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1 I N F O R M A T I O N zur Pressekonferenz mit Landesrätin Mag. a Gertraud Jahn am 21. Juli 2015 Presseclub, Saal A zum Thema Kinder- und Jugendhilfe OÖ Bedarf an mobiler Hilfe für Familien steigt stark an Weitere Gesprächsteilnehmerin: DSA Heidemarie Graf, Abteilung Kinder und Jugendhilfe, Land OÖ

2 2 Sozial-Landesrätin Mag. a Gertraud Jahn Eltern wollen gut für ihre Kinder sorgen In der Regel wollen Eltern gut für ihre Kinder sorgen. Manchmal fehlen aber die notwendigen Ressourcen und Kompetenzen, sodass Hilfe von außen von Nöten ist. Oft sind es dann die Eltern selbst, die sich an die Kinder- und Jugendhilfe wenden. Auch Freunde, Verwandte, Nachbarn oder Lehrkräfte nehmen manchmal wahr, dass eine Familie Hilfe braucht. Die Kinder- und Jugendhilfe (KJH) nimmt alle Meldungen, in denen Sorge um ein Kind geäußert wird ernst und prüft, wie weit eine Hilfe für die Familie notwendig ist. Im Jahr 2014 wurden seitens der Kinder- und Jugendhilfe derartige Meldungen überprüft. Die Arbeit der Kinder- und Jugendhilfe bedeutet eine große Herausforderung. Oft sind sensible und schwierige Entscheidungen durch die Mitarbeiter/innen zu treffen. Oberstes Ziel ist es immer, dass die körperliche und seelische Gesundheit der Kinder und Jugendlichen gesichert wird. Durch gezielte und professionelle Hilfe soll den Kindern ein gesichertes Heranwachsen möglichst im Rahmen der eignen Familie ermöglicht werden, so Landesrätin Gertraud Jahn wurden Kinder und Jugendliche in sozialpädagogischen Wohngruppen betreut, 735 lebten in einer Pflegefamilie Kinder und Jugendliche wurden mobil betreut. Zusätzlich gab die KJH bei mehr als Kindern Unterstützung bei Unterhaltszahlungen. Trotz sinkender Zahl an Kindern und Jugendlichen steigt der Bedarf an mobilen Hilfen für Familien Die Zahl der Kinder und Jugendlichen ist in den letzten fünf Jahren deutlich weniger geworden lebten in Oberösterreich Kinder und Jugendliche. Das sind um rund weniger als Im selben Zeitraum ist die Zahl der mobilen Erziehungshilfen um 21 % angestiegen. Durch die mobile Hilfe sollen die Eltern so unterstützt werden, dass sie Pflege und Erziehung ihrer Kinder gut wahrnehmen können. Das bedeutet, dass jemand regelmäßig zur Familie nach Hause kommt und sie im Alltag unterstützt (Haushaltsführung, Lernen/Hausaufgaben, Umgang mit Behörden,...). Zwei Drittel der betroffenen Familien werden durch sozialpädagogische Familienbetreuung begleitet, sodass Veränderungsprozesse im Familiensystem in Gang gesetzt werden können (Krisenintervention, Bewältigung innerfamiliärer Konflikte,...).

3 3 Mit dem Oö. Kinder- und Jugendhilfegesetz 2014 wird nun verstärkt darauf geachtet, solche Hilfen möglichst frühzeitig einzusetzen noch bevor eine Kindeswohlgefährdung eintritt. Schon bei der Abklärung hat sich der Fokus erweitert: Wurde früher aufgrund einer Gefährdungsmeldung die mögliche Kindeswohlgefährdung abgeklärt, so haben sich diese Begriffe inzwischen geändert. Wir sprechen von Hilferuf bzw. Sorge um das Kind und klären den Hilfebedarf einer Familie in einer belasteten Situation ab. Diese Belastungen können vielgestaltig sein: Eine Familie kann aufgrund einer Trennung oder Scheidung in Not geraten sein, ein Elternteil kann erkrankt sein oder seinen Arbeitsplatz verloren haben, und manchmal stellt eine schwierige Entwicklungsphase wie die Pubertät eines Kindes die Familie vor Herausforderungen Mal Sorge um ein Kind 2014 wurden in Fällen Sorge um ein Kind geäußert. In einem großen Teil dieser Fälle (63 %) erwies sich die geäußerte Sorge als unbegründet und es war keine Hilfe durch die Kinder- und Jugendhilfe erforderlich. In 25 % der Fälle wurden mobile Hilfen eingesetzt, in 9 % ein Hilfebedarf, jedoch keine Gefährdung festgestellt und in 3 % der Fälle war eine Volle Erziehung erforderlich.

4 4 Grafik: Land OÖ Betreuung in Pflegefamilien und Wohngemeinschaften - Von oberösterreichischen Kindern werden 7 außerhalb ihrer Familie betreut Die Zahl der sogenannten Vollen Erziehungen, d.h. die Betreuung in sozialpädagogischen Wohngemeinschaften oder Pflegefamilien bleibt seit vielen Jahren annähernd konstant wurden Volle Erziehungen gezählt, 2013 waren es Im letzten Jahr ist die Zahl auf zurückgegangen. Davon wurden in Wohngruppen betreut und 735 lebten in einer Pflegefamilie.

5 5 Der Rückgang ist zu einem Großteil auf den Ausbau der mobilen Angebote in der Kinder- und Jugendhilfe zurückzuführen. Wir bemühen uns aber auch, vermehrt Präventivangebote wie beispielsweise die Schulsozialarbeit zu implementieren. Darüber hinaus wirken auch die Angebote der Eltern/Mutterberatung an 170 Standorten, die im neuen Konzept auch Still- und Ernährungsberatung sowie Psychologische Beratung beinhalten. Mit fünf IGLU-Beratungsstellen, Eltern-Kind- Zentren und Elternbildungsangeboten steht eine breite Palette an Maßnahmen zur Verfügung, die frühzeitig Hilfe und Unterstützung ermöglichen, so Jahn. Die Schulsozialarbeit (SuSA) wird seit dem Schuljahr 2012/13 in allen Bezirken und Statutarstädten angeboten. 62 Schulsozialarbeiter/innen (52 Vollzeitäquivalente) stehen für die Betreuung von 282 Präsenzschulen mit Schulklassen zur Verfügung. Im Schuljahr 2013/14 erreichte SuSA Schüler/innen. Sozialpädagogische Wohngemeinschaften: Im stationären Bereich stehen derzeit rund 760 Plätze zur Verfügung. Das Angebot ist sehr differenziert. Es umfasst z.b. Krisenbetreuung, die rasch und für einen begrenzten Zeitraum notwendig ist, wenn der Verbleib eines Kindes oder Jugendlichen zu Hause aktuell nicht verantwortet werden kann, obwohl zu diesem Zeitpunkt noch nicht alle Informationen vorliegen, um die weitere Entwicklung verlässlich abschätzen zu können. Als Zwischenform zwischen mobilem und stationärem Angebot gibt es Tagesgruppen für Kinder, die zwar zu Hause wohnen, untertags jedoch z.b. Lernund Freizeitbetreuung brauchen, die über eine übliche Tagesbetreuung (z.b. im Hort) hinausgeht. In sogenannten Vollversorgungs-Wohngruppen werden ca. neun Kinder in einer Wohngruppe rund um die Uhr sozialpädagogisch betreut. Für Kinder/Jugendliche, die ein besonderes Setting benötigen, wird Intensivbetreuung angeboten. Reduzierte Betreuung ist ein Angebot für Jugendliche, die bereits auf dem Weg in eine eigenständige Lebensführung begleitet werden.

6 6 Pflegeeltern Zu Jahresende 2014 betreuten 431 Pflegefamilien insgesamt 636 Kinder im Rahmen der Vollen Erziehung. Besonders kleinere Kinder, die nicht bei ihrer eigenen Familie leben können, werden möglichst bei Pflegeeltern betreut. Rund 300 Pflegepersonen (zu 99 % Pflegemütter) sind angestellt und damit auch sozialversichert. Pflegeeltern erbringen eine unschätzbare Leistung gegenüber den Kindern und gegenüber der Gesellschaft. Pflegeeltern bieten Kindern ein beständiges Zuhause, viel Liebe und vor allem jemanden, der nicht aufgibt, ihnen sein Vertrauen und seine Unterstützung anzubieten. Und das ohne besondere finanzielle Abgeltung: Pflegeeltern haben wie andere Eltern Anspruch auf Familienbeihilfe und Kinderbetreuungsgeld. Das Pflegegeld (altersgestaffelt, rund 500 Euro) sowie die jährliche Bekleidungsbeihilfe sind kein Entgelt für die Pflegeleistung, sondern dienen dem Unterhalt des Kindes. Kinder- und Jugendhilfe sichert den Unterhalt für Kinder Kinder haben, solange sie nicht selbsterhaltungsfähig sind, Anspruch auf Unterhalt. Beide Eltern haben zum Unterhalt zu gleichen Teilen beizutragen. Lebt ein Elternteil getrennt von seinem Kind, muss dieser seinen Anteil am Unterhalt des Kindes in Form eines Geldbetrages leisten ("Alimente"). In der Praxis kommt es recht häufig vor, dass Alimente nicht regelmäßig oder/und nicht in der vereinbarten Höhe bezahlt werden. Gerade für Alleinerzieherinnen mit geringem Einkommen kann dies existenzgefährdend werden. In solchen Fällen bietet die Kinder- und Jugendhilfe Unterstützung an. Insgesamt betrifft das derzeit rund Kinder und Jugendliche in Oberösterreich. Die Unterstützung in Unterhaltsangelegenheiten ist somit jene Dienstleistung der KJH, die am häufigsten nachgefragt wird. Laut Mikrozensus 2013 waren 87 % der Ein-Eltern-Familien Familien mit Alleinerzieherinnen. 1 Von diesen Alleinerzieherinnen in OÖ profitieren rund zwei Drittel von der Unterstützung in Unterhaltsangelegenheiten ihrer Kinder. 1 Laut Mikrozensus 2013 gab es in OÖ Einelternfamilien mit Kindern bis 18 Jahre, davon Mütter- und Väter-Familien.

7 7 Welche Unterstützung leistet die Kinder- und Jugendhilfe? Die Kinder- und Jugendhilfe kann mit dem unterhaltspflichtigen Elternteil eine Vereinbarung über die Höhe des laufenden monatlichen Unterhalts sowie eine Ratenvereinbarung über die Begleichung von Rückständen abschließen. Dazu kann die Kinder- und Jugendhilfe beim Dienstgeber auch eine Lohnerhebung durchführen. Kommt keine Zahlungsvereinbarung zustande oder zahlt der Unterhaltsschuldner trotz einer bestehenden Vereinbarung nicht, kann die Kinder- und Jugendhilfe entsprechende Gerichtsanträge stellen. Wenn auch nach einem entsprechenden Gerichtsbeschluss kein Geld einlangt, wird Antrag auf Exekution gestellt. Im Jahr 2014 wurden Exekutionsverfahren durchgeführt. Kann auch auf diesem Weg der Unterhalt des Kindes nicht zur Gänze eingebracht werden (z.b. bei häufiger Arbeitslosigkeit des Kindesvaters), kümmert sich die Kinderund Jugendhilfe um einen Unterhaltsvorschuss. Unterhaltsvorschuss wird dann gewährt, wenn der Unterhaltsbetrag nicht oder nicht zur Gänze eingebracht werden kann, obwohl der zur Zahlung verpflichtete Elternteil zwar leistungsfähig, aber leistungsunwillig ist. Beispielsweise, wenn durch den sehr häufigen Wechsel des Arbeitsplatzes Lohnpfändungen kaum Erfolg bringen. Im Vorjahr wurde in Fällen Unterhaltsvorschuss geleistet. Erfahrungen aus der Praxis zeigen, dass Unterhaltsleistungen oft nur in sehr geringer Höhe möglich sind. Das Risiko der Armutsgefährdung ist in Alleinerzieherfamilien signifikant höher als im Rest der Bevölkerung. Laut Statistik Austria haben Personen in Ein-Eltern-Haushalten mit 27 % eine besonders hohe Armutsgefährdungsquote unter den Haushalten mit Kindern. 2 Lücken im Unterhaltsbereich Die Höhe des Unterhalts richtet sich nach der Leistungsfähigkeit des Unterhaltspflichtigen. Bei sehr geringem Einkommen ist daher auch der Unterhaltsbetrag sehr gering. Ist ein Unterhaltspflichtiger gar nicht leistungsfähig, weil 2 Der Durchschnittswert in der Gesamtbevölkerung liegt bei 18,8%. Die Betroffenen sind entweder armutsgefährdet oder erheblich materiell depriviert oder leben in einem Haushalt mit keiner oder sehr niedriger Erwerbsintensität.

8 8 das Einkommen unter dem Existenzminimum liegt oder wegen Krankheit oder Behinderung gar kein Einkommen erzielt wird, dann kann es vorkommen, dass gar kein Unterhalt gezahlt werden muss. Besondere Härtefälle entstehen, wenn der Elternteil, bei dem das Kind lebt, bestimmte Einkommensgrenzen geringfügig überschreitet, sodass Sozialleistungen wie z.b. die Bedarfsorientierte Mindestsicherung nicht greifen. Besteht keine Leistungsfähigkeit des unterhaltspflichtigen Elternteils, gibt es darüber hinaus auch keinen Anspruch auf Unterhaltsvorschuss. Diese Personengruppe hat weder Ansprüche nach dem Unterhaltsvorschussgesetz noch auf Sozialleistungen. Schon kurz nach ihrem Amtsantritt hat sich Sozial-Landesrätin Gertraud Jahn für einen Lückenschluss im Unterhaltsvorschussrecht stark gemacht. Im vergangenen März wandten sich die Kinder- und Jugendhilfereferent/innen im Zuge ihrer Konferenz gemeinsam an den Bund mit der Forderung, die bisher rechtlich nicht erfassten Fälle zu regeln.

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