Die Sockelverteidigung Aktive Haftungsabwehr durch VR

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1 Ausgangslage

2 Zahlen und Fakten Durchschnitt ca. 35 Neuschadenfälle pro Monat Mehr als 50 % der Fälle Inanspruchnahmen von mehr als einem Organ Größenordnung meist im zweistelligen Millionenbereich 2

3 Vorüberlegungen Unterschiedliche persönliche Situationen der vers. Personen (Charakter / Lebenssituation / Organstellung / Ressortzuständigkeit etc.) Freie Anwaltswahl vs. Qualitätssicherung bei der Abwehr Widerspruchsrecht gegen Anwälte Honorierung nach RVG / Stundensätzen Sublimit für Anwaltskosten / Abschmelzen der Deckungssumme Koordination der Schriftsätze / Makler / Exzedentenversicherer / Rückversicherer Ermittlung von möglichen Interessenkollisionen zwischen den vers. Personen Vermeidung des sogenannten Finger-Pointings

4 Sachverhaltsbeispiel 5 ehemalige Vorstände werden durch die VN in Anspruch genommen Vorwurf: Vornahme unzulässiger Derivatgeschäfte Abgrenzung zw. spekulativen und absichernden Geschäften Verstoß gegen bankrechtliche und interne Richtlinien 3 Vorstände waren unmittelbar mit diesen Geschäften und deren Wirkungsweise vertraut, 2 Vorstände nicht. Folge: Schwierigkeiten für Versicherer nach Maßgabe der Vorüberlegungen vorprogrammiert Mögliche Lösungen und rechtliche Einkleidung zusammen mit Kanzler BLD erarbeitet: Vorstellung durch RA Seitz 4

5 Die Sockelverteidigung Aktive Haftungsabwehr durch VR

6 Abwehrstrategie VR tritt dem Haftungsverfahren als Streithelfer auf Seiten der vers. Personen bei Streitverkündung durch eine oder mehrere vers. Personen gegenüber dem VR, 72 ZPO Beitritt durch Nebenintervention (rechtliches Interesse i.s.v. 66 Abs. 1 ZPO gegeben; OLG Nürnberg, Besch. v Az. 12 W 1302/10; LG Weiden i.d. OPf., Zwischenurteil v Az. 1 HK O 52/09) VR trägt für alle vers. Personen im Haftungsverfahren vor und koordiniert den darauf aufbauenden individuellen Vortrag der vers. Personen 6

7 Sockelverteidigung 7

8 Sockelverteidigung die Vorteile/1 VR hat eigenen anwaltlichen Berater für Prüfung der Haftungssituation VR erhält über den eigenen anwaltlichen Berater außerdem eine durchgängige Deckungsprüfung (u.a. wegen des Vorsatz- Ausschlusses endet die Deckungsprüfung erst mit dem Haftungsurteil) VR hat direkten Einfluss auf Haftungsprozess ( 67 ZPO) und erhält direkt alle Informationen aus dem Haftungsprozess Direkter Einfluss auf die Qualität der Haftungsabwehr (trotz freier Anwaltswahl der vers. Personen) Vers. Personen erhalten (kostenlos) weitere Unterstützung bei Haftungsabwehr durch Anwalt des VR 8

9 Sockelverteidigung die Vorteile/2 Es wird ein einheitlicher (Sockel-)Vortrag zur Haftungsabwehr in den Prozess eingeführt Kein Widerspruch im Beklagten-Vortrag Keine Schuldzuweisung zwischen den vers. Personen (es reicht eine vers. Person, die haftet, damit VR zahlen muss; Risikominderung des Gesamtschuldnerinnenausgleichs für vers. Personen) Harmonisierung des individuellen Vortrags der vers. Personen erheblich einfacher (Sockel-)Vortrag erfolgt nur einmal gegenüber dem Gericht (Erleichterung für das Gericht) Vers. Personen treten in geschlossener Front auf 9

10 Sockelverteidigung die Vorteile/3 Bei mehreren Prozessen trägt der VR in allen Prozessen einheitlich vor und gewährleistet Informationstransfer zwischen den Prozessen (insbesondere bei Insolvenzfällen, in denen ein Insolvenz- Verwalter für mehrere Konzerngesellschaften bestellt ist) Erleichterung von (kombinierten Deckungs-/) Haftungsvergleichen zugunsten aller vers. Personen auch bei mehreren Prozessen Beim Obsiegen im Haftungsprozess hat der Kläger auch die Kosten (zumindest teilweise) des Rechtsanwaltes des VR zu tragen 10

11 Zusammenfassung Maßnahme der Sockelverteidigung sowohl für VR als auch vers. Personen vorteilhaft und im Ergebnis erfolgreich VR behält Fäden bzgl. Prozesstaktik in der Hand und kann sein Haftungs-Know-how direkt einbringen Direkter Informationsfluss VR-Anwalt als Filter und Anlaufstation Optimale Koordination von Schriftsätzen unter Berücksichtigung der persönlichen Daten der einzelnen vers. Personen Objektive Beurteilung von Haftungsszenarien 11

12 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit Bernhard Müller Commercial Lines Claims Manager Chartis Europe S.A. - Direktion für Deutschland Speicherstraße 55, Frankfurt am Main 069/ Bernhard.Mueller@chartisinsurance.com 12

13 Chartis ist eine international führende Schaden- und Unfall- sowie Nicht-Leben-Versicherungsorganisation mit mehr als 40 Millionen Kunden in über 160 Ländern und Jurisdiktionen. Eine 90-Jährige Erfolgsgeschichte, eine sich aus der Branche heraushebende vielfältige Produkt- und Dienstleistungspalette, hervorragende Schadenexpertise und exzellente Finanzstärke ermöglichen es den Chartis Kunden aus Industrie und Gewerbe sowie Einzelpersonen gleichermaßen, praktisch jedes Risiko effektiv zu bewältigen. Chartis ist der Handelsname für das weltweite Schaden- und Unfall- sowie Nicht-Leben-Versicherungsgeschäft der Chartis Inc. Für weiterführende Informationen besuchen Sie bitte unsere website auf

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