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1 Newsletter Psychotherapie News, Fakten, Entwicklungen, Analysen, Kommentare zur Standespolitik Ausgabe 08/ Oktober 2014 APP Köln - Akademie für angewandte Psychologie und Psychotherapie GmbH, Köln BAP - Berliner Akademie für Psychotherapie, Berlin IPP - Institut für Psychologische Psychotherapie, Bochum Institut für Psychotherapie und Psychoanalyse Rhein- Eifel, Andernach ifs - Institut für Systemische Familientherapie, Supervision und Organisationsentwicklung, Essen KBAV - Köln-Bonner Akademie für Verhaltenstherapie, Köln PiA-Vertretung im VPP, Berlin Saarländisches Weiterbildungsinstitut für tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie e.v., Saarbrücken VPP - Verband Psychologischer Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten im BDP, Berlin ZAP - Zentrum Ausbildung Psychotherapie, Bad Salzuflen Editorial Das 6. PiA-Politik-Treffen stand ganz im Zeichen der Grundsatzentscheidung zur Reform des PsychThG, die bereits Mitte November auf dem 25. Deutschen Psychotherapeutentag erwartet wird. Nach einer intensiv geführten Podiumsdiskussion zu den Vor- und Nachteilen der verschiedenen Reform-Modelle mit Vertretern von DPtV, ver.di, BKJ und VPP forderten die Teilnehmer vom Berufsstand die erfolgreiche Umsetzung folgender Mindestanforderungen an die Reform des PsychThG: - eine einheitliche Regelung der Zugangsvoraussetzungen auf Master-Niveau - eine angemessene Vergütung der Arbeit in der Praktischen Tätigkeit - eine rechtliche Absicherung angehender PsychotherapeutInnen Die Diskussion offenbarte die Besorgnis vieler Psychotherapeuten in Ausbildung, dass der Überwindung bestehender Missstände kaum Beachtung geschenkt werden könnte. Denn manche Reform-Modelle erfordern derart weitreichende strukturelle Veränderungen -bei Universitäten, Kliniken, Kostenträgerndass eine zeitnahe Umsetzung vollends unrealistisch erscheint. Die Delegierten des 25. DPT dürfen bei ihrer Entscheidung die Umsetzbarkeit der einzelnen Vorschläge nicht aus dem Auge verlieren. Schließlich trägt der DPT auch gegenüber seinem Nachwuchs eine große Verantwortung. Und dessen Prioritäten sind hiermit einmal mehr klar benannt. In puncto Umsetzbarkeit der Reform-Modelle verweisen wir auf das unten angefügte Thesen-Papier der AVP, das mit dem Berufsverband Deutscher Nervenärzte (BVDN) und dem Berufsverband Deutscher Psychiater (BVDP) konsentiert wurde. Die konsentierte Fassung liegt dem BMG vor. Eine lösungsorientierte Debatte im Vorfeld des 25. DPT wünschen Marco Cuomo Dr. Peter Freytag

2 Wer zahlt wann für was? Umsetzbarkeit ist das Kriterium zur Beurteilung der Reform-Modelle Berlin (pf). Die Podiumsdiskussion beim 6. PiA-Politik-Treffen in Berlin machte deutlich, dass die Reform des PsychThG auch die Umsetzbarkeit der kursierenden Reform-Modelle beachten muss. Gegenüber der Politik nicht zu vermittelnde Forderungen werden nicht besser dadurch, dass sie Teilen des Berufsstands wünschenswert erscheinen sie verzögern lediglich die Überwindung bestehender Missstände zulasten des Nachwuchses. Wer soll das bezahlen? Die Reform-Modelle unterscheiden sich in ihrer Umsetzbarkeit innerhalb der Bildungslandschaft: Die basale Direktausbildung verlangt nicht weniger als den Aufbau eines Studiengangs Psychotherapie, was erhebliche Personalmittel erfordern wird. Finanzieren müssten dies die Kultusminister der Länder, die zudem das Personal der Master-Studiengänge für therapeutisch-orientierte Pädagogik bzw. Soziale Arbeit bis zur Pension alimentieren müssten denn diese Studiengänge würden faktisch abgeschafft! Daneben nähme sich das seit Jahren überfällige Aufstocken des Angebots an klinisch-psychologischen Master-Plätzen überaus moderat aus, wie es die reformierte postgraduale Ausbildung erfordert. Die basale Direktausbildung erfordert zudem große Kapazitäten an abhängig zu beschäftigenden Nachwuchspsychotherapeuten in ambulanter, (teil-) stationärer und komplementärer Versorgung. Die hunderttausende Euro an Kosten pro Absolvent (!) müssten die Krankenkassen tragen [Anmerkung: Das Jahresbruttogehalt betrüge aktuell ab dem ersten Jahr der 5-jährigen Weiterbildung: ,50 Euro.] Und falls die Finanzierung scheitert, bleibt offen, ob die Kliniken die dann qua Studium approbierten aber mangels Weiterbildungsstellen nicht zur eigenständigen Behandlung berechtigten Absolventen eines Studiengangs Psychotherapie nicht einfach als Psychotherapeut Light einsetzen, sprich als weiterhin preiswerte Arbeitskraft in der stationären Versorgung. Sind wir bald da? Die bekannten Reform-Modelle unterscheiden sich in der Überwindung fortbestehender Missstände: Ein nach der basalen Direktausbildung ausgebildeter Nachwuchs, d.h. nach einer Kombination aus nicht ansatzweise finanziertem Studium der Psychotherapie und nicht ansatzweise finanzierter Weiterbildung zum Fachpsychotherapeuten, ist selbst nach Ansicht der Befürworter dieses Modells nicht vor dem Jahr 2030 (!) zu erwarten. Denn so lange wird es dauern, die nötigen Strukturen zu errichten und den Kostenträgern (Kultusministerien, Krankenkassen, Bund) die nötigen Mittel abzuringen sofern das überhaupt zu gelingen vermag! Die Lösung der Probleme der Psychotherapeuten in Ausbildung würde in unverantwortlicher Weise um mindestens eine weitere Dekade verzögert. Das hab ich nicht gewollt! Die bekannten Reform-Modelle unterscheiden sich in ihren Folgen für die Identität des Berufsstandes: Die basale Direktausbildung führt nicht nur zu einer in Teilen fragwürdigen Ausweitung an Befugnissen (d.h. Überweisung, Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung usw.), sondern auch zur Abschaffung des Zugangs zur Approbation als Psychotherapeut aus Studiengängen für therapeutisch-orientierte Pädagogik bzw. Soziale Arbeit. Weder die Wissenschaft Psychologie noch ihr Anwendungsfeld Psychotherapie dürften in der Lage sein, das in diesen Disziplinen akkumulierte Wissen um die Behandlung von Patienten im Kindes- und Jugendalter zu bewahren. Wollen wir das? Es bleibt zu hoffen, dass die Delegierten des 25. DPT neben der vermeintlichen Erwünschtheit von Reform-Zielen auch auf deren Umsetzbarkeit bedacht bleiben. Alles andere wäre: unerwünscht.

3 Für eine konsensfähige Reform des PsychThG Ein AVP-Thesen-Papier von Peter Freytag 1, Heiner Bertram 2, Uli Meier 3 und Beatrice Piechotta 3 Konsentiert zwischen AVP Arbeitsgemeinschaft Ausbildungsinstitute und VPP für wissenschaftlich begründete Psychotherapieausbildung BVDN Berufsverband Deutscher Nervenärzte BVDP Berufsverband Deutscher Psychiater Die Reform des PsychThG erfordert die Einbeziehung aller maßgeblichen Akteure. Dies sind neben den Psychotherapeutenkammern und den Berufsverbänden die Gremien der Gesundheits- und Bildungspolitik, die staatlichen bzw. staatlich anerkannten Bildungseinrichtungen, die psychiatrischen und psychosomatischen Fachkliniken und die Kostenträger im Gesundheitssystem. Mit den vorliegenden Thesen bietet die AVP, die als einziger Verbund in der aktuellen Ausbildungslandschaft alle wissenschaftlich begründeten d.h. die psychodynamischen, behavioralen, systemischen und humanistischen Psychotherapieverfahren repräsentiert, einen konzeptuellen Rahmen für eine konsensfähige Reform des PsychThG. Politik und Gemeinwesen erhalten im Gegenzug zu moderaten finanziellen Anstrengungen eine Psychotherapeutenschaft, die auf einem hohen fachlichen Niveau die veränderten Anforderungen an die Gesundheitsversorgung erfüllt; die Hochschulen erhalten Impulse zur nachhaltigen Ausrichtung ihrer Angebote an der Nachfrage nach Master-Abschlüssen mit einschlägiger Spezialisierung; die Profession insgesamt erfährt eine Aufwertung ihrer Qualifikation. A Ziele der Reform Auf der Basis des Forschungsgutachtens des BMG sichert die Reform innerhalb der Strukturen der postgradualen Psychotherapie-Ausbildung für alle wissenschaftlich begründeten Verfahren die bundesweit einheitliche Regelung des Zugangs zur Ausbildung über Master-Abschlüsse mit einschlägiger Spezialisierung in den Fächern Psychologie, Pädagogik und Soziale Arbeit die materielle Absicherung der Psychotherapeuten in Ausbildung in der Praktischen Tätigkeit die nachhaltige Stärkung der ambulanten Versorgung durch eine inhaltliche Ausrichtung der Ausbildung an den veränderten Anforderungen der Gesundheitsversorgung B Struktur der Ausbildung Voraussetzung für die Zulassung zur Ausbildung ist ein konsekutives Bachelor- und Master-Studium der Fächer Psychologie, Pädagogik bzw. Soziale Arbeit mit einschlägiger Spezialisierung zum Nachweis von Kenntnissen in der Diagnose und Behandlung psychischer Erkrankungen Auf der Basis der im PsychThG etablierten Strukturen umfasst die postgradule Ausbildung eine Praktische Tätigkeit I von 1200 Stunden zum Erwerb von Kenntnissen in der stationären Versorgung eine Praktische Tätigkeit II von 600 Stunden zum Erwerb von Kenntnissen in der ambulanten Versorgung eine inhaltlich überarbeitete Theoretische Ausbildung von 600 Stunden eine Praktische Ausbildung von 600 Stunden unter Supervision Elemente der Selbsterfahrung C Umsetzung der Reform Die Hochschulen und die Bildungspolitik sichern nachfrage-gerechte Kontingente für Master-Abschlüsse mit einschlägiger Spezialisierung Die Psychiatrischen Kliniken und die Kostenträger im Gesundheitssystem sichern eine Anleitung der Psychotherapeuten in Ausbildung durch approbierte Psychotherapeuten eine angemessene Vergütung der Praktischen Tätigkeit Die Ausbildungsinstitute sichern eine Überarbeitung der Curricula der Theoretischen Ausbildung eine Vermittlung der Praxis neuartiger Angebote in der ambulanten Versorgung 1 PiA-Vertretung im VPP, 2 Bundesvorstand VPP, 3 APP Köln

4 A.1 Einheitliche Regelung des Zugangs zur Ausbildung. Der Umbau der Hochschullandschaft im Zuge des Bologna-Prozesses führte hinsichtlich des Zugangs zur Psychotherapieausbildung zu einem föderalen Nebeneinander unterschiedlichster Beurteilungsmaßstäbe. Das Spektrum der Kriterien reicht derzeit je nach Bundesland vom Nachweis der quantitativen und qualitativen Äquivalenz eines Hochschul-Abschlusses mit den Anforderungen der ehemaligen Diplom-Studiengänge bis hinab zu einem Fachhochschul-Abschluss auf Bachelor-Niveau. Der Berufsstand fordert diesbezüglich eine bundesweit einheitliche Regelung des Zugangs zur Ausbildung über Master-Abschlüsse mit einschlägiger Spezialisierung in den Fächern Psychologie, Pädagogik und Soziale Arbeit, da nur so ein hohes fachliches Niveau gesichert werden kann. A.2 Materielle Absicherung der Psychotherapeuten in Ausbildung. Das Fehlen verbindlicher Regelungen bezüglich der Vergütung der Praktischen Tätigkeit führte zu der im deutschen Gesundheitssystem einmaligen Schieflage, dass Psychotherapeuten in Ausbildung trotz ihres gesetzlich verankerten Status als Vollakademiker im Rahmen der Praktischen Tätigkeit unentgeltlich Leistungen erbringen. Vergleichbar den Referendariaten in anderen Berufsgruppen dient die Praktische Tätigkeit jedoch explizit dem Erwerb praktischer Erfahrungen in der Berufsausübung. Psychotherapeuten in Ausbildung werden in der Praktischen Tätigkeit an der Behandlung von Patienten beteiligt; dieser Beitrag zur stationären Versorgung ist zukünftig angemessen zu vergüten. A.3 Nachhaltige Stärkung der ambulanten Versorgung. Die veränderten Anforderungen an die Gesundheitsversorgung in Deutschland erfordern die Bereitstellung neuartiger Leistungen insbesondere zur Verkürzung der anhaltend langen Wartezeiten in der ambulanten Psychotherapie. Zu begrüßen wäre dabei eine Umgestaltung der Ambulanzen in den Ausbildungsinstituten, die auf der Basis des von der Bundespsychotherapeutenkammer erarbeiteten Berufsbilds neuartige Leistungen im Bereich der Erstversorgung vorzuhalten erlaubt und zugleich die Vermittlung der entsprechenden Kompetenzen im Rahmen der Psychotherapieausbildung garantiert. B.1 Einschlägige Spezialisierung. Die veränderten Anforderungen an die Gesundheitsversorgung erfordern ein einheitlich hohes fachliches Niveau der qualifizierenden Master-Abschlüsse. Das Fehlen einer verbindlichen Neuregelung des Zugangs zur Ausbildung im Zuge des Bologna-Prozesses führte jedoch zur Etablierung einer Vielzahl von Master-Abschlüssen, die trotz gravierender Unterschiede in der Vermittlung einschlägiger Inhalte gleichermaßen einen Zugang zur Ausbildung ermöglichen. Bei der Reform des PsychThG ist daher Sorge dafür zu tragen, dass nur noch Master-Abschlüsse der Fächer Psychologie, Pädagogik und Soziale Arbeit mit einer einschlägigen Spezialisierung einen Zugang zur Ausbildung ermöglichen. B.2 Praktische Tätigkeit I. Der Ausbildungsabschnitt der Praktischen Tätigkeit I von 1200 Stunden dient weiterhin "dem Erwerb praktischer Erfahrungen in der Behandlung von Störungen mit Krankheitswert... unter fachkundiger Anleitung und Aufsicht" (PsychTh-APrV 2, Absatz 1). Im Gegensatz zur bisherigen Regelung ist im Rahmen der Reform des PsychThG eine angemessene Vergütung der Praktischen Tätigkeit I sowie eine fachliche Anleitung durch approbierte Psychotherapeuten sicherzustellen. B.3 Praktische Tätigkeit II. Der Ausbildungsabschnitt der Praktischen Tätigkeit II von 600 Stunden dient zukünftig dem Erwerb von Kenntnissen in der ambulanten Versorgung, der unter fachlicher Anleitung und Aufsicht in den Ambulanzen der Ausbildungsinstitute sowie in kooperierenden Einrichtungen (psychiatrische, psychosomatische und psychotherapeutische Praxen, Beratungsstellen, Einrichtungen des ambulant-komplementären Bereichs) erfolgt. Dieser Abschnitt ersetzt die bisherige Praktische Tätigkeit II von 600 Stunden in Einrichtungen der psychosomatischen Grundversorgung. B.4 Theoretische Ausbildung, Praktische Ausbildung, Selbsterfahrung. Mit Ausnahme der inhaltlichen Überarbeitung der Curricula hinsichtlich der Vermittlung theoretischer Kenntnisse in den Bereichen der ambulanten Erstversorgung bleiben die übrigen Elemente der Ausbildung von der angestrebten Reform unberührt, da das Forschungsgutachten des BMG diesen Abschnitten der postgradualen Ausbildung bereits heute eine hohe fachliche Qualität konstatiert.

5 C.1 Hochschulen / Bildungspolitik. Die Hochschulen müssen sich im Zuge der Reform des PsychThG erneut mit den im Bologna-Prozess verankerten Prinzipien von Angebot und Nachfrage befassen. Dies betrifft insbesondere die Psychologischen Institute, die der hohen Nachfrage nach klinischpsychologischer Spezialisierung endlich gerecht werden müssen. Denn die Lehrstühle für Klinische Psychologie sind derzeit gleich in zweifacher Hinsicht unterbesetzt: Zum einen können die Psychologischen Institute aufgrund fehlender personeller Ausstattung die Nachfrage nach Master- Abschlüssen mit klinisch-psychologischer Spezialisierung nicht abdecken. Zum anderen handelt es sich bei den aktuellen Lehrstuhlinhabern nahezu ausnahmslos um Vertreter der Verhaltenstherapie, sodass an Psychologischen Instituten keine nennenswerte Vermittlung von Kenntnissen der übrigen wissenschaftlich begründeten Therapieverfahren erfolgt. Hinsichtlich des Zugangs zur Ausbildung über Master-Abschlüsse der Fächer Pädagogik bzw. Soziale Arbeit ist das Angebot an therapeutischorientierter Spezialisierung entsprechend der gestiegenen Nachfrage gleichfalls weiter auszubauen. Die notwendigen strukturellen Veränderungen müssen durch die Bildungspolitik in den Ländern unterstützend begleitet werden. C.2 Psychiatrische Kliniken / Vertragspsychotherapeutenpraxen / Vertragsarztpraxen/ Kostenträger im Gesundheitssystem. Die Psychiatrischen und Psychosomatischen Kliniken sowie ambulante Weiterbildungsstätten wie z. B. Vertragsarztpraxen für Psychiatrie und Psychotherapie oder Psychosomatik und Psychotherapie und Vertragspsychotherapeutenpraxen müssen die Ausbildung von Psychotherapeuten im stationären bzw. ambulanten Bereich stärker unterstützen. In fachlicher Hinsicht betrifft dies Mindeststandards für die fachliche Anleitung und Aufsicht der Psychotherapeuten in Ausbildung, wie sie bereits von der Bundeskonferenz PiA erarbeitet wurden. In materieller Hinsicht betrifft dies den wertschätzenden Umgang mit potentiellen zukünftigen Arbeitnehmern, der sich nicht zuletzt in einer angemessenen Vergütung widerspiegelt. Es existieren bereits zahlreiche Modelle, wie die Praktische Tätigkeit bei einer Vergütung nach TVÖD 13 umgesetzt werden kann als Kombination einer Teilzeitbeschäftigung mit (unvergüteten) Anteilen wie Hospitationen, Demonstrationen und Co- Therapeuten-Funktionen. In diesem Punkt sind die Kostenträger im Gesundheitssystem aufgerufen, ein Budget für die Vergütung der in der Praktischen Tätigkeit I erbrachten Leistungen zu erschaffen. C.3 Ausbildungsinstitute. Die Ausbildungsinstitute müssen ihrer großen Verantwortung für die ambulante Versorgung Rechnung tragen durch die Vermittlung der Praxis neuartiger Angebote in Zusammenarbeit mit kooperierenden Einrichtungen sowie durch die Überarbeitung der Curricula der Theoretischen Ausbildung; die in diesem Bereich anstehenden Veränderungen dürften in den bestehenden Strukturen weitgehend problemlos umzusetzen sein, da die Ausbildungsinstitute bereits heute maßgeblich zur Vermittlung der Praxis in der ambulanten Versorgung beitragen und die zur Vermittlung der Praxis neuartiger Angebote notwendigen Strukturen bereits in Teilen entwickelt haben.

6 Termine Oktober Oktober 2014, Berlin Sitzung der AG des Länderrats mit Delegierten des 25. DPT Bundespsychotherapeutenkammer, Klosterstr. 64, Berlin Online-Petition für den Erhalt der Kinderpsychotherapie von Florian Sedlacek Anmerkung der Redaktion: Die Petition weist auf die negativen Folgen der basalen Direktausbildung hin. Sie plädiert dabei jedoch für die gleichfalls problematische duale Direktausbildung, die von der AVP nicht unterstützt wird. Zudem liegen der Redaktion keine Informationen zur Stützung der Grundannahme der Petition vor, der zufolge "Psychologische Berufspolitiker und BMG vereinbart [haben], unseren Beruf des approbierten Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten abzuschaffen, den es erst seit 1999 gibt." IMPRESSUM Herausgeber: APP Köln - Akademie für angewandte Psychologie und Psychotherapie GmbH; Institut für Psychotherapie und Psychoanalyse Rhein-Eifel GmbH Annelise Heigl-Evers Institut; Institut für Psychologische Psychotherapie, Bochum Redaktion: Marco Cuomo, Eichendorffweg 38, Bochum, cuomomv@yahoo.de Dr. Peter Freytag, Wiersbergstr. 33, Köln, freytag@app-koeln.de Redaktionsbeirat: Dipl.-Psych. Uli Meier, APP Köln Dipl.-Psych. Dipl.-Päd. Werner Dinkelbach, Institut für Psychotherapie und Psychoanalyse Rhein-Eifel, Andernach Professor. Dr. Dipl.-Psych. Rainer Sachse, Institut für Psychologische Psychotherapie, Bochum

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