1/6. Fast alle Mütter nehmen Elterngeld in Anspruch, aber nur ein Viertel der Väter

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1 1/6 Fast alle Mütter nehmen Elterngeld in Anspruch, aber nur ein Viertel der Väter Anteil der Mütter und Väter mit beendetem Elterngeldbezug nach Geburtsjahr des Kindes in Deutschland (2008 ), in Prozent ,1 96,3 96,2 95,4 96, ,8 23,6 25,3 27,3 29, Einschließlich Mütter und Väter mit Wohnsitz im Ausland Lesebeispiel: Von den Müttern und Vätern der geborenen Kinder bezogen 96% bzw. 29% zumindest kurzfristig Elterngeld. Anteil der Mütter und Väter mit beendetem Elterngeldbezug nach Geburtsjahr des Kindes in Westdeutschland (2008 ), in Prozent ,0 96,3 96,2 95,4 96, ,9 22,7 24,5 26,5 28, Nach Sitz der Elterngeldstelle Lesebeispiel: Von den Müttern und Vätern der geborenen Kinder bezogen 96% bzw. 29% zumindest kurzfristig Elterngeld.

2 2/6 Anteil der Mütter und Väter mit beendetem Elterngeldbezug nach Geburtsjahr des Kindes in Ostdeutschland (2008 ), in Prozent ,9 97,0 96,8 95,6 95, ,6 26,6 27,7 30,4 32, Nach Sitz der Elterngeldstelle Lesebeispiel: Von den Müttern und Vätern der geborenen Kinder bezogen 96% bzw. 33% zumindest kurzfristig Elterngeld. Anteil der Mütter und Väter mit beendetem Elterngeldbezug nach Geburtsjahr des Kindes in den Bundesländern (), in Prozent Saarland Nordrhein-Westfalen Bremen Sachsen-Anhalt Rheinland-Pfalz Schleswig-Holstein Mecklenburg-Vorpommern Niedersachsen Hessen Brandenburg Hamburg Baden-Württemberg Berlin Thüringen Bayern Sachsen 18,1 21,4 22,0 22,5 24,1 24,3 25,0 26,6 28,7 31,8 32,4 32,8 34,1 34,5 38,1 38,2 92,9 94,3 92,7 94,8 94,7 96,5 96,7 97,0 95,8 96,7 94,0 97,3 92,7 98,5 97,6 97,7 Deutschland 29,3 96, Nach Sitz der Elterngeldstelle Lesebeispiel: Von den Müttern und Vätern der geborenen Kinder aus dem Saarland bezogen 93% bzw. 18% zumindest kurzfristig Elterngeld.

3 3/6 Kurzanalyse Nahezu alle Mütter, aber nur ein Viertel der Väter machen unabhängig von der Bezugsdauer von ihrem Anspruch auf Elterngeld Gebrauch. Der Anteil der Väter, die mindestens für einen Monat Elterngeld in Anspruch nehmen, ist in Sachsen und Bayern am höchsten und im Saarland am niedrigsten. Fast alle Mütter nehmen nach der Geburt des Kindes ihren Anspruch auf Elterngeld wahr. Wenn Mütter kein Elterngeld beziehen, kann dies entweder an zu hohem Einkommen liegen, so dass kein Anspruch besteht, oder daran, dass Mütter ihre Erwerbstätigkeit nach dem Mutterschutz nicht unterbrechen bzw. reduzieren. Viel weniger Väter als Mütter beziehen Elterngeld. Väter der im Jahr geborenen Kinder haben zu mehr als einem Viertel zumindest für eine bestimmte Zeit Elterngeld bezogen. Damit ist der Anteil der Väter erheblich größer als beim Bezug des bis 2006 existierenden Erziehungsgeldes, das zuletzt von nur 3,5 Prozent der Väter in Anspruch genommen worden war. Der Anteil der Väter, die Elterngeld zumindest für zwei Monate beziehen, steigt seit Einführung dieser Leistung kontinuierlich an. Während nur ein Fünftel der Väter der 2008 geborenen Kinder Elterngeld bezog, traf dies bereits auf mehr als ein Viertel der geborenen Kinder zu. In Ostdeutschland bezogen Väter etwas häufiger Elterngeld als in Westdeutschland. Allerdings zeigen sich auch zwischen den Bundesländern deutliche Unterschiede. So ist der Anteil der Elterngeld beziehenden Väter zwar in den ostdeutschen Bundesländern durchschnittlich höher als in den westdeutschen, aber auch innerhalb von Ost- und Westdeutschland sind die Unterschiede groß. So liegen Sachsen und Bayern mit einem Anteil von mehr als einem Drittel Elterngeld beziehender Väter an der Spitze aller Bundesländer, gefolgt von Thüringen, Berlin und Baden-Württemberg. Am seltensten beziehen Väter im Saarland, in Nordrhein-Westfalen, in Bremen und Sachsen-Anhalt Elterngeld. Glossar Elterngeld: Das Elterngeld wurde zum 1. Januar 2007 eingeführt und löste das Erziehungsgeld ab. Das Elterngeld soll es Müttern und Vätern ermöglichen, nach der Geburt eines Kindes die Erwerbsarbeit einige Zeit ganz ruhen zu lassen oder die Arbeitszeit zu reduzieren, um mehr Zeit für die Familie zu haben. Durch die Zahlung des Elterngeldes wird der damit verbundene Verdienstausfall teilkompensiert. Teilzeitarbeit ist während des Bezuges von Elterngeld bis zu 30 Stunden wöchentlich möglich. Rechtsgrundlage für das Elterngeld ist das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG). Dieses Gesetz wurde am 5. Dezember 2006 angenommen (letzte Änderung Dezember 2014). Anspruchsberechtigt sind alle Mütter und Väter, die einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben, ihr Kind selbst betreuen und dazu ihre Erwerbsarbeit reduzieren und höchstens 30 Stunden in der Woche arbeiten. Die Leistung wird an Mütter und Väter für maximal 14 Monate gezahlt. Mütter und Väter können den Zeitraum des Elterngeldbezugs untereinander aufteilen. Allerdings kann ein Elternteil höchstens zwölf Monate Elterngeld in Anspruch nehmen. Die zwei zusätzlichen Monate sollen einen Anreiz bieten, dass sich beide Elternteile an der Betreuung des Kindes beteiligen und zeitweilig ihre Erwerbstätigkeit reduzieren. Alleinerziehende können die vollen 14 Monate Elterngeld in Anspruch nehmen.

4 4/6 Die Lohnersatzrate des Elterngeldes ist abhängig von der Höhe des vorher bezogenen Erwerbseinkommens. Sie ist bei Geringverdienenden höher als bei Besserverdienenden. Die Mindesthöhe des Elterngeldes beträgt 300 Euro pro Monat, höchstens können Euro bezogen werden. Das Mindestelterngeld bekommen auch Studierende, Haushaltsführende und Eltern, die vor der Geburt des Kindes wegen der Betreuung älterer Kinder nicht erwerbstätig waren. Elterngeld kann bei Müttern und Vätern mit einem vor der Geburt des Kindes bezogenen Einkommen von weniger als Euro bis zu 100 Prozent des wegfallenden Einkommens betragen (Geringverdienstzuschlag). Bei vorherigen Erwerbseinkommen zwischen und Euro werden 67 Prozent des Lohnes ersetzt, bei höheren Nettoeinkommen vor der Geburt des Kindes sinkt die Ersatzrate auf 65 Prozent. Ab einem zu versteuernden Jahreseinkommen von Euro (Alleinerziehende) bzw Euro (Paare) entfällt der Anspruch auf Elterngeld. Das Einkommen aus Teilzeittätigkeit wird bei der Elterngeldberechnung berücksichtigt. Das Elterngeld wird beim Bezug von Arbeitslosengeld II und Sozialhilfe sowie beim Kinderzuschlag als Einkommen angerechnet. Eltern von mehreren Kindern können einen sogenannten Geschwisterbonus einen Zuschlag von 10 Prozent des sonst zustehenden Elterngeldes erhalten. Bei Mehrlingsgeburten erhöht sich das Elterngeld um 300 Euro für das zweite und jedes weitere Kind. Datentabellen zu den Grafiken Anteil der Mütter und Väter mit beendetem Elterngeldbezug in Deutschland 1), West- 2) und Ostdeutschland 2) nach Geburtsjahr des Kindes (2008 ), in Prozent 3) Deutschland Westdeutschland Ostdeutschland ,1 20,8 96,0 19,9 96,9 23, ,3 23,6 96,3 22,7 97,0 26, ,2 25,3 96,2 24,5 96,8 27, ,4 27,3 95,4 26,5 95,6 30,4 96,0 29,3 96,0 28,5 95,9 32,6 1) Einschließlich Mütter und Väter mit Wohnsitz im Ausland 2) Nach Sitz der Elterngeldstelle 3) Lesebeispiel: Von den Müttern und Vätern der geborenen Kinder bezogen 96% bzw. 29% / 33% zumindest kurzfristig Elterngeld.

5 5/6 Anteil der Mütter und Väter mit abgeschlossenem Elterngeldbezug in den Bundesländern 1) nach Geburtsjahr des Kindes (), in Prozent 2) Saarland 92,9 18,1 Nordrhein-Westfalen 94,3 21,4 Bremen 92,7 22,0 Sachsen-Anhalt 94,8 22,5 Rheinland-Pfalz 94,7 24,1 Schleswig-Holstein 96,5 24,3 Mecklenburg-Vorpommern 96,7 25,0 Niedersachsen 97,0 26,6 Hessen 95,8 28,7 Brandenburg 96,7 31,8 Hamburg 94,0 32,4 Baden-Württemberg 97,3 32,8 Berlin 92,7 34,1 Thüringen 98,5 34,5 Bayern 97,6 38,1 Sachsen 97,7 38,2 Deutschland 96,0 29,3 1) Nach Sitz der Elterngeldstelle; Deutschland einschließlich Mütter und Väter mit Wohnsitz im Ausland 2) Lesebeispiel: Von den Müttern und Vätern der geborenen Kinder aus dem Saarland bezogen 93% bzw. 18% zumindest kurzfristig Elterngeld.

6 6/6 Methodische Anmerkungen Die Daten beziehen sich auf die Geburtsjahre der Kinder. Sie zeigen an, wie hoch der Anteil der Mütter bzw. Väter ist, die Elterngeld bezogen haben unabhängig davon, wie lange. Ab 2008 wurde die Erhebung zur Statistik zum Elterngeld von der sogenannten Antragsstatistik auf die beendeten Leistungsbezüge umgestellt. Damit kann die Situation mit Aussagen über die tatsächliche Inanspruchnahme von Elterngeld rückwirkend betrachtet werden. Die Statistik zum Elterngeld wird beim Statistischen Bundesamt geführt. Seit dem Jahr 2008 melden die Elterngeldstellen vierteljährlich detaillierte Angaben zu abgeschlossenen Elterngeldbezügen, aus denen unter anderem auch das Geburtsjahr des Kindes hervorgeht. Die aktuellsten statistischen Angaben beziehen sich auf Elterngeldbezüge für geborene Kinder. Diese Bezüge wurden spätestens im ersten Quartal 2014 beendet, so dass eine rückwirkende und abschließende Betrachtung der Inanspruchnahme von Elterngeld für Kinder dieses Geburtszeitraums möglich ist. Neben der Auswertung nach Geburtszeiträumen sind auch Auswertungen nach dem Zeitpunkt möglich, zu dem der Bezug des Elterngeldes beendet wurde. Die Erhebung darüber wurde vierteljährlich für die vorangegangenen drei Kalendermonate erstmalig zum 31. März 2008 als Totalerhebung durchgeführt. Bearbeitung: Dr. Peter Sopp, Dr. Alexandra Wagner Recht Rechtsgrundlage der Bundesstatistik zum Elterngeld ist das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) vom 5. Dezember 2006 (BGBl. I S 2748), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom BGBl. I S Das BEEG regelt seit 2007 den Anspruch von Eltern auf Elterngeld und zeitweise Freistellung von der Erwerbsarbeit. Anspruch auf Elternzeit haben gemäß 15 BEEG unter anderem Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die mit ihrem Kind in einem Haushalt leben und dieses Kind selbst betreuen. Die Elternzeit bewirkt lediglich, dass die Beschäftigten einen Anspruch auf Reduzierung (nicht mehr als 30 Stunden pro Woche) oder Aussetzung der Erwerbsarbeit haben. Dieser Anspruch gilt in der Regel für Eltern von Kindern, die ihr drittes Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Im Unterschied hierzu regelt das Elterngeld die Finanzierung bei Aufgabe oder Reduzierung von Erwerbsarbeit, jedoch lediglich innerhalb der ersten 14 Monate des Kindes. Literatur Statistisches Bundesamt (): Öffentliche Sozialleistungen. Statistik zum Elterngeld. Beendete Leistungsbezüge für im Jahr 2010 geborene Kinder, Wiesbaden (erschienen am ) Statistisches Bundesamt (2013): Öffentliche Sozialleistungen. Statistik zum Elterngeld. Beendete Leistungsbezüge für im Jahr 2011 geborene Kinder, Wiesbaden (erschienen am ) Statistisches Bundesamt (2014): Öffentliche Sozialleistungen. Statistik zum Elterngeld. Beendete Leistungsbezüge für im Jahr geborene Kinder, Wiesbaden (erschienen am , korrigiert am )

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