Franck Düvell GRUNDZÜGE DES EUROPÄISCHEN MIGRATIONSREGIMES 1

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1 GRUNDZÜGE DES EUROPÄISCHEN MIGRATIONSREGIMES 1 Franck Düvell Die IOM empfahl der Türkei irreguläre Migration zu verhindern und deren Beförderung zu bekämpfen.(iom1995) In der Türkei sind bei einem illegalen Grenzübertritt neun Menschen erschossen worden. Fünf weitere wurden verletzt. 139 Menschen aus Afghanistan, Pakistan und Bangladesh hatten versucht, die iranisch-türkische Grenze zu überqueren.(tageszeitung, ) Strategien für die Entwicklung eines internationalen Migrationsregimes heißt das Zauberwort, welches die internationale Kooperation antreibt. 2 Sie zielt auf die Etablierung zentraler und multilateraler Absprachen und Definitionen im Umgang mit globalen Wanderungsprozessen: was sind Krisenherde und Fluchtgründe, was Flüchtlinge, was Migranten und was Illegale, welche Migration ist erwünscht und welche unerwünscht. Das europäische Migrationsregime ist am weitesten entwickelt und basiert auf zwei Prinzipien. Bisher kam es vor allem als Kampf gegen "Asylmißbrauch", "illegale Zuwanderung" und "Menschenhandel" daher. Mit den Beschlüssen des Europarats in Tampere 1999 wird die Bekämpfung unkontrollierter Zuwanderung nun ergänzt um Konzepte kontrollierter Einwanderung und Arbeitsmigration. 30 Jahre nachdem die maßgeblichen europäischen Staaten einen Zuwanderungsstop verhängt hatten und erklärten, daß Boot sei nun voll, lösten Warnungen von Bevölkerungs-, Sozial-, Renten- und Arbeitsmarktpolitikern einen (Dis-) Kurswechsel aus. Beide Aspekte sollen im Folgenden skizziert werden. Migration und irreguläre Wanderungen im Fadenkreuz Noch Ende der 80er Jahre beschäftigte sich außerhalb der USA kaum jemand, keine internationale Organisation und kein universitärer Lehrstuhl mit dem Thema irreguläre Migranten, illegale Zuwanderung oder Menschenhandel. Das hat sich Anfang der 90er Jahre sprunghaft geändert. Irregulären Wanderungsbewegungen gilt heute ungeteilte und internationale Aufmerksamkeit. Internationale Organisationen, Denkfabriken, Institute und Lehrstühle, ein Heer von Forschern, ganze Zeitschriften widmen sich heutzutage diesem Aspekt (dementsprechend groß ist mittlerweile die Zahl von Veröffentlichungen). Auf transnationaler Ebene finden sich die International Organisation of Migration (IOM) und die International Labour Organisation (ILO); der United Nations High Commissioner on Refugees (UNHCR) grenzt sich inhaltlich deutlicher ab als manche Projekte der EU- Kommission. Die IOM bringt seit 1994 die Migration News, sowie ihrem Schwerpunkt entsprechend seit 1996 das Bulletin Trafficking in Migrants heraus. Auf internationaler Ebene sind die Intergovernmental Consultations on Asylum, Refugee and Migration Policies in Europe, North America 1 Leicht gekürzte Fassung 2 Hollifield, J. F.(1998): Migration, Trade, and the Nation-State: The Myth of Globalization in: Paper prepared for a conference on "Managing Migration in the 21 st Century", Hamburg, June 21-23, 1998

2 and Australia (IGC) 3 und das daraus hervorgegangene zwischenstaatliche International Centre for Migration Policy Development (ICMPD) in Wien zu nennen. 4 Das ICMPD dient als Sekretariat für den Budapester Prozeß, Synonym für die Aufrüstung der osteuropäischen Außengrenzen. Dem ICMPD angegliedert ist auch das Österreichische Forum für Migrationsstudien (ÖFM). Transnationale Institutionen IOM ILO UNHCR IGC ICMPD International Organisation of Migration International Labour Organisation United Nations High Commissioner on Refugees Inter-governmental Consultations International Centre for Migration Policy Development Zunehmend widmen auch (außer-) universitäre Einrichtungen zumindest zeitweise ihre Aufmerksamkeit irregulärer Migration, in der Regel eingebettet in interdisziplinäre migration studies. Forschungseinrichtungen Institut für Migrationsforschung und interkulturelle Studien (IMIS), Universität Osnabrück; 1 Institut für Bildung und Kommunikation in Migrationsprozessen (IBKM) Oldenburg; European Forum for Migration Studies, Uni Bamberg; European University Viadrina in Frankfurt/Oder, Zentrum für Sozialpolitik (ZeS) der Universität Bremen, 1 Göttingen, Konstanz, Bundeswehruniversität Hamburg; 1 European Research Centre for Migration and Ethnic Relations (ERCOMER), Uni Utrecht; Department for Social Work, Uni Exeter; University of California; Robert Schuman Centre des European University Institutes in Florenz; Centre for European Policy Studies (CEPS), Brussel. Daneben betreiben auch eine Reihe von kirchlichen Einrichtungen eigene Forschungen oder geben solche in Auftrag, so die Caritas Deutschland, der Jesuit Refugee Service oder die Scalabrini Missionare. Eine ganze Reihe dieser Forschungseinrichtungen stehen im Dienste oder stellen ihre Arbeiten in den Dienst von Politik und Migrationskontrolle. Das ICMPD beschreibt die Rolle des OEFM so, die Hauptaufgabe dieses Forums ist die Unterstützung der Überbrückung der Kluft zwischen der Forschergemeinschaft und den politischen Akteuren. Beide sind reine Denkfabriken der Migrationskontrolle. Sie arbeiten abseits jedweder politischer oder parlamentarischer Kontrolle. 3 Themen, die zwischen 1985 und 1999 behandelt wurden, beinhalten Asyl; temporärer Schutz; Rückkehr; Menschenhandel; unbegleitete Jugendliche; Familienzusammenführung; Illegale; Lasten teilen; Technologie. Teilnehmer: 16 Regierungen: Australia, Austria, Belgium, Canada, Denmark, Finland, Germany, Ireland, Italy, the Netherlands, Norway, Spain, Sweden, Switzerland, the United Kingdom and the United States of America, sowie den UNHCR (United Nations High Commissioner for Refugees) und die IOM (International Organisation for Migration) 4 Das ICMPD organisierte u.a die Ministerial Conference on the Prevention of Illegal Migration in Prag. Dort finden sich auch Hinweise auf die Konferenz Irregular Migration: Dynamics, Impact, Policy Options im August 1999 in Jerusalem.

3 Aufbau eines internationalen Migrationsregimes Bereits seit Mitte der 1980er Jahre beschäftigt sich die Europäische Union im Rahmen des Ministerrats, der Europäischen Kommission und der Trevi-Gruppe mit Einwanderungsfragen, Visa, Asylsuchenden und Grenzkontrollen. 5 Sie hat sich mit der Hochrangigen Arbeitsgruppe Asyl und Migration eine alle Ebenen zusammenfassende flexible Institution geschaffen. Auch die der Schengen-Gruppe angeschlossenen Staaten koordinieren seit 1985 ebenfalls selbige Themen, dort ist ein eigener Exekutivausschuß angesiedelt. Die noch für Migrationsfragen zuständige Dritte Säule der EU ist der Ministerrat für Justiz und Inneres. Aus ihm sind der Wiener Prozeß (Bekämpfung illegaler Einreise), sowie der Budapester Prozeß (Grenzausbau) hervorgegangen. 6 Der Koordinationsgruppe des EU-Ministerrat ist auch das Palma-Dokument von 1993 zuzuschreiben, wozu die Festlegung von Visaauflagen, die Angleichung von Asylrecht oder Grenzkontrollen gehört. Der Dritten Säule ordnen sich eine Reihe von Instanzen zu: der sogenannte K.4 Ausschuß ist der Nachfolger der Trevi-Gruppe, ein Gremium hoher Beamter; der Strategischer Ausschuß für Einwanderungs-, Grenz- und Asylfragen wurde 1999 eingesetzt. Er ist seinerseits in eine Reihe von Arbeitsgruppen unterteilt, u.a. Migration, Rückführung, Visa, Asyl. Ein entscheidendes Organ der Europäischen Kommission ist die Ad-hoc Gruppe Einwanderung. 7 Von dort wurden 1991 das Centre for Information, Discussion and Exchange on Asylum (CIREA) und 1992 das Centre for Information, Discussion and Exchange on the Crossing of Borders and Immigration (CIREFI) gegründet. Beides irreführende Namen, den im Grunde handelt es sich um Arbeitsgruppen. CIREFI wurde zum Zweck der Bekämpfung illegaler Immigration eingesetzt, um Information zu sammeln über rechtmäßige und unrechtmäßige Immigrationsströme, unrechtmäßige Immigrationsmethoden, echte und falsche Reisedokumente, abgelehnte Asylsuchende und illegale Immigranten, die das Asylerfahren mißbrauchen, Abschiebungen, Transportunternehmen allerdings beklagte Österreich, welches damals die Rats-Präsidentschaft innehatte, die Ineffizienz des Centres, es ist in der CIREFI Arbeitsgruppe gebräuchlich geworden, Fragebögen zu jedem Gegenstand zu verschicken, anstatt Themen auf der Stelle zu diskutieren. 9 Der Europarat hat Ende der 1990er Jahre eine Reihe sogenannter Aktionspläne aufgelegt, entworfen von der Hochrangigen Arbeitsgruppe, die den Umgang mit den wichtigsten Herkunftsländern (namentlich Irak, Marokko, Albanien und Nachbarregionen, Bangladesh, Sri Lanka und Afghanistan) festlegen. Der 1998 beschlossene Aktionsplan über den Zustrom von Migranten aus dem Irak und 5 Die Trevi-Gruppe, bestehend aus den Innenministern von 12 Mitgliedsstaaten wurde ursprünglich zur Kooperation in Sachen Terrorismusbekämpfung, Polizeiausbildung, Luftfahrtsicherheit und der Bekämpfung des Drogenhandels gegründet. 6 benannt nach jenen Innenministerkonferenzen 1991, auf denen ein gemeinsames Vorgehen beschlossen wurde. 7 Die Ad-Hoc Gruppe ist u.a. verantwortlich für die Festlegung von Visaauflagen für bestimmte Staaten, die Beschleunigung von Asylverfahren, Sanktionen für Fluggesellschaften, den Ausschluß von Mehrfach- Asylantragstellung in verschiedenen Staaten, Verfahren mit offensichtlich unbegründeten Asylanträgen 8 Adopted at the meeting of Immigration Ministers, London, 30 November - 1 December Ad Hoc Group Immigration, 16 November 1992, SN 4816/92 WGI 1277, Confidential, No. previous doc.: WGI "Work programm for the K.4 Committee for the period 1 July to 31 Decemer 1998" Austrian Presidency

4 den benachbarten Regionen 10 hatte beispielsweise die krisennahe Unterbringung von illegalen Zuwanderen in der Türkei, deren Rückführung, sowie die Schulung türkischer Behörden zum Inhalt. Der Plan zielt neben der Fluchtregion Irak/Kurdistan insbesondere auf die Transitrouten Türkei, sowie die Route Jordanien bzw. Syrien, Libanon und Cypern. 11 Insbesondere die Ad-hoc Gruppe, CIREA und CIREFI arbeiten informell und teils im geheimen. Damit hat sich die EU eine Reihe von außerhalb der Kontrolle durch das Europaparlament liegenden Institutionen geschaffen, die die Politik in Sachen Einwanderung, Flucht und Grenzsicherheit maßgeblich bestimmen und koordinieren. 12 Es wird auf der exekutiven Ebene ergänzt um das automatisierte Fingerabdrucksystem EURODAC, EUROPOL, Arbeitsgemeinschaft Polizeiliche Zusammenarbeit mit den Mittel- und Osteuropäischen Ländern (AG POL MOE), International Conference of Border Police und das Schengen Informationssystem (SIS). Institutionen des europäische Migrationsregimes Ministerrat, Europäische Kommission, Schengen Gruppe Säulen der Europäischen Union: 1. Wirtschaft, 2. Außen- und Sicherheit, 3. Justiz und Inneres Hochrangige Arbeitsgruppe Asyl und Migration (HLWAM; säulenübergreifend) Ministerrat für Justiz und Inneres (JHA) K.4 Ausschuß Ad-hoc Gruppe Einwanderung CIREA Centre for Information, Discussion and Exchange on Asylum CIREFI Centre for Information, Discussion and Exchange on the Crossing of Borders and Immigration Strategischer Ausschuß Migration/Grenze/Asyl Dagegen wird die Situation in der nordamerikanische Freihandelszone NAFTA und den asiatischen APEX-Räumen mit dem Zustand Europas während der frühen 50er Jahre verglichen. 13 Ein globales Migrationsregime, welchem ITO (International Trade Organisation), WTO (World Trade Organisation) oder GATT (General Agreement on Trade and Technology) als Vorbild dienen könnten, sind demnach zwar bereits angedacht, werden aber derzeit eher für unrealistisch gehalten. Gleichwohl breitet sich von den Schengen-Staaten ein solches Migrationsregime schockwellenartig vor allem nach Zentral-, Ost-, Südosteuropa, sowie den Nahen Osten aus. Am weitesten fortgeschritten ist die Entwicklung in den der EU assoziierten Staaten und den Bewerberländern um eine EU-Vollmitgliedschaft (Polen, Ungarn, Tschechische Republik, Slowakei). Schon 1991 schlossen sich Polen, die damalige CSFR und Ungarn in einer Art vorauseilendem Gehorsam zur sogenannten Visegrad-Gruppe zusammen, und boten der EU die Kooperation in Migrationskontrollfragen an. Mittlerweile hat Polen ein Asylsystem eingerichtet; Ungarn versucht, so viel wie möglich illegale Immigranten zu ergreifen, um der EU zu zeigen, daß sie fähig sind ihre Grenze zu kontrollieren, wenn 10 Reference 5573/98 ASIM 13 EUROPOL 12 PESC27 COMEM 4 COSEE 4 11 COMMISSION STAFF WORKING PAPER, ( ): SEC(1998) 466 EU ACTION PLAN ON INFLUX OF MIGRANTS FROM IRAQ AND THE NEIGHBOURING REGION - REPORT ON POINTS 29 AND 36, Brussels 12 Vergleiche bis hierher Bunyan, T. (1993): Statewatching the new Europa a handbook on the European State, London: Statewatch 13 Hollifield 1998

5 sie irgendwann im nächsten Jahrhundert der EU beitreten werden. 14 Mit den Nicht-EU Mittelmeeranrainern wurde 1995 mit der Erklärung von Barcelona ebenfalls ein Vertrag geschlossen - mit Marokko ein besonderer Anhang vereinbart der die Migration eindämmen und die Rückführung von irregulären Migranten vorsieht. 15 Besonderes Interesse zeigt die EU am Kaukasus, für den das CEPS 2000 umfassende Pläne auflegte, die vor allem in einer Langzeit-Perspektive der Integration in die EU bestehen. 16 Die EU läßt sich den Ausbau des Grenzregimes in den Nachbarstaaten einiges Kosten. Im Rahmen des PHARE Programms erhielt Polen 12 Millionen ECU (1997), die Baltischen Staaten 1996 im Rahmen des Baltic Border Management Programme 6 Millionen ECU, Ungarn 4 Millionen 1997, Rumänien, Bulgarien und die Slowakei sollten folgen. 17 In jenem die Schengen-Staaten wie einen Gürtel umgebenden Länder hat die IOM ihre Dependancen eingerichtet, mit ihren zahlreichen Außenstellen hat sie in den Transitländern einen regelrechten Apparat installiert. 18 In der ILO Konvention wird ausgeführt, Staaten müssen zusammenarbeiten um klandestine Bewegungen von Migranten auf der Arbeitssuche zu unterdrücken, sie müssen ihre Energien zusammenfassen, um die Organisatoren solcher Bewegungen und die Arbeitgeber illegaler Migranten zu erfassen. Die Konferenz ruft auf zu regelmäßigem Kontakt und Informationsaustausch, um sicherzustellen, daß die Schmuggler von Arbeitskraft verfolgt werden, egal in welchem Land sie operieren beschloß die ILO, ihre nächste Konferenz sollte sich engagieren in einer allgemeinen Diskussion über die Beschäftigung von Migranten in niedrig- und ungelernten Jobs und der Reduzierung von irregulärer und illegaler Beschäftigung. 21 Im Kampf gegen irreguläre Migration kooperieren ILO und IMO, wie beispielsweise 1999 im Rahmen des International Symposium on Migration: Towards Regional Cooperation on Irregular/Undocumented Migration in Bangkok. Die IOM hat mit dem Migration Information Programme außerdem ein Projekt aufgelegt, deren eines Ziel darin besteht, eine Migrationswarn- Funktion zu entwickeln, welche sicherstellt, daß Regierungen rechtzeitig über bevorstehenden größere Migrationsströme informiert werden 14 Migration News, Vol. 6, No. 1, 1/ EU Development Conference, Barcelona, 27./ A Stability Pact for the Caucasus, CEPS Working Document No. 145, May COMMISSION STAFF WORKING PAPER, ( ): SEC(1998) 466 EU ACTION PLAN ON INFLUX OF MIGRANTS FROM IRAQ AND THE NEIGHBOURING REGION - REPORT ON POINTS 29 AND 36, Brussels 18 Field offices gibt es in Bern, Genf, Wien, Prag, Baku, Sarajewo, sowie in Puerto Rico und Guatemala. Büros bestehen u.a. in Weißrußland, Rußland, Ukraine, Georgien, Kasachstan, Kirgisien, Tadschikistan, Turkmenistan, Lettland, Litauen, Ungarn, Bulgarien, Rumänien, Slowakei, Armenien, Türkei, Zypern, Jugoslawien, Kroatien, Bosnien, Albanien, Makedonien, Afghanistan, Iran, Pakistan, Indonesien, Vietnam, Thailand, aber auch in Mali und Argentinien. 19 Convention concerning Migrations in Abusive Conditions and the Promotion of Equality of Opportunity and Treatment of Migrant Workers 20 Horiuchi M. (1999): speech given at: ILO Asia Pacific Regional Director, to the IOM International Symposium on Migration: Towards Regional Cooperation on Irregular/Undocumented Migration, Bangkok, 22 April ILO (1998): International Migration protecting the most vulnerable of today s workers, chapter 6

6 können. 22 Anhand des Umgangs der IOM mit der Türkei läßt sich erkennen, in welcher Art und Weise, sowie in welchem Maße internationale Organisation zentral an einem internationalen Migrationsregime stricken und andernorts bewährte Modi auszuweiten bemüht ist. Sie empfiehlt : 1. das die türkischen Behörden in Zusammenarbeit mit internationalen Organisationen Programme für die freiwillige Rückkehr von Transit- und irregulären Migranten in ihre Herkunftsstaaten initiieren; 2. das der Transport von Migranten durch die türkische Gesetzgebung bestraft wird; 4. das ein Informationsaustausch geschaffen wird zwischen den türkischen Behörden und den Regierungen der Herkunftsstaaten und den Zielländern der Transitmigranten, um irreguläre Migration zu verhindern und den Transport zu bekämpfen; 5. das Grenzkontrollen in der Türkei ein fundamentales Werkzeug zur Bekämpfung irregulärer Migration sind. 23 Solche Empfehlungen, gar gekoppelt an Bedingungen, wie die Aufnahme in die EU laufen auf eine Vorverlagerung der Migrationskontrolle, sowie eine Ausweitung des europäischen Grenzregimes hinaus. 24 Selbst im fernen Aserbeidschan, in der kaspischen Ölförderregion betreibt die IOM ein field office. Zu den Prioritäten zählt die Prävention von illegaler Migration aus, durch und nach Aserbeidjan und zu diesem Zweck die Verbesserung des Grenzmanagements in seiner Funktion zur Förderung und Kontrolle von internationalen Bewegungen. Das Ziel des Projektes ist, die Kapazität der Regierung wesentlich zu stärken, ein einheitliches System für das Management von Migrationsprozessen einzurichten und zu betreiben. Der gesamte Fokus ist die Formulierung und Entwicklung einer Migrationspolitik, die Bereitstellung einer starken gesetzlichen Basis zur Regulation von Migrationsprozessen und der Aufbau moderner Migrations-Managementstrukturen, einschließlich eines Grenz-Managementsystems. 25 Unterhalb der Ebene internationaler Steuerung liegen natürlich bilaterale Abkommen, die internationalen Abkommen vorausgehen oder sie konkretisieren. Die USA und Kanada werden den Baltischen Staaten und Weißrußland 1.5 Millionen $ geben, um sie in ihren Bemühungen um die Prävention von illegaler Immigration und der Unterstützung von Flüchtlingen zu unterstützen. 26 Auch Schweden finanziert und unterstützt beispielsweise den Aufbau eines Migrationsregime in Rußland, Weißrußland und der Ukraine. 27 Von der griechischen Republik Zypern aus wird das europäische Migrationsregime in den Nahen Osten hineingetrieben, dort hat die zypriotische Regierung ein Abkommen mit dem Libanon erreicht, um illegale Migration einzudämmen IOM (1995): Migration Information Program - irregular migration in Central Europe: the case of Afghan asylum seekers in Hungaria 23 IOM (1995): Migration Information Programme Transit migration in Turkey, S. 47 ff 24 Für Migranten kann die Umsetzung solcher Empfehlungen tödliche Folgen haben, siehe Zitate am Beginn des Artikels 25 IOM (1998): IOM and the Government of Azerbaijan Capacity Building in Migration Management Program (CBMMP) 26 Migration News, Vol. 1, No. 7, 7/ Migration News Vol. 4, No. 10, 10/ Migration News, Vol. 1, No. 7 7/1994

7 Die Weiterentwicklung dieses Regimes wurde auf der Europarat-Konferenz in Tampere 1999 beschlossen. 29 Dort einigten sich die EU-Mitgliedstaaten auf eine gemeinsame Strategie, die die Unterwerfung aller Verhandlungspartner unter das europäische Migrationsregime zum Ziel hat. "Die europäische Gemeinschaft wurde vom Tampere Europarat im Oktober 1999 und durch kürzliche Beschlüsse des Rates für Justiz und Innere Angelegenheiten (JHA) bevollmächtigt, Standard-Klauseln zur Frage von Rückführungen in Übereinkünfte mit Drittstaaten aufzunehmen. Schließlich wurde eine Einigung über ein Rahmenabkommen erzielt welches eine Basis für bilaterale Verhandlungen mit jedem AKP-Staat bietet. (EU-ACP Bulletin, ) 30 Die Bundesrepublik in ihrer Rolle als Präsident des Europarats hat im April 1999 der Arbeitsgruppe Migration (Ausweisungen) einen Bericht vorgelegt der feststellt: "die Aufnahme von Rückführungsklauseln in Freundschafts- und Kooperationsübereinkünften von der Gemeinschaft mit Drittstaaten muß im Hinblick auf Abschiebungen eine gewichtige Rolle spielen. Eine im Hinblick auf Abschiebungen kohärente Politik kann alle Gebiete beinhalten, aber insbesondere Wirtschaft, Entwicklung und Außenpolitik."(Strategy on migration and asylum policy, ref: 6097/99, MIGR 18, ) In diesem Sinne ist die EU und jeder einzelne Mitgliedsstaat bemüht, Rücknahmeabkommen sowohl mit Herkunftsstaaten, als auch mit Transitstaaten abzuschließen. Im Rahmen dieser Bemühungen wird mitunter starker Druck auf die Verhandlungspartner ausgeübt, und beispielsweise Entwicklungshilfe oder Handelsabkommen an eine Zustimmung zu den Vorhaben der EU Migrationspolitik geknüpft. Diese Politik spiegelt sich insbesondere im Rahmen der Verhandlungen um die Lome III Konvention mit den AKP Staaten (Afrika, Karibik, Pazifik) wieder, Artikel 13 sagt aus: "Diese Abkommen sollen, wenn dies von einer Partei für notwendig erachtet wird, auch Vereinbarungen über die Rückführung von Bürgern aus Drittstaaten und Staatenlosen abdecken". Mit dem ebenfalls in Tampere vorgelegten eingangs zitierten Aktionsplan Irak zielt die EU insbesondere auf die Türkei. Er betrifft explizit den Zustrom von Zuwanderern aus dem Irak und den Nachbargebieten".(Hochrangige Gruppe "Asyl und Migration (1999): Aktionsplan Irak, SN 3769/2/99 REV 2, Brüssel) Dort heißt es unter E "Erforderliche Maßnahmen der Gemeinschaft/Union", "die Türkei ist aufgrund ihrer geographischen Lage ein wichtiges Transitland"; und weiter unter der Rubrik Dialog mit der Türkei Migration 29 siehe Presidency Conclusions of the Tampere European Council 15. & 16.October 1999, (SN 2000/99) 30 Weitere Quellen: "Consequences of the Treaty of Amsterdam on readmission clauses in Community agreements and in agreements between the European Community, its Member States and third countries (mixed agreements)", ref: 7292/99, MIGR 20, , ref: 11052/99 MIGR 58, , 12134/99 MIGR 64, and 13409/99 MIGR 69, ; "Model agreement on readmission between the Member States of the European Union, on the one part, and third countries, on the other": Advice of the Legal Service, ref: 6658/99, JUR 95 ASIM 8 MIGR 13,

8 "..Aushandlung eines Transitabkommens mit der Türkei, das es den EU-Mitgliedstaaten gestatten würde, abgelehnte irakische Asylbewerber auf freiwilliger Basis sowie zwangsweise in den Nord-Irak zurückzuführen". Der Kooperation mit der Türkei zur Umsetzung von Rückführungen wird also eine zentrale Rolle beigemessen. Da sich der Aktionsplan Irak auch auf die Nachbargebiete erstreckt und implizit die Rückführung von Migranten aus den Nachbargebieten und weiteren Herkunftsländern umfaßt, wird die Türkei auch in dieses Vorhaben eingebunden, insbesondere in Verhandlungen um Rückführungen nach Bangladesh und Pakistan. Im Jahr 2000 legte Frankreich als Präsident des Europarates vier Papiere über die Verschärfung des Kampfes gegen Papierlosen innerhalb der EU vor. Das französische Programm enthält folgendes: 1. Direktive zur Einführung von Strafen für Transportunternehmen; 2. Rahmenbeschlüsse über den Kampf gegen die Beihilfe von illegaler Einreise und Aufenthalt; 3. Ratsdirektive über die gegenseitige Anerkennung von Abschiebebeschlüssen von Bürgern aus Drittstaaten; 4. Aktionsplan zur Verbesserung der Einwanderungskontrolle. 31 Dies ist als Antwort auf all die vielen Millionen Papierlosen in Europa zu verstehen, sie setzt zugleich auf die Kriminalisierung der Unterstützerstrukturen. Schlußfolgerung Eine Reihe von Dokumenten demonstrieren den Anspruch der EU auf einen regulativen Einfluß auf die sie umgebenden Regionen. Insbesondere die Aktionspläne Irak, Albanien, Marokko sowie die Lome V Beschlüsse illustrieren diesen Zugriff. Die angepeilte Anpassung und Unterwerfung der Politik anderer Staaten unter die Interessen der EU sind an Deutlichkeit kaum zu überbieten, sie sind in ihrer Tragweite ungeheuerlich. Darin manifestiert sich nach dem Jugoslawien-Krieg erneut und unverhohlen das Gesicht einer aggressiven europäischen Außenpolitik. Die Kontrolle von Migration und der Kampf gegen illegale Wanderungs- und Aufenthaltsformen bilden dazu offenkundig die zentrale Legitimationsgrundlage. Franck Düvell, Dr. phil, Soziologe an der University of Exeter, Mitarbeiter im Antirassismusbüro Bremen, forscht zur Zeit in einem von der Europäischen Kommission finanzierten Projekt zu Arbeitsmigrationspolitik in vier Mitgliedsstaaten 31 aus

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