M M Anwaltskanzlei Milarc
|
|
- Lorenz Geier
- vor 8 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Das Pferd im -Dschungel Juristische Aspekte der Pferdehaltung RAin, 01/2015 Das Pferd im -Dschungel 1/74
2 Inhalt Einführung S. 3 Pferdekauf S. 10 Wesen und Inhalt / Gewährleistungsrechte / Kaufuntersuchung Pensionsvertrag S. 32 Rechtsnatur / Haftung Versicherung S. 42 Tierhalterhaftpflicht / Privatunfallversicherung Reitbeteiligung / Tierseuchenkasse Tierarztvertrag S. 52 Hufschmied S. 58 Beritt / Ausbildung S. 63 Reit- / Fahrunterricht S. 67 Straßenverkehr S. 69 Rote Schleife / Kosten der Tierrettung / Verhalten im Straßenverkehr Das Pferd im -Dschungel 2/74
3 Juristische Aspekte der Pferdehaltung Pferdekauf Pensionsvertrag Straßenverkehr Arbeitsverhältnis Versicherung Haftung Dienstleistung Import Bedeckung Unternehmensnachfolge 3/74
4 Pferdekauf Eigentumsverschaffung und Übergabe Kaufpreiszahlung Gewährleistung Mangel Nacherfüllung Rücktritt / Minderung Schadens- / Aufwendungsersatz Verbraucher- / Unternehmerkauf AGB Kaufvertragsgestaltung 4/74
5 Pensionsvertrag Mietvertrag Inhalt Kündigung Pfandrecht Verwahrungsvertrag Inhalt Kündigung Zurückbehaltungsrecht Weidenutzungsvertrag 5/74
6 Straßenverkehr Reiter Reitwege Pferdehänger Pferdehängerleihvertrag ausgebrochene Pferde Tierrettung durch Feuerwehr 6/74
7 Arbeitsverhältnisse in der Pferdehaltung Arbeitgeber Arbeitnehmer Direktionspflicht Fürsorgepflicht Arbeitsschutz Lohn Urlaub Versicherung Kündigung, Kündigungsfristen Kündigungsschutzklage Steuer und Sozialabgaben 7/74
8 Versicherung Tierhalterhaftpflicht Privatunfallversicherung Krankenversicherung Reitbeteiligung Tierlebensversicherung Tierkranken- / Operationsversicherung Betriebshaftpflicht Berufshaftpflicht Sonderfall: Tierseuchenkasse 8/74
9 Dienstleistung Hufschmied / Hufpfleger Tierarzt Tierphysiotherapie /-osteopathie Beritt Reitunterricht Fahrunterricht Training Fuhrunternehmen Sattlerei Horsesitting 9/74
10 Unternehmensnachfolge Erbrecht Gesellschaftsrecht Steuerrecht Arbeitsrecht Miet- und Pachtrecht Betriebsprüfung und -bewertung 10/74
11 P f e r d e k a u f Das Pferd im -Dschungel 11/74
12 Pferdekauf = Übertragung eines Pferdes Verkäuferpflicht Eigentumsverschaffung... und Übergabe... eines mangelfreien Pferdes Käuferpflicht Abnahme des Pferdes... und Kaufpreiszahlung Pferd als Sache Gewährleistungsrechte bei Mangel Das Pferd im -Dschungel / Pferdekauf / Wesen und Inhalt 12/74
13 Rechtslage vor Schuldrechtsreform 2002 Gewährleistung nur bei Hauptmängeln 6 Hauptmängel, Kaiserliche VO von 1899: Rotz (chron. Infektionskrankheit) Dummkoller (Koller, Dummsein) Periodische Augenentzündung (Mondblindheit) Dämpfigkeit (chron. Atemprobleme) Koppen (nicht: Weben) Kehlkopfpfeifen Frist: 14 Tage Das Pferd im -Dschungel / Pferdekauf / Gewährleistungsrechte 13/74
14 Rechtslage seit 2002 Gewährleistung richtet sich nach den allgemeinen Vorschriften des BGB über Sachmängel Pferd keine Sache, wird aber als solche behandelt Das Pferd im -Dschungel / Pferdekauf / Gewährleistungsrechte 14/74
Sachmangel gemäß 434 BGB
Sachmangel gemäß 434 I. 434 I S. 1 Ausgangspunkt: Die Kaufsache ist mangelhaft, wenn sie bei Gefahrübergang nicht die vereinbarte Beschaffenheit hat. Bsp: - Ein als echt verkauftes Bild erweist sich als
MehrArbeitsrecht: Neue Regelungen im Hinblick auf die Kündigung von Arbeitsverhältnissen ab dem 01.01.2012
Arbeitsrecht: Neue Regelungen im Hinblick auf die Kündigung von Arbeitsverhältnissen ab dem 01.01.2012 RAin Uta Bröckerhoff uta.broeckerhoff@kockspartners-law.be RAin Cécile Wolfs, LL.M. cecile.wolfs@kockspartners-law.be
MehrRatgeber: Kündigung. Qualität durch Fortbildung Fortbildungszertifikat der Bundesrechtsanwaltskammer
Qualität durch Fortbildung Fortbildungszertifikat der Bundesrechtsanwaltskammer Ratgeber: Kündigung Haben Sie eine Kündigung erhalten und wissen nicht wie Sie sich verhalten sollen? Dieser Ratgeber gibt
MehrDie gängigsten Fallgestaltungen von Arbeitsverhältnissen 1.1
Die gängigsten Fallgestaltungen von Arbeitsverhältnissen 1.1 Fragebogen zur steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Einordnung des Arbeitsverhältnisses 1. Neben dieser zu prüfenden Beschäftigung wird
MehrSonderausgabe zum Pferderecht: Reitwege in Sachsen. Pferdekauf. Versicherung. Einstallungsverträge. Rechtsprechung
Sonderausgabe zum Pferderecht: Reitwege in Sachsen Pferdekauf Versicherung Einstallungsverträge Rechtsprechung Reitwege in Sachsen Reiten ist in Sachsen entgegen landläufiger Meinung nicht überall dort
MehrMuster einer fristgerechten Kündigung
MUSTER Muster einer fristgerechten Kündigung Kündigung hiermit kündigen wir Ihr Arbeitsverhältnis fristgemäß zum (Datum). spätestens 3 Monate vor Ablauf der Kündigungsfrist persönlich bei der Agentur für
MehrBürgerliches Recht I Prof. Dr. Dr. Burkhard Boemke Boemke. Übung im Bürgerlichen Recht für Fortgeschrittene Sommersemester 2013. 2.
Übung im Bürgerlichen Recht für Fortgeschrittene Sommersemester 2013 2. Klausur Lösung Frage 1: Ansprüche von V gegen M auf Zahlung von 1.800 aus 535 II BGB für den Zeitraum Oktober 2011 bis September
MehrPferdeeinstellungsvertrag
Pferdeeinstellungsvertrag Zwischen dem Beckumer Reiterverein e.v. 1925 Alter Hammweg 100 59269 Beckum im folgenden BRV genannt und Name: Anschrift: PLZ/Ort: im folgenden Einsteller genannt wird folgender
MehrReitbeteiligungsvertrag. zwischen. (im Folgenden Eigentümer genannt) Frau / Herrn (Name, Anschrift, Telefonnummer, Geburtsdatum)
Reitbeteiligungsvertrag zwischen Frau / Herrn (Name, Anschrift, Telefonnummer) und (im Folgenden Eigentümer genannt) Frau / Herrn (Name, Anschrift, Telefonnummer, Geburtsdatum) * geb. am: (im Folgenden
MehrReitbeteiligungsvertrag
Reitbeteiligungsvertrag Zwischen Frau/ Herrn... (Name, Anschrift, Telefon, Ausweis-Nr., etc.) im folgenden " Eigentümer" genannt - und Frau/ Herrn... (Name, Anschrift, Telefon, Ausweis-Nr., etc.) im folgenden
Mehr(NEUES ARBEITSVERHÄLTNIS => VORLAGE 1) zwischen. ... (Name),... (Adresse) - Arbeitgeber. und. Herr/Frau... (Name),... (Adresse) - ArbeitnehmerIn -
ARBEITSVERTRAG (NEUES ARBEITSVERHÄLTNIS => VORLAGE 1) zwischen... (Name),... (Adresse) - Arbeitgeber und Herr/Frau... (Name),... (Adresse) - ArbeitnehmerIn - wird Folgendes vereinbart: 1. Funktion/Tätigkeit
MehrWiderrufsrechte des Mieters bei Wohnraum-Mietverträgen:
Widerrufsrechte des Mieters bei Wohnraum-Mietverträgen: rechtliche Grundlagen: Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie und zur Änderung des Gesetzes zur Regelung der Wohnungsvermittlung vom
MehrGesetz zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr. Vortragsveranstaltung am 14.10.2014
Gesetz zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr Vortragsveranstaltung am 14.10.2014 RA Joachim v. Alvensleben, Fachanwalt für Arbeitsrecht RAin Annika Rutschow, LL.M.Eur.Int. 14.10.2014 1
MehrSchuldrecht I (Vertragsschuldverhältnisse) 32 Werkvertrag, Werklieferungsvertrag
Schuldrecht I (Vertragsschuldverhältnisse) 32 Werkvertrag, Prof. Dr. Michael Beurskens, LL.M. (Gew. Rechtsschutz), LL.M. (University of Chicago), Attorney at Law (New York) Was behandeln wir heute? 1 Was
MehrHaftung des Schuldners
Haftung des Schuldners Regel Ausnahme Ausnahme Für eigenes Für fremdes Ohne 276 BGB - 278 BGB (Erfüllungsgehilfe) - 31 BGB (für Organe juristischer Personen. Analog für OHG, KG und GbR, h. A.) - Kraft
MehrDienstleistungen. Unsere Fachgebiete sind: Wirtschaftsprüfung Steuerberatung Rechtsberatung Vermögensverwaltung und -beratung Testamentsvollstreckung
Dienstleistungen Unsere Berufsqualifikationen ermöglichen eine umfassende rechtliche, betriebswirtschaftliche und steuerliche Beratung, die auf eine langjährige Zusammenarbeit mit unseren Mandanten ausgerichtet
MehrDer ohne sachlichen Grund befristete Arbeitsvertrag
Der ohne sachlichen Grund befristete Arbeitsvertrag 1. Allgemeines Die Befristung von Arbeitsverträgen ist im Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) geregelt. Zu unterscheiden sind Befristungen des Arbeitsverhältnisses
MehrMuster einer unbefristeten Arbeitsvertrags (UAV) Artikel L.121-4 des Arbeitsgesetzbuchs
Muster einer unbefristeten Arbeitsvertrags (UAV) Artikel L.121-4 des Arbeitsgesetzbuchs Die unterzeichneten Parteien: 1. Frau/Herr / Die Gesellschaft mit Wohnsitz in / errichtet und mit Gesellschaftssitz
MehrTischler Innungen. Thema: Innungsmitgliedschaft und warum?
Tischler Innungen Thema: Innungsmitgliedschaft und warum? Die Fachzeitschrift für r das Tischlerhandwerk Kostenlos für r jedes Innungsmitglied Ihr geldwerter Vorteil 30,00 / Jahr Kostenlose Prozessvertretung
MehrIWP Institut für Wirtschafts- und Politikforschung Richter & Schorn gfa@iwp-koeln.org, www.iwp-koeln.org
Eine Bürokratiekostenfolgenabschätzung zum zweiten Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt im Hinblick auf geringfügige Beschäftigungsverhältnisse Das IWP Institut für Wirtschafts- und Politikforschung
MehrReisebedingungen der Rautenberg Reisen ohg a) Abschluss des Reisevertrages Mit der Anmeldung, die schriftlich, mündlich, per Internet oder telefonisch vorgenommen werden kann, bietet der Kunde der Firma
MehrRechtsanwalt Martin J. Warm Telefon 0 52 51 / 14 25 80 E-Mail vortrag@warm-wirtschaftsrecht.de
1 am: 22.10.2014 bei: IHK Paderborn Höxter Referent: Rechtsanwalt Martin J. Warm Fachanwalt für Steuerrecht Fachanwalt für Arbeitsrecht Rechtsanwalt Martin J. Warm Telefon 0 52 51 / 14 25 80 E-Mail vortrag@warm-wirtschaftsrecht.de
MehrDatei: teilzeitarbeit.ppt 20. September 2015. Kommentartext Seite 1
EIN BEISPIEL: Kündigungsschutz im Kleinbetrieb (bisher) Betrieb www.sobi-goettingen.de Das Kündigungsschutzgesetz (Stand seit 1.1.2004) Kündigungsschutz im Kleinbetrieb Soziale Auswahl bei betriebsbedingten
MehrWas wäre, wenn. Tipps zu Risikomanagement und Existenzsicherung. Versorgungswerk des Handelsverband Mitte e.v. Folie 1
Was wäre, wenn Tipps zu Risikomanagement und Existenzsicherung Folie 1 Unternehmensnachfolge im Einzelhandel: Jungunternehmer sind oft durch akribische Vorbereitungen gut Positioniert, jedoch auch oft
MehrGrenzüberschreitende Zeitarbeit / Travail intérimaire transfrontalier
Grenzüberschreitende Zeitarbeit / Travail intérimaire transfrontalier Deutsch-französisches Forum, 27. November 2009 Sylvia Müller-Wolff, EURES-Beraterin, Arbeitsagentur Karlsruhe 1993: Gründung EURES
MehrRepetitorium Vertragliches Schuldrecht am 15.01.2010: Die Kündigung von. Prof. Dr. Thomas Rüfner
Repetitorium Vertragliches Schuldrecht am 15.01.2010: Die Kündigung von Dauerschuldverhältnissen Prof. Dr. Thomas Rüfner Materialien im Internet: http://ius-romanum.uni-trier.de/index.php?id=30914 Übersicht:
MehrInformationen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer Minijobs
Informationen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer Minijobs Inhalt Minijobs Geringfügig entlohnte Beschäftigung Kurzfristige Beschäftigung Steuer- und Arbeitsrecht 2 Minijobs Minijobs - geringfügige Beschäftigungen
MehrArbeitnehmerüberlassung, Werkverträge und Co.
Arbeitnehmerüberlassung, Werkverträge und Co. Fremdpersonaleinsatz rechtssicher gestalten Tagung der Fachgruppe Human Resources in Hamburg, 24. Mai 2014 Themenübersicht 1 Erscheinungsformen des Fremdpersonaleinsatzes
MehrExpatriates und unselbständig Beschäftigte. RA Dr. CIPRIAN PĂUN LL.M Münster
Expatriates und unselbständig Beschäftigte RA Der Unterschied zwischen unselbständig Beschäftigten und Expatriates unselbständig Beschäftigte Personen, die in einem Dienstverhältnis stehen Expatriates
MehrA. Grundsätze des Urlaubsrechts bei Krankheit (Arbeitsunfähigkeit) > Kein Urlaub während der Krankheit Freistellung nicht möglich
A. Grundsätze des Urlaubsrechts bei Krankheit (Arbeitsunfähigkeit) > Kein Urlaub während der Krankheit Freistellung nicht möglich > Keine Abgeltung im Arbeitsverhältnis ( 7 Abs. 4 BUrlG) > Bisher: Keine
Mehr04131 / 789 87 87 Email: info@kanzlei-zidorn-plikat.de www.kanzlei-zidorn-plikat.de
FINANZKRISE DAS RECHT DES ARBEITSNEHMERS IN DER FINANZKRISE FRAUKE ZIDORN SABINE PLIKAT - RECHTSANWÄLTINNEN KLEINE BÄCKERSTRAßE 1-21335 LÜNEBURG 04131 / 789 87 87 Email: info@kanzlei-zidorn-plikat.de www.kanzlei-zidorn-plikat.de
MehrDachdecker-Innungen. Innungsmitgliedschaft und warum?
Dachdecker-Innungen Innungsmitgliedschaft und warum? Die Fachzeitschrift für das Dachdeckerhandwerk Kostenlos für jedes Innungsmitglied Ihr geldwerter Vorteil: 41,00 /Jahr Kostenlose Prozessvertretung
MehrInhalt. Einführung in das Gesellschaftsrecht
Inhalt Einführung in das Gesellschaftsrecht Lektion 1: Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) 7 A. Begriff und Entstehungsvoraussetzungen 7 I. Gesellschaftsvertrag 7 II. Gemeinsamer Zweck 7 III. Förderung
MehrMindestlohn was geht uns das an?
Update Arbeitsrecht Mindestlohn was geht uns das an? Mindestlohn worum geht es? EUR 8,50 bundeseinheitlicher Mindestlohn Ab 01.01.2015 Für alle Arbeitnehmer einschließlich Praktikanten 02.12.2014 EMPLAWYERS
MehrButter bei die Fische. Studium und Selbständigkeit. 27.06.2011 18 19:30 Uhr Universität Hamburg, Career Center
Butter bei die Fische Studium und Selbständigkeit 27.06.2011 18 19:30 Uhr Universität Hamburg, Career Center Grundsätzlich Während der Vorlesungszeit: nicht mehr als 20 Wochenstunden bzw. 26 Wochen im
MehrFirma GmbH (Anschrift), vertreten durch den Geschäftsführer - Beklagte -
Muster: Kündigungsschutzklage (1) An das Arbeitsgericht Klage des, (Anschrift) -Kläger- Firma GmbH (Anschrift), vertreten durch den Geschäftsführer - Beklagte - wegen Kündigungsschutz. Es wird beantragt,
MehrÜberblick 3: Der Aufbau des BGB
Einführung in das Zivilrecht I Vorlesung am 30.10.2007 Überblick 3: Der Aufbau des BGB Prof. Dr. Thomas Rüfner Materialien im Internet: http://ius-romanum.uni-trier.de/index.php?id=15943 Fälle 1. M und
Mehr1. KAPITEL: EINFÜHRUNG IN DAS LIECHTENSTEINISCHE ARBEITSRECHT 2. KAPITEL: DIE KÜNDIGUNG VON DAUERSCHULDVERHÄLTNISSEN IM ALLGEMEINEN
ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS LITERATURVERZEICHNIS MATERIALIENVERZEICHNIS JUDIKATURVERZEICHNIS VORWORT 1. KAPITEL: EINFÜHRUNG IN DAS LIECHTENSTEINISCHE ARBEITSRECHT 1.1. ENTSTEHUNGSGESCHICHTE DES ARBEITSVERTRAGSRECHTS
MehrAuswirkung der neuen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts auf Urlaubsund Urlaubsabgeltungsansprüche von Langzeiterkrankten.
Auswirkung der neuen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts auf Urlaubsund Urlaubsabgeltungsansprüche von Langzeiterkrankten Sachverhalt In dem zugrunde liegenden Sachverhalt war die Klägerin von August
MehrDie gesetzliche Unfallversicherung. Folie 1. Besser sicher. Die gesetzliche Unfallversicherung.
Folie 1 Besser sicher.. ihre Entstehung. Folie 2 ist von den fünf Säulen des deutschen Sozialversicherungssystems (Krankenversicherung, Rentenversicherung, Pflegeversicherung, Arbeitslosenversicherung
MehrDer Unterschied zwischen beiden liegt in der Beteiligung eines Verbrauchers und eines Unternehmers.
Neues Pferdekaufrecht Unterschied des Verbrauchsgüterkaufs vom sonstigen Pferdekauf Der Gesetzgeber unterscheidet zwischen dem Verbrauchgüterkauf und sonstigem Pferdekauf. Daher zwingt das neue Recht zwischen
MehrPflichten im Werkvertrag. Werkvertrag: Beispiele. Grundkurs II - Zivilrecht. Europa-Universität Viadrina, Juristische Fakultät
, Pflichten im Werkvertrag (Neben-)Leistungsansprüche Vergütung + Abnahme Unternehmer Besteller Herstellung (Sache) oder anderer Erfolg Schutz- und Obhutspflichten ( 241 II) Teil 6, Nr. 2 Werkvertrag:
MehrReit- und Fahrverein Großbardorf e.v. 1. Vors. Wolfgang Mauer, Tel. 09766/239 Pferdeeinstellungsvertrag
Reit- und Fahrverein Großbardorf e.v. 1. Vors. Wolfgang Mauer, Tel. 09766/239 Pferdeeinstellungsvertrag Zwischen dem Reit- und Fahrverein Großbardorf als Vermieter, vertreten durch den 1. Vorsitzenden
MehrDer Kauf und Verkauf einer heilberuflichen Praxis. Ein steuerlicher Überblick. Hamburg, den 05.04.2013. Psychotherapeutenkammer
Der Kauf und Verkauf einer heilberuflichen Praxis Ein steuerlicher Überblick Hamburg, den 05.04.2013 Psychotherapeutenkammer Hamburg 1 Kurzvorstellung: Mein Name ist Stefan Blöcker, ich bin seit 1997 Steuerberater
MehrM e r k b l a t t. Verjährung
Stand: Januar 2015 M e r k b l a t t Verjährung Sie haben Interesse an aktuellen Meldungen aus dem Arbeits-, Gesellschafts-, Wettbewerbsund Steuerrecht? Dann abonnieren Sie unseren kostenlosen Newsletter
MehrAktuelle Rechtsentwicklung Neue Rechtsprechung
1. Neue Formvorschriften 2. Pflichten beim Verkauf von Geschäftsanteilen 3. Vergütung von Überstunden Neue Formvorschriften für den Geschäftsverkehr In der Praxis bislang relativ unbeachtet hat der Gesetzgeber
MehrPersonalfragebogen Kündigung / Entlassung Zusatzangaben gem. Arbeitsbescheinigung 312 SGB III
Seite 1 Pers.Nr. : Arbeitgeber: Name: Mandanten Nr.: Vorname: Beendigung Arbeitverhältnis I Kündigung/Beendigung des Arbeitsverhältnisses am oder Abschluss des Aufhebungsvertrages am: ( TT.MM.JJJJ) Kündigung/Beendigung
MehrMUSTERAUFHEBUNGSVERTRAG
Muster für einen Aufhebungsvertrag Seite: 1 von 5 MUSTERAUFHEBUNGSVERTRAG für Arbeitsverhältnisse Vorwort: Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass diese Vorlage lediglich der Orientierung dient. Die beispielhaften
MehrZivilrechtliche Rahmenbedingungen einer Unternehmensnachfolge
Zivilrechtliche Rahmenbedingungen einer Unternehmensnachfolge Prof. Dr. Kerstin Walther-Reining Professur für Wirtschaftsrecht Fakultät Wirtschaftswissenschaften Zivilrechtliche Rahmenbedingungen der Unternehmensnachfolge
MehrPferde- Einstellungsvertrag
Pferde- Einstellungsvertrag Daniela und Christian Marquardt Fasanenweg 10 7551 Worms Tel: 0179-755252 Mail: GDRanch@web.de Pferde-Einstellungsvertrag zwischen Daniela und Christian Marquardt Fasanenweg
MehrPrüfungsschemata der Gewährleistungsrechte
Prüfungsschemata der Gewährleistungsrechte I. KV, Nacherfüllung AGL.: 437 Nr. 1 ivm 439 I, 434 (genau zitieren, welche Art Mangel vorliegt) (3) bei Gefahrübergang, 434 I S. 1, 446 oder 447 (4) kein Ausschluss
MehrNachtrag zum Arbeitsvertrag
Nachtrag zum Arbeitsvertrag zahlt für die o. a. betriebliche Altersversorgung einen Beitrag Original für die Personalakte zahlt für die o. a. betriebliche Altersversorgung einen Beitrag Kopie für den Versicherer
MehrÜbung im Bürgerlichen Recht für Fortgeschrittene Sommersemester 2013 4. Besprechungsfall Lösungsskizze Ein Sturz mit Folgen
Übung im Bürgerlichen Recht für Fortgeschrittene Sommersemester 2013 4. Besprechungsfall Lösungsskizze Ein Sturz mit Folgen 1 Frage 1: Anspruch auf Räumung der Wohnung R - C I. Vertraglicher Anspruch nach
MehrWas wäre, wenn. Tipps zu Risikomanagement und Existenzsicherung. Versorgungswerk des Handelsverband Mitte e.v. Folie 1
Was wäre, wenn Tipps zu Risikomanagement und Existenzsicherung Folie 1 Unternehmensnachfolge im Einzelhandel: Unternehmensnachfolge im Einzelhandel vorbereiten: Rechtsformen der Unternehmensnachfolge vergleichen
MehrZusammenfassung deutscher gesetzlicher Regelungen zum Arbeitsrecht bezüglich Kündigungsfrist und Abfindungsanspruch
Zusammenfassung deutscher gesetzlicher Regelungen zum Arbeitsrecht bezüglich Kündigungsfrist und Abfindungsanspruch 德 国 劳 动 法 关 于 解 除 合 同 期 限 及 经 济 补 偿 请 求 权 之 综 述 I. Kündigungsfrist (Arbeitnehmer/Arbeitgeber)
MehrMietinteressent 1 Mietinteressent 2
Mieterselbstauskunft Mietinteressent 1 Mietinteressent 2 Vorname, Name StraÄe PLZ, Ort Telefon, privat Handy, privat e-mail, privat Objekt: www.immoscout24.de Scout-ID: EG, 1./2./3. OG, DG links/mitte/rechts
MehrArbeitsrecht in Sanierung und Insolvenz. Priv.-Doz. Dr. Georg Annuß Universität Regensburg 2. Vorlesung, 27.05.2010
Arbeitsrecht in Sanierung und Insolvenz Priv.-Doz. Dr. Georg Annuß Universität Regensburg 2. Vorlesung, 27.05.2010 Grundlagen der betriebsbedingten Kündigung (7) 100 % M-GmbH 100 % T1-GmbH T2-GmbH 2 Grundlagen
MehrVertragsgestaltung im Rahmen agiler Softwareentwicklung. Nils Purwin, LL.M., B.Sc.
Vertragsgestaltung im Rahmen agiler Softwareentwicklung Nils Purwin, LL.M., B.Sc. Inhaltsverzeichnis A. Einführung in die Thematik B. Agilität in der Vertragsgestaltung I. Entwicklungsleistung II. Einräumung
MehrVertragsarten Kaufvertrag Werkvertrag Dienstvertrag Schenkungsvertrag Mietvertrag Leihvertrag Pachtvertrag Darlehensvertrag Sachdarlehensvertrag
Vertragsarten Kaufvertrag Werkvertrag Dienstvertrag Schenkungsvertrag Mietvertrag Leihvertrag Pachtvertrag Darlehensvertrag Sachdarlehensvertrag 433 BGB Vertragstypische beim Kaufvertrag (1) Durch den
MehrInhaltsverzeichnis Vorwort 7 1. Anbahnung des Arbeitsverhältnisses 9
Vorwort 7 1. Anbahnung des Arbeitsverhältnisses 9 1.1 Was muss bei einer Stellenanzeige beachtet werden? 9 1.2 Führen des Bewerbungsgesprächs 10 1.2.1 Welche Fragen sind im Vorstellungsgespräch erlaubt?
MehrInhaltsübersicht. Vorwort... Inhaltsverzeichnis... Abkürzungsverzeichnis... Literaturverzeichnis... Erstes Kapitel: Der Rechtsschutz für EDV-Produkte
Vorwort... Inhaltsverzeichnis... Abkürzungsverzeichnis... Literaturverzeichnis.... V XV XXVII XXXI Erstes Kapitel: Der Rechtsschutz für EDV-Produkte Einführung I. Vorüberlegung: Der Ideenschutz... 1 II.
MehrKANZLEI KRÜGER Steuerberater Rechtsanwalt DIE QUAL DER WAHL! Rechtsformen bei Unternehmensgründungen
DIE QUAL DER WAHL! Rechtsformen bei 2012 ÜBERBLICK 1. Die wichtigsten Rechtsformen 2. Grundsätze für die Entscheidung 3. Merkmale der einzelnen Rechtsformen 2012 Die wichtigsten RECHTSFORMEN für Existenzgründer
MehrANFANG DES NEUEN JAHRES FRAGEN SICH VIELE MITARBEITER, WAS AUS DEM RESTURLAUB DES VORJAHRES GEWORDEN IST.
Verfall Urlaub: Übertragung & ANFANG DES NEUEN JAHRES FRAGEN SICH VIELE MITARBEITER, WAS AUS DEM RESTURLAUB DES VORJAHRES GEWORDEN IST. In diesem kurz & knapp wird die Übertragung des gesetzlichen Erholungsurlaubes
MehrDie Vorteile der betrieblichen Gesundheitsvorsorge
Die Vorteile der betrieblichen Gesundheitsvorsorge Die Gruppenversicherung der Central Die Gruppenversicherung bei der Central eine gute Wahl Gemeinsam das Beste erreichen Die Central ist die älteste private
MehrInformationsveranstaltung im Arbeitsrecht. Montag, 24.11.2014. Rechtsanwalt Michael PietschRechtsanwalt Michael Pietsch
Informationsveranstaltung im Arbeitsrecht Montag, 24.11.2014 1 Das deutsche Arbeitsrecht Das deutsche Arbeitsrecht regelt die Rechtsbeziehungen zwischen einzelnen Arbeitnehmern und Arbeitgebern (Individualarbeitsrecht)
MehrVerordnung über die Eignungsprüfung für die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft
Verordnung über die Eignungsprüfung für die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft Vom 18. Dezember 1990 (BGBl. I S. 2881) zuletzt geändert durch Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Tätigkeit europäischer
MehrMuster eines Pferdeeinstellungsvertrages (für Reitbetriebe)
Muster eines Pferdeeinstellungsvertrages (für Reitbetriebe) Zwischen dem Reitbetrieb - im folgenden mit RB bezeichnet - und Herrn/Frau - im folgenden mit Einsteller bezeichnet - wird folgender Pferdeeinstellungsvertrag
MehrDas Werk einschließlich aller seiner Texte ist urheberrechtlich geschützt. Jede Verwertung außerhalb der engen Grenzen des Urheberrechts
Die Anzahl der Longiergurt-Ringe Marie Symbill Das Werk einschließlich aller seiner Texte ist urheberrechtlich geschützt. Jede Verwertung außerhalb der engen Grenzen des Urheberrechts ist ohne Zustimmung
MehrPrüfungsausschuss. Fachkraft im Fahrbetrieb. Konstellation & Struktur Prüfungsausschuss. Harald Enderlein
Prüfungsausschuss Konstellation & Struktur Prüfungsausschuss Harald Enderlein 1 Der Prüfungsausschuss Errichtung Für die Abnahme von Zwischen- und Abschlussprüfungen errichtet die zuständige IHK Prüfungsausschüsse
Mehra) Bis zu welchem Datum müssen sie spätestens ihre jetzigen Wohnungen gekündigt haben, wenn sie selber keine Nachmieter suchen wollen?
Thema Wohnen 1. Ben und Jennifer sind seit einiger Zeit ein Paar und beschliessen deshalb, eine gemeinsame Wohnung zu mieten. Sie haben Glück und finden eine geeignete Dreizimmer-Wohnung auf den 1.Oktober
MehrAußerordentliche, hilfsweise ordentliche Kündigung. Stellungnahme zu den Fristen bzw. Fristverkürzung im Beteiligungsverfahren. Jürgen Jendral (HMAV)
Außerordentliche, hilfsweise ordentliche Kündigung. Stellungnahme zu den Fristen bzw. Fristverkürzung im Beteiligungsverfahren. Jürgen Jendral (HMAV) Eine außerordentliche (fristlose) Kündigung einer Mitarbeiterin
MehrUnternehmensnachfolge - Alles was Recht ist! Rechtsanwalt Dr. Uwe Schlegel, Köln www.etl-rechtsanwaelte.de
Unternehmensnachfolge - Alles was Recht ist! Rechtsanwalt Dr. Uwe Schlegel, Köln www.etl-rechtsanwaelte.de 1 Ihr Referent: Name: Dr. Uwe Schlegel Beruf: Rechtsanwalt und Dozent Lehrbeauftragter der FH
MehrPFERDEEINSTELLUNGSVERTRAG. Reiterverein Hannover e. V., v.d.d. Vorstand Am Jagdstall 25 30179 Hannover - im Folgenden: Verein -
PFERDEEINSTELLUNGSVERTRAG Zwischen dem Reiterverein Hannover e. V., v.d.d. Vorstand Am Jagdstall 25 30179 Hannover - im Folgenden: Verein - und Herrn/Frau - im Folgenden: Einsteller - wird folgender Pferdeeinstellungsvertrag
MehrKonfliktmanagement im Arbeitsverhältnis
Konfliktmanagement im Arbeitsverhältnis 1. Konfliktvermeidung durch Vertragsgestaltung 2.Konfliktbearbeitung im laufenden Arbeitsverhältnis 3.Konfliktminimierung bei Beendigung 1. Konfliktvermeidung durch
MehrArbeitsvertrag. und. Vermögenswirksame Leistungen werden ab in Höhe von gezahlt.
Arbeitsvertrag und (im folgenden ) (im folgenden Arbeitnehmer) Grundlage dieses Arbeitsvertrages sind die gesetzlichen Bestimmungen und die folgenden Vereinbarungen zwischen und Arbeitnehmer. Das Arbeitsverhältnis
Mehrfortimo ag umzugscheckliste guten umzug
fortimo ag umzugscheckliste wir wünschen IHNEN EINEN guten umzug Nach Mitteilung des Bezugstermin BEI MIETOBJEKTEN Alten Mietvertrag frist- und formgerecht kündigen; zur ausserterminlichen Kündigung muss
Mehr» Etwas ist nicht recht, weil es Gesetz ist, sondern es muss Gesetz sein, weil es recht ist.«
» Etwas ist nicht recht, weil es Gesetz ist, sondern es muss Gesetz sein, weil es recht ist.«charles de Montesquieu (1689 1755), frz. Staatstheoretiker und Schriftsteller, Begründer der modernen Staatswissenschaft
MehrArbeitszeit, Arbeitsschutz, Datensicherheit: Braucht unser Arbeitsrecht ein Update? Tagung KAS/Bertelsmann-Stiftung 28.9.2015
Arbeitszeit, Arbeitsschutz, Datensicherheit: Braucht unser Arbeitsrecht ein Update? Tagung KAS/Bertelsmann-Stiftung 28.9.2015 Prof. Dr. Gregor Thüsing, LL.M. (Harvard) Instituts für Arbeitsrecht und Recht
MehrCHECK24 Versicherungscheck
CHECK24 Versicherungscheck Privat- und Tierhalterhaftpflichtversicherung 02. Februar 2011 1 Übersicht 1. Privathaftpflicht: Die wichtigsten Fakten 2. Tierhalterhaftpflicht: Die wichtigsten Fakten 3. Die
MehrMITARBEITERBETEILIGUNGEN AUS SICHT DER SOZIALVERSICHERUNGEN
MITARBEITERBETEILIGUNGEN AUS SICHT DER SOZIALVERSICHERUNGEN Thomas Bösch Leiter Abteilung Beiträge Ausgleichskasse / IV-Stelle Zug Gesetzliche Grundlagen AHVV Art. 7 lit. c bis Zu dem für die Berechnung
MehrDer Energiepass und seine rechtlichen Konsequenzen. Rechtsanwalt Dr. sc. jur. Eckhard Heinrichs Kanzlei Dr. Heinrichs, Haldensleben
Der Energiepass und seine rechtlichen Konsequenzen Rechtsanwalt Dr. sc. jur. Eckhard Heinrichs Kanzlei Dr. Heinrichs, Haldensleben Inhaltsverzeichnis: Einführung 1. Juristische und ökologische Grundlagen
MehrArbeitsrechtliche Ansprüche
Arbeitsrechtliche Ansprüche Beschäftigungsformen Arbeitsverhältnis Werkvertrag Selbständige Tätigkeit/ freie Mitarbeit Leiharbeit Arbeitsvertrag mündlich wirksam Kann durch tatsächliches Arbeiten mit Willen
MehrInsolvenz. Chancen und Risiken. Dr. Kai T. Boin Rechtsanwalt, FA f. Steuerrecht, FA f. Handels- u. Gesellschaftsrecht
Insolvenz Chancen und Risiken Dr. Kai T. Boin Rechtsanwalt, FA f. Steuerrecht, FA f. Handels- u. Gesellschaftsrecht Inhalt A. Einleitung B. Überblick C. Aus Gläubigersicht D. Aus Schuldnersicht E. Alternativen
MehrMontenegro. Mattig Management Partners. Grundzüge des Rechtssystems
Gesellschaftsformen Sozialversicherungsrecht Steuerrecht Doppelbesteuerungsabkommen Grundzüge des Rechtssystems Stand Juni 2012 1 Euro (pl.: Euro) = 100 Cent (ISO-Code: EUR) Landeswährung Mattig Management
MehrUALIFIN. FINANZBERATUNG Rechtssicherheit. in der betrieblichen Altersvorsorge. Wir unterstützen Sie gerne!
UALIFIN FINANZBERATUNG Rechtssicherheit Wir unterstützen Sie gerne! Mit den richtigen Partnern auf Nummer Sicher gehen Arbeitgeber Arbeitnehmer Fachlicher Administrator Qualifin Juristischer Kooperationspartner
MehrLohnsteuerverfahren 2011 und 2012 Hinweise zu den Neuerungen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer
Lohnsteuerverfahren 2011 und 2012 Hinweise zu den Neuerungen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer Steuerkanzlei Marcus Schieritz Diplom Finanzwirt (FH) Steuerberater Hennefer Str. 8a 53757 Sankt Augustin Inhaltsübersicht
MehrDer Nebenjob. Bürgerliches Recht für Studierende der Wirtschaftswissenschaften
Der Nebenjob Der siebzehnjährige A jobt mit Genehmigung seiner Eltern in einem Fitnessclub als Thekenkraft. Als er wenig später ein besseres Angebot vom Kinobesitzer K für 6 Monate als Popkornverkäufer
MehrEs begrüßt Sie. Beate Wachendorf. Rechtsanwältin Fachanwältin für Medizinrecht Fachanwältin für Familienrecht Fachanwältin für Sozialrecht
Es begrüßt Sie Beate Wachendorf Rechtsanwältin Fachanwältin für Medizinrecht Fachanwältin für Familienrecht Fachanwältin für Sozialrecht Rizzastraße 49 56068 Koblenz Telefon: 0261 9124-700 Telefax: 0261
MehrHEX HGR SoSe 2015 Teil 11: PersonenG - Gründung
HEX HGR SoSe 2015 Teil 11: PersonenG - Gründung Fall I: Teures Benzin Fall J: Ein Herz für Kinder Abwandlung Fall J: Ein Herz für Kinder 1 Standortbestimmung PrivatR Gesellschaften Gemeinschaft partiarische
MehrElternunterhalt. Wenn Kinder für ihre Eltern zahlen sollen. Judith Kellner Rechtsanwältin, Mediatorin und Testamentsvollstreckerin 30.12.
Elternunterhalt Wenn Kinder für ihre Eltern zahlen sollen Judith Kellner Rechtsanwältin, Mediatorin und Testamentsvollstreckerin MITGLIED IM KRANKEN- UND ALTENPFLEGE- VEREIN MANNHEIM 2015 Kanzlei J. Kellner,
MehrEine Bürokratiekostenfolgenabschätzung zum zweiten Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt im Hinblick auf die Einführung einer Gleitzone
Eine Bürokratiekostenfolgenabschätzung zum zweiten Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt im Hinblick auf die Einführung einer Gleitzone Das IWP Institut für Wirtschafts- und Politikforschung
MehrKAUFRECHT HAFTUNG FÜR MÄNGELANSPRÜCHE PRAXISTIPPS FÜR DEN GEBRAUCHTWAGENHÄNDLER
MERKBLATT Recht und Steuern KAUFRECHT HAFTUNG FÜR MÄNGELANSPRÜCHE PRAXISTIPPS FÜR DEN GEBRAUCHTWAGENHÄNDLER Einen Überblick über die Rechte und Pflichten des Verkäufers beim Gebrauchtwagenhandel gibt das
MehrArbeitsrecht. Das Arbeitsverhältnis in der betrieblichen Praxis. von. Dr. Petra Senne Professorin an der Fachhochschule Dortmund.
Arbeitsrecht Das Arbeitsverhältnis in der betrieblichen Praxis von Dr. Petra Senne Professorin an der Fachhochschule Dortmund Luchterhand Literatur- und Abkürzungsverzeichnis XIII A. Begriff und Rechtsquellen
MehrFit für die Existenzgründung - Alles was Recht ist! Rechtsanwalt Dr. Uwe Schlegel, Köln. www.etl-rechtsanwaelte.de
Fit für die Existenzgründung - Alles was Recht ist! Rechtsanwalt Dr. Uwe Schlegel, Köln www.etl-rechtsanwaelte.de 1 Ihr Referent heute Dr. Uwe Schlegel Beruf: Rechtsanwalt und Dozent Kanzleisitz: Köln
MehrInhaltsverzeichnis. Vorwort... 5
Inhaltsverzeichnis Vorwort..................................................... 5 Kapitel A: Vermittlung von Personal............................. 13 1 Personalvermittlung von Charlotte von der Planitz
MehrMiet- und Immobilienrecht. HOFFSTADT GRAF SCHÖNBORN SKUSA FRHR.v.FEURY RECHTSANWÄLTE STEUERBERATER PARTNERSCHAFTSGESELLSCHAFT
Miet- und Immobilienrecht HOFFSTADT GRAF SCHÖNBORN SKUSA FRHR.v.FEURY RECHTSANWÄLTE STEUERBERATER PARTNERSCHAFTSGESELLSCHAFT Kompetenz Integrität Transparenz Kontinuität Effizienz Willkommen Unsere Tätigkeit
MehrArbeitsrecht Newsletter 09/2007 Schwerpunkt: Kündigung von Arbeitsverhältnissen Teil I
Arbeitsrecht Newsletter 09/2007 Schwerpunkt: Kündigung von Arbeitsverhältnissen Teil I Liebe Leserin, lieber Leser, die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses ist meist mit einer längeren Vorgeschichte
MehrRegionaler Qualifizierungspool in der Landwirtschaft. Ausbildung. Vertr.-Prof. Dr. Dörte Busch
Regionaler Qualifizierungspool in der Landwirtschaft Ausbildung Vertr.-Prof. Dr. Dörte Busch Gliederung I. Modell der Ausbildungspartnerschaft II. III. IV. Inhalt des schriftlichen Ausbildungsvertrages
MehrDer Arbeitsvertrag Überblick
Folie 1 von 6 Der Arbeitsvertrag Überblick private Unternehmen öffentliche Unternehmen Arbeitgeber (AG) Arbeitnehmer (AN) Ziel: gegen Bezahlung eine Leistung erbringen Form: mündlicher, schriftlicher und
Mehr