Der Rahmenplan für Gleichstellung

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1 Der Rahmenplan für Gleichstellung Die Strategien für Gleichstellung von Frauen und Männern in der Europäischen Union von Evrim Sommer

2 1. Einleitung 1 Im März 2010 verabschiedete die EU- Kommission die Frauen-Charta zur Beseitigung der Diskriminierung der Frau. Darüber hinaus gab sie eine Verpflichtungserklärung ab, wonach die Gleichstellung der Geschlechter als Querschnittsaufgabe in allen Politikfeldern durchgehend implementiert werden soll. Im September 2010 nahm die Europäische Kommission eine Strategie für die Gleichstellung von Frauen und Männern an, die bis zum Jahr 2015 gelten soll. 2 Im Verständnis der Europäischen Kommission gehört die Gleichstellung der Geschlechter zu den fünf Leitbildern, auf die sich die Union gründet. Demnach ist die EU verpflichtet, maßgeblich die Ungleichheit zwischen Geschlechtern abzubauen und die Geschlechtergerechtigkeit voranzutreiben. Die Strategie zur Herstellung der Gleichstellung zwischen den Geschlechtern beruht auf der Grundlage des Fahrplans für die Gleichstellung von Frauen und Männern von sowie des Europäische Pakts für die Gleichstellung der Geschlechter. Dabei verfolgt die Europäische Union eine Doppelstrategie: Auf der einen Seite soll die strukturelle Diskriminierung durch Gender Mainstreaming als Querschnittsaufgabe überwunden werden und auf der anderen Seite durch spezifische Maßnahmen zur Frauenförderung. Der Fahrplan bildet das Arbeitsprogramm der Europäischen Kommission auf dem Gebiet der Gleichstellung der Geschlechter. Die Strategie für die Gleichstellung von Frauen und Männern zielt auf sechs zentrale Punkte: 1.) die gleiche wirtschaftliche Unabhängigkeit für Frauen, 2.) gleiches Entgelt für gleiche und gleichwertige Arbeit, 3.) die Gleichstellung in Entscheidungsprozessen, 4.) den Schutz der Würde und Unversehrtheit und der Kampf gegen der Gewalt aufgrund des Geschlechts, 5.) die Gleichstellung als ein Thema der Außenpolitik und 6.) die Gleichstellung als Querschnittsfrage zu verstehen. 3 Der besondere Fokus liegt hierbei meines Erachtens auf ökonomischen Fragen wie die ökonomische Unabhängigkeit von Frauen und die Überwindung der Entgeltungleichheit (gender pay gap)- sowie auf Gender Mainstreaming. Im Folgenden soll auf diese beiden Punkte näher eingegangen werden. 1 Dieser Text ist die leicht veränderte Hausarbeit im Seminar Gleichstellungspolitik der Europäischen Union an der Philosophische Fakultät III/ Institut für Geschlechterstudien/Gender Studies an der Humboldt- Universität zu Berlin, Vgl. Europäische Kommission: Strategie für die Gleichstellung von Frauen und Männern, Brüssel 2010, online: zugriff am Vgl. ebenda, S

3 2. Die wirtschaftliche Unabhängigkeit für Frauen Beim Erreichen der ökonomischen Unabhängigkeit der Frauen sieht die Europäische Kommission bereits Fortschritte. Bei der Arbeitsmarktbeteiligung von Frauen etwa ist eine positive Entwicklung zu verzeichnen: Die Beschäftigungsquote von Frauen stieg im Zeitraum von 57,3% auf 62,5%. Die Europäische Kommission unterstreicht die volkswirtschaftliche Bedeutung dieser Thematik und argumentiert, dass die Arbeitsmarktbeteiligung von Frauen sich positiv auf das europäische Wirtschaftssystem auswirken wird. Darüber hinaus würden sich Maßnahmen zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie positiv auf die Geburtenrate auswirken. 4 Damit wird die Strategie zur Gleichsetzung in das 2010 verabschiedete Wirtschaftsprogramm der Europäischen Union, Europa 2020 eingebettet. Darin wird als Ziel formuliert, die Beschäftigungsquote von 75% bei Frauen und Männern zu erreichen. Das bedeutet, dass auch für ältere Frauen, Alleinerziehenden, disablisierte Frauen und Migrantinnen eine Arbeitsmarktbeteiligung erreicht werden muss. Das grundsätzliche Hindernis ist dabei, dass Frauen für Reproduktionsarbeit und Männer für die Produktionsarbeit zuständig sind. Die EU-Kommission setzt sich deswegen für einen weiteren Ausbau der kostengünstigen und qualitativ hochwertigen Kinderbetreuung ein. Problematisch ist auch, dass Unternehmensgründungen von Frauen sehr niedrig sind sie liegen nur bei 30%. Dagegen sollen Maßnahmen eingeleitet werden, etwa der Abbau von Hindernisse für Unternehmerinnen sowie die Vermittlung von unternehmerischen Fähigkeiten als Grundkompetenz junge Frauen. 5 Zur Umsetzung der Ziele will die Europäische Kommission verschiedene Leitaktionen umsetzen: Die Kommission wird die Förderung der Gleichstellung bei der Umsetzung aller Aspekte und Vorreiterinitiativen der Strategie Europa 2020 unterstützen, insbesondere im Hinblick auf die Festlegung und Durchführung der einschlägigen Maßnahmen der Mitgliedstaaten, durch technische Hilfe sowie mittels der Strukturfonds und anderer großer Förderprogramme ( ) die in das Wirtschaftsprogramm Europa 2020 eingebettet sind. 6 Zwischen der Strategie Europa 2010 und der Strategie für die Gleichstellung von Frauen und Männern besteht eine enge Verbindung. Europa 2010 hat drei Schwerpunkte. Einer dieser bezieht sich explizit auf die Gleichstellung, nämlich die Förderung einer Wirtschaft mit hoher 4 Vgl. ebenda, S Vgl. ebenda. 6 Ebenda, S.14. 3

4 Beschäftigung und ausgeprägtem sozialen und territorialen Zusammenhalt. Dazu schlägt die Kommission als EU-Kernziel der Steigerung der Erwerbstätigkeit von 75% der Bevölkerung im Alter von 20 bis 64 Jahren vor. Das erfordert logischerweise eine breite Beschäftigung von Frauen. Die Mitgliedstaaten werden aufgefordert, eine stärkere Gleichstellung auf dem Arbeitsmarkt und soziale Eingliederung von Frauen zu betreiben Gleiches Entgelt für gleiche und gleichwertige Arbeit Eines der Kernziele der Strategie für die Gleichstellung von Frauen und Männern der Europäischen Kommission ist die Durchsetzung von gleichem Entgelt für gleiche und gleichwertige Arbeit. Der Ist-Zustand ist davon weit entfernt. Das geschlechtsspezifische Lohngefälle (gender pay gap), das heißt, der durchschnittliche Unterschied zwischen den Bruttostundenlohn von Frauen und Männern, beträgt in der EU 17,8%. Deutschland liegt es sogar bei 23,2%. Auch die berufliche Weiterentwicklung von Frauen hinkt hinter ihrem erreichten Bildungsniveau hinterher. Das Lohngefälle ist unter anderem der Segregation des Arbeitsmarktes geschuldet. Frauen und Männer bevorzugen unterschiedliche Branchen und Berufe. Typische Frauenberufe gibt es etwa im Gesundheits- oder Bildungswesen. Dort sind die Gehälter geringer. Darüber hinaus gibt es in frauentypischen Berufen geringere Karriereund Aufstiegschancen und Renten bzw. Pensionsansprüche. 8 Dem will die Europäische Kommission durch verschiedene Leitaktionen entgegen treten. Sie will eine Verbesserung der Lohntransparenz auf EU-Ebene (selbstverständlich unter Wahrung der staatlichen Autonomie). Sie will Initiativen für gleiches Entgelt am Arbeitsplatz (etwa durch Garantiesiegel, Auszeichnung für vorbildliche Arbeitgeber_innen etc.) sowie Instrumente unterstützen, die Arbeitgebern erlauben, ungerechtfertigte geschlechtsspezifische Lohnunterschiede zu beseitigen. Darüber hinaus soll es einen Europäischen Tag für gleiches Entgelt (Equal Pay Day) geben. Frauen sollen aber auch ermutigt werden, sich für frauenuntypische Berufe zu entscheiden. 9 7 Vgl. ebenda. 8 Vgl. ebenda, S Vgl. ebenda. 4

5 4. Die Gleichstellung in Entscheidungsprozessen durchsetzen Immer noch ist es für Frauen unverhältnismäßig schwer, in gehobene Positionen aufzusteigen. Der Frauenanteil bei den Aufsichtsratsvorsitzenden der größten börsennotierten Unternehmen in der EU beträgt nur 3%. Das EU Ziel im Jahr 2005 war im staatlichen Forschungssektor einen Frauenanteil von 25% zu erreichen. Dieses Ziel wurde nicht realisiert und nur 19% der Professuren an den EU-Hochschulen sind mit Frauen besetzt. Die Europäische Kommission formuliert vier Leitaktionen, mit denen der Frauenanteil in höheren Positionen angehoben werden soll. Die Kommission wird zunächst prüfen, welche gezielten Initiativen zur Verbesserung des Geschlechtergleichgewichts in Entscheidungsprozessen durchgeführt werden können. Des Weiteren will sie beobachten, inwiefern das Ziel eines 25-prozentigen Anteils von Frauen in höchsten Führungspositionen im Forschungsbereich erreicht wird und welche Fortschritte es im Hinblick auf das Ziel, dass Frauen mindestens 40% der Mitglieder von Ausschüssen und Expertengruppen der Kommission stellen. Auch die Förderung einer stärkeren Beteiligung von Frauen an den Wahlen zum Europäischen Parlament will die Europäische Kommission unterstützen Querschnittsfragen bezüglich Geschlechterrollen Die Europäische Kommission tritt für eine Förderung diskriminierungsfreier Geschlechterrollen in allen Lebensbereichen, in Bildung, Berufswahl, Beschäftigung und Sport ein. Die EU verfügt über Rechtsvorschriften, die Diskriminierung aufgrund des Geschlechts sowohl im Bereich der Beschäftigung als auch in anderen Lebensbereichen zu verbieten. Verschiedene Richtlinien wurden dafür vom Europäischen Parlament beschlossen. Zwei stellen gewisser-zmaßen Meilensteine auf dem Wege zu Gleichstellung in der EU dar, erstens die 2006 neu gefasste Richtlinie über den Elternurlaub und die Richtlinie über Selbständige (2010). Ein wichtiges Instrument ist dabei das Gender Mainstreaming, es bedeutet die Integration der Geschlechterperspektive in jede Phase des politischen Prozesses von der Konzeption über die Verwirklichung und das Monitoring bis hin zur Evaluierung sowie in alle Politikbereiche der Union zur Förderung der Gleichheit zwischen Frauen und Männern. 11 Damit wird Gleichstellungs-politik zu einer Querschnittsaufgabe. Die Kommission wird als Leitaktionen sich unter anderem mit der Frage auseinandersetzen, welche Rolle auch Männer für die Geschlechtergerechtigkeit spielen, und bewährte Verfahren 10 Vgl. ebenda, S Ebenda, S.35. 5

6 bezüglich des Rollenverhaltens von Frauen und Männern verschiedenen Politikfeldern fördern. Sie will besonders auf die Anwendung des Gleichbehandlungsrechts der EU (z.b. 2004/113/EG und 2006/54/EG) achten und einen Jahresbericht über die im Bereich Gleichstellung erzielten Fortschritte vorlegen und einen jährlichen Gleichstellungsdialog auf höchster Ebene umsetzen Fazit und Kritik Die Strategie der EU-Kommission sieht Maßnahmen in sechs Bereichen vor, wobei der Fokus auf die Wirtschaft und den Arbeitsmarkt dominieren. Die EU-Maßnahmen zielen auch auf eine veränderte Sicht der Geschlechterrollen ab, in der Schule, zu Hause, am Arbeitsplatz und allgemein in der Gesellschaft. Die Dominanz ökonomischer Aspekte zeigt, dass ein neoliberales Grundbild den Gleichstellungsgedanken durchzieht. Gleichstellung wird weniger aus einem Demokratieverständnis heraus gedacht, als aus einem Nützlichkeitsprinzip für die Wirtschaft: die weibliche Arbeitskraft ist für die Wirtschaft von Bedeutung. Nancy Fraser schrieb bereits, dass der Neoliberalismus die Forderungen der Frauenbewegung aushöhlte. Die Forderung nach der ökonomischen Unabhängigkeit der Frauen pervertierte immer stärker zu einer Definition von Frauen als Arbeitskräfte. Diese Verquickung von Neoliberalismus und Gleichstellungspolitik zeigt sich meines Erachtens deutlich im Programm der Europäischen Kommission. Darüber hinaus zeigt sich aufgrund ernüchternder Zahlen, dass das Programm der Europäischen Kommission zwar ambitioniert ist, aber ohne eine besondere Forcierung die Realität und Anspruch weit auseinanderklaffen werden. Sei es das Gehaltsgefälle, sei es die gläserne Decke, sei es die schwierige Situation alleinerziehender Mütter. Gänzlich ausgeblendet hat die Kommission außerdem, dass die Care Arbeit, die zumeist von Frauen übernommen wird, unbezahlt bleibt. So lange dieses Thema ausgeblendet wird, kurieren alle Maßnahmen nur das Symptom, nicht die Ursache der Geschlechterungerechtigkeit Vgl. ebenda, S Uta Klein: Gleichstellungspolitik in der EU. Eine Einführung.Schwalbach/Ts. 2006, S

7 Literatur 1. Europäische Kommission: Strategie für die Gleichstellung von Frauen und Männern, Brüssel Nancy Fraser: Feminismus, Kapitalismus und die List der Geschichte, in: Blätter für deutsche und internationale Politik (Hg.): Das Ende des Kasino-Kapitalismus? Globalisierung und Krise, Berlin 2009, S Uta Klein: Geschlechterverhältnisse und Gleichstellungspolitik in der Europäischen Union. Akteure - Themen Ergebnisse, Wiesbaden Uta Klein: Gleichstellungspolitik in der EU. Eine Einführung. Schwalbach/Ts

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