Qualitätsstandards zur psychosozialen Prozessbegleitung für den Landgerichtsbezirk Leipzig

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1 Qualitätsstandards zur psychosozialen Prozessbegleitung für den Landgerichtsbezirk Leipzig vorgelegt und erarbeitet durch den Arbeitskreis psychosoziale Prozessbegleitung im Landgerichtsbezirk Leipzig Mai

2 Mai 2013 Qualitätsstandards zur psychosozialen Prozessbegleitung für den Landgerichtsbezirk Leipzig Ziele der psychosozialen Prozessbegleitung Ein Strafverfahren wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern, Vergewaltigung, sexueller Nötigung, körperlicher sowie rassistisch und rechtsmotivierter Gewalt ist für die meisten Opfer mit erheblichen Belastungen verbunden. Ziel der psychosozialen Prozessbegleitung ist es, bei den OpferzeugInnen Ängste abzubauen, Belastungen im Zusammenhang mit dem Strafverfahren zu reduzieren und so die Gefahr einer sekundären Viktimisierung durch das Verfahren selbst zu reduzieren. Dies erfolgt über die psychosoziale Unterstützung durch die ProzessbegleiterInnen, die Vermittlung von Coping-Strategien für die Bewältigung emotional belastender Situationen im Strafverfahren und die Vermittlung von Informationen, die falschem und oft angstauslösendem Wissen entgegenwirken. Zielgruppen OpferzeugInnen Hinterbliebene der Opfer (mit Zeugenstatus) sensible ZeugInnen: Betroffene von Sexualstraftaten, häuslicher Gewalt, Stalking, körperlicher sowie rassistisch und rechtsmotivierter Gewalt Kinder und Jugendliche als OpferzeugInnen Betroffene von Straftaten gegen Leib und Leben Betroffene von Menschenhandel ZeugInnen, für die die Aussage eine erhebliche psychische und / oder physische Belastung darstellt, u.a. Angehörige mit ausgeprägten Ängsten und Unsicherheiten, ZeugInnen, die durch den / die Täter bzw. das Täterumfeld bedroht werden. Im Rahmen der Prozessbegleitung werden nur ZeugInnen begleitet. Alle anderen Begleitungen zu Gericht fallen nicht unter die psychosoziale Prozessbegleitung. 2

3 Zwecke der Qualitätsstandards standardisiertes Vorgehen in der Begleitung von ZeugInnen im Strafverfahren zum Zwecke der Qualitätssicherung Förderung der Akzeptanz dieser Arbeit durch die Gerichte und Strafverfolgungsbehörden Informationen zur psychosozialen Prozessbegleitung im Landgerichtsbezirk Leipzig und deren inhaltliche Umsetzung für ZeugInnen für StaatsanwältInnen, RichterInnen, Polizei, NebenklagevertreterInnen und VerteidigerInnen. Benennung der Träger, die psychosoziale Prozessbegleitung nach diesen Standards anbieten. Rechtliche Grundlage der psychosozialen Prozessbegleitung 406 h StPO Verletzte sind möglichst frühzeitig, regelmäßig schriftlich und soweit möglich in einer für sie verständlichen Sprache auf ihre aus den 406d bis 406g folgenden Befugnisse und insbesondere auch darauf hinzuweisen, dass sie [...] 5. Unterstützung und Hilfe durch Opferhilfeeinrichtungen erhalten können, etwa in Form einer Beratung oder einer psychosozialen Prozessbegleitung. [Gesetz zur Stärkung der Rechte von Verletzten und Zeugen im Strafverfahren (2. Opferrechtsreformgesetz)] Im Entwurf des Gesetzes zur Stärkung der Rechte von Verletzten und Zeugen im Strafverfahren (2. Opferrechtsreformgesetz) vom (Drucksache 16/12098) werden dazu folgende Erläuterungen gegeben: [...] Auch wenn eine abschließende Definition der hierunter fallenden Maßnahmen noch nicht gefunden ist, so ist sie jedoch dadurch gekennzeichnet, dass insbesondere Verletzte von schweren Sexual- oder sonstigen Gewalttaten unter anderem bei für sie häufig problematischen strafprozessualen Vernehmungen von besonders geschulten Mitarbeitern der Opferschutzverbände begleitet werden, die mit den üblichen Abläufen solcher Verhandlungen und den Möglichkeiten, sie für Verletzte möglichst schonend auszugestalten, vertraut sind. Hierdurch können u.a. sekundäre Viktimisierungen häufig vermieden werden. Dabei muss jedoch stets sichergestellt sein, dass eine (bewusste oder unbewusste) Beeinflussung des Inhalts der Aussage der Verletzten unterbleibt. [...] 3

4 Qualifikation der ProzessbegleiterInnen psychologische und / oder sozialpädagogische Ausbildung strafprozessuale Grundkenntnisse, insb. Kenntnisse über Rechte und Pflichten von ZeugInnen Struktur und Inhalt der psychosozialen Prozessbegleitung: Vermittlung von Informationen Eine Prozessbegleitung soll: den Strafprozess erläutern (Funktion von Polizei und Staatsanwaltschaft) den Ablauf der Gerichtsverhandlung erläutern die Funktion der Prozessbeteiligten erläutern den Ablauf der Vernehmung in der HV erklären die Sitzordnung im Gerichtssaal erläutern informieren bezüglich Opferrechte auf 241a StPO hinweisen (Vernehmung von Zeugen unter 18 Jahren) auf die Möglichkeit des Ausschlusses der Öffentlichkeit und des Angeklagten hinweisen bei Bedarf eine Besichtigung des Gerichtssaals organisieren evtl. Kontakt zum(r) Vorsitzenden RichterIn herstellen mögliche Verfahrensausgänge erläutern Sie darf nicht über den Verfahrensgegenstand sprechen! Betreuung während der Wartezeiten psychosoziale Begleitung als Unterstützung Aufenthalt im Zeugenzimmer (bzw. in geeigneten Räumen) Erläuterung des Verfahrensausgangs Vor der Hauptverhandlung Vermittlung von Handlungsmöglichkeiten Ein Zeuge / eine Zeugin darf: nachfragen, wenn etwas nicht verstanden wurde Erinnerungslücken haben alltagssprachliche Ausdrücke verwenden Emotionen zeigen um eine Pause bitten vom Angeklagten nicht bedroht oder angegriffen werden eine Vertrauensperson mitbringen Stabilisierung hinsichtlich Hauptverhandlung Umgang mit Presse / Abschirmung von Presse / Absprachen mit Gerichten Während der Hauptverhandlung Maßnahmen zur Vermeidung der Begegnung mit dem Angeklagten von ungewollten Kontakten zu Medienvertretern Nach der Hauptverhandlung gegebenenfalls Begleitung nach Hause Anwesenheit während der Vernehmungen Sichtschutz zum Angeklagten (Nebenplatz zur ZeugIn, sofern gewollt und erlaubt) Vermittlung von Sicherheit und ggf. Krisenintervention gegebenenfalls Vermittlung an geeignete Einrichtungen (Beratung, Therapie, etc.) 4

5 Trennung zwischen Beratung / Therapie und psychosozialer Prozessbegleitung Beratung und Therapie von ZeugInnen sind zu trennen von der psychosozialen Prozessbegleitung. Im Hinblick auf das Gebot der Wahrheitsfindung im Strafverfahren darf die Glaubwürdigkeit der ZeugInnen durch die Prozessbegleitung nicht beeinträchtigt werden. Der Verfahrensgegenstand darf daher nicht Inhalt von Gesprächen zwischen den begleiteten ZeugInnen und der Prozessbegleiterin / dem Prozessbegleiter sein, um jegliche Beeinflussung der ZeugInnen zu verhindern. Sollte diese Trennung nicht erfolgen, so darf die Begleitung nicht psychosoziale Prozessbegleitung genannt werden. Um die Trennung von Beratung / Therapie und psychosozialer Prozessbegleitung bewerkstelligen zu können, wird die Einrichtung eines Vertretungspools vereinbart. Hier sind all die Organisationen und Personen gelistet, die Prozessbegleitung nach diesen Standards anbieten und bei Bedarf psychosoziale Prozessbegleitungen übernehmen können. Qualitätssicherung: Schulungen für ProzessbegleiterInnen: Fortbildung und Austausch zu strafrechtlich relevanten Themen Fortbildung und Austausch zum Umgang mit Öffentlichkeit. Arbeitskreis Prozessbegleitung im Landgerichtsbezirk Leipzig: Erfahrungs- und Methodenaustausch, kollegiale Beratung, Supervision Organisation von Schulungen Themenbezogene Öffentlichkeitsarbeit Fortschreibung der Qualitätsstandards Finanzierung der psychosozialen Prozessbegleitung 5

6 Erklärung: Hiermit erklären wir, dass diese Standards unserem Arbeitsverständnis entsprechen. Die unterzeichnenden Trägervereine verpflichten sich dazu, die vorliegenden Qualitätsstandards bei ihrem Tätigwerden im Landgerichtsbezirk Leipzig einzuhalten. Frauen für Frauen e.v. RAA Leipzig e.v. RAA Sachsen e.v. Wegweiser e.v. Weißer Ring Sachsen e.v. 6

7 Die Standards wurden unter Mitwirkung folgender Vereine / Behörden / Personen erarbeitet: Staatsanwaltschaft Leipzig Staatsanwältin Birgit Eßer-Schneider, Staatsanwalt Steffen Rahrbach Amtsgericht Leipzig Richterin am Amtsgericht Claudia Webers Polizeidirektion Leipzig Opferschutzbeauftragter Bernd Buchwald Weißer Ring Landkreis Nordsachsen Volker Pfitzner Weißer Ring Leipzig Beate Günther Rechtsanwältin Nadine Maiwald Rechtsanwältin Eve Leupold Rechtsanwältin Ina Tust Rechtsanwältin Anne Prestrich Frauen für Frauen e.v. Leipzig / Frauennotruf Susanne Hampe Opferhilfe Sachsen e.v. / Beratungsstelle Leipzig Franz Eder, Sandra Bannert RAA Sachsen e.v. / Beratungsstelle Leipzig Katja Brass, Anastasia Krotowa, Diana Eichhorn RAA Leipzig e.v. Diana Eichhorn KobraNet Christel Biskop Wegweiser e.v. Kerstin Kupfer, Ines Zschüttig, Anna Pöhl Quellen: Protokolle der Treffen des Arbeitskreises Prozessbegleitung von April 2010 bis September 2011 Qualitätsempfehlungen für die Begleitung von Mädchen und Frauen im Strafverfahren durch die Frauennotrufe in Schleswig-Holstein, 2010 Das Zeugenbegleitprogramm Schleswig-Holstein in Verfahren wegen sexuellen Mißbrauchs, 1997 Entwurf des Gesetzes zur Stärkung der Rechte von Verletzten und Zeugen im Strafverfahren (2. Opferrechtsreformgesetz) vom (Drucksache 16/12098) Gesetz zur Stärkung der Rechte von Verletzten und Zeugen im Strafverfahren (2. Opferrechtsreformgesetz) vom (BGBl. I S. 2280) 7

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