auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Caren Marks, Christel Humme, Petra Crone, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD Drucksache 17/7703

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1 Deutscher Bundestag Drucksache 17/ Wahlperiode Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Caren Marks, Christel Humme, Petra Crone, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD Drucksache 17/7703 Effiziente Durchsetzung des Bundesgleichstellungsgesetzes Umsetzung entsprechender Maßnahmen als Ergebnis des zweiten Erfahrungsberichts zum Bundesgleichstellungsgesetz Vorbemerkung der Fragesteller DerStaathatdieAufgabe,dietatsächlicheDurchsetzungderGleichberechtigungvonFrauenundMännernzufördernundaufdieBeseitigungbestehenderNachteilehinzuwirken.DamiterhältauchdieBundesverwaltungeinen klaren Auftrag. MitInkrafttretendesBundesgleichstellungsgesetzes (BGleiG)am5.Dezember2001,welchesdasFrauenfördergesetzvon1994fortschreibt,istdasZiel festgeschrieben,diegleichstellungvonfrauenundmännerninderöffentlichrechtlichorganisiertenbundesverwaltung,indengerichtendesbundesund indenprivatrechtlichorganisierteneinrichtungenderbundesverwaltung durchzusetzen.bestehendediskriminierungsollbeseitigtbzw.künftigediskriminierungwegendesgeschlechtsverhindertunddievereinbarkeitvon Familie und Erwerbstätigkeit verbessert werden. Nach10JahrenBGleiGlässtsichaberfeststellen,dassdieGesetzeszielenicht erreichtwurden.dazulässtsichimerfahrungsberichtlesen: InBezugaufdie echteteilhabegerechtigkeitvonfrauenkannbisaufweiteresnichtdavon gesprochen werden, dass dieses Ziel erreicht sei. ZwarsindheuteFraueninsgesamtzu51ProzentimBundesdienstbeschäftigt, aberdieevaluationdeszweitenerfahrungsberichtsvon12/2010zeigt,dassin allenuntersuchtenbereichennachwievorgroßedefizitebeiderumsetzung der gesetzlichen Vorgaben bestehen. SosindFrauenunterVerbeamtetenunter-undbeidenTarifbeschäftigtenüberrepräsentiert.EbenfallszeigtsicheineUnterrepräsentanzbeidenVollzeitbeschäftigtenundimhöherenDienst.WeiblicheBeschäftigtekonzentrieren sichindenunterenbesoldungs-undentgeltgruppen.auchbeiderübertragungvonleitungsfunktionensindfrauenerheblichbenachteiligt.soliegtihr AnteilanallenLeitungsfunktionenimgesamtenBundesdienstbei30Prozent. DieAntwortwurdenamensderBundesregierungmitSchreibendesBundesministeriumsfürFamilie,Senioren,Frauenund Jugend vom 25. November 2011 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich in kleinerer Schrifttype den Fragetext.

2 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode IndenoberstenBundesbehördenwirddieschleppendeEntwicklungbesondersdeutlich:AuchwennderFrauenanteilinsgesamtauf49Prozentangestiegenist ( Prozent),sohatersichindenLeitungsfunktionenaufallen Ebenennurparallelerhöht (23Prozent).Hierbeigilt:UmsohöherdieLeitungsfunktionumsogeringerderFrauenanteil.SofindensichStaatssekretärinnen nur zu 3 Prozent, Abteilungsleiterinnen sind mit 14 Prozent vertreten. ImBundesdienstarbeiteneinFünftelderBeschäftigteninTeilzeitstellen.Dies sindzumüberwiegendenteilweiblichebeschäftigte.diestatistikenweisen aus,dassbeschäftigteinteilzeitwiederumnurminimalaufführungspositionenzufindensind.seit1999hatsichdarannichtsverbessert.richtensich VereinbarkeitsmaßnahmenwieetwaTeilzeitangeboteanFrauenundMänner gleichermaßen,sowerdensiejedochfastausschließlichvonfrauenwahrgenommen. Gleichstellungspläne,daszentraleInstrument,umdieSteuerungundKontrolledesUmsetzungsstandesindenjeweiligenDienststellenzuunterstützen, werdenzueindrittelvondenstellengarnichterstellt,bzw.siesindnurselten mit spezifischen Zielvorgaben versehen. WeiterfehlenentsprechendeSanktionsmechanismen,umdasGesetzeffektiver zu vollziehen. DerzweiteErfahrungsberichtderBundesregierungstelltdieUmsetzungdes BGleiGimZeitraumzwischendem1.Juli2004unddem30.Juni2009dar undbenenntgleichzeitigdiezukünftigenherausforderungenfürdieöffentlicheverwaltung.diesewerdeninderhaushaltskrise,derdemografischen EntwicklungundderInnovationsfähigkeitderVerwaltunggesehen.Dabei wirdesjedochzukeinemabbauderaufgabenderbundesverwaltungkommen,sonderndieanforderungenankompetenzundeffizienzderbeschäftigtendesöffentlichendiensteswerdenbeisinkendenmittelnundabnehmenden Stellenzahlen zunehmen. Vorbemerkung der Bundesregierung SofernsichdieKleineAnfrageaufFragenderOrganisationundPersonalentwicklungbezieht,machtdieBundesregierungdaraufaufmerksam,dassdiese GebieteindieausschließlicheinterneZuständigkeitderBundesregierungfallen undgrundsätzlichnichtdemparlamentarischenfragewesenunterliegen.die BundesregierungunterrichtetdenBundestaginGleichstellungsfragendurch denin 25BGleiGvorgesehenenBericht.SofernausschließlicheZuständigkeitenderBundesregierunginPersonal-undOrganisationsfragenberührtsind, erfolgtdiebeantwortungdaherohneanerkennungeinerentsprechenden Rechtspflicht. 1.WelchederausdenSchlussfolgerungendesErfahrungsberichtsfürerforderlichgehaltenenMaßnahmenwurdenbereitseingeleitet,undwelche wurden durchgeführt (bitte einzeln darlegen)? 2.WelchedieserMaßnahmenträgtnachAuffassungderBundesregierung besondersdazubei,dievorbildfunktiondesöffentlichendienstesfürdie GleichstellungimErwerbslebenzubekräftigen,undwirddieöffentliche Verwaltung dieser Vorbildfunktion überhaupt gerecht? DieFragen1und2werdenaufgrunddesSachzusammenhangsgemeinsambeantwortet. DieBundesregierunghältangesichtsdernotwendigenNeuregelungdesBundesgremienbesetzungsgesetzes (BGremBG)unddergeplantenIntegrationdes BGremBGindasBundesgleichstellungsgesetz (BGleiG)aucheineumfassende AnpassungdesBGleiGfürerforderlich.DieNovellierungsoll wieimfünftengremienberichtzumbundesgremienbesetzungsgesetz (Bundestagsdruck-

3 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 3 Drucksache 17/7965 sache17/4308neu,s.38)angekündigt informeinerzusammenlegungder novelliertenbgrembg-vorschriftenmitdennovelliertenbgleig-vorschriften erfolgen.indiesegesetzlicheneuregelungwerdendieschlussfolgerungenaus demzweitenerfahrungsberichtzumbundesgleichstellungsgesetzvom16.dezember2010einbezogen.einentsprechendergesetzentwurfsollinkürzevorgelegtwerden.wiederzweiteerfahrungsberichtzumbundesgleichstellungsgesetzzeigt,sinddiezieledesbundesgleichstellungsgesetzes diegleichstellungvonfrauenundmännernsowiediebeseitigungbestehenderunddieverhinderungkünftigerdiskriminierungenaufgrunddesgeschlechts trotzder bestehendengesetzlichenregelungen (Frauenfördergesetz/Bundesgleichstellungsgesetzseit1994/2001undBundesgremienbesetzungsgesetzseit1994) noch nicht erreicht (Bundestagsdrucksache 17/4407, S. 102). GeradeauchimöffentlichenDienstsinddaherinverstärktemMaßeAnstrengungennotwendig,umzumehrChancengleichheitimErwerbslebenbeizutragen.DerimKoalitionsvertragzwischenCDU,CSUundFDPverabredete StufenplanzurErhöhungdesAnteilsvonFraueninFührungspositionenbezieht konsequenterweise den öffentlichen Dienst bereits explizit ein. 3.WelcheSchlussfolgerungenziehtdieBundesregierungausderüberdurchschnittlichhohenAltersstrukturderBundesverwaltung (Ausscheidenvon ca.einemviertelderbeschäftigtenindennächstenzehnjahren)fürdie UmsetzungdesBGleiG,undwelchekonkretenMaßnahmensollendaraus erfolgen? DieBundesregierungsiehtdieimZugederdemografischenEntwicklungsich vollziehendeveränderungderaltersstrukturderbevölkerungalseinebesondereherausforderungan,diefürdiedurchsetzunggleichstellungspolitischer ZieleChancenaberauchneueAufgabenmitsichbringt.DerZweiteErfahrungsberichtzumBundesgleichstellungsgesetzhältdazufest: DieseHerausforderungtrifftdieBundesverwaltungalseinenSektormitbereitsheuteüberdurchschnittlichhoherAltersstrukturundmittelfristighohemEinstellungsbedarfbesondersstark.SoscheidetausdenoberstenundnachgeordnetenBundesbehördenindenkommendenzehnJahrenungefähreinViertelderBeschäftigten altersbedingtaus.umdiesefiskalischunddemografischausgelöstenveränderungsprozessezubewältigenunddenansprüchenaneineleistungsfähigemoderneverwaltunggerechtzuwerden,mussdiebundesverwaltungihreinnovationsfähigkeitsteigern.diesteigerungderinnovationsfähigkeitfindetsich auchimregierungsprogrammderverwaltungsmodernisierungdesbundes. DerzentraleAnsatzpunktderBundesverwaltung,diesenHerausforderungenzu begegnen,liegtineinerkonsequenten,leistungsorientiertenundgeschlechtergerechtenpersonalentwicklung. ( )MitinnovativenpersonalpolitischenLösungsansätzenkönnenChancengleichheit,Motivation,Leistungsorientierung, dienachhaltigebeschäftigungsfähigkeitdespersonalssowiedievereinbarkeit vonfamilieundberufgefördertwerden.gleichzeitigsinddiegenanntenaufgaben von jeher zentrale Ansatzpunkte der Gleichstellungspolitik. BeideAufgaben,GleichstellungundPersonalentwicklung,gehörenengzusammenundbietenüberSynergieneinhohesInnovationspotenzialfürdieBundesverwaltung. ( )GleichstellungsorientiertePersonalentwicklungistdaherintegrativesElementderModernisierungsbestrebungenderBundesverwaltung.Die BundesregierungsetztsichdabeizumZiel,dieInnovationsfähigkeitzusteigern,dieBeschäftigungsbedingungenzuverbessern,lebenslangesLernenzu ermöglichen,dieführungsfähigkeitzustärkenundgleichstellungzubeachten. (Bundestagsdrucksache 17/4307, S. 7 f.).

4 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 4.WelchekonkretenMaßnahmenwilldieBundesregierungergreifen,damit Frauen verstärkt in Führungspositionen gelangen? WieinderPrivatwirtschaftsonimmtderAnteilvonFrauenauchimöffentlichenDienstmitsteigenderHierarchieebeneab.Solagderdurchschnittliche AnteilvonFrauenanLeitungsfunktionenimBundesdienst2009untereinem Drittel,dieSteigerungdiesesAnteilsseitInkrafttretendergesetzlichenRegelungenzurFrauenförderungimöffentlichenDienst1994kanninsoweitnoch nichtzufriedenstellen.einebishereinmaligesituationzeigtsichallerdingsbei denbeamtetenstaatssekretären:während2008keineeinzigefraudasamt einerbeamtetenstaatssekretärinbekleidete,setzteendederletztenlegislaturperiodemitderernennungvoncorneliaquennet-thielenimbundesministeriumfürbildungundforschung (BMBF)einnachhaltigerWandelein.MittlerweilegibtesfünfbeamteteStaatssekretärinnen (diesentsprichteinemfrauenanteil von 16,7 Prozent). UmdenAnteilvonFraueninFührungspositionenimöffentlichenDienstmaßgeblichzuerhöhen,siehtderKoalitionsvertragfürdie17.Legislaturperiode vor,diezieledesbundesgleichstellungs-unddesbundesgremienbesetzungsgesetzesmitnachdruckzuverfolgenundzuprüfen,obundinwieweitdiegesetze geändert und effektiver gestaltet werden müssen. MitVorlagedesZweitenErfahrungsberichtszumBGleiGunddesFünftenGremienberichtszumBundesgremienbesetzungsgesetzgegenüberdemDeutschen BundestagwurdedieersteStufefürdenöffentlichenDienstbereitserfüllt.Die BundesregierungplantzurweiterenUmsetzungeinGesetzgebungsverfahren, wie in der Antwort zu Frage 1 ausgeführt. 5.InwelchenBundesbehördenexistierenPersonalentwicklungskonzepte, und in welchen fehlen diese, und warum fehlen sie? ZurErreichungderZieledesBGleiGträgteinekonsequente,leistungsorientierteundgeschlechtergerechtePersonalentwicklungbedeutendbei (Bundestagsdrucksache17/4307,S.7).DieFörderungderGleichstellungvonMännern undfrauen,dielebensverlaufsorientiertespersonalmanagementvoraussetzt, nimmtbeiallenpersonalwirtschaftlichenmaßnahmeneinenhohenstellenwert ein.konkretermaßstabhierfürsinddiejeweiligengleichstellungspläne.im RahmendesvonderBundesregierungbeschlossenenModernisierungsprogramms VernetzteundtransparenteVerwaltung erarbeiteteineressortübergreifendeprojektgruppe DemografiesensiblesPersonalmanagementinder Bundesverwaltung unterfederführungvombundesministeriumdesinnern (BMI)derzeiteinen LeitfadenzurAusgestaltungeinerlebensphasenorientiertenPersonalpolitikinderBundesverwaltung.DieserwirddieBundesbehörden auchinderumsetzungeinergeschlechtergerechtenpersonalentwicklungunterstützen. InnerhalbderBundesregierungverfügenalleRessortssowiedasPresse-und InformationsamtderBundesregierungüberPersonalentwicklungskonzepte.Bis aufwenigeausnahmenwurdenauchimnachgeordnetenbereichderbundesregierungentsprechendepersonalentwicklungskonzepteerstellt,ineinigenwenigen Bundesbehörden werden derzeit Personalentwicklungskonzepte erstellt. 6.WelcheMaßnahmenwilldieBundesregierungergreifen,umeinegeschlechtergerechte Personalentwicklung sicherzustellen? Es wird auf die Antwort zu Frage 5 verwiesen.

5 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 5 Drucksache 17/ DurchwelcheMaßnahmenwilldieBundesregierungsicherstellen,dass diezumteilfestgestelltenüberkommenenvorstellungenvongleichstellungspolitik als reiner Frauenförderpolitik abgebaut werden? 8.WieverhältsichzudieserFeststellungdieTatsache,dassdieBundesregierung verstärkt eine Jungen- und Männerpolitik fördert? DieFragen7und8werdenaufgrunddesSachzusammenhangsgemeinsambeantwortet. ImVerlaufdervergangenen25JahrehatsichdieFrauenpolitiküberdieGleichstellungspolitikzurPolitikderfairenChancenfürFrauenundMännerim Lebenslaufentwickelt,dabeihatsichihrgesellschaftlicherStellenwerterheblich verändert. Frauenpolitikwarinden80er-und90er-JahrenausSichtderBevölkerungeher voninteressefürspezifischebevölkerungsgruppen.siehattedenauftrag,ungerechtestrukturenundoffenoderlatentdiskriminierenderegelnundinstitutionenzukorrigieren.heutejedochstehtgleichstellungspolitikfürfrauenund MännerausSichtderBevölkerungganzselbstverständlichimZentrumeiner modernengesellschaftspolitikundhatalspolitikfürgeschlechtergerechtigkeit eineelementarebedeutungfürdensozialenzusammenhaltunserer Gesellschaft.DieBevölkerungerwartetdabei,dassdieBundesregierungdort aktivwird,wofrauenundmädchenundebensojungenundmännernim LebenslaufanweichenstellendenÜbergängengeschlechtsspezifischeBenachteiligungendrohen.UmdieüberkommenenVorstellungenvonGleichstellungspolitikalsreinerFrauenförderpolitikabzubauen,setztdieBundesregierungauf Maßnahmen,diedieSignalefrühererEntscheidungenfortsetzen.DieUmbenennungdesimFrauenfördergesetzverankertenAmtesderFrauenbeauftragten zurgleichstellungsbeauftragtenunddieabschaffungderpflichtzurerstellung einesfrauenförderplansmiteinhergehendereinführungderpflichtzurerstellungeinesgleichstellungsplansseienhiererwähnt,ebensodieeinführungder PartnermonatebeimElterngeld.ZudemhatdieBundesregierungindieser LegislaturperiodeeinbeimBundesministeriumfürFamilie,Senioren,Frauen undjugend (BMFSFJ)angesiedeltesReferat GleichstellungspolitikfürJungenundMänner geschaffen,umdiejungen-undmännerpolitikalseinen eigenständigen Bereich der Gleichstellungspolitik zu unterstützen. 9.WelchekonkretenMaßnahmenwilldieBundesregierungergreifen,umdas imberichtfestgestellteweitereausbaupotenzialbeidenkinderbetreuungsangebotenunddenmaßnahmenzurflexibilisierungdesarbeitsortesauszuschöpfen? ZahlreicheRessortsundBundesbehördendesGeschäftsbereichshaltenfürihre BeschäftigtendasAngeboteinesFamilienservicesvor.WeitereRessortsund Bundesbehördenplanen,fürihreBeschäftigteneinenFamilienserviceanzubieten.DasBeschaffungsamtdesBundesministeriumsdesInnernbereitetderzeit einentsprechendesvergabeverfahrenvor.dievergabezieltaufabschluss einesrahmenvertragesmiteinemanbietereinessolchenfamilienservice.die oberstenbundesbehördenkönnendanndieindemangestrebtenrahmenvertragenthaltenenleistungenu.a.zurbetreuungvonkindernundpflegebedürftigen Angehörigen abrufen.

6 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 10.DurchwelchekonkretenMaßnahmensolleinestärkereundverantwortliche Beteiligung der Führungskräfte erfolgen? FührungskräftetragenentscheidendzurDurchsetzungderGleichstellungder Geschlechterbei.AlsVorgesetztenehmensieaufdieErreichungvonGleichstellungszielen (insbesondereauchdurchdiebeurteilungderbeschäftigten) direkteinfluss.zudemwirkenihreentscheidungenvorbildhaftaufdiebeschäftigtenderorganisation (Bundestagsdrucksache17/4307,S.77).Wieder ZweiteErfahrungsberichtzumBundesgleichstellungsgesetzzeigt,nehmen nichtalleführungskräfteimbundesdienstdieseaufgabegleichermaßenernst. DieBundesregierungempfiehlt,GleichstellungsanliegenvondenoberenEbenenausgehendzukommunizierenundzuverankern.DaFührungskräftebeider UmsetzungdesGleichstellungsplanseineüberauswichtigeRolleinnehaben, wirdvomerfahrungsberichtempfohlen,schulungenzurerstellungundumsetzungvongleichstellungsplänenfürpersonalverantwortliche,gleichstellungsbeauftragte,aberauchführungskräftedurchzuführen (Bundestagsdrucksache 17/4307, S.106). 11.DurchwelcheMaßnahmensollenFührungskräftebefähigtwerden,diskriminierungsfreie Beurteilungen zu erstellen? Es wird auf die Antwort zu Frage 10 verwiesen. 12.DurchwelcheMaßnahmenwilldieBundesregierungdaraufhinwirken, dassbestehendeentgeltunterschiedeimbundesdienstzwischenmännern und Frauen beseitigt werden? ImBundesdienstlagderEntgeltunterschiedbeimBruttostundenlohn2009bei 1 Prozent, im öffentlichen Dienst insgesamt bei 7 Prozent, so das Ergebnis deszweitenerfahrungsberichteszumbundesgleichstellungsgesetz (Bundestagsdrucksache17/4307,S.35).DamitistdieEntgeltlückeimöffentlichen Dienst speziellimbundesdienst deutlichgeringeralsinderprivatwirtschaft. UmauchfürPersonalverantwortlicheimBundesdienstdieMöglichkeiteneiner AnalysebestehenderEntgeltungleichheitzuverbessernundMaßnahmeneines gleichstellungsfreundlichenpersonalmanagementszuinitiieren,empfiehltessich, dasvombmfsfjbereitgestellte,anonymeundkostenloseprogrammlogib-d zunutzen,mitdempersonalentscheiderinteressierterunternehmenundbehördenschnellundanonymdieentgeltstrukturinihrenorganisationenanalysieren können.logib-dzeigtdenpersonalabteilungsleiterneinerbehördediekonkretenschwachstellenihrerpersonalentwicklungauf.aufdieseweiseerhalten BehördenleitungenneuartigestrukturierteInformationenüberdiegeschlechtsspezifischeEntgeltstrukturundkönnenAnsatzpunktezurBeseitigungeiner festgestellten Entgeltdifferenz identifizieren. DieUnterrepräsentanzvonFrauenineinzelnenLaufbahnen,inniedrigerbewertetenFunktioneninnerhalbdieserLaufbahnensowiegenerellinFührungspositionen,aberauchUnterschiedebeimBeschäftigungsumfangsind soweit möglich durchpersonalwirtschaftlichemaßnahmenimrahmendereinstellungsowiebeiderpersonalförderungaufzufangen.dieverantwortungdafür liegt in den Ressorts. 13.WelcheBundesbehördenführenbereitseinMonitoringderEntgeltunterschiede durch (bitte benennen)? EinMonitoringzuetwaigenEntgeltunterschiedenwirdvoneinzelnenBundesministeriendurchgeführt.Soweitesdarumgeht,EntgeltunterschiedeinBezug

7 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 7 Drucksache 17/7965 aufunterschiedlicheämter (z.b.hinsichtlichderverteilungvonfrauenund MännerninFührungspositionen)festzustellen,wirdinderBundesregierung zumteilauchimjeweiligengleichstellungsplanmittelsderstatistischenauswertungderverteilungvonfrauenundmännernauflaufbahnen,aufdieverschiedenenentgelt-bzw.besoldungsgruppensowiedersystematischenerfassungundentsprechendenprotokollierungderleistungsorientiertenbezahlung eine Betrachtung vorgenommen. 14.WannrechnetdieBundesregierungmitentsprechendenErfahrungenund statistischenerhebungenüberdieauswirkungendereinführungvon ElementenleistungsgerechterEntlohnungimDienstrechtderBeamten und im Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD)? FürdieTarifbeschäftigtendesBundessinddieRegelnfürdieGewährungdes LeistungsentgeltsmitdenGewerkschaftenimTarifvertragüberdasLeistungsentgelt (LeistungsTV-Bund)vereinbartworden.DieseRegelungensindwiederumdurcheinvernehmlicheDienst-oderBetriebsvereinbarungmitden jeweiligenpersonalvertretungenindendienststellenzukonkretisieren.im LeistungsTV-Bundistgeregelt,dassbeiderGestaltungderLeistungsanforderungenund-bewertungendemGrundsatzderVereinbarkeitvonFamilieund BerufRechnungzutragenunddasLeitprinzipderGleichstellungvonFrauen undmännernzuverwirklichenist.esistausdrücklichvorgeschrieben,dass sichdieleistungsanforderungenbeiteilzeitbeschäftigtenaufdieindividuell vereinbartearbeitszeitbeziehen.derleistungstv-bundsiehtdanebenfür Konfliktfällevor,dasseineParitätischeKommissionangerufenwerdenkann undenthältdasrechtdergleichstellungsbeauftragtenandenberatungender ParitätischenKommissionteilzunehmen.DieRegelungendesLeistungsTV- BundbieteneineguteGrundlagefüreinediskriminierungsfreieEinführungdes Leistungsentgelts.FolglichsindVeränderungenimTarifrechtoderspezifische, dastarifrechtbetreffendeerhebungenzudenauswirkungendereinführung von Elementen leistungsgerechter Entlohnung nicht geplant. FürdieBeamtinnenundBeamtendesBundessowiedieSoldatinnenundSoldatenbestimmt 9Absatz3Satz2derBundesleistungsbesoldungsverordnung (BLBV),dassdieEntscheidungsberechtigtenbeiderVergabederleistungsbezogenenBesoldungsinstrumentedaszahlenmäßigeVerhältnisvonBesoldungsempfängerinnenundBesoldungsempfängernberücksichtigensollen.EntsprechendderDurchführungshinweisedesBundesministeriumsdesInnernzur BLBVfindetdieVergabederleistungsbezogenenBesoldungsinstrumenteunter BeteiligungderGleichstellungsbeauftragtenstatt,dieaufdierechtmäßigeVergabe der leistungsbezogenen Besoldungsinstrumente achten. ImÜbrigenhatderVerordnungsgeberbeiderÜberarbeitungderBLBVimJahr 2009einefrühereVorschriftgestrichen,nachderdieleistungsbezogenenBesoldungsinstrumenteimVerhältniszueineretwaigenTeilzeitquotezubemessenwaren.SeitherkönnendieleistungsbezogenenBesoldungsinstrumenteauch Teilzeitbeschäftigten in voller Höhe gewährt werden. 15.WelcheDienststellenwendenLogib-DzurErmittlungvonEntgeltunterschiedenan (bitteeinzelnbenennen),undwelcheerfahrungenliegenmit der Anwendung vor? Es wird auf die Antworten zu den Fragen 12 und 13 verwiesen.

8 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 16.WelcheErkenntnissehatdieBundesregierungdarüber,warumandere Dienststellen das Angebot des Logib-D nicht nutzen (bitte begründen)? Der Bundesregierung liegen dazu keine Erkenntnisse vor. 17.SiehtdieBundesregierungaufgrundderErgebnissederEvaluationdes BGleiGgesetzlichenÄnderungsbedarf,wennja,inwelchenBereichen, wenn nein, warum nicht? WieinderAntwortzuFrage1dargelegt,siehtdieBundesregierungauchbeim Bundesgleichstellungsgesetz gesetzlichen Änderungsbedarf. Dazusollz.B. wieimerstenundzweitenerfahrungsberichtzumbundesgleichstellungsgesetzangemahnt geprüftwerden,obeineausdehnungdes aktivenund/oderpassivenrechtszurwahldergleichstellungsbeauftragten nichtnursinnvoll,sondernauchnotwendigist.dasgesetzgebungsvorhaben wirddasergebnisderprüfungberücksichtigenundweitereregelungenzureffektiverenundnachhaltigerengesetzesumsetzungvorsehen,soferndiebundesregierung dies im Rahmen weiterer Prüfungen für erforderlich hält. 18.IstmitderVorlagedesEntwurfseinesÄnderungsgesetzes hierspeziell des 24 BGleiG im Bundestag zu rechnen, und wenn ja, wann? Esistvorgesehen,denvonderBundesregierunggeplantenGesetzentwurfin dieserlegislaturperiodeindendeutschenbundestageinzubringen (vgl.antwortzufrage1).essind wieimzweitenerfahrungsberichtzumbundesgleichstellungsgesetz (Bundestagsdrucksache17/4307,S.105)undimFünften GremienberichtzumBundesgremienbesetzungsgesetz (Bundestagsdrucksache 17/4308neu,S.38)empfohlenbzw.angekündigt Änderungenhinsichtlichder statistischen Angaben, die bislang in 24 BGleiG geregelt sind, vorzusehen. 19.HältdieBundesregierunggesetzlicheSanktionenzurDurchsetzungdes BGleiGfürerforderlich,wennja,warum,undwiemüsstendieseausgestaltet sein, wenn nein, warum nicht? 20.KönntenachAuffassungderBundesregierungdieVerankerungeiner gesetzlichenquoteimbgleigzueinerschnellerenzielerreichungund damitzumehrchancengleichheitvonfrauenundmännernimbundesdienst führen? DieFragen19und20werdenaufgrunddesSachzusammenhangsgemeinsam beantwortet. DieFragenwerdenimRahmendesGesetzgebungsverfahrenszubeantworten sein. 21.HältdieBundesregierungesfürausreichend,dassdieBerücksichtigung derbelangebehinderterodervonbehinderungbedrohterfrauenimbundesdienstinsbesonderevompolitischenwillen,dersensibilitätderakteurinnenundakteuresowiedeseigenverantwortlichenengagementsder Betroffenenabhängt,ihrenBedarfgeltendzumachen,undwiewillsie zukünftiggewährleisten,dassdieserzielgruppebeiderweiterentwicklungderpersonalpolitikgezieltemaßnahmenundentsprechendeangebote unterbreitet werden? DasBundesgleichstellungsgesetzbetontdiebesondereFürsorgepflichtöffentlicherArbeitgeberfürFrauenmitBehinderung.DaderBehinderungsausgleich

9 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 9 Drucksache 17/7965 eineindividuellebefassungmitdersituationjederundjedeseinzelnenbetroffenenerfordert,gehendiepersonalverwaltungenaufdiebelangebehinderter Beschäftigtenein,indemsieihnenMöglichkeitendesNachteilsausgleichs aufzeigen.zusätzlichunterstützendiegleichstellungsbeauftragtenunddie Schwerbehindertenvertretung.Frauen,dieeineBehinderungnachweisen,werdenvondenPersonalverwaltungenüberihrebesonderenRechteimEinzelfall informiert, um diese geltend machen zu können. DieBundesakademiefüröffentlicheVerwaltunggehtinSeminarenaufdiebesonderenBelangebehinderterFrauenimBundesdienstein.InFortbildungsmaßnahmenwerdendieTeilnehmerinnenauchzurChancengleichheitzwischen dengeschlechternsowiezwischenbehindertenundnichtbehindertenbeschäftigtengeschult.diegleichberechtigteteilhabevonfrauenmitbehinderungist einwesentlichesanliegendesnationalenaktionsplansderbundesregierung zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention. 22.HatdieBundesregierungindiesemZusammenhangeineAnpassungder Gleichstellungsstatistik geprüft, und wenn ja, mit welchem Ergebnis? DieKlärungderFrage,obeineAnpassungderGleichstellungsstatistikinBezugaufbehinderteundvonBehinderungbedrohteFrauenangezeigtist,istim Gesetzgebungsverfahren zu klären. 23.WelchekonkretenMaßnahmensindvorgesehen,damitdieAngebotezur VereinbarkeitvonFamilieundErwerbslebenvonmehrMännerngenutzt werden, um auch mehr Partnerschaftlichkeit zu erreichen? DieBundesregierungempfiehltinihremZweitenErfahrungsberichtzumBundesgleichstellungsgesetz,dasssichGleichstellungsbeauftragtekünftigstärker alsbisherauchalsansprechpartnerinnenfürmännerzurverfügungstellenund imrahmenihrergesetzlichenaufgabenauchaufderenspezifischebedürfnisseundproblemeeingehen (Bundestagsdrucksache17/4307,S.104).Das BMFSFJplant wieimzweitenerfahrungsberichtzumbundesgleichstellungsgesetzangekündigt nachinkrafttretendesneuengesetzes (sieheantwortzufrage1)einrundschreibenzurbesserenzusammenarbeitdergesetzesakteurinnenund-akteurezuveröffentlichen.dasbundeselterngeld-undelternzeitgesetz (BEEG)hatmitseinenPartnermonatenzuVeränderungenbei derteilhabejungerväterandererziehungihrerkindergeführt,dievonden Dienststellen aktiv unterstützt werden. 24.AufwelcheWeiseundwomitsollaufdieDienststelleneingewirktwerden,ihreOrganisationsstrukturhinsichtlichderVereinbarkeitvonFamilie underwerbstätigkeitzuüberprüfenundkonkreteangeboteindieserhinsicht auch an männliche Beschäftigte zu unterbreiten? Es wird auf die Antworten zu den Fragen 7, 8 und 23 verwiesen.

10 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 25.WelchessinddieBenachteiligungsrisiken,diemännlicheBeschäftigte befürchten,wennsievereinbarkeitsmaßnahmenergreifen,undsinddiese Befürchtungen in der Bundesverwaltung zutreffend? 26.DurchwelcheMaßnahmenkönntenBenachteiligungsrisikenminimiert werden? DieFragen25und26werdenaufgrunddesSachzusammenhangsgemeinsam beantwortet. WiederZweiteErfahrungsberichtzumBundesgleichstellungsgesetzschreibt, nehmenimbundesdienstbeschäftigtemännervereinbarkeitsmaßnahmen insbesonderefamilienfreundlichearbeitsformen u.a.deshalbnichtinanspruch,weilsienachteilefürihreberuflicheentwicklungfürchten (Bundestagsdrucksache17/4307,S.62).DerBerichthältdazufest: DarüberhinauserscheinteinegezielteInformationüberdiebestehendenVereinbarkeitsangebote inderdienststellefürsinnvoll,verbundenmitdemhinweis,dassdiesesichan allebeschäftigtenmitfamilienpflichten,frauenwiemännergleichermaßen, richten.auchsollteseitensderdienststellenüberprüftwerden,obihreorganisationskulturbereitsderartausgestaltetist,dasshinreichendraumfürvereinbarkeitswünschebesteht,oderobdiesenochzusehrandemleitbilddesvollzeitbeschäftigten,ständigverfügbarenbeschäftigtenausgerichtetist. (Bundestagsdrucksache 17/4307, S. 104). Alshilfreicherscheintz.B.einSignalderDienststellenleitungen,dassdieInanspruchnahmevonAngebotenwieTeilzeit,Telearbeitundfamilienbedingter Beurlaubungdurchweibliche,aberauchmännlicheBeschäftigteausdrücklich akzeptiertist.indiesemzusammenhangerachtetesdiebundesregierungals sehrwichtig,dasssichauchdiegleichstellungsbeauftragten,diefürvereinbarkeitsfragenvonfrauenundmännerzuständigsind,künftignochstärkerauch alsansprechpartnerinnenfürmännerzurverfügungstellenundaufderen spezifischenbedürfnisseundproblemlageneingehen (Bundestagsdrucksache 17/4307, S. 104). 27.LiegenderBundesregierungErkenntnissedarübervor,wiehäufigMännersichimZusammenhangmitVereinbarkeitsfragenandieGleichstellungsbeauftragteninderVergangenheitgewandthaben (bitteentsprechend darlegen)? DieimZugederErstellungdesZweitenErfahrungsberichtsdurchgeführteOnlinebefragungvoninsgesamt608Gleichstellungsbeauftragtenderoberstenund nachgeordnetenbundesbehördenerbrachtedasergebnis,dassmänneraus SichtderGleichstellungsbeauftragten (ebensowiefrauen)starkbeidervereinbarkeitvonfamilieundberufinihrerorganisation (d.h.vondenakteurinnen undakteurenderorganisationinsgesamt)unterstütztwerden.weitergehende Informationen liegen der Bundesregierung hierzu nicht vor. 28.HatdieBundesregierungbereitsgeprüft,obeineAusdehnungdesaktiven und/oderpassivenwahlrechtsfürmännerfürdiewahldergleichstellungsbeauftragtenangezeigtist,wennja,mitwelchemergebnis,wenn nein, wann ist mit der Prüfung und dem Ergebnis zu rechnen? Es wird auf die Antwort zu Frage 17 verwiesen.

11 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 11 Drucksache 17/ Wie,unddurchwenprüftdieBundesregierungdieoptimaleAuswahlder zu erhebenden Daten für die Gleichstellungsstatistik? FragenzurAuswahlderzuerhebendenDatenwerdenimRahmendesGesetzgebungsverfahrens geklärt. 30.InwelcherFormsolldiezukünftigjährlicheVeröffentlichungderDaten durch das Statistische Bundesamt erfolgen? FragenzurRolledesStatistischenBundesamteswerdenimRahmendesGesetzgebungsverfahrens geklärt. 31.WelcheParameterbestimmendieDefinitiondereinheitlichenundverbindlichenKernindikatorenfürdieErhebungderGleichstellungsstatistik? WiedemZweitenErfahrungsberichtzumBundesgleichstellungsgesetzzuentnehmenist,erachtetesdieBundesregierungalssinnvoll,zusätzlichzuden nach 24BGleiGvorgeschriebenenDienstberichteneinregelmäßigesMonitoringanhandeinerKurzauswertungausgewählter,fürbesonderswichtigerachteterKernindikatorenausderGleichstellungsstatistikzuermöglichen.Esistgeplant,dieerhobenenMerkmaleauchderÖffentlichkeitzugänglichzumachen (Bundestagsdrucksache 17/4307, S. 105). DieFrage,welcheParameterkünftigdieDefinitiondereinheitlichenundverbindlichenKernindikatorenbestimmen,wirdimRahmendesGesetzgebungsverfahrens geklärt. 32.WarumwirddemDeutschenBundestagderGesamtstandderGleichstellungsentwicklungindenoberstenBundesbehördeninanonymisierter Form,denBehördenselbstinnichtanonymisierterFormzurVerfügung gestellt? 33.WodurchgewährleistendiezurVerfügunggestelltenDatennachAuffassungderBundesregierungdieAusübungderKontrollfunktiondurch den Deutschen Bundestag in Bezug auf die Umsetzung des BGleiG? DieFragen32und33werdenaufgrunddesSachzusammenhangsgemeinsam beantwortet. Esistgeplant,jährlichdieEntwicklungderKernindikatorenindenoberstenBundesbehördenzuerfassenundabzubilden.DiesesollensowohldenoberstenBundesbehördenalsauchdemDeutschenBundestagzurVerfügunggestelltwerden, wiebereitsdurchvorlagedeszweitenerfahrungsberichteszumbundesgleichstellungsgesetzgeschehen (siehedazutabelle14:kernindikatorenfürdieoberstenbundesbehörden2009,s.101).dietabellegibtaufeinenblickeinenüberblicküberdenumsetzungsstanddesgesetzesindenressorts.fürdendeutschenbundestagsiehtdasgesetzdurch 25dieMöglichkeitvor,dieUmsetzung des BGleiG durch Beratung des Berichts zum Gesetz zu kontrollieren. 34.WiesollendieGleichstellungsbeauftragtenbesseranderUmsetzungdes Gesetzesbeteiligtwerden,bzw.wodurchsollihreRollegestärktwerden? DieimRahmenderErstellungdesZweitenErfahrungsberichtszumBundesgleichstellungsgesetzdurchgeführteOnlinebefragungderGleichstellungsbeauf-

12 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode tragten (sieheantwortzufrage27)führtezudemergebnis,dassinsbesondere beidengleichstellungsbeauftragtenrollenunsicherheitenbestehen.sie suchen nacheinerrollezwischen Motor und Kontrolleurin undwerdenvorallemals AnsprechpartnerinfürFrauen,wenigeralsUnterstützerininVereinbarkeitsfragen fürfrauenundmännerwahrgenommen (Bundestagsdrucksache17/4307, S.102).DasgeplanteRundschreibendesBMFSFJzurbesserenZusammenarbeit derakteurinnenundakteuresollhelfen,bestehenderollenunsicherheitenabzubauen.zudemistgeplant,imrahmendergesetzesnovellierungnotwendigeanpassungen bei den bisherigen Regelungen vorzunehmen. 35.WiewilldieBundesregierungaufdieDienststelleneinwirken,umdie Erstellung eines Gleichstellungsplans bei allen zu erreichen? 36.SindindiesemZusammenhangBerichtspflichtenfürdieDienststellen geplant, bzw. werden quantifizierte Zielvorgaben benannt? DieFragen35und36werdenaufgrunddesSachzusammenhangsgemeinsam beantwortet. WiederZweiteErfahrungsberichtzumBundesgleichstellungsgesetzzeigt,werdenGleichstellungspläneinderPraxishäufignichtalseffektivesSteuerungs-, Planungs-undKontrollinstrumentgenutzt (Bundestagsdrucksache17/4307, S.88ff.).UmeinezielführendeErstellungundUmsetzungvonGleichstellungspläneninZukunftsicherzustellen,wirdderGesetzentwurfderBundesregierung entsprechende Regelungen vorsehen. 37.WannlegtdasBundesministeriumfürFamilie,Senioren,FrauenundJugend (BMFSFJ) den Leitfaden und einen Mustergleichstellungsplan vor? Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. 38.WelchePlanungengibtesinBezugaufdieDurchführungvongemeinsamenSchulungenvonPersonalverantwortlichen,Gleichstellungsbeauftragtenundggf.FührungskräftenzurErstellungundDurchsetzungvon Gleichstellungsplänen? Es wird auf die Antworten zu den Fragen 1 und 10 verwiesen. 39. Wann werden die ersten Schulungen und durch wen durchgeführt? Es wird auf die Antworten zu den Fragen 1 und 10 verwiesen. 40.ZuwelchemZweckundmitwelchemZielwerdendieGleichstellungspläne der obersten Bundesbehörden durch das BMFSFJ gesammelt? GleichstellungsplänederoberstenBundesbehördenliegendemBMFSFJnur vereinzelt vor. Das BMFSFJ sammelt derzeit keine Gleichstellungspläne. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83 91, Berlin, Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbh, Postfach , Köln, Telefon (02 21) , Fax (02 21) , ISSN

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