von allfälligen Leistungsdefiziten und Lernschwierigkeiten dienen. Die Lernende bereitet sich auf das Gespräch mit einer Selbsteinschätzung vor und gibt der Berufsbildnerin und der Bildungsverantwortlichen Rückmeldung, wie sie ihre Ausbildung, die Begleitung und Unterstützung im Lehrbetrieb erlebt. Der Bildungsbericht wird von der Lernenden und deren gesetzlichen Vertreter sowie der Bildungsverantwortlichen unterschrieben. Individuelle praktische Arbeit (IPA) im Qualifikationsverfahren Im letzten Semester wird im Rahmen des Qualifikationsverfahrens eine individuelle praktische Arbeit (IPA) mit integriertem Fachgespräch durchgeführt. Diese umfasst 3 bis 4 Stunden. Dabei zeigt die Lernende im Rahmen einer in den Berufsalltag eingebetteten praktischen Arbeit, dass sie über die Oktober 2013 / V1 / RH/SB Seite 9 von 22

10 geforderten Kompetenzen verfügt, um ihre Aufgabe fachlich korrekt sowie bedarfs- und situationsgerecht und im Rahmen der rechtlichen Rahmenbedingungen und der betrieblichen Regelungen selbständig auszuführen. Die Lernende wird in der Vorbereitung der IPA von der Berufsbildnerin und der Bildungsverantwortlichen unterstützt. Bei der Planung der IPA arbeiten Lernende und Berufsbildnerin mit dem Tool pkorg. Rahmenbedingungen, Vorbereitung, Durchführung, Abschluss und Beurteilungsverfahren richten sich nach den im Anhang des Bildungsplans vermerkten Vorgaben. Lernnachweise 2. und 3. Lernort In der Berufsschule wird der Wissensstand mittels Prüfungen laufend kontrolliert. Die Lernenden sind verpflichtet, ihre laufenden Noten sowie das Semesterzeugnis der Berufsbildnerin zu zeigen. Ebenso verhält es sich mit den regelmässigen Beurteilungen aus den überbetrieblichen Kursen. Hierbei wird das Tool odaorg genutzt. Es ist auch Pflicht der Lernenden, ihre Berufsbildnerin über Absenzen im 2. und 3. Lernort zu informieren Instrumente der Lernbegleitung Begleitete Ausbildungssituationen Die Berufsbildnerin begleitet die Lernenden nach Bedarf in Ausbildungssituationen und wertet diese aus: Reflexion, Transferlernen, praktisches Üben Gespräche Die formativen und summarischen Standortgespräche werden von der Berufsbildnerin geleitet. Bei Bedarf können weitere Personen wie Lehrpersonen oder Bildungsverantwortliche hinzugezogen werden. Einführungsgespräch In den ersten 14 Tagen des Ausbildungsjahres werden im gemeinsamen Gespräch die gegenseitigen Erwartungen und die Praktikumsziele besprochen. Dauer der Vor- und Nachbereitung und Durchführung: ca. 1.5 Std. Monatsgespräch Lernsituationen und Stand der Kompetenzen werden reflektiert und neue Ziele definiert sowie Massnahmen angepasst. Die Berufsbildnerin plant regelmässig (alle 2 Monate oder bei Bedarf) ein Monatsgespräch und informiert die Lernende über ihre Einschätzung. Dauer der Vor- und Nachbereitung und Durchführung: ca. 2 Std. Zwischengespräch Diese Gespräche sind nicht geplant, sie werden nur bei Bedarf geführt, wenn dies von der Berufsbildnerin oder den Auszubildenden gewünscht wird. Semestergespräch (Bildungsbericht) vergl. Kapitel 4.1.4; Dauer der Vor- und Nachbereitung und Durchführung: ca. 3.5 Std. Oktober 2013 / V1 / RH/SB Seite 10 von 22

11 Vertiefungssequenzen Die Bildungsverantwortliche führt regelmässig mit Gruppen von Auszubildenden Vertiefungssequenzen durch. Diese sind aufgefordert, sich aktiv zu beteiligen und Themen einzubringen Selektion Die Bildungsverantwortliche ist verantwortlich für einen rechtzeitigen, transparenten Selektionsprozess und entscheidet in Rücksprache mit der Bereichsleiterin. Die Beurteilung von Bewerbung und Selektionspraktikum erfolgt mittels internen Instrumenten. Was? Wer? Wann? Entscheid über Angebot von Ausbildungsplätzen Geschäftsleitung/ Bereichsleitung laufend möglich Lehrstellen ausschreiben Personalverantwortliche ab Juli Vorselektion der Bewerbungen Bildungsverantwortliche ab August Einladung/Organisation 2 Tage Selektionspraktikum Gesamtbeurteilung (Bewerbung, Praktikumsauswertung, Bewerbungsgespräch) Entscheid Vergabe der Lehrstelle Bildungsverantwortliche Bildungsverantwortliche Bildungsverantwortliche/ Bereichsleiterin ab August Ende Selektionspraktikum ab September Ausstellung Lehrvertrag Personalverantwortliche ab September Lehrvertragsunterzeichnung Beim BKS eingetragene Berufsbildnerin, Lernende, gesetzliche Vertreter ab September Oktober 2013 / V1 / RH/SB Seite 11 von 22

12 4.2 Fachfrau Gesundheit (FaGe) Ausbildungsübersicht Start Dauer Abschluss Titel Ausbildungsverantwortung Jährlich im August 3 Jahre; unter bestimmten Voraussetzung berufsbegleitende Nachholbildung über 2 Jahre möglich (vergl. Kapitel 5.6) Fachfrau/Fachmann Gesundheit mit eidg. Fähigkeitszeugnis (EFZ) Fachfrau/Fachmann Gesundheit Spitexorganisation 2. Lernort Berufsfachschule Gesundheit und Soziales Brugg 1. Lehrjahr 2 Tage/Woche 2. Lehrjahr 2 Tage/Woche 3. Lehrjahr 1 Tag/Woche 3. Lernort Überbetriebliche Kurse (ük) bei der OdA GS Aargau, 1. Lehrjahr 15 Tage 2. Lehrjahr 15 Tage 3. Lehrjahr 4 Tage Weiterführende Ausbildung Besonderheiten Berufsbild HF Pflege FaGe Lernende absolvieren während mind. 6 Monaten, schwerpunktmässig im 2. Ausbildungsjahr, ein Austauschpraktikum bei einer Partnerorganisation (vergl. Kapitel 6) Lehrbegleitende Berufsmaturität möglich, erhöht den schulischen Anteil der Ausbildung um 1 Tag pro Woche in allen drei Ausbildungsjahren Die Fachfrau Gesundheit pflegt und betreut Klientinnen in Institutionen des Gesundheits- und Sozialwesens im stationären wie ambulanten Bereich. Sie führt in diesem Rahmen auch medizinaltechnische Verrichtungen aus. Die Fachfrau unterstützt das körperliche, soziale und psychische Wohlbefinden von Personen jedes Alters in deren Umfeld und gestaltet mit ihnen den Alltag. Die Fachfrau Gesundheit erbringt administrative und logistische Dienstleistungen und stellt die Schnittstellen zu den verschiedenen Dienstleistungsbereichen sicher. Die Fachfrau gestaltet und pflegt in ihrem Berufsalltag eine respektvolle berufliche Beziehung zu den Klientinnen und richtet ihr Handeln an deren Bedürfnissen aus. Sie respektiert die Klientinnen als Individuen mit ihren spezifischen Wertsystemen. Die Fachfrau erbringt Leistungen im Rahmen ihrer erworbenen Kompetenzen, der rechtlichen Rahmenbedingungen und der betrieblichen Regelungen selbständig. Oktober 2013 / V1 / RH/SB Seite 12 von 22

13 4.2.3 Kompetenzenprofil Das Kompetenzenprofil umfasst 14 Bereiche, in welchen die Kompetenzen ausgeübt werden. Diese sind mit den entsprechenden Situationen und Ressourcen im Bildungsplan beschrieben: Ausrichtung des beruflichen Handelns Hygiene und Sicherheit Pflege und Betreuung Medizinaltechnische Verrichtungen Krise und Notfall Ressourcenerhaltung und Prävention Alltagsgestaltung Ernährung Kleidung und Wäsche Haushalt Administration Logistik Arbeitsorganisation FaGe als Lernende und Berufsperson Das Kompetenzenprofil gilt für alle drei Lernorte. Der Aufbau der Kompetenzen, die Vermittlung und der Erwerb der Ressourcen an den drei Lernorten sind im Bildungsplan festgelegt. Dabei gilt das Kompetenzen und Ressourcen Modell (KoRe) als Grundlage Lernnachweise Praxis Gemäss dem Bildungsplan der FaGe vermitteln die Berufsschulen und überbetrieblichen Kurse jeweils vor allem die Ressourcen zu den verschiedenen Kompetenzen. Der Lehrbetrieb sorgt für das konkrete Einüben in der Praxis und somit für den Aufbau der Kompetenzen. Im Lehrbetrieb steht also in der Ausbildung das handlungsorientierte und reflektorische Lernen im Vordergrund. Aspekte des handlungsorientierten Lernens sind die Vermittlung der fachlichen Grundlagen, das Kennenlernen der organisatorischen Aspekte, das Kennenlernen und Einüben der technischen Abläufe, die Entwicklung der Beziehungs- und Interaktionsfähigkeit während der Handlung, die Dokumentation der Handlungsergebnisse und schliesslich die Reflexion und Evaluation der Handlung. Lerndokumentation Die Lernende führt eine Lerndokumentation (1 x pro Woche), in der sie laufend alle wesentlichen Arbeiten, die erworbenen Fähigkeiten und ihre Erfahrungen im Betrieb festhält. Die Berufsbildnerin kontrolliert und unterzeichnet die Lerndokumentation und bespricht die Einträge mit der Lernenden beim Monatsgespräch. Kompetenznachweis Die Leistungen der Lernenden werden während dem ersten bis fünften Semester in Form eines Kompetenznachweises dokumentiert: 1. Semester 3 Kompetenznachweise 2. Semester 3 Kompetenznachweise 3. Semester 3 Kompetenznachweise 4. Semester 3 Kompetenznachweise 5. Semester 3 Kompetenznachweise Oktober 2013 / V1 / RH/SB Seite 13 von 22

14 Die Berufsbildnerin legt in Rücksprache mit der Bildungsverantwortlichen fest, welche Kompetenzen nachgewiesen werden und führt diese durch. In Ausnahmefällen kann sie diese auch delegieren (z.b. Kompetenznachweis im Bereich der Administration). Kompetenznachweise werden in Noten ausgedrückt. Sie fliessen ein in die Berechnung der Erfahrungsnote. Diese ist Bestandteil des abschliessenden Qualifikationsverfahrens. Bildungsbericht Jeweils Ende Semester hält die Berufsbildnerin den Bildungsstand der Lernenden FaGe im Bildungsbericht fest. Die Lernende erhält darin Rückmeldungen zum Stand ihrer Kenntnisse, Fertigkeiten und Haltungen in der beruflichen Praxis sowie zu ihrem Lernjournal. Gemeinsam werden im Lernbericht auch Fördermassnahmen festgehalten, die der Förderung der Kompetenzerreichung, der Verringerung von allfälligen Leistungsdefiziten und Lernschwierigkeiten dienen. Die Lernende bereitet sich auf das Gespräch mit einer Selbsteinschätzung vor und gibt der Bildungsverantwortlichen Rückmeldung, wie sie ihre Ausbildung, die Begleitung und Unterstützung im Lehrbetrieb erlebt. Der Bildungsbericht wird von der Lernenden und deren gesetzlichen Vertreter, sowie der Bildungsverantwortlichen unterschrieben. Individuelle praktische Arbeit (IPA) im Qualifikationsverfahren Im letzten Semester wird im Rahmen des Qualifikationsverfahrens eine individuelle praktische Arbeit (IPA) mit integriertem Fachgespräch und Präsentation durchgeführt. Diese umfasst 4 bis 6 Stunden. Dabei zeigt die Lernende, dass sie über die geforderten Kompetenzen verfügt, um ihre Aufgaben fachlich korrekt sowie bedarfs- und situationsgerecht und im Rahmen der rechtlichen Rahmenbedingungen und der betrieblichen Regelungen selbständig auszuführen. Die Lernende wird in der Vorbereitung der IPA von der Berufsbildnerin und der Bildungsverantwortlichen unterstützt. Bei der Planung der IPA arbeiten Lernende und Berufsbildnerin mit dem Tool pkorg. Rahmenbedingungen, Vorbereitung, Durchführung, Abschluss und Beurteilungsverfahren richten sich nach den im Anhang des Bildungsplans vermerkten Vorgaben. Lernnachweise 2. und 3. Lernort In der Berufsschule wird der Wissensstand mittels Prüfungen laufend kontrolliert. Die Lernenden sind verpflichtet, ihre laufenden Noten sowie das Semesterzeugnis der Berufsbildnerin zu zeigen. Ebenso verhält es sich mit den regelmässigen Beurteilungen aus den überbetrieblichen Kursen. Hierbei wird das Tool odaorg genutzt. Es ist auch Pflicht der Lernenden, ihre Berufsbildnerin über Absenzen im 2. Und 3. Lernort zu informieren Instrumente der Lernbegleitung Begleitete Ausbildungssituationen Die Berufsbildnerin begleitet die Lernende nach Bedarf in Ausbildungssituationen und wertet diese aus: Reflexion, Transferlernen, praktisches Üben. Oktober 2013 / V1 / RH/SB Seite 14 von 22

15 Gespräche Die formativen und summarischen Standortgespräche werden von der Berufsbildnerin geleitet. Bei Bedarf können weitere Personen wie Lehrpersonen oder Bildungsverantwortliche hinzugezogen werden. Einführungsgespräch In den ersten 14 Tagen des Ausbildungsjahres werden im gemeinsamen Gespräch die gegenseitigen Erwartungen und die Praktikumsziele besprochen. Dauer der Vor- und Nachbereitung und Durchführung: ca. 1.5 Std. Monatsgespräch Lernsituationen und Stand der Kompetenzen werden reflektiert und neue Ziele definiert sowie Massnahmen angepasst. Die Berufsbildnerin plant regelmässig (alle 2 Monate oder bei Bedarf) ein Monatsgespräch und informiert die Lernende über ihre Einschätzung. Dauer der Vor- und Nachbereitung und Durchführung: ca. 2 Std. Zwischengespräch Diese Gespräche sind nicht geplant, sie werden nur bei Bedarf geführt, wenn dies von der Berufsbildnerin oder den Auszubildenden gewünscht wird. Semestergespräch (Bildungsbericht) vergl. Kapitel 4.2.4; Dauer der Vor- und Nachbereitung und Durchführung: ca. 3.5 Std. Vertiefungssequenzen Die Bildungsverantwortliche führt regelmässig mit Gruppen von Auszubildenden Vertiefungssequenzen durch. Diese sind aufgefordert, sich aktiv zu beteiligen und Themen einzubringen Nachholbildung FaGe (NHB FaGe) Voraussetzungen Die Nachholbildung ermöglicht den Absolventinnen die FaGe-Ausbildung berufsbegleitend über zwei Jahr zu absolvieren. Dabei gelten folgende Voraussetzungen: a) vollendetes 22. Altersjahr und b) mindestens zwei Jahre Berufserfahrung im Bereich Pflege und Betreuung bei einer Anstellung von mindestens 60% Aufbau der Ausbildung Die Nachholbildung FaGe ist modular aufgebaut und findet analog zur 3-jährigen Grundbildung an allen drei Lernorten statt. Vor Ausbildungsbeginn wird in einem Aufnahmegespräch bei der OdA GSAG mit der Absolventin auf Grund ihrer Erfahrungen und ihres Vorwissens besprochen, welche Module sie besuchen wird. Ausbildungsbegleitung Der Lernprozess wird von der Absolventin NHB FaGe eigenverantwortlich gesteuert. Wie die Lernenden der 3-jährigen Grundbildung ist ihr eine Berufsbildnerin zugeteilt, welche sie für die Unterstützung oder ein gezieltes Training beiziehen kann. Kompetenznachweise oder Lernjournal können dabei als Hilfsmittel eingesetzt werden. Oktober 2013 / V1 / RH/SB Seite 15 von 22

16 4.2.7 Selektion Der Selektionsprozess für Lernende der 3-jährigen FaGe-Ausbildung verläuft analog demjenigen für AGS-Lernende (vergl. Kapitel 4.2). Bei der Nachholbildung FaGe haben bestehende Mitarbeitende, welche die Anforderungen erfüllen und geeignet sind, gegenüber externen Bewerbungen Vorrang. Oktober 2013 / V1 / RH/SB Seite 16 von 22

17 4.3 Pflegefachfrau HF Ausbildungsübersicht Start Zweimal jährlich (Kalenderwochen 12 und 38), jeweils 4. oder 6. Ausbildungssemester Dauer Abschluss Titel Ausbildungsverantwortung 3 Jahre; mit Vorbildung FaGe Verkürzung auf 2 Jahre möglich Diplomierte Pflegefachfrau HF Diplomierte Pflegefachfrau HF Höhere Fachschule Gesundheit und Soziales Aarau (Hauptverantwortung) 3. Lernort Lernbereich Training und Transfer (LTT) pro Semester 22 Tage, wovon 16 bei der OdA GS Aargau absolviert werden, 6 Tage finden in der Institution statt Berufsbild Die Tätigkeiten der dipl. Pflegefachpersonen HF umfassen ein breites Spektrum von Aufgaben der Gesundheitsversorgung: Die Pflege und Betreuung von physisch und psychisch kranken und behinderten Menschen in allen Lebensphasen und mit unterschiedlichen soziokulturellen Hintergründen Die Prävention von Krankheiten und die Gesundheitsförderung Die Mitarbeit bei der Entwicklung von politischen Strategien zur Förderung der langfristigen Gesundheit der Bevölkerung usw. Die Tätigkeiten lassen sich anhand des Kontinuums der Pflege folgendermassen gliedern: Gesundheitserhaltung und förderung, Prävention Akute Erkrankungen Rekonvaleszenz und Rehabilitation Langzeitpflege Palliative Betreuung Die dipl. Pflegefachperson HF trägt die fachliche Verantwortung für den gesamten Pflegeprozess und für die Ausführung der organisatorischen und medizinisch-technischen Aufgaben, welche ihr delegiert wurden. Sie arbeitet effizient, analytisch, systematisch, evidenzbasiert und reflektiert. Sie berücksichtigt ethische und rechtliche Prinzipien, den Gesundheitszustand, die Bedürfnisse, das Alter, das Geschlecht, die Biografie, den Lebensstil und die soziale Umgebung der Patientinnen sowie das kulturelle, wirtschaftliche und gesellschaftliche Umfeld. Sie gestaltet eine professionelle Kommunikation und Beziehung zu Patientinnen und deren Angehörigen. Sie kommuniziert und arbeitet intra- und interprofessionell im Team. Sie achtet auf ein sorgfältiges und aktuelles Wissensmanagement. Sie bildet sich weiter und nimmt Lehr- und Anleitungsaufgaben wahr. Sie trägt zum effizienten Ablauf logistischer und administrativer Prozesse bei. Sie plant, organisiert, koordiniert, delegiert und überwacht pflegerische Aufgaben. Sie übernimmt jedoch keine personelle Führungsverantwortung auf der Kaderstufe. Die dipl. Pflegefachperson HF arbeitet in verschiedenen Institutionen des Gesundheits- und Sozialwesens sowie bei Patientinnen zu Hause. Oktober 2013 / V1 / RH/SB Seite 17 von 22

18 4.3.3 Arbeitsprozesse Die Arbeitsprozesse zeichnen sich durch folgende Charakteristiken aus Komplexität: Die hohe Anzahl unvorhergesehener und veränderlicher Variablen prägen insbesondere den Pflegeprozess Intransparenz: Die hohe Anzahl der Variablen, welche für die Handelnde nicht von vornherein ersichtlich sind und welche potenzielle Gefahren beinhalten, erfordern ein explizites Wissensmanagement Vernetztheit: Die hohe Anzahl miteinander verknüpfter Variablen erfordern eine effiziente Analyse, eine intra- und interprofessionelle Zusammenarbeit und eine differenzierte Kommunikation Dynamik: Die schnellen Veränderungen der Situation stellen hohe Ansprüche an die Organisation Es werden zehn Arbeitsprozess unterschieden, welche vier Hauptprozessen zugeordnet sind. Aus den zehn Arbeitsprozessen werden die 30 Kompetenzen pro Bildungsjahr abgeleitet Lernnachweise Praxis Portfolio Im Portfolio sammelt die Studierende kontinuierlich Dokumente über die gesamte Ausbildungsdauer, die erbrachten Leistungen und die Entwicklung der Kompetenzen in allen drei Lernbereichen (Schule, LTT, Praxis). Das Portfolio enthält u.a.: Aktionsplan, Leistungsnachweise, Lernwegdokumente, Reflexionen, Lernprozessberichte). Beurteilungsphase Die Beurteilungsphase beginnt in der Regel im letzten Drittel des Praxissemesters. Qualifikationsgespräch Die Berufsbildnerin führt am Ende des Praxissemesters mit der Studierenden das Qualifikationsgespräch anhand des Dokumentes Kompetenzen, Nachweis, Qualifikation unter Einbezug des eportfolios durch. Im Qualifikationsgespräch wird die Qualifikation besprochen. Die Beurteilung ist promotionswirksam und erfolgt mit Buchstaben A: hervorragend, B: sehr gut, C: gut, D: befriedigend, E: ausreichend, F: nicht erreicht. Ergänzend zum Qualifikationsgespräch Weitere Zielsetzungen, individuelle Themen und ein Aktionsplan für das nächste Semester werden festgelegt. Der unterschriebene Kompetenznachweis muss in der Regel 2 Wochen vor Praktikumsende bei der Planungsverantwortlichen der HFGS sein Instrumente der Lernbegleitung Bei der Begleitung der Studierenden im Praxissemester werden Elemente des Cognitive Apprentice Ship (CAS) eingesetzt. Dieses Modell zeigt auf, wie und bis zu welchem Schritt der vollständigen Handlung die Kompetenzen erreicht werden können. Das Modell dient der Berufsbildnerin als Orientierung. Im Weiteren ist die Begleitung der Studierenden in der Praxis im Dokument Ausbildungsbegleitung des Lehrplans ABZ 2010 Kanton Aargau geregelt. Die Ausbildungsbegleitung über alle Bildungsjahre und die Beurteilung des Lernprozessberichtes ist Aufgabe der Mentorin der HFGS. Oktober 2013 / V1 / RH/SB Seite 18 von 22

19 Gespräche Die formativen und summarischen Standortgespräche werden von der Berufsbildnerin geleitet. Bei Bedarf können weitere Personen wie Lehrpersonen oder Bildungsverantwortliche hinzugezogen werden. Einführungsgespräch In den ersten 14 Tagen des Ausbildungssemesters werden im gemeinsamen Gespräch die gegenseitigen Erwartungen und die Semesterziele besprochen. Dauer der Vor- und Nachbereitung und Durchführung: ca. 1.5 Std. Standortgespräche Lernsituationen und Stand der Kompetenzen werden anhand des Kompetenzenkatalogs reflektiert und neue Ziele definiert sowie Massnahmen angepasst. Dauer der Vor- und Nachbereitung und Durchführung: ca. 3 Std. Zwischengespräch Diese Gespräche sind nicht geplant, sie werden nur bei Bedarf geführt, wenn dies von der Berufsbildnerin oder den Studierenden gewünscht wird. Qualifikationsgespräch vergl. Kapitel 4.3.4; Dauer der Vor- und Nachbereitung und Durchführung: ca. 3.5 Std. Peer-Mentoring Das Peer-Mentoring ist eine Methode des strukturierten und begleiteten Austauschs unter Mitstudierenden in Kleingruppen. Ziel ist es, dass die Studierenden voneinander lernen. Das Peer- Mentoring findet regelmässig einmal pro Semester, je nach Situation semesterübergreifend, institutionsübergreifend oder mit Diplomierten statt mit Studierenden statt. Dreiergespräch Bei Bedarf können Lernbereich übergreifende Dreiergespräche mit den Studierenden, der Mentorin und der Berufsbildnerin stattfinden und Fragestellungen besprochen werden. Bei Bedarf können weitere zuständige Personen in dieses Gespräch einbezogen werden. Ein solches Gespräch kann sowohl von der Studierenden, der Bildungsverantwortlichen oder der Mentorin eingefordert werden Lernbereich Training und Transfer (LTT) Praxis LTT-Praxis Tage in der Institution Pro Semester werden 6 LTT-Tage in der Institution wie folgt durchgeführt: Einführung Gezielte Anleitung in Pflegeverrichtungen (6. Semester 1 Tag Anleitung einer Lernenden/Studierenden) Lerndokumentation (Zeitaufteilung indiv. nach Absprache) Peermentoring Standortgespräch(e), Qualifikationsgespräch 1 Tag 3 Tage 3 Tage ½ Tag ½ Tag Die Durchführung wird von der Studierenden mittels dafür vorgesehenen Formulars dokumentiert und im eportfolio unter Lernprozess abgespeichert. Oktober 2013 / V1 / RH/SB Seite 19 von 22

20 LTT-Praxis Tage bei der OdA GS Aargau Im LTT Praxis, welcher von der OdA GS Aargau durchgeführt wird (16 Tage pro Semester), werden Lernarrangements und Lerninhalte angeboten, welche die Erreichung der Kompetenzen im entsprechenden Bildungsjahr und der Arbeitsfeldausrichtung (Spitex) sowie das erfahrungsreflektierte und selbständige Lernen fördern. Die Zielsetzungen des LTT Praxis dienen der Vertiefung und Vernetzung der gelernten Inhalte in der Praxis. Es besteht die Möglichkeit, aktuelle Probleme und Fragestellungen aus dem Arbeitsalltag mit theoretischem Wissen zu verbinden, um neue Handlungsmöglichkeiten zu entwickeln sowie Fähigkeiten und Fertigkeiten zu trainieren. Lernarrangements im LTT Praxis sind: POL (Problemorientiertes Lernen), Transfercoaching, Fachexperten- und Kooperationstage, Selbststudiums Zeit (eportfolioi, POL, schriftliche Arbeit). Die Berufsbildnerin unterstützt die Studierende im POL des LTT Praxis gemäss Leitfaden POL der OdA GSAG bei den Schritten 1 4 und den Schritten Die Initiative liegt bei der Studierenden. Sie gibt jeweils nach einem LTT Praxis-Tag der Berufsbildnerin unaufgefordert Rückmeldung Selektion Die Studierenden HF sind bei der HFGS angestellt. Sie selektioniert die Studierenden und teilt sie den beiden Spitexorganisationen für jeweils ein Praxissemester (4. oder 6. Semester) zu. Dabei werden Wünsche und Vorlieben der Studierenden so weit als möglich berücksichtigt. Oktober 2013 / V1 / RH/SB Seite 20 von 22

21 5. Kosten/Nutzen 5.1 Kosten Verschiedene Kosten sind zu berücksichtigen: Lohnkosten der Bildungsverantwortlichen (Stellenprozente nach Aufwand) Lohnkosten der Berufsbildner (ca Stellenprozente für die Lernbegleitung) Weiterbildungskosten für die Berufsbildner, Ausbildungsverantwortlichen Praktikumsentschädigung/ Lohn der Lernenden/Studierenden Kosten 3. Lernort (ük, LTT-Praxis) Spesen AGS/FaGe (Wegentschädigung in den ük) Fahrspesen Lernende/Studierende für ihre Einsätze 5.2 Berechnung im Stellenplan AGS/FaGe 1. Ausbildungsjahr: 20% 2. Ausbildungsjahr: 30% 3. Ausbildungsjahr 50% Studierende HF 4. Semester 50% 6. Semester 70% 6. Ausbildungspartner Die Spitex Region Brugg AG und die Spitex Schenkenberg und Umgebung pflegen verschiedene Kooperationen mit Ausbildungsbetrieben: Spitex Region Brugg AG Pflegezentrum Süssbach AG, Brugg Medizinisches Zentrum, Brugg Aargauer Hospiz-Verein, Brugg Spitex Schenkenberg und Umgebung Alters- und Pflegeheim Schenkenbergertal, Schinznach-Dorf aarreha, Schinznach-Bad Oktober 2013 / V1 / RH/SB Seite 21 von 22

22 7. Quellen Eidg. Berufsbildungsgesetz vom (Stand ) Eidg. Berufsbildungsverordnung vom (Stand ) Verordnung über die berufliche Grundbildung Assistentin/Assistent Gesundheit und Soziales EBA Verordnung über die berufliche Grundbildung Fachfrau/Fachmann Gesundheit EFZ vom (BiVo FaGe Erlass vom ) Bildungsplan Assistentin Gesundheit und Soziales vom Oda Santé Bildungsplan Fachfrau/Fachmann Gesundheit EFZ vom Oda Santé Modell- Lehrgang Assistentin Gesundheit und Soziales OdA GSAG Modell- Lehrgang Fachfrau/Fachmann Gesundheit OdA GSAG Qualitätsnormen DGS Aargau Rahmenlehrplan für Bildungsgänge der höheren Fachschulen Pflege mit den geschützten Titel dipl. Pflegefachfrau/-mann HF (Oda Santé ) Lehrplan ABZ 2010 Ausbildungskonzept HFGS Promotionsordnung HFGS Praktikumsvertrag mit HFGS Leitfaden POL OdA GSAG Jugendarbeitsschutzverordnung vom (Stand ) Verordnung EVD über die Ausnahmen vom Verbot von Nacht- und Sonntagsarbeit während der beruflichen Grundbildung vom (Stand ) Oktober 2013 / V1 / RH/SB Seite 22 von 22

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