Verordnung des UVEK über Verwaltungsgebühren im Fernmeldebereich

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Verordnung des UVEK über Verwaltungsgebühren im Fernmeldebereich"

Transkript

1 Verordnung des UVEK über Verwaltungsgebühren im Fernmeldebereich Änderung vom 18. Dezember 1998 Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation verordnet: I Die Verordnung des UVEK vom 22. Dezember über Verwaltungsgebühren im Fernmeldebereich wird wie folgt geändert: Art. 2 Abs. 1 1 Für die Erteilung der Konzession für Fernmeldedienste, die ausschliesslich über Leitungen erbracht werden, erhebt die Konzessionsbehörde bei der Gesuchstellerin eine Verwaltungsgebühr von 200 bis Franken, berechnet nach der aufgewendeten Art. 4 Abs. 2 und Für die Erteilung der Konzession erhebt sie bei der Konzessionsempfängerin eine Verwaltungsgebühr von 200 bis Franken, berechnet nach der aufgewendeten 4 Für die Verwaltung und die technische Kontrolle des Frequenzspektrums erhebt das Bundesamt bei den Konzessionärinnen pro Verbindung für eine Funkanlage zur Nachrichtenübertragung mit einer bis zu 25 khz (Funkanlagen mit normaler ) monatlich je Sender/Empfänger die folgenden Verwaltungsgebühren: Verkehrsart Frequenzklasse 1 Frequenzklasse 2 Frequenzklasse 3 Nahbereich Fernbereich Nahbereich Fernbereich Nahbereich Fernbereich Simplex Duplex Für einen Sender/Empfänger, dessen ein Vielfaches der normalen beträgt, werden die Gebühren nach Absatz 4 mit dem nach Artikel 12 Absatz 4 multipliziert. 6 Für einen einzelnen Sender oder Empfänger beträgt die Konzessionsgebühr die Hälfte der Gebühren nach den Absätzen 4 und 5. 1 SR

2 Art. 5 Abs. 1, 2, 4 und 6 1 Für die Behandlung der Eingaben im Zusammenhang mit der Ausschreibung von Konzessionen für Mobilfunk- und Funkrufdienste mittels Kriterienwettbewerb oder Auktion erhebt die Konzessionsbehörde bei den Gesuchstellerinnen zu gleichen Teilen eine gesamthafte Verwaltungsgebühr von bis Franken, berechnet nach der aufgewendeten 2 Für die Erteilung der Konzession erhebt sie bei der Konzessionsempfängerin eine Verwaltungsgebühr von 200 bis Franken, berechnet nach der aufgewendeten 4 Für die Verwaltung und technische Kontrolle des Frequenzspektrums erhebt das Bundesamt bei den Konzessionärinnen jährlich: a. für einen landesweiten Dienst eine Verwaltungsgebühr von 3000 Franken pro zugeteilten Kanal in einer von 25 khz oder weniger; b. für einen regionalen Dienst eine Verwaltungsgebühr von 600 Franken pro Region und zugeteilten Kanal in einer von 25 khz oder weniger. 6 Für einen Fernmeldedienst mittels eines Digital European Cordless Telecommunications System (DECT) im Frequenzbereich mhz beträgt die Verwaltungsgebühr für die Verwaltung und die technische Kontrolle des Frequenzspektrums 100 Franken pro Jahr und Basisstation. Art. 6 Sachüberschrift Konzessionen für feste Satellitendienste Art. 6a Konzessionen für mobile Satellitendienste 1 Für die Erteilung einer Konzession für mobile Satellitendienste erhebt die Konzessionsbehörde bei der Konzessionsempfängerin eine Verwaltungsgebühr von 200 bis Franken, berechnet nach der aufgewendeten Zeit bei einem Stundenansatz von 200 Franken. 2 Für die Änderung und die Aufhebung der Konzession sowie für das Anordnen von Verwaltungsmassnahmen oder -sanktionen erhebt die Konzessionsbehörde bei der Konzessionärin eine Verwaltungsgebühr, berechnet nach der aufgewendeten Zeit bei einem Stundenansatz von 200 Franken. 3 Für die Verwaltung und die technische Kontrolle des Frequenzspektrums und der Orbitalpositionen von Satelliten erhebt das Bundesamt bei den Konzessionärinnen für eine von 25 khz oder weniger eine jährliche Verwaltungsgebühr von 4500 Franken. 4 Für ein Vielfaches der zugeteilten (bei Mehrkanalanlagen entspricht die Summe der einzelnen Kanäle der zugeteilten ) wird die Gebühr nach Absatz 3 wie folgt mit einem multipliziert: 387

3 bis 2fach 1,2 bis 1000fach 5,6 bis 4fach 1,4 bis 2000fach 6,7 bis 8fach 1,7 bis 4000fach 8,0 bis 16fach 2,0 bis 8000fach 9,5 bis 32fach 2,4 bis fach 11,2 bis 64fach 2,8 bis fach 13,4 bis 125fach 3,3 bis fach 15,9 bis 250fach 4,0 bis fach 18,8 bis 500fach 4,7 mehr als fach 22,4 Art. 6b Konzessionen für Kurzwellenfunkdienste 1 Für die Behandlung der Eingaben im Zusammenhang mit der Ausschreibung von Konzessionen für Kurzwellenfunkdienste erhebt die Konzessionsbehörde bei den Gesuchstellerinnen zu gleichen Teilen eine gesamthafte Verwaltungsgebühr von bis Franken, berechnet nach der aufgewendeten Zeit bei einem Stundenansatz von 200 Franken. 2 Für die Erteilung der Konzession erhebt sie bei der Konzessionsempfängerin eine Verwaltungsgebühr von 200 bis Franken, berechnet nach der aufgewendeten Zeit bei einem Stundenansatz von 200 Franken. 3 Für die Änderung und die Aufhebung der Konzession sowie für das Anordnen von Verwaltungsmassnahmen oder -sanktionen erhebt die Konzessionsbehörde bei der Konzessionärin eine Verwaltungsgebühr, berechnet nach der aufgewendeten Zeit bei einem Stundenansatz von 200 Franken. 4 Für die Verwaltung und die technische Kontrolle des Frequenzspektrums erhebt das Bundesamt bei den Konzessionärinnen jährlich eine Verwaltungsgebühr von 300 Franken pro zugeteilten Kanal in einer von 1 khz oder weniger. 5 Für Dienste, die mit einem Kanal arbeiten, dessen ein Vielfaches von 1 khz ist, oder die mit mehreren Kanälen arbeiten, deren Summe ein Vielfaches von 1 khz ist, wird die Gebühr nach Absatz 4 mit einem wie folgt multipliziert: bis 2fach 1,2 bis 1000fach 5,6 bis 4fach 1,4 bis 2000fach 6,7 bis 8fach 1,7 bis 4000fach 8,0 bis 16fach 2,0 bis 8000fach 9,5 bis 32fach 2,4 bis fach 11,2 bis 64fach 2,8 bis fach 13,4 bis 125fach 3,3 bis fach 15,9 bis 250fach 4,0 bis fach 18,8 bis 500fach 4,7 mehr als fach 22,4 388

4 Art. 9a Entscheide betreffend Mitbenutzungsrecht Für einen Entscheid betreffend Mitbenutzungsrecht erhebt das Bundesamt eine Verwaltungsgebühr von 1000 bis Franken, berechnet nach der aufgewendeten Art. 10 Abs. 1 Art. 11 Abs. 1 Art. 12 Abs. 1 bis 1bis Die Gebühr für die Änderung der Konzession beträgt die Hälfte der in Absatz 1 genannten einmaligen Verwaltungsgebühr. Art. 16 Abs. 1 Art. 17 Abs Franken. Die Gebühr für die Änderung der Konzession beträgt 75 Franken. Art. 18 Abs. 1 Art. 19 Abs Franken. Die Gebühr für die Änderung der Konzession beträgt 20 Franken. Art. 23 DNIC 2 1 Für die Zuteilung eines Zehntel-DNIC erhebt das Bundesamt bei der Gesuchstellerin Stundenansatz von 200 Franken, mindestens jedoch 1000 Franken. 2 Die in diesem Kapitel verwendeten Begriffe und Abkürzungen werden im Anhang der Verordnung vom 6. Oktober 1997 über Adressierungselemente im Fernmeldebereich (SR ; AS ) erklärt. 389

5 2 Für die Verwaltung eines Zehntel-DNIC erhebt es bei der Inhaberin eine jährliche Verwaltungsgebühr von 1000 Franken. 3 Für den Widerruf eines Zehntel-DNIC erhebt es bei der Inhaberin eine Verwaltungsgebühr, berechnet nach der aufgewendeten Zeit bei einem Stundenansatz von 200 Franken. Art. 24 Abs. 1 1 Für die Zuteilung eines ADMD-Namens erhebt das Bundesamt bei der Gesuchstellerin Stundenansatz von 200 Franken, mindestens jedoch 1500 Franken. Art. 25 Abs. 1 1 Für die Zuteilung eines PRMD-Namens erhebt das Bundesamt bei der Gesuchstellerin Art. 26 Abs. 1 1 Für die Zuteilung eines RDN-Namens erhebt das Bundesamt bei der Gesuchstellerin Art. 27 Abs. 1 1 Für die Zuteilung einer NSAP-Adresse erhebt das Bundesamt bei der Gesuchstellerin Art. 28 Abs. 1 1 Für die Zuteilung eines ICD erhebt das Bundesamt bei der Gesuchstellerin eine von 200 Franken, mindestens jedoch 1000 Franken. Art. 29 Abs. 1 1 Für die Zuteilung eines Objektbezeichners erhebt das Bundesamt bei der Gesuchstellerin Art. 30 Abs. 1 1 Für die Zuteilung einer IIN erhebt das Bundesamt bei der Gesuchstellerin eine von 200 Franken, mindestens jedoch 1000 Franken. 390

6 Art. 31 Abs. 1 1 Für die Zuteilung eines ISPC erhebt das Bundesamt bei der Gesuchstellerin eine von 200 Franken, mindestens jedoch 500 Franken. Art. 32 Abs. 1 1 Für die Zuteilung eines NSPC erhebt das Bundesamt bei der Gesuchstellerin eine von 200 Franken, mindestens jedoch 500 Franken. Art. 32a MNC 1 Für die Zuteilung eines MNC erhebt das Bundesamt bei der Gesuchstellerin eine von 200 Franken, mindestens jedoch 500 Franken. 2 Für die Verwaltung eines MNC erhebt es bei der Inhaberin eine jährliche Verwaltungsgebühr von 100 Franken. 3 Für den Widerruf eines MNC erhebt es bei der Inhaberin eine Verwaltungsgebühr, berechnet nach der aufgewendeten Zeit bei einem Stundenansatz von 200 Franken. Art. 32b CUG Interlock Code 1 Für die Zuteilung eines Sechzehntel-CUG Interlock Codes erhebt das Bundesamt bei der Gesuchstellerin eine Verwaltungsgebühr, berechnet nach der aufgewendeten Zeit bei einem 2 Für die Verwaltung eines Sechzehntel-CUG Interlock Codes erhebt es bei der Inhaberin eine jährliche Verwaltungsgebühr von 100 Franken. 3 Für den Widerruf eines Sechzehntel-CUG Interlock Codes erhebt es bei der Inhaberin Stundenansatz von 200 Franken. Art. 33 Abs. 1 1 Für die Zuteilung eines Herstellercodes erhebt das Bundesamt bei der Gesuchstellerin Art. 34 Abs. 1 1 Für die Zuteilung einer Verbindungssteuerungsadresse erhebt das Bundesamt bei der Gesuchstellerin eine Verwaltungsgebühr, berechnet nach der aufgewendeten Zeit bei einem 391

7 II 1 Diese Änderung tritt unter Vorbehalt von Absatz 2 am 1. Februar 1999 in Kraft. 2 Die Artikel 6a und 6b treten rückwirkend auf den 1. Januar 1998 in Kraft. 18. Dezember 1998 Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation: Leuenberger

Verordnung des UVEK über Verwaltungsgebühren im Fernmeldebereich

Verordnung des UVEK über Verwaltungsgebühren im Fernmeldebereich Verordnung des UVEK über Verwaltungsgebühren im Fernmeldebereich Änderung vom 9. März 2007 Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) verordnet: I Die Verordnung

Mehr

Verordnung des UVEK über die Verwaltungsgebührenansätze im Fernmeldebereich

Verordnung des UVEK über die Verwaltungsgebührenansätze im Fernmeldebereich Verordnung des UVEK über die Verwaltungsgebührenansätze im Fernmeldebereich (Fernmeldegebührenverordnung UVEK) vom 7. Dezember 2007 (Stand am 1. Januar 2010) Das Eidgenössische Departement für Umwelt,

Mehr

Verordnung des UVEK über die Verwaltungsgebührenansätze im Fernmeldebereich

Verordnung des UVEK über die Verwaltungsgebührenansätze im Fernmeldebereich Verordnung des UVEK über die Verwaltungsgebührenansätze im Fernmeldebereich (Fernmeldegebührenverordnung UVEK) vom 7. Dezember 2007 (Stand am 1. Januar 2008) Das Eidgenössische Departement für Umwelt,

Mehr

Verordnung des UVEK über die Verwaltungsgebührenansätze im Fernmeldebereich

Verordnung des UVEK über die Verwaltungsgebührenansätze im Fernmeldebereich Verordnung des UVEK über die Verwaltungsgebührenansätze im Fernmeldebereich (Fernmeldegebührenverordnung UVEK) 784.106.12 vom 7. Dezember 2007 (Stand am 1. September 2015) Das Eidgenössische Departement

Mehr

Verordnung des UVEK über die Verwaltungsgebührenansätze im Fernmeldebereich

Verordnung des UVEK über die Verwaltungsgebührenansätze im Fernmeldebereich Verordnung des UVEK über die Verwaltungsgebührenansätze im Fernmeldebereich (Fernmeldegebührenverordnung UVEK) 784.106.12 vom 7. Dezember 2007 (Stand am 1. Januar 2018) Das Eidgenössische Departement für

Mehr

Verordnung über die Gebühren im Fernmeldebereich

Verordnung über die Gebühren im Fernmeldebereich Verordnung über die Gebühren im Fernmeldebereich (Fernmeldegebührenverordnung, GebV-FMG) 784.106 vom 7. Dezember 2007 (Stand am 1. Januar 2013) Der Schweizerische Bundesrat, gestützt auf die Artikel 39

Mehr

Verordnung über die Gebühren im Fernmeldebereich

Verordnung über die Gebühren im Fernmeldebereich Verordnung über die Gebühren im Fernmeldebereich (Fernmeldegebührenverordnung, GebV-FMG) vom 7. Dezember 2007 (Stand am 1. Dezember 2017) Der Schweizerische Bundesrat, gestützt auf die Artikel 39 Absatz

Mehr

Verordnung über die Gebühren im Fernmeldebereich

Verordnung über die Gebühren im Fernmeldebereich Verordnung über die Gebühren im Fernmeldebereich (Fernmeldegebührenverordnung, GebV-FMG) vom Der Schweizerische Bundesrat, gestützt auf die Artikel 39 Absatz 5, 41 Absatz 1, 56 Absatz 4 und 62 Absatz 1

Mehr

Verordnung über die Gebühren im Fernmeldebereich

Verordnung über die Gebühren im Fernmeldebereich Verordnung über die Gebühren im Fernmeldebereich (Fernmeldegebührenverordnung, GebV-FMG) vom 7. Dezember 2007 (Stand am 1. Januar 2018) Der Schweizerische Bundesrat, gestützt auf die Artikel 39 Absatz

Mehr

Verordnung über die Adressierungselemente im Fernmeldebereich

Verordnung über die Adressierungselemente im Fernmeldebereich Verordnung über die Adressierungselemente im Fernmeldebereich (AEFV) Änderung vom 5. November 2014 Der Schweizerische Bundesrat verordnet: I Die Verordnung vom 6. Oktober 1997 1 über die Adressierungselemente

Mehr

Verordnung über die Adressierungselemente im Fernmeldebereich

Verordnung über die Adressierungselemente im Fernmeldebereich Verordnung über die Adressierungselemente im Fernmeldebereich (AEFV) Änderung vom 19. Februar 2003 Der Schweizerische Bundesrat verordnet: I Die Verordnung vom 6. Oktober 1997 1 über die Adressierungselemente

Mehr

Heutige Stunde. Öffentliche Abgaben Unterschied Steuern - Kausalabgaben Beispiele verschiedener Abgabearten Grundsätze für Steuern und Kausalabgaben

Heutige Stunde. Öffentliche Abgaben Unterschied Steuern - Kausalabgaben Beispiele verschiedener Abgabearten Grundsätze für Steuern und Kausalabgaben Heutige Stunde Öffentliche Abgaben Unterschied Steuern - Kausalabgaben Beispiele verschiedener Abgabearten Grundsätze für Steuern und Kausalabgaben 1 Begriff Steuern Steuern sind öffentliche Abgaben, die

Mehr

Funkkonzession für die Verbreitung eines Radioprogramms

Funkkonzession für die Verbreitung eines Radioprogramms Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK Biel, 29. Januar 2009 Funkkonzession für die Verbreitung eines Radioprogramms erteilt durch das Bundesamt für Kommunikation

Mehr

Funkkonzession für die Nutzung einer Mittelwelle-Frequenz

Funkkonzession für die Nutzung einer Mittelwelle-Frequenz Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK Direktion Referenz/Aktenzeichen: 5132-30/1000302459 Biel/Bienne, 2. Februar 2011 Funkkonzession für die Nutzung einer Mittelwelle-Frequenz

Mehr

Richtlinien des Bundesrates für die Nutzung von Frequenzen für Radio und Fernsehen im VHF- und UHF-Band

Richtlinien des Bundesrates für die Nutzung von Frequenzen für Radio und Fernsehen im VHF- und UHF-Band Richtlinien des Bundesrates für die Nutzung von Frequenzen für Radio und Fernsehen im VHF- und UHF-Band (VHF/UHF-Richtlinien) vom 2. Mai 2007 Der Schweizerische Bundesrat, gestützt auf Artikel 54 Absatz

Mehr

DAB+-Senderkette mit sieben regionalen Versorgungsgebieten in der Deutschschweiz

DAB+-Senderkette mit sieben regionalen Versorgungsgebieten in der Deutschschweiz Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK Bundesamt für Kommunikation BAKOM Direktion 2501 Biel/Bienne, BAKOM, wer SwissMediaCast AG Muttriweg 26 CH-8855 Wangen /

Mehr

Merkblatt betreffend die Zuteilung von Einzelnummern

Merkblatt betreffend die Zuteilung von Einzelnummern Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK Bundesamt für Kommunikation BAKOM Abteilung Telecomdienste und Post Sektion Nummerierung und Adressierung Datum / Referenz:

Mehr

Verordnung über die Gebühren und Entschädigungen für die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs

Verordnung über die Gebühren und Entschädigungen für die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs Verordnung über die Gebühren und Entschädigungen für die (GebV-ÜPF) 1 780.115.1 vom 7. April 2004 (Stand am 1. Januar 2017) Der Schweizerische Bundesrat, gestützt auf Artikel 16 Absatz 2 des Bundesgesetzes

Mehr

DAB+-Allotments in Agglomerationen

DAB+-Allotments in Agglomerationen Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK Bundesamt für Kommunikation BAKOM Direktion 2501 Biel/Bienne, BAKOM, wer Digris AG Lessingstrasse 3 CH-8002 Zürich Referenz/Aktenzeichen

Mehr

Verordnung über die Adressierungselemente im Fernmeldebereich

Verordnung über die Adressierungselemente im Fernmeldebereich Verordnung über die Adressierungselemente im Fernmeldebereich (AEFV) Änderung vom 4. November 2009 Der Schweizerische Bundesrat verordnet: I Die Verordnung vom 6. Oktober 1997 1 über die Adressierungselemente

Mehr

Verordnung des UVEK über den Herkunftsnachweis und die Stromkennzeichnung

Verordnung des UVEK über den Herkunftsnachweis und die Stromkennzeichnung [Signature] [QR Code] Verordnung des UVEK über den Herkunftsnachweis und die Stromkennzeichnung (HKSV) Änderung vom Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK),

Mehr

Verordnung des UVEK über Listen zum Verkehr mit Abfällen

Verordnung des UVEK über Listen zum Verkehr mit Abfällen Verordnung des UVEK über Listen zum Verkehr mit Abfällen Änderung vom Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) verordnet: I Die Anhänge 1 und 3 der Verordnung

Mehr

Verordnung über die Adressierungselemente im Fernmeldebereich

Verordnung über die Adressierungselemente im Fernmeldebereich Verordnung über die Adressierungselemente im Fernmeldebereich (AEFV) Änderung vom 19. Januar 2005 Der Schweizerische Bundesrat verordnet: I Die Verordnung vom 6. Oktober 1997 1 über die Adressierungselemente

Mehr

Verordnung über Fernmeldedienste

Verordnung über Fernmeldedienste Verordnung über Fernmeldedienste (FDV) Änderung vom Der Schweizerische Bundesrat verordnet: I Die Verordnung vom 31. Oktober 2001 über Fernmeldedienste (FDV) 1 wird wie folgt geändert: Art. 16 Abs. 5 5

Mehr

Technische und administrative Vorschriften

Technische und administrative Vorschriften Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK Bundesamt für Kommunikation BAKOM SR 784.101.113 / 2.6 Technische und administrative Vorschriften betreffend die Verwendung

Mehr

für das DAB+-Sendernetz DCH 05 (Deutschschweiz 05)

für das DAB+-Sendernetz DCH 05 (Deutschschweiz 05) Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK Bundesamt für Kommunikation BAKOM Direktion 2501 Biel/Bienne, BAKOM, wer Referenz/Aktenzeichen : 522.73/1000434354 Biel/Bienne,

Mehr

Technische und administrative Vorschriften

Technische und administrative Vorschriften Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK Bundesamt für Kommunikation BAKOM Anhang 2.12 der Verordnung des Bundesamtes für Kommunikation vom 9. Dezember 1997 über

Mehr

Verordnung über die Gebühren und Entschädigungen für die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs

Verordnung über die Gebühren und Entschädigungen für die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs Verordnung über die Gebühren und en für die Überwachung des Post- und Änderung vom Der Schweizerische Bundesrat verordnet: I Die Verordnung vom 7. April 2004 1 über die Gebühren und en für die Überwachung

Mehr

Verordnung über die Gebühren des Bundesamtes für Wasser und Geologie 1

Verordnung über die Gebühren des Bundesamtes für Wasser und Geologie 1 Verordnung über die Gebühren des Bundesamtes für Wasser und Geologie 1 vom 3. Juli 2001 (Stand am 12. Dezember 2006) Der Schweizerische Bundesrat, gestützt auf Artikel 52a des Wasserrechtsgesetzes vom

Mehr

Funkkonzessionen. Auszug aus den Konzessionsvorschriften. vom 1. Januar 2016

Funkkonzessionen. Auszug aus den Konzessionsvorschriften. vom 1. Januar 2016 Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK Bundesamt für Kommunikation BAKOM Abteilung Konzessionen und Frequenzmanagement Funkkonzessionen Auszug aus den Konzessionsvorschriften

Mehr

Funkkonzessionen. Auszug aus den Konzessionsvorschriften. vom 1. Januar 2016

Funkkonzessionen. Auszug aus den Konzessionsvorschriften. vom 1. Januar 2016 Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK Bundesamt für Kommunikation BAKOM Abteilung Konzessionen und Frequenzmanagement Funkkonzessionen Auszug aus den Konzessionsvorschriften

Mehr

Verordnung des UVEK über den Nachweis der Produktionsart und der Herkunft von Elektrizität

Verordnung des UVEK über den Nachweis der Produktionsart und der Herkunft von Elektrizität Verordnung des UVEK über den Nachweis der Produktionsart und der Herkunft von Elektrizität (Herkunftsnachweis-Verordnung, HKNV) 1 730.010.1 vom 24. November 2006 (Stand am 1. Januar 2014) Das Eidgenössische

Mehr

Verordnung über den Verkehr mit Abfällen (VeVA)

Verordnung über den Verkehr mit Abfällen (VeVA) Verordnung über den Verkehr mit Abfällen (VeVA) Änderung vom Der Schweizerische Bundesrat, verordnet: I Die Verordnung über den Verkehr mit Abfällen vom 22. Juni 2005 wird wie folgt geändert: Art. 2 Abs.

Mehr

Technische und administrative Vorschriften

Technische und administrative Vorschriften Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK Bundesamt für Kommunikation BAKOM SR 784.101.113 / 2.5 Technische und administrative Vorschriften betreffend die Verwendung

Mehr

Verordnung über das Datenbearbeitungssystem des Sprachdienstes EDA

Verordnung über das Datenbearbeitungssystem des Sprachdienstes EDA Verordnung über das Datenbearbeitungssystem des Sprachdienstes EDA vom 20. Juni 2018 Der Schweizerische Bundesrat, gestützt auf Artikel 57h Absatz 3 des Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetzes

Mehr

Verordnung über Fernmeldeanlagen

Verordnung über Fernmeldeanlagen Verordnung über Fernmeldeanlagen (FAV) Änderung vom 9. März 2007 Der Schweizerische Bundesrat verordnet: I Die Verordnung vom 14. Juni 2002 1 über Fernmeldeanlagen wird wie folgt geändert: Ingress gestützt

Mehr

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH. Jahrgang 2012 Ausgegeben am 28. Juni 2012 Teil II

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH. Jahrgang 2012 Ausgegeben am 28. Juni 2012 Teil II 1 von 5 BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH Jahrgang 2012 Ausgegeben am 28. Juni 2012 Teil II 225. Verordnung: Spezielle Kommunikationsparameter-Verordnung 2012 SKP-V 2012 225. Verordnung der

Mehr

Verordnung des UVEK über elektrische Niederspannungsinstallationen

Verordnung des UVEK über elektrische Niederspannungsinstallationen Verordnung des UVEK über elektrische Niederspannungsinstallationen vom 15. Mai 2002 Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation, gestützt auf die Artikel 21 Absatz 2 und

Mehr

Nummerierungsplan E.164

Nummerierungsplan E.164 Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK Bundesamt für Kommunikation BAKOM SR 784.101.113 / 2.2 Nummerierungsplan E.164 Ausgabe 6 : Entwurf vom 8. April 2009 Inkrafttreten

Mehr

Verordnung über die Gebühren und Entschädigungen für die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs

Verordnung über die Gebühren und Entschädigungen für die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs [Signature] [QR Code] Verordnung über die Gebühren und en für die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (GebV-ÜPF) Änderung vom Der Schweizerische Bundesrat verordnet: I Die Verordnung vom 7. April

Mehr

für das DAB+-Sendernetz DCH 03 (vier regionale Layer in der Deutschschweiz)

für das DAB+-Sendernetz DCH 03 (vier regionale Layer in der Deutschschweiz) Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK Bundesamt für Kommunikation BAKOM Direktion 2501 Biel/Bienne, BAKOM, wer Referenz/Aktenzeichen : 5137-20/1000404520 Biel/Bienne,

Mehr

Verordnung des EDI über die Zuteilung von Organen zur Transplantation

Verordnung des EDI über die Zuteilung von Organen zur Transplantation Verordnung des EDI über die Zuteilung von Organen zur Transplantation (Organzuteilungsverordnung EDI) Änderung vom 12. Mai 2015 Das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) verordnet: I Die Organzuteilungsverordnung

Mehr

Verordnung über Waffen, Waffenzubehör und Munition

Verordnung über Waffen, Waffenzubehör und Munition Verordnung über Waffen, Waffenzubehör und Munition (Waffenverordnung, WV) Änderung vom 21. November 2001 Der Schweizerische Bundesrat verordnet: I Die Waffenverordnung vom 21. September 1998 1 wird wie

Mehr

Verordnung über Frequenzmanagement und Funkkonzessionen

Verordnung über Frequenzmanagement und Funkkonzessionen Verordnung über Frequenzmanagement und Funkkonzessionen (FKV) vom 6. Oktober 1997 (Stand am 22. Dezember 2003) Der Schweizerische Bundesrat, gestützt auf die Artikel 22 Absatz 3, 24 Absatz 2, 26 Absatz

Mehr

Verordnung über Fernmeldedienste

Verordnung über Fernmeldedienste Verordnung über Fernmeldedienste (FDV) Änderung vom Der Schweizerische Bundesrat verordnet: I Die Verordnung vom 31. Oktober 2001 1 über Fernmeldedienste (FDV) wird wie folgt geändert: Art. 16 Abs. 5 5

Mehr

Technische und administrative Vorschriften

Technische und administrative Vorschriften Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK Bundesamt für Kommunikation BAKOM Anhang 5.4 zur Verordnung des BAKOM vom 26. Mai 2016 über Fernmeldeanlagen (SR 784.101.21

Mehr

Stromversorgungsverordnung Entwurf vom 15. Januar 2010

Stromversorgungsverordnung Entwurf vom 15. Januar 2010 Stromversorgungsverordnung Entwurf vom 15. Januar 2010 (StromVV) Änderung vom Der Schweizerische Bundesrat, verordnet: I Die Stromversorgungsverordnung vom 14. März 2008 1 wird wie folgt geändert. Art.

Mehr

Verordnung 1 über die Luftfahrzeug-Unterhaltsbetriebe 1

Verordnung 1 über die Luftfahrzeug-Unterhaltsbetriebe 1 Verordnung 1 über die Luftfahrzeug-Unterhaltsbetriebe 1 (VJAR-145) 748.127.3 vom 20. Oktober 1995 (Stand am 6. April 2004) Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation,

Mehr

Verordnung über die Krankenversicherung

Verordnung über die Krankenversicherung Verordnung über die Krankenversicherung (KVV) Änderung vom 9. Dezember 2016 Der Schweizerische Bundesrat verordnet: I Die Verordnung vom 27. Juni 1995 1 über die Krankenversicherung wird wie folgt geändert:

Mehr

über Anpassungen des Verordnungsrechts im Umweltbereich, insbesondere hinsichtlich der Programmvereinbarungen für die Programmperiode

über Anpassungen des Verordnungsrechts im Umweltbereich, insbesondere hinsichtlich der Programmvereinbarungen für die Programmperiode Nicht amtlich publizierte Fassung Verordnung über Anpassungen des Verordnungsrechts im Umweltbereich, insbesondere hinsichtlich der Programmvereinbarungen für die Programmperiode 2016 2019 vom 28.01.2015

Mehr

Verordnung über Beiträge an die Bekämpfung von Krankheiten

Verordnung über Beiträge an die Bekämpfung von Krankheiten Verordnung über Beiträge an die Bekämpfung von Krankheiten 818.161 vom 2. Dezember 1985 Der Schweizerische Bundesrat, gestützt auf Artikel 38 Absatz 1 des Epidemiengesetzes vom 18. Dezember 1970 1, Artikel

Mehr

Verordnung des Bundesamtes für Kommunikation über Frequenzmanagement und Funkkonzessionen

Verordnung des Bundesamtes für Kommunikation über Frequenzmanagement und Funkkonzessionen Verordnung des Bundesamtes für Kommunikation über Frequenzmanagement und Funkkonzessionen Änderung vom 25. November 2013 Das Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) verordnet: I Die Verordnung des Bundesamtes

Mehr

Verordnung über die elektronische Übermittlung im Rahmen eines Verwaltungsverfahrens

Verordnung über die elektronische Übermittlung im Rahmen eines Verwaltungsverfahrens Verordnung über die elektronische Übermittlung im Rahmen eines Verwaltungsverfahrens (Übermittlungsverordnung Verwaltungsverfahren, ÜbVV) vom Der Schweizerische Bundesrat, gestützt auf die Artikel 11b

Mehr

Verordnung des Bundesamtes für Kommunikation über Frequenzmanagement und Funkkonzessionen

Verordnung des Bundesamtes für Kommunikation über Frequenzmanagement und Funkkonzessionen Verordnung des Bundesamtes für Kommunikation über Frequenzmanagement und Funkkonzessionen Änderungen vom 26. November 2012 Das Bundesamt für Kommunikation verordnet: I Die Verordnung des Bundesamtes für

Mehr

Verordnung über die elektronische Übermittlung im Rahmen eines Verwaltungsverfahrens

Verordnung über die elektronische Übermittlung im Rahmen eines Verwaltungsverfahrens Verordnung über die elektronische Übermittlung im Rahmen eines Verwaltungsverfahrens vom Der Schweizerische Bundesrat, gestützt auf die Artikel 11b Absatz 2, 21a Absatz 1 und 34 Absatz 1 bis des Bundesgesetzes

Mehr

Verordnung über die Gebühren und Aufsichtsabgaben im Energiebereich

Verordnung über die Gebühren und Aufsichtsabgaben im Energiebereich Verordnung über die Gebühren und Aufsichtsabgaben im Energiebereich (GebV-En) Änderung vom 1. November 2017 Der Schweizerische Bundesrat verordnet: I Die Verordnung vom 22. November 2006 1 über Gebühren

Mehr

Verordnung über die Gebühren des Bundesamtes für Strassen

Verordnung über die Gebühren des Bundesamtes für Strassen Verordnung über die Gebühren des Bundesamtes für Strassen (Gebührenverordnung ASTRA, GebV-ASTRA) vom 7. November 2007 (Stand am 1. Januar 2019) Der Schweizerische Bundesrat, gestützt auf Artikel 46a des

Mehr

Technische und administrative Vorschriften

Technische und administrative Vorschriften Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK Bundesamt für Kommunikation BAKOM SR 784.101.113 / 1.7 Technische und administrative Vorschriften betreffend die Identifikation

Mehr

Verordnung über die elektronische Übermittlung im Rahmen eines Verwaltungsverfahrens

Verordnung über die elektronische Übermittlung im Rahmen eines Verwaltungsverfahrens Verordnung über die elektronische Übermittlung im Rahmen eines Verwaltungsverfahrens vom 18. Juni 2010 Der Schweizerische Bundesrat, gestützt auf die Artikel 11b Absatz 2, 21a Absatz 1 und 34 Absatz 1

Mehr

Verordnung des UVEK über die Emissionen von Luftfahrzeugen

Verordnung des UVEK über die Emissionen von Luftfahrzeugen Verordnung des UVEK über die Emissionen von Luftfahrzeugen (VEL) 748.215.3 vom 26. Juni 2009 (Stand am 15. Juli 2015) Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK),

Mehr

Verordnung des EVD über die Kontrolle der Ein- und Durchfuhr von Tieren und Tierprodukten

Verordnung des EVD über die Kontrolle der Ein- und Durchfuhr von Tieren und Tierprodukten Verordnung des EVD über die Kontrolle der Ein- und Durchfuhr von Tieren und Tierprodukten (EDAV-Kontrollverordnung) Änderung vom 4. März 2011 Das Bundesamt für Veterinärwesen, gestützt auf Artikel 7 Absatz

Mehr

für das DAB+-Sendernetz FCH 04 (französischsprachige Schweiz 04)

für das DAB+-Sendernetz FCH 04 (französischsprachige Schweiz 04) Eidgenössische Kommunikationskommission ComCom 3001 Bern, ComCom, wer Referenz/Aktenzeichen : 522.73/1000434354 Bern, Dezember 2018 Funkkonzession für das DAB+-Sendernetz FCH 04 (französischsprachige Schweiz

Mehr

Verordnung über den fliegerärztlichen Dienst in der Zivilluftfahrt

Verordnung über den fliegerärztlichen Dienst in der Zivilluftfahrt Verordnung über den fliegerärztlichen Dienst in der Zivilluftfahrt (VFD) Änderung vom 16. März 2007 Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) verordnet: I Die

Mehr

Anhörung der interessierten Kreise BWA. Broadband Wireless Access

Anhörung der interessierten Kreise BWA. Broadband Wireless Access Anhörung der interessierten Kreise BWA Broadband Wireless Access 30. März 2005 Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung...3 2 Zweck des Fragebogens...3 3 Interesse von Seiten der interessierten Marktteilnehmer...4

Mehr

Amtsblatt der Europäischen Union. (Rechtsakte ohne Gesetzescharakter) VERORDNUNGEN

Amtsblatt der Europäischen Union. (Rechtsakte ohne Gesetzescharakter) VERORDNUNGEN 4.1.2017 L 1/1 II (Rechtsakte ohne Gesetzescharakter) VERORDNUNGEN DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2017/1 R KOMMISSION vom 3. Januar 2017 über Verfahren zur Kennzeichnung von Wasserfahrzeugen gemäß der Richtlinie

Mehr

Verordnung über die Ausfuhr und Vermittlung von Gütern zur Internet- und Mobilfunküberwachung

Verordnung über die Ausfuhr und Vermittlung von Gütern zur Internet- und Mobilfunküberwachung Verordnung über die Ausfuhr und Vermittlung von Gütern zur Internet- und Mobilfunküberwachung 946.202.3 vom 13. Mai 2015 (Stand am 13. Mai 2015) Der Schweizerische Bundesrat, gestützt auf Artikel 184 Absatz

Mehr

Fernmeldegesetz (FMG) Änderung vom 24. März Ablauf der Referendumsfrist: 13. Juli 2006

Fernmeldegesetz (FMG) Änderung vom 24. März Ablauf der Referendumsfrist: 13. Juli 2006 Ablauf der Referendumsfrist: 13. Juli 2006 Fernmeldegesetz (FMG) Änderung vom 24. März 2006 Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom

Mehr

Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) verordnet:

Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) verordnet: Verordnung des BLV über Massnahmen zur Verhinderung der Einschleppung der Afrikanischen Schweinepest aus bestimmten Mitgliedstaaten der Europäischen Union Änderung vom 13. Juni 2018 Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit

Mehr

Verordnung des UVEK über die Ausweise des Flugpersonals nach der Verordnung (EU) Nr. 1178/2011

Verordnung des UVEK über die Ausweise des Flugpersonals nach der Verordnung (EU) Nr. 1178/2011 Verordnung des UVEK über die Ausweise des Flugpersonals nach der Verordnung (EU) Nr. 1178/2011 vom 27. April 2012 Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK), gestützt

Mehr

Technische und administrative Vorschriften

Technische und administrative Vorschriften Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK Bundesamt für Kommunikation BAKOM Anhang 2.7 der Verordnung des Bundesamtes für Kommunikation vom 9. Dezember 1997 über Fernmeldedienste

Mehr

Verordnung Entwurf über die elektronische Übermittlung im Rahmen von Zivil- und Strafprozessen sowie von Schuldbetreibungs- und Konkursverfahren

Verordnung Entwurf über die elektronische Übermittlung im Rahmen von Zivil- und Strafprozessen sowie von Schuldbetreibungs- und Konkursverfahren Verordnung Entwurf über die elektronische Übermittlung im Rahmen von Zivil- und Strafprozessen sowie von Schuldbetreibungs- und Konkursverfahren vom Der Schweizerische Bundesrat, gestützt auf die Artikel

Mehr

Verordnung über die Gebühren und Entschädigungen für die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs

Verordnung über die Gebühren und Entschädigungen für die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs Gebühren und Entschädigungen für die Verordnung über die Gebühren und Entschädigungen für die Änderung vom 2011 Der Schweizerische Bundesrat verordnet: I Die Verordnung vom 7. April 2004 1 über die G ebühren

Mehr

Verordnung über die Wohlfahrtskasse des Zollpersonals

Verordnung über die Wohlfahrtskasse des Zollpersonals Verordnung über die Wohlfahrtskasse des Zollpersonals vom 18. Oktober 2006 Der Schweizerische Bundesrat, gestützt auf Artikel 93 Absatz 2 des Zollgesetzes vom 18. März 2005 1, verordnet: 1. Abschnitt:

Mehr

Verordnung über die Unfallversicherung

Verordnung über die Unfallversicherung Verordnung über die Unfallversicherung (UVV) Änderung vom 11. September 2002 Der Schweizerische Bundesrat verordnet: I Die Verordnung vom 20. Dezember 1982 1 über die Unfallversicherung wird wie folgt

Mehr

Verordnung über die Krankenversicherung

Verordnung über die Krankenversicherung Verordnung über die Krankenversicherung (KVV) Änderung vom 15. November 2017 Der Schweizerische Bundesrat verordnet: I Die Verordnung vom 27. Juni 1995 1 über die Krankenversicherung wird wie folgt geändert:

Mehr

Verordnung des WBF über die Gewährung von Steuererleichterungen im Rahmen der Regionalpolitik

Verordnung des WBF über die Gewährung von Steuererleichterungen im Rahmen der Regionalpolitik Verordnung des WBF über die Gewährung von Steuererleichterungen im Rahmen der Regionalpolitik vom 3. Juni 2016 (Stand am 1. Juli 2016) Das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung

Mehr

Verordnung des EDI über das Förderungskonzept für die Leseförderung

Verordnung des EDI über das Förderungskonzept für die Leseförderung Verordnung des EDI über das Förderungskonzept für die Leseförderung vom 5. Juli 2016 Das Eidgenössische Departement des Innern (EDI), gestützt auf Artikel 28 Absatz 1 des Kulturförderungsgesetzes vom 11.

Mehr

Verordnung über Beiträge an die Bekämpfung von Krankheiten

Verordnung über Beiträge an die Bekämpfung von Krankheiten Verordnung über Beiträge an die Bekämpfung von Krankheiten 818.161 vom 2. Dezember 1985 (Stand am 5. Dezember 2006) Der Schweizerische Bundesrat, gestützt auf Artikel 38 Absatz 1 des Epidemiengesetzes

Mehr

Verordnung des UVEK über den Herkunftsnachweis und die Stromkennzeichnung

Verordnung des UVEK über den Herkunftsnachweis und die Stromkennzeichnung Dieser Text ist eine provisorische Fassung. Massgebend ist die definitive Fassung, welche unter www.bundesrecht.admin.ch veröffentlicht werden wird. Verordnung des UVEK über den Herkunftsnachweis und die

Mehr

Verordnung über das öffentliche Beschaffungswesen

Verordnung über das öffentliche Beschaffungswesen Verordnung über das öffentliche Beschaffungswesen (VoeB) Änderung vom 30. November 2001 Der Schweizerische Bundesrat verordnet: I Die Verordnung vom 11. Dezember 1995 1 über das öffentliche Beschaffungswesen

Mehr

Verordnung des EDI über die Zuteilung von Organen zur Transplantation

Verordnung des EDI über die Zuteilung von Organen zur Transplantation Verordnung des EDI über die Zuteilung von Organen zur Transplantation (Organzuteilungsverordnung EDI) Änderung vom 19. Oktober 2017 Das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) verordnet: I Die Organzuteilungsverordnung

Mehr

Drahtlos-terrestrische Verbreitung von Programmen über DVB-T im Band IV und V

Drahtlos-terrestrische Verbreitung von Programmen über DVB-T im Band IV und V Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK Bundesamt für Kommunikation BAKOM Abteilung Telecomdienste März 2010 Drahtlos-terrestrische Verbreitung von Programmen über

Mehr

Postorganisationsverordnung

Postorganisationsverordnung Postorganisationsverordnung (VPOG) vom 24. Oktober 2012 Der Schweizerische Bundesrat, gestützt auf die Artikel 9 Absatz 4 und 12 des Bundesgesetzes vom 17. Dezember 2010 1 über die Organisation der Schweizerischen

Mehr

Verordnung über das Inverkehrbringen von und den Umgang mit Biozidprodukten

Verordnung über das Inverkehrbringen von und den Umgang mit Biozidprodukten Verordnung über das Inverkehrbringen von und den Umgang mit Biozidprodukten (Biozidprodukteverordnung, VBP) Änderung vom... Der Schweizerische Bundesrat verordnet: I Die Biozidprodukteverordnung vom 18.

Mehr

Verordnung über die Gebühren für den Vertrieb von Publikationen. des Bundes; (Gebührenverordnung Publikationen) vom 23.

Verordnung über die Gebühren für den Vertrieb von Publikationen. des Bundes; (Gebührenverordnung Publikationen) vom 23. Verordnung über die Gebühren für den Vertrieb von Publikationen des Bundes (Gebührenverordnung Publikationen) vom 23. November 2005 Der Schweizerische Bundesrat, gestützt auf Artikel 46a des Regierungs-

Mehr

Stromversorgungsverordnung Entwurf vom 2. Oktober (StromVV) Änderung vom. Der Schweizerische Bundesrat, verordnet:

Stromversorgungsverordnung Entwurf vom 2. Oktober (StromVV) Änderung vom. Der Schweizerische Bundesrat, verordnet: Stromversorgungsverordnung Entwurf vom 2. Oktober 2012 (StromVV) Änderung vom Der Schweizerische Bundesrat, verordnet: I Die Stromversorgungsverordnung vom 14. März 2008 1 wird wie folgt geändert. Art.

Mehr

Energieverordnung. (EnV) Änderung vom 27. Januar 2012

Energieverordnung. (EnV) Änderung vom 27. Januar 2012 Energieverordnung (EnV) Änderung vom 27. Januar 2012 Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation, gestützt auf Artikel 3e Absatz 1 der Energieverordnung vom 7. Dezember

Mehr

Verordnung des WBF über gefährliche und beschwerliche Arbeiten bei Schwangerschaft und Mutterschaft

Verordnung des WBF über gefährliche und beschwerliche Arbeiten bei Schwangerschaft und Mutterschaft Verordnung des WBF über gefährliche und beschwerliche Arbeiten bei Schwangerschaft und Mutterschaft (Mutterschutzverordnung) Änderung vom 23. Juni 2015 Das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung

Mehr

Verordnung über technische Anforderungen an Traktoren und deren Anhänger

Verordnung über technische Anforderungen an Traktoren und deren Anhänger Verordnung über technische Anforderungen an Traktoren und deren Anhänger (TAFV 2) 741.413 vom 16. November 2016 (Stand am 15. Januar 2017) Der Schweizerische Bundesrat, gestützt auf die Artikel 8 Absatz

Mehr

Konzession Nr. xxxxxxx

Konzession Nr. xxxxxxx Eidgenössische Kommunikationskommission ComCom Referenz: Konzession Nr. xxxxxxx Bern, Juni 2012 Konzession Nr. xxxxxxx erteilt durch die Eidgenössische Kommunikationskommission zugunsten von Z AG Strasse

Mehr

Meldepflicht von Programmveranstaltern (Art. 3 RTVG und Art. 2 RTVV)

Meldepflicht von Programmveranstaltern (Art. 3 RTVG und Art. 2 RTVV) Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK Bundesamt für Kommunikation BAKOM Meldepflicht von Programmveranstaltern (Art. 3 RTVG und Art. 2 RTVV) Meldeformular I. Allgemeine

Mehr

Verordnung über die Inkraftsetzung der im Rahmen der WTO vereinbarten Zollansätze des Generaltarifs

Verordnung über die Inkraftsetzung der im Rahmen der WTO vereinbarten Zollansätze des Generaltarifs Verordnung über die Inkraftsetzung der im Rahmen der WTO vereinbarten Zollansätze des Generaltarifs vom 7. Dezember 1998 (Stand am 9. Oktober 2001) Der Schweizerische Bundesrat, gestützt auf den Bundesbeschluss

Mehr